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Neueste Gerichtsposse

Geldstrafe für 45-Jährige, weil sie Lauterbach mit gestrecktem Arm postete

01.07.2025

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Amtsgericht Schweinfurt hat eine Frau verurteilt, weil sie ein Bild von Lauterbach gepostet hatte. Der Richter wertete das Bild als Darstellung des Hitlergrußes – und damit als Verbreitung verbotener NS-Symbole. Wenig überraschend kommt das Urteil, nach Schwachkopf- und Faeser-Meme, wieder einmal aus dem Oberlandesgericht-Bezirk Bamberg.

Nein, nein, nein, der vormalige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (seit 2001 SPD, zuvor CDU) ist alles Mögliche, aber kein Hitler-Verehrer. Das wäre er selbst dann nicht, wenn er sich wie Hitler als Vegetarier outete oder einen Schäferhund, Hitlers Lieblingshund, besäße. Lauterbach ist auch kein Nazi, wenn er – gesten- und verschwurbelt wortreich wie immer – bei Reden und in Talkrunden mit seinen Armen herumfuchtelt und dabei für Sekunden auch den rechten Arm im 45-Grad-Winkel nach oben-vorne streckt. So geschehen unter anderem bei einer Rede, die Lauterbach am 22. Juni 2022 in Magdeburg vor lautstarken Verdi-Demonstranten aus dem Pflegebereich hielt. Siehe das Video dazu vor allem in den Sekunden 28 und 38. „So what”, wie nicht nur der Franke in Bamberg sagt.

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Zur Posse wird Lauterbachs rechter Arm, wenn eine Frau aus Coburg (45) – gerichtsrelevant – fotografisch exakt den Moment einfängt und verbreitet, in dem Lauterbach den rechten Arm hebt und ins Publikum richtet. Dieser Post wurde im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenker-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Daraufhin setzt die Coburgerin das Lauterbach-Bild ab. Sie habe das Bild nicht verwendet, so die Frau, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um eine Gegenüberstellung mit der Darstellung eines Querdenker-Redners zu machen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah das anders, nämlich als Verbreitung verbotener NS-Symbole. Sie beantragte gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) zunächst eine Strafe von 3.500 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Frau aus Coburg nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter wertete das von ihr geteilte Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die ihren Internetauftritt übrigens mit folgendem „Bekenntnis“ überschreibt: „Justiz ist für die Menschen da.“ Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.

Die stromlinienförmige Presse und die „Correctiv“-Moralwächter raunen freilich von mehr. Für die Würzburger „Mainpost“ (MP) ist die Coburgerin ohnehin eine „Querdenkerin“. Die MP schreibt unter anderem: Vor der Eingangstür hatten vor Verhandlungsbeginn gut 30 Personen aus dem Querdenker-Milieu Einlass gefordert, um dem Prozess beizuwohnen. Der Fall ist damit für die MP erledigt.

Bei solchen staatstragenden Aktionen kann „Correctiv“ nicht fehlen. Dort weiß man: „In Sozialen Netzwerken kursiert ein Bild von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, auf dem er angeblich den Hitlergruß zeigt. Doch aus dem Originalvideo geht hervor, dass Lauterbach während einer Rede lediglich gestikulierte und abwechselnd beide Arme hob, um sich an unterschiedliche Gruppen von Demonstrierenden zu richten.“ Danke „Correctiv“, da wäre man sonst nicht draufgekommen.

Immer vorne dran: Gerichte und Staatsanwaltschaften des OLG Bamberg

Es nicht ist nicht das erste Mal, dass Gerichte und (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks (OLG) Bamberg als besonders dienstbeflissen auffallen. TE hatte bereits von mindestens zwei weiteren Gerichtspossen in diesem OLG-Bezirk berichtet.

Causa Habeck-„Schwarzkopf“/„Schwachkopf“-Meme:
Stefan Niehoff (64) hatte am 12. November 2024 im Morgengrauen eine Hausdurchsuchung der Kripo wegen Volksverhetzung über sich und seine Familie ergehen lassen müssen. Niehoff hatte das satirische Habeck-Meme im Juni 2024 gepostet bzw. retweetet, und Habeck hatte Strafanzeige (eine seiner rund 1.500 Strafanzeigen) erstattet. Anfang Juni 2025 wurde Niehoff schließlich in erster Instanz vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 825 Euro, verurteilt.

Neun Behörden, ein Meme – wie der Staat Kritik in Strafrecht verwandeln möchte

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Causa „Faeser“-Meme „Ich hasse Meinungsfreiheit!“
Der Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, hatte im Februar 2024 auf der X-Seite eine satirische Fotomontage gepostet. Im Bild die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Spruch „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ Bendels wurde dafür wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ verurteilt. Am 7. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Journalisten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert.

Faeser-Satire: Sieben Monate Haft reichen der Staatsanwaltschaft nicht

Politikerbeleidigung

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Jaja, die Justiz im „Frei“-Staat Bayern „ist für die Menschen da“ und lässt sich hier von niemandem toppen.


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109 Kommentare

  1. Das Hakenkreuz ist am Himmel zu sehen
    Am sternklaren dunklen Nachthimmel zeigt sich nach Norden blickend imposant und mächtig das als „Großer Wagen“ benannte Sternbild, das zu den ganzjährig sichtbaren zirkumpolaren Sternbildern gehört. Verlängert man die „Hinterachse“ in etwa fünffach, so findet sich der Nordstern. Beim Umkreisen des Nordsterns bildet der „Große Wagen“ vier markante Stellungen, jeweils um 90 Grad verschoben, die um den 20./21.12. die Wintersonnenwende (längste Nacht), die Sommersonnenwende  um den 20./21.6. (kürzeste Nacht) sowie die so genannten Taggleichen (Nacht- und Tag gleich lang) um den 20./21.03. sowie 20./21.06. anzeigen bzw. mit diesen übereinstimmen
    Wer diese Positionen erblickt und vergegenwärtig, der erlebt nicht nur einen imposanten Einblick in die kosmische Ordnung, oder das Uhrwerk Gottes, wie es spirituell veranlagten Menschen in den Sinn kommen mag, die einzelnen Bilder der jeweiligen Positionen zusammengesetzt, ergibt sich das uralte Glückssymbol das als „Swastika“ oder „Hakenkreuz“ bezeichnet ist.
    Sehr schön zu sehen, hier:
    https://archivmedes.blogspot.com/2016/10/das-ratsel-der-sternbilder-ursrpung-der.html
    Es zeigt sich wie komplex dieses Thema ist, und welche Absurdität in der geradezu primitiv einseitigen Tabuisierung von Symbolen oder Gesten liegt.
    Die „guten Menschen“ stellen sich mit glücklichen Gesichtern vor das Kolosseum in Rom und dokumentieren ihre geschichtsträchtigen Eindrücke der „ewigen Stadt“, ohne dass hierbei der grausame Kontext von massenhafter Folterung und tausendfachem Leid bei den Veranstaltungen von „Brot und Spielen“ in den Sinn käme.
    Man muss sich nur vorstellen, wenn Gleiches vor einem der Konzentrationslager stattfände, welch Irritationen dies auslösen würde, dabei durchaus verständlich, aber letztlich nur einer chronologischen Dimension geschuldet.
    Dabei transformiert sich Grausamkeit mit zunehmend zeitlichem Abstand zu romantisch verklärter Geschichtserinnerung, gleichsam den „Wildwest-Filmen“, die letztlich nichts anderes sind als eine Verklärung des Völkermordes, auf dem die USA errichtet wurden.
    Geschichte ist die Lüge, auf die man sich geeinigt hat, soll Napoleon gesagt haben, und ganz so falsch ist der Ausdruck von Gauland eben doch nicht, dass 12 Jahre drittes Reich nur ein „Fliegenschiss in der deutschen Geschichte“ seien, wobei die Wortwahl gewiss unpassend gewählt ist.
    Was aber nun machen unsere Sittenwächter mit dem Hakenkreuz am Nordhimmel ?
    Nächtliche Ausgangssperren, Blicke nach Norden verbieten?

