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Karlsruhe urteilt über Hartz-IV

Die Würde des Menschen ist nicht auf deutsche Sozialleistungen angewiesen

06.11.2019

| Lesedauer: 4 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht begründet erneut die Höhe von Sozialleistungen mit dem höchsten verfügbaren Argument: der Würde des Menschen. Die hybride Botschaft: Würde ist in Euro und Cent zu bemessen - und ohne den deutschen Sozialstaat ist sie verloren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Kürzungen für Hartz-IV-Bezieher ist ebenso fatal wie vorangegangene Urteile in Sozialstaatsfragen. In seiner politischen Absicht ist es ein salomonischer Kompromiss: Kürzungen bei „Pflichtverletzungen“ der Empfänger sind grundsätzlich in Ordnung, aber nicht in dem bisher praktizierten Ausmaß. 30 Prozent weniger ist also okay, 60 Prozent nicht. 

Nicht die unmittelbaren sozialpolitischen Konsequenzen des Urteils sind problematisch. Die Verheerung, die dieses Urteil und auch schon frühere bedeuten, reicht tiefer. Sie steckt in der Begründung der Karlsruher Richter und vielleicht auch schon darin, dass die betreffende Entscheidung überhaupt von einer politischen zu einer verfassungsrechtlichen gemacht wurde. 

Das Urteil bedient sich zu seiner Begründung des vielzitierten ersten Artikels des Grundgesetzes. Die Richter holen also zur Begründung einer konkreten sozialpolitischen Frage, bei der es um Geldleistungen des Staates und Mitwirkungspflichten der Empfänger geht, den höchsten aller verfügbaren Gründe heran: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. 39 mal findet sich „Menschenwürde“ oder „menschenwürdig“ im Urteilstext.  

Schon in den „Leitsätzen“ zum Urteil steht: „Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Ähnliches steht im Urteilsspruch selbst: „Insbesondere die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>); sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG.“ 

Die Richter verknüpfen also das höchste Gut, das unser Grundgesetz kennt und das von dessen Schöpfern daher an den Anfang gestellt wurde, mit einer konkreten Geldleistung in einer ganz bestimmten Höhe. Ein Betrag von X Euro sichert demnach die Würde des Menschen, X-30% auch noch, aber bei X-60% ist die Menschenwürde verletzt. Ernsthaft?

Wenn die Richter schon nach der höchsten, äußersten Begründung greifen, um eine sozialpolitische Frage zu beantworten, dann müssten eigentlich auch naheliegende (im Urteil natürlich unerwähnte und in den bisherigen Kommentaren von Sozialpolitikern ebenso ignorierte) Folgefragen gestellt werden. Was ein solches Urteil nämlich für die Würde des Menschen, beziehungsweise unser aller Ansicht darüber, bedeutet. Und damit wiederum für unsere Sicht auf unseren Staat.

Was ist, wenn der deutsche Staat irgendwann einmal außerstande sein sollte, allen auf seinem Staatsgebiet ansässigen Menschen eine Grundsicherung auf dem jetzigen Niveau zu leisten? Verletzt er dann unmittelbar die Menschenwürde? Und was ist eigentlich mit anderen Staaten, die das nicht tun (können)? Verletzen die also alle die Menschenwürde? Folgt man der Argumentation aus Karlsruhe, müsste man konsequenterweise antworten: ja. Also verletzen nicht nur alle Dritte-Welt-Staaten, sondern auch die USA und im Grunde auch die meisten EU-Mitgliedsstaaten und demokratischen Rechtsstaaten die Menschenwürde, da sie teilweise deutlich weniger weniger Sozialleistungen zahlen als Deutschland. 

Und nicht zuletzt: Verletzte also auch die frühe Bundesrepublik, deren Sozialstaatlichkeit noch längst nicht so ausgeprägt war wie die der heutigen, die Menschenwürde? Nach Ansicht der Karlsruher Richter offensichtlich: ja.  

Die kausale juristische Verknüpfung von obersten, letztlich nicht juristischen, sondern moralphilosophischen Werten und Postulaten mit der profanen Frage nach der Höhe von sozialstaatlichen Versorgungsleistungen bringt Hybris im Wortsinne hervor: eine Grenzverwischung zwischen einem immateriellen Gut wie der Würde des Menschen und der Umverteilung ökonomischer Güter durch den Staat. 

ENTHüLLT: STEIGENDE ZEIT-AUFLAGE
Der Wahnwitz überholt die Wirklichkeit der Zeit: Eine Woche Deutschland
Im Grundgesetz von 1949 steht an erster Stelle „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, weil sie in den schrecklichen Jahren zuvor vom Unrechtsregime der Nazis grundlegend und dauernd verletzt wurde. Die Formulierung „unantastbar“ macht klar, dass es hier um ein individuelles Schutzrecht gegenüber staatlichen und sonstigen Angriffen geht. Da steht nicht: Der deutsche Sozialstaat finanziert jedem Menschen ein würdevolles Leben. So aber interpretieren die Richter den Artikel 1, indem sie ihn mit Artikel 20 Absatz 1 verbinden („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“). Die Würde des Menschen gehört zu den Grundrechten (Art.1 bis 19), die in ihrem Ursprung Abwehrrechte gegen den Staat sind. Das Sozialstaatsgebot von Artikel 20 (bei den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates 1949 höchst umstritten) ist kein Grundrecht, sondern gehört zum Staatsorganisationsrecht. Aber bezeichnenderweise verbinden die Karlsruher Richter beide im aktuellen Urteil. Sozialstaatliche Versorgung wird de facto zum Grundrecht erklärt. Und zwar nicht nur zum Bürger- sondern zum Menschenrecht. Das ist auch schon in mehreren vorangegangen Urteilen geschehen. Aber das macht es nicht besser. 

Man kann mit guten Gründen eine moralische und politische Verpflichtung des modernen Staates behaupten, für einen sozialen Ausgleich innerhalb der Gesellschaft zu sorgen, um den inneren Frieden und den Zusammenhalt zu bewahren und seine Bürger vor Verelendung zu schützen. Das stellen die wenigsten in Frage. Man kann auch aus politischen Erwägungen zu dem Schluss kommen, dass der Staat seinen Bürgern eine „Grundsicherung“ in der Höhe eines irgendwie politisch begründeten „Existenzminimums“ auszahlen sollte, ohne bestimmte Nachweise zu verlangen, um einen unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. Muss man dies aber gleich mit der höchsten verfügbaren Moral verknüpfen? Muss es gleich die „Würde des Menschen“ sein?

Nein, das Sozialstaatsgebot hat den Artikel 1 nicht nötig.

Die Sozialstaatlichkeit beruht auf politischer Vernunft und sozioökonomischen Abwägungen. Jeder Bürger, egal ob Hartz-IV-Empfänger oder Sozialpolitiker oder Richter am Bundesverfassungsgericht, sollte um die Bedingtheit staatlicher Leistungsfähigkeit wissen. Der Sozialstaat beruht auf der Solidarität einer in Umfang und Leistungsfähigkeit begrenzten Solidargemeinschaft. Diese Leistungsfähigkeit beschränkt die Möglichkeiten des Sozialstaats. Diese sind immer von verschiedenen äußeren Umständen abhängig, an denen auch Verfassungsrichter nichts ändern können. Die Würde des Menschen aber liegt, wie die Schöpfer des Grundgesetzes wussten, eben in einer ganz anderen Kategorie: Sie zu wahren ist eine absolute Aufgabe, unabhängig von äußeren Umständen.

Gerade weil, wie es im Urteil heißt, die Menschenwürde „nicht erarbeitet“ wird, sollte man doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass dieses höchste Gut in Euro und Cent zu beziffern ist. Wenn wir tatsächlich unser höchstes Gut, unsere Würde und die aller Menschen, unter die Bedingung des Funktionierens des deutschen Umverteilungsstaates in seinem heutigen Ausmaß stellen, wie das die Karlsruher Richter offenbar tun, dann wäre ja buchstäblich alles verloren, wenn die sozialen Sicherungssysteme irgendwann einmal zusammenbrächen. 

Nein, wer den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ernst nimmt, muss dann auch wissen, dass sie unbezahlbar ist.

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120 Kommentare

  1. Herr Knauss wirft mit diesem Artikel eine selten gestellte sehr wichtige allgemeine Frage auf: Welche Voraussetzungen NICHT-juristischer Art gehen (oft unreflektiert) in die Urteile des Bundesverfassungsgerichts ein?

    Im vorliegenden Fall hängt das Urteil viel weniger von einem Verfassungsgrundsatz [GG Art.1 ] als davon ab, was »Menschenwürde« IST, begründet bzw. letztendlich »ausmacht«. Das aber ist keine juristische, sondern eine philosophische, anthropologische, wenn nicht rein weltanschauliche (im weitesten Sinne »religiöse«) Frage. Denn welches Naturgesetz sagt, dass der Mensch eine »Würde« hat, was dies bedeutet und was daraus folgt?…

    Dem vorliegenen Urteil liegt, wie Ferdinand Knauss schlüssig zeigt, ein sehr materialistischer Begriff von Menschenwürde zugrunde, der in letzter Konsequenz zu absurden Folgerungen führt. Mit seinen impliziten, mitnichten zwingenden, weltanschaulichen Voraussetzungen steht das Urteil – zumindest philosophisch – auf tönernen Füßen. Es beweist zugleich, was ein (besonders von Linken) beschworener »Verfassungspatriotismus« im Ernst wert ist, wenn der weltanschauliche Minimalkonsens einer Gesellschaft (z.B. infolge massiver Zuwanderung aus fremden Kulturen) wegbricht: NICHTS!

    Mit falschen Voraussetzungen lässt sich X-Beliebiges begründen (ex falso quodlibet). Zumindest dieses logische Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach überzeugend bestätigt.

