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"Tyrannei": Vance und Rubio liegen richtig

Ist das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch neutral?

von Gastautor

18.05.2025

| Lesedauer: 4 Minuten
Ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter begründet zuerst, wie wichtig für die Demokratie der Erhalt der Homogenität des Staatsvolks ist und wie beschämend Verfassungsschutz und Innenministerium in der Gutachten-Affäre gehandelt haben. Und dann richtet er gegen seine eigenen Fakten Vorwürfe an die AfD. Von Lothar Krimmel

Die einem Staatsstreich gleichkommende Schmierenkomödie um das Geheimgutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz und die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser schlägt auch im Ausland hohe Wellen. Dass diese Affäre nicht etwa die AfD, sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz und die scheidende Innenministerin als die wahren Feinde des Grundgesetzes bloßgestellt hat, ist in den USA Tagesgespräch und auch in Deutschland aus verfassungsrechtlicher Perspektive schon hinlänglich dokumentiert worden.

Unabhängig voneinander haben zahlreiche Rechtsexperten, von Prof. Dr. Dietrich Murswiek bis Prof. Dr. Rupert Scholz, diesen skandalösen Feldzug der Regierung gegen die parlamentarische Opposition kommentiert.

Verfassungsschutz gegen AfD: Wie eine Geheimpolizei?

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Nunmehr hat mit Prof. Dr. Hans Hugo Klein auch ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in der FAZ vom 15. Mai 2025 einen interessanten Beitrag aus staatsrechtlicher und demokratietheoretischer Perspektive zu diesem Vorgang verfasst. Auch sein Urteil ist eindeutig: Sowohl die Form des Umgangs mit dem „Gutachten“ als auch das hinter diesem „Gutachten“ stehende Denken des Verfassungsschutzes und weiter Teile der rot-grünen Parteieliten sind in hohem Maße besorgniserregend und gefährden die Demokratie.

Das Narrativ von der „Opferrolle“ der AfD 

Klein weist zunächst darauf hin, dass der Verfassungsschutz mit der Kombination von öffentlicher Anklage und Geheimhaltung der angeblichen Beweise eine veritable Zersetzungskampagne gegen die parlamentarische Opposition betrieben hat, die einer Demokratie unwürdig ist. Noch verstörender war dann die Begründung der „Verfassungsschützer“ für die Geheimhaltung, die einen vorgeblichen Datenschutz, welcher mit der durch Dritte betriebenen Veröffentlichung des „Gutachtens“ als dreiste Lüge entlarvt wurde, über den Rechtsschutz der in ihren Rechten massiv getroffenen Partei gestellt hat.

Doch bei der Wertung dieses Vorgangs bricht im Verfassungsrechtler Hans Hugo Klein der langjährige CDU-Parteipolitiker durch. Denn er greift nicht etwa die politischen Drahtzieher dieses ungeheuerlichen staatlichen Übergriffs an, sondern versteigt sich zu folgender abstruser Formulierung: „Die AfD wird dadurch in die Lage versetzt, dem Staat vorzuwerfen, er lasse sie über die Gründe, die zu der genannten schwerwiegenden Einordnung führen, im Unklaren.“ Anstatt also offen einzuräumen, dass die größte Oppositionspartei tatsächlich zum Opfer eines übergriffigen Staates geworden ist, verdreht Klein diese Tatsache in das von der politischen Konkurrenz gestreute Narrativ, die AfD könne sich durch das Handeln des Verfassungsschutzes in ihrer „Opferrolle“ bestätigt sehen.

Relative Homogenität eines Volkes als Voraussetzung für Demokratie 

Im Folgenden geht Hans Hugo Klein dann auf die für den Verfassungsschutz im Vordergrund stehenden funktionalen Aspekte des Volksbegriffs ein. Nach seiner Auffassung kommt dabei dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993 (2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92) eine entscheidende Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit ausgeführt, dass die Entscheidungen der Europäischen Union allein aufgrund der Wahlen zum EU-Parlament keine hinreichende demokratische Legitimation erfahren. Für eine solche demokratische Legitimation komme es vielmehr vorrangig auf die Mitgliedstaaten an, weil nur deren Völker, nicht aber die Bevölkerung Europas, über das dazu notwendige Maß an relativer Homogenität verfügen, also über das, was sie „geistig, sozial und politisch verbindet“.