  2. Die haben doch nicht mehr alle! Darf man das überhaupt noch sagen?

  3. Wenn das Bild laut Gericht die „Darstellung eines Hitlergrußes“ ist, dann geht das Gericht bei seiner Urteilsfindung davon aus, dass Lauterbach einen Hitlergruß gezeigt haben muss, denn sonst könnte die Geste ja nicht als solcher identifiziert werden und ihre Darstellung könnte insbesondere nicht strafbar sein. Folglich sieht es das Gericht als gegeben an, dass ein Hitlergruß erfolgt ist. Meiner Ansicht nach muss das zwingend zu einer Anklage gegen denjenigen führen, der den Hitlergruß ursprünglich gezeigt hat.
    Die Staatsanwaltschaft selbst, macht sich, sollte sie dieses Offizialdelikt nicht verfolgen, mithin zumindest einer Straftat selbst schuldig: Entweder Verfolgung Unschuldiger im vorliegenden Fall oder Strafvereitelung im Amt im Fall Lauterbach. Einer dieser Sachverhalte ergibt sich zwingend aus der Logik der Vorgänge.

  4. Wir merken uns:
    Karl Lauterbach mit ausgestrecktem rechten Arm ist also ein Nazi-Symbol – sagt ein Gericht.
    Unser Grundgesetz ist keinen Pfifferling wert, denn es garantiert gar nichts.
    lt. GG müssen Richter die solche Urteile fällen nichtt bestraft werden.
    Er kann bestraft werden, muss aber nicht.
    GG Art 34 
    Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht,
    so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft,
    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.

    Wenn es keine Fotomontage war gilt:
    GG Art. 5 
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
    Übrigens: Zwansarbeit ist in Deutschland möglich wie einst schon in der Nazidiktatur, in der SED Diktatur und Stalinismus:
    GG Art.12
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
    Unser Grundgesetz ist keinen Pfifferling wert, denn es garantiert gar nichts.

  5. Es nicht ist nicht das erste Mal, dass Gerichte und (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks (OLG) Bamberg als besonders dienstbeflissen auffallen. „
    es sind also die Gerichte und Staatsanwaltschaften und NICHT die Richter und Richterinnen, die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen? Aha
    Ist so wie Staats- /Behördenversagen und nicht Versagen von Politiker /Politikerinnen, Mitarbeiter in Behörden.
    Schon praktisch, wenn Institutionen, Behörden die Verantwortung haben und nie die Menschen.

    • lesen sie doch das GG 😉
      Ganz schün tricky unser Grundgesetz 😉
      GG Art 34 
      Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht,
      so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft,
      Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.

  6. Diesen Typen sollte man mal untersuchen ob er noch zurechnungsfähig ist, denn wer etwas wiedergibt, was andere verursacht haben kann doch nicht auf die eigene Rechnung gehen und so könnte man annehmen, daß es sich nicht um verirrte Gestalten handelt sondern um bewußte Unterstützer, um der gemeinsamen linken Sache entsprechenden Nachdruck zu verleihen und diese Art der Fremdbehandlung wiederspricht jeder Rechtsnorm, was sie wissen, aber völlig egal ist um eigene Ideale zu verteidigen.

    Das alles nimmt doch völlig über Hand und belegt im Grunde genommen, wo wir bereits angekommen sind und die Verbotsarie für alle Lebenslagen ist und war von anfang an inhuman und was noch offen war hat man nach dem verlorenen Krieg kurzerhand verboten, obwohl auch das ungesetzlich war aber niemand gestört hat, wenn man sich auf Fremdbestimmung berufen konnte und lediglich ausführendes Organ war und nirgendwo gilt, außer bei uns, mit äußerst fragwürdigem Charakter, was uns schon damals aufzeigte, wie weit wir gekommen sind.

  7. Zumindest wissen wir jetzt, wo es eine unmißverständliche Sammelstelle von „dienstbeflissenen“ Richtern und Staatsanwälten gibt.
    In Bamberg.
    Bedauernswerte Menschen, die dort leben müssen.

  8. Das OLG Bamberg kommt mir vor, wie ein Gerichtet aus Entenhausen. Wenn das nicht so unangenehm für die „TÄTER“ wäre, könnt man sich darüber totlachen und aus jedem dieser idiotischen Gags einen Sketch drehen. Der würde super bei den Zuschauern ankommt. Mit 100% Einschaltquote. Tut mir leid, aber diese Justiz hat jeglichen Respekt verloren und existiert nur noch aus Neo-Stasi- Gnaden. Aber für die Verurteilung von Gewaltverbrechern sind keine Ressourcen vorhanden. Das ist nicht mehr mein Deutschland und diese Urteile werden nicht in meinem Namen gefällt.

  9. Freisler-like! Die deutsche Justiz – naja, ich sag jetzt mal lieber nix!

    • Die deutsche Justiz wird von Menschen getragen. Fehlerbehaftet ohne Ende. Sollte man sich dann nicht von ihr fernhalten?

  10. Also ein Querdenker fuchtelt mit dem rechten Arm, jemand macht einen Screenshot, reißt das aus dem Kontext, der Querdenker bekommt eine Strafe, naja.

    Lauterbach fuchtelt ähnlich mit dem rechten Arm, die Dame macht einen Screenshot, reißt dem aus dem Kontext und bekommt dafür eine Strafe, Lauterbach aber nicht.

    Verstehe ich das richtig?
    Eine Schlussfolgerung traue ich mich nicht zu ziehen.

    • Da zeichnen Sie ein Bild das jeder Beschreibung spottet. Schuld muß nachgewiesen und bewiesen werden. Dem Angeklagten und seiner Verteidigung stehen alle Rechtsmittel zur Verfügung. Es besteht Waffengleichheit. Diese scheitert zuweilen an der Wahrnehmungsfähigkeit und der Ausbildung und der Interpretationsfähigkeiten des Rechtsbeistandes und der weit verbreitetenden Ansicht, der Rechtsanwalt tut mehr als sie, als Beklagter. Sie sollten mehr daran arbeiten, diesen Vollversagern aus dem Weg zugehen.

      • Dazu kommt noch die Einschüchterung in der Presse und der Schock der Frau, wahrscheinlich zusätzlich durch Hausdurchsuchung gedemütigt, und dann erstmal einen Anwalt finden der auf sowas spezialisiert ist.

    • Wer immer noch nicht mitbekommen hat, dass hier mittlerweile in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird, schläft wohl nachts sehr friedlich.
      Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als Angeklagter/e den Richter und den Staatsanwalt als „befangen“ zurückweist? Geht da was?
      Zur Zeit hilft es vielleicht nur noch, die ausländische Presse einzuschalten.