    • A propos »Ex falso quodlibet«. Als Betrand Russel dieses Prinzip (zu deutsch: »aus Falschem folgt Beliebiges«) in einer Vorlesung erörterte, unterbrach ihn einmal ein vorwitziger Student: »Das glaube ich nicht. Ich sage Ihnen 3=4, beweisen Sie mir: ich bin der Papst !«

      »Nichts leichter als das,« konterte Russel, »subtrahieren Sie auf beiden Seiten Ihrer Gleichung 2, so erhalten Sie 1=2. Der Papst und Sie sind zwei, da dies gleich Eins ist, sind Sie und der Papst ein und dieselbe Person.«

  2. Menschenwürde? Ja was denn sonst? Man gewinnt den Eindruck, daß der Verfasser bisher nie gezwungen war, beim Sozialamt vorzusprechen. Das ist ein Glück für ihn. Es sei ihm gegönnt. Und ich wünsche ihm von Herzen, daß er nie in solch eine Situation kommt. Und es erklärt auch die Sichtweise aus dem Elfenbeinturm. Denn anderenfalls wüßte er, wie eng die Almosen und die üblichen Schikanen durch das Amt mit der Menschenwürde und deren angeblicher Unantastbarkeit verknüpft sind.

  3. Es gehört zu den Maximen des Völkerrechts, dass aus Unrecht kein Recht abgeleitet werden kann.

    Dem Urteil ist zu entnehmen:

    IM NAMEN DES VOLKES
    In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
    ob
    1. 2. 3.

    hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –
    unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
    Harbarth Masing Paulus Baer Britz Ott Christ Radtke

    aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 durch Urteil
    für Recht erkannt:
    1. 2. 3.

    Obgenannte Richter des BVerfG stellen gegen besseres Wissen bei jedem Urteil Unrecht fest und leiten Recht daraus ab. Sie verstossen damit vorsätzlich und in vollem Bewusstsein gegen die elementarsten Grundsätze des Völkerrechts.

    Nicht um die Deutschen Bürger zu erschrecken, aber das geschriebene Völkerrecht steht auch auf dem Tisch der Bundesverfassungsrichter.

    Es wird in Deutschland Rechtsstaat genannt.

  4. Ja, warum sollte die Realitätsverkennung in Karlsruhe in eine andere Richtung gehen als unter der Reichstagskuppel? Zur Macht gehört, dass das Verfassungsgericht mitspielt. Die Mär der Unabhängigkeit sollte niemand mehr pflegen, seitdem ganz offen von grünlinks die Demokratie infrage gestellt wird.

  5. Es wäre ja schön, wenn die Verfassungsrichter alle philosophische Köpfe oder wenigstens sattelfeste solide Logiker wären! Ihre nicht selten bizarren Urteile und Urteilsbegründungen bezeugen eher das Gegenteil.

  6. Das Urteil schreibt gleichsam den Staatsbankrott als finales Verfassungsziel vor. Denn bei einem wirtschaftlichen Einbruch sind weitere Sozialleistungen nur durch Schulden zu finanzieren bzw. durch Drucken von Geld mit der Folge von Inflation, Kapitalflucht und wirtschaftlichen Totalzusammenbruch. Judex non calculat auf neuen Niveau.

  7. Mittlerweile wird alles mit „Die Würde des Menschen“ (Art. 1) begründet! Das GG ist nur noch ein politischer Spielball (exekutiert durch ein politisches Gericht, wenn es denn mal entscheiden will). Es wird gedehnt, gefüllt und gebrochen nach Belieben. Die Väter des GG haben das alles so in der Regel nicht gemeint (auch Art. 1 nicht), aber das ist ja gerade vollkommen egal. Tschüss Rechtsstaat.

  8. Das war wieder eine Politische / ideologische Entscheidung wie andere bereits zuvor.
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist ja aber eigentlich nach dem in Deutschland geltenden niedergeschriebenen und rechtmäßig geltenden Gesetz zu urteilen.
    Dafür zu sorgen, daß diese eingehalten werden.
    Das Bundesvervassungsgericht ist schon lange nicht mehr „frei“, sondern hat schon öfter Politik entsprechend , ideologisch geurteilt.
    Nach dem Urteil steht also gemäß „Menschenrechten“ allen eine solchje Versorgung zu ohne irgend etwas tzun zu müssen, bei Verhalten gleich wie? Dann kann also demnach „die ganze Welt“ kommen und Allen muß das bezahlt werden.
    Und die angeren Staaten, also fast alle die es gibt, denn fast nirgends gibt es so viel wie in Deutschland, vestoßen alle gegen „die Menschgenrecht, Menschenwürde?
    Wie ist es denn mit der Menschenwürde, Derer die jeden Tag malochen gehen um selbst leben zu können und dann dieses „menschenwürdige“ Leben damit auch noch finanzieren müssen, die überhaupt nichts dafür tun müssen?
    Vom Staat leben vielleicht noch für ein paar gute Menschen noch etwas tun, die dadurch auch noch etliches Geld sparen, als wenn sie es offiziell machen lassen würden? So läßt sich oft besser leben als die welche den ganzen Tag angemeldet malochen und dann auch noch einen großen Teil für die Allgemeinheit und das Wohlergehen Anderer abgeben müssen. Wobei ich aber durchaus der Meinung bin, daß bei der Arbeitsvermittlung / Amt vieles im Argen liegt und oft überhaupt nicht eignungsgerecht gehandelt / vermittelt wird. Da fehlt oft deer rale Bezug zur Arbeitswelt derer, die sie vermitteln und in Arbeit bringen sollen. Oft werden Leute in wesentlich „niedrigere“ Arbeiten gedrückt oder z.B. 2 jeweils gerade in die verkehrten „Arbeiten“ gedrückt. Es fehlt vierlfach einfach das Reale fachspezifische Verständnis. Auch so gehen der Wirtschaft viele Qualifizierte / geeignete Kräfte verloren.

  9. „Also verletzen nicht nur alle Dritte-Welt-Staaten, sondern auch die USA und im Grunde auch die meisten EU-Mitgliedsstaaten und demokratischen Rechtsstaaten die Menschenwürde, da sie teilweise deutlich weniger weniger Sozialleistungen zahlen als Deutschland.“

    Gut erkannt. Denn diese Begründung führt zwingend zu der Schlussfolgerung, dass eben darum sämtliche Menschen der Welt Anrecht auf Asyl in Deutschland haben und zudem niemand in ein anderes Land, dass nicht mindestens deutsche Sozialstandards für alle Menschen (nicht nur eigene Bürger) hat – also praktisch nirgendwohin – abgeschoben werden darf.

  10. Jetzt müsste denselben Richtern allerdings in einem weiteren Anlauf gegen den Migrationspakt noch vermittelt werden, dass ein Fortbestehen dieses Sozialsystems nur innerhalb geschlossener Grenzen gesichert sein kann. Die Frist endet im Dezember.

    Die logische Konsequenz aus dem Urteil müsste sein, dass der Staat nicht mehr Menschen aufnehmen darf, als er ohne zusätzliche Verschuldung versorgen kann. Denn die Verschuldung geht zu Lasten zukünftiger Generationen und stellt somit deren Menschenwürde in Frage. Die Grenzen müssten demzufolge seit langem geschlossen sein und es dürften nur noch Personengruppen einwandern, die sozialökonomisch kompatibel sind.

    Die Zustimmung zum Migrationspakt muss nach Artikel 1 Absatz 1 GG verfassungswidrig gewesen sein, weil der Staat eine menschenwürdige Existenz von zusätzlichen Versorgungsempfängern nicht durch bloße Umverteilung gewähren können wird und deshalb solche Versprechen nicht einmal unverbindlich abgeben darf. Die Inkaufnahme einer wachsenden Verschuldung ohne Aussicht auf Tilgung stellt auch generell die Gesellschaftsform eines Staates in Frage. Einflussreiche Libertäre, die hinter dem Migrationspakt stehen, warten nur darauf, bankrotte Republiken in Privatstaaten umwandeln zu können, in denen die Freiheit der Finanzeliten auf Grundlage einer Beherrschung der Massen durch digitale Totalkontrolle verwirklicht wird. Die willkürliche Zusammenführung und Unterdrückung von Millionen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen und ohne Gesellschaftsvertrag wird jedoch früher oder später in Anarchie und Chaos enden.

  11. GG, Art.1 (1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“ bedeutet nichts anderes als, dass jedem Menschen zusteht, individuell (!) behandelt und beurteilt zu werden. Bei Gericht z.B. sind immer die individuellen(!) Umstände zu würdigen.

    Daraus ein allgemeingültiges Detail im Sozialrecht abzuleiten ist unsachlich.

  12. Was ist mit der Würde der Menschen die diesen Sozialstaat erarbeiten müssen. Die auch für absolut arbeitsunwillige täglich schuften müssen. Die für das Millionen Heer von Merkels Immigranten die nur von Hartz IV leben arbeiten müssen. Das sind weltfremde Urteile einer völlig abgehobenen linken Justiz.

  13. Müsste es nicht heißen „Menschenwürde nicht SELBST erarbeitet wird“? Denn irgendjemand muss ja arbeiten, damit unser Sozialsystem finanziert werden kann und so die „Menschenwürde“ auch der Nichtarbeitenden gewahrt wird.