Mit anderen Worten: Das deutsche Volk, von dem nach dem Grundgesetz alle Staatsgewalt ausgeht, wird vom Bundesverfassungsgericht definiert als „ein relativ homogenes Staatsvolk, das in geistiger, sozialer und politischer Hinsicht verbunden ist“.

Klein zitiert in diesem Zusammenhang den Rechtsphilosophen und Staatsrechtler Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, dass „politische Demokratie, um als solche bestehen zu können, notwendig ein gewisses Maß an gemeinsamen Grundauffassungen der Bürger über die Art und Ordnung ihres Zusammenlebens“ voraussetzt. Diese relative Homogenität könne verschiedener Art sein, also zum Beispiel ethnisch-kulturell sein oder auf einem mental verfestigten kulturellen Erbe, auf gemeinsam durchlebter politischer Geschichte, auf gemeinsamer Religion, einem gemeinsamen nationalen Bekenntnis oder einer gemeinsamen Sprache beruhen.

Was der Ausdruck „deutsches Volk“ bedeutet

Deutsch für Verfassungsschützer

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Verlust der Homogenität gefährdet die Demokratie

Dann gelangt Hans Hugo Klein zu der alarmierenden Einschätzung, dass in Deutschland die für eine Demokratie schlechthin konstitutive relative Homogenität des Staatsvolks angesichts der in den letzten 30 Jahren von links-grünen Eliten gezielt betriebenen Spaltung der Gesellschaft in unterschiedliche kulturelle Prägungen nicht mehr gesichert erscheint. Klein schließt seinen Beitrag mit einem dramatischen Appell:

„Weil es diese Homogenität ist, die den unerlässlichen gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglicht und verbürgt, verlangt sie ein Höchstmaß an öffentlicher Aufmerksamkeit. Sie mit einem Tabu zu belegen, wie es weithin geschieht, ist gemeinschädlich.“

Eine heftigere staatsrechtliche und demokratietheoretische Ohrfeige für den Verfassungsschutz, die ehemalige Innenministerin und die Exponenten der rot-grünen Parteien- und Medienblase ist schlechterdings nicht vorstellbar.

Obwohl der Autor also detailliert darlegt, dass die AfD in ihrem Bemühen um den Erhalt der für die Demokratie konstitutiven Homogenität des Staatsvolks vollkommen richtig liegt, versteigt er sich im selben Absatz dennoch zu der These, dass „der gegen die AfD gerichtete Vorwurf berechtigt“ sei. Dass er mit der Bejahung dieses „Vorwurfs“ sämtliche gegen die AfD gerichteten Aktionen bis hin zum Parteiverbot pauschal unterstützt, kann ihm als Juristen kaum entgangen sein.

Begründungsakrobatik gegen die Fakten 

Was ist seine Begründung? Er begründet die nach seinen Darlegungen unerwartete Volte gegen die AfD mit folgendem Satz: „Die AfD stellt mehr oder weniger ausschließlich auf das – zweifellos wichtige – Element einer ethnisch-nationalen Homogenität ab, lässt also andere Homogenität erzeugende Umstände zu Unrecht unberücksichtigt.“

Die abenteuerliche Argumentation gegen die AfD: Extremist ist, wer von einem historischen Volk spricht

Verfassungsschutz

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Klein bezeichnet zunächst also die Existenz einer „ethnisch-nationalen Homogenität“ und damit den zentralen Vorwurf des Verfassungsschutzes gegenüber der AfD als „zweifellos wichtig“, schreibt aber im selben Satz, dass „der gegen die AfD gerichtete Vorwurf berechtigt“ sei. Zur Begründung dieses doch sehr offensichtlichen Widerspruchs führt er aus, dass die AfD auf die anderen, ebenfalls Homogenität sichernden Elemente keinen Wert lege, also weder auf ein mental verfestigtes kulturelles Erbe noch auf gemeinsam durchlebte politische Geschichte noch auf ein gemeinsames nationales Bekenntnis noch gar auf eine gemeinsame Sprache.

