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Interview mit Dietrich Murswiek

Das Verfassungsgericht urteilt gegen den Geist der Demokratie

von Redaktion

15.03.2025

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. Das erlaubt das Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig zögert die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Konstituierung des neuen Bundestages hinaus. Das ist legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie, urteilt der Staatsrechtler Dietrich Murswiek im Gespräch mit Roland Tichy.

Dass das Bundesverfassungsgericht Grünen, SPD und CDU erlaubt, mit einem abgewählten Bundestag das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zäsur für das Land. Die Aufhebung der Schuldenbremse am Wählerwillen vorbei beschädigt nicht nur das Vertrauen in die Demokratie, sondern führt das Land in eine wirtschaftliche Krise.

Professor Dietrich Murswiek kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle der Bundestagspräsidentin, die die Einberufung des neuen Bundestags so lange wie möglich verzögert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte Staatsrechtler.

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75 Kommentare

  1. Nicht nur das BVerfG verstößt permanent gegen die Verfassung, sondern auch andere Gerichte. Siehe das jüngste Skandalurteil von Bamberg. Richter die mit ihren Urteilen die Freiheit des Bürgers gegen den Staat einschränken, gehören selbst vor Gericht. Zum Glück gibt es noch aufrechte Verteidiger der Freiheit des Bürgers gegen den sich allmächtig gebährdenden vormundschaftlichen Staat wie Joachim Steinhöfel. Es ist nicht einmal die Anzeige von Fähser gegen den Journalisten. Das sind wir ja mittlerweile gewöhnt, das „unserereDemokraten“ keine Satire vertragen können, es sei denn, sie kommt von ihren Hofnarren wie Böhmermann. Aber das ein deutsches Gericht anno 2025 sowas überhaupt zur Verhandlung zulässt, ist ein ungeheuerlicher Skandal, der aber zeigt, wie recht JD Vance hatte, als er der EU-Prominenz die Leviten las. Und der könnte garantiert jeden Tag neue Beispiele aus europäischen Ländern aufzählen. Mir soll bloß keiner mehr mit Ungarn oder gar Amerika oder so kommen.

  2. Das BverfG urteilt nicht gegen den „Geist“ der Verfassungs, sondern gegen geschriebenes Wort von Gesetzen.
    1.) Nach der Entlassung nach dem Misstrauensvotum sind Kanzler und Minister entlassen. Ohne Anwendung von GG Art.69 (3) gibt es dann keine Regierung mehr. Auf bitten gemäß GG Art.69(3) sind Kanzler und Regierung nur noch geschäftsführend im Amt. Sie dürfen nur noch laufende oder alte Vorhaben erledigend tätig sein.
    2,) Nach Auflösung des Bundestages, ist der Bundestag nur noch geschäftsführend im Amt gemäß GG Art. 39 (1) Satz 2, bis der neue Bundestag antritt.
    Schon GG Art.81 macht den Begriffunterschied „wurde der Bundestag nicht aufgelöst“, also gibt es auch „wurde der Bundestag aufgelöst“.
    Niedergelegt ist dieser verfassungsrechtliche Aspekt in GO-BT §126, aus GG Art.40 als Pflicht festgelegt. (GO Geschäftsordnung Bundestag)
    GO-BT §126 Unerledigte Gegenstände i.v. GG Art. 40
    *** im Falle der Auflösung des Bundestages, *** gelten alle Vorlagen, …. als erledigt“
    Also auch und insbesondere Gesetzvorlagen.
    Gesetze die noch nicht in 2./3. Lesung vorgetragen waren im alten Bundestag, müssen im neuen Bundestag erneut eingebracht werden.
    Der aufgelöste allte Bundestag darf gemäß oben aufgeführten Rechtnormen keine neuen Gesetzesvorlagen mehr einbringen,
    wie dies nun der Fall war, Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.
    Das Grundgesetz kann nicht direkt, sondern nur durch ein Gesetz geändertweerden.

  3. Unsere Demokratie ist stabil: Egal, was man wählt, heraus kommt immer die Programmatik der 11%-Partei und das abgehalfterte Personal der 16%-Partei.

    • Außer man wählt die blaue Partei von außerhalb dieses Klüngels so stark in den Bundestag und die anderen Parlamente auf Länderebene, daß man an dieser nicht mehr vorbeikommt. Das müssen nicht unbedingt 50 % + sein.

    • Unsere Demokratie ist stabil: Egal, was man wählt, heraus kommt immer Instabilität.
      Gewiss ist nur das Ungewisse.

  4. „gegen den Geist der Demokratie“ ???
    „Geist“ der Demokratie ist was? Wo kann man das nachlesen? Nirgends.
    Also nicht greifbar.
    So eine Behauptung zwingt zu keiner Schlußfolgerung weil es Meinung ist, dann gilt immer die Meinung des Gerichts.

    „Wenn diese Welt für sie keine Antwort mehr hat,

    dann fragen Menschen ihre Geister um Rat.“

    Es ist das gleiche Vorgehen und argumentier Fehler den ich bei Anwälten ständig erlebe.
    Sie agumentieren mit Nichargumenten, mit Meinung, mit Überzeugung, mit Ethik und Moral und wundern sich dann, dass sie bei Gericht scheitern, dass Richter anderer Meinung sind als sie selber.
    Nein, um den „geist der Demokratie“ geht es nicht.
    Es geht um den Bruch des geschriebenen Wortes im GG und Urteilen des BverfG.
    Das Problem aller bisherigen Eilanträge, sie haben das BverfG nicht unausweichlich gestellt, mit dem geschriebenen Worte im GG und Urteilen des BverfG.
    Es ist und war also ein leichtes, ovn einem böswillig geneigten BverfG solche Eilanträge abzuweisen.