      • Sie müssen (selber vorurteilsfrei!) beweisen, daß es beim Richter an Objektivität mangelt.
        Das ist zwar im Einzelfall schwierig, aber nicht unmöglich.
        Es fragt sich nur, ob man das zeitlich und nicht zuletzt finanziell/administrativ auch durchhalten kann.
        Deshalb auch mein Rat, sich nicht mit solchen Trivialitäten auseinander zu setzen. Insbesondere, wenn man selber gar nicht betroffen ist, wie in diesem Fall diese Frau.
        Oder man schaut sich einfach mal den Film „Rosen für den Staatsanwalt“ an. Ein Lehrstück dafür, wie Justiz und nicht zuletzt der Mitbürger tunlichst nicht agieren sollte.
        Auch, wenn dieser Film ein „Happyend“ hat 😉

  11. Ein verbotenes NS-Symbol kann durch Kopie eines Bildes ja nur dann verbreitet werden, wenn es in ihm tatsächlich existierte. Wenn das Posten des Fotos von Lauterbach den Tatbestand der „Verbreitung verbotener NS-Symbole“ erfüllt, wüßte ich gerne, weswegen Lauterbach nicht angeklagt wird, wegen des Zeigens verbotener NS-Symbole.
    Wenn Lauterbach aber kein verbotenes NS-Symbol gezeigt hat, frage ich mich, was die Anklage gegen diese Frau überhaupt soll. Wo kein NS-Symbol ist, kann auch keines verbreitet werden.
    Daß diese Frau angeklagt und verurteilt wurde, Lauterbach aber nicht, zeigt allein schon, daß es der Justiz in Bamberg eben nicht um Recht und Gesetz geht, sondern darum, Bürger einzuschüchtern und mundtot zu machen. Diese Justiz ist eine Schande für eine freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratie. Sie gehört gründlich ausgemistet.

  12. Offenbar ist es links-grünen Ideologen gelungen, die Staatsanwaltschaften sowie die Richterschaft des Oberlandesgerichtsbezirks (OLG) Bamberg zu unterwandern und dort eine Strafverfolgungspraxis samt Rechtssprechung zu praktizieren, die jeglichem „gesunden Menschenverstand“, jeglichem gewöhnlichen Rechtsempfinden diametral widerspricht. Da die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, stellt sich die weitere Frage, was Georg Eisenreich (CSU), Justizminister in Bayern, für eine Person ist: Träumt er vom autoritären Obrigkeitsstaat, statt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Oder ist er ein links-grüner Maulwurf, der nur deshalb – in Bayern – in die CSU eingetreten ist, weil er sich dort die besseren Karrierechancen erhoffte?Das Vertrauen der Bürger in die Politik, die Legislative, die Regierung wurde durch Merkel und vor allem die „Ampel“ schwer beschädigt. Parallel schwindet das Vertrauen in die Exekutive im selben Maße, wie die innere Sicherheit erodiert. Was seit einiger Zeit in Bamberg passiert, sabotiert das Vertrauen der Bürger nun auch noch in die Jurisdiktion und letztendlich den gesamten Rechtsstaat. Wer das Gefühl hat, nicht einmal mehr vor Gericht zu seinem Recht zu kommen, sondern zu nichts als obrigkeitsstaatlicher Willkür, der könnte irgendwann auch geneigt sein, sein Recht in die eigenen Hände zu nehmen. In jedem Falle wird er sich über kurz oder lang alternative Wege, außerhalb der Jurisdiktion, suchen müssen, um zu seinem Recht zu kommen.
    Das ist der Weg in die oppressive Willkür durch die Staatsgewalten und die Anarchie auf Seiten der Bürger. Ich halte diese Entwicklung für brandgefährlich.

    • Wie der christsoziale Herr, so das bayrische Gscherr und die einen nennen sich Christsoziale und die anderen christliche Demokraten und der Sozialismus vereint sie beide und daß es selbst unter ihnen Hardcore-Sozialisten gibt kann doch niemand anzweifeln, denn ohne sie in den eigenen Reihen hätte Merkel bei den Schwarzen Schiffbruch erlitten und hätte sich den Roten andienen müssen und die Schwarzen haben sich darin verdient gemacht, daß der Sozialismus heute überwiegt und können es nicht verleugnen, denn an ihren Spuren sind sie zu erkennen, egal was sie behaupten, was ehedem verlogen ist.

      • M.E. hat Merkel weniger von Hardcore-Sozialisten in den Reihen der CDU/CSU profitiert, die es zweifellost auch gibt und sie unterstützt haben, als von der Masse der Feiglinge, Kriecher, Schleimscheißer, Karrieristen ohne Berufserfahrung und Perspektive außerhalb der Politik, dem ganzen soziokulturellen Sumpf, der sich in der Politik halt so sammelt.

  13. Wenn das Gericht dies als Hitlergruss anerkennt, muss Lauterbach ebenfalls verurteilt werden.. Sollte Lauterbach dann sagen, nein nein, das ist natürlich nicht der Hitlergruss, das ist die Grösse def Kakerlaken im Parlament, oder so, kann die Frau auch schwerlich verurteilt werden. Das es eigentlich darum gar nicht geht, sollte jedem klar sein. Das Monster Faschisten muss als Narrativ gepflegt werden. Wie sonst könnte man dann die AfD damit verbinden.

    • Die Zuschreibung von Schuld ist extrem diffiziel. Es kommt tatsächlich auf Kleinigkeiten an.

  14. Der Bambgerger Fürstbischof, einst stramm bei der Hexenverfolgung dabei, erscheint da einigen Personen vielleicht im Hintergrund? Bei Majestatätsbeleidigung ist man da im Bambergisch- Katholischen immer schon streng!

  15. Hat Lauterbach den Hitlergruß gezeigt? Doch wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Wie kann jemand wegen eines nicht gezeigten Hitlergrußes veurteilt werden,- nicht der Grüßende selber-, sondern eine andere Person, die diesen Grüßenden, nämlich Lauterbach, mit diesem Nicht-Hitler-Gruß abbildet? Abwegiger geht es nicht.

  16. Dachte man sich die Fälle in der TV Serie „Königlich Bayrisches Amtsgericht“ wären fernab jeder nachvollziehbaren Interpretation des Rechts, so wissen die modernen, echten bayrischen Gerichte längst, wie sie das TV Format inhaltlich noch übertreffen können. Allein diese gewohnheitsmäßigen Rechtsbeuger noch als „Richter“ zu betiteln fällt immer schwerer.

  17. Wer immer in Deutschland politisch aktiv ist, sollte sich vor Auftritten in der Öffentlichkeit die Hände hinter dem Rücken mit Kabelbinder fixieren lassen. Aber wehe, wenn er in seiner Not das rechte Bein hebt!

  18. Man sollte jetzt mal daraufhin arbeiten, diese ganzen Schwurbel Paragraphen. die nur der Einschüchterung und Unterdrückung dienen, einzustampfen. Das kann nur die Freiheitsbewegung unter der AfD hinkriegen.

  19. Ein ausgtreckter Arm ist nur dann ein Hitler Gruß, wenn dem Beschuldigten eine eindeutige Willensbekundung nachgewiesen werden kann, den Hitler Gruß zu zeigen gewollt zu haben.
    Dem/der Angeklagten muss seine Schuld bewiesen werden, durch Wahrheitsbeweise.
    Niemand muss seine Unschuld beweisen.
    Sonst ist ein ausgestreckter Arm nicht mehr als ein ausgestreckter Arm, was perse nicht verboten ist und nicht strafbar ist.
    Ohne Nachweis der Willensbekundung ist es nur Unterstellung, Verlumdung, üble Nachrede.
    Untrstellungen, Verlumdungen, üble Nachrede sind kein Wahrheitsbeweis, egal von wem sie kommen,
    denn NIemand hat die Wahrheit gepachtet.