Kann man sich eine wildere Faktenverdrehung vorstellen? Was Hans Hugo Klein der AfD hier absprechen möchte, ist im Gegenteil nicht nur der offensichtliche Kern ihrer politischen DNA, sondern wird täglich überall im Land von AfD-Rednern in Parlamenten und Veranstaltungen gefordert. CDU-Politiker Klein konstruiert hier faktenfrei eine politische Brandmauer, obwohl seine eigene Einschätzung, dass die anhaltende illegale Migration die Grundlagen der deutschen Demokratie gefährdet, deckungsgleich mit der Einschätzung seitens der AfD ist.

Man muss befürchten, dass diese Form von faktenbefreiter Begründungsakrobatik eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht auch von den heute in Karlsruhe tätigen Richtern beherrscht wird. Denn jeder der derzeitigen Richter am Bundesverfassungsgericht ist von jenem exklusiven Parteienzirkel bestimmt worden, das die Bekämpfung der größten Oppositionspartei zur Staatsräson erkoren hat.

Die AfD verbieten, weil sie recht hat? 

Diese Richter erkennen offensichtlich, dass erstens das gegen die anhaltende illegale Migration in hoher Zahl gerichtete Aufbegehren der größten Oppositionspartei zentral für den Erhalt einer notwendigen Homogenität des deutschen Staatsvolks und damit ebenso zentral für den Erhalt der deutschen Demokratie schlechthin ist und dass zweitens diese Oppositionspartei und ihre Millionen von Wählern wegen eben dieser demokratiebewahrenden politischen Aktivitäten zu Opfern einer gegen sie gerichteten Verschwörung staatlicher Organe geworden sind.

Doch anscheinend haben sogar längst pensionierte Richter des Bundesverfassungsgerichts Angst vor den Aufmärschen der mit Steuer-Milliarden durchfinanzierten tiefrot-rot-grünen Kolonnen. Dieses offensichtliche Einknicken vor dem Wokismus hat System und gibt Anlass zu Zweifeln an der parteipolitischen Neutralität des Bundesverfassungsgerichts.

Spätestens nach diesem Beitrag von Hans Hugo Klein darf die Diagnose von J.D. Vance und Marco Rubio als gesichert gelten: Deutschland hat die Reihe der liberalen Demokratien definitiv verlassen und ist bereits zum Opfer einer rot-grünen Tyrannei geworden, der sich ein „christdemokratischer“ Kanzler als Feigenblatt unterworfen hat.


Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 

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30 Kommentare

  1. Ich habe ja nicht alles von diesem Hr. Klein gelesen, sondern nur den Artikel. Was ich mitnehme ist erneut Nahrung für meine Empörung über dies Richter des Systems der Blockparteien, das seit Willy Brandt immer stärker unseren Staat zur Beute macht. Es wird Zeit an unsere revolutionäre Geschichte zu denken. Im 19.Jahrhundert ist ja die Mitte der Gesellschaft – das Bürgertum -auf die Barrikaden gegangen. Warum getrauen wir uns das nicht?