  5. Merz hat für sein Vorhaben kein Mandat des Volkes! Im Grundgesetz steht klipp und klar: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Unions- und SPD-Abgeordneten missachten mit Hilfe der Grünen diesen Verfassungsgrundsatz. Das Verfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil zu einem Helfershelfer gemacht. Schändlich!

  6. Was geschieht mit der Grundgesetzänderung des alten Bundstages,
    wenn im neuen Bundstag weder Merz und auch sonst keiner zum Kanzler gewählt wird
    und deswegen der neugewählte Bundestag gemäß GG Art. 63 aufgelöst wird und wieder Neuwahlen stattfinden?
    Das ist politisch und vefassungsrechtlich durchaus möglich.

  7. Was geschieht mit der Grundgesetzänderung des alten Bundstages wenn es wiede Neuwahlen geben muss weil Merz und auch sonst keiner zum Kanzler gewählt wird ?

    • Diese Grundgesetzänderung bleibt erhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung in der Sache urteilen, daß die Verwendung des abgewählten Bundestages rechtlich korrekt ist. Meines Wissens wurden bis jetzt nur Eilanträge seitens der anderen Parteien abgewiesen, diese Abstimmung des alten Bundestages nicht zuzulassen.
      Bei der gegenwärtigen Besetzung dieses ursprünglich mal sehr angesehenen Verfassungsorgans inklusive der Rechtssprechung der letzten Jahre ist davon auszugehen, daß die überdurchschnittlich intelligenten Parteisoldaten in Richtersverkleidung sich irgendeine gutklingende Begründung für diesen neuerlichen Verfassungs-(Grundgesetz-)verstoß ausdenken und ihn dann anstandslos durchwinken werden.

      • Weil die Eilantrräge juristisch falsch gestellt waren, mit politischen Begründungen nicht mit juristischen, womit sie dem BverfG den Spielraum ließen sie nicht anzunehmen.

  8. Was da läuft ist ein Putsch gegen das Grundgesetz und die freiheitliche Gundordnung.
    Unter Vortäuschung einer Verteidigung Notsituation soll nun Geld fü jedwelche ander Korruption erbeutet werden, soll nun der Bundeshaushalt zur Plünderung frei gegeben werden.
    Für „Vertidigung“ ist die medial politische Lüge, denn das soll in der geplanten Grundgsetzänderung gar nicht drin stehen, sondern
    „500 Milliaden für Invstitionn“ – von „Veteidigung“ kein Wort
    Bevor ein Bundstag überhaupt, egal ob alt oder neu, beschussfähig sein kann, muss er einen Bundskanzler wählen.
    Einen handlungsfähigen Bundestag kann es ohne gewählten Kanzler nicht geben. Das folgt aus GG Art. 63
    Wir haben zur Zeit keinen Kanzler weil er entlassen wurde,
    weil der Bundestag unfähig war einen Kanzler zu bestimmen.
    Deswegen wurde er aufgelöst, weil regieren ohne Kanzler lt. GG Art. 63 nicht erlaubt ist.
    Der aktuelle alte Bundestag darf also nichts mehr beschließen, weil er uneins unfähig war einen Kanzler zu bestimmen.
    Ein Grundgsetzändeung darf er erst recht nicht beschließen gemäß GGArt.81
    Mehrjährige Schulden aus der Schuldenbremse sind lt. Urteil des BverfG vom Nov.2023 vefassungswidig. Sie verfallen nach dem Haushaltsjahr ersatzlos.
    Das kann auch nicht mit Sondevemögen umgangen weden – sagt das BverfG
    Das ist die verfassungsrechtliche Rechtlage, egal wer etwas anderes verfassungswidrig beschließt.

    • Früher dachte ich auch, daß man für einen Staatsstreich starke verläßliche Miltitäreinheiten brauchen würde und es ohne gar nicht geht. Siehe Chile usw. Aber schon viel früher hat man es der Welt doch vorgemacht, das es auch anders und ganz legal geht. Als JFK ermordet wurde (gut, das war natürlich sehr illegal), machte man in Windeseile den Texaner Lyndon B. Johnson zum Präsidenten. Und zu der Zeit waren Demokraten aus den Südstaaten so ähnlich konditioniert wie Donald Trump heute. Und recht bald begann 1964 nach dem „Zwischenfall“ im Golf von Tonking offiziell der amerikanische Eintritt in den Vietnamkrieg.

  9. Wir benötigen dringend eine Petition, die von Hunderttausenden uneterschrieben wird um dann mit dieser Petitionszahl vor dem Bundestag zu protestieren!Oh, geht ja nicht, da müssten die Menschlein ja ihre Couch verlassen. Nun denn, dann halt mit Vollgas in den endgültigen Abgrund!

