Ein junger Mann durfte angeblich nicht zum Parteitag von Reform UK, jener Partei, die aus der Brexit-Partei hervorging. Sein Fehler: Er trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Free Tommy Robinson“ – „Befreit Tommy Robinson“. Die Reform-Partei scheint schon mitten in dem Prozess zu sein, den vor ihr das Rassemblement national (RN) in Frankreich gegangen ist. Aktuell trennt ein Streit zwei große Repräsentanten von Reform: den alten und neuen Anführer der Partei Nigel Farage und seinen Herausforderer Rupert Lowe, der seinem Rivalen einen Messias-Komplex unterstellte und bezweifelte, dass Farage das Zeug dazu habe, Premierminister zu werden. Denn das scheint der nächste logische Schritt für Reform zu sein, die immer wieder an der Spitze der Umfragen rangiert.
In Frankreich heißt das Konzept „dédiabolisation“, Entdämonisisierung, und bedeutet, dass man die Woken ein Stück weit mit ihren eigenen Waffen schlagen will. Le Pen verurteilte also die zweideutigen Bemerkungen ihres Vaters. Sie führte ihre Partei in den Raum, den die etablierten Parteien und Medien als „Mitte“ anwiesen. Natürlich kam sie dann doch nicht ganz dort an. Es ist quasi Le Pens Fall, der aktuell Modell für die Berliner Möchtegern-Koalitionäre steht, wenn sie daran denken, Bürgern das passive Wahlrecht zu entziehen, wo sie sich mehrfach der „Volksverhetzung“ schuldig gemacht haben.
In Paris droht Le Pen schon am Montag ein Kandidierverbot für fünf Jahre, die „inéligibilité“, außerdem 300.000 Euro Strafe plus eine fünfjährige Haftstrafe. Selbst laut der linksfrommen Zeit würde im Falle einer Verurteilung Le Pens die französische „Republik wackeln“. Anlass des Prozesses sind mutmaßliche Verstöße im EU-Parlament, wo das RN angeblich nicht sauber zwischen den Mitarbeitern der Fraktion und der Partei getrennt habe.
Le Pen an Entdämonisierung gescheitert?
Insgesamt geht es um 46 Mitarbeiterverträge mit einem Budget von 4,5 Millionen. Und Le Pen ist nicht alleine angeklagt, neben ihr erwarten noch 20 weitere Parteifreunde ihr Urteil. Das Strafmaß wirkt streng, vor allem wenn man bedenkt, dass das mutmaßliche Vorgehen der RN-Fraktion in den meisten Parlamenten, ja sogar in vielen Regierungen gang und gäbe ist: Zuschüsse, die eigentlich für staatliche Ämter zur Verfügung stehen, werden für Parteizwecke missbraucht. Im Grunde weiß jeder, dass etwas nicht stimmt, wenn ein Ministerium großflächige Plakate schaltet, zumal, wenn die nächsten Wahlen vor der Tür stehen – und die sind eigentlich nie weit.
Erst im Februar hatte den französischen Premier François Bayrou ein ähnlicher Vorwurf getroffen: Veruntreuung von EU-Geldern, von denen der langjährige Parteichef aber am Ende nichts gewusst haben soll. Bayrou wurde freigesprochen. Dasselbe hofft Le Pen für sich, sonst gibt es einen Karriereschub für Jordan Bardella oder andere. Die Frage ist, ob ihre Partei so wirklich sehr stark aufgehalten würde.
Die Parteien der kommenden schwarz-roten Neo-Ampel (ein Licht ist offenbar kaputt, Rot funktioniert, Grün flackert zwischendurch auf) wollen das Vorbild imitieren und so wohl auch AfD-Politikern zu Leibe rücken, die sie bisher zumindest nicht am Kandidieren hindern konnten. In sozialen Medien erkennen einige bereits einen Feldzug, der sich gegen Björn Höcke richtet.
Schwarz-Rot legt Hand an den offenen Diskurs
Die Vorhaben der entstehenden schwarz-roten Koalition in Sachen Meinungsfreiheit gehören ohnehin zum Wildesten, das diese Republik seit langem gesehen hat. Binnen weniger Tage machten mehrere Gerüchte die Runde, die alle in eine Richtung gingen. Schwarz-Rot will demnach Lügen als strafbar verbieten – und damit Elon Musk eins auswischen. Die Koalitionäre in spe wollen Medien staatlich (und stattlich) finanzieren und das Informationsfreiheitsgesetz, das sich in Sachen Corona als scharfes Schwert der Bürger gegen den Staat bewährt hat, streichen. Sie wollen jetzt auch mit Kultur, mit Theatern Politik machen. Das alles zeigt einen Appetit, sich immer weitere Distrikte von Volk und Vaterland untertan zu machen. In Zukunft soll es nach der Nase der Regierenden gehen, und die Bürger dürfen gehorchen.
In England, einer der Wiegen der modernen Freiheit und Demokratie, ist man schon einen Schritt weiter, und es lässt sich relativ gut erklären, wie das kommt. Zum einen ist da dieser Tommy Robinson, der sich seit einiger Zeit nicht nur als politischer Aktivist, sondern auch als Bürgerjournalist versteht. Zwei Tätigkeiten, die nicht ganz risikolos sind, wie auch das chinesische Beispiel verschiedener Bürgerjournalisten zeigte, die zu Beginn der Corona-Epidemie von der Staatspolizei abgeholt wurden.
