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Macht- und Kasperle-Theater

EuGH verbietet Abschiebung schwerkrimineller Flüchtlinge

von Redaktion

15.05.2019

| Lesedauer: 3 Minuten
Auch „Flüchtlinge“, die schwer kriminell geworden sind, dürfen nicht abgeschoben werden, hat der sogenannte Europäische Gerichtshof entschieden. Er will auch mit offenkundig nicht nachvollziehbaren Urteilen nationales Recht aushebeln.

Der sogenannte EuGH * hat entschieden, dass anerkannte Flüchtlinge selbst nach schweren Straftaten nicht abgeschoben werden dürfen.

Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurden ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein Mann aus dem Kongo wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen. Diese Fälle hat jetzt der EuGH * zu Gunsten der sogenannten Flüchtlinge entschieden; für sie gelte der unbedingte Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie die EU-Grundrechte, urteilten die Luxemburger Richter der EU am Dienstag (Rechtssachen C-391/16, C-77/17 C-78/17).

Das Urteil hat mehrere Dimensionen: Es unterläuft jeden Versuch, wenigsten schwer kriminelle „Flüchtlinge“ abzuschieben. Die Bundesregierung hat sich ohnehin nur zögerlich dazu bekannt. Jetzt ist auch dieses Tor offen – von deutschen Gerichten droht kriminellen Ausländern keine Gefahr mehr, die möglicherweise in ihren Heimatstaaten bestraft werden könnten, die Schutzfunktion der Staaten wird eingeschränkt; sogenannter Flüchtlingsschutz hat Vorrang.

EU-Recht schlägt nationales Asylrecht

Es ist ein sehr weitgehender Schutz vor Abschiebung, ein zu weit gehender. Denn die EU-Richter legen fest, dass EU-Ausländer, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, als Flüchtling im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen wurde. Außerdem dürften Personen nach der Grundrechtecharta der EU nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten des Betroffenen – also auch kriminelles – spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention und des jeweiligen nationalen Asylrechts hinaus.

Die Richter der EU in Luxemburg sind fein raus: Sie müssen ja die Bevölkerung nicht vor Kriminellen schützen. Ihnen geht es auch um etwas anderes, nicht um den Schutz der Bevölkerung oder um die Durchsetzung von Recht und Gesetz: Ihre Zielrichtung ist erkennbar nur, EU-Recht über nationales Recht zu setzen. Denn über ihre Regelungen wird schrittweise EU-Recht an die Stelle nationaler Regelungen gestellt; das war bereits bei früheren Urteilen der Fall. So entschieden diese Richter ebenfalls am Dienstag, dass zukünftig an die Stelle von „Vertrauensarbeitszeit“, wie sie in Deutschland üblich ist, wieder eine strikte Kontrolle der Arbeitszeit zu treten habe; ein zusätzlicher Bürokratisierungsschub für Unternehmen und der Versuch, Flexibilisierung der Arbeitszeit europaweit zurück zu drehen.  Das sind nur die jüngsten Urteile, die allerdings seit den 90er-Jahren aufeinander aufbauen, um Vertragsrecht der EU schrittweise über das demokratisch legitimierte und legale Recht der Mitgliedsstaaten zu setzen.

Vorfahrt für EU-Recht

Rechtlich steht das EU-Recht nicht über dem Grundgesetz – genießt aber Anwendungsvorrang. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dem längst gebeugt. Egal ob Entscheidungen über Währungsfragen oder vergleichsweise bescheiden wirkende wie die Frage vor dem Bundesverwaltungsgericht, ob Rundfunkgebühren auch bar bezahlt werden können – die letztendlichen Entscheidungen wurden den Richtern der EU überlassen. Diese entscheiden in der Regel nach dem Prinzip der Machtausdehnung zu Gunsten sogenanntem europäischen Recht, das schrittweise als überlegen und letztgültig etabliert wird. Mit dem sogenannten Maastricht-Urteil bestätigte das deutsche Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des EU-Vertrags von Maastricht mit dem deutschen Grundgesetz. Es wies die Beschwerde zurück, dass durch die Verlagerung bestimmter Kompetenzen an die Europäische Union – vor allem mit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion – das vom Grundgesetz garantierte Demokratieprinzip (Art. 20 I, II GG) und der Grundrechtsschutz nicht mehr gegeben seien. Im Normalfall sei für die Einhaltung des Grundrechtsschutzes im Gemeinschaftsrecht der in Deutschland so genannte Europäische Gerichtshof (EuGH *) zuständig. Das Verfassungsgericht verteidigt das Grundgesetz nicht mehr.

Man kann es in aller Kürze fassen: Das Bundesverfassungsgericht ist eine leere Hülle wie auch die jeweilige Gesetzgebung: Im Bundestag noch Kasperle-Theater, entschieden wird in Brüssel.


*EuGH: fälschlich Europäischer Gerichtshof, da nur Gerichtshof der EU.

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152 Kommentare

  1. Ich hätte niemals geglaubt, dass ich das mal denken, geschweige den sagen würde aber ich bin für den sofortigen Dexit! Es wird nicht mehr lange dauern und wir geben auch noch dem politisch verfolgten IS Asyl. Der Traum vom „Europa der Menschen“ ist zerstört. Er wurde von einigen Irren in Brüssel und Straßburg zu Grabe getragen. Der Europäische Selbstmord und die Zerstörung der Europäischen Kultur scheinen das einzige Ziel dieser Bande zu sein. Warum? Kann mir das mal jemand erklären?

  2. „Das Urteil hat mehrere Dimensionen: Es unterläuft jeden Versuch, wenigsten schwer kriminelle „Flüchtlinge“ abzuschieben.“

    Das hat doch nicht der EuGH zu verantworten. Anders als die einschlägige Richtlinie und die Genfer Konvention besagt die Charta der Grundrechte der EU in Art. 19 Abs. 2, dass ausnahmslos niemand abgeschoben werden darf, dem Folter usw. droht. Was soll denn der EuGH da machen? Sich über den Grundsatz der Gewaltenteilung hinwegsetzen? Das Problem ist die Grundrechtscharta, die u.a. in diesem Punkt geändert gehört. Dafür ist aber nicht der EuGH zuständig.

  3. Ich habe ja nichts dagegen das man sich durch Werbung finanziert, ganz im Gegenteil das kann ich bestens nachvollziehen und dies erwarte ich auch von den Öffentlich Rechtlichen, es wäre jedoch wünschenswert wenn beim sich Lesen von Artikeln kein Musikvideo oder sonstig geräuschvolle Störungsfaktoren automatisch öffnen würden.
    Ich weiß das gehört nicht zum Thema, wollte das nur mal anmerken. Danke

  4. Wenn die Justiz die oberste Macht eines Staatsgebildes ist, spricht man von Juristokratie.

    Für Demokratie und Rechtsstaat gibt es weltweit keine rechtliche Definition, auch wenn es millionenfach täglich wiederholt wird. Auch die DDR hatte „Demokratie“ in ihrem Namen, obwohl alle wissen, dass es keine war. Vielmehr definiert jeder Staat selbst was er ist, aber keiner würde sich Unrechtsstaat nennen. Somit kann es auch keinen Rechtsstaat geben. Vielmehr hat staatliches Handeln Recht entsprechen – mit Betonung auf Handeln. Was bedeutet, dass das Handeln Recht entsprechen muss und nicht der Staat einer ist.

    Was es aber gibt und definiert ist, sind zwei Prinzipien.
    https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/susanne-k-schmidt-der-brexit-ein-dilemma-auch-fuer-die-europaeische-union-16046145.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0
    (viel zu ineffizient geschrieben, eben professoral, man fange ab Seite 5 an – es gibt auch die Antwort, warum die Briten intuitiv gegen die EU gestimmt haben)

    Das eine Prinzip ist das Richterrecht. Umgangssprachlich wird von Rechtsstaat gesprochen, obwohl es eigentlich Richterstaat heissen müsste. Die Herrschaftsform nennt sich Juristokratie, weil die Justiz das letzte Wort hat. Eine Kontrolle dieser höchsten Macht des Staates gibt es nicht. Jedes verabschiedete Gesetz steht unter Vorbehalt der Justiz.
    Alle Staaten mit Verfassungsgericht und eben auch die EU gehören dazu. Eine Juristokratie ist nur ohne Gewaltenteilung möglich.

    Das andere Prinzip ist die Parlamentssouveränität. Es wird solange im Parlament gestritten, bis eine Lösung da ist. Der Brexit ist das beste Anschauungsbeispiel. Die höchste Macht des Staates (ausser dem Souverän) sind gewählte Repräsentanten – Gesetzgeber. Die Herrschaftsform nennt sich Demokratie, weil der Wähler das letzte Wort hat. Dort liegt auch die Kontrolle dieser höchsten Macht. Die Verfassung ist für die Justiz nicht die höchste Rechtsquelle, sondern es sind auch gegen den Staat einklagbare Bundesgesetze – nicht Verordnungen und auch nicht Richtlinien.
    Dazu gehören Grossbritannien oder die Schweiz. In der Schweiz ist noch speziell, dass sich die Politik selbst einer Qualitätssicherung unterordnet. Jedes Gesetz steht unter Vorbehalt des Volkes und kann nach der Verabschiedung zurückgewiesen werden.

    In einer Juristokratie hat die Politik dem Recht zu folgen. In einer Demokratie folgt das Recht der Politik – weil dort die Kontrolle durch den Souverän liegt.