  14. Würde des Menschen, haha.

    „Würde und ein leerer Beutel ist so viel wert wie der Beutel.“
    – Ferengi Erwerbsregel –

  15. Das Verfassungsgericht fühlt sich für vieles nicht zuständig. Es spielt geradezu damit gewisse Themen erst gar nicht vorzulassen. Hier allerdings sieht es sich für zuständig an. Ich darf daran erinnern, dass ein Urteil des Verfassungsgerichts (HartzIV und Asylaufwand angleichen) die Basis für viele unserer heutigen Probleme brachte. Auf der einen Seite also ein Thema erst gar nicht annehmen, um Themen nicht anzurühren, auf der anderen Seite ohne Scheuklappen für Milliardenverluste sorgen unter dem Deckmantel der noblen Verfassung. Ich sehe die Hauptursache in der fehlenden Gewaltenteilung, sprich: fehlender Unabhängigkeit der Richter zur Exekutive (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing).
    Das widerspricht ja der Verfassung, damit könnte sich das Gericht ja als Nächstes beschäftigen….

  16. Schauen Sie sich die Parteibücher, den Werdegang und die CV der einzelnen Verfassungsrichter an, dann wissen Sie, wie und warum dieses Urteil so zustande gekommen ist.

  17. Die Würde des Menschen ist nicht auf Hartz IV angewiesen. Das Gegenteil ist der Fall.

  18. Der deutsche Sozialstaat ist schon längst zur Falle geworden. Die Mangel und Armutsspirale wird durch den Sozialstaat nur noch beschleunigt.
    Löhne und Gehälter stagnieren und sinken für immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland…die Lebenshaltung Kosten explodieren durch den Euro, Energiewende und die illegale Einwanderung. Weniger Ertrag bei steigenden Kosten…das hält kein Volk auf Dauer aus….ein Sozialstaat erst Recht nicht. Der Mangel und die ARMUT werden also zwangsläufig im Grünen SOZIALISTEN Staat unter der Vorsitzenden Merkel zunehmen. Die Gerichte sind nur Erfüllungsgehilfen des gesetzgebenden Staat bzw der jeweiligen Regierung.

  19. Solche Urteile – es ist ja nicht das Erste in dieser Hinsicht – werden möglich, wenn die Richter von der Politik besetzt werden. Gegenüber Polen das Maul aufreißen und zu Hause genau dasselbe praktizieren. Pharisäer in Reinkultur, wie wir sie in diesem Land noch nie gehabt haben!

  20. Die grundsätzliche Überlegung, dass ein Leistungsbezieher, der seinen Pflichten nicht nachkommt und keine Bereitschaft zeigt, alles in seiner Macht stehende zu tun, um nicht mehr von den steuerzahlenden Bürgern ausgehalten zu werden ist zwar richtig. Sie übersehen aber den Kontext der Entscheidung: Neben der Sanktion im SGB II (also der Harabsetzung der Leistung wegen eines Pflichtverstoßes für einen gewissen Zeitraum), die der Idee der Sperrzeit des SGB III relativ nahe steht (dort handelt es sich aber um eine mit Beiträgen erkaufte Versicherungsleistung), existieren ja seit jeher die Mitwirkungsobliegenheiten nach den §§ 60 ff. SGB I. Diese sehen ebenfalls „Strafen“ vor, wenn der Antragsteller, Leistungsbezieher nicht mitwirkt. Bei fehlender Mitwirkung kann hier die Leistung ganz oder teilweise versagt oder eingestellt werden (wenn Leistungen schon bezogen werden). Dieses Regelungsregime ist insofern etwas geschmeidiger als dort die Möglichkeit einer Nachholung der Mitwirkung und – unter Umständen – dann auch Nachbewilligung von Leistungen möglich ist. Dies ist eine sehr wirksame und bewährte Methode. Das Urteil des BVerfG verstehe ich so, dass man sich dort eine Ausweitung dieser Reglungen wünscht, da sie einen höheren Anreiz zum „Mitsingen“ bieten und die Verschaffung des Existenzminimums letztlich nur vom Verhalten des Leistungserbringers abhängt. Es ist daher weniger eine Strafe als ein Zurückbehalten der Leistung. Meines Erachtens passt dieses System auch besser zur Existenzsicherung als die Sanktion. Die Sperrzeit (als Ur-Idee der Sanktion) ist eigentlich für das Versicherungsrecht (auch die Sozialversicherung ist eine Art Versicherung) – eine sanfte Reglung: Normalerweise geht der Versicherte leer aus, wenn er den Versicherungsfall herbeiführt (z. B. sein Haus anzündet). Im SGB III führt das nur zu einem Verschieben der Leistung (und unter Umständen Teilverlust des Anspruchs). Was in der Sozialversicherung also ein Entgegenkommen ist, ist im Bereich der steuerfinanzierten Leistungen aber ein ungleich schärferes Schwert, eine Drohung mit Leistungsentzug, die länger wirken kann als die Weigerung zur Mitwirkung. Das möchte das BVerG wohl eindämmen. Wenn sich die Politik nicht wieder dämlich anstellt, kommt jeder zu seinem Recht: Die Bürger, die die Leistung finanzieren, honorieren die Anstrengung; die anderen, die meinen, sich asozial aufführen zu können, gehen (weiter) leer aus.

  21. Es ist ja noch viel schlimmer, wenn man der Argumentation folgte. Staaten, die die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stellen können, verletzten nicht nur die Menschenwürde, sondern Menschen, die die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung haben, hätten demnach weniger/keine Würde. UND das Widerspricht doch dem Grundgesetz, denn selbstverständlich hat der Mensch Menschenwürde, auch wenn er kein Geld hat, denn die Würde des Menschen ist Unantastbar!

  22. Für alle, denen nicht ganz klar ist, worum es hier gehen könnte: Hartz IV ist das Bedingungslose Grundeinkommen: Miete + Mietnebenkosten + Krankenversicherung + ca. 430 Euro (150 Euro für eine gesunde u. ausgewogene Ernährung, 50 Euro Energie, 30 Euro Internet). Viele können sich das nicht vorstellen, weil sie brav arbeiten gehen, was völlig okay ist, wenn man das präferiert, aber Hartz IV ist eine sozialistische Vollversorgung.

    In Deutschland gibt es 62 Millionen Wähler und 16 Millionen Nettosteuerzahler im nicht-staatlichen und nicht-staatsnahen Bereich. Ich bin im Sozialismus aufgewachsen und erkenne einen, wenn ich mich darin befinde. Die BRD ist ein sozialistisches Land. Die Nettosteuerzahler könnten mal zwei oder drei Wochen nicht auf Arbeit gehen, wenn sie das wollten. Aber scheinbar hat von denen keiner die Hosen an 😀

    • Da muss ich Ihnen widersprechen. Das BGE setzt das Aussetzen eines Leistunsnachweises vorraus.

  23. Das Bundesverfassungsgericht ist inzwischen auch linksgrün. Das muss einen nicht wundern. Eine Hälfte des BVerfG wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat. Wenn unsere Politiker vorwiegend linksgrün sind, dann ist auch irgendwann das Bundesverfassungsgericht linksgrün. Ganz offensichtlich ist auch unser GG interpretationsfähig. Die „Menschenwürde“ ist scheinbar beliebig dehnfähig.

  24. Nicht der Staat, sondern der Mensch entscheidet über die Kürzung. Wer sich korrekt verhält, bekommt keine Kürzung. Wer sich falsch verhält, bekommt eine Kürzung. Es ist die Entscheidung des H4-Beziehers, ob er die Kürzung erhält.
    H4 ist im übrigen nicht das Existenzminimum, sondern darin ist auch eine soziokulturelle Komponente enthalten. Die ist für das Überleben nicht notwendig.
    Fast ein Drittel von H4 ist für Lebensmittel vorgesehen. Das holen sich H4-Bezieher von der Tafel. Eine Kürzung um 30% ist deshalb überhaupt keine Härte.
    Bevor ein Arbeitsloser H4 bekommt, bekommt er 1 Jahr lang Arbeitslosengeld. Warum wird nicht berücksichtigt, wie stark er sich in dieser Zeit um Arbeit bemüht hat. In Dänemark gibt es nur 1 Jahr Arbeitslosengeld und dann nichts mehr. Die Leute haben in aller Regel nach einem Jahr einen neuen Job. Sonst muss die Verwandtschaft einspringen und die macht dem Arbeitslosen Beine.
    Denselben Fehler machte das BVerfG auch bei den Asylanten unter der Überschrift „Menschenwürde“. Die Asylanten bekamen ursprünglich weniger als H4-Leute. Das BVerfG hat entschieden, dass dies angeglichen werden muss. Die Asylanten senden das Geld, das sie nicht benötigen an ihre Verwandtschaft in den Heimatländern. Die Flüchtlinge wollen am liebsten nach Deutschland, weil es dort die höchste Alimentierung gibt.

    • Zitat:“Nicht der Staat, sondern der Mensch entscheidet über die Kürzung. Wer sich korrekt verhält, bekommt keine Kürzung. Wer sich falsch verhält, bekommt eine Kürzung. Es ist die Entscheidung des H4-Beziehers, ob er die Kürzung erhält.“

      Volltreffer. Gemessen an den Summen, die an ALG II Bezieher ausgezahlt werden und die vorher von anderen berufstätigen Menschen erarbeitet worden sind, sind die Anforderungen an die Bezieher minimal bis absolut lächerlich.
      Jeden Monat eine handvoll Bewerbungen schreiben, alle paar Monate mal beim Jobcoach vorstellig werden und hin und wieder ein paar Nachweise zur eigenen Finanzlage einreichen. Mehr nicht.
      Wenn man den Zeitaufwand dafür zusammenzählt, ist das alles bei einigermaßen organisierter Vorgehensweise in maximal 2-3 Tagen erledigt. Dafür hat man dann jedoch den Rest des Monats frei, kann so jede Nacht durchzechen und den berufstätigen Nachbarn, die ja das eigene ALG II im Vorfeld ja erarbeitet haben, den Schlaf rauben und danach selbst morgens ausschlafen.
      Nach Abzug der laufenden Kosten hat jeder ALG II Bezieher garantiert immer jeden Monat mindestens 424,-€ frei zur Verfügung. Oftmals mehr.
      Ich, als Teil der arbeitenden Bevölkerung, die das ALG II für die anderen mit erwirtschaftet, habe dies nicht. Und das, obwohl ich jeden morgen um 6 Uhr aufstehen und zur Arbeit fahren muss. Mindestens 5, oftmals sogar 6 Tage die Woche. Ein Auto kann ich mir nicht leisten. Die meisten Hartz IV Bezieher schon. Irgendetwas läuft hier gewaltig schief.