    • Niemand muss seine Unschuld beweisen?
      Niemand muss seine Schuld eingestehen ist wohl richtiger.

    • Vielleicht bin ich naiv und verstehe den Kommentar nicht, aber der Angeklagte, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat ja keinen Hitlergruß gezeigt. Er hat ein Bild gepostet, das Lauterbach mit erhobenem Arm zeigt. Wäre Lauterbach der Angeklagte, würde ich Ihren Kommentar ja verstehen.

      • War es nicht eine Frau die anklagt wurde? Sie hat das Foto bewertet, geteilt und verbreitet. Ob diese Handlung jetzt tatsächlich justiziabel ist ermitteln die Staatsorgane unter Mitwirkung der Verteidigung. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert. Die Justiz umzustrukturieren wird nur geschehen mit einem hohen Anteil der AfD in Regierungsverantwortung. Aber die Ungerechtigkeiten werden damit nicht automatisch beendet.

    • In politischen Prozessen, so wie hier, muß man immer seine Unschuld beweisen! Die Juxtiz klagt an, die Beweislage für die Unschuld liegt beim Angeklagten. Solche „Gerichtsurteile“ füllen tausende Aktenordner.

    • Eine Willensbekundung im Strafrecht nennt man Vorsatz, oder? Nach der ihren weitergehenden Ausführung, muss niemand seine Unschuld beweisen? Auch nicht, wenn er es könnte? Danke. Ein Vorsatz wirkt nur strafverschärfend aber nicht freisprechend.

      • Wir sind uns einig, daß dieses Urteil auch bei einem unterstellten Vorsatz ein Unding ist, oder? 😉

  20. Lauterbach weist doch den Bürgern nur den Weg zu den Vorbildern unseren Corona & Klima – Eliten, oder? Und der Richter ist empört, dass dies so deutlich zu sehen ist, verständlich, oder? Schon früher traf dem Überbringer der schlechten Nachricht (oder Bild) der Zorn der Mächtigen und der Richter, warum soll es jetzt in „unserer Demokratie“ anders sein? Uns wird wohl in Zukunft nur noch der Gebetsteppich bleiben, um kniend in Richtung Brüssel, die heilige Ursel lobpreisend nach den Regeln des Koran zu würdigen. 

  21. In der fränkischen Provinz regiert noch die unbarmherzige Dreifaltigkeit der CSU. Da gibt es kein Pardon. Und diese kleinkarierte Untertanengefügigmachung erinnert mich an schlimme Zeiten in unserem Land. Es scheint, das Personal wäre bereit, einem solchen Herrn zu dienen.

  22. Der Richter wertete das Bild als Darstellung des Hitlergrußes – und damit als Verbreitung verbotener NS-Symbole.
    Das ist eine Unterstellung, keine Wertung.
    Das sind Remineszensen von DDR Justiz.
    Eindeutig Rechtbeugung durch Amtsmissbrauch.
    Dem/der Angeklagten muss seine Schuld bewiesen werden, durch Wahrheitsbeweise.
    „in dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angklagten
    deswegen ist Richtermeinung kein Wahrheitsbeweis,
    denn der Richter hat die Wahrheit nicht gepachtet !
    nach jeder Rechtlehre in einem demokratischen Rechtstaat, nach Grundgesetz, Recht und Gesetz (StPO)
    weswegen sich Richter in solchen Fällen eines Gutachtens bedienen.
    Dagegen hat der/die Angklagte das Recht auf ein Gegengutachten.
    Richtermeinung im Urteil ist gar kein Beweis.
    Der Richter selber darf keine Beweise einbringen, denn er ist weder Kläger noch Angklagter.
    Beweise einbringen dürfen lt. StPO nur Kläger oder Angeklagter.
    Vor allem sind Beweise im Laufe des Verfahrens einzubringen, sie dürfen nicht erst im Urteil als Urteilsbgründung erscheinen.

    • Die Staatsanwaltschaft legt Beweise vor und argumentiert. Der Rechtsbeistand ebenso. Schöffengericht? Wohl eher nicht. KA. Wenn dem Richter dein Gesicht nicht gefällt und er im Rahmen seiner Möglichkeiten dieses Urteil fällen kann, dann macht er das. Beschwerde, Revision, KA. Was bewirken diese Herabwürdigungen? Nichts, absolut gar nichts. Aktion-Reaktion. Das nennt man individuelle Problembeschaffung. Gut das ich das erkannt habe.

  23. Verstehe ich das richtig? „Verbreitung verbotener NS-Symbole“
    Dies impliziert, dass Lauterbach also tatsächlich NS-Symbolik betrieben und diese (lediglich) von der Verurteilten „verbreitet“ wurde.
    Wann folgt das Urteil gegen Lauterbach?

    • Nein, das verstehen Sie falsch. Der Gruß bzw. Armbewegung oder Haltung wird aus dem Kontext genommen und anders deklariert. Formaljuristisch ist das sogar richtig. Denke ich.

      • Formaljuristisch schon. Allerdings haben sogar Richter Ermessensspielräume. Nur dieser Richter nimmt seinen Job leider ernst.
        Zu ernst?

  24. Webnn ich das Richtig verstehe ist das Zeigen von Symbolen, die mit Nazis in Verbindung gebracht werden nicht strafbar, wird nicht verfolgt aber das im Bild festhalten und verbreiten wird verfolgt und die Verantwortlichen vor dem „Kadi hart bestraft?
    Es ist wohl auch hier so daß es drauf ankommt wer etwas macht. Reine Willkühr kommt mir vor. Irrsinn überall in diesem zwischenzeitlichen immer mehr und schneller zur totalitären Diktatur entwickelden Staat

  25. „Doch aus dem Originalvideo geht hervor, dass Lauterbach während einer Rede lediglich gestikulierte und abwechselnd beide Arme hob, um sich an unterschiedliche Gruppen von Demonstrierenden zu richten.“

    Ja – genau das hat „Querdenken“ Redner auch getan.

  26. Diese neofaschistische Diktatur in der wir nun leben bestraft Menschen die Politgötterabbildungen UNVERFÄLSCHT teilen…
    Es ist unfassbar wie man die Frau verurteilen kann für eine angebliche Straftat aber der eigentliche „Täter“ draussen frei rumlaufen darf und weiter seiner Geisteskrankheit frönen darf! Aber es passt zu all den anderen neofaschistischen Urteilen, die Personen härter bestrafen die eine Straftat betiteln als diejenigen, die diese Straftat begangen haben!

  27. Herr Lauterbach, in welchem Teil der deutschen Geschichte, war Gesinnungsjustitz so präsent wie in „Unsererdemokratie“ und „Zivilgesellaschaft? Eine deutliche Geste genügt als Antwort. (Ganz nach oben scrollen).

  28. Ich habe den Fall jetzt nicht in der Tiefe studiert, habe anderes zu tun. Aber wenn so etwas überhaupt verfolgt wird, müsste dann nicht der Urheber der verbotenen Darstellung bestraft werden?

    • Welcher Urheber? Der das Foto machte, Lauterbach oder der Unterstellende, der anhand des Fotos etwas unterstellt?