  2. Wenn das Auftrags-.Gutachten des Bundesverfassungsgerichts zur AFD eine Frage beantwortet hat, dann doch diese…

  3. Dieser Vorwurf des Herrn Klein (Namenswitze verbieten sich) ist offensichtlich nichts weiter als eine perfide Lüge. Schließlich hat die AfD viele integrierte/assimilierte Migranten in ihren Reihen. Und diese wie auch „ethnodeutsche“ AfD-Vertreter fordern von Immigranten genau diese Anpassung an „ein mental verfestigtes kulturelles Erbe, an gemeinsam durchlebte politische Geschichte, an ein gemeinsames nationales Bekenntnis und eine gemeinsame Sprache“ ein. Und genau diese Forderungen werden ja von den links-grünen Wokisten als „rassistisch“ abgelehnt. Der Herr Klein lügt also absichtlich. Vielleicht sollte man ihn mal daran erinnern was mit Verleumdern laut Kodex Hammurabi passiert.

  4. Jetzt frage ich mich nur noch, woher der gesichert rechtsextreme Begriff „Kartellparteien“ kommt. Es hat doch bislang so gut mit der „Gewalten-auf-teilung“ untereinander geklappt. Ich bin mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis ein Richter des Bundesverfassungsgerichts oder eines anderen Höchstgerichts der SED entstammt. Vielleicht ist das das klitzekleine Zugeständnis der Merz-Union für das Entgegenkommen der SED für den zweiten Wahlgang zu der von ihm herbeigesehnten Kanzlerschaft.

  5. „Die AfD stellt mehr oder weniger ausschließlich auf das – zweifellos wichtige – Element einer ethnisch-nationalen Homogenität ab, lässt also andere Homogenität erzeugende Umstände zu Unrecht unberücksichtigt.“ Verstehe ich nicht ganz.
    Wie viele sonstige „Homogenität erzeugenden Umstände“, die aus Personen eine festere abgrenzbare Gruppe machen, gibt es denn noch? In einem Staat/einer Gesellschaft bestehen neben a) Teilgruppen, die sich durch Kultur, Milieus, familiäre Geschichte, Muttersprache verbunden fühlen – auch und gerade migrantischen wie der Türkischen Gemeinde, den Neuen Deutschen Organisationen, der Initiative Schwarze Menschen – weitere Arten von Homogenität darin, dass es b) ein Staatsvolk/Staatsbürger gibt mit definierten Rechten und Pflichten und deutschem Pass.
    Darüber hinaus existiert c) die große Einheit Einwohnerschaft/Bevölkerung, alle Menschen, die länger in einem Land leben und somit gewisse Rechte und Pflichten gegenüber einer Kommune, ihrem Wohnort haben, inkl. Ausländer und Staatenlose. Beim neuzeitlichen Begriff des „Einwanderungslandes“ (BMI: „Deutschland ist ein Einwanderungsland.“) kann man darüber diskutieren, ob deren Befürworter mehr auf sprachliche, kulturelle religiösem Buntheit und Heterogenität der Einwanderungsgesellschaft abstellen oder auf „Homogenität erzeugende Umstände“, im Wesentlichen gleiche Rechte und Pflichten, Neudeutsch: faire Teilhabe aller Anwesenden. Letzte werden aber durch die Anerkennung von ethnisch-historischen Teilgruppen m. E. überhaupt nicht in Frage gestellt.
    Was die Gretchenfrage angeht „Ist das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch neutral?“ muss man, glaube ich, als vernunftbegabter Bürger einfach nüchtern in Erwägung ziehen, dass 1. Richter/Juristen auch Menschen sind mit bestimmten Weltbildern und politischen Zielvorstellungen im Kopf, ggf. selektiven Freundeskreisen, 2. gesetzliche Vorgaben und Paragrafen bis hin zu den Artikeln des Grundgesetzes immer Interpretationsraum zulassen. Wäre das nicht so, bräuchten wir ja kein BVerfG, das übergeordnete, verbindliche Wertungen vornimmt. Dann wären die Artikel des Grundgesetzes aus sich heraus klar verständlich. Richter können sich nur immer bemühen, ihre eigenen emotionalen, rationalen, moralischen Voreinstellungen und damit auch parteipolitischen Vorlieben so weit wie möglich zu hinterfragen. Mehr geht nicht, wer das schafft: Hochachtung! Wie gesagt, völlige parteipolitische Neutralität halte ich für eine schöne Fiktion.