  10. War klar… November 2023 – das BVG spricht ein Urteil gegen die Ampelregierung, dass die 60 Mrd. nicht einfach umgewidmet werden dürfen. Es stellt in demselben Urteil aber klar, dass zum Beispiel Sondervermögen unter Bedingunen in Ordnung seien. Jubel derzeit über die Unabhängigkeit der Justiz – bei Tichy, obwohl man zuvor immer Zweifel angemeldet hatte wegen gemeinsamer Essen. Nun wird der alte Bundestag beschließen, dass Schulden aufgenommen werden. Natürlich ein Kniff – und ein sicher moralisch auch fragwürdiger. Aber wenn der Autor hier etwas Ungesetzliches drin sieht im Urteil des BVG, dann ist er mit seiner Rechtsauffassung ziemlich allein unter den Verfassungsjuristen. Natürlich hätte man nach dem Ergebnis des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl gleich den neuen Bundestag einberufen können. Das juristisch bedeutsame Zauberwort heißt „können“, nicht müssen. Der neue Bundestag existiert noch gar nicht, die Abgeordneten dieses sind noch gar nicht stimmberechtigt, die im alten bis zum Wechsel schon. Und zwar, das stellte das BVG zurecht nochmal fest, ohne Einschränkungen. Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“ Da steht nichts von so früh wie möglich, zum Beispiel nach Mitteilung des amtlichen Endergebnisses, sondern spätestens nach 30 Tagen. Sollte auch besagter Staatsrechtler, der mit Tichy einer Mienung ist, vielleicht nochmal nachlesen. Der neue Bundestag ist gewählt – aber solange der alte noch nicht weg ist, haben die neuen Abgeordneten so viel zu sagen wie ich oder jeder andere Kommentator hier. Eben, nichts. Ist wie bei einem Auto, das man bestellt hat. Der Vertrag ist gemacht, das Auto wird angefertigt, aber fahren kann ich erst, wenn es ausgeliefert ist. Da kann ich noch so sehr darauf beharren nun Besitzer eines neuen Autos zu sein. Das geht nämlich in mein Eigentum erst nach Erfüllung des Vertrages. Aber ich erwarte nichts anders. Gefällt Tichy ein Urteil eines Gerichts, nicht nur des BVG, dann ist es ein tolles Gericht – gefällt es ihm nicht, dann haben die Richter keine Ahnung bzw. beugen das Recht. So aber funktioniert Rechtsprechung nicht, dass ich mich nur an die Urteile auch halte, die mir auch gefallen. Lässt aber darauf schließen, wie Herr Tichy und Co. es gerne hätten.

    • Es wäre angezeigt, sich wenigstens der korrekten Bezeichnungen zu befleissigen, wenn man schon so naseweis daherschwurbelt. Das Bundesverfassungsgericht ist das BVerfG, BVG sind und bleiben die Berliner Verkehrsbetriebe, früher Berliner Verkehrsgesellschaft, daher die Abkürzung.
      Ansonsten gibt es mit der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses gewählte Abgeordnete, denen die Wahrnehmung ihres Mandates zu gewährleisten ist, ohne Wenn und Aber. Deswegen ist der neu gewählte BT einzuberufen und zwar nicht erst am 30. Tag nach der Wahl, sondern spätestens an diesem Tag. Wenn es etwas zu entscheiden gibt, muss dies natürlich entsprechend früher geschehen.
      Wie man sich verfassungsdurchbrechende Mehrheiten organisiert, indem man gewählten Abgeordneten nämlich den Zugang zum Mandat verwehrt, haben die Nazis 1933 in der Krolloper aufgeführt.
      Und das sind jetzt die Vorbilder für Sie und die anderen „Unseredemokratie“-Demokraten? Come on…
      Auf einem anderen Blatt steht, ob irgendetwas besser würde, müßte man neben den Grünen auch noch die Linken einkaufen.

  11. In allen totalitären Regimen wird die Justiz gleichgeschaltet….. so auch in dem Land das einmal Deutschland war.

  12. Wenn Gerichte Partei ergreifen, was in diesem Fall zu vermuten wäre, dann ist unsere Demokratie am Ende und es noch in unverschämtester Art in nichtsagender Form in einer existentiellen Frage zurückweisen, dann haben wir den Rubikon in Sachen Gesetzlosigkeit bereits überschritten und die Kumpanei wird offensichtlich und es gibt Dinge im Leben, die müßten als Begründung solide beschrieben werden um jeden Eindruck dabei zu vermeiden sich mit der Politik gemein zu machen und nun unanständiger wirkt als je zuvor und die Kurzform ist der Beleg, daß man wenig an Worten hinterlassen will, die dann selbst zum Verhängnis werden könnten.

    Das müßte umso mehr Ansporn sein für all jene, die unsere demokratischen Errungenschaften nicht nur schätzen sondern sie auch erhalten wollen und deshalb kann man sich sicher sein, daß auch deren Ende naht und wer Charakter hat macht die Endabrechnung dann öffentlich, damit jeder für die Zukunft weiß wie man sich im Sinne des Rechtes verhalten sollte.

    Sehen sie sich nur mal die Gestalten an, die von der Politik intronisiert wurden und dann dürfte selbst dem Dümmsten klar werden, warum solche Ablehnungen zustande kamen, denn bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus und damit ist die Bananerepublik komplett, wenn sie auch stets darauf pochen die Mitte der Demokratie darzustellen, was sie wahrlich nicht sind.

  13. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte “ – sagt Staatsrechtler Dieter Murswiek
    Dem muss und kann man nur vollkommen zustimmen.
    Es geschah leider nicht nur aus politischer Willkür, sondern auch aus fehlendem Fachwissen, oder zumindest unter fahrlässiger Missachtung gelernten Wissens,
    indem gedankenlos nur eine falsche „kanonisierte Lehrmeinung“ befolgt wurde.
    GG Art.39 beschreibt die Kontinuität des Verfassungsorgangs „Bundestag“.
    „Die Periode des abgewählten Bundestages endet mit demZusammentritt des neugewählen Bundestages“.
    Dass der aufgelöste und abgewählte Bundestag noch Grundgesetzändernd tätig dürfte besagt GG Art.39 nicht, denn im Gegenteil
    das GG schränkt Wirkung von Art. 39 ein, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen
    mit den Worten Art, 39 (1) Satz 1

    (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt

    Die nachfolgenden Bestimmungen sind Art.68 (vorzeitige Auflösung) GG Art. 81(4) – das Verbot das Grundgesetz ändern zu dürfen,
    selbst dann wenn der Bundestag nicht aufgelöst wurde gemäß Art.68. Er wurde aber aufgelöst. Art. 81 gilt also erst recht nachdem der Bundestag aufgelöst wurde.

