Das ist der Kernsatz aus der Urteilsbegründung des OVG Münster (20 A 1506/24):
„Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (…) nicht.“
Darum geht es: Das Landratsamt Rhein-Neuss hatte einem Waffensammler aus Rommerskirchen die sogenannte Waffenbesitzkarte entzogen und ihn zur Abgabe aller Schusswaffen aufgefordert, die sich seit Jahren legal und ordnungsgemäß registriert in dessen Besitz befanden.
Grund für den Sinneswandel der Behörde: Der Waffensammler ist Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und hat für die Partei auch bei Kommunalwahlen kandidiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz BfV hatte die Partei dann seinerzeit zum „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ erklärt. Die Mitgliedschaft in der AfD begründe die „Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ nach dem Waffengesetz.
Legaler Waffenbesitz ist in Deutschland, oh Wunder, an viel größere Voraussetzungen gebunden als in anderen Ländern. Um eine sogenannte „Waffenbesitzkarte“ zu erhalten, muss man zum Beispiel ein großes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Seit der Verschärfung des Waffenrechts kommt noch eine Standardabfrage beim Verfassungsschutz dazu, im Zweifel redet inzwischen auch das Finanzamt ein Wörtchen mit.
All dies dient dem Zweck, die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ nachzuweisen – ohne die darf man keine Waffe besitzen. Die für unseren Fall relevante Regelung im Waffengesetz lautet (§ 5 Abs. 2 Satz 3):
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, (…) bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)
Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b)
Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c)
eine solche Vereinigung unterstützt haben. (…)
Die Schlussfolgerung des Landratsamts ging nun wie folgt:
1. Die AfD ist ein rechtsextremistischer Verdachtsfall.
2. Unser Sammler ist Mitglied der AfD.
3. Also ist auch der Sammler mindestens des Rechtsextremismus verdächtig.
4. Deshalb fehlt ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Diesen Gedankengang hat das OVG Münster jetzt kassiert.
Bedeutsam ist dabei, dass das Urteil (jedenfalls in NRW) auch vollumfänglich anwendbar ist, nachdem das BfV jüngst die AfD vom Verdachtsfall zu „gesichert rechtsextremistisch“ hochgestuft hat. Denn die Richter in Münster machen mit ihrer am Anfang zitierten Formulierung klar, dass Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines AfD-Mitglieds erst dann in Frage kommen, wenn die Partei verboten werden sollte.
Das macht in Deutschland aber nicht der Verfassungsschutz, sondern allein das Bundesverfassungsgericht.
In eine ähnliche Richtung ging auch schon ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (VG 3 L 98/23). Der Fall war praktisch identisch: Das Landratsamt hatte einem Jäger und AfD-Mitglied die Waffenbesitzkarte und die Waffen wegen fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit entzogen.
Daraus, dass der Jäger aus Brandenburg als aktives Mitglied der AfD eine Partei unterstütze, „bei der hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vorlägen, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, namentlich gegen den Grundsatz der Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip verfolge“, lasse sich keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ableiten, urteilten die Richter in Cottbus.
Ganz anders sieht das Verwaltungsgericht Magdeburg die Sache. Auch in Sachsen-Anhalt waren zwei aktuellen und einem ehemaligen AfD-Mitglied die Waffenbesitzkarten entzogen worden. Klagen daqegen haben die Richter in Magdeburg aber abgewiesen: „Dass die Kläger seit Jahren über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten, ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein, genügt (für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Red.) nicht.“
Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
„…dass Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines AfD-Mitglieds erst dann in Frage kommen, wenn die Partei verboten werden sollte…“
Aber wenn diese Partei verboten und dann quasi nicht mehr vorhanden ist, dann kann man doch auch kaum noch als Parteimitglied gelten, oder?
Fragen über Fragen 😉
Bei den Reichsbürgern hat es verständlicherweise geklappt – nun wird es also auch bei der AfD versucht.
„Frisch geklagt ist halb gewonnen“ ist das Credo der Juristen. Besonders Faeser wollte sich mit ihrem Aktionismus „gegen rechts“ profilieren. Peinlich wird es natürlich, wenn dann alles gerichtlich kassiert wird und damit entlarvt als reiner Populismus und Schikane.