Robinson spielte zuletzt eine wichtige Rolle auf der Plattform X. Dort gab er dem Aufruhr nach den Mädchenmorden von Southport – durch den dschihadistisch inspirierten Sohn ruandischer Einwanderer – durchaus Online-Nahrung. Aber ist so etwas schon strafbar? Auf der Insel vielleicht schon. Robinson hatte auch zuvor schon auf Zusammenhänge aufmerksam gemacht – etwa auf den zwischen pakistanisch und muslimisch geprägten Parallelgesellschaften und dem systematischen Missbrauch junger Mädchen an Orten wie Rotherham. Es gibt dutzende davon in ganz England, nicht nur im strukturschwachen Norden.
Robinson streikt nicht, aber sein Telephon
Robinson erhob die Stimme und hatte anscheinend die Folgen zu tragen. Seit Oktober letzten Jahres verbüßt er eine 18-monatige Haftstrafe wegen einer Geschichte um einen syrischen Teenager, die er falsch dargestellt haben soll. Robinson hatte zudem zugegeben, sich nicht an eine frühere gerichtliche Anordnung gehalten zu haben. Robinson geriet also ins Getriebe der britischen Justiz – in Folge der dortigen Hassrede- und Diversity-Gesetzgebung, die die Insel aus Sicht vieler zu einem modernen Orwell-Land machen.
Doch Nigel Farage, der Reform-Anführer, der viele Verdienste um diese Bewegung hat, lehnte eine Solidarisierung mit Robinson ab. Als Elon Musk „Free Tommy Robinson“ tweetete, verwahrte sich Farage nicht weniger als der Rest des britischen Polit-Establishments gegen diese Aussage: Robinson sei ein zwielichtiger Charakter und wegen vieler verschiedener Dinge im Gefängnis gewesen. Das mag so sein, aber es macht den aktuellen Prozess nicht weniger politisch.
Aus diesem Prozess erreichen uns Nachrichten, die schon aus der Ferne an den Umgang mit IRA-Terroristen erinnern, wie man ihn im Film Hunger mit Michael Fassbender genießen konnte. In britischen Haftanstalten gab es damals Zwangsernährung für Hungerstreiker. Heute streikt Robinson nicht, in keiner Weise, er würde sich aber gern an seinem Prozess beteiligen. Doch in der Mitte einer fernmündlichen Befragung durch seinen Richter wurde ihm anscheinend die Leitung gekappt. Robinson konnte nur eine Karte hochhalten, auf der eben diese Information stand. Sein Anwalt musste vorformulierte Antworten vorlesen.
Robinson sitzt seit 150 Tagen in Isolationshaft – angeblich zu seinem eigenen Schutz, denn in seinem Gefängnis sitzen vor allem straffällig gewordene Muslime ein, und es kam bereits zu unguten Szenen. Doch Robinson bleibt auf unbestimmte Zeit in Einzelhaft, obwohl er die schlimmsten Auswirkungen auf seine psychische Gesundheit befürchtet. Er fühlt sich durch die Behandlung, die ihm widerfährt, provoziert und in Panik versetzt: „Die kommenden Monate erfüllen mich mit Schrecken. Ich glaube, dass dies politisch motiviert ist.“
Die offen eingeführte Zwei-Klassen-Justiz
Doch die Anti-Hass-Gesetze betreffen nicht nur bekannte Personen. In Hertfordshire, nördlich von London, bekamen die Eltern zweier Mädchen nun Besuch von sechs Polizisten und wurden festgenommen, weil sie sich in einer Whatsapp-Gruppe kritisch geäußert hatten. Als die Polizei vor ihrer Tür stand, glaubte die Mutter erst, dass ihre ältere, neurodivergente Tochter tot sei. Für elf Stunden wanderten beide Eltern in den Polizeiknast. Ihr Vergehen: Sie hatten die Auswahl der Lehrer an Saschas Schule kritisiert. Fünf Wochen später stellte die Polizeibehörde fest, dass kein zu ermittelnder Sachverhalt vorlag.
Der 50-jährige Familienvater bezeichnete die Geschehnisse im Nachhinein als „dystopisch“, „kafkaesk“ und „alptraumartig“. Weder er noch seine Frau hätten sich einer „beleidigenden oder bedrohlichen Sprache“ bedient, seien immer höflich geblieben. Bis heute wissen sie nicht, was ihnen eigentlich vorgeworfen wird. Diesen Satz hört man immer öfter auf der Insel. Er gleicht dem geschlossenen Maul der Sphinx, die ihre Vorhaben trotzdem mit kräftigen Tatzen durchsetzt.
Manchmal darf man sich sogar fragen, welche federführende Person überhaupt eine gruselige Neuerung eingeführt und bewirkt hat. Der englisch-walisische Rat für Prozess- und Strafbemessungsrichtlinien (das Sentencing Council) hat nun etwas sehr Spezielles beschlossen. Junge Erwachsene unter 25, Frauen, Schwangere und die Angehörigen ethnischer, kultureller oder religiöser Minderheiten sollen demnach ein grundsätzliches Sonderrecht genießen, wenn sie vor Gericht stehen. Ihre Urteile sollen offenbar generell milder ausfallen als das eines Angeklagten, der nicht diesen Gruppen angehört.