    Der Gerichtshof der EU (oder EUGH – bewusst „U“ gross geschrieben, also EU-Gerichtshof) spricht Recht auf Vertragsebene. Vertragsrecht ist nur Recht auf der dritten Ebene, weit unterhalb von Gesetzes- oder Verfassungsrecht.

    Macht, die sich der EUGH selbst zugeschanzt hat – ich nenne es Staatsstreich. Ein solcher muss nicht das Ziel haben an die politische Macht zu kommen. Wie alle sehen können ist juristische Macht viel effizienter und der machtwechsel passiert praktisch geräuschlos. Darum merken es die Menschen nicht, weil sie sich automatisch wegen schwarzer oder roter Roben unterordnen und sich gar nicht vorstellen können, es könne nicht rechtens sein.

    Nicht anders als es die Katholische Kirche im Mittelalter war. Bis einmal einer aufgestanden ist.

    Beat Leutwyler, Schweiz

    • Schön erklärt. Es gibt einige Verfahren, wie hierzulande dem Volk die Macht entzogen wird. Für mich ist Deutschland eine Parteiendiktatur, da letztlich alles durch die Parteien kontrolliert wird, auch die Besetzung der Richterämter. Insofern gehe ich mit Ihnen konform, wir haben hierzulande keine Demokratie, allerdings sehe ich tatsächlich die Parteien an den Schaltstellen.

  5. Da habt Ihr es – das Argument der EU.

    #europaistdieantwort

    • Die denken, sie könnten auch „dümmergehtsnimmer“ auf ihre Wahlplakate schreiben und sie werden trotzdem gewählt. Und das Schlimme ist, sie könnten Recht haben.

  6. Das Problem um den „sogenannten EuGH“ ist doch leicht zu lösen. Der EuGH wird umgetauft in EUGH, den EU-Gerichtshof.

  7. Ist dieser EuGH überhaupt ein echtes staatliches Gericht?
    Nach welchem Recht und welchen Gesetzen wird hier verhandelt und entschieden? Die EU ist weder ein Staat, noch ein Land, sie ist ein Verein. Ich denke, dass dieses Gericht nicht nach Gesetzen Recht spricht, sondern nach politischen Vorgaben und somit nichts als ein Scheingericht darstellt, in dem Scheinurteile erstellt werden, für die es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, da das EU-Parlament keine Gesetze erlassen hat. Ich sehe es als reinen Politbetrug!

    • Richtig. Das Volk (welch Nazi Begriff) wählt Vertreter in ein Parlament. Diese bilden die gesetzgebende Versammlung. Jeder Abgeordnete darf Gesetzesvorlagen zur Abstimmung einbringen, die angenommen oder abgelehnt werden. Richter urteilen nach diesen Gesetzen. So lernte ich es in der Schule. Scheint überholt zu sein. Greta Thunberg, der Kapitän der Lifeline und der ** Juncker scheinen die Gesetze fortan zu machen und diese auch gleich zu exekutieren…

  8. Moment: Ein ähnlicher Fall gab es in F. Dort aber wurde entschieden vom Strassburger Menschenrechtsgerichtshof, dass ein Algerier abgeschoben werden kann.
    https://www.srf.ch/news/international/ausschaffung-nach-egmr-urteil-die-huerde-fuer-terroristen-soll-nicht-allzu-hoch-liegen

    Ausserdem ist dieser Bericht bez. EU passend:
    https://www.srf.ch/news/international/demokratie-in-der-eu-eu-wie-richter-die-politik-steuern
    Auszug:
    Der Philosoph Luuk van Middelaar bestätigt diesen Eindruck: «In der Europäischen Union besteht eine starke Tendenz, etwas ausserhalb des Blicks der Menschen zu machen, hinter den Kulissen.»

  9. #dexit. nix wie raus und her mit der nationalen Souveränität.

  10. Zum Teufel mit de EU und dem EuGH – raus und das sofort.
    Aber schuld hat unsere Regierung und insbesondere die sogenannte Kanzlerin. Die wollen das so.
    Wer hat denn diese Schwerkriminellen ins Land gelassen – ja, eingeladen?
    Wer jetzt noch CDUCSUSPDGRÜNLINKE wählt, ist aber genauso schuld, denn er weiß doch, dass diese Parteien diese Kriminalität verursacht haben – mit Vorsatz!

  11. Schön. Aber die Wirklichkeit ist die, dass man in der Bundesregierung beschlossen hat, nur so zu tun, dass alle Regelungen, den Schutz vor Massenmigration betreffend, ignoriert werden. Laute wie leise Proteste aus den alternativen Medien wie auch aus der einzigen Oppositionspartei (AfD) werden einfach ausgesessen und unter „Räächte“ abgelegt.

  12. Die Entscheidung des EUGH ist im Hinblick auf Artikel 33 (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung) der Genfer Flüchtlingskonvention völlig absurd. Zwar heißt es dort in Ziff. 1,

    „einer der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“,

    aber völlig unberücksichtigt bleibt Ziff. 2, unter der es heißt:

    „Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“

    Das heißt nichts anderes, als dass der Sicherheit des aufnehmenden Staates und seiner Bürger absoluter Vorrang eingeräumt wird. Es ist schon haarsträubend, dass der EUGH sich über diesen Grundsatz hinwegsetzt. Ein Grund mehr, die EU zu reformieren …

    • Die seltsamen Entscheidungen dieses fraglichen Gerichtshofs, sind ja nicht unbekannt. Hier hebeln ein paar politisch ernannte Personen geltendes Recht aus, obwohl die EU weder ein Staat ist, noch Gesetze macht. Was ist dieses angebliche Gericht real eigentlich anderes als ein Schiedsgericht, das Vorschläge erlassen kann, aber keine gesetzlichen Urteile?

    • Was den Gedanken nahelegt, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.

  13. Die Richter urteilen entsprechend Gesetzen. Hier müssen die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, auf die sich die Richter beziehen, geändert werden. Wer auch immer dafür zuständig ist, EU-Parlament, EU-Kommission oder Europäischer Rat, muss diese Sache angehen.

    • Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde von der UNO 1951 verabschiedet und kann nur von der UNO geändert werden. Mittlerweile gehören der UNO jedoch auch Staaten an, die nur allzu gern dem Migrationspakt zugestimmt haben und innerlich applaudieren, dass sie auf diese Weise einen Teil ihrer schwierigen Fälle entsorgen können. Sie werden ganz sicher NICHT einer Revision der Konvention zustimmen, die zu deren ‚Nachteil‘ wäre.

      Von der EU (Parlament, Kommission, Rat) wird sich bereits seit Jahren auf diese Konvention berufen, auch als Legitimation zu den angeblich nicht schließen zu könnenden Grenzen. Der EuGH wird ganz sicher keine Änderungen vom Zaunpfahl brechen. Er wird sich auf die Gesetze der Nationen in Europa – nicht EU allein – berufen.

      Es bleibt demnach so wie es ist – es wird immer weiter und weiter etwas beschlossen, und die EU wird derweil überflutet mit Charakteren aus aller Welt.

  14. Diese EU ist nur noch für Kriminelle gut. Alle anderen dürfen nur noch zahlen. Wer das nicht akzeptiert ist ein Nazi.

  15. Die Frage ist, warum einem illegal Eingewanderter überhaupt zuzumuten ist in ein Gefängnis zu müssen? Es ist doch allgemein bekannt das diese Leute Verbrechen aus ganz anderen Gründen begehen wie der plumpe EU Bürger. Wenn ein Afrikaner ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt dann folgt er nur den Empfehlungen seines Heimatstaates. Dort hat ein Regierungsmitglid behauptet das ein Mann sich vor einer HIV Infektion schützen kann indem er nur mit Jungfrauen schläft. Ob die wollen oder nicht. Da er nur das medizinisch Richtige tut sollte das EU Gericht in solchen Fällen erst gar nicht über Vergewaltigung reden.

    • …Freispruch aus kulturellen Gründen. Der „Kultur-Bonus“ geht ja heute schon bei Migranten in die Gerichtsurteile ein.
      Während Hunger bei einem Kleinrentner, der etwas zu essen im Supermarkt geklaut hat, schon mal mit einer saftigen Geldstrafe zu rechnen hat. Wenn er die nicht bezahlen kann, wandert der oder die Rentner/in den Knast. Der kulturelle Hintergrund wie auch das hohe Alter spielen bei solchen rechtstreuen Richtern weniger eine Rolle.

  16. Langsam wird mir klar, was die AfD mit dem Slogan „Hol dir dein Land zurück“ meint.

  17. „Fuck the EU“ Früher fand ich das Nuland-Zitat mal empörend, inzwischen sehe ich es nicht anders. Diese EU kann mir ganz gepflegt den Buckel runterrutschen, ich denke, der Dexit wäre das Beste, was wir für uns tun könnten. Man fragt sich nur, warum diese Richter das Menschenrecht der Afrikaner über das der Europäer setzen. Sind sie vielleicht heimliche Autorassisten? Oder haben sie irgendeine irrationale Präferenz für Mörder und Vergewaltiger von Kindern? Warum sollte das Asylrecht für die Afrikaner absolut sein, aber nicht das Recht auf Leben, sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Europäer??

    **

  18. Warum dürfen nicht legitimierte, offenbar in Hinterzimmern bestimmte Menschen derart weitreichende Entscheidungen treffen, auf die sich dankbar unsere Politiker (m/w/d) zurückziehen können? Die ungeheuere Dimension dieses Urteils haben offenbar die Richter(m/w/d) nicht im Blick gehabt, Oder es ist von der Politik(w) so gewollt. Man erinnere sich nur an das sog. Bosmans-Urteil der EU* , das den Fussball in ungeheuerem Mass verändert hat. Vielleicht geht manchem ein Licht auf.