Das bezeichnet Ulrike Guérot als „lawfare“, also der Kampf gegen den politischen Gegner mittels überbordender Anklagen auf tönernen Füßen, von denen dann schon irgendwas hängen bleibt – und wenn auch nur in den Köpfen der Wähler.
Ein kleines Wunder, der Rechtstaat zuckt wieder.
„Wer friedlichen Protest unmöglich macht, macht gewalttätigen Protest unvermeidlich“. Ich frage mich, ob unsere politisch-juristischen Eliten es darauf anlegen, dass es hier zum Bürgerkrieg kommt. Der ein oder andere Bundeskanzler, der dem ein oder anderen Rüstungsunternehmen (an dem sein früherer Arbeitgeber BlackRock Anteile hält) Geld in die Taschen spült, könnte davon vielleicht profitieren. Nur so eine Theorie von Verschwörungstheoretikern, nicht meine!
Na dann. Es gibt sporadisch doch noch nachvollziehbare Urteile von Richtern, die das Jurastudium so ernsthaft betrieben haben, dass sie sich an das gelernte erinnern können.
In der “ sogenannten Deutschen Demokratie “ ist bald alles erlaubt , was der Opposition schadet . Die Geheimhaltung des Verfassungsschutz Berichtes , war nicht gegen die Süddeutsche SD Zeitung gerichtet , die den Bericht schon im Januar bekam , was dem Niedergang der SD nicht aufhalten wird . Die staatliche Diskiminierung der AfD wird sie zum Märtyrer erheben !
Nun war die Situation im notorischen „Nazi-Reich“ nicht lediglich mit Blick auf das sog.WaffR nicht annaehernd von der gleichen ideologischen Willkuer und Gesinnungsschnueffelei v.a. durch die „Verwaltung“ getragen wie hierzulande nach 50 Jahren des „kulturmarxistischen ‚Gesellschaftsumbaus'“ durch die „68er“ und deren
Eleven, nach 1989 noch entscheidend radikalisiert durch den Zustrom von DDR-Kadern der „zweiten Reihe“ wie Gysi, Merkel und Kahane, die weit ueberwiegend durch die im offiziellen Sozialismus der DDR unterdrueckte, trotzkistische Ideologie gepraegt waren und auf diese Weise umgehend den Schulterschluss mit den radikalsten Elementen der westdeutschen Linken wie Trittin, Kretschmann oder Kretschmann fanden.
Zum einen hat das NS-Regime entgegen weit verbreiteter Annahmen und Behauptungen uebrigens auch aus der „AfD“ am WaffR bis 1938 gar keine Veraenderungen vorgenommen, es galt insofern das von der „S.P.D.“ (Kabinett Mueller II) 1928 verabschiedete ReichsWaffG, das -wie sich die Bilder unter „S.P.D.“-Regimen aehneln- den Waffenbesitz erstmals massiv einschraenkte, indem es sog.Faustfeuerwaffen (Revolver und Pistolen) erlaubnispflichtig stellte. Im noch nicht lediglich plakativ liberalen Kaiserreich -das seine Buerger nicht zu fuerchten brauchte- gab es nahezu gar keine Einschraenkungen des Waffenbesitzes, abgesehen vielleicht vom Halten militaerischer Waffen – war deswegen Gewaltkriminalitaet unter Verwendung von [Schuss-]Waffen im Kaiserreich ein Problem ? Nein, gewiss weit weniger als im grossen Gesellschaftsexperiment der verbunteten und woke-totalitaeren B.R.D., die „ihren Buergern“ bald durch immer kafkaeskere und nicht funktionierende Verschaerfungen des WaffG noch die Gabeln in der Kueche „verbieten“ wird.
Das nach heutigen Masstaeben geradezu unerhoert liberale ReichswaffG von 1938, das in der B.R.D. noch bis 1972 fortgalt, aenderte daran wenig: Dessen Gestaltung ueberliess der an derartigen Foermlichkeiten desinteressierte „Reichsjaegermeister“ Goering weitestgehend den Funktionaeren der Jaegerschaft und den Jagdverbaenden, die nicht wie heute durch ein Paranoia gegen das Volk gezeichnet waren, sondern die v.a. die Jagdwilderei besorgte.