    • „Es geschah leider nicht nur aus politischer Willkür, sondern auch aus fehlendem Fachwissen, oder zumindest unter fahrlässiger Missachtung gelernten Wissens, indem gedankenlos nur eine falsche „kanonisierte Lehrmeinung“ befolgt wurde.“
      „Nicht nur aus politischer Willkür“ und in „fahrlässiger Mißachtung gelernten Wissen“ und Befoglung einer falschen „kanonisierten Lehrmeinung“: Nicht wirklich, oder? Diese als Richter titulierten Parteisoldaten am BVerfG wußten genau, was sie taten und was für Konsequenzen das haben würde, als sie so und nicht anders entschieden.

  14. Wenn man den Beschluss des BVG liest, dann kann man nur feststellen, dass das BVG die Arbeit verweigert hat.
    Es wollte den Sachverhalt nicht prüfen.
    Der Skandal besteht darin, dass das BVG genau dann, wenn es unbedingt notwendig ist, um die Demokratie zu schützen, seine Arbeit nicht macht und der Politik zuverlässig Grenzen setzt.
    Damit macht sich das BVG in Deutschland absolut überflüssig.
    Den Bürgern bleibt nur noch, auf die Straße zu gehen und den Spuk mit den Mitteln zu beenden, die Art. 20.4 GG für solche Fälle vorsehen.

  15. Ein politisch besetztes Verfassungsgericht trifft ein politisches Urteil.
    Das überrascht nicht mehr.
    Es kann niemand, kein Bürger, kein Staatsanwalt, kein Verfassungsrichter sagen, ich habe es nich gewusst, denn jeder konnte es wissen.
    Hier die Warnsignale von höchst gebildeten und lebenserfahrenen Menschen deren Ehre und Honestität niemand mit „rechts“ Diffamierung in Zweifel ziehen kann.
    „Die Patin- Wie Angela Merkel Deutschland umbaut“ (2012),
    „Demokratie im Sinkflug“ (217)
    „Wie sich A. Merkel und EU-Politiker über geltendes Recht stellen„ (2017)
    „Angela Merkel – Das Requiem„ (2020)
    Autorin: Prof. Dr. Gertrud Höhler – privat Beraterin von H. Kohl
    „Korruption ist die Seele des Systems“ (1995) – Prof. Hans H. von Arnim
    Korruption soll nun im Grundgesetz legalisiert werden.
    „Bedienungsladen Deutschland“ – sagte Prof. Hans W. Sinn
    Bedienungsladen Deutschland – soll nun Verfassungsrecht werden
    „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ – R.v. Weizsäcker
    (Beute = durch Diebstahl und Plänerung erlngtes Gut und Geld; Lexikon)
    Der Staat ist Beute der Parteien – soll nun ins Grundgesetz

  16. Das Verfassungsgericht ist der Schutzpatron der Bevölkerung. Darum gibt es ja eine Verfassung.

    Die Demokratie ist dabei nur das Kleid, nicht der Inhalt, der Souverän.

    Ich denke, die derzeitige etalblierte Politik muss aufpassen, dass sie nicht mafiöse Fahrwasser kommt. Und das Verfassungsgericht muss aufpassen, sich dabei nicht mit am Ruder ins politische Zeug legt.. Denn die Gefahr für unsere Demokratie geht mittlerweile von dieser Einbahnstrassen-Couleur aus…

  17. Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. Das erlaubt das Bundesverfassungsgericht.“
    In seinem politischen Willkür Urteil, in dem es seine eigenen Urteile veleugnet.
    Blos GG Art.81 erlaubt es ohne jeden Zweifel nicht, nachdem GG Art.68 (Misstrauensvotum) beansprucht wurde.
    Aber garantiet ohne jden Zweifel dürfen Schulden Ermächtigungen durch Aussetzung der Schuldenbremse nicht in die Folgejahre in den Haushaltsplan übernommen werden. Sie verfallen esatzlos nach Ende des Haushaltsjahres.
    Zudem muss der Veranlgung Zusammenhang zwischen Inanspuchnahme der Schuldenbremse und Notwendigkeit materiell dargelegt weden.
    genau das will man im gesetzestet vetuschen,
    damit „Deutschland Selbstbedienungsladen“ weiter laufen kann.
    Dies kann auch nicht durch Einsatz eines Sondervermögen umgangen werden.
    Das sagt das BverfG in seinemUteil von Nov. 2023.

    • Alls Erstes müßte einmal auf der Ausgabenseite gestrichen Werden wie z.B. Unsummen für Radwege in Peru. Finanzierung von NGOs Linken „grünen“ ngos usw. Ganz zu schweigen bei unsinnige Investitionen bei der Bundeswehr von Leuten die keine Fachbezogene Reale Praxiserfahrung haben veranlaßt.
      Bevor sich da nichts ändert kann man Geld rein pumpen bis zum geht nicht mehr es bringt real nichts. Es sei nur an U.v.d.L. erinnert, die nun Ihr Unwesen auch noch bei der EU treibt

  18. Insbesondere seit den „Corona-Maßnahmen“ entsteht zunehmend der Eindruck, dass wir uns schon seit geraumer Zeit stetig der in Art. 20 (4) GG beschriebenen Situation annähern. Wo bleiben die Massendemonstrationen gegen die Demontage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch unsere selbsternannten „demokratischen Parteien“, die diese vermeintlich verteidigen? Was stimmt nicht mit einer Bevölkerung, die ansonsten für den Schutz jedes Wurms auf die Straße geht, nur nicht für ihre eigenen Rechte?

  19. Wenn das Tucholsky Zitat zutrifft („Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie schon längst verboten.“), dann haben wir auch keine Demokratie.