      Bringen wir es auf den Punkt:
      Kein „Job“ in Deutschland wird vom Stundenlohn her so exorbitant honoriert, wie der Hart IV Bezug.

      Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit diesem Urteil nicht die Menschenwürde, es tritt sie mit Füßen. Und zwar die Menschenwürde der arbeitenden Bevölkerung.

    • Wenn man Arbeitsloser ist, muss man eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen im Quartal vorweisen. Ab einem bestimmten Alter kommt es ein bisschen auf den Sachbearbeiter an, ob er (oder sie) darauf besteht oder nicht. Da kenne ich verschiedene Fälle. Als ich kurz vor der Rente war (1 1/2 J), hat die Sachbearbeiterin nicht auf Bewerbungen bestanden, aber dann als ich dann keine Leistungen mehr erhalten hatte, wurde ich aufgefordert (1/2 Jahr vor Rente) in einen Bewerbungskurs zu gehen. Ich bekam keine Leistung zu dieser Zeit. Ich habe mich bei der Sachbearbeiterin wirklich scheckig gelacht und bin darauf in Einspruch gegangen, der durch den Leiter gebilligt wurde. Andere im ähnlichen Alter mussten für ihren Sachbearbeiter mindestens 3 Bewerbungen pro Quartal vorweisen.

  25. Das BGE ist, und das progonistiziere ich jetzt, die nächste sozialiste Luftnummer, wovon einige träumen.

    Obwohl ich selber in Harz IV stecke, kann ich nicht nachvollziehen, wieso so viele, gerade junge Menschen, von dem Leben „Papas Geld ohne Papas Autorität“ träumen. Abhängigkeit, gerade finanzielle, ist immer scheiße und ich hoffe meine endet bald. Denn ich habe Montag ein Gespräch mit einen potentiellen AG, um die Ausbildungsbedingungen festzusetzen, womit ich endlich nach 7 Jahren aus der Arbeitslosigkeit raus und eine schöne Ausbildung als Köchin anstreben kann.

      • Danke schön 🙂
        War langer Kampf bis dahin.

    • Freut mich für Sie, wenn es klappt. Nach der Wende war ich kurzzeitig auch ab und an arbeitslos und war mir nie zu schade für eine Tätigkeit. Aber das alles war vor dem Jahr 2000. Die besten Zeiten hatte ich in meiner Zeitarbeitsfirma. Da durfte ich auf sehr guten Arbeitsplätzen immer die Urlaubsvertretungen machen. Durch meine Zeitarbeitsfirma bekam ich dann auch einen festen Arbeitsplatz.

  26. Menschenwürde „fällt unter“ -Ethik- und ist damit (sozialpolitisch) verhandelbar.

    In D haben Volkspartei-Genossen spätestens seit 2004 dafür gesorgt, dass eigentlich unbescholtene Bürger, die willens und fähig waren, in dem nicht sozialversicherungspflichtigen Umfeld der kleinen Selbständigen, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, in ein Dasein als abhängig Beschäftigte wechseln mussten und seitdem fristen müssen. Letzte Hand an diese „Sozialreformen“ legten dabei H. Eichel und A. Merkel an, mit freundlicher Unterstützung durch Kirchhof und Konsorten (Krankenpflichtversicherung, GEZ, usf).

    Zu allem Überfluss soll nun nur der/die eine Grundrente erhalten, der/die länger als 35 Jahre in die allgemeine Sozialversicherung eingezahlt hat. Welch eine Dreistigkeit. Dass der Staat die Schuld daran trägt, dass viele Erwerbsverläufe frühe Lücken aufweisen, wird bewusst ignoriert. Dass viele, die aus den eigenen Erwerbsbahnen geworfen wurden, sich also unfreiwillig als H4-Existenzen wiederfanden, wird nicht problematisiert. Herr Heil wäre ebenso betroffen, wenn er sich nicht in die Politik „gerettet“ hätte.

    Dass die Menschenwürde also bereits mit dem Auskegeln vieler „kleiner“ Selbständiger verletzt, missachtet wird, und das Selbstbestimmungsrecht der freien Berufswahl mit Krankenversicherungspflicht ganz gewiss nicht vereinbar ist, stört im obrigkeitsorganisierten Staat D niemanden (mehr). Dass die Kritik von Herrn Knauss in die Leere läuft, darf deshalb nicht überraschen. Wenigstens bei der Versorgung mit Cash bei den 4-Harzern wird sich der gierige Staat nun nicht nur als ideologisches Monster erweisen müssen, wie das BVerfG gerade entschied.

    Die Verletzung der Menschenwürde besteht darin, dass der moderne Normalsterbliche nicht mehr vor die Frage gestellt ist, ob er ein eigenverantwortliches Leben führen will oder nicht, sondern von Haus aus den Interessen der Wirtschaft und des Steuerstaates unterworfen wird. Die sog. freien Berufe sind zudem so stark reglementiert, dass sich die meisten dort als staatliche Erfüllungsgehilfen fühlen dürften (zB Architekten), wenn sie sich ihrer Situation bewusst werden würden.

    Die Volksparteikader bekommen gerade die Rechnung dafür präsentiert, dass sie seit zwei Jahrzehnten nur als willige Handlanger für die Industrie fungieren, und entsprechend den Staatssäckel füllen wollen. Ergo, wer potenziell Steuervermeidung auf der Agenda stehen hat, kann nur kriminell veranlagt sein. So sieht die aktuelle Menschenwürdesituation in D aus.

    Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen, wenn er nicht stramm dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen will. Auf der Strecke blieb die allgemeine Menschenwürde, weil offensichtlich verhandelbar. In gewisser Weise wurde hier nun nachjustiert, was zu begrüßen ist, aber dem Missbrauch auch Tür und Tor öffnet. Also ohne entsprechende Sozialgesetzgebeung, gäbe es weniger politisches Geschwätz und Steuerverschwendung. Aber dann blieben ja die Neiddebatten auf der Strecke und die SPD wäre noch überflüssiger.

    Mit der zunehmenden Digitalisierung wird die ganze staatliche, patriarchalische Anmaßung für abgängig Beschäftigte nochmals potenziert werden. In 2300 wird es heißen, dreht euch nicht um, der Golem geht um.

  27. Ein sehr guter Artikel über das aus meiner Sicht mittlerweile durch und durch politisch agierende BVG. Es ist eigentlich traurig, die Würde des Menschen nur noch in Euro zu bemessen. Und dann ja auch irgendwie nur für die Gruppe, die Ansprüche hat. Die arbeiten haben dagegen nur noch pflichten, aber anscheinend keinen Anspruch mehr. Es gehört zur Würde, das auch ein Leistungsempfänger frei entscheiden darf, ob er mit seinem Verhalten Sanktionen auslöst oder nicht. Diese Würde wird hier genommen. Freiheit heißt auch Verantwortung für das eigene Tun. Ist den Richtern aber egal. Genauso wie die Tatsache, dass auch die Geldgeber für den Staat ein Recht auf Würde haben, dass ihr Geld an Verpflichtungen der Empfänger geknüpft ist.

  28. Womit sonst sollte die staatlich garantierte Grundsicherung begründet werden, wenn nicht mit der Menschenwürde? Die Solidarität der Bürger untereinander ist erst recht kein Rechtsanspruch, und irgendwelche Erwägungen von sozialem Frieden, durch den plündernde Banden der Armen vermieden werden, sind bestenfalls Politik.
    Die Frage ist, warum das Gericht es nicht als Gebot der Menschenwürde ansieht, jedem die Mitwirkung an seiner Existenzsicherung gemäß seiner Möglichkeiten abzuverlangen. Ist es nicht gerade menschenunwürdig, des Menschen Handlungen und Unterlassungen als dermaßen irrelevant darzustellen, daß aus ihnen nichts folgt? Wäre es nicht wesentlich menschenwürdiger, die Leistung eines Menschen anzuerkennen und sie zur Grundlage staatlicher Hilfen zu machen?
    Immerhin sagt das Gericht nur, daß die Leistungen nicht wesentlich gekürzt werden dürfen. Das Gericht hat nichts dazu gesagt, ob der Staat den Leistungsempfänger zu einer Gegenleistung verpflichten darf bzw. welche Maßnahmen er zur Erzwingung dieser Gegenleistung ergreifen darf. Konkret: Es mag Staatspflicht sein, jemandem hinreichend Geld zu zahlen, aber dann darf der Staat diesen jemand auch mit starken Armen packen und zur Arbeit schleifen und bei Zuwiderhandlung z. B. in Beugehaft nehmen.

  29. Auf jeden Fall haben die Menschen, die jene unwilligen ‚Würdenträger‘ in diesem Lande bezahlen, die Freiheit zu entscheiden, ob sie weiterhin einseitig solidarisch sein wollen. Ich teile auch die Ansicht von @Fulbert und ergänze, dass Flaschen sammeln nach 45Jahre Maloche in diesem demokratischen und sozialen Bundesstaat (selten so gelacht) durchaus menschenwürdig erscheint. Roth und Konsorten sind sicher bereit, mehr leere Flaschen rauszustellen wenn mehr Altersbezüge vom Steuerzahler abfallen. Spaß bei Seite, hat wer was anderes erwartet bei der Vita jener Richter?