Dennoch blieb z.B. der Langwaffenerwerb und -Besitz erlaubnisfrei, insofern es sich nicht um vollautomatische, militaerische Schusswaffen handelte. Gar keine Einschraenkungen bestanden beim Munitionserwerb. Daran aenderte sich bis 1972 nichts, nicht einmal als Folge von Krieg und Besatzung.
Es war die wieder die sozialistische „S.P.D.“ („Willy waehlen“) mit der verlogen „liberalen“ ‚F.D.P.'“, die sich, angetreten unter der Phrase „Mehr Demokratie wagen“, in orwellscher Manier sofort an eine Verschaerfung des WaffR als eines der ersten, gesetzgeberischen „Reformprojekte“ der „Sozialliberalen Koalition“ machte.
Mit dem erwartbaren Ergebnis, dass von 1970 an die Kriminalitaet auch nach den Polizeistatistiken kontinuierlich immer weiter zunahm.
Zum anderen wurde im sog.“Nazi-Reich“ der ideologische Eifer sog.“Amtswalter“ der N.S.D.A.P. und deren polizeistaatlichen Metastasen wie Gestapo und SD bis zum Zusammenbruch nach 12 Jahren durch das weit mehrheitlich -zumal im Unter- und Mittelbau, der trotz gegenteiliger Bestrebungen wie dem
Hitlerschen Versprechen, „jeden Parteigenossen zum
Beamten zu machen“, in der relativen Kuerze der Zeit nur punktuell
von Parteigaengern des Hitler-Regimes durchsetzt werden konnte – anders als „im
besten Deutschland aller Zeiten“ noch vom’gruendlich ausgebildeten und dem preussischen Ideal des unpolitischen und neutralen Beamten des Kaiserreiches verpflichteten Beamtentum abgebremst, das sich -selbst wenn zum Parteieintritt gezwungen, was haeufig der Fall war- nur (und im letzteren Fall haeufig erst recht) sehr widerwillig und mit grosser Beharrungskraft der laermenden Einflussnahme der Partei und von deren Ideologie widersetzte.
Das galt in noch groesseren Masse fuer die in noch durch das Element des Adels gepraegte Ministerialbürokratie und anders als heute in der auf der funktionalen Fuehrungsebene fast integral parteipolitisch durchsetzten B.R.D. auch fuer Teile Justiz – was Hitler dazu brachte, den sog.“Volksgerichtshof“ mit einer zu 100% auf die NS-Ideologie eingeschworenen Richterschaft (Freisler) und gesonderten Anklaegern zu etablieren und haeufig selbst Urteile von Obergerichten durch willkuerlichen Durchgriff aufzuheben.
Oh, da habe ich noch ein passendes Zitat, das tief blicken lässt:
»Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz«
-Gustav Heinemann (deutscher Bundespräsident 1969-1974)
„Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus. Wer auf der Straße räsoniert / Wird unverzüglich füsiliert. Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten!“
-Heinrich Heine wusste schon 1854, wie der Hase läuft..
Ein braver Bürger darf in Deutschland mit Linksextremistenregierung kaum noch atmen – schadet ja der Umwelt. Aber ein asylsuchender Terrorist, gleich woher, bekommt den roten Teppich ausgelegt. Selbst wenn er Gewaltverbrechen begeht, kann das nicht mehr sein als eine psychische Störung und wird von den schleimigen Staatsmedien medial wegretuschiert.
Der Deutsche in Deutschland wird heute vom eigenen Staat rassistisch verfolgt.
Ironie aus (sonst bräuchte ich vermutlich einen Bademantel).
Ich fordere ein Waffenverbot für Mitglieder der SPD, Grüne und Linke, da ich diese Menschen als „unzuverlässig“ aufgrund der Nähe zu totalitärem und antidemokratischen Gedankengutes und Ideens, sowie dem permanenten Versuches der Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der BRD … usw …
(Vorsicht Satire)
Das Schweizer Taschenmesser zum Äpfelschneiden und mit dem Flaschenöffner ist ja auch älteren Deutschen, die das seit über fünfzig Jahre mit sich herumtragen, wegzunehmen. Sind ja ordentliche Waffen.
So sieht es aus, wenn der Staat unrechtmäßig sich überall beim Freien Bürger einmischt.