  19. Wer hat denn da noch daran gezweifelt? Mit der Ratifizierung der Deutschen durch den Migrationspakt ist die Schleuße in Richtung Deutschlang sperrangelweit auf, aber in die G Gegenrichtung wird es kaum noch zu verhindern sein. Ein klassisches Eigentor, was unsere Politiker und noch weniger die Mehrheit der Wähler offensichtlich nicht begreifen will oder kann.

  20. Wen wundert es da, dass viele Briten aus der EU rauswollen?!

  21. Diese Entscheidung widerspricht dem wichstigsten Menschenrecht: in der Sicherheit und ohne Angst zu leben. Als solche solte sie einfach ignoriert werden. Basta.

  22. Das Urteil kommt immerhin rechtzeitig zur EU-Wahl, so können wir seiner am 26. Mai gedenken und ihm Rechnung tragen.

    [Der EUGH – eine 5. Kolonne der EU-Skeptiker? Listige Wahlkampfhilfe für „Rechtspopulisten“…?]

    • „Listige Wahlkampfhilfe für „Rechtspopulisten“…?“ – hehe, der war gut.
      Bei mir ist die Rechnung jedenfalls aufgegangen 🙂

  23. Na, UND DA gibt es wirklich noch Menschen u. Politiker aus dem AltparteienClub die sich wundern und nicht verstehen wenn immer mehr Menschen die EU mit der ZentralregierungBrüssel und den EuGH ablehnen!?

    VON MIR aus soll sich Brüssel und das EuGH um die Außenpolitik kummern, ABER die Hände aus Deutschland bzw den einzelnen EU-Ländern lassen

    Ich will u. brauche die EU mit Brüssel nicht – geschweige dann ein späteres 4.Reich namens Groß-Europa. Deshalb wähle ich auch den Nationalstaat – für mich und für UNSERE Kinder u. Enkelkinder die diesen EU-Wahnsinn später mal finanz u. kulturell schultern u. in mehrerer Hinsicht bezahlen müssen

  24. Edit zum vorherigen Kommentar und Thema Deutsche Gerichte wie BVerfG ect,hatte ich vergessen mit einzufügen…dazu sei jedem das Buch von Friedrich Grimm „Politische Justiz-Die Krankheit unserer Zeit“ empfolen. Das geht Zeitlich zwar nur bis in die späten 90er,lässt aber erahnen wohin die Reise weiter ging.

  25. Na ja… Letztendlich ist es unseren Politmarionetten eh egal ob Deutschland noch als eigenständiger Nationalstaat existiert oder nicht, und bevor sie sich Arbeit aufhalsen,geben sie diese Sachen lieber an’s EUGH.
    Wer sich schon so etwas wie den jetzigen Art.23 in’s Grundgesetz schreibt,der hat auch kein Interesse an einem souveränen Nationalstaat. Schon lustig wie sie sich in Brüssel ne neue UdSSR (EUdSSR) zurecht basteln, da dieses Systhem dem ach so freiheitsliebendem Westen Europas immer Spinnefeind und verachtenswert war.
    Im übrigen werden die Richter im BVerfG eh durch Politiker(Parteien) in ihr Amt gehoben,also spiegelt das was das Bundesgrundgesetzgericht (Verfassung hat Deutschland keine) entscheidet,immer das wieder was aktueller politischer Mainstream ist…von daher also egal ob es hier oder in Brüssel entschieden wird.

  26. Ein triftiger Grund für den Austritt. Wenn Recht nicht mehr demokratisch zustande kommt, nennt man dies Diktatur!

  27. Und jeder Bürger, der am 26.05.2019 mit seinem Kreuz auf dem Wahlschein Unterstützung für diese Politik ausdrückt, läd massive Kontaktschuld auf sich. Auch der Nichtwähler, denn er stimmt automatisch zu.

  28. Richter dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze entscheiden. Der Fall zeigt einmal mehr: der ganze Komplex von Gesetzen und Regeln, egal ob nationales oder EU-Asylrecht oder auch die in den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts verabschiedete Konvention bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung.

    In der gegenwärtigen Fassung sind sie, zusammen mit meist einschlägig orientierten Richtern, schlichtweg zur juristischen Grundlage für eine nie dagewesene Massenmigration aus der arabisch-afrikanisch-islamischen Welt nach Europa geworden. Die Frage ist, wie weit sich die Regierungen und Völker der EU sich diese Besiedelung auf Raten noch gefallen lassen. Außerhalb Deutschlands, das ein ebenso tragischer wie absurder Sonderfall ist, sehe ich für diese Entwicklung keinen Konsens.

    Eigentlich sollten jetzt viele Leute aufwachen und sehen, was die Souveränitätsabgabe an eine supranationale Organisation in der Praxis bedeutet; ich fürchte jedoch, in Deutschland schlummert man weiter oder begrüßt diese Entwicklung sogar.

  29. das war etwas zu schnell:

    ..den Weg für den EuGH bereitet.
    Der Fall Solange ist eingetreten. Das BVerfG möge endlich seiner Verantwortung gerecht werden und dem EuGH die Befugnis nehmen, unserem Land Schaden zuzufügen. Ich fühle mich in meinen Grundrechten verletzt

    • Darauf kannste lange warten,diese Richter werden von amtierenden Altparteien in’s Amt gewählt und die vertreten durchweg die politische Linie unserer Politmarionetten, von daher eine never ending Story.

  30. Blöder gehts nimmer. Urteile, die nicht nachvollziehbar sind, sind keine Urteile, sind Nichturteile. Hatten wir doch schon mal. Die Europawahlen bieten die Möglichkeit dieser Rechtsprechung (?) die rote Karte zu zeigen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Solange – Rechtsprechung https://de.wikipedia.org/wiki/Solange_II
    den Weg bereitet
    Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig

  31. Wir wollen diesem Sachverhalt am 26. May gebuehrlich rechnung tragen.

  32. Der Slogan “Europa ist die Antwort “ bekommt hier eine aktuelle Bedeutung.

  33. Wie ist das denn, wenn jemand 10 Jahre abgesessen hat, hat er dann die Kriterien zur Einbürgerung erfüllt?

    • Ja klar! Immer! Dafür sorgen schon Kirchen und die Grünen.

  34. Zu ergänzen ist noch, dass dieses EU- Urteil über Schwerstkriminelle Migranten mit keinem Wort in der ARD erwähnt wurde, während man sich aber ausgiebig über das EU -Urteil über die Kontrolle der Arbeitszeit ausliess.
    Ich beschwere mich jedesmal bei der ARD über solche fehlenden oder nicht vollständigen Nachrichten und bin gespannt , wann man mir das verbieten wird.
    Ich bin der Meinung, dass viel mehr Bürger an der Stelle Mal protestieren sollten und damit Druck ausüben.
    Noch dürfen wir das.

    • Dazu müssten sich aber viele Freidenker jeden Abend „Betreutes Denken“ reinziehen,und das dürfte ziemlich aussichtslos sein. Ich bin Totalverweigerer der Deutschen Propaganda Abteilung, sowas werd ich nur noch über meine Leiche anschauen.

    • Ja richtig! Ist mir beim Deutschlandfunk auch schon aufgefallen. Möglicherweise denken die Qualitätsjournalisten in der Redaktionsleitung, man könne das ja „rechtspopulistisch instrumentalisieren“.

  35. Den EuGH schätze ich persönlich inzwischen wie eine kriminelle Vereinigung, da er die Europäer zwingt, mit illegal eingereisten Schwerverbrechern zu leben ( oder gar zu sterben ) und diese einschließlich Familiennachzug auch noch lebenslang zu alimentieren. Ein Irrenhaus diese EU.

  36. vom EuGH ist nichts anderes zu erwarten, die ticken eben so. LEIDER

  37. Wenn sich EU-Recht schon so äußert, dann ist dieser Europäische Gerichtshof ein Verein, der Terror und Gewalt unterstützt – durch Aushebelung der Sicherheitsinteressen der europäischen/hiesigen Bevölkerung.
    Das ist skandalös. Man müsse sich mal überlegen, was für ein moralischer ** in diesem Gremium über uns bestimmt.

  38. Es ist einfach nicht mehr fassbar, was hierzulande abläuft.

    Einerseits kann jeder, der illegal dieses Land betritt, selbst wenn er kriminell wird, für immer bleiben und wird noch alimentiert.

    Andererseits ist es unheimlich schwierig, legal hierhin zu kommen nur zu Besuch. Gestern wurde eine Bekannte von mir an der Botschaft Bangkok abgewiesen. Obwohl alles vorlag. Reisepass, förmliche Bürgschaft meinerseits (im Original, die musste ich per Post schicken!), Passbilder, Visumantrag, usw. usf. Wegen eines Formfehlers in der ausgedruckten Bestätigung zum Termin (5 Wochen Wartezeit übrigens).