  30. Namhafte Rechtswissenschaftler sprechen mittlerweile im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht, vom größtem deutschen Laiengericht. Sie wissen wovon sie reden.

  31. Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind mir die 60% sicher, für die restlichen 30% muß ich nicht mehr aufs blöde Amt, die hole ich mir dann beim Spargelstechen oder Erdbeerplücken oder als Pharmareferent. Endlich kann man planen.

  32. Die Würde des Menschen besteht nicht in einem Leben im Sozialstaat. Die Würde des Menschen besteht wesentlich in seiner Freiheit. Das ist der Gedanke Kants, der den Vätern des Grundgesetzes noch gegenwärtig war. Der Sozialstaat mit seinen konfiskatorischen Steuern ist nachgerade das Gegenteil von Freiheit. Und ein „Sozialstaatsgebot“ gibt es auch nicht im Grundgesetz; denn dort ist von einem sozialen Staat die Rede. Den Unterschied zwischen einem sozialen Staat und einem Sozialstaat hat unübertroffen Carlos Gebauer (den ich mir gut als Tichy-Autor vorstellen könnte) auf den Punkt gebracht: er entspricht sehr genau dem Unterschied zwischen einem langen Finger und einem Langfinger.

    Das Urtei des Verfassungsgericht geht am Geist des GG vorbei.

    • Es steht dem Geist des GG sogar diametral entgegen.

  33. Das sind m.E. politische Entscheidungen, die sich dieses Gericht da anmaßt. Oder anmaast, neudeutsch gesprochen. Wären denn mit 40% oder 20% Abzügen die Würde mehr oder weniger beinträchtigt als mit 30% oder 35%?

  34. Offensichtlich verstößt aber Zwangsarbeit nicht gegen die Würde des Menschen, zumindest wenn es um die wirklich arbeitenden Menschen im Lande geht. Denn mit diesen Urteil zwingt man diese Bevölkerungsgruppe dazu, einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitsleitung für Leute zu erbringen, die dafür einfach zu bequem sind. Die große Masse hat sehr wohl Verständnis bzw. steht dahinter, dazu beizutragen, dass sie auch dafür arbeiten, dass Menschen in Notlagen geholfen wird (zumindest solange die Notlage im wesetnlichen unverschuldet ist). Aber solange andere Menschen für ihren Unterhalt aufkommen müssen, kann man zumindest eine angemessene Mitwirkung erwarten um diese Notlage zu beheben oder der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Andernfalls ist diese zwangsweise Umverteilung nichts anderes als Raub und menschenunwürdige Ausbeutung, auch wenn es das Bundesverfassungsgericht so anordnet.

  35. Mein Großvater, geb. 1884, gest. 1961, hat bis zu seinem 76. Lebensjahr bis kurz vor seinem Tode gearbeitet. Er sagte, er nähme nichts von diesem Staat (DDR) und diesen Gaunern (Kommunisten) an. Das wäre mit seiner Würde nicht vereinbar.

  36. Vielleicht will der ein oder andere „hier schon länger Lebende“ einfach auch ein paar Krümel von dem Kuchen abhaben, der derzeit vom Staat an jeden anklopfenden Weltenbürger leistungslos in Milliardenhöhe verteilt wird.

  37. Der Arbeit-nehmer – wie der Name schon sagt, bekommt, oder „nimmt“ die Menschenwürde schon dadurch, dass er Arbeit hat. Das muß ihm reichen. Steuer (wie hoch auch immer) ist keine Kürzung seiner Würde sondern Entgelt für die ihm zugewiesene Menschenwürde.
    Die Menschenwürde ist dann gefährdet, wenn man keine Arbeit hat oder auch nicht annehmen will – dann muss sie bedingungslos zugewiesen werden.

  38. kann das wort menschenwürde nicht mehr hören,bekomme ich einen brechreiz.
    die würde wird uns dann schon genommen,wenn politiker entscheidungen gegen das eigene volk treffen und im bundestag was von freiheitlicher grundordnung faseln.

    • Ja, es ist zum Codewort für vollständige Willkür geworden.

  39. Man kann die Folgen so zusammenfassen: der ältere Arbeitslose, der gerne arbeiten würde, aber keine Stelle mehr bekommt, darf von Amtswegen schikaniert werden, derjenige, der keinerlei Interesse an der Arbeitsaufnahme hat, muss mit nicht allzu harten Folgen rechnen. Aber Altersdiskriminierung ist in diesem Land für all die Moralapostel, die sich um die vermeintliche Diskriminierung der obskursten Randgruppen sorgen, ja kein Thema.

  40. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“

    Nein, echt jetzt, ein „sozialer“ Bundesstaat?
    Wahnsinnige Formulierung. Warum nicht auch gleich ein sozialistischer, gerechter oder menschenwürdiger? Solche Ausdrücke verwenden oft linkslinken NGOs.
    War anscheinend schon damals klar, wohin die Reise geht.

  41. These:

    Das Urteil ist mathematisch falsch.

    Beweis:

    Würden alle Bürger Deutschlands sofort das Arbeiten einstellen und Hartz 4 beantragen, würden alle binnen eines Monats verhungern, unabhängig von Geldbeträgen beliebiger Höhe, die nur relativen, aber keinen absoluten Wohlstand symbolisieren. Ein Recht, das nicht für alle zugleich gelten kann, ist keines.

    q.e.d.

    Warum urteilen Richter dann so einen Unfug? Die alten Römer sagten dazu: iudex non calculat. Zu deutsch: Richter können oder wollen nicht rechnen. Stimmt wohl immer noch…

    • Werter Herr Cuno,
      bei Ihrer These „Ein Recht, das nicht für alle zugleich gelten kann, ist keines“ muss ich Ihnen widersprechen. Ich glaube eher das Gegenteil ist der Fall, welches Recht könnte von allen Staatsbürgern problemlos gleichzeitig ausgeübt werden? Noch nicht einmal könnten alle Sparer ihr hart verdientes eigenes Geld gleichzeitig auf der Bank abheben.

    • Wenn Ideologie wirkt, ist Logik, besonders die der Mathematik, fehl am Platz.

      Ich hab in den Jahren, aufgrund meiner eigenen Situation, mich oft diversen BGE Anhänger unterhalten und glauben sie mir, deren „Beweise“ sind komplett abenteuerlich bis hahnebüchender Unsinn:

      – Die abfallende Bürokratie bringt schon das nötige Geld! (Ja, aber nicht genug)
      – wir machen höhere Steuern! (Und die bezahlt wer?)
      – die Reichen bezahlen es schon! (Auch das Geld der reichen Menschen ist irgendwann alle und dann?)
      – Maschinen erledigen es! (Zu viel Star Trek geguckt?)
      – Wir werden doch alle Künstler, Forscher, Schriftsteller! (Ganz ehrlich? Wenn einer es jz schon nicht hinkriegt, dann wird er es auch nicht durch ein BGe schaffen)

    • Vielleicht auch nicht: die EZB würde in gewohnter Weise die zur Finanzierung notwendigen deutschen Staatsanleihen (die keiner sonst mehr wollte) kaufen und alles würde gut.

  42. Wo bleibt die Würde des Menschen hinsichtlich eines unwürdigen ÖR?
    Zudem aus abgepressten Zwangsabgaben finanziert?

  43. Der Staat wird die Grundsicherung immer leisten, egal wieviele Antragsteller noch kommen, notfalls wird man sich massiv verschulden. Ein Ende der Grundsicherung wäre ein Ende dieses Staates, man mache sich da nichts vor.

    • Ronald Reagan war ein heller Kopf:
      „Der Zweck der Sozialhilfe sollte es sein, so weit wie möglich die Notwendigkeit ihrer eigenen Existenz zu beseitigen.“

      • @Hartholz:

        Ja, das war auch der Grund, warum Reagan vom Spiegel, von der Frankfurter Rundschau und anderen Medien in Deutschland ständig für dümmlich erklärt wurde. Er hat halt begriffen, dass man einfache Wahrheiten nicht verkomplizieren muss, und Sozialisten auch Sozialisten genannt. Das wollten die aber nicht hören.

    • Der Staat kann gar nichts leisten. Er kann nur umverteilen, was er den Menschen unter Starfandrohung wegnimmt.

  44. Nur derjenige, der jeden Tag arbeiten geht, um die Party zu finanzieren, hat keine Würde. Ich habe es wirklich satt, mir diesen Unsinn weiter anzuhören. Ich zitiere mal:

    § 249 StGB der DDR

    Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.

    (1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.

    (3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

    (4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

    (5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

  45. Vom Gericht wissen wir nun, dass bei mehr als 30% Hartz 4-Kürzung die Menschenwürde verloren geht. Mich würde interessieren, ab welcher Abgabenlast der Arbeitnehmer die Menschenwürde verloren geht. Auch bei 30%, hohes Gericht?

  46. Die Interessen des Empfängers werden stärker gewichtet als die des Steuerzahlers. Das verstößt meines Erachtens gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

  47. Wissen die Richter, was sie da be-urteilt haben? Wohl nein! Denn HartzIV wurde erstmals als Arbeitslosenhilfe im Deutschen Reich ab September 1939 eingeführt. Nur ohne Sanktionen und mit hohen Freibeträgen. Nach der Besetzung Polens wurde dort ebenso die Arbeitslosenhilfe des DR 1940 eingeführt , erstmals mit Sanktionen, Pflichtarbeit und Rückserstattung der Leistungen. Also so, wie HartzIV heute sich gibt. Daher finde ich das Urteil weder witzig, noch angebracht, denn es ist eine Verhöhnung der polnischen Zwangsarbeiter *in der Hoffnung, Wissen der Geschichte wird nicht wieder unveröffentlich bleiben*

  48. Bei der Zusammensetzung des Senats (u.a. Baer und Harbarth) wundert mich nichts mehr…..

  49. Die Würde des Menschen ist nicht antastbar. Die Würde des Steuerzahlers offenbar schon.

    • Die Würde des Steuerzahlers besteht darin, dass er zahlt, was denn sonst? Sonst wäre er ja Steuermann.