Insgesamt gehört der Staat zurückgedrängt.
Rechtstaat auf den Kopf gestellt im heutigen Deutschhland.
In einem Rechtstaat muss nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen,
sondern ein Gericht muss ihm die erhobene Anschuldigung beweisen,
mit von jedem unparteischen Beobachter zweifelsfrei nachprüfbaren objektiven Beweisen.
Begründbare Zweifel unterstützen die Unschuld des Angeklagten.
Das Gericht hat die Plicht jedwelchen aufgebrachten Zweifel zu widerlegen.
Denn es gilt in einem Rechhtstaat „in dubio pro reo“
Das ist gesetzliche Pflichht die einem Richter obliegt.
Aber da verbieten Richter schon das Einbringen von Zweifeln in den Prozess.
Richter bestimmen darüber welche Beweise als Beweis zugelassen werden.
Im heutigen Deutschland wurde der Rechtstaat auf den Kopf gestellt,
es reicht eine öffentlich verbreitete unbewiesene Anschuldigung,
um den Beschuldigten in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen und zu diffamieren.
Da wird es aber sehr eng für unsere Kriegstreiber in der Union, SPD, Grüne und FDP.
Man bedenke, dass es auch den Juden unter Hitler verboten war, eine Waffe zu besitzen. Wehrlose Bürger kann man einfacher, ähm, kontrollieren.
Gut, dass man täglich von Mord mit Schusswaffen, die aber weder registriert noch etwas mit AfD zu tun haben, muss man eben hinnehmen. Was soll der Staat da auch machen, vor allem wäre eine Diskussion darüber voll Rassistisch.
Wenn führende CDUler zur schweren Waffenproduktion und Kriegsverlängerung in der Ukraine rufen, ist das natürlich eine gute Tat. Finde den Fehler! Finde die orwellschen Täter.
Mmh das sind faschistoide Methoden! Und die Gerichte machen sich hier gemein! Solche Verbote richten sich GEGEN das Grundgesetz und sind normalerweise mit ALLEN Mitteln entschieden abzuweisen!
Da dies nicht gemacht wird zeigt einem nur wie weit wir schon in Richtung Neofaschismus vorgedrungen sind!
Die meisten Richter haben ein Parteibuch. Vermutlich ist ihnen das wichtiger, als die Verfassung des Landes.
Die linken Vögel haben doch alle zusammen einen an der Waffel, wenn sie mit solchen unrechtmäßigen Aktionen schwere Eingriffe in die gesellschaftliche Ordnung vornnehmen, denn das Problem ist darin zu sehen, wo fängt man an und wo hört man auf und dann ist das Chaos perfekt und die Diktatur festgezimmert und immer wieder probieren sie es völlig illegal und das ist ein Akt, der ihnen laut Gesetz nicht zusteht und wenn man sich dennoch nicht daran hält ist man ein geistig verkommenes Subjekt, weil der Verstand fehlt oder umgeleitet wurde, was die Sache auch nicht besser macht und bei Verstärkung direkt in die Diktatur führt, was sie anscheinend nicht stört und die Unterstellung, sie wollen es, garnicht so abwegig ist, wenn man sie an ihren haltlosen Taten mißt.
Das ganze ist auch nur möglich, weil sich ein ordendlicher Deutscher verpflichtet sieht, dem Gesetz nach zu handeln und seine Waffen anzumelden, was viele andere, die mitten unter uns wohnen nicht machen und da sollten sie zuerst mal eroieren um die ganzen Mordwerkzeuge einzusammeln, denn die haben sie vermutlich für ganz andere Zwecke gehortet und das vermutlich hunderttausendfach und weil sie dort keine Chancen haben, diesen üblen Zustand zu beenden stürzen sie sich auf rechtstreue Bürger um zu glänzen und lassen dabei die anderen lustig mit ihren Waffen hantieren und haben schon längst verloren, wenn die erst mal auf die Idee kämen, sich gegen die deutsche Rechtsordnung zu stellen.
Dieses Gerichtsurteil kann man auch anders lesen. Schließlich wird die AFD hier einfach mal nebenbei als verfassungsfeindlich bezeichnet. Anhaltspunkte: Fehlanzeige.