    Also, um so ein Visum zu bekommen braucht es das folgende:

    a) Eine förmliche Verpflichtungserklärung des Einladenden (hier also ich). Dazu muss man (je nach Ort) 1-2 mal zum Amt (Wartezeit gibt es natürlich auch, und Ämter haben nur dann auf, wenn man arbeitet gewöhnlich), und man muss „die Hosen runterlassen“ bezüglich Einkommen, Wohnraum, usw. Und gibt mit der Unterschrift alles „zur Pfändung frei“ im Fall der Fälle.

    b) Diese muss dann per Post geschickt werden. Eine Kopie vorlegen reicht nicht. Die Deutsche Bahn kann selbstausgedruckte Tickets im ICE bei Tempo 300 auf Gültigkeit prüfen in Sekundenschnelle, aber die Ämter halt nicht einen Ausdruck solch einer Verpflichtungserklärung.

    c) Dann braucht man einen Termin in der Botschaft. Wartezeit so 2-5 Wochen je nach „Aufkommen“. Termine kann man nicht umbuchen. Das heißt man kann nur löschen und sich wieder „hinten anstellen“ (selbst wenn man beim Termin nur einen Fehler drin hat, wie einen Zahlendreher in der Passnummer). D.h. ist man noch in Phase a) oder b), ist es schwierig bereits einen Termin zu buchen.

    d) Zum Termin muss der Einladende persönlich erscheinen. Daß das eine 2-Tages-Reise ist – interessiert keinen. Zusätzlich braucht man auch noch eine Krankenversicherung, irre viel anderen Papierkram, usw. usf. Und ist irgendwo ein kleiner Fehler drin, heißt es „hinten wieder anstellen“…

    e) Das Beste ist, daß die „Verpflichtungserklärung“ aus a) nur 3 Monate gültig ist. Dann ist sie erloschen. Auch muss sie „frisch“ sein, d.h. nicht älter als 3 Monate.

    Und das alles wegen eines simplen Besuchs. Es ist einfach nur noch grotesk, was hier in diesem kranken Land abläuft.

    • Ihre Bekannte hat nur vergessen, den Antragspapieren eine kleine Aufmerksamkeit beizulegen.;-(

  39. Haben die Verteter der EU eigentlich keine Angst vor der
    Wut und der daraus folgenden Reaktionen der diversen Bevölkerungen ?
    Glauben diese Figuren wirklich ihr Handeln bliebe ohne Folgen für sie ?

    • NEIN, diese gutbezahlten EU Heinis haben keine Angst weil sie fernab in ihrer eigenrn heilen Welt leben. Die bekommen ERST DANN Angst wenn dann auch von deren Kindern, Töchtern o. Frauen die ersten **

    • Werter Herr Brunner,

      wofür, glauben Sie, wurde eine paramilitärische European Gendarmerie Force in Vicenza aufgestellt?
      D ist zwar nicht beteiligt; man hatte wohl befürchtet, dass deutsche Soldaten in anderen EU-Staaten eingesetzt werden könnten.
      (Sie ahnen vielleicht: Wg. unserer Natsi-Vergangenheit.)

      Im umgekehrten Fall würden uns, wenn’s Politikern „unwohl“ würde, wohl fremde Soldaten „beglücken“.

      Zwar kann ich den Wahrheitsgehalt überprüfen, jedoch berichtete Epoch Times anlässlich von Gelbwesten-Demos im vergangenen Winter, dass auch EuroGendFor-Truppen mit schwerem Geräte eingesetzt wurden.

      MfG D.V.

      • Ja, diese „Task Force“ zur „Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit“, gemeint ist eigentlich die gewaltsame Unterdrückung der Proteste gegen praktiziertes Unrecht, wird nicht gegen verbrecherische Araber-Clans eingesetzt, sondern um die deutschen Bürger, die nicht willens sind, sich weiterhin ausnehmen und unterdrücken zu lassen.

  40. Wer wundert sich denn noch über den Unsinn und Irrsinn den solche „Anstalten“ in der EU anrichten??
    Für mich sagt die Genfer Flüchtlingskonvention folgendes:

    Rechte und Pflichten nach der Genfer Flüchtlingskonvention — ein Überblick

    Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist das “Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge” vom 28. Juli 1951. Diese Flüchtlingskonvention ist in Deutschland mit Gesetz vom 1. September 1953 verkündet worden (BGBl. II S. 559) und am 22. April 1954 in Kraft getreten gemäß Bekanntmachung des Bundesaußenministers vom 25. April 1954 (BGBl. 1. II S. 619).

    Mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird in Artikel 1 GFK der Begriff des Flüchtlings genau definiert und nachfolgend eine Reihe von grundlegenden Rechten und Pflichten festgelegt. So wird genau geregelt, welchen rechtlichen Schutz ein Flüchtling von einem Unterzeichnerstaat der Konvention zu erhalten hat. Ebenso legt es die zu leistende Hilfe fest und bestimmt die sozialen Rechte.

    Ein Flüchtling hat u.a. ein Recht

    auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion oder des Herkunftslandes (Artikel 3 GFK).
    auf Religionsfreiheit (Artikel 4 GFK).
    auf Zugang zu den Gerichten (Artikel 16 GFK).
    auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge (Artikel 28 GFK).
    auf Straffreiheit in Bezug auf die illegale Einreise bei unmittelbarer Einreise aus dem Fluchtland und sofortiger Meldung bei den Behörden (Artikel 31, Abs. 1 GFK).
    auf Ausweisungsschutz (Artikel 33 GFK), Grundsatz der Nichtzurückweisung. Verbot der Zurückweisung in ein Land, in dem der Flüchtling Verfolgung fürchten muss (Non-Refoulement-Prinzip);
    auf Gleichbehandlung gegenüber anderen Ausländern (Artikel 7, Nr. 1 GFK).

    Neben den Rechten sind in der Flüchtlingskonvention auch Pflichten des Flüchtlings festgelegt.

    Die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes hat der Flüchtling zu respektieren (Artikel 2 GFK).

    Jede Person hat individuell nachzuweisen, dass ihre Furcht vor Verfolgung begründet istArtikel 33 — Verbot der Ausweisung und Zurückweisung[↑]

    Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

    Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

    Noch Fragen Kienzle??

    Der sogenannte EuGH verbiegt hier also weltweit gültige Rechte,nur um sich selber ein Süppchen zu kochen??

    Nein,der EuGH handelt so,weil im die „Volksvertreter??“ das so ermöglichen und sich dieser bescheuerten Rechtsauslegung unterwerfen,mit Vorliebe gerade „unsere“ vergrünlinksrot durchwucherte „Bundesregierung“ unterwerfen!

    Am 26.05.2019 sollte daher Zahltag für diese Volksverdummer sein,denn nur eine EU die von den Bürgern getragen wird kann überleben!

    Deshalb : wer die „etablierten“ wählt,der kann auch gleich zu hause bleiben,denn dann wird sich in der EU nichts für die Bürger verbessern!!

    • zu Artikel 33, Vergünstigung, Satz 2:
      Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde..

      Die heutige Interpretation, manche nennen das Zeitgeist, sieht das leider anders.
      Die Linken haben „schwer wiegend“ oder „besonders schweres Verbrechen“ durch einen Inhalt ersetzt, der mir leider nicht geläufig ist!

      Der Augiasstall EuGH gehört ausgemistet !

  41. Unfassbar, wie mit der körperlichen Unversehrtheit der „in der EU schon länger lebenden“ umgegangen wird. Schwer Kriminelle Migranten haben hier mehr Rechte, als diejenigen, die diesen Wahnsinn seit Jahrzehnten bezahlen müssen. Manche mit Leben und Gesundheit!

    Die Diktatur aus Brüssel muss ein Ende haben!

  42. Die EU braucht kein Mensch. Sie ist eine Mafia, die von dem Nationalstaaten Geld einsammelt und nach Gutdünken weiterverteilt. Die Gesetze der Nationalstaaten sind Null und nichtig, wenn die EU es anders will. Wie Mafia halt.

  43. Seit wann macht denn der EUGH (sic!) massiv Wahlkampf für die AfD und alle Gleichgesinnten?

  44. Das sollte man bei der EU-Wahl berücksichtigen!
    Weder Weber, noch Timmermans…..

  45. Grundsätzlich stimme ich dem Tenor des Artikels ja zu, aber Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention besagt dieses:

    Art. 33 GFK – Verbot der Ausweisung und Zurückweisung
    1.
    Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

    2.
    Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

    Nach meiner Rechtsauffassung – wobei die natürlich nicht bindend und alleinseligmachend ist – kann man durchaus abschieben. Möglicherweise muss man das Urteil dahingehend lesen, dass die EU-Richter höherrangiges EU-Recht deswegen verworfen haben, um die GFK zur Anwendung zu bringen, denn normalerweise gilt lex specialis vor lex generalis. Vielleicht kann das durch den Autor des Artikels in einem Nachtrag noch thematisiert werden.

    • Die GFK wird laufend missachtet. Zum einen sieht auch die GFK vor, daß die Flucht dann zu Ende ist, sobald sicheres Gebiet erreicht wurde. Und dort hat man sich den Behörden zu zeigen. Und nicht noch durch x Länder weiterzufliehen, evtl. erst in „Fluchtländer“ hinein (wie Libyen).

      Desweiteen, wie sie ja selbst zitieren, ist selbst bei berechtigten Flüchtlingen der Schutz zu entziehen, wenn sie im Schutzland Verbrechen begehen.

      Quasi alle die hier hinkommen sind somit keine Flüchtlinge im Sinne der GFK. Und werden sie kriminell, dann sind sie doppelt kein „Flüchtling“. Und gehören umgehend abgeschoben.

      Nur, man will ja das Land fluten. Egal mit wem (bzw. genauer: Am besten mit Moslems und Analphabeten). Niemand hat vor, irgendwen abzuschieben. Die ganzen „Asylverfahren“, Alibi Grenzkontrollen usw. sind nur Schau.