Das ist endgültig eine Regel, die die Vernunft verletzt. Denn über mildernde Umstände hat bisher jeder Richter im Einzelfall zu entscheiden. Die neuen generalisierten „mildernden Umstände“ werden dagegen als Ukas von oben herab verfügt und kommen also allen Gruppenmitgliedern unterschiedslos zu. Sogar „Two-Tier-Keir“ (Zwei-Klassen-Keir) Starmer, der viel Kritik auf sich zog, als er letzten Sommer mit ruchloser Strenge gegen rebellierende Briten vorging, war enttäuscht von dieser Entwicklung. Nun soll die Justizministerin für Ordnung sorgen. Aber man weiß eben nicht, was solche Worte bedeuten, ob die Regierung wirklich etwas gegen die neuen Regeln hat und wie sehr. Es bleibt beim geschlossenen Maul der Sphinx.
„Überlebende“ und „Heuchler“: Die Liste der verbotenen Worte wird länger
In Deutschland kennt die politische Repression inzwischen viele Gesichter. Im niedersächsischen Landtag erhielt die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt einen Ordnungsruf, als sie die Anwesenden in einer Rede zum Schutz ungeborenen Lebens als „Überlebende“ ansprach. Die Landtagspräsidentin Barbara Otte-Kinast (CDU) fühlte sich dabei an „Holocaust-Überlebende“ erinnert, was frei assoziiert und zurechtphantasiert war. Inzwischen wurde Behrendt ihre Immunität aberkannt, da sie sich der Volksverhetzung schuldig gemacht habe. Der betreffende Paragraph wurde seit 1960 in moralistischer Weise aufgeweicht.
Erst jüngst gab es im Berliner Landesparlament Ordnungsrufe und einen Sitzungsausschluss, als der Abgeordnete Hugh Bronson (AfD) von der wachsenden Unterdrückung abweichender Meinungen in Deutschland sprach – schon das galt anderen als „unerträglich“. Bronsons Fraktionskollegen beteiligten sich an dem entstehenden Wortgefecht mit Abgeordneten anderer Fraktionen, dabei fiel das Wort „Heuchler“, das konvulsionistische Zuckungen bei den Etablierten hervorrief. Am Ende musste ein AfD-Mitglied den Saal verlassen.
Nun wollen die Schwarz-Roten also „Lügen“ verbieten, weil die „nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“ seien. Ausgerechnet die Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“, die es besser wissen sollte, machte diesen Vorschlag. Aber die Meinungsfreiheit geht eigentlich unheimlich weit, worauf auch auch das Bundesverfassungsgericht hinwies. Sie muss nicht einmal das Grundgesetz scheuen, noch irgendein Werturteil. Das hat sich wohl nur noch nicht herumgesprochen, im politischen Berlin oder zwischen Sauerland und Lüneburger Heide.
Der Kulturkampf wird natürlich auf die Spitze getrieben werden. Kultur gegen Unkultur, Zivilisation gegen Willkür u. mittlerweile verbales u. physisches Faustrecht, Nachdenklichkeit u. Abwägen gegen „Ich will“! Die Unkultur ist immer stärker, weil sie keine Skrupel u. kein Nachdenken kennt, s. all die dummen Irrsinnsentscheide, nicht nur bez. der Energie.
Aber auch der festeste Fels wird, wenn auch langsam, vom weichen Wasser zersetzt u. weggespült! Aber so lange halten die linksgrünen Phantasten nicht durch.
Wer politisch definiert was Wahrheit und was Lüge ist, hat die tatsächliche Macht.