  50. Wenn demnächst die Sozialkassen geplündert und die Rentenkassen versiegt sein werden, möchte ich mal sehen wie dieser Tugendboldstaat (eigentlich trifft es der Anglizismus Virtue Signaling am besten) die Menschenwürde auf seinem preisgegebenen Territorium aufrecht erhalten will.

  51. Geld hat mit Menschenwürde nichts zu tun.
    Im Gegenteil: Beim Geld ist für Menschenwürde oftmals kein Platz mehr.
    Dies gilt für Geld was im freien Markt fließt, wie auch besonders für Geld, was zwangsweise abgepresst und umverteilt wird.
    Echte Werte sind mit Geld nicht aufzuwiegen und auch nicht durch Geld zu ersetzen.

  52. 30 % Kürzung mag eine ausreichende Sanktionsmöglichkeit für Arbeitsunwillige sein, die nur einen Schubs brauchen. Menschen deren Haupteinkommen aus illegalen Tätigkeiten stammt, werden sich aber auf die Schenkel klopfen und über das quasi bedingungslose Zubrot vom Staat freuen. Endlich müssen sie keine nervigen Termine beim Arbeitsamt mehr wahrnehmen und Bewerbungen verschicken. Zu den 70 % von Hartz 4 kommt nach wie vor die Übernahme der Miete einschließlich Nebenkosten. Hartz 4 für die Kinderschar ist ohnehin nicht betroffen. Fast die Hälfte der Hartz-4-Bezieher kommt aus dem Ausland, viele davon hatten nie eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Kein Wunder, dass sich kriminelle Clans in Deutschland wohl fühlen. Und der Michel staunt und zahlt brav Steuern und Sozialabgaben.

    • ja, aber jetzt hat man auch noch eine Kalkulationsgrundlage ohne wirtschaftliches Risko, die Menschenwürde sichert mein Geschäftsmodell, davon konnte man nur träumen!

  53. Zur „Menschenwürde“ gehört also, dass der deutsche Staat einem Menschen Geld zahlt. Das ist faktisch ein BGE durch Hintertür.

    Etwas „unangetastet“ lassen, bedeutet doch eigentlich KEINE Interaktion – und nicht eine solche Bestechung.

    Die „Würde“ des Steuerzahlers, aber besonders des für wenig Geld schuftenden Menschen, scheint immer unerheblicher in diesem Staat zu werden.

    Ich habe den Eindruck, dass der geistig-moralische Niedergang der „alten Bundesrepublik“ (Adenauer bis Kohl) jeden Tag an Geschwindigkeit und Lautstärke zunimmt.

    • Die „alte Bundesrepublik“, also die Bonner Republik ist seit 1990 Geschichte. Wir leben seit (allerspätestens) 1999 in der Berliner Republik. Und seit Merkels Machtergreifung 2005 in einem merkwürdigen, weil schleichendem, Unrechtssystem. So sehr ich diese Angela Merkel verachte, sie allein hätte dieses System niemals begründen können. Die Duldsamkeit der Millionen »für wenig Geld schuftenden Menschen«, wie Sie zu Recht schreiben, gehört auch dazu.

  54. Was ist mir der Würde derjenigen, die Jahre oder Jahrzehnte Sozialabgaben eingezahlt haben und nach einem oder zwei Jahren ALG II beziehen, den gleichen Betrag bekommen, wie diejenigen, die evtl noch nie eingezahlt haben, sich nen Lenz schieben und vllt noch am FA vorbei arbeiten gehen?
    „Bewerbungen“ auf einem DIN A5 Blatt, mit nicht mehr als ein paar Zeilen, oftmals in Kauderwelsch geschrieben, hab ich während meiner Tätigkeit im Handwerk oft gesehen. Unverblümt ehrlich, dass man das nur mache, weil das Amt das so befohlen hat.
    Ich bin definitiv für Kürzungen, wenn festzustellen ist, dass derjenige keinen Bock hat, sich die Finger dreckig zu machen oder eine Arbeit ablehnt, die unter seiner Würde sei.
    Was sollen zB die Menschen der Entsorgungsunternehmen oder Kanalarbeiter sagen? Ist deren Würde weniger hoch einzuschätzen als von jemandem, der sich einfach nur zu fein ist?
    Stimmt, die machen das meist ja freiwillig.

  55. Dann ist auch die Steuerpflicht menschenunwürdig. Da Steuerverweigerung strafbewehrt ist, wird die Steuerpflicht zur Erpressung. Der Staat – eine Mafia. Die Würde des Menschen bleibt antastbar. Ätsch!

  56. Nach dem rechtlichen nun endlich auch der intellektuelle Absturz eines Gerichts, das nach allen möglichen Kriterien politisch zusammengesetzt wurde, ganz sicher nicht nach Kompetenz. Im besten Fall koennte man diesem Gericht bescheinigen, dass es den Begriff “ Wuerde“ nicht verstanden hat. Eine intellektuell saubere Definition, die ohne Zweifel bei derartigen unscharfen Begriffen schwierig ist, waere der unabdingbar erste Schritt gewesen und hatte zwingend zu dem Ergebnis geführt, dass diese Sozialstaatsleistungen nicht am Maßstab eines derartigen Allgemeinplatzes, der noch dazu als Abwehr gegen staatliche Übergriffe konzipiert wurde. Dass Wuerde nichts mit Geld zu tun hat, kann man nicht zuletzt täglich beobachten, ist empirisch nachpruefbar, abgesehen davon, dass die „Messung“ des Gerichts durch Nichts belegt werden kann. Das ist wie so oft eine vom politisch erwünschten Ergebnis abgeleitete reines Willensurteil der passend zusammengestellten Richterschar. Man suchte einen Ansatz, so aehnlich wie Treu und Glauben, und fand ihn im allgemeinen des Allgemeinen. Völlig unpassend und in der logischen Folge zu natuerlich absurden Ergebnissen und Widersprüchen fuehrend. Setzen 6. Zumal die Frage, wie man den Verweigerern wirksam begegnet, die lieber alimentiert werden, als eine Stelle anzunehmen, damit nicht beantwortet ist, denn Haftstrafen dürften wohl kaum in Betracht kommen. Es waere aber zuviel verlangt, von diesem Gericht eine fundierte Auseinandersetzung mit dem und eine Entscheidung zum Sozialstaatsgebot, des Pflichtenkreises, der Sanktionen und der Finanzierbarkeit zu verlangen.

  57. Herr Knauss, Sie sprechen im Beitrag vom Staat und „seinen Bürgern“. Das Urteil spricht aber nicht von „Bürgerwürde“, sondern Menschenwürde. Verstehe ich das Urteil richtig, dass der Staat jedem auf seinem Staatsgebiet Anwesenden die „Menschenwürde“ in Form leistungsloser existenzsichernder Alimentation schuldet? Also auch Nichtbürgern? Das wäre doch ein weiterer gigantischer Pull-Faktor.
    Das nationale Vermögen ist ja Eigentum der Staatsbürger und von diesen erwirtschaftet. Sehr viele der Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit beziehen Sozialleistungen aus unserem immer noch nationalen Gemeinschaftstopf. Heisst „Menschenwürde“ jetzt freie Zugriffsmöglichkeit einer beliebigen Zahl von nichtstaatsangehörigen „Bedürftigen“ nur durch Anwesenheit in Deutschland?

    • Ja, das heißt es. Die Kasper in Karlsruhe werden den Unfug erst dann begreifen, wenn das Geld so knapp ist, dass man auch ihnen nur noch Hartz IV auszahlen kann – ohne Sanktionen freilich, denn das wäre ja menschenunwürdig.

      • Magistrat

        Die Begreifen das erst, wenn deren Pensionen nicht mehr finanziert werden können!

    • Ja Sie verstehen es richtig. Mit der ehemaligen „Sozialhilfe“ wäre dies rechtlich nicht möglich gewesen, da es auf einer anderen Grundlage basierte. Damit hätte es auch keine „OstEUropäischen Daueralimentierungen“ gegeben, nur weil die hier mal ein paar Wochen zuvor ein Scheingewerbe angemeldet haben. Mit dem heutigen Hartz , eingeführt durch die SPD leider doch.

    • Ja, deswegen hat Merkel doch ihren Harbarth geschickt.

  58. Wer seine Würde behalten will, lässt sich nicht länger von diesen sozialistischen Kleptokraten ausbeuten und verlässt das Land!

  59. Wer wird wohl ein Richter bei Bundesverfassungsgericht? Nein hier ist das sicher nicht wie bei den Polen, die man hier gerne kritisiert, dass sie ihre komunistischen Richter von früher entlassen haben, nein hier ist das korrekt und sicher nicht nach Parteibuch. Wer hier Richter sein will, muss das richtige Parteibuch haben und danach sieht man die Urteile und das nicht nur bei diesem Gericht und wer nicht spurt musst mit Konsequenzen rechnen, aber andere Länder gern kritisieren und diffamieren.

  60. Viele Menschen müssen mehr mit dem geistigen als mit dem materiellen Existenzminimum auskommen“

  61. ….das bverfg und auch der eugh haben schon immer ihr eigenes recht geschaffen!
    erst recht in fragen der religion, der menschenwürde und der gleichheit vor dem gesetz!

