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Interview mit Verfassungsrechtler

Rupert Scholz: Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig“

17.11.2020

| Lesedauer: 3 Minuten
Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die gemeinsamen Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten für "verfassungsrechtlich nicht legitimiert" und die Grundrechtsbeschränkungen für "teilweise unverhältnismäßig".

Georg Gafron: Im März dieses Jahres hat die Bundesregierung den epidemischen Notstand von nationaler Tragweite ausgerufen. Verbunden damit sind elementare Einschränkungen von Grundrechten, die zum Kernbestand unserer Verfassung gehören. Grund ist die Corona-Pandemie. Halten Sie dieses Vorgehen für verfassungsgemäß?

Rupert Scholz: Man kann Grundrechte nur einschränken, wenn diese in Kollision mit anderen Grundrechten geraten. In diesem Fall muss ein verhältnismäßiger Ausgleich für den Verzicht auf bestimmte Rechte geschaffen werden. Das ist eines der großen Probleme, auf die bisher keine Antwort gefunden wurde.

Könnten Sie einmal erläutern, wie so eine Kollision aussehen könnte.

Nicht umsonst ist es die Pflicht des Staates, das „Recht auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit“ zu garantieren. Diese ist gleich an zweiter Stelle hinter dem Bekenntnis zur „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes angesiedelt. Und natürlich tritt im Falle einer Pandemie, wie wir sie jetzt erleben, eine Kollision mit anderen Grundrechten ein, wenn zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit diese eingeschränkt werden müssen. Das ergibt sich zwingend aus dem hohen Gewicht des Lebens, den unser Werteverständnis jedem Einzelnen beimisst. Für alle Maßnahmen dieser Art muss natürlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten, das scheint mir nicht in jedem Fall erfüllt. Viel gravierender ist aber die Art und Weise des Zustandekommens der Entscheidungen.

Und zwar?

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Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar. Nach der „Wesentlichkeitstheorie“ des Verfassungsgerichtes, ist in allen Fragen, die die Grundrechte betreffen, ausschließlich die Legislative zuständig, und nicht irgendwelche exekutivischen Regime, ob sie nun größer oder kleiner sind.

Würden Sie so weit gehen, dass die entsprechenden Beschlüsse nicht auf legitime Weise zustandekommen und gekommen sind?

Die Beschlüsse werden durch eine nicht legitimierte Instanz getroffen. Dieses Gremium ist ganz offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang kann ich auch dem Deutschen Bundestag Vorwürfe nicht ersparen. Erst jetzt, so scheint es mir, ist man wach geworden und es regt sich eine gewisse Unruhe. So soll die Bundesregierung aufgefordert worden sein, die Notwendigkeit von Verordnungen der Öffentlichkeit ausführlicher zu erläutern.

Machen wir doch mal die Einschränkungen von Grundrechten konkret. Da ist zum Beispiel das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Es dürfen sich nur bestimmte Personen als Besucher dort aufhalten. Stichwort: Kontaktvermeidung. Wie will man dies denn ohne weitgehende Kontrollmöglichkeiten des Staates überhaupt durchsetzen? Kein Wunder, dass schon erste Aufforderungen ergangen sind, vermeintliche Verstöße gegen die Bestimmungen zu melden. In Essen beispielsweise wurde eigens ein entsprechendes Formular online gestellt. Droht eine hohe Zeit für Denunzianten?

Also, eine Prävention durch Denunziation ist in einer Demokratie überhaupt kein gangbarer Weg. Ein solches Denken verbietet sich von selbst. Wer andere Menschen zur Bespitzelung und zur nicht auszuschließenden Verleumdung auffordert und anreizt, beschämt sich selbst und alle anderen, und würde das Klima in unserem Land nachhaltig verändern.

Andererseits ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass gegen die Ausbreitung des Virus vorgegangen werden muss. Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass in Frankreich, Österreich und Spanien, um nur einige Beispiele zu nennen, ähnlich verfahren wird. Ganz so falsch kann die Bundesregierung ja nicht liegen.

Eine Vorbemerkung: Zu anderen Staaten kann ich mich nicht äußern, da ich die dortigen Rechtslagen und die jeweiligen Verfassungen nicht so kenne wie Deutschland betreffend. Anzustreben wäre aber ein gemeinsames Vorgehen zumindest innerhalb der Europäischen Union, was mir aber auch mit Blick auf die unterschiedlichen Gesundheitssysteme schwierig erscheint. Aber lassen Sie mich noch auf einen anderen hochsensiblen Bereich kommen – die Kontaktsperren. Das ist eine so in die Grundrechte der Person eingreifende Regulierung mit weitreichenden Auswirkungen in vielen Bereichen, dass mir dieses Vorgehen einfach unverhältnismäßig erscheint. Dasselbe gilt für das Verbot von Gaststättenbesuchen zu Speisezwecken, so wie das Beherbergungsverbot. Bislang konnte kein Nachweis erbracht werden, dass dadurch der Virus verbreitet wurde – wie auch das RKI vermelden musste. Grundsätzlich aber gilt meine Kritik nicht den einzelnen Maßnahmen, sondern ihrem Zustandekommen, und das ist schlicht verfassungswidrig.

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133 Kommentare

  1. Vielen Dank Herr Scholz, daß Sie sich zu Wort gemeldet haben! Hochinteressant der neueste Talk im Hangar, insbesondere der Streitpunkt um die Forschungslage, den ein ex-Grünen Politiker gegen einen von der Süddeutschen vertrat. Ein Fall für Herrn Wallasch.

  2. Diese Sätze muss man sich nochmal intensiv vor Augen führen: „Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar.“
    Ruppert Scholz sagt hier nicht mehr und nicht weniger, als dass ein kleiner Zirkel unsere Demokratie aushebelt und dies dann als rechtsstaatlich ausgibt, obwohl eindeutig verfassungswidrig. In der Tat befinden wir uns in einer veritablen Staatskrise, was ja auch das brutale Vorgehen der Polizei heute in Berlin überdeutlich zeigt. Da redet man seitens der Regierung von Gesundheitsschutz als höchstem Gut unserer Verfassung und dann „beregnet“ die Polizei in der Novemberkälte überwiegend friedliche Demonstranten, darunter Frauen und Kinder, so dass diese ganz sicher ein hohes Risiko haben, schwer zu erkranken.
    Dieses Land gerät zunehmend aus den Fugen und die Polizei darf sich über einen wachsenden Ansehensverlust nicht wundern. Hart durchgreifen bei Menschen, die eine Maske nicht tragen wollen und vor wachsender Clan-Kriminalität kläglich kapitulieren.
    Und von den Linken z.B. im Hambacher Fort werden die auch noch beleidigt und bespuckt. Da ist man dann aber höchst rücksichtsvoll und wenn ein Polizist ein Drahtseil