  20. Das kommt davon wenn der Untertan an die Gewaltenteilung glaubt, diese aber durch Parteienzugehörigkeit kurzgeschlossen wird.

  21. Das ist nicht nur ein Urteil am Wählerwillen vorbei, sondern hier macht sich das Gericht zu Komplizen der Gesetzesbrecher nach §108 a) bis f) StGB (Wählertäuschung), die zu bestrafen sind. Welchen Stellenwert hat das Recht in Deutschland? Keine Trennung der Gewalten mehr zwischen Legislative, Judikative und Exekutive. Die Exekutive bestimmt die Legislative, in der ‚freiwilligen ‚Unterwerfung‘ während des Lockdowns oder Abwahl eines gewählten Ministerpräsidenten oder, oder, … Die Exekutive setzt die (Verfassungs-) Richter ein, selbst wenn diese die Voraussetzungen nicht erfüllen und in kürzester Zeit sogar Vorsitzende Richter werden, und wirken auf diese ein. Die Staatsanwaltschaften dürfen nur nach Weisung der Exekutive tätig werden oder diese verbietet ihnen die verpflichtenden Tätigkeiten. Da ist es ein Witz, wenn einerseits der AfD Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen wird, nur weil einige verbal sich angeblich verfassungswidrig äußerten (evtl. von eingeschleusten V-Leuten des Verfassungsschutzes), aber die Exekutive tätige (nicht nur verbale) Verfassungsbrüche begehen, die sogar zur Verurteilungen führen müssten, aber auf Grund fehlender Gewaltenteilung nicht geschehen.

    • Leider ist Wähler belügen und betrügen kein Straftatbestand.
      So kommt es wenn Kriminelle sich die Gesetze machen.

      • Bitte selbst lesen UND verstehen (PISA)! Dabei habe ich sogar den Paragrafen angegeben, der die Strafbarkeit angibt. Und sogar der Versuch ist strafbar! Ich muss ihn hier wohl nicht zitieren, jeder kann ihn im StGB selbst nachlesen. Die Strafbarkeit betrifft damit alle CDU-Abgeordneten, nicht nur die, die dann gegen dieses Wahlversprechen verstoßen und entsprechend abstimmen, sondern auch diejenigen, die sich enthalten oder dagegen stimmen, denn schon der Versuch ist strafbar,

  22. Es war der absolute Wahlbetrug: Eine CDU/CSU, die dem Wähler kurz vermittelt hat, sie werde ihre Ziele auch mit den Stimmen der AfD durchsetzen, eine CDU/CSU, die mit dem Umbau des GrundG gewartet hat, bis die Wahl vorbei war. Eine CDU/CSU, die erst nach der Wahl, aber ohne den neuen BT Ds Schulden ins Unermeßliche treibt. Und zur Frechheit gehört der ganz offene Kauf von Stimmen. Der Kauf der SPD, der mag ja noch auf das Konto Koalitionsverhandlungen zu buchen sein. Aber der Kauf grüner Stimmen? Das hat nichts mit Koalitionsverhandlungen zu tun. Wieso ist das möglich?
    Man kann kein System absolut wasserfest machen. Jede Demokratie geht unter, wenn der Geist der Demokratie von den Politikern nicht mehr gelebt wird.

    • Aber der Kauf grüner Stimmen? Das hat nichts mit Koalitionsverhandlungen zu tun. Wieso ist das möglich?
      So kommt es wenn sich Kiminelle selber die Gesetze schreiben und politische „Amigo“ Ämterpatronage in Justiz und Politik zur Seele des Systems geworden ist.
      Mafiosi Methoden wie sie in Italien gang und gebe waren und sind.

  23. Verfassungsgericht ? !
    Wo hat Deutschland eine Verfassung ?
    Ich kann jeden Karpfenteich als KoiTeich umbenennen ,es schwimmen noch lange keine Kois darin herum .
    Also ,es steht im Grundgesetz ,nichts anderes haben wir, das mit dem Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten eine Verfassung das Grundgesetz zu ersetzen hat .
    Und was passiert ?
    Stille im Walde ,der doch sonst so mächtig „ demokratisch“ rauscht .
    Also nach dem wortwörtlichen Sinne des Grundgesetzes gibt es zur Zeit weder das Eine noch das Andere ,beide Bedingungen wurden von den Parteien nicht erfüllt .
    Also kann es auch keine Institution „ Verfassungsgericht „ geben weil es schlicht keine Verfassung in diesem Lande gibt .
    Und ist es dann so falsch anzunehmen das alle Entscheidungen dieser Gerichtsbarkeit keinen Bestand haben können ,schlicht weil die Grundvoraussetzung fehlt ?

    • Der Artikel §§ 146 steht nach wie vor im Grundgesetz. Eigentlich erstaunlich, bei den Mehrheit im Bundestag und bei den Änderungen des GG schon bei viel nichtigeren Anlässen.
      Nach wie vor wird dem deutschen Volk die gemeinsame (echte) Verfassung vorenthalten, die es nach der Wiedervereinigung beschließen sollte, und nach Lage der Dinge ist das nur einen Volksentscheid zu machen.

  24. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das Vorgehen von Union, SPD und Grünen ist unschön. Da beißt keine Maus einen Faden ab.
    Das Verfassungsgericht hat jetzt zwar oberflächlich zugunsten von Merz & Co entschieden. Faktisch hat es aber in seiner Begründung auch AFD und LINKE eine Gebrauchsanweisung mitgegeben, Merz & Co einen Strich durch die Rechnung zu machen. Wenn sie das nicht tun, ist das weder die Schuld von Merz, Klingbeil etc, sondern die der AFD und LINKE.