  29. Das Bild ist doch echt ? keine Fotomontage ?
    Da das Bild echt ist, also keine Fotomontage, beststätigt der Richter das Lauterbach die Verbreitung verbotener NS-Symbole getätigt hat.
    Der Richter wertete das Bild als Darstellung des Hitlergrußes – und damit als Verbreitung verbotener NS-Symbole.
    Das ist eine Unterstellung, keine Wertung.
    Das ist Rechtbeugung, Verletzung der richterlichen Neutralitätspflicht.
    Das Urteil darf nicht von der Meinung der Person des Richters abhängen.
    Der Richter hat nichts zu werten, denn das ist eine Beweiseinbringung in das Verfahren. Der Richter selber darf keine Beweise einbringen, denn er ist weder Kläger noch Angklagter.
    Beweise einbringen dürfen lt. StPO nur Kläger oder Angeklagter
    Der Richter hat die Beweise neutral zu berücksichtigen.
    Mit ausgstrecktem Arm grüßte Hitler nur bei der Abnahme von Paraden.
    Hiter selber grüßte in der Regel nur mit angewinkeltem Unterarm mit der flachen Hand nach vorne zeigend.
    Also das gleiche wie wenn jemand eine „Stopp Geste“ macht.
    Ist also „Stopp Geste“ machen in Bamberg strafbar ?

    • „getätigt hat“
      Das ist Blödsinn, einem gestikulierenden Politbüttenbarden werden sie mit Einzelbildern immer irgendeine Geste anhängen können. Für die Unterstellung eines „Hitlergrußes“ würde ich etwa bzgl. Körperhaltung und Blickrichtung schon etwas mehr erwarten als das was Lauterbch da aufführt.
      Das gilt für Recht wie für Linke und für Bühnenkünstler sowieso. Nicht jede D-Prominenz winkt Hitlergrüße ins Publikum.

    • Nicht Lauterbach zeigte den Hitlergruß, sondern die Frau legte das so aus.
      Und sie wollte damit „beweisen“, daß beide (Redner einer Querdenkerdemo und Lauterbach) aus der Situation heraus eben nicht den Hitlergruß zeigten.
      Man müßte daher erstmal wissen, wie sie das von ihr selbst „vormontierte“ Bild Lauterbachs interpretierte.
      Und dann ist es u.U. tatsächlich erstmal unerheblich, wer auf dem Bild zu erkennen ist, denn es zeigt einen Mann, der den Hitlergruß zeigt. Und das zu veröffentlichen ist nunmal verboten.
      PS: in diesem durch geknallten Staat würde es mich nicht wundern, wenn Lauterbach jetzt noch dazu kommt und sie wegen böser Nachrede verklagt.
      Tja, man kann gar nicht schräg genug denken. Und nein, ich bin weder Fan von Lauterbach, noch von solchen Rechtsverdrehern!

      • Ich bin da bei Ihnen

  30. Wie kann das Bild einer Person ein NS-Symbol darstellen, ohne dass ebendiese Person ein solches zeigt?
    Das ist ein Beispiel f. Doublethink!

  31. Herrje Journalisten…. Das sind knapp 90 Grad. Und Karl Lauterbach zeigt nur in die Richtung wo es zum toralitären Staat geht, in dem mit Notständen, WHO und Hitzenotfallplänen ganze Demokratien ausgehebelt werden können.

  32. Nur damit die Kausalität einmal aufgeschrieben ist:

    Das Landgericht Schweinfurt ist also der Meinung, dass Karl Lauterbach öffentlich einen Hitlergruß getätigt hat und bestraft jetzt die Person, die auf diese Tat aufmerksam machen will.

    Sind diese Richter wirklich so gleichgeschalt, oder einfach nur dumm?

    P.S. Ich habe da auch ein Bild von Habeck aus dem Focus, 22.01.2025 „Die Grünen 2025: Sex, Lügen und der traurige Blick von Robert Habeck“

    • „Sind diese Richter wirklich so gleichgeschalt, oder einfach nur dumm?“ Es sind nicht mehr die besten Juristen, die Richter werden. (Das war früher wohl anders.) Die besten Juristen gehen zu den großen Kanzleien, wo sie Unternehmen gegen horrende Studensätze beraten. Für das Staatswesen ist diese Entwicklung nicht gut.

  33. Die Absicht hinter der „Tat“ war klar erkennbar und nachvollziehbar . Da brauchte es schon ein starkes Werkzeug – die Arroganz der Macht und den Willen zu schaden – , um sie derart verdrehen zu koennen . Vielleicht sollten die Damen/Herren Staatsanwaelte/Richter zukuenftig ihre Roben eine Nummer groesser waehlen , aufdass noch wenigstens ein Quantum Gerechtigkeit und Schamgefuehl mit drunter passt . Aber da Bamberg sich schon waehrend der Hexenjagden und -verbrennungen eindrucksvoll hervorgetan hatte , fallen wohl derlei Urteile unter die Kategorie Traditionspflege .

  34. Herr Kraus, wir Autochthonen erleben gegenwärtig die Endphase der alliierten BRD, sprich eine Konstruktion, die vorsätzlich gegen uns Autochthonen handelt (https://www.youtube.com/watch?v=QNyLvPPVszQ ab Minute 2:20): BRD-Richter und BRD-Staatsanwälte, selbst durch die BRD „gebildet“, maßen sich an, Autochthonen mit jenen aberwitzigen sogenannten „Geldstrafen“ in Existenznöte zu stoßen, wenn jene auf den Nationalsozialismus rekurrieren (das nicht vorsätzlich, sondern aus geschichtlicher Unbildung erfolgt), der eine volksfreundliche, dezidiert antikommunistische Bewegung war (siehe das Buch „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ des Autors Gerhard Menuhin https://archive.org/details/menuhin-gerard-wahrheit-sagen-teufel-jagen), sprich das Gegenteil der BRD!

  35. IN TIEFSTER PROVINZ

    kommen Trends ja oft mit (zum Teil enormer) Zeitverzögerung an, so wohl auch der linksgrüne erst jetzt, nachdem er sonst meist schon wieder abserviert wurde. Das ist die eine Sache, zum Kopfschütteln und Fremdschämen.

    Die andere:
    In einer wirklichen Demokratie mit funktionierender Gewalteinteilung ist es eine der vornehmsten Aufgaben der Justiz, die Bürger vor der Übergriffigkeit des Staates zu schützen und nicht einen dysfunktionalen Staat vor dem berechtigten Unmut der Bürger.

    Aber in Bayern hat man vielleicht noch nicht mitgekriegt, dass woke längst passé ist, und was Gewalteinteilung ist hat man dort vielleicht nie so ganz gerafft. Naja, wo Söder gewählt wurde…

    WAS SOLL MAN SAGEN DAZU?

  36. Die Täter sitzen wie immer in der dunklen Geschichte der „Deutschen“ auch in der „Justiz“. Ich hasse dieses „Land“ und ich kann es alles nicht mehr ertragen.