Nochmal @Zwei-Klassen-Justiz: in der Arbeitswelt werden solche Identitätsregime auch in Deutschland schon länger relativ offen betrieben. So etwa durch das weitgehend staatsfinanzierte, quasibehördliche „Sozialunternehmen“ Citizens for Europe gUG, welches als „non-male“ und „non-white“ klassifizierte Beschäftigte gesondert ausweist, siehe etwa citizensforeurope.org/about_us/transparency/ Nach solchen Kriterien wurden von diesen Aktivisten-Bonzen auch die Berliner Kulturverwaltung oder mithilfe eines „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ der Kulturstiftung des Bundes die zahlreicher deutscher Kulturinstitutionen umgekrempelt, siehe citizensforeurope.org/references/ oder fragdenstaat.de/a/263098. Damit das Personal „im Sinne der Einwanderungsgesellschaft diverser“ wird, siehe fragdenstaat.de/anfrage/taetigkeit-des-beratungsunternehmens-syspons-gmbh-fuer-die-kulturstiftung-des-bundes/909025/anhang/20231214 Klartext dazu unter youtu.be/WKn2smelqdE?: es geht bei all dem akademischen Geschwurbel schlicht darum, weniger Personal einzustellen, das „wieder deutschdeutsch biodeutsch“ ist oder irgendwie so aussieht. Einige ehemalige leitende Mitarbeiter der Citizens for Europe gUG betreiben inzwischen ein weiteres staatsfinanziertes „Sozialunternehmen“ namens Zentrum für Data-driven Empowerment, Leadership und Advocacy (zedela) gUG bei dem es nicht zuletzt darauf ankam, eine „weissenreine“ Leitungsebene zu schaffen, siehe web.archive.org/web/20240414180148/https://www.zedela.org/ Für entsprechend gepimpte Statistiken organisiert man dann pseudowissenschaftliche „Data Interventions“, mit Staatsknete versteht sich, siehe citizensforeurope.org/hackathon-diversity-data/ Und natürlich geht es auch ganz offen darum, mithilfe der illegalen Massenmigration den Bundestag nach den Vorstellungen der Aktivisten umzubauen, siehe correlaid.org/en/blog/potential-political-power
Nochmal @Zwei-Klassen-Justiz: in der Arbeitswelt werden solche Identitätsregime auch in Deutschland schon länger relativ offen betrieben. So etwa durch das weitgehend staatsfinanzierte, quasibehördliche „Sozialunternehmen“ Citizens for Europe gUG, welches als „non-male“ und „non-white“ klassifizierte Beschäftigte gesondert ausweist, siehe etwa citizensforeurope.org/about_us/transparency/ Nach solchen Kriterien wurden von diesen Aktivisten-Bonzen auch die Berliner Kulturverwaltung oder mithilfe eines „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ der Kulturstiftung des Bundes die zahlreicher deutscher Kulturinstitutionen umgekrempelt, siehe citizensforeurope.org/references/ oder fragdenstaat.de/a/263098. Damit das Personal „im Sinne der Einwanderungsgesellschaft diverser“ wird, siehe fragdenstaat.de/anfrage/taetigkeit-des-beratungsunternehmens-syspons-gmbh-fuer-die-kulturstiftung-des-bundes/909025/anhang/20231214 Klartext dazu unter youtu.be/WKn2smelqdE?: es geht bei all dem akademischen Geschwurbel schlicht darum, weniger Personal einzustellen, das „wieder deutschdeutsch biodeutsch“ ist oder irgendwie so aussieht. Einige ehemalige leitende Mitarbeiter der Citizens for Europe gUG betreiben inzwischen ein weiteres staatsfinanziertes „Sozialunternehmen“ namens Zentrum für Data-driven Empowerment, Leadership und Advocacy (zedela) gUG bei dem es nicht zuletzt darauf ankam, eine „weissenreine“ Leitungsebene zu schaffen, siehe web.archive.org/web/20240414180148/https://www.zedela.org/ Für entsprechend gepimpte Statistiken organisiert man dann pseudowissenschaftliche „Data Interventions“, mit Staatsknete versteht sich, siehe citizensforeurope.org/hackathon-diversity-data/ Und natürlich geht es auch ganz offen darum, mithilfe der illegalen Massenmigration den Bundestag nach den Vorstellungen der Aktivisten umzubauen, siehe correlaid.org/en/blog/potential-political-power
@Zwei-Klassen-Justiz: hier geht es weniger um nur zwei Klassen, als darum, unter dem Vorwand der „Teilhabe“, eines fiktiven sozialen Ausgleichs zwischen potentiell unendlichen, weitgehend willkürlich definierten Bevölkerungsteilen die Rechtsgleichheit und damit den Rechtsstaat ganz allgemein zu schleifen. Es geht darum, die Bevölkerung auseinander zu dividieren, zu sektionieren. Teilen und Herrschen ist das Motto, ein feines Fundament für eine Gesellschaftsarchitektur, in der eine kleine herrschende Clique mithilfe von Funktionseliten, einem monströsen Behörden/Polizei/Militär/Wissenschafts/Medien-Apparat und inszenierten sozialen Konflikte uneingeschränkt herrschen kann. Klassische Tyrannei. Gegen „Vielfalt“ und Identitätspolitik war der Klassenkampf-Marxismus Kinderkram.
Die Lüge zu verbieten, entzöge der deutschen Politik ihre Geschäftsgrundlage. Letztlich kann sich ein Staat, der so etwas tut, nur blamieren, denn irgendwelche Regierungsclowns werden ja laufend der Lüge überführt. Wahrscheinlich werden sie wieder ein Zweiklassenstrafrecht einführen. Politiker dürfen dann straflos lügen und die Bürger gehen für vergleichbare Delikte in den Knast. Nur so weiter, liebes Altparteienkartell, spannt nur weiter den Bogen bis die Sehne reißt. Vom BVerfG ist leider in Sachen Meinungsfreiheit nicht mehr viel zu erwarten. Die werden weiterhin jeden Willkürakt des antidemokratischen Kartells durchwinken.
Da ist Deutschland schon viel weiter. Wir haben bereits die Vier-Klassen-Justiz: Politiker, Klimaleute, Migranten, Deutsche.