      Das beste ist, daß es auf der anderen Seite unheimlich schwer ist, legal hierhin zu kommen. Gestern wurde eine Bekannte von mir an der Botschaft Bangkok abgewiesen. Obwohl alles vorlag. Reisepass, förmliche Bürgschaft meinerseits (im Original, die musste ich per Post schicken!), Passbilder, Visumantrag, usw. usf. Wegen eines Formfehlers in der ausgedruckten Bestätigung zum Termin (5 Wochen Wartezeit übrigens).

      Und das alles wegen eines simplen Besuchs. Es ist einfach nur noch grotesk, was hier abläuft.

    • JAWOHL, sehr gut gesagt!!

      Auch ich habe schon mehrmals auf die GFK hingewiesen WAS dort AUCH uber die Fluchtlinge zu lesen ist und WIE dieae sich im jeweiligen GADTland zuverhalten haben.

      DOCH auch DAVON: KEIN Wort in der Lücken- und Lügenpresse und den Staatsfunk,,,,!!

  46. Es wird Zeit, dass die Urteile des EUgHs einfach nicht mehr beachtet werden.
    Dieses Gericht hält sich nicht an geltendes Gesetz, sondern versucht auf jegliche Art selbst Gesetze zu machen. Damit überschreitet es seine Kompetenz!

  47. Gut, dass diese Haltung vor der EU Wahl deutlich wird.
    Das soll doch bitte mal Herr Seehofer erklaeren.

    • Ich weiss nicht aber, ob das alle wissen, da ich keine ÖR konsumiere, würde ich eher glauben, dass es nicht publik wurde.

  48. Und dann wundert man sich das immer mehr Menschen die EU als europafeindlich ansehen? Na, warten wir den 26.5. ab…

  49. Mit diesem Urteil haben die sich wohl selbst ins Knie geschossen, wären die Schlau gewesen, hätten die nach der EU-Wahl geurteilt, denn nun wird der neue Rechte Block garantiert noch mehr stimmen bekommen, und das ist auch gut so.

  50. Man benötigt für das Studium der Rechtswissenschaft ein gewisses Maß an logischem und analytischem Verstand. Außerdem helfen Lesen, Schreiben und Rechnen ungemein.
    Also, was sagt das Urteil des EuGH:
    Der Flüchtlingsstatus, der sich aus internatinalem Konventionenrecht ableitet, kann nicht durch nationales Recht ausgeschlossen werden. Das geiche gilt z B. für die Haager Landkriegsordnung.
    Anders als in einem geschlossenen Rechtssystem mit einer rechtsdurchsetzenden Autorität, vulgo Vater Staat, führt ein Verstoß gegen Konventionenrecht nicht unmittelbar zu Sanktionen, sondern entpflichtet die übrigen Vertragspartner ihrerseit von der Bindung dem verletzende Part gegenüber. Beispiel: C-Waffeneinsatz im Krieg.
    Die Masse der Hereingeströmten fällt nicht unter die Flüchtlingskonvention, sondern es sind entweder Asylsuchende, Fachkräfte oder sie gelten als kulturelle Bereicherung, also Kunst.
    Wenn nun ein tatsächlicher Flüchtling Straftaten begeht, ist er straftechtlich zu behandeln wie ein Staatsbürger.
    Ein ähnliches Prinzip gilt übrigens auch für dem Kriegsgefangenen.
    Den EuGH für unsere vollkomnen bescheuerte Politik verantwortlich zu machen, zeigt wie gut der Blitzableiter EU funktioniert. BK Merkel würde sich angesichte der Kommentare hier und heute schlapplachen.
    P. S.: ich bin nicht Jurist, sondern Koofmichel. Sollte meine o.g. Darstellung der Korrektur oder Ergänzung bedürfen, nur zu, bitte.

    • In Canada werden Asylanten, die schwer straffällig geworden sind, abgeschoben und verlieren ihren Flüchtlingsstatus, nach meiner Kenntnis.
      Warum geht das in der EU und in Deutschland nicht – rein rhetorische Frage.
      Warum schützt man hier nicht die einheimische Bevölkerung, so wie z.B. in Canada?

    • Ein bekannter von mir hat Maschinenbau studiert, ist Maschinenbauing.
      Später hat er wärend er gearbeitet hat noch Jura studiert.
      Da war er natürlich nicht jeden Tag in der uni, mußte ja arbeiten und Geld verdienen.
      Der meinte gegen die Anforderungen bei einem Maschinenbaustudium seien die Anforderungen bei Jura ein Witz.

    • Ursache und Wirkung, Herr Nicht-Jurist – und des logischen Denkens nach eigener Aussage fähig!
      Wenn die Wirkung einer Straftat (hier schwerste Gewaltstraftaten) eines Asylanten keine adäquat national-staatliche Strafverfolgung zum Schutz der Allgemeinheit mehr haben darf, so entspricht dieser Fremdeingriff der EU in die individuellen Persönlichkeitsrechte eines Staates, der dadurch die Schutzfunktion für seine Bürger verliert. Ein Asylant mit solch schwerer Straftat auf dem Kerbholz, ist zwar vor dem Gesetz gleich dem eines eiinheimischen Straftäters, aber indem er nicht abgeschoben werden darf, aufgrund seines Aufenthaltsstatus, zum besonderen Wohlverhalten verpflichtet. Kein Hausherr wird einem Gast, der seine Frau vergewaltigt hat, dessen Aufenthalt in seiner Wohnung weiter dulden.

      Die übergeordnete Rechtstellung des EuGH ist eine (politisch indizierte) Anmaßung(!), der internationales Recht zum Vorwand nimmt, um seine betonende, dem nationalen Recht übergeordnete Rechtstellung zu implentieren und nationale Entscheidungen, hier im Aufenthaltsrecht, auszuhebeln.

      Mittlerweile sind auch andere Rechtstreitigkeiten, wie im Bereich Umwelt und Verkehr usw. Indizien dafür, dass es bei der Einheit um Europa nur darum geht, dass die Nationalstaaten Kompetenzen im Recht der Mammut-Behörde übertragen sollen, und dadurch die Bewegungsfreiheit selbständigen Handelns erheblich eingeschränkt wird. Selbst nach der Flüchtlingskonventieon wäre die Abschiebung von schwer straffällig gewordenen Straftätern durchaus keine Verletzung der Charta der Menschenrechte.

      Aber alle, wie wir hier schreiben, wissen: Das Ziel sind nicht die Menschenrechte in der EU: Ziel sind am Ende die Vereinigten Staaten von Europa. Eine Utopie von Globalisten wie Juncker und Merkel, nicht von Europäern!

      Am Ende steht die Zwangsjacke, die uns Juncker und Merkel überziehen wollen!

      Und das wird scheitern!

      So meine Interpretation der aktuellen Urteile.

      Und lieber Nicht-Jurist: Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Ob es Merkel sein wird, dass wollen wir doch erst mal abwarten.

  51. Europa – ein sicherer Hafen für Verbrecher aller Art – Rundum Sorglos Paket gibt’s Gratis inklusive.

  52. Etwas, was dringend gestoppt werden muss, ist der EuGH. Dieses „Gericht“ ist ein Lobbyverein für EU-apologetische Strömungen jedweder Art ohne demokratische Legitimation:

    „Die Reihe der richterlichen Anmaßungen lässt sich für fast alle Bereiche des europäischen Lebens fortführen. Schon 2008 stellte Altbundespräsident Roman Herzog die schlimmsten Verfehlungen des EuGH in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zusammen.

    Am Schluss rief Herzog: „Stoppt den Europäischen Gerichtshof!“ Doch sein Donnerhall verklang.“

    https://www.welt.de/debatte/kommentare/article162005945/Dieses-Plaedoyer-ist-eine-Katastrophe-fuer-die-Fluechtlingspolitik.html

  53. „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Zitat: Schoklod „der Ischias“ Juncker.
    „Wir drehen eine Schraube, ziehen sie fest und fester und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es keinen bruch gibt und man noch fester schrauben kann, dann schrauben wir weiter, Drehung um Drehung, bis der Drehmoment überschritten ist und es kein Zurück mehr gibt.“ Zitat: Klaus Kabel
    In beiden Fällen wird das Ergenis das gleiche sein – Zerstörung.

  54. Alle, die vor dem UN-Flüchtlingspakt gewarnt haben, sehen sich jetzt bestätigt:
    Durch dieses Schandurteil überholt uns dieser Pakt von hinten links und wird so zu geltendem Recht. Leider haben unsere regierenden Parteien – auch die CSU und Herr Weber – diesem Unsinn zugestimmt. Herr Weber ist für mich keine Wahlalternative.
    Jetzt wird mir auch klar, warum sich die vielgescholtenen Ostländer… immer stärker gegen diese Art der EU wehren. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät!

  55. (…) Das Verfassungsgericht verteidigt das Grundgesetz nicht mehr.(…)

    Ja, genau! Und deswegen habe ich als Wähler die Möglichkeit, dieser EU am 26. Mai. meine Zustimmung zu verweigern. Wer die Nationalstaaten und seine ureigensten Rechte abschaffen will, der will Europa Fesseln anlegen, damit man nicht mehr als Bürger dieser bislang selbstständig handelnden Staaten frei im eigenen Haus ist. Und ich möchte gerne Herr meines Zuhauses sein und nicht an juristische „Zwangszuweisungen“ gebunden sein.

    Die EU will meine Freiheit einschränken. Es geht ihr nicht um gute Nachbarschaft. Es geht ihr um Macht. Und darum, diese Macht in die Macht des Globalismus einzubinden!