Für solche Zustände haben böse Zungen ein Wort: Unrechtsstaat. Natürlich würde ich selbst als guter Bürger das beste Deutschland aller Zeiten niemals so bezeichnen.
Das wäre ja auch völlig utopisch, denn dann wüssten Sie ja wenigstens, woran Sie in diesem Staat sind.
Woher nimmt das Gericht die „Verfassungsfeindlichkeit“ der AfD? Hätte es nicht die Grundgesetzverletzungen der Regierungen der letzten 20 Jahre erkennen müssen?
Linke Staatsterroristen haben Deutschland schon fast zerstört.
Wenn eines Tages die Suppe überkocht, möchte ich nicht mehr hier sein.
Das kommt nicht von links.
Geld bricht Recht. Meistens jedenfalls. Seit dem 11. September 2001 auf jeden Fall. Alles was danach folgte, ging in die falsche Richtung. Wegen des Geldes, dass hier in rauen Mengen reinfließt.
Unfassbar, wie man Menschen mit anderen Auffassungen auf allen Gebieten zu diffamieren versucht. Ehrenwerten Bürgern versagt man als Schützen oder Jäger den Waffenbesitz, während man wöchentlich mit dem Baerbock-Kabul-Express tickende Zeitbomen importiert oder die Unwra/Hamas weiterhin mit Hunderten von Millionen versorgt.
Und dann gibt es in diesem Land gewisse Kulturkreise, die scheren sich gar nicht erst um solch rechtlichen Zirkus und haben die Wummen einfach Zuhause auf dem Küchentisch herumliegen. Nur dem braven Michel, der alles ordentlich angemeldet, zertifiziert und im Waffenschrank verschlossen hat, dem geht der Staat auf die Nerven.
Das wäre Kulturunsensibel und voll Rächts
Das war am Ende des alten Roms auch so. Die Ähnlichkeiten mit diesen alten Zeiten sind echt verblüffend.
Hochinteressant. Ist da einer bis oben wirklich durchgekommen?
Ich bin beim OVG nur bis zur Eingangstür gelangt, dann haben dunkle Kanäle im Hintergrund meinen Prozess illegal abgewürgt.
Aber schön zu sehen, dass so manch anderer wohl nicht derart im Fokus steht, dass er unbemerkt einen Prozess durchziehen und sogar gewinnen kann.
Und auch schön zu sehen, dass beim OVG Sachverstand vorherrscht.
Wie sagt der Jurist so schön? „Es kommt darauf an“.
Und das ist hier eben auch so.
Naja, diese Verbote sind unter normalen Umständen unhaltbar, da sie GEGEN das Grundgesetz verstossen!
Dass dieses Gericht nun so eine Eierei betreibt und NICHT klare Kante gegen den Bruch des Grundgesetzes zeigt, bedeutet nur, dass wir die Rechte der „anderen“ weiter ausgehöhlt werden!
Waffenbesitzkarte ist ein ganz normales Wort und nicht eine „sogenannte ‚Waffenbesitzkarte‘“.
Man muss beim Antrag kein „großes“(???) polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Waffenbehörde fragt Vorstrafen selber ab. In der Regel gilt man ab einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen und mehr als waffenrechtlich unzuverlässig, auch wenn man sich selber als nicht-vorbestraft bezeichnen darf bis zu einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen.
Bei mir hat damals eine Selbstauskunft gereicht nach dem Motto „Ich bin kein Nazi!“.
Im Hintergrund wird ständig abgeprüft, selbst eine Trunkenheitsfahrt reicht schon zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit („charakterliche Eignung“).
Dass selbst ein Gericht, das gegen eine Kampf-gegen-Rechts-Massnahme entscheidet, es für geboten hält, die AfD – völlig gegen jeden vernünftigen Augenschein – beiläufig als „verfassungsfeindlich“ zu bezeichnen („Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung…) sagt einiges darüber aus, wie es in der Deutschen Demokratischen Bundesrepublik um die Richterliche Unabhängigkeit steht.
Die staatliche Propaganda ist tief in die Gehirne vorgedrungen. Die Menschen haben unbewußt ihr Denk- und Sprachverhalten geändert.
„… gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, …“
Klappt ja auch wunderbar:
Völkerverständigung und friedliches Zusammenleben der Völker – täglich auf blutig-deutschen Straßen aufs Neue zu beobachten!
Da wünschte sich wohl so mancher seine Waffe zurück.
Auch die, die noch nie eine hatten.
Zitat: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen…“
> Mhh, „in einer zwar verfassungsfeindlichen“? WELCHES GERICHT genau hat hier schon GE-/VERurteilt das die AfD verfassungsfeindlich ist?
Ich meine, mif Blick auf dieses Urteil ist es eigentlich egal weil das Urteil meiner Meinung nach richtig und gut ist. Dennoch will fragen: handelt es sich hier bei dieser vom BfV ausgesprochenen „Verfassungsfeindlichkeit“ nicht erst mal nur um ein Verdacht bzw um eine Anschuldigung und müßte nicht auch hier „die Unschuldsvermutung bis zum entgültigen Beweis UND Urteil gelten? Und müßte/sollte der Satz daher nicht lauten: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar -vermuteten und/oder bisher nicht bewiesenen- verfassungsfeindlichen (….) Vereinigung“?
Denn so lange auch hier keine VERurteilung gesprochen wurde, steht doch eben nur eine Anschuldigung im Raum und kann nicht einfach davon ausgegangen werden das eine behördliche Anschuldigung eine bewiesene Tatsache ist.
Naja, aber was ist in diesem Land heute noch normal und was gelten Recht und Gesetz.
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Und was das Waffengesetz (WG) betrifft, hier bin ich der Meinung, dass wir für unsere (bio-)deutsche Bevölkerung wieder ein WG wie vor 1970 haben sollten. Denn auch mit Blck auf andere EU-Länder wie z.Bsp. PL, SZ, A oder CS denke ich, dass der Deutsche nicht mehr blöde oder unfähig ist wie die Bevölkerung in unseren EUropäischen Nachbarstaaten. Außerdem verhindert auch hier bei den Waffen die Legalität die Illigalität.
Erstaunlich, die Verw.-gerichtsbarkeit scheint hin&wieder zu funktionieren. Sie ist nämlich dazu da, den „Übermut der Ämter“ zu dämpfen.
Es geht doch nicht um Zuverlässigkeit oder Waffenrecht. Es geht den Altparteien offenbar nur darum, die AfD und ihre Mitglieder mit solchem Kinderkram „auf Trab“ zu halten.
Diese Idee stammt übrigens von Mielke, der so politische Gegner oder Disidenten durch derartige Beschäftigungen zugeschüttet hat…
Das ist kein Kinderkram. Ganz im Gegenteil.
Waffen bedeuten physische Macht. Gegenmacht im Falle eines Staatsstreiches. Die US Gun Nerds haben mit ihrer massiven Verteidigung des „2nd Amendment“ vollkommen recht. Hätten die USA ihr liberales Waffenrecht nicht,
Sie wären längst das Vierte Reich oder die neue Sowjetunion.
Nein, diese Sache ist kein Kinderkram.
Das ist der Kern der Freiheit, dass ein Volk Waffen besitzen darf.
Ein Waffenschein ist wirklich nur Pillepalle. Gerade rege ich mich auf – im Bösen Medium: „Signal an neue Bundesregierung: Wohlfahrtsverbände lehnen strengere Regulierung der Migration ab“ – was für „Wohlfahrt“ soll es sein, den Einheimischen (beliebiger Ethnien und Religionen!) noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen?
Schuldige im Artikel: „… Getragen wird sie von 82 bundesweit tätigen Organisationen wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Caritasverband, Brot für die Welt oder Misereor. Auf Landes- und kommunaler Ebene kommen noch über 200 weitere Verbände, Gruppen und Initiativen hinzu – insgesamt sind es 293 …“
Wie gerne würde ich all diese obskure Vereine auflösen… Bin auch ich „gesichert rechtsextrem“? Auch wenn ich liebend gerne alle Kartoffel-Bio-Michels aus diesen Vereinen gerne nach Ujgurien schicken und stattdessen ein paar Tausende chinesische Ingenieure mit Grips im Kopf holen würde?
Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn es keine Illegalen zu betreuen gibt. Was machen dann die ganzen Sozialpädagogen?
