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Vorwürfe sexuellen Missbrauchs

Karim Khan: Der liebste Chefankläger linker Antisemiten in Den Haag zurückgetreten

von Redaktion

17.05.2025

| Lesedauer: 2 Minuten
Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), ist vorübergehend zurückgetreten. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Gerichts.

Wie der IStGH in Den Haag am Dienstag mitteilte, habe sich Khan „aus eigener Initiative“ entschieden, sein Amt ruhen zu lassen, um die „Integrität der Untersuchungen nicht zu gefährden“. Der 55-jährige Brite weist die Vorwürfe vehement zurück und hatte selbst eine Prüfung durch unabhängige Gremien angeregt.

Die Anschuldigungen wurden bereits im Oktober 2023 beim Leitungsgremium des Gerichts eingereicht. Die betreffende Frau, eine hochrangige Juristin aus dem Umfeld Khans, wirft ihm wiederholte Übergriffe auf mehreren Dienstreisen vor – darunter auch eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Hotelzimmer während einer Mission in Lateinamerika. Interne Ermittlungen laufen seit Dezember. Bislang hat sich Khan nicht öffentlich zu konkreten Vorwürfen geäußert. Auch eine Anfrage an seine Anwälte blieb zunächst unbeantwortet.

Wachsende Kritik an zögerlicher Reaktion

Zahlreiche internationale NGOs hatten in den vergangenen Monaten den Druck erhöht und einen sofortigen Rückzug Khans gefordert. Sie warfen dem IStGH mangelnde Transparenz und Inkonsequenz im Umgang mit den Vorwürfen vor – besonders angesichts der sonst so hohen Standards, die der Gerichtshof in Menschenrechtsfragen weltweit einfordert.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch nannte die Entscheidung Khans, im Amt zu bleiben, bis eine Untersuchung abgeschlossen sei, „besorgniserregend und geeignet, das Vertrauen in den Gerichtshof zu erschüttern“. Auch aus dem Europäischen Parlament kamen zuletzt Forderungen nach einem vorläufigen Amtsverzicht.

Brisante Verbindung zum Haftbefehl gegen Netanjahu

Brisanz erhält der Fall zusätzlich durch den zeitlichen Zusammenhang mit einem anderen hochpolitischen Vorgang: Nur wenige Monate nach Eingang der Missbrauchsvorwürfe, im Mai 2024, beantragte Khan internationale Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant. Beiden wird vorgeworfen, während des Gaza-Kriegs in Kriegsverbrechen involviert gewesen zu sein.

Kritiker vermuten nun, dass Khan mit dem öffentlichkeitswirksamen Schritt auch versucht habe, von den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen abzulenken. Offiziell dementiert der IStGH jeden Zusammenhang. Auch Khans Sprecher betonten mehrfach, dass die Ermittlungen gegen israelische Amtsträger „ausschließlich auf Grundlage rechtlicher Erwägungen“ geführt worden seien.

Inzwischen hat das Präsidium des Gerichts eine Übergangslösung verkündet: Die Aufgaben Khans werden bis zum Abschluss der Untersuchung kommissarisch von seiner Stellvertreterin Nazhat Shameem Khan übernommen, die bereits Erfahrung im Bereich internationales Strafrecht mitbringt.

Karim Khan war seit 2021 Chefankläger des IStGH und leitete unter anderem Verfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in der Ukraine, Afghanistan, Myanmar und Palästina. Seine Amtszeit war von Anfang an von politischen Spannungen begleitet – nicht zuletzt wegen seiner Bereitschaft, auch westliche Staaten und ihre Verbündeten ins Visier der Ermittlungen zu nehmen.

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15 Kommentare

  1. Ausbildung: Bachelor
    Weiterbildung: Experte Scharia….

    Was fordert die Scharia für Vergewaltigung und außerehelichen Beischlaf?

  2. Eine gute Nachricht. Hoffentlich wird der Kerl verknackt.
    Ich persönlich habe diese Haftbefehle gegen Netanjahu sowieso nur für ein politisches, pro-islamisches Instrument gehalten. Die sind einfach nur lächerlich.
    Wo sind denn im Gegenzug die zahlreich notwendigen, internationalen Haftbefehle gegen die Hamas-Leute? Deren Gräueltaten sind durch nichts mehr zu entschuldigen – durch wirklich gar nichts.