  62. Ich habe ein schönes Beispiel „ zur Würde des Menschen“….Ein deutscher „ Malocher“, mit Zement- bzw. Gips- verschmierter Arbeitshose, steht bei Aldi an der Kasse. Gekauft: Brot, Obst und verpackte Wurst….Der Mann ist hungrig und hat sicher Mittagspause..Beäugt wird er von einem unserer „neuen Gäste“….kritisch oder herablassend? Ich weiß es nicht…Dieser, die schöne Lederjacke um die Schultern gelegt, an den Füßen weiße Sneaker ( sehr sauber) , trägt in seiner Hand ein Päckchen Tabak und ein Yoghurt…Hungrig scheint er nicht zu sein….der Deutsche ist der, der arbeitet….Mir fiel damals sofort der Satz“…..mit der Würde des Menschen…“ ein….Er wird offensichtlich auf verschiedene Weisen dargelegt….Der Eine arbeitet für seine Würde, um nicht ins soziale Netz zu fallen,….der Andere lässt es sich gutgehen mit den Steuern des Arbeitenden…Es hat mich im Nachhinein sehr beschäftigt….

    • Eine Freundin arbeitet im Jobcenter. Es gibt „Kunden“ (mir wird immer regelmäßig übel bei dem Wording), die mit lautstark auf ihre Rechte hinweisen – Pflichtverletzungen werden im Falle von Kürzungsandrohungen in Beschwerdebriefen an Vorgesetzte anklagend als Schikanen der Mitarbeiter dargelegt. Und mit welchem Erfolg? Richtig! Sie kommen durch. Man muss nicht glauben, dass sich der Arbeitgeber stets hinter die Mitarbeiter stellt. Was mit deren Würde ist, ist auch egal. Wer fordernd auftritt, bekommt recht.

      Auch sehr schön die Geschichten von „selbstständigen“ Leistungsempfängern. Da wird auch schon mal ein Zuschuss von 10 Teuro für den Aufbau der Selbstständigkeit gewährt. Wenn man hört, was so der Geschäftsinhalt sein soll, dann weiß man, dass die Kohle zum Fenster rausgeblasen wird. Und dies bestätigt sich dann kurze Zeit später. Unfassbar

  63. Das Geld, das füer alle sozialleistungen ausgegeben wird, muss erst durch Arbeit und Steuern erwirtschaftet werden. Wie sieht es mit der Würde der Menschen aus, die täglich weite Strecken zur Arbeit fahren und am Ende des Monats gerade so über die Runden kommen?
    Steuern und Sozialabgaben nehmen mehr als ein Drittel des Verdienstes weg.

    • Bei mittleren und höheren Einkommen ist es die Hälfte. Genaugenommen gehören auch die „Arbeitgeberanteile“ dazu…

      Das Urteil bringt das Fass zum Überlaufen….

    • „Guten Morgen – ein Tipp für die Frühaufsteher: Um 7.15 Uhr spreche ich im Live-Interview mit dem Deutschlandfunk über die Flüchtlingsfrage und wer für die Kosten aufkommt. Der Steuerzahler jedenfalls nicht – der Bund hat gut gewirtschaftet!“
      https://de-de.facebook.com/juliakloeckner/posts/guten-morgen-ein-tipp-f%C3%BCr-die-fr%C3%BChaufsteher-um-715-uhr-spreche-ich-im-live-inter/1001138283277083/

      „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemanden weggenommen.“ @HeikoMaas #Illner
      14:08 – 6. Okt. 2016
      https://twitter.com/spdde/status/784138247551287296

      • „Der Steuerzahler jedenfalls nicht – der Bund hat gut gewirtschaftet!
        „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemanden weggenommen.“

        Das ist der Gipfel bornierter Dummheit!
        Frage an Julia Kloeckner, Heiko Maas: wer erwirtschaftet denn hier etwas? Beamte? Die Regierung? (der schlechteste aller Unternehmer) islamische Bigamisten? Analphabeten aus Afrika? junge Faulenzer? oder vielleicht doch die vielen Arbeitnehmer, die Mehrwerte und Dienstleistungen erbringen (Männer und Frauen)?
        Das Geld wird tatsächlich der letztgenannten Gruppe weggenommen.

  64. na ja, wir müssen immer daran denken, dass das Geld erst von einem Teil der Bevölkerung erarbeitet werden muss. Bei einigen, (nicht bei allen), wird es so aussehen: Auf 30% kann ich locker verzichten, gehe ab und an nebenbei arbeiten und schon habe ich mehr als vorher. Gesichert werden soll die physische und soziokulturelle Existenz. Wer fragt denn nach der Sicherung der physischen und soziokulturellen Existenz des Steuermichels, der u. U. in Nachtschichten die Steuern erarbeiten muss? Keiner!!!

  65. Wo ist eigentlich die Würde des (deutschen) Menschen, der in Vollzeit arbeitet und dem nach allen Abzügen und nach Zahlung von Miete und Nebenkosten deutlich weniger verbleibt als dem (libanesischen) Nachbarn in Harz4-Vollversorgung?
    Oder ist die angemessen gesichert, weil er würdevoll um Aufstockung bitten darf?
    Miri & Co. blicken heiter in ihre Zukunft in dem Land, in dem sie gratis, gut und gerne leben.

  66. Wieviel ‚Würde’ hat ein Mensch, der auf Geld angewiesen ist, welches einem arbeitenden Mitmenschen zuvor unter Zwangsandrohungen weggenommen worden ist.

    Aktuell, so vermute ich, wird hier das bedingungslose Grundeinkommen vorbereitet. Bei Migranten kann man eh schwerer prüfen und sanktionieren, ausserdem sind grössere Mengen Arbeitslose zu erwarten – also bestellt man beim ehemaligen Verfassungsgericht wieder mal ein passendes ‚Urteil‘.

    • Das war auch mein Gedanke. Wie hoch ist überhaupt der Anteil derer bei denen man Sanktionieren kann.

  67. Ach Herr Knauss, alles und jeder hat seinen Preis selbst der Tod ist nicht umsonst. Wenn es jetzt für die Menschenwürde einen Preis gibt ist das nur folgerichtig und macht vieles leichter. Das ganze Verfahren für Beurteilung und Genehmigung des Preises der Menschenwürde für den Einzelnen ist damit hinfällig. Da alle Menschen gleich sind muß man der Logik folgen, daß auch allen das Gleiche zusteht. Sich hierbei auf imaginäre Grenzen zu berufen verfängt nicht. Erstens haben wir keine Grenzen und zweitens dürfen wir keinen abweisen der kommt. Open Borders bekommt eine völlig neue Bedeutung, die NGOs werden in die Hände klatschen denn ihnen wird Recht gegeben wie sie es verstehen: Die Menschenwürde ist unantastbar! Das gilt für jeden auf diesem Planeten!
    Sie verweisen darauf, daß das unbezahlbar ist aber das können sie nicht beweisen. Sich auf simple Mathematik zu berufen bedeutet nichts anderes, als daß sie die Menschenwürde nicht anerkennen also ein********sind! Wie lange wir den Menschen ihre Menschenwürde in Euros auszahlen können liegt an vielen Faktoren z.B. wenn überhaupt noch jemand in diesem Staat eine Wertschöpfung betreibt. Ich will den Gedanken den ich habe hier nicht weiter ausführen aber ein guter ist er mit Sicherheit nicht.

  68. Genau dasselbe dachte ich mir auch, als ich von dem Urteil las.

    Das Bundesverfassungsgericht urteilt zunehmend völlig realitätsfremd und abgehoben. Man sieht, dass dieses Gericht immer stärker politisch unterwandert ist.

    Mittlerweile wird alles als Menschenrecht bezeichnet. Migration, Hartz IV, saubere Luft…. alles Menschenrechte.

    Mal sehen, wer diese neuen Menschenrechte sicherstellt, wenn diesem Land das Geld ausgeht?

    • Ich denke auch, man sollte mal die Vita der Richter beleuchten. Vermutlich „Frau“ oder von der AStA über NGOs ins Verfassungsgericht. Siehe Brandenburg.

      • Bei Danisch finden Sie zumindest über Baer so einiges an Hintergrundinformationen.

  69. Schade dass hier immer dieses neoliberale Ideologie verbreitet wird. Das gehört anscheinend zum Gesamtpaket.
    Menschenwürde hat durchaus mit Geld zu tun, – um die Grundbedürfnisse zu erfüllen, in einer Gesellschaft die extrem arbeitsteilig ist, jeder ist Teil davon, und auf Geld basiert. Keiner kann sich dem entziehen. Die Arbeitslosen tragen auch etwas bei, – sie büßen nämlich für den Systemfehler Arbeitslosigkeit. Ich wünsche ihnen in eine Lage zu kommen in der Sie das endlich verstehen.

    • So ist es leider. Dazu gibt es ergänzend zu sagen, dass Sanktionen auch als perfides Druckmittel eingesetzt werden, um Hartz IV-Bezieher, die sich nicht wehren können zu vergraulen. Dass teilweise rechtswidrige Kürzungen bis hin zur Aussetzung der Mietzahlungen und Kürzung der Leistung auf 0,- stattfinden, die unter dem Vorwand von Mitwirkungspflichtverletzungen vorgenommen werden, welche der Betroffene überhaupt nicht zu verantworten hat. Und die absichtsvoll konstruiert wirken. Z.B. indem Besuchstermine mit der Post zugestellt werden am Mittag desselben Tages, an dem vormittags um 10 Uhr der Termin gewesen wäre. Der Sanktionsbescheid liegt dann am nächsten Tag im Briefkasten, war also bereits unterwegs, als der Einladungstermin noch zugestellt wurde. Selbst wiederholt erlebt mit Betroffenem im selben Haus, wo ich die Post entgegengenommen habe. Was soll der Betreffende, der über keinerlei Rücklagen verfügt dann machen? Das Atmen, Essen, Trinken, Wohnen einstellen? Diese Betroffenen sind krank vor Existenzangst und Stress über derartige Willkür. Das soll jetzt nicht heißen, dass es keinen Missbrauch von Hartz IV gibt, aber umgekehrt hält man sich schadlos an den Wehrlosen, die darauf angewiesen sind. Ich halte das Urteil für richtig, der Fehler im System liegt an anderer Stelle.