Die kümmern sich dann um eingeborene Obdachlose … .
Höhöhö….. -Jo, das habe auch ich gedacht: „Die kümmern sich dann um eingeborene Obdachlose“.
Man braucht nur mal gucken und sich erkundigen wie und wo unsere Alten und Kranken versorgt und untergebracht(z.Bsp Hospize) werden und für welche Kosten sie aufkommen müßten.
Aber wie schön doch, dass es dank uns u.Bsp. in Peru tolle Fahrradwege und schöne neue Busse gibt……. .
Wie jetzt. Dann kümmern sich acht Leute um einen Obdachlosen?
Da könnten die ja dann zusammen legen und ein ganzes Bürgergeld aus der eigenen Tasche zahlen 😉
Mal richtig für ihr Geld arbeiten? Müll aufsammeln im Park, U-Bahn-Reinigung, Spargel stechen, da werden doch überall Fachkräfte gesucht…
Das Wort Fachkräfte ist ein zusammen gesetztes Wort.
Trennen Sie es und Sie werden bei denen nichtmal ein Attribut wieder finden, das für eine händische Arbeit notwendig wäre!
Nach unserem Grundgesetz darf Niemand wegen seiner Weltanschauung Benachteiligt werden. Das ist schon starker Tobak was die Linke Regierung hier rumgewütet hat. Wofür ist das GG eigentlich gut, wenn eine Linksextremistische Regierung nach Belieben dagegen verstoßen kann ?
Na ja, den Waffenschein vergibt eine Behörde—das Landratsamts, so wie ich es verstanden habe. Insofern ist die Linke Regierung übertrieben. Aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass Beamte/Angestellte des Öffentlichen Dienstes sich ideologisch leiten lassen. Entweder von ihrer eigenen Ideologie oder von der ihres Vorgesetzten.
Die unteren Behörden werden über Erlasse „politisch gesteuert“.
Erlasse kommen nur aus den obersten Behörden.
Daraus generieren die Mittelbehörden Verfügungen und es darf dann drauflos drangsaliert werden.
Deshalb steht ja auch „im Auftrage“ drunter..
Schieben Sie das nicht auf „links“. Es war die Regierung Schröder/Fischer, die damals überhaupt erst die Sturmgewehr ähnlichen Halbautomaten für den Schießsport erlaubt haben.
Das Problem hat mit links oder rechts nichts zu tun.
Da geht es um einen korrupten Machtfilz im Apparat, der seine physische Macht gegenüber dem Volk immer weiter ausbaut, indem er das Waffenrecht verschärft und damit das Volk entwaffnet. Aber das hört jetzt wohl auf. 🙂
Was sagte einst CDU- Pofalla zu Bosbach? „Grundgesetz? Scheiss auf das Grundgesetz!“
Das GG ist gut, wenn es nicht zur Anwendung gebracht wird.
Ja, denn es ist lediglich eine lästige Spaßbremse für die Herrschenden. Dafür wurde es dereinst ausgeheckt auf der Herreninsel im Chiemsee. Manchen geht das aber eher am Heck vorbei.
Unser Grundgesetz wird seit 24 Jahren mit Füßen getreten. Und damit das so bleibt, wurde das Waffengesetz bisher immer mehr verschärft.
Hier und jetzt offenbar nicht mehr. Und das ist schon ein sehr gutes Zeichen.
Da hat jemand erkannt, was hier wirklich läuft…
Man könnte bestimmten Personen, die vom VS beobachtet werden, den Führerschein entziehen?
Das Verdikt…
Ein Staat ist nur so frei, wie sein Waffengesetz.
… stammt weder von Heinz Schenk noch Karl Valentin, wobei es letzterem durchaus zuzugetrauen gewesen wäre, sondern von dem dritten Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland Gustav Heinemann, welcher der SPD entstammend von 1969 bis 1974 an der Spitze dieses Staates stand.
Wobei ein anderer Sozi den Irrsinn Deutsches Waffengesetz ,Carlo Schmid, 1973 verwirklicht hat.
Da ist unser Staat zumindest gegenüber bestimmten Gruppen „frei“zügig. Nämlich dann, wenn es um Demos = Versammlungen unter freiem Himmel geht; gerne auch durch die Straßen ziehend.