  25. Genauso, wie das, was während Corona passierte, das Vertrauen in dieses System nachhaltig zerstört hat, wird nun diese Verfassungsänderung ebenso dazu beitragen. Die Dieses System ist am Ende. Die ursprünglich demokratischen Institutionen so geschwächt und ausgehöhlt, wie noch nie. Wie schon in der Weimarer Republik. Jeglicher Respekt ist verloren gegangen. Wir werden es die nächsten Jahre erleben, wie dieses System kollabiert.

  26. Das Verfassungsgericht kann herumurteilen was es will. Jetzt kommt es auf den Hubert Aiwanger an. Wenn der nicht mitmacht fliegt den Schuldenpäpsten die ganze Chose um die Ohren. Dass man den Sozen und Linken nicht über Weg trauen darf ist ja kein Geheimnis mehr.

  27. Es ist alles nur noch eine große Farce. Der Rechtsstaat ist tot. Wenn ich an die Protagonisten denke, die diesen Wahnsinn gnadenlos durchziehen, wird mir speiübel. Die dritte Staatsgewalt hat nicht zum ersten aber jetzt zum entscheidenden mal versagt. Ein Staat, in dem so etwas möglich ist, ist nicht mehr mein Staat. Mal ganz ehrlich: Das ist eigentlich nur noch im Suff zu ertragen!!!

  28. Jedes dumme Kind weis, wer zu letzt lacht, das werden die Grünen auch noch bitter merken. Ich hoffe auf eine gute Recherche, da wird sich immer was finden lassen und dann schlägt das Karma zurück.

  29. Ich wiederhole gerne, dass das „Auseinanderfallen“ von Legalität und Legitimität eines der typischen Merkmale einer werdenden Diktatur ist. In dieser Phase bemühen sich die Taeter, die Transformatoren, um die Wahrung der Legalitaet, ggf schaffen sie diese qua Gesetz, mitunter auch qua NotVO. So erklaert sich auch das Bemühen, das GG mit einer legalen Mehrheit zu aendern, ob gekauft bzw korrumpiert oder nicht. Natuerlich brauchen die Taeter fuer eine bestimmte Zeit auch die Absegnung der dafuer eingesetzten Richter. Nicht umsonst auch ein Thema in den USA. Diese Uebergangsphase ist begrenzt. Legitimität wird zunehmend offener durch Ideologie und Macht „ersetzt“. Fuer diese Kamarilla spielt der „Wille des Volkes“, welchen Volkes?, keine Rolle. “ Unsere Demokratie“ verlangt derartige Massnahmen. Die Messe ist, auch das sei wiederholt, gelesen. Politisch und juristisch. Die Taeter werden den Untertanen in Kuerze die Floetentoene beibringen. Und die Prognose gilt : Es wird auf absehbare Zeit keine (BT) Wahlen geben. Eine Ausnahmezeit, die besondere Massnahmen verlangt. Immerhin gibt es nun 2 Feinde, einen im Osten und einen im Westen.

  30. Damit geht die Staatsgewalt nicht vom Volk aus, sondern vom polit-medialen Komplex, der durch Betrug, Desinformation und überdehnung von Regularien eine Politik durchsetzt, die eindeutig nicht vom Volk gewollt ist.
    Wäre dieese Politik vom Volk gewollt, müssten sie selbige z.B. nicht vor den Wahlen verheimlichen.

    Tatsächlich widerspricht es nicht nur dem „Geist der Demokratie“, durch Betrug erschlichene Mandate zur Durchsetzung einer vom Volk nicht gewollten Politik zu benutzen.
    Politik gegen das Volk kann nicht demokratisch sein.
    Es ist absolut undemokratisch und damit natürlich auch verfassungswidrig – egal, was das sog. „Verfassungsgericht“ sich dazu zusammenschwurbelt.

  31. Und noch 100 Milliarden für Klimawahn, der auf der Welt einmalig ist und noch einen Verfassungsrang für die Klimasektenideologie, damit künftige Regierungen gefesselt werden an linke Ideologen. Es ist ein Staatsstreich!!

  32. Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
    Thomas Jefferson

  33. Es wird Zeit Art. 146 GG anzuwenden.
    Verfassung erarbeiten, die so einen Mißbrauch nicht zuläßt.
    Bis dahin Art. 20 Abs. 4 GG schonungslos anwenden, Zivilen Ungehorsam leisten, Steuerzahlungen einstellen.

  34. Das ist wohl der Grund, dass wir keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz haben: Weil man es nach Belieben ändern kann, gerade in Zeiten der grossen sozialistischen Einheitspartei CDUSPDFDPGRÜNLINKE Über die Änderung einer Verfassung, die sich das Staatsvolk gegeben hat, müssten ja auch die Bürger abstimmen.

    • Da haben Sie wohl recht. In der DDR gab es mal eine neue Verfassung, und dazu einen Volksentscheid.

  35. Die Gewerkschaften entpuppen sich jetzt als das, was sie sind: Staatsnahe Vereine mit Kriecherqualitäten. Die Schulden werden die jetzt und in der Zukunft am meisten treffen, die kein Aktienpaket halten können. Massenstreiks wären angebracht. Stattdessen lässt man am Flughafen Fsmilie stehen, deren langersparter Urlaub ins Wasser fällt. Diese Bonzen widern mich an.