  37. Man sollte mittlerweile verinnerlicht haben, daß dieses Regime ein komplett losgelöstes Gerechtigkeitsempfinden hat als das, was früher mal galt. Insbesondere, wenn Richter sich bemüssigt fühlen zu ahnden, was früher noch kein öffentliches Interesse darstellte und es erst gar nicht zur Annahme eines solchen Verfahrens führte.
    Es ist zwar niederschmetternd, was gerade passiert, aber ich habe gelernt, daß man z.B. ein gefährliches Raubtier nicht auch noch in die Enge treiben sollte…
    Und so leid es mir auch tut, aber ich mache heute ungefragt keinen Finger mehr für andere krumm, wenn es nicht auch zu meinem Vorteil ist!
    Das resultiert übrigens daraus, daß sich immer noch ca. 80% meiner Mitbürger scheinbar pudelwohl fühlen. Die benötigen also offensichtlich ohnehin keine Hilfe 😉

    • Schon wieder bei Ihnen. Wird langsam unangenehm. 😉

  38. Klagen und Strafbefehle wegen Kleinigkeiten – gleichzeitig veruntreut die Politik das ganze Land und verschenkt es …
    Das Ergebnis linksbunter Unterwanderung von Politik und Justiz, sowie gigantischer Korruption …

  39. Das Gericht hat hier für mich offensichtliches Unrecht gesprochen. Das ist einfach nur widerlich. Ich hoffe, die Frau hat das Geld und die Nerven, das Urteil anzufechten.

  40. Nach meiner Logik hätte höchstens Lauterbach Anzeige erstatten können, weil ihm sozusagen ein Hitlergruß unterstellt wurde. Wieso aber das Bild eines Mannes, der ja eben gerade keinen Hitlergruß zeigt (wie das Gericht wohl auch zu Recht annimmt), ein Hitlergruß sein soll, geht über meinen Verstand. Etwas, das nicht da ist, ist dann doch da, obwohl man es nicht sieht!

    • Der feine Unterschied wird gezogen zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt.
      Gruß, werte Forin.

  41. Was stimmt mit dem Gericht in Bamberg nicht, wenn es in der Gestik Lauterbachs’s einen Hitler-Gruß erkennt, dann aber die Weiterleitung eines Fotos auf SocialMedia mit der Darstellung des selben als Strafttat aburteilt? Da hat doch wer einen gewaltigen Dachschaden. Das Urteil gehört kassiert und ein sofortiger Freispruch angeordnet.

    • Wie heisst es so schön bei Ludwig Thoma mit Blick auf einen ‚königlich-bayerischen Landgerichtsrat‘: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“.
      Gilt – Gott bewahre – nicht für den gesamten Berufsstand, aber wenn noch ein Schuss ‚Regional-Kolorit‘ hinzukömmt, kann halt für nichts garantiert werden: Sowas wurzelt sich ein und treibt dann groteske Blüten…

  42. Die Frau aus Schweinfurt hat die Gestik Lauterbach’s absichtsvoll so selektiert und in der Wirkung manipuliert, und daraus mutmaßlich wissentlich, eine die Person Lauterbach diskreditierende Geste macht. Sie wollte keine sachbezogene Meinung ausdrücken zu dem was Lauterbach gesagt hat, sie hielt es wahrscheinlich für lustig ihn ganz persönlich so zu diskreditieren wie sie es getan hat, und dies nicht beim Kaffeekränzchen oder am Biertisch, sondern über ein digitales Medium. Ich würde den § 188 gerne abgeschafft sehen, und Lappalien Lappalien sein lassen. Aber, wir sollten nicht übersehen, dass die Frau aus Schweinfurt höchstwahrscheinlich überzeugt ist eine “ Meinung “ ausgedrückt zu haben, obwohl dies ein Irrtum ist. In Umfragen zu Meinungsfreiheit sagen ca. 40% dass sie diese als eingeschränkt sehen. Eine sehr große Zahl von Leuten kann aber „Meinung“ nicht von “ Verunglimpfung der Person “ unterscheiden, und, sie ignorieren die Funktionsweisen/Algorithmen der digitalen Plattformen.

    • Haben Sie den Artikel richtig gelesen? Da steht auch was zur Intention (Orwells Schweine lassen grüßen) der Verurteilten.

      • Intentionen sind etwas für Könner.
        Die Verurteilte hat zwar ihr „Können“ am Computer bewiesen, sich damit aber leider selber in die Nesseln gesetzt.
        Wie bereits geschrieben, wünsche ich der Frau, daß sich nicht auch noch Herr Lauterbach irgendwie nach §188 StGB beleidigt fühlt.
        Abgesehen davon, daß in diesem Fall nicht nur dieser § greifen würde.

  43. Der Richter wertete das von ihr geteilte Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach als Darstellung eines Hitlergrußes “ Wenn dem so ist, muß dann nicht auch Lauterbach aus selbem Grund verknackt werden?

  44. Was Staatsanwalt und Richter – beide – betrifft, muss man Böswilligkeit unterstellen, denn nicht einmal ein Jurist kann so dämlich sein um zu einer solchen Schlussfolgerung zu kommen.

  45. Die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit – 2 wichtige Standbeine in einem demokratischen Rechtsstaat sind längst geschleift (seit Merkel und ihrer Sekte). An seine Stelle ist „UnsereDemokratie“ getreten. Die weisungsgebundene Justiz nutzt/überdehnt in grossen Teilen den gesetzlich erlaubten Spielraum, um beim komplett gleichen Sachverhalt der Opposition einen Strick zu drehen/jeden Schutz zu verweigern und den Regierungsparteien und sämtlichen durch Geld abhängig gehaltenen Organisationen alles zu erlauben/selbst Schutz vor Sachkritik zu ermöglichen.
    Die ungleiche Rechtsauslegung gleicht geradezu einem Ritual, mit der man seine politische Zugehörigkeit beweisen und sich im Filz sein berufliches Fortkommen unabhängig von Fähigkeiten sichert oder in welchem man noch Idealismus, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein zeigt, was allerdings regelmässig von der Wählermehrheit abgestraft wird und exemplarisch in der persönlichen Vernichtung endet. Helfen kann nur noch der europäische Menschengerichtshof, aber selbst da zieht die Sekte ein oder ist schon drin.

  46. Die Verurteilte sollte dann ihrerseits eine entsprechende Anzeige gegen den ehemaligen Gesundheitsminister einreichen, denn das Gericht hat ja nun festgestellt, dass dieser den Arm unlauter gereckt hat. Würde diese Anzeige dann verworfen, was sehr wahrscheinlich ist, würde die Justiz vor dem Problem zwei sich widersprechender Auffassungen stehen.

  47. Nun, dass der Autor und viele hier im Zeigen des Hitlergrußes nur eine freie Meinungsäußerung sehen und nichts Schlimmes, ist ja nichts Neues. Was steht nochmal im Grundgesetz zur Meinungsfreiheit?
    Artikel 5 GG zur Meinungsfreiheit besagt:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Interessanterweise berufen sich alle auf Art. 5 Absatz 1 GG. Dabei steht der Absatz 2 in genau demselben Grundgesetz – wird aber von vielen gerne ignoriert. Zu den „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ gehört unter anderem das StGB. So auch der § 86a StGB, der da lautet:
    § 86aVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder
    2. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
    Insofern stellt sich mir die Frage, warum ein ehemaliger Lehrer, der des Schreibens und Lesens mächtig sein sollte, den Urteilsspruch so bar jeder juristischen Argumentation dahin wischen möchte. Es sei denn, er findet eben nichts Schlimmes im Hitlergruß. Hatte er womöglich seinerzeit dieselben Geschichtslehrer wie ein gewisser Herr Höcke?

    • Sogar von einem Linken sollte man mehr Verstand erwarten, als ihr post ihn zeigt. Das Opfer der bayrischen Politjustiz hat ja keineswegs den Hitlergruß gezeigt, sondern ein Bild von Lauterbach verbreitet, auf dem dieser in solcher Pose gezeigt wird. Ganz so, wie vor ein paar Monaten ein ähnliches Foto von Musk im Netz kursierte. Das Dokumentieren eines (potentiellen) Fehlverhaltens in kritischer Absicht ist etwas gänzlich anderes als das Fehlverhalten selbst zu begehen.