  56. Das heißt doch übersetzt:
    Jeder afrikanische Staat kann für seine sämtlichen Gefängnisinsassen Flugzeuge chartern sie nach Europa fliegen. Dort brauchen die Straftäter am Flughafen nur „Asyl“ zu rufen und schon können sie ihr Leben lang in Europa bleiben und dort ihre Straftaten verüben.
    Die Afrikanischen Staaten sind fein raus. Sparen sich die Kosten für Kost und Logis der Kriminellen. Auch wird das Leben dort sicherer. Damit sie nicht vom Klimawandel bedroht werden, deindustrialisieren wir für sie Europa.

    Erinnert mich an die Vergangenheit. Dort wurden auch hauptsächlich Kriminelle nach Amerika und Australien gebracht. Wie es den schon länger dort Lebenden (Indianern, Inkas, Aborigines) ergangen ist, weiß man inzwischen.

    Vermutlich soll der gemeine Europäer auch aussterben.

    Wer diesen EU Zirkus noch ernst nimmt, der gehört meiner Meinung nach in die Geschl0ssene.

  57. Der Schutz der heimischen Bevölkerung hat gefälligst über dem „Wohl“ solcher
    kriminellen Subjekte zu stehen!

    Punkt AUS!

  58. Europa ist die Antwort, Deutschland der sichere Hafen für jeden Kriminellen dieser Welt. Man kann auch hier dem kriminellen Treiben weiter nachgehen, ernsthafte Strafen sind nicht zu befürchten. Ein Land das kriminelle Ausländer nicht mehr abschieben kann, existiert doch gar nicht mehr. Und da wundert man sich noch, das man Aussenpolitisch nix mehr zu melden hat ? Man blamiert sich ja selber bis auf die Knochen, wer soll einen da noch ernst nehmen ? Am 26. werde ich wählen gehen, gegen diese EU.

  59. Soweit ich weiß, kann sich ein EU-Staat auch an den EMGR wenden und dort ein Urteil zu seinen Gunsten erwirken.

    Die Urteile des EMGR sind bei weitem nicht so angenehm für die Abschiebekandidaten (unter Terrorverdacht) wie z.B. die deutscher Verwaltungsgerichte.

    Vor dem EMGR können z.B. EU-Staaten auch Abschiebungen durchsetzen, wenn es den Kandidaten nicht gelingt, persönliche Bedrohungen durch Folter etc. nachzuweisen. Die einfache Behauptung, man fühle sich bedroht, reicht dann nicht mehr.

    Das gilt auch dann, wenn der Kandidat dann z.B. Ehefrau und/oder leibliche Kinder im abschiebenden Staat zurücklassen muss.

    Solche Urteile werden manchmal in einigen deutschen Medien veröffentlicht, in den meisten aber ignoriert und verschwiegen.

  60. Heißt es beim EUGH in der Urteilsverkündung eigentlich auch: Im Namen des Volkes ?
    Falls ja, wäre das eine glatte Lüge. Man mag sich trösten mit der Binsenweisheit: Gerichte sprechen kein Recht, sie fällen Urteile. Passend ist lediglich der Zeitpunkt vor der Wahl: so kann man über die Vorteile der EU noch einmal lange nachdenken.

  61. Das heißt doch eigentlich im Klartext „ Verbrecher der Welt kommt hierher,
    hier sind die Au­to­ch­thonen Freiwild“ . Ihr könnt hier tun und lassen was ihr
    wollt es passiert euch nichts, denn die die ihr überfallt, vergewaltigt usw.
    werden immer für euch sorgen und wir haben sie dazu verpflichtet. Ein
    besonders absurdes Urteil des EuGH. Das allerdings die Wahlentscheidung
    noch einmal vereinfacht.

  62. Der EuGH schmückt sich also mit den gleichen falschen Federn wie das sogenannte Bundesverfassungsgericht. Müsste es nicht, mangels einer Verfassung, eigentlich Bundes Grundgesetzgericht heißen? Die Kleidung der „Rotkäppchen“ könnte bleiben, sieht sowieso zum brüllen aus.

  63. Großartig! Damit entzieht man ganz offiziell den Hühnern das Recht den Fuchs des Hühnerstalls zu verweisen, egal wie viele ihrer Artgenossen er bereits verspeist hat.

    Was für eine Art von „Rechtsprechung“ soll das sein?

    Frei nach Loriots „Weihnachten bei Hoppenstedts“ könnte man es auch nennen: „Wir bauen uns einen Bürgerkrieg!“ Wir müssen nur noch warten bis es „Puff!“ macht und alle Figuren umfallen. Sollte das wirklich das Ziel sein?!

  64. Kann es vielleicht sein, dass die Richter nationale Tendenzen in den MItgliedsländern subtil fördern wollen?

    Ich meine, das sind studierte Leute, die können nicht so blöd sein, dass ihnen nicht klar ist, dass diese Entscheidung Wasser auf die Mühlen, von AfD, Lega Nord, FN, FPÖ etc. ist.

    • Ich glaube, diese Leute sind sich ihrer Macht so sicher, daß es ihnen egal ist.
      Egal, wieviel Wasser auf die entsprechenden Mühlen fließt, so schnell werden sie ihre Plätze nicht räumen.

  65. Wenn man keine kriminellen Flüchtlinge mehr abschieben kann, muss man darauf reagieren und die Aufnahme von Flüchtlingen generell aussetzen. Das geht praktisch natürlich nur, wenn man einen Zaun um Deutschland baut und die Grenzübergänge bewacht. Man bedenke, was sich aus dieser Flüchtlingswelle für Clans entwickeln werden, wenn man wieder die Fehler macht, kriminelle Asylmigranten im Land zu lassen und sie nicht sofort abzuschieben. Deutschland wird eines Tages unregierbar sein und zum gescheiterten Staat werden. Die Sache mit den Dealern im Görlitzer Park, die ihren illegalen Aktivitäten jetzt in einer markierten Zon nachgehen dürfen, ist nur der Anfang.

    Was man auch bedenken sollte: im Prinzip hat die EU doch überhaupt keine Macht. Sie kann beschließen was sie will, solange sie keine eigene Polizei und Armee hat, um diese Beschlüsse notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist die EU politisch impotent. Deutschland könnte sich also jedem EU-Beschluss widersetzen und es würde überhaupt nichts passieren. Aber dafür braucht man eine andere Regierung als diese untertänigen und Brüssel-hörigen Ja-Sager in Berlin. Wenn ich immer sehe, wie sich andere Staaten auf die Hinterbeine stellen, wenn sie irgendetwas nicht wollen (Iran, Türkei) und ich das mit dieser deutschen Duckmäuserei vergleiche, habe ich nur noch Verachtung übrig. Leider muss ich in diesem Land leben und die Konsequenzen ausbaden.

  66. Wenn ich als Grenzbewohner versuche, in Luxemburg mein Heizöl zu kaufen, teilt mir die Zollfahndung mit, dass ich „im Ausland “ kaufe.
    Weshalb sollten “ im Ausland“ beschlossene gesetze für mich gültig sein, die „im Namen des (meines) Volkes verkündet werden.

  67. Der Europäische Gerichtshof (eigentlich: EU-Gerichtshof) gehört entmachtet.

  68. Wer sich die Vita der Richter am EuGH und ihre Entscheidungen anschaut, weiß, wohin der Zug fährt. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch keine „leere Hülle“, sondern -mittlerweile mit Merkels willfährigen Vasallen besetzt – aktiv an der Umgestaltung zur „Neuen Weltordnung“ beteiligt. In der Politik – und das BVerfassG ist „pure Politik“ – geschieht nichts zufällig.
    Was aber folgt daraus? Es gibt nur eine Lösung: den „Dexit“!
    Unglücklicherweise fordert keine deutsche Partei den Austritt aus der EU; die AfD hofft (vergeblich) auf eine Reformation der EU zur früheren EWG.
    Sieht man dies alles in einem größeren Kontext – Merkels systematische und vollständige Zerstörung Deutschlands auf allen Ebenen – gibt es wohl keine Hoffnung mehr. Vor allem, wenn man nach Großbritannien blickt, wo der Brexit durch politische Tricks bisher erfolgreich verhindert wurde und womöglich am Ende vollends beerdigt wird.

  69. Über solche Urteile will man das Vereinigte Europa , genau formuliert die Vereinigten Staaten der Europäischen Union unter Auslöschung der Nationalstaaten erreichen, wenn das ansonsten nicht gelingt. Toller Schachzug. Aber auch das ist die Wahrheit, die wenigsten Deutschen interessieren solche Urteile und die Folgen wirklich. Spätestens an der Wahlurne werden wir es sehen.

  70. Man kann Europa nur noch verlassen, wenn man wenigstens etwas Lebensqualität voraussetzt und einen natürlichen Tod.

  71. Was heißt das für den Michel?

    Dass er im Schlaf und ohne, dass ein einziger Schuss abgegeben wurde, sein Land und auch seine ihm vom Grundgesetz (Art 38) versprochene Stimme verloren hat.

    Warum muss ich dabei immer an Rote Roben denken…

  72. Der „europäische“ Kriminellen-Schutz-Gerichtshof. – Den Sch*** auf den Bürger „Gerichtshof“. Diese Sozenkammer hat mit diesem Urteil sämtliche Legitimation verloren.

    Die angeblichen Menschenrechte nehmen absurde Dimensionen an und verwandeln sich immer mehr in destruktive Klientelpolitik.