  36. Vielleicht habe ich da auch ein Verständnisproblem. Merz et al wollen jetzt diese Verfassungsänderungen durchsetzen, weil es IHRER Meinung nach (Brandmauer) im neuen Bundestag nicht mehr ginge. Aber die Brandmauer ist doch ein Konstrukt nur einiger Parteien. Sie wollen nicht mit der AFD (und eingeschränkt der Linken) abstimmen und sie glauben, dass sie im neuen BT dafür keine Mehrheit bekommen würden. Weil AFD/Linke blockieren könnten bzw. die erforderlichen Mehrheiten nicht zustandekommen würden. Aber aus meinem demokratischen Verständnis müsste das BVerfG doch da in dem Sinne neutral sein und sagen, ihr müsst eben zusehen, wie ihr die Mehrheiten findet, ganz egal aus welchen Parteien. Nur weil ihr meint, nicht mit einer Partei zusammen abstimmen zu wollen, deswegen besteht kein Grund, das Wählervotum zu ignorieren und mit den Mehrheiten abstimmen zu wollen, die EUCH ALS PARTEIEN im alten BT noch genehm sind. Denn sonst würde ja das BVerfG der Auffassung sein, diese Abgeordneten der AFD, die gebe es nicht, mit denen könne man nicht abstimmen, diese Stimmen seien blockiert, nicht da. Nach meiner Auffassung müsste das Gericht entscheiden, dass der neue BT jetzt einzuberufen ist, und dann sollen die Abgeordneten zusehen was eben geht. Sich einigen. Oder eben nicht.
    Aber diese Tricksereien…

  37. Wenn dieses Vorgehen dem Geist der Demokratie widerspricht, kann es in einer Demokratie nicht legal sein.

  38. Die größte Niedertracht des Friedrich Merz und der CDU/CSU ist die Änderung der Verfassung mit gekauften Mehrheiten dahingehend, dass zukünftige Regierungen in ihrem Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt werden.
    Der Riesenschluck aus der Kreditpulle belastet künftige Regierungen und Staatshaushalte.
    Die Absicht, auch die zeitgebundene Verpflichtung zur Klimaneutralität in der Verfassung zu verankern, ermöglicht es jedem ideologischen Klimasektenanhänger, Verein oder Kleinstpartei seine kostspieligen wenn auch wirkungslosen Klimaverbesserungswünsche beim BVerfG einzuklagen und er bekommt recht.
    Was Merz und die CDU/CSU planen, ist ein Staatsstreich.

    Ausserdem glaube ich nicht, dass die aufgenommenen Megaschulden der deutschen Volkswirtschaft zugute kommen, sondern sie werden am Ende in Waffen für die Ukraine und den Wiederaufbau der Infrastruktur in der Ukraine verfrühstückt werden. Wer bitte kann dieser politischen Klasse noch trauen?

  39. Mißbrauch der Demokratie? Das wirft man doch der AfD vor! Welches Rezept wird dagegen empfohlen? Ziviler Ungehorsam!

  40. Herr Scholz kann ja bis zum bis Antritt der nächsten Regierung Kredite ziehen und die Bedürfnisse diverser Klienten befriedigen. Das ist dann auch ganz legal.

  41. Wenn ich Dietrich Murswiek richtig verstanden habe, gibt es über das Wochenende, also heute und morgen, nur eine realistische Möglichkeit, die Sache noch zu stoppen, nämlich eine gemeinsame Aufforderung der neu gewählten Abgeordneten der Fraktionen von AfD und Linken an die Bundestagspräsidentin, das neue Parlament unverzüglich einzuberufen, damit es sich konstituieren kann. Die Präsidentin hätte dann dieser Aufforderung Genüge zu tun haben, wenn sie verfassungsgemäß und nicht gegen die Verfassung handelte.
    Ob es in der Kürze der Zeit zu einer solchen Vereinbarung der beiden Parteien bzw, ihrer Fraktionen kommen kann, steht auf einem anderen Blatt. Die theoretische Möglichkeit bestände immerhin.

  42. Entscheidend ist doch, daß ein Drittel der neu gewählten Abgeordneten auch jetzt noch die Einberufung bzw. Konstituierung des neuen Bundestags zum nächstmöglichen Zeitpunkt von BT-Präsidentin Bas verlangen kann.
    Ergo sollten sich AfD und Linke sofort verständigen und das Gesuch per Unterschriften vor Montag einreichen. Auf elektronischem Weg sollte dieses Vorgehen machbar sein. Am Willen dürfte es nicht fehlen, es geht schließlich um enorm viel.
    Am besten wird das Ganze publizistrisch angestoßen, allerdings ist Eile geboten.

  43. „Das Verfassungsgericht urteilt gegen den Geist der Demokratie“

    Leider hat das Wort „Demokratie“ zwei unterschiedliche und gegensätzliche Bedeutungen, so wie das Wort „Gerechtigkeit“. Letzteres steht bei Konservativen für leistungsbezogene Proportionalität (Wettbewerb, Eigenverantwortung, Marktwirtschaft, Wohlstand), bei Linken dagegen für leistungsunabhängige Gleichheit (Quoten, Verantwortungslosigkeit, Kommunismus/Helotentum, Verarmung). „Demokratie“ bedeutet für uns (Konservative), dass es unterschiedliche Interessen gibt, die einen Ausgleich finden müssen, dass Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem Staat sind, und dass Volksabstimmungen staatfinden müssen, da sie allein „Entscheidungen durch die Betroffenen“ ermöglichen (Schweiz). Für Linke -und das beinhaltet auch die durch die Parteienoligarchie besetzten obersten Posten unserer rein repräsentativen Demokratie wie z.B. Bundespräsident, Bundestagspräsidentin und Richter im BVerfG- bedeutet „Demokratie“ dagegen, dass dem Volk nicht vertraut werden darf, dass es unmündig sei und eines mit totalitären Vollmachten ausgestatteten Vormundes bedarf, der auch über das Privatleben des „Bürgers“ zu bestimmen hat (DDR). Und Linke wird man nie von unserer Sicht überzeugen können, da zum einen ihr überdurchschnittlicher Lebensstil auf Kosten der Unterdrückten davon abhängt, zum anderen das alles genetisch festgeschrieben scheint, da ja immer wieder Menschen geboren werden- auch in Wohlstand, Freiheit und Bildung- die den Kommunismus verherrlichen und herbeisehnen. Das tatsächliche Problem liegt also darin, dass die Konservativen die Linken immer unterschätzen und dass unser Grundgesetz keine wirkliche Trennung der drei (bzw. vier) Gewalten vorsieht und damit eine Unterwanderung von links zuließ. Obwohl damals mit der amerikanischen Verfassung ein besseres, weil gegenüber Regierungen misstrauisches, Vorbild vorlag. Den „echten“ ´Geist der Demokratie´ gibt es m.E. nur in der amerikanischen Justiz in Form der Anklage durch einen vom Büger gewählten (und abwählbaren) Staatswanwalt und der Verurteilung durch eine Geschworenenjury, nämlich als „Gleicher unter Gleichen“ und in der Schweiz durch Volksabstimmungen. Und in der Traumwelt der Konservativen.