      • Sie haben das Problem nicht verstanden; es geht nicht darum, ob das HartzIV System angemessen umgesetzt wird, sondern ob das GG Menschenwürde von der Sozialgesetzgebung abhängig macht.

    • Schade, daß die negativen Bewertungen nicht begründet werden. »Neoliberale Ideologie«, »Gesamtpaket«, »Systemfehler« sind mir zu pauschal und ‚klassenkämpferisch‘, was nicht heißt, daß umgekehrt alles gut und richtig ist, wie wir es organisiert haben. Knauss bezieht sich in seiner Kritik weniger auf das Urteil, als auf dessen Begründung. Das mag spitzfindig erscheinen, wenn nur der konkrete Fall betrachtet wird; mit Blick auf die weitere Rechtsfortschreibung ist es jedoch erheblich. Menchenwürde hat nämlich nichts mit Geld zu tun, wie Sie fälschlich annehmen. Gesellschaftliche Teilhabe hingegen sehr wohl. Und auch wenn es dem Betroffenen zu Recht am Allerwertesten vorbeigehen darf, ist es für die verfassungsrechtliche Betrachtung wesentlich. Bewahren Sie sich bitte Ihre Aufmüpfigkeit. 🙂

    • j. heller
      Richtig, es geht um die Befriedigung der Grundbedürfnisse! Und ein Aspekt, der kaum angesprochen wird, ist, dass der deutsche Sozialstaat immer darauf angewiesen ist, dass es Arbeitslose, Hartzer, Pflegebedürftige, Behinderte, Alte, Kranke, Rentner usw. gibt, denn auch die sichern steuerpflichtige Arbeitsplätze, und das eben nicht nur im ö.D.. Hört sich schräg an, aber wenn man nur mal andenkt, dass es z.B. kein Hartz mehr gibt, dann braucht es kein Personal mehr in den Behörden, in Beschäftigungsgesellschaften, in Bewerbungskursen, Beratungsstellen usw. Kann man natürlich machen, aber neben dem Verlust von Arbeitsplätzen bedeutet dies auch, das Menschen verhungern werden, wenn sich über Pfandflaschen und/ oder Kriminalität der Lebensunterhalt nicht sichern lässt.
      Ich habe allerdings auch ein Problem mit der Vermischung des Gerichts von Geld und Würde. ‚Würde‘ ist keine Aufgabe des Sozialstaats, sondern lediglich die Sicherstellung der physischen Existenz durch Befriedigung der Grundbedürfnisse (Essen, Trinken, Wohnraum). Sich‘ Würde‘ zu erschaffen und zu erhalten liegt in der Verantwortung des Einzelnen, wie auch immer er ‚Würde‘ selbst definiert.

  70. Das BVerfG schafft sich ab. Da wo die Richter sinnvoll das GG schützen könnten, verstecken sie sich hinter dem EUGH, in Fragen, aus denen sie sich besser heraushalten sollten, verfassen sie gutgemeinte Schüleraufsätze, die der Logik entbehren. (Wenn ich ein Minimum kürze, ist es kein Minimum mehr, egal ob ich es um 60 % oder 30 % oder 0,3 % kürze.) Würde das Gericht seiner eigenen Logik folgen – Hartz 4 = Existenzminimum = Menschenwürde – müßte es ein absolutes Verbot von Kürzungen verhängen und damit die Idee des Förderns und Forderns in ihrem zweiten Teil für verfassungswidrig, da inhuman erklären. Aber Logik ist ja irgendwie von gestern. Wir denken mit dem Bauch, und wer widerspricht, wird nicht mehr eingeladen.

    • die Idee des Förderns und Forderns ist doch in der Realität der Jobcenter vollkommen obsolet

    • Eine Nichtzahlung kann doch keine Rechtsverletzung sein.

      Falls das so ist kann ja die GANZE Welt klagen. „Ein Tollhaus – das Ende ist nahe“

    • Der Kinderfreibetrag beträgt 7.620 Euro im Jahr. Das wird pro minderjährigem unbegleiteten Flüchtling in anderthalb Monaten verprasst.

      Finde den Fehler!

  71. Aber Herr Knauss, Ihre rhetorische Frage, ob Staaten und Gesellschaften, die keine Existenzsicherung auf dem Niveau des heutigen Deutschlands haben, menschenunwürdig seien, muss natürlich bejaht werden. Wie sonst ist zu erklären, dass allgemein, besonders aber in der Mehrzahl der Parteien, der Medien und auch bei vielen Richtern die Meinung zu überwiegen scheint, nur in Deutschland könne man menschenwürdig leben?

    Dazu ist man hierzulande auch noch so glücklich wie nie zuvor. Was denn, Sie nicht? Fragen Sie mal die Deutsche Post und schauen in deren Glücksatlas.

    Der Himmel auf Erden muss hier und heute sein. „Leben wie Gott in Deutschland“ müsste es heißen. Statt dessen behaupten böse Zungen, am deutschen Wesen solle wohl die Welt genesen. Welch miesepetrige Hassrede. Wo bleibt das Beste-Menschenwürde-und-glückliche-Menschinnen-Gesetz von Frau Dr. rüg., um diese Herrlichkeit zu verteidigen?

    • Herrlichkeit – wie konnte mir Feministen dieser Lapsus passieren? Dämlichkeit natürlich!

    • Warum sollte jemand, der jung, gesund und offen arbeitsunwillig ist, Geld von der Solidargemeinschaft bekommen?
      Die Suggestion, die bisherigen Sanktionen (wenn denn überhaupt welche ausgesprochen wurden. Der Weg dahin war lang und steinig für die Sozialämter) hätten ältere, gesundheitlich angeschlagene Menschen ohne Chancen auf Erwerbsarbeit betroffen, ist doch absurd.

  72. Dieses Urteil liegt auf der Linie der Moralisierung aller staatlichen Entscheidungen. Jetzt haben Gegner dieser Entscheidung nicht einfach eine andere Meinung über das politisch Sinnvolle, sondern sind potentielle „Menschenwürdenverletzer“.

    Das tut dem gesellschaftlichen Zusammenleben absolut nicht gut, weil es weitere Möglichkeiten für verfassungsgerichtlich gedeckte Hassrede gibt. Es führt zu weiterer Staatsverachtung, weil das Verfassungsgericht die bisherige Regierungspraxis als „menschenwürdenwidrig“ klassifiziert. Das beste Deutschland, das es je gab, zerfleischt sich selbst.

  73. Die biblischen 30 Silberlinge waren also angesichts des eingesetzten Gutes auch nur HarzIV.

  74. Wer macht das Rennen?
    Entweder die sozialistische Ökodiktatur mit Unfreiheit, Armut und Unwissenheit für fast alle, oder die alternative Gesellschaftsform Islam, mittels Demographie?

    Es bewahrheitet sich wieder:
    Die erste Generation baut auf, die zweite Verwaltet und die dritte bringt alles durch.
    Passt wunderbar zur Abfolge der Generationen nach dem zweiten Weltkrieg.

    Nur diesmal wird als Ergebnis eine unumkehrbare Zerstörung der deutschen Gesellschaft stehen.

    • Ich arbeite mehr als mein Großvater, muss allerdings nicht meine Lunge mit Steinstaub ruinieren. Insofern stimmt es individuell nicht.

  75. Die „Würde des Menschen“ ist genauso ein Wieselwort wie „Gerechtigkeit“, „Gleichheit“, „Solidarität“ etc.

    Man kann mit diesen Wieselwörtern, ohne dies konkret begründen zu müssen, für jeden Schwachsinn eine Legitimation oder sogar Legalisierung einfordern.

    Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Kinder des Milieus, das sie in ihre Positionen gehievt hat. Mehr braucht man nicht wissen. Und eigentlich wollte man das lieber auch gar nicht wissen.
    Eine der vielen giftigen Blüten der Parteien“demokratie“ (die Partei als demos…).

    Es sollte sich übrigens auch niemand der Hoffnung hingeben, das BVerfG würde einer zunehmenden Repression im „Kampf gegen Rechts“ oder einer weitergehenden Einschränkung der Individualrechte im Kampf gegen die „Klimaapokalypse“ im Wege stehen.

    • Es ist kein böser Wille, nur eine realistische Voraussicht: Sollte es sich die Regierung unter dem Jubel der Medienmeute einfallen lassen, der Verengung des Meinungskorridors demnächst auch ein paar „robuste Leitplanken“ einzuziehen, in Form von Gesetzen, dann werden die Oberförster in Karlsruhe dem nicht im Wege stehen wollen.

      • Diese flexibel robusten Leitplanken gibt es schon lange. Sie harren nur ihrem politisch opportunen Einsatz. Mit dem § 130 erledigen Sie jeden, wenn Sie wollen.

  76. Nun hat die CDU Herrn Harbarth an die Spitze des BVerfG gehieft und sogleich verirrt sich der gelernte Wirtschaftsanwalt in den Tiefen der Rechtsphilosophie.

  77. Wir haben doch schon lange 2Klassen Recht.
    Deutsche Arbeitslose werden von den Ämtern drangsaliert.
    Clans, Leute die wissen wo das Haus vom Sachbearbeiter wohnt, Flüchtlinge, Asylanten und musl. Großfamilien brauchen sich da keinerlei Gedanken machen.
    Da gibts das ganze Füllhorn der Sozialleistungen ohne irgend eine Gegenleistung.

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