    • Nichts verstanden? Bei Nichtjuristen verzeihlich, wobei sich hier natuerlich der einschlägig bekannte, eifrige Rotgruene aeussert, bei den agierenden Juristen, denen ich noch unterstelle, dass sie wissen, was sie tun, sieht es deutlich bedenklicher aus. Mit dem Vorlesen von Vorschriften ist es nicht getan. Von Juristen wurde zumindest frueher in Bayern etwas mehr verlangt. Das Verstehen der Normen, ihre Auslegung, z b. auch die teleologische, und dann natuerlich auch die Frage des objektiven und subjektiven Tatbestandes oder auch, dass es Normen gibt, die Vorsatz verlangen. Von der Reichweite des Art 5 GG ganz zu schweigen. Das Handeln der Verurteilten hatte weder objektiv, noch subjektiv mit der positiv gemeinten Verwendung einer „Nazi – Geste“ zu tun. Ganz im Gegenteil. Einlassungen und Aktivitäten der Machthaber waehrend der „Coronazeit“, insbesondere gegenueber bestimmten Kreisen, verletzten das GG massiv und lassen durchaus an totalitaere Regimes denken. Was haelt ein Rotgruener wie Sie von dem Begriff „Nazischlampe“, strafrechtlich? Und nun bitte subsumieren.

    • Bitte schreiben sie den fehlenden Teil „(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.“ noch dazu. Vor allem (4) ist sehr entscheidend.
      So zum Thema Lehrer

      P.S. „Alles für Deutschland“ ist noch immer eine Losung der SPD.

  48. Und diese „Kasper in Roben“ möchten Ernst genommen werden?
    Warum werden die Namen nicht öffentlich gemacht?
    Vielleicht möchte sich der ein oder andere Bürger, in dessen Namen solche Urteile gefällt werden, bedanken!?

  49. Klar, man kann jede Person dabei erwischen, wenn sie gestikuliert, dass sie den Arm in eine bestimmte Richtung streckt. Strafbar sollte das nur sein, wenn sich einwandfrei nachweisen lässt, dass die Armhaltung eine bestimmte Gesinnung ausdrückt (was so leicht nicht sein dürfte). Es geht um die Motivation – darum, was der Betreffende aussagen wollte. Auch ein Querdenker-Redner muss nicht unbedingt absichtsvoll einen Hitler-Gruß präsentieren. 
    Gut, es war evtl. keine schlaue Idee, Lauterbach so abzulichten. Allerdings gehört es auch zu den Aufgaben einer neutralen Justiz, mit einzubeziehen, welchen Hintergrund ein fragwürdiges Posting hat, hier: ob der Tatverdächtige tatsächlich Hitler hofieren wollte. Im Fall der Person Lauterbach würde man sich ja auch diese Frage stellen und sie dann verneinen. Die Geldstrafe von immerhin 1.800 Euro für die Angeklagte muss m. E. so verstanden werden, dass sie den Hitler-Gruß gut fand. Was sie wohl eher nicht tat. Insofern fragt man sich, wofür sie betraft wurde.

  50. Es wurde doch (gerichtlich?) festgestellt, dass Lauterbach keinen Hitlergruß gezeigt hat. Wie kann dann jemand einen Hitlergruß verbreiten, der genau dieses Bild zeigt, wie Lauterbach den Arm hebt?
    Aber das wird wohl das Geheimnis einer sehr staatsloyalen bayerischen Justiz bleiben.

  51. Wenn das Gericht das als Verwendung illegaler Symbole ansieht, dann bestätigt es doch gleichzeitig, dass Klabauterbach den Gruß zeigte, also dafür bestraft werden müsste.
    Es ist also reine Willkür und Gesinnungsdiktatur, alles für den Kommunismus!

  52. Wenn die Staatsanwaltschaft das tatsächlich so sieht, dann müßte Lauterbach ebenfalls verurteilt werden, denn das Bild ist ja nur der Beweis, das es so ist, aber nicht der Fotograf hat den H-Gruß gezeigt, sondern der Abgebildete. Ich warte jetzt auf die Anklage gegen Lauterbach, der Anwalt der verurteilten Dame sollte unverzüglich entsprechende juristische Schritte unternehmen.

  53. Wow! Wenn mir jemand diese Zustände vor 10 Jahren prophezeit hätte, ich hätte denjenigen für komplett irre gehalten. Es fehlt wirklich nur noch die Pflicht, Foren-User im Internet zur Nennung ihres Klarnamens zu verpflichten, dann würde es in diesem Linksstaat wohl niemand mehr wagen, seine Meinung zu sagen oder die Machthaber zu kritisieren bzw. einen Scherz über sie zu machen. Es ist nur noch ungeheuerlich. Und geht natürlich immer nur gegen räächtzzz.

  54. Die Justiz widmet sich mit hoher Energie Urteilen zur Disziplinierung der Menschen, während politisches Fehlverhalten, Bereicherung, Gesetzesbruch und Veruntreuung nicht verfolgt werden.

  55. Merkt das in Bamberg denn keiner, dass man hier lustig auf der Grenze zur Lächerlichkeit herumtanzt? Wie kann es sein, dass Menschen mit so wenig Selbstreflexion in solche Ämter gelangen? Und wieso lässt die Aufsichtsbehörde so etwas einfach weiterlaufen? Wenn man den Staat in den Augen der Bevölkerung „delegitimieren“ oder diskreditieren wollte, könnte man es nicht geschickter anfangen.

  56. Bereits in seiner Entscheidung vom 27.05.2019 bestätigte der EuGH die Ansicht von Transparency Deutschland, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht dem Leitbild einer europäischen Staatsanwaltschaft entsprechen würden. Die bestehende Möglichkeit einer Einflussnahme seitens der Exekutive schade dem nationalen und internationalen Ansehen der deutschen Strafrechtspflege und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat.

    Dieses Urteil erging noch vor den zum allergrößten Teil rechtswidrigen Corona-Maßnahmen und liegt nun schon sechs Jahre zurück. Heute muß man wohl konstatieren, daß sich die Situation nochmals wesentlich verschärft hat und sich die Justiz mehr denn je zur Hure der Politik gemacht hat. Eine unabhängige Judikative, die im eigentlichen Sinne „Recht spricht“ ist in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen existent.

  57. Wird der Tag kommen, wo kritische Medien aus dem Verkehr gezogen
    werden? Ich habe immer geschmunzelt, wenn ein Ossi namens K. von
    sich gab:“Ich komme aus der Zukunft, ich komme aus der DDR.“ Aber
    allmählich kriege ich das Grausen vor dem, was in diesem Land noch
    kommt. Der Verdacht erfaßt mich, daß dieses System ums Überleben
    kämpft. Und solche Hinweise auf ein Ende gab es in der Geschichte
    mehr als genug. Die übelsten Mittel zum Erhalt der Macht waren/sind
    der Obrigkeit immer opportun.