  6. Parteipolitische Neutralität des BVerfG steht stv. für die Verfassungsrealtität der Bundesrepublik Deutschland.
    Geborene DDR-Bürger verwiesen schon vor Jahren darauf, es sei weniger eine Frage der DDR-Verfassung resp. des BRD-Grundgesetzes, was die politische Realität bestimme.
    Demokratien sterben nicht mit e-m Donnerschlag, sondern in vielen Einzelschritte – Susan Wolfson. So verstieß die Neuausrichtung der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee 2011 ebenso gegen Artikel 87 Grundgesetz wie das aktuelle Bestreben der „Kriegstauglichkeit“. – Die 2015er Grenzöffnung Angela Merkels, euphemistisch Migrationspolitik genannt, brach Artikel 16a Grundgesetz. Corona… lassen wir das …
    Grundgesetzbrüche scheinen im Deutschland des 21. Jahrhundert zur Regel der Bundespolitik geworden zu sein.

    • Es sind nicht nur die Verbrechen gegen das Grundgesetz. Es wird auch gerne mal nach Gusto geändert. Nichts gegen Reformen, aber warum heisst es dann Grundgesetz? Oder ist es doch beliebig?
      Wenigstens vergreift sich bis heute noch niemand an den 10 Geboten…

  7. Von den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes erwarte ich dieses Mindestmaß an Bildung natürlich nicht, aber wer sich über die Bedeutung von „Volk“ informieren möchte, schlägt ganz einfach sein Grimm’sches Wörterbuch, Band 26 (Vesche – Vulkanisch), Spalten 453 – 515 auf: „die älteste bedeutung ist geschlossene abtheilung von kriegern, heerhaufe; so wurde es von den Slaven entlehnt (…) und kam als fremdwort (ein pulk kosaken) wieder zurück“. Zum wenigsten jedenfalls ist es die Aufgabe des Verfassungsschutzes oder irgendeines Verfassungsorgans, sich zum Ober-Germanisten aufzuschwingen und die Deutschen, Schweizer, Österreicher über die gerade hierzulande zulässige Bedeutung von Volk zu belehren. Das Grimm’sche bietet überhaupt viele lustige Beispiele: „wie wohl, zum beispiel, kräh und staar, / und andres völklein, das in schaar / so gerne sich zusammenrottet“ (Voss, 480). Oder: „in einem walde nährte sich / ein völkchen arbeitsamer bienen“ (Pfeffel, 477). Schließlich Goethe: „den teufel spürt das völkchen nie, / und wenn er sie beim kragen hätte“ (477).

    • Die werden nicht bei Pippi Langstrumpf aufgehört haben. Das war erst der Anfang, siehe auch Volk…

  8. „Wir müssen alles in der Hand haben“, aber es soll ruhig undemokratisch aussehen.

  9. Wie der Autor richtig beschrieben hat wird das das Gericht durch unvorstellbare Wortakrobatik die Tatsachen so verdrehen das letztendlich das Verbot kommen wird.
    Das D bereits den demokratischen Weg verlassen hat und in eine links-grüne Meinungsdiktatur übergegangen ist dürfte bereits eine Binse sein.