In Deutschland sind wir noch weiter; Neben der offiziellen Staatsgewalt werden zunehmend noch die der ANTIFA und die aus der Lehre des Mohammeds geduldet. Beide letzteren allerdings ohne Gewaltenteilung; ist wohl auch nicht notwendig; ein Antifant erkennt schließlich einen Linksbrecher mit tödlicher Sicherheit und ist auch sicher in seinem spontanen Urteil mit angemessener Strafzumessung, die er in Personalunion auch routiniert wie talentiert in überzeugter Allmacht vollzieht.
Dunkle Zeiten brechen an … dieKartellparteien werden Europaweit zur Blockpartei … schön – die Bonzen im Hintergrund reiben sich die Hände 🙌
Solange sich die Mehrheit mit Nichtstun hervortun, ist es ein Mitmachen. Also wird es schlimmer. Muss auch, damit der westdeutsche Wähler, welcher der Freiheit und des Wohlstandes überdrüssig ist, den realen, nationalen Sozialismus am eigenen Leib erfährt. Wer nicht hören will, muss fühlen.
Wenn Lügen verboten wird – soll das dann auch für Wahlkampflügen gelten?
Die Frage ist natürlich rein rhetorisch.
Vor `89 hatte die Partei (SED) auch immer recht. Wie es ausging, ist bekannt. Also Ruhe bewahren und belustigt den Niedergang der Altparteien bestaunen.
Hmm, das kann aber dauern.
Das Recht wird gebeugt, zerfleddert oder schlicht ins Paradoxe verkehrt. Unrecht wird zu Recht und umgekehrt.
Fast alle sehen es – aber keiner schreitet wirklich ein.
Wo das hinführen soll, macht mir wirklich Angst.
Sie wissen, wo das hinführen wird. Viele Leser ahnen es zumindest. Nur will es kaum einer wahrnehmen und verstehen. Es ist der Beginn einer totalitären Diktatur im Auftrag der Globalisten, die durch Trumps Sieg in den USA und den Erfolg der Rechtskonservativen Parteien in Europa unter Zugzwang sind. Sie müssen nun „Gas geben“. Egal wo Sie hinsehen: alle und alles, was gegen Globalismus, EU, die „linken“ Spinner (also die Globalisten dahinter) agiert, wird derzeit massivst und mit offensichtlich undemokratischen Mitteln bekämpft.
„Ethnische Minderheiten“ … ob da dann auch Waliser selbst dazugehören? Das wäre ein witziger Dreh. Ist aber bestimmt nicht so gemeint.
Waidler aus dem BayerischenWald sind doch hier sicher gemeint, oder Ost-Westfriesen zB ?
>>>In England wird die Zwei-Klassen-Justiz eingeführt – in Deutschland die Meinungs-Unfreiheit<<<
Völlig richtig, denn die Zwei-Klassen-Justiz haben WIR schon seit gut 2006. England hängt also wieder mal hoffnungslos zurück. Muß wohl daran liegen, daß die Tommis mal die Demokratie erfunden zu haben vorgaben.
auf anderen gebieten ist england uns „voraus“, ein explosiver mix, der jederzeit hochgehen kann, ist ja vereinzelt schon passiert. bei uns ist die 2 klassenjustiz noch nicht offiziell.
Nun also beginnt es. Es war abzusehen. Es ist die einzige Möglichkeit, wie sich das korrupte, linksgrüne Regime (dazu zählt auch die CDU!!!) noch an der Macht halten kann. Sie werden alle Register ziehen, versuchen jedem den Mund zu verbieten, der noch Kritik üben kann. Es beginnt, wie bei jedem totalitären System, egal ob Nazi-Regime oder Kommunismus/DDR.
Gleichzeitig fahren sie im Auftrag der Globalisten Europa an die Wand.
Und die Bevölkerung sieht zu, wunder sich ab und an, glaubt aber im Übrigen, dass Putin schuld ist. Es dürfte noch interessant werden in Schland: nach dieser Wahlperiode werden wir unser Land nicht mehr wieder erkennen.
Rette sich, wer kann.
Leute wo ist das Thema..?
Bei mir Stand der Medizinische Dienst am 18.07.2024 in Begleitung vor 3 Herren in Blau unangemeldet in der Tür.. weil ich Besorgnis erregende Mails geschrieben habe.. als Auditor nach DIN EN ISO 19011 was gemacht habe im Rahmen des AZ: 121 F24/24 (zuvor: 127 F 55/23)..?
Um Akteneinsicht nachgefragt habe..?
Im Anschlus.. Oberlandesgericht Schleswig am 09.01.2025 8 UF 202/24
Gewann ich mir am 15.01.2025 und am 29.01.2025 zwei weitere unangemeldete Besuche.. und im Anschluss daran das AZ 860 XVII 11/25
Aber als Auditor nach DIN EN ISO 19011 ausgestellt am 04.05.2010 irgendwie nur witzig..:-) . Weil sich mit jeder Spielrunde weiter und tiefer in die Scheiße des AR 58/25 bzw. des 71 0 Js 10211/25.
Irgendwie komme ich aus dem Lachen nicht raus..:-) ..Das die ernsthaft gegen einen Auditor nach DIN EN ISO 19011 ..Akten spielen wollen..
Komme ich irgendwie aus dem Lachen nicht raus.:)
Wobei der Speielzug des AZ 860 XVII 11/25 § 1831 BGB war schon ein echt übler Spielzug..