  58. Vor kurzem habe ich ein Bild bei Web.de gesehen das Scholz zeigte wie er gerade den Rechten Arm nach vorne oben gestreckt hat. Hat mich sofort an besagten Gruß erinnert. Es ist darauf überhaupt nichts passiert. Scholz nicht und auch Denen nicht, die das Bild verbreitet haben

  59. Das Gericht stellt also nun fest, Lauterbach hat den Hitlergruß gezeigt?

  60. Nicht jeder kann sich einen Steinhöfel als Anwalt leisten, der in der Lage wäre, einem Richter schon in der Ausgangsinstanz klar zu machen, dass er auf dem Holzweg ist. Und so wird die Dame am Ende zahlen müssen…

  61. Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil, dass Lauterbach
    den Hitlergruß gezeigt hat.
    Wann wird er deswegen angeklagt?
    (Rhetorische Frage)

  62. Die ehemals wegen ihres Denkens über die üblichen, engen Grenzen hinweg hoch geachteten „Querdenker“ werden seit der Corona-Zeit genau dafür von Politik und Medien diffamiert und verunglimpft.
    Solange sich daran nichts ändert wird die Spaltung der Gesellschaft bleiben.

  63. Zur Erinnerung: vor ein paar Monaten kursierte ein Foto von Musk durch sämtlichen Medien und Netzwerke. Angeblich soll es zeigen, wie auch Musk bei einer Rede den Hitlergruß macht. Das Bamberger Gericht verurteilt das Dokumentieren einer „Straftat“, als sei Dokumentieren dasselbe wie Begehen. Demnach hätten nach der Veröffentlichung des Musk-Fotos Hunderte von Prozessen stattfinden müssen. Die Realitätsverdrehung der Bamberger Justizschergen ist unglaublich und zeigt die völligr Pervertierung dieser Justiz in ein Instrument politischer Verfolgung.

  64. Bamberg war schon während der Hexenverbrennungen in Deutschland das Mekka der Inquisition, da scheint noch ein Echo nachzuwirken!!

  65. Es macht eigtl. nur Sinn, jeden Politiker wegen Falschaussagen und Deutschland schädigenden Tätigkeiten anhaltend anzuzeigen. Natürlich wird das durch ihre politische „Immunität“ abgewiesen. Aber je öfter, desto besser. Irgendwann wird es Erfolg haben.

  66. „Man“ muss Prioritäten setzen. Meinung unter Kontrolle zu halten, Nazis unter Kontrolle zu halten, die AfD unter Kontrolle zu halten hat höchste Priorität.
    Selbst der Schutz von Kindern muss dahingter zurücktreten. Ist ja auch halb so schlimm, gell liebe Grüne? Entschuldigung. Fake. Davon habt Ihr Euch längst distanziert. Z. B. so:
    „Recht Geringere Mindeststrafen für Kinderpornografie-Delikte beschlossen…Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD“, vgl. Homepage des BT.
    Die EU dagegen ist voll auf Draht. Hat das Ohr am Puls der digitalen Zeit.
    „Wie die EU den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet bekämpft“, vgl. Homepage des Europäisches Parlament.
    Und blendet die Realität aus. Denn Grapschen im Schwimmbad ist bei 10 Jährigen erlaubt und mangels Wiederholungsgefahr ect. dürfen die Grapscher auch schnell wieder rumlaufen.
    Wer für bunt und Regenbogen eintritt, blendet die Realität auch aus. Denn in der Realität werden Frauen längst in Richtung Geschlechtertrennung und als nächstes dann wohl in die Verschleierung gedrängt. Dient alles dem Schutz. Längst ist keine Rede mehr von toxischen Männern.

  67. Der Richter wertete das Bild als Darstellung des Hitlergrußes…..es wird immer absurder. Da reicht schon ein versprecher wie im fall kuchenTV* und du bekommst eine strafe weil ein staatsanwalt und richter das als „sieg heil“ interpretieren.

    Der bekannte Streamer KuchenTV soll 16.000 Euro Strafe zahlen: Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Braunschweiger Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet hat.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/tim-heldt-kuchentv-angeblich-verhaspelt-16000-euro-strafe,kuchentv-102.html

  68. Ich habe noch nie verstehen können, warum Optimisten ausgerechnet die oberhalb der Kreisebene zutiefst verfilzte und opportunistische CSU als letzte Gralshüterin einer freiheitlich bürgerlichen Haltung phantasierten. Wer diesem Filz zu nahe kommt, wird weggebissen. Das war aber wohl schon immer so. In personam vom Maggus hat sich das Prinzip aber noch weiter zugespitzt und ist ziemlich banal und dreckig geworden..

  69. Welches Strafmaß wäre denn für Lauterbachs Handlungen angebracht, die für ihn bis heute hinsichtlich der Corona-Plandemie konsequenzlos blieben?

    • Er hat Millionen in die Spritze gelockt (keine Nebenwirkungen) u. weltweit sind 17 Millionen an der Spritze gestorben, u. es geht weiter! (WHO).

  70. @Der Richter wertete das Bild als Darstellung des Hitlergrußes – und damit als Verbreitung verbotener NS-Symbole.
    soweit so schlecht , was ich nicht verstehe , wenn die Frau verurteilt wird, dann müßte H. Lauterbach doch erst recht verurteilt werden , da das Gericht festgestellt hat, das es ein Hitlergruß war

  71. Das Gericht in Bamberg dreht die Sache, wie es möchte. Im Grunde genommen müssten alle Verlage, die Literatur zur Nazizeit veröffentlicht haben und noch veröffentlichen und in denen auf fotografischen historischen Abbildungen der Hitlergruß gezeigt wird, angeklagt und verurteilt werden.
    Das Gerichtsurteil gegen die Frau im Amtsgerichtsbezirk Bamberg ist absurd und gefährlich.
    Ironie der Geschichte in der vorliegenden Rechtssache:
    Mit seinem Verklagen der Schweinfurterin hat Lauterbach im Grunde genommen bestätigt, den H-Gruß während der Demonstration gezeigt zu haben.

  72. Sieht denn außerhalb der freien Medien sonst niemand, wie die Juristenbüttel dieses Landes das Recht im Sinne einer immer totalitär agierenden Pseudo-Regierung brechen? Und zwar so, wie sie es aus der Geschichte ab ’33 in ganz D sowie 40 Jahre lang bis ’89 in halb D schon immer praktiziert haben?
    Ich schäme mich inzwischen tatsächlich für dieses Land. Das nächste Mal, wenn ich in die USA reise gebe ich mich als Schweizer aus!
    Und als Trump-Fan  😀

  73. > Der Richter wertete das von ihr geteilte Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft

    Lächerlich, dass die Frau verurteilt wird und nicht Lauterbach selbst, der immerhin die verbotene Geste zeigte. Könnte ihn wer deswegen anzeigen?

  74. Perfekt auf den Punkt! Jedem (auch dem Gericht) ist klar, dass es auch in diesem Fall um Kritik daran ging, dass Justiz/Medien/Politiker mit unterschiedlichen Ellen gemessen werden. Im Beispiel mit einem Bild, das eine komplett harmlose Situation zeigen, aber dem Abgebildeten (je nach Parteizugehörigkeit) etwas Radikales/Verbotenes unterstellt wird. Das Gericht hat mit seinem absurden Entscheid der Kritik dieser Frau ja sogar Recht gegeben. Wäre es ein AfD-Politiker käme es landauf landab in allen Medien und die Frau, die das Bild meldete, würde als Heldin gefeiert – genauso wie bei entsprechenden Aussagen, die man falsch verstehen möchte. Solche offensichtlich rein parteipolitisch geprägten RichterInnen sollten schnellstmöglich abgesetzt und durch neutralere ersetzt werden. Sonst kann man nicht mehr von einem Rechtsstaat oder Rechtsgleichheit sprechen.

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