  10. Das Tollhaus dreht frei, egal auf welcher Ebene. Die Mächtigen und Privilegierten oder ehemals Mächtigen drehen frei. Lüge wird zur Wahrheit, zur Lüge. Manipulation dient der sittenwidrigen „Wahrheitsfindung“, freiwillige, rückgratlose Selbstsuggestion zur Rettung der elenden Pensionen, sei es als Judaslohn oder auch nur als Gnadenpension. Wer mit den Wölfen heult, möchte nicht zu deren Fraß werden. Kleinkariert, gewissenlos, Man sieht das Licht, doch erkennt nur Düsternis.
    Was bitte soll einen Nutzen für eine europäische Kulturgesellschaft haben, wenn völlig anders geprägte Menschen, die zudem die Mehrheitsgesellschaft verachten, aus religiösen und/oder emotionalen Gründen? Keiner, bis auf wenige Einzelne, wird einen sinnstiftenden Nutzen oder Beitrag leisten können oder wollen. Sie möchten überwiegend ein besseres Leben führen als in den Herkunftsländern und sich nicht zu schade sein, dies von den Verachtenden einzufordern, ohne Gegenleistung.
    Der Sozialstaat, das Internet, das Handy und die religiösen Prägungen und Zwänge erzeugen den Druck zu Parallelgesellschaften. Mit diesem Deutschland haben sie und werden sie keine prosperierenden Gemeinsamkeiten bilden, im Gegenteil. Dazu kommt die Linke, die diesen Staat zerstören will, um jeden Preis. Dem angeschlossen hat sich die CDU/CSU nicht erst seit gestern!
    Denn diese vormals staatstragenden Parteien haben sich den Linken vor die Füße geworfen, den Startschuss gab eine gewisse Merkel. Es sollte der Beginn eines positiven Deutschlands werden. Merkel samt Stasi und SED hat mit gütiger Mithilfe der CDU den Niedergang Deutschlands ohne Not eingeleitet. Ein reines Projekt linker, kommunistischer Destruktion. Freudig assistiert von der SPD und der grünen Kasperpartei, ohne Vaterland und Gewissen.

  11. „Die Justiz ist eine Hure der Poltik“- Macchivalli. Dies trifft offensichtich auch für von der Politik ins BVG entsandten Richter zu.

  12. Glaubt denn irgendjemand an eine Neutralität
    des Bundesverfassungsgericht ?
    Ich nicht !
    Diese Leute in ihren bunten Uniformen sind doch nur ein
    weiteres nützliches Werkzeug der momentan tonangebenden Klasse .
    “ Nothing else “ , wie der Hottentotte zu sagen pflegte !

    • Hier bin ich ganz bei Ihnen; auch ich glaube nicht „an eine Neutralität
      des Bundesverfassungsgerichts“.

      So lange gerade heute – also im Merkelischen Jahre 10 nach 2015, diese „Richter“ am höchsten Gericht von unserem gewordenen Parteienkartell ausgeklüngelt werden, sehe ich deren Neutralität und das sie für den Souverän des Staates dasein sollten, schon seit langem nicht mehr gegeben.
      Wobei für mich letzteres auch mit Blick auf EU-Brüssel und dem EuGH gilt da unserere höchste Gerichtbarkeit auch hier nicht mehr uns, den Souverän, zu vertreten scheint und gegenüber EU-Brüssel und EuGH nur noch Duckmäuserkeit und Rückgradlosigkeit am zeigen ist.

  13. Bei diesen Widersprüchen tippe ich auf Senilität des Verfassers oder auf kosmetische Eingriffe bei der FAZ – wäre nicht zum Ersten-Mal. Was sein muss, muss sein!

  14. Der Mann ist doch nicht blöd. Warum soll er in seinem Alter riskieren, dass sein Auto angezündet wird, die Fenster seines Hauses eingeworfen werden oder er von der Antifa verprügelt wird? Natürlich stellt er sich nicht vor die AFD.

    • Toller Standpunkt. Wenn er das System kritiklos am Ende unterstützt, soll er halt schweigen und seine Pension „genießen“. Wir brauchen Rückgrat keine Schleimer, davon gibts schon genug!

  15. Der Mann hat es einfach drauf. Oder gibt es hier noch jemanden, der einen Pudding an die Wand nageln kann?
    Kann er gar nicht? Ist doch egal, jedenfalls hat er es versucht 😉
    Man sollte ihm jetzt aber unbedingt sagen, daß er die angerichtete Sauerei selber weg machen darf.
    Und zur Frage in der Überschrift eine Gegenfrage:
    Ist eine Sonnenblume lila-blau gepunktet?