  73. Die Frage stellt sich mir anders: Wen können wir dann überhaupt noch abschieben? Das geht laut EuGH nämlich dann nicht mehr, wenn dem Flüchtling im Herkunftsland „Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen“. Da bleiben dann nicht mehr viele Länder übrig, und aus denen fliehen nicht gerade viele Menschen. In Zukunft kann sich also jeder der es über die Grenze schafft auf die „erniedrigenden“ Verhältnisse in den Gefängnissen des Heimatlandes berufen und auf gnädige Richter in Deutschland hoffen, zur Not wird bis zum EuGH durchgeklagt. Ich glaube wir haben fertig, aber sowas von.

    • Ist es nicht grundsätzlich „erniedrigend“ eingesperrt zu werden?

    • Ich finde es erniedrigend, dass ich in meinem Heimatland regelmäßig auf dem Postwege um mein sauer verdientes Geld erleichtert werde…. Grundsteuerbescheid, kommunale Abgaben, Rundfunksteuer, mal ein Knöllchen, dies und das…. Bin inzwischen schwer traumatisiert deswegen….

      Welches Land nimmt mich bitte auf, gibt mir und meiner Familie Obdach, Nahrung, Taschengeld, Teilhabe am öffentlichen Leben und hat außerdem volles Verständnis für unsere ganz speziellen kulturellen Eigenheiten und diesbezügliche Riten???

      Ich bin sicher, dass es gleich nur so Asylangebote für mich hagelt!!! Bitte einer nach dem anderen, bitte nicht drängeln…..

    • Gute Frage … nach Griechenland kann ja auch schon nicht mehr abgeschoben werden — wegen der Zustände vor Ort.

      Daher lautet die Antwort: gar nicht mehr!
      Das paßt dann auch zu den Grünlinken, die fordern: kein Mensch ist illegal!

      Wie schön doch alles zusammenpaßt …

  74. Die Spießer und Besserverdiener linksgrüner Utopien leben leider selbst nicht in den Viertel in denen sie Bekanntschaft mit ihrer eigenen Politik machen könnten, leider.

    • Aber es trifft sie auf der Straße, in Arztpraxen, Kliniken und beim Einkaufen wie uns alle. Manche auch inzwischen noch deutlicher und mit herben Verlusten, Mein Eindruck ist, dass die Lähmung sich langsam lockert und manche doch stärker wahrnehmen, was um sie herum geschieht.
      Wenn auch zu viele noch keine passenden Schlüsse daraus ziehen…

      • Kassandra,.. ach nee, in den Kreisen in denen die verkehren, haben die Bewohner sozialer Brennpunkte keinen Zutritt, schon allein der Kostenfaktor spielt hier eine entscheidene Rolle. Privatärzte, Privatkliniken, Privatschulen, gehobene Restaurants, Clubs, Museen usw… die existieren mehr als gut abgeschirmt von dieser Welt.

  75. Bei solchen hirnlosen Sprüchen – zum Teufel mit der gesamten EU.

    • Nutzen Sie am 26. Mai ihre Möglichkeiten, und strafen Sie die etablierten an der Wahlurne entsprechend ab. Ohne 5% Klausel können Sie wählen wen immer Sie wollen…
      Ob sich nach der Wahl bei den Stimmenverlierern allerdings eine Art von Erleuchtung einstellt wage ich zu bezweifeln…

      • Hab ich schon – Per Briefwahl.

    • Selbst der würd‘ die nicht haben wollen 😉

  76. Westernfans kennen das Phänomen:
    Der Banken ausraubende Outlaw flieht über die Grenze nach Mexico, da ihm die US Marshalls dorthin nicht folgen, weil sie ihn mangels Rechtsgrundlage dort nicht verhaften können.
    Die EU positioniert sich wie Mexico in alten Western:
    Die EU wird zum sicheren Hafen für alle Schwerverbrecher dieser Welt.
    Absolut bezeichnend, dass es der Europäische Gerichtshof nun selbst so entschieden hat.
    Da sieht man mal wieder, wo Zentralsismus zwangsläufig immer hinführt: In die Diktatur und die Herrschaft des Unrechts.

    • „Die Herren machen das selber, dass ihnen der arme Mann feind wird.“ (Thomas Müntzer)
      Diese „EUrokratie“ braucht dringend viele „Feinde“ um endlich vom Kopf auf die Füße gestellt zu werden !

      • …..wie soll das iuristisch gehen? man schaue sich doch nur einmal die texte zur genese der eu und ihrer inst itutionen an! eine wahnsinnsarbeit für gesetzgeber steht somit bevor! ich denke mir, das wird niemand schaffen. daher nützt als einziger ausweg der austritt sowohl aus der eu , als auch der uno!

      • Alles ein Frage der Mehrheiten. Wen wir diese Mehrheiten bekommen, werden wir den Rest regeln. In der EU geht das.
        Für die UN sehe ich allerdings genauso schwarz.

  77. „Europarecht“ steht schon immer oberhalb nationalem Recht. Das hat der EuGH schon in den 1960er Jahren (zu „EWG“-Zeiten) so entschieden. Man hätte die EU (1992) auf dieser Basis niemals gründen, jedenfalls nicht im Vertrag von Lissabon (2009) auch noch das Mehrheitsprinzip weitgehend durchsetzen dürfen. Spätestens dies läutete das Ende der Demokratie ein, „wie wir sie kennen“. Und in der Tat: Mit dem Segen des BVerfG!

    Wer immer noch progagiert, die Europäische Union sei „reformierbar“, hat ihr Wesen nicht verstanden.

  78. Dieses Urteil ist der nächste Sargnagel auf der EU. Wenn die Bürger mit Urteilen gepeinigt werden, die kaum noch als „Im Namen des Volkes“ gelten können, dann wird sich Unmut regen. Und der wird eines Tages sich in Wahlen oder Gewalt manifestieren.

  79. Tatsächlich gibt es keinen „Europäischen“ Gerichtshof, das ist, wenn nicht Amtsanmaßung, zumindest eine anmaßende Bezeichnung.

    Wenn jetzt noch das „sohgenannt“ korrigiert wird – alles gut und volle Zustimmung.

  80. In nicht so ferner Zukunft werden die Folgen auch für diese Richter sichtbar….äh, mhhh, sollte etwa schon dieses Urteil vom Clanchef vorgegeben worden sein – ische weise wo deine Familie wohnt!

  81. Der Wahlmichel merkt es leider nicht, dass Stück für Stück die Souveränität der EU-Länder an Brüssel abgegeben wird. Es wird Zeit, dass diesem Treiben der EU-Diktatoren ein Riegel vorgeschoben- und dieser Selbstbedienungsladen vollkommen renoviert wird.

    • Der Laden gehört abgeschafft nicht erst noch renoviert !!!

    • Der Wähler hat es in der Hand. Aber die Mehrheit scheint es genau so zu wollen!

  82. In meiner Studienzeit formulierte es ein Professor für Staatsrecht so:

    „Recht ist geronnene Politik!“

    Dieses skandalöse Urteil eines demokratisch NICHT legitimierten EU Gerichtshofes beweist erneut, dass dem lebensfernen Treiben der EUrokraten auf allen Ebenen dringend Einhalt geboten werden muss!
    Am 26. Mai ist dafür eine wichtige Gelegenheit – nicht verpassen … !

    • Die Eurokraten wollen die europäischen Nationen langfristig durch einen vereinten EU Superstaat ersetzen, versagen aber bereits bei den elementarsten Grundregeln eines funktionierenden Staatswesens.
      Dass man in der EU von Demokratie wenig hält, haben wir ja bereits lang und breit gesehen. Dass man nun auch das Recht mit Füßen zu treten gedenkt, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.
      Offenbar ist der ganze Laden bereits seit längerem unter dem Einfluss von halbseidenen Gestalten. Die auffällige Toleranz der EU gegenüber Schleppern & Schleusern ist mit Sicherheit nicht nur naives Gutmenschentum.

      Wenn hier nicht entscheidend gegengesteuert wird, wird die gesamte Europäische Union den Bach hinunter gehen und mit ihr weite Teile der (mittelständischen) Wirtschaft, die zwingend Rechtssicherheit und ein funktionierendes soziales Biotop benötigt.
      Der Ruf nach dem harten Mann, der den Laden aufräumt, wird lauter.
      Vollkommen zu Recht, denn in Brasilien scheint der harte Kurs bereits positiv anzuschlagen. Die Kriminalität geht dort gerade zurück.

  83. Wenn ich Flüchtling wäre und mir bei einer Straftat die Abschiebung in ein Land drohte, in dem ich in Lebensgefahr wäre, ich würde mich penibel an die Gesetze meines Gastlandes halten, die Geschwindigkeitsbegrenzungen präzise einhalten etc., um nur ja nicht abgeschoben zu werden.
    1) So schlimm kann es ja im Heimatland nicht sein, wenn man eine Abschiebung dahin riskiert.
    2) Und welches Signal senden die Richter vom EuGH?
    Du kannst Dich benehmen wie die berühmte Axt im Walde und es passiert Dir trotzdem nix. Folge: Die Leute benehmen sich auch so.
    Kann noch weltfremder entscheiden?
    Die Leute wenden sich mit Grausen von der EU ab?
    Warum nur?