  3. Toller Typ. Israel wird von der Hamas überfallen. Es gibt Bilder, deren Grausamkeit an Schilderungen aus der Blütezeit des Islam erinnern. Was fordert dieser Typ. Der Präsident des überfallenen Landes muss wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit vor Gericht. Also, nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: keiner der Hamas Führer, keiner der monströsen Hamas Terroristen, die ihre Taten nach der Gefangennahme schon gestanden haben. Es gab darunter Monster, die während einer Vergewaltigung der Frau die Brüste abgeschnitten haben. All das motiviert diesen Typ, den Präsidenten des Landes vor Gericht zu stellen, das überfallen wurde. Ist das ein Scharia Gerichtshof? In Eurabien ist das ja nicht ganz undenkbar. Jedenfalls zeigt es ziemlich krass, in welche Richtung Eurabien geht. Und da können sich alle Nichtmuslime schon mal warm anziehen. Muslime sehen in euch in erster Linie Arbeitssklaven. Und wenn ihr das Gefühl habt, immer mehr arbeiten zu müssen für immer weniger, dann ist das ein Trend, der in diese Richtung weist. Denn ihr versorgt immer mehr Muslime, die gar nicht arbeiten. Nicht, weil sie nicht könnten, sondern weil dafür in ihrer Kultur die anderen vorgesehen sind, die Kuffar. Das seid ihr. Irgendwann werdet ihr für eure Arbeit gar nichts mehr bekommen. Dann nämlich, wenn die Errichtung des eurabischen Kalifats abgeschlossen ist. Dann wird man euch nur noch das nötigste zu essen geben, wenn ihr ganz zu Sklaven geworden seid. Warum ihr dann überhaupt noch arbeitet? Ganz einfach. Weil ihr sonst die Peitsche bekommt. Glaubt ihr nicht? Wir werden sehen. Denn wer nicht hören will, muss fühlen.

  4. Völlig belanglos, denn Merz hat ja bereits öffentlich gesagt, daß er Netanjahu nicht verhaften lassen würde, wenn er sich in Deutschland aufhalten würde.

    • Nunja, „5-Punkte-Plan“ Merzkel hat ja schon sehr vieles & schönes erzählt & erzählt immer noch, deren Wahrheitsgehaltsdauer aber leider, leider noch unterhalb der Lebensspanne einer linksGRÜNEN Eintagsfliege liegt.

    • Dann bleibt Netanjahu besser raus aus D, bei der Zuverlässigkeit von Merz` Aussagen. Das wird auch dem israelischen Ministerpräsidenten nicht entgangen sein!

  5. Aha, in dem Fall gilt die Unschuldsvermutung dann wohl lieber nicht? Kommt mir doch irgendwie bekannt vor.

    • Da haben sie wohl was nicht verstanden! Die Unschuldsvermutung findet ihre Grenzen in Grad der Begründung des Verdachts gegen einen mutmaßlichen Täter.

      Andernfalls könnte ein noch nicht rechtskräftig Verurteilter ja wohl kaum in Untersuchungshaft genommen werden und gegen ihn ein umfangreicher Prozess angestrengt werden. Das geschieht bei gut begründetem Verdacht.

      Im Falle von Khan liegt offenbar offenbar ein begründeter Verdacht vor, der es gerechtfertigt erscheinen lässt diesen Vorwürfen ernsthaft nachzugehen und ihn von der Wahrnehmung des Richteramtes zu entfernen.. Dementsprechend war eine Suspendierung des Herrn unumgänglich. Dieser ist er durch das Ruhenlassen seines Amtes zuvorgekommen.

      Bei einer offenkundig haltlosen Denunziation wäre es mit absoluter Sicherheit nicht zu diesem Schritt gekommen. So funktionieren westliche Rechtssysteme, das nur mal zur Nachhilfe.

  6. Welche internationalen NGOs haben einen sofortigen Rückzug Khans gefordert?

  7. Einerseits freut mich „klammheimlich“, dass man diesem internationalen Tugendwächter etwas anhängt, besonders einem, der abstreitet, dass sich Israel gegen die vielfältigen völker- und kriegsrechtswidrigen Menschenrechtsverächter der Hamas angemessen zur Wehr setzen darf.

    Aber trotzdem: Wer sonst immer die Unschuldsvermutung betont, sollte sich hier der Vorwürfe oder Verdächtigungen völlig enthalten. Es handelt sich um unbewiesene, möglicherweise unbeweisbaren Behauptungen. Viel wichtiger ist der Verdacht, dass sich hier der IStGH und sein Vorsitzender zum Instrument einer Partei gemacht haben, die Israel vernichten will. Dies räumt man nicht aus dem Weg, indem man einem Richter ganz anders geartete persönliche Verfehlungen unterstellt.

  8. Der Internationale Gerichtshof wird von einer Reihe eher „unbedeutender“ Staaten – ua den USA, Israel, Russland, China- nicht anerkannt. Und das ist gut so.

  9. Hhmmm – Brite aus besserer Gesellschaft, vermutliche „sexuelle Übergriffe“, Vater Pakistani – wieso fällt mir da jetzt der Begriff „Grooming“ ein? Seltsam…

    • Ich würde mich eher fragen, warum es immer islamische Menschen sein müssen, die oberste Richter in diesem internationalen Gerichtshof sind.

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