Aber was soll’s Einstellungsbeschluss des AZ 860 XVII 11/25 ist datiert auf 28.03.2025
Gibt halt jetzt 3 namentlich bekannte Verfahrensbeteiligte mehr..:-)
Ist mir als Auditor nach DIN EN ISO 19011 egal..
Ich persönlich komme aus dem Lachen nicht mehr raus..:-)
Die Liefern mir ein AZ nach dem nächsten..:-) ..Besser als jeder Pizza Lieferservice den ich bis Dato kenne.:-)
Ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus.:-)
Eine echte Tom Sharp Nummer..:-) ..Danach können halt einem auch mal die Bauchmuskeln weh tun..:-)
Ich habe keine Ahnung wovon Sie reden.
Entschuldigung.
Aber eigentlich müsste die Überschrift meines Erachtens lauten:
In England wird die „Zwei-Klassen-Justiz“ eingeführt – in Deutschland ist die „Zwei-Klassen-Justiz“ bereits seit längerer Zeit eingeführt und obendrein soll in Deutschland die bereits bestehende „Meinungs-Unfreiheit“ jetzt auch noch extrem verschärft werden.
Lügen verbieten – seltsam, wollen die sich etwa selbst verbieten? Ich denke da jetzt gerade an Merz. Oder an Habeck mit seinem AKW-Move. Also, halten wir fest: niemand will eine Mauer bauen! Darf man das so sagen oder fällt das jetzt unter Lüge?
was ist bloss mit england los? die 2 klassenjustiz gibt es schon länger, auch hier nicht unbekannt, aber dies nun offiziell einzurichten, ist unfassbar. mehr als ein skandal, sondern das ende des rechtsstaates. ein professor aus dem war college, name vergessen, sagt bürgerkriegsähnliche zustände in england voraus, trocken wissenschaftlich und damit noch schockierender. es ist viel druck im kessel, viel frust und wut. irgendwann explodiert das gemisch aus wirtschaftlichen niedergang, steigenden kosten, fehlenden perspektiven, ungeregelter migration und dem gefühl der überfremdung, benachteiligungen für die bioengländer samt ständiger belehrungen, verfallender infrastruktur und maroden gesundheitssystem, unfähiger und abgehobener politiker usw.
hhhm, kommt bekannt vor, england ist nur etwas „voraus“.
„Aber die Meinungsfreiheit geht eigentlich unheimlich weit, worauf auch das Bundesverfassungsgericht hinwies.“ Im Beschluss von 2001 – 1 BvR 1906/97 – schrieb das Gericht zum Beispiel: „Die umstrittene Äußerung in dem Artikel, ‚C. sollte lieber einen Arzt aufsuchen‘, … fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird …. Auch die polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich.“ Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit finde allerdings unter anderem eine Schranke in den allgemeinen Gesetzen. – Aller Logik nach dürften emotional gefärbte, schlecht begründete, vom Betrachter als wertlos eingeschätzte, noch dazu polemisch und verletztend formulierte Äußerungen nicht unbedingt eine Tatsachenbehauptung darstellen, trotzdem akzeptiert sie das Gericht in der Regel als erlaubt, wenn sie eben nicht eindeutig illegal sind.
Es fragt sich also, sollte das BVerfG an seinen Grundsätzen festhalten, wie sich die vielen Meldestellen, die Phänomene unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sammeln, und die Behauptung der angehenden Koalition, „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt“, vor dem Hintergrund des Grundgesetzes rechtfertigen lassen? Man darf Dummes von sich geben, aber nicht bewusst Dummes? Überhaupt ist es ja eine akademische Herausforderung, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ immer identifizieren und belegen zu können. Es muss rein logisch eine unumstößliche Wahrheit geben, die die fragliche Behauptung angreift. Die zur Diskussion stehende Tatsachenbehauptung muss außerdem strategisch mit Absicht als Lüge „verbreitet werden“, um Leute hinters Licht zu führen und zu verwirren. Dass weiterhin nach den Vorstellungen der künftigen Koalitionäre noch eine „staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können“ soll, legt nahe, dass es Gesetze gibt, die „Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze“ klar verbieten und dann hoffentlich auch definieren, woran man alle drei sofort erkennt.
Der gesamte Staatsapparat scheint Angst zu haben. Vor der Wut der Bürger, wenn die Folgen des jahrzehntelangen Versagens für alle erkennbar und unbestreitbar zutage treten. Oder auch einer gerichtlichen Aufarbeitung, oder einfach nur der Realität.
Dabei sind die Zustände im von Masseneinwanderung besonders zerrütteten Großbritannien tatsächlich, wie von der extremen Linken behauptet, in Teilen eine Spätfolge des Kolonialismus und des anschließend fortbestehenden Wohlstandsgefälles zwischen Mutterland des Kapitalismus und ehemaligem Empire. Man könnte von Schuld sprechen, oder auch kosmischer Gerechtigkeit und Karma.