  44. Merz beginnt mit einem Wahlbetrug und wird enden mit einem kaputten Staat ! Kommende Generationen werden uns dafür verfluchen , dass wir es möglich gemacht haben und dagegen NICHT demonstriert haben !

    • Demonstrieren von Kritikern der Altparteien ist „rrrääcccchhhtzzz“. Das wird von der DDR 2.0-Volksfrontregierung sehr bald verboten werden.

      Wenn man es nicht live erleben würde, man könnte es nicht glauben, dass die Demokratie in Deutschland in dieser Geschwindigkeit ausgeschaltet wird.

      Die politischen Verbrecher gehören vor einen Volksgerichtshof.

    • https://youtu.be/faFPrIlRqv8
      Rieck zeigt auf, dass sich Merz verzockte und Neuwahlen kommen können. Wenn die linke Opposition geschickt ist, bauen sie Merz ab. Merz hat sich ausgeliefert.

  45. Bundeszeitgeistgericht wäre inzwischen die zutreffendere Bezeichnung für die vormaligen Hüter der Verfassung.

  46. Wenn das Bundesverfassungsgericht zusammen mit einem gruseligend Zombie-Parlament ohne Scheu und kaum verhüllt den Geist der Verfassung mißachtet, darf ich das dann auch? Müßte doch, oder?

    • Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt.
      Alte römischen Weisheit.

  47. Solange Harbarth Vorsitzender des BVerfG ist, wird immer in Richtung linksgrün entschieden und natürlich per se gegen die AfD. Schließlich muss die Brandmauer ja aufrecht erhalten werden. Aber selbst der antifaschistische Schutzwall der DDR ist gefallen. Falls es in diesem Land nochmals zu freien Wahlen kommt, was ich ernsthaft bezweifle, wird die AfD zu stärksten Kraft. Allein wegen des Merzels anhaltenden Wortbrüchen.

    • Sollte es sich abzeichnen, daß die AfD wirklich die stärkste Kraft mit absoluter Mehrheit werden würde, käme ihr Verbot schneller als Sie bis drei zählen könnten.

    • So wie jetzt die Altparteien agieren, darf die AfD mit keiner dieser Parteien je zusammenarbeiten. Die verraten das Volk.

  48. „Das ist legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie …“
    „Wenn ich nicht mehr weiterkann, fang ich mit „Treu und Glauben“ an.“ Man kann nicht ernsthaft auf diese Art die Diskussionsebene wechseln. Legal bedeutet, man kann es im Rahmen bestehender Regeln tun. Fertig. Auch wenn mir das nicht passt, muss ich das akzeptieren. Das haben die Konsenssuchtis nur vergessen.
    Wo waren denn die, die jetzt den „Geist der Demokratie“ beschwören, als dieser Jahr und Tag verletzt wurde? Stichworte: überfällige Ablösung des GG durch eine Verfassung, Behandlung der AfD in den Parlamenten, Thüringenwahl rückgängig machen …

    • Seit 2005 gab es gar nicht mehr den Willen der Parteien, dieses Land verantwortungsvoll zu regieren. Was vorrangig war, war immer Machterhalt und Bedienung von Minderheiteninteressen. Die Spaltung der Gesellschaft wurde gezielt betrieben.

  49. Und wieder zeigt sich daß die Bezeichnung Verfassungsgericht überhaupt nicht mehr zutrifft. Dieses Gericht urteilt gegen die Demokratie und die eigentliche Verfassung, die nun „gescheift“ wird
    Der Name Staatsgerichtshof würde eher zu dem passen, wie zur Zeit geurteilt wird

  50. Diese Richter sind bis zur Richterkrause grün-rot ideologisiert. Fakt.

  51. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und hielt bis ins Jahr Anno „Kemmerich“…mich wundert nichts mehr!!

    • Ich würde sagen die Bundesrepublick hielt bis Merkel.
      Vor „Kemmrich“ gab es ja bereits Einiges was nicht mehr gemäß Bundesrepublick und gegen die Verfassung war

      • Merkel war die gezielte Abrissbirne der Bundesrepublik und „Erichs Rache“. Ihre Alleingänge waren fast alle gegen das GG und ohne die Zustimmung des Bundestages. Ob das allerdings was geändert hätte, bezweifle ich. Denn allein die „Standing Ovations“ einschließlich der Opposition lässt auf Gehirnwäsche schließen. Vermutlich hat sie Chemtrails im Bundestag eingesetzt.

    • Ich widerspreche! Sorry an alle braven Wähler in den neuen Bundesländern! Ihr habt keine Schuld! Die Bundesrepublik Deutschland war am Ende, als 1989 die Mauer fiel und alles „Geplante“ seinen Gang tat.

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