  84. Dies ist die bizarre Situation, in die wir uns selbst gebracht haben. Supranationale Institutionen hebeln unser Grundgesetz aus. Ein EU Parlament, in dem „Ein Mensch, eine Stimme“ nicht gilt, bekommt immer mehr Macht. Die EU und ihre Organe werden zum Quasi – Nationalstaat, der im Widerspruch zu den Verfassumgen der Einzelstaaten steht. Dies untergräbt die Rechtssyteme dieser Staaten, macht sie beliebig. Es macht uns zu Bewohnern eines Zwischenraums, denn ein europäischer Staat wird auch auf lange Zeit nicht entstehen. Eine EU in der heutigen Form hätte es nie geben dürfen ich glaube, sie wird auch keinen Bestand haben. Laut Heiko Maas beneidet uns zwar die ganze Welt um die EU. Vielleicht sollte man ihm aber sagen, dass ASEAN, Mercosur oder NAFTA nur Freihandelszonen sind, und das die beteiligten Staaten niemals die Absicht hatten, ihre Staatlichkeit darin aufgehen zu lassen.

  85. Selbst in der Untergangsphase des Römischen Reiches waren sicherlich keine derart schrecklichen Verweser der eigenen Errungenschaften am Werke, wie in dieser ideologisierten, sozialistischen EU. Ersteres scheiterte wohl schlussendlich an seiner irgendwann einfach nicht mehr händelbaren Komplexität. Letzteres an seiner „elitären“ Verschwörung gegen den gesunden Menschenverstand.

  86. Sollten also eines Tages Terrorregime wie Iran oder Syrien fallen hätten deren Folterknechte und Henker bei uns nichts zu befürchten. Falsche Angaben sind ok und wenn es doch rauskommt wären sie geschützt, weil ihnen in ihren Heimatländern Gefändnis oder Tot drohen würden. Na denn…..

    • Kartellparteien… für ein Land in dem Kriminelle gut und gerne Zuflucht finden.

  87. Kein Krimineller ist illegal – das ist doch mal ein klarer Rechtsgrundsatz. Es zeigt sich einmal mehr, dass alle Staaten recht haben, die einfach niemanden reinlassen.
    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Tschechien Wege finden wird, den Goldjungen den Aufenthalt so unangenehm zu gestalten, dass sie es früher oder später vorziehen, an die Brust von Mama Merkel zu wechseln.

  88. Ist doch zumindest gut, das das Konstrukt EU ein Woche vor der Wahl sein wahres Gesicht zeigt. Das ist die Zukunft ‚Europas‘, die uns gerade von den Wahlplakaten lockend zulächelt.

  89. In einem WO-Beitrag zum Thema stand zu lesen, der CSU-Innenstaatssekretär Mayer habe betont, „die Bundesregierung wolle das Abschieberecht noch verschärfen. Vor allem „die rechtlichen Möglichkeiten Abschiebehaft oder das Ausreisegewahrsam anzuordnen“ sollten erleichtert werden.“ – Solche dummdreisten Aussagen beleidigen meine Intelligenz: Was soll eine Verschärfung des Abschieberechts, wenn man de facto nicht mal mehr Schwerstkriminelle abschieben kann? Meint dieser Herr Mayer tatsächlich, ich sei zu blöd, das zu durchschauen? – Wobei das Schlimme daran ist, dass wohl tatsächlich viele Zeitgenossen sich immer noch so plump hinter die Fichte führen lassen und ihre Kreuzchen bei den nächsten Gelegenheiten entsprechend setzen werden. Armes Deutschland.

    • @ Der Michel

      Sie sind ganz sicher nicht zu blöd, dass zu durchschauen.

      Millionen anderer ganz offensichtlich allerdings schon. „Man“ schaue sich nur die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl an.

      • Man könnte ja sagen, die letzte BTW ist schon ein paar Tage her – leider zeigen aber die Trends im Wahlverhalten (sofern sie halbwegs den Tatsachen entsprechen und nicht reine Kaffeesatzleserei sind) in eine Richtung, die nur noch einen Wunsch zulässt: Herr im Himmel, lass‘ Hirn regnen!

  90. EuGH betreibt massiv Wahlkampfhilfe für „rechts“ – interessant.
    Wie kann es sein, dass immer mehr Sicherungen bei Politikern und politischen Richtern durchknallen?

  91. Irgentwan wird der Fass überlaufen und ich hoffe es wird bald sein.

  92. da die aufgelisteten Entscheidungen bei den staatstragenden Parteien CDU / CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke kaum Protest ausgelöst haben, ist davon auszugehen, dass dort für diese unsere Grundrechte aushebelnden Urteile Zustimmung herscht. dementsprechend sollte man in Zukunft jedes von unseren deutschen Gerichten gesprochene Urteil grundsätzlich anzweifeln, da die doch scheinbar entscheidende Instanz in Luxemburg noch urteilen muss. diese Demontage unserer Demokratie kann nur durch die Neuordnung der EU bzw. dem Abschaffen der demokratiefeindlichen Strukturen verhindert werden. daher steht meine Wahlentscheidung für den 26.5. fest.

  93. Neben der Merkelschen Grenzöffnung gilt der EuGH als einer der Hauptgründe für den Brexit.

    Bemerkenswert ist wie zurückhaltend dieses Urteil in den Qualitätsmedien vebreitet wird, wo doch sonst jede noch so banale Entscheidung „aus Europa“ zum Anlass genommen wird die Großartigkeit der EU öffentlichkeitwirksam zu preisen.

    • Man könnte die Bevölkerung doch verunsichern ?… wissen Sie doch.

  94. Es ist eines der großen Probleme unserer Zeit, dass die EU die Unversehrtheit von Kriminellen höher bewertet wie die der tatsächlichen und möglichen Opfer. Zusätzlich weiß es mittlerweile diese Klientel und nutzt die Rechtslage gnadenlos aus. Zeit für Reformen und ein bisschen Europäer first.

  95. Gut, dass das alles noch vor der EU Wahl geschieht.
    Und danke, dass Sie berichten!

  96. Das alles ist so verhersehbar, dass es schon weh tut. Gestern Morgen habe ich bei ET, als das Urteil noch erwartet wurde, geschrieben, dass das Urteil zu gunsten der Schwerstkriminellen ausfallen würde. Siehe da, 4 Stunden später hat das EuGH „Recht“ gesprochen. Ich hasse es manchmal recht zu haben man muss nur den schlimmsten Fall annehmen und man liegt fast immer richtig. Ein weitergehender Kommentar ist überflüssig so wie das EuGH. Das gehört abgeschaft ohne wenn und aber und auch deshalb gehe ich am 26.05. zu Wahl.

  97. Das EuGH wird seit Jahren dazu genutzt, eine de facto Entsouveränisierung der EU-Staaten zu vollziehen.
    Das politische juste milieu dürfte genau das auch intendiert haben.

    Das EU-Recht ist quasi eine nicht in Frage zu stellende letzte Instanz geworden, vor dem man alle nationalen rechtlichen Waffen vorgeblich strecken MUSS, die man sowieso eigentlich strecken WILL (aber das den eigenen Völkern so nicht kommunizieren kann/will/darf).

    Man verlagert national inopportune Entscheidungen auf EU-Rechtsebene und wäscht seine Hände in Unschuld.

    Wer legitimiert eigentlich das EuGH? Wer hat die nationalen Regierungen legitimiert, die eigene Souveränität aufzugeben? Wie ist der Prozess der Richterernennung? Und vor allem, wer kontrolliert das EuGH?!

  98. Es gibt in Deutschland nur 43.000 Flüchtlinge nach Artikel 16a GG

    Es ist absurd, wenn wir in Deutschland 700.000 Personen weiter alimentieren, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde.

  99. Ganz einfach: Alle schwerkriminellen Flüchtlinge werden an den EuGH überstellt.

  100. Als nächstes kommt noch ein Urteil aus Brüssel, das Deutschland und andere EU PartnerKriminelle aus den Gefängnissen ihrer Herkunftsländer holen, da sie ja dort verfolgt werden, wegen ihrer Straftaten. Ich frage mich warum Schwerkriminelle, und das werden sie nicht erst wenn sie hier sind, wohl in ihren Ländern verfolgt werden. Wenn man das alles so liest was da aus dem Moloch in Brüssel kommt, da kann man sich das Wählen am 26.5. doch sparen. Durch die Wahlen soll doch eh nur eine Institution bestätigt werden, die dann undemokratisch ihre (nichtgewählten) Leute in die Schlüsselpositionen bringen. Man muss das mal richtig verstehen, da wird Mord, Vergewaltigung, Raub und sonstige Gewaltdelikte als Bleiberechtgrund anerkannt. Das ist doch der absolute Wahnsinn. Hiermit werden alle Rechtstreuen und nicht Gewalttätige vom EuGH Vogelfrei gestellt. Die deutsche Justiz ist doch für ihren Kuschelkurs bekannt und die Gefängnisse hier sind doch Luxus im Vergleich zu den Afrikanischen und Arabischen. Und wenn einer zu 5 Jahren Haft verurteilt wird, kann er nach guter Führung schon nach 2,5 Jahren mit einer Bewährung wieder raus. Na das wird lustig hier….

  101. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!!

  102. ……damit ist wohl jederman klar geworden, daß deutschland end-gültig seine souveränität verloren hat und nur noch ** geworden ist: eben kalkutta! **

  103. Da bleibt nur die Hoffnung, dass die Zusammensetzung des kommenden Europarates gerade die STÄRKUNG des NATIONALEN Rechtes im Focus hat.
    Der EuGH will in böser Erwartung nun noch „Nägel mit Köpfen“ machen.

  104. Bei den vielen „Recfhtsradikalen“ in Deutschland, droht da den Flüchtlingen nicht auch „Folter“ oder sonstiges? Sollte man die Flüchtlinge nicht auch davor schützen, und diese in ein Sicheres Herkunftsland oder sonstiges Land „abschieben“!?

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