Jedenfalls sind dem kollektiven Westen seine Privilegien nicht gut bekommen und ganze Gesellschaften könnten sich bald in inneren Konflikten aufreiben. Der Staatsapparat präsentiert Totschweigen der Probleme aber nicht nur aus Feigheit als Lösung, sondern in der fehlgeleiteten Hoffnung, Beschwichtigungen und Visionen vom Ringelreih hinterm Regenbogen könnten Konflikte dauerhaft entschärfen. Und Totschweigen klappt eben nicht mit Pressefreiheit. Also muss die weg. Das ist fast schon logisch.
Die Diktatur im scheindemokratischen Gewand, die nun allerorten Konjunktur hat, dürfte allerdings kaum geeigneter zur Beilegung ethnischer und religiöser Konflikte sein, als Diktaturen in den Herkunftsländern von Migranten.
Die Grube, die gewisse Koalitionäre momentan der Opposition graben, ist sehr tief und letztlich werden sie selbst hinein fallen. Und wenn nochmal jemand „auferstanden aus Ruinen“ trällert, wird der Reim nicht mit „deutschem Vaterland“ weitergehen. Spannende Frage , wie ein Staat auf dem Gebiet des wiedervereinigten Deutschlands in 50 Jahren heißen wird.
Kennen Sie den § 186 StGB? Er handelt von übler Nachrede. Die ist auch schon vor der geplanten Regelung von Union und SPD strafbar.
„§ 186 Üble NachredeWer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Diese Falschbehauptungen kkönnen jemandem schaden, sogar dessen ganzes Leben zunichte machen – und vor allem, sind eben nicht von der Meinungsfreiheit in Art. 5 GG gedeckt.
„Art 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Man beachte inbesondere Absatz 2.
Diese Rechtsvorschriften gelten bereits jetzt. Meinungsfreiheit gilt eben dann, wenn man eine Meinung verbreitet und nicht bewusst falsche Tatsachen in die Welt setzt. Man kann dem ganz leicht entgehen, indem man es so formuliert, dass man sagt: „Ich meine, dass… Wenn dann eine falsche Tatsachenbehauptung folgte, wäre es klar als bloße Meinung und nicht als unbetreitbarer Fakt gekennzeichnet. Es wäre schön, würden Ihre Autoren auch ein wenig in dieser Art differenzieren können. Ist aber doof, weil sie nun doch selbst auf die Art ihrer Formulierung achten müssen und nicht einfach Dinge in den Raum stellen können, die andere dann denunzieren sollen. Erdogan hat seinerzeit Böhmermann die Grenzen wegen dessen Schmähgedicht aufgezeigt. Vieles darin war durch die Kunst- und Meinungsfreiheit laut BVG gedeckt, nicht aber ihn als „Ziegenfi…“ zu bezeichnen, denn niemand würde es gelingen Erdogan die Ausübung der Sodomie mit einer Ziege nachzuweisen. Das hatte nicht nur mit dem alten Paragraphen der Majestätsbeleidigung zu tun, auf den sich Erdogan zu Unrecht bezog, sondern eben auf die im StGB erwähnte Straftat der üblen Nachrede. Nun verstanden? Genauso sind Drohungen keine Meinungen, sondern schon jetzt strafbewährt. Komisch, und das in einem Medium lesen zu müssen, in dem sich sonst so beschwert wird, dass das deutsche Strafrecht nicht richtig angewandt wird. Bei Ausländern natürlich.
Laut gebrüllt. Trotzdem nicht zutreffend. Jetzt müsste man nur noch wissen, wie sich eine Tatsachenbehauptung, wovon Sie hier schwadronieren, von einer Meinungsäußerung unterscheidet. Wikipedia hilft weiter:
„Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sie „durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind“[10] (z. B.: „Die Partei A ist die mitgliederstärkste Partei Deutschlands“ ist entweder richtig oder falsch. Ein Gericht kann über diese Fragen Beweis erheben). Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafürhalten geprägt (z. B. ist die Aussage „Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht“ weder falsch noch richtig, sondern stellt vielmehr eine Wertung dar).
Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel nicht hingenommen werden, wahre Tatsachenbehauptungen schon.[11] Wer eine das Persönlichkeitsrecht eines anderen beeinträchtigende Tatsachenbehauptung aufstellt, hat diese nach den §§ 186 StGB, 823 Abs. 2 BGB entsprechend zu beweisen.[12] Ist eine Tatsachenbehauptung weder erweislich wahr noch erweislich falsch, so hat eine Abwägung zu erfolgen.[11] Es bedarf eines Ausgleichs zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz. „Hiernach kann unter bestimmten Umständen auch eine möglicherweise unwahre Behauptung denjenigen, die sie aufstellen oder verbreiten, so lange nicht untersagt werden, wie sie im Vorfeld hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt haben“.[13] Zu berücksichtigen ist auch die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und der Umgang mit Sorgfalts- und Aufklärungspflichten und -möglichkeiten (verstärkt im Fall der Presse).[14] „Wird offenbar, dass die Wahrheit einer persönlichkeitsverletzenden Behauptung sich nicht erweisen lässt, ist es zuzumuten, auch nach Abschluss umfassender Recherchen kenntlich zu machen, wenn verbreitete Behauptungen durch das Ergebnis eigener Nachforschungen nicht gedeckt sind oder kontrovers beurteilt werden.“[15]
Die Meinungsfreiheit schützt auch Satire, Comedy, Karikaturen sowie die Werbung. Für derartige Meinungsäußerungen besteht gemäß Art. 5 GG ebenfalls keine Vorzensur. “
Davon abgesehen gehen Sie mal einfach davon aus, dass weder der Autor noch sonstwer hier ohne Grund, Anlass oder in rein herabwürdigender oder missgünstiger Absicht andere behandelt. Dafür sind im übrigen auch AfD-Politiker nicht bekannt, z.B. andere als Tiere, Nazis etc zu beleidigen. Das kennt man nur von den Allerbesten unter den Guten und Demokraten.