  16. Das Tollhaus dreht frei, egal auf welcher Ebene. Die Mächtigen und Privilegierten oder ehemals Mächtigen drehen frei. Lüge wird zur Wahrheit, zur Lüge. Manipulation dient der sittenwidrigen „Wahrheitsfindung“, freiwillige rückgratlose Selbstsuggestion zur Rettung der elenden Pensionen, sei es als Judaslohn oder auch nur als Gnadenpension. Wer mit den Wölfen heult, möchte nicht zu deren Fraß werden. Kleinkariert, gewissenlos, Man sieht das Licht, doch erkennt nur Düsternis.

  17. Meiner Einschätzung nach ist die AfD aber die einzige Partei, die unsere Sprache hochhalten. Das kann man von der CDU nämlich nicht behaupten, siehe BW.

  18. Wenn man weiss, wie die Richter gewählt werden, darf man getrost davon ausgehen, dass das BVG gar nicht neutral sein kann.

    • Auch nicht will, wer woanders zum Essen ist, hat zuhause keinen Appetit mehr!

  19. Ich habe absolut kein Vertrauen mehr in die Instutitionen des Staates weder Legislative noch Exekutive und erst recht nicht in die Judikative! Wie werden die Rotroben entscheiden? In etwa so, das mit dem Gutachten ist falsch gelaufen, es ist oberflächlich und läßt den Eindruck entstehen, daß der VS nicht unabhängig sondern Parteiisch ist. ABER, obwohl das Gutachten nicht den ultimativen Beweis für den Rechtsextremismus der AfD bringt hat es im Kern recht. Deshalb bleibt dem Gericht nichts anderes übrig als der AfD rechtsextremistischer Bestrebungen zu attestieren.
    So in der Art wird es ablaufen. Gibt es irgendwo ein Wettbüro was eine Wette, wie das oberste Gericht entscheiden wird, an nimmt? Sonst bin ich kein Fan von Wetten aber hier würde ich einen Fuffi investieren.

    • Bin dabei und runde auf fünfhundert auf.

  20. Eine Demokratie kann nur als Kommunikationsgemeinschaft existieren, nämlich als Gemeinschaft, in der zentrale Fragen des Zusammenlebens gemeinsam durchdacht werden können. Um das zu ermöglichen, braucht es eine Gemeinsamkeit an einem Minimum an Grundwerten.

    Diese Kommunikationsgemeinschaft wird durch kulturfremde Einwanderung gefährdet. Um sie zu erhalten, muss es den Willen geben, die Einwanderer zu assimilieren und, wenn diese das nicht wollen, sie in die Kultur zurückzuschicken, die sie offenbar nicht verlassen wollen. Diesen Willen kann ich im Spektrum der größeren Parteien außerhalb der AfD nicht erkennen. Da muss man sich fragen, wer die demokratische Verfassung erhält und wer sie zerstört.

  21. „Doch anscheinend haben sogar längst pensionierte Richter des Bundesverfassungsgerichts Angst vor den Aufmärschen der mit Steuer-Milliarden durchfinanzierten tierot-rot-grünen Kolonnen. Dieses offensichtliche Einknicken vor dem Wokismus hat System und gibt Anlass zu Zweifeln an der parteipolitischen Neutralität des Bundesverfassungsgerichts“.
    Mehr ist hierzu nicht zu kommentieren, dieser Herr Klein weiss genau was rechtsstaatlich geboten wäre, aber die Angst vor einem linken Shitstorm lässt ihn, einen gestandenen Rechtsgelehrten, erzittern, soweit haben die Linken die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit im Griff. Damit wissen wir jetzt schon wie das BVerfG urteilen wird.

  22. Vance und Rubio liegen richtig.
    Auch Milei.
    Habe ich bei TE immer geschrieben.
    Für meine Kinder und meine Enkel.
    Es lebe die Freiheit.

    • Was soll das denn nun schon wieder?
      Soll ich mal alle „vorbildlichen“ Ossis aufzählen?

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