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Unverschämt unersättlich

Rundfunkgebühren sollen steigen: Doch die ARD jammert trotzdem – und droht

29.11.2019

| Lesedauer: 2 Minuten
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden noch mehr Geld von den deutschen Zwangsgebührenzahlern kassieren. Aber den Betreibern der Anstalten ist das nicht genug. 

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in einem noch vorläufigen Entwurf eine Anhebung der Rundfunkgebühren pro Haushalt von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich vorgeschlagen. Die endgültige Empfehlung soll im Januar kommen.  

Ein saftiger Aufschlag von fast fünf Prozent. Die meisten Lohnempfänger und erst recht nicht-öffentlich-rechtliche Presseverlage können von solchen weit über der BIP-Wachstums- und Inflationsrate liegenden Zuwächsen nur träumen. Aber für den ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm ist es Anlass zu einem säuerlichen Kommentar: “Wir werden auch bei Verwirklichung einer solchen moderaten Erhöhung – der ersten dann nach zwölf Jahren – weiterhin einen deutlichen Sparkurs in der ARD fahren müssen. Wir werden uns bemühen, den nicht voll auf das Programm durchschlagen zu lassen.” Und der Programmdirektor des Ersten Deutschen Fernsehens, Volker Herres, jammert auf ähnlichem Niveau: “Die nächste Beitragsperiode wird – egal wie es ausgeht – ja nicht so sein, dass es Manna vom Himmel regnet. Sondern, dass wir alle unter sehr knappen Rahmenbedingungen trotzdem zukunftsfähig bleiben müssen.”

Anders gesagt: Da wird sich die Kommission noch eine Menge Bitten und Betteln anhören müssen. Schließlich drücken die Sender die Personalkosten und wachsenden Pensionslasten. Für Wilhelm und alle festen Mitarbeiter der Anstalten persönlich sind diese „Lasten“ allerdings alles andere als belastend. Sie sind im Gegenteil wohl eher erhebend, denn die ohnehin schon fürstlich bezahlten Rundfunker haben dank ihrer üppigen Pensionsversprechen einen – um ein beliebtes Adjektiv Ulrich Wickerts zu reanimieren – „geruhsamen“ Ruhestand in Aussicht. 

Wenn Wilhelm von „Sparkurs“ spricht, kann das in den Ohren der Zwangsgebührenzahler nur wie blanker Hohn klingen angesichts der Ergebnisse im KEF-Gutachten über die Gehaltsstruktur der Sendeanstalten. Es stellt nämlich laut dem Branchenportal Medienkorrespondenz fest, dass die Gehälter vor allem beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), Bayerischen Rundfunk (BR), Hessischen Rundfunk (HR) und beim ZDF aber auch beim kleinen Saarländischen Rundfunk (SR) nicht nur deutlich über dem Durchschnitt der öffentlichen Verwaltung, sondern auch von Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen liegen. Nur können sich deren Angestellte nicht auf Zwangsgebühren verlassen, sondern müssen am Markt bestehen. Ihre Angestellten sind auch nicht mit beamtenähnlichen Pensionen gesegnet. 

„Die Kommission geht davon aus, dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren“, steht laut Branchenportal Medienkorrespondenz im Entwurf des KEF-Gutachtens. Die Sender sollen in der kommenden Periode (2021 bis 2024) ihre Personalkosten um 60,3 Millionen Euro kürzen.

Daran zu sparen, kommt selbstverständlich niemandem in der ARD und Wilhelm schon gar nicht in den Sinn. Also droht man dem zwangsgebührenzahlenden Publikum schon mal, dass es zu Einbußen in der Qualität der Programme oder im Volumen der Programme kommen müsse. 

Fragt sich nur, ob man diese Ankündigung wirklich als Drohung auffassen muss. Der kulturelle Verlust durch weniger von ARD und ZDF selbst produzierten Krimis und Vorabendserien wäre wahrlich zu verschmerzen. Vielleicht wird ja sogar „Um Himmels Willen“ endlich eingestellt. 

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