Die Absicht derartiger Gesetzesänderungen ist ausschließlich, die zu schädigen, die ihre Kritik auf legale Weise äußern. Sei es pointiert oder ohne Schnörkel gerade heraus.
Es in zweiter Linie darum, die Grenzen des Sagbaren neu zu definieren, in erster Linie aber darum sämtliche Kritiker und politische Gegner mit einer Gefälligkeitsjustiz aus dem Weg zu räumen. Auch das ist nur ein weiterer Versuch, der die Wählerstimmen noch einmal halbieren wird. Wie auch die Umfragewerte in UK zeigen.
Ganz besonders deshalb, weil diese Gesetzesänderung von Politikern kommen, die gerade erst in aller Deutlichkeit in Deutschland abgewählt wurden und denen man jede Mehrheit dafür entzogen hat. Die Quittung wird bitter sein.
Ihr Vortrag geht also völlig am Thema vorbei. Ziemlich schlechte Leistung. Besonders dann, sollten Sie sich Jurist schimpfen.
Mit Blick auf UK, F und D kann ich nur wieder einmal US-Colonel Douglas MacGregor zitieren, der im WELTWOCHE-Interview vom 27.03. abschließend feststellte: „Europeans have to get rid of their current leaders“.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Welche Worte soll man wählen angesichts des Schwachsinns (Sprachverbote und Zwei-Klassen-Justiz), den der bunt-feministisch-tolerante sogenannte „Westen“ darbietet? Man kann keine finden, außer darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung Sinn ergibt, da man sich anschickt, die indigenen Europäer, vor allem den weißen Mann, zu unterdrücken respektive physisch zurückzudrängen, das der ehemalige US-Außenminister Kissiniger angeblich so formulierte: „Wir beseitigen die weiße Rasse mitsamt ihrer zu hohen und damit für uns gefährlichen Intelligenz durch multikulturelle Gesellschaften.“
Könnte die Überraschung angesichts der Entwicklung in den sich liberal nennenden westlichen Gesellschaften Ausdruck historischer sozio-politischer Bildungsdefizite sein?
Hierzu angesichts des Zuschriftenformates allein zwei Aphorismen an die Adresse des hiesigen Bürgertums:
Mit dem Liberalismus ist es wie mit allen Dingen: man muß ihn sich leisten können
… sowie im Hinblick des Novembers 1918
Wer zu passiv ist, einer linken Mischpoke den nötigen Widerstand entgegenzusetzen, darf sich nicht wundern, in einem Gesinnungsstaat aufzuwachen.
Mag dies auch gut hundert Jahre dauern, doch genau dort sind wir jetzt. Und nun ist guter Rat teuer…
ischen bin ich heilfroh, dass ich alt bin. Wenn es mir zu blöd wird, dann schau ich zurück auf ein sehr gutes Leben und nehm mir einen Strick. Ich wurde nicht für die Unfreiheit geboren und/oder erzogen.
Ich hatte Eltern, die mich streng, aber zur Freiheit erzogen haben.
Man regiert gegen die eigene Bevölkerung-kein Wunder,daß „neu hier lebende „keinen Respekt vor so einem Land haben.
Neu hier Lebende kennen keinen Respekt vor „Ungläubigen“ jedweder Art. So seit sie mit Geburt unterworfen worden sind.
Es ist so gruselig zu sehen, wes Geistes Kinder an der Macht sind und diese gegen die bürgerlichen und individuellen Freiheiten missbrauchen.
Ich würde gern einmal wissen wollen, was Frau Behrendt gesagt hat, um die Immunität wegen Volksverhetzung zu verlieren. Zum anderen werden jetzt Habeck, Baerbock, Merz, Söder, Scholz und wie die alle in der Politkaste heißen, angeklagt weil sie gelogen haben?
Die Frau hat dem braunen linken Sumpf widersprochen. Und auch wenn man Ende nichts heraus kommt, die Ermittlungen durch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und die Veröffentlichung des Entzugs der Immunität wegen „Volksverhetzung“ macht sich als Propaganda in den Regimemedien immer gut
Ein Two-Tier System gibt es bei uns schon längst.
Die so wunderbare europäische Demokratie, was ist sie heute noch wert? Ist sie Vorbild für andere LÄnder, LÄnder mit AUtokraten oder Diktaturen? Ist sie nicht mehr. Die Diktatoren Afrikas, Taliban oder Islamisten werden sich in guter Gesellschaft mit der europ. Demokratie fühlen. Denn die europ. Demokratie ist antidemokratisch und korrupt. Die dient nur dem Machterhalt der Herrschenden udn der Drangsalierung der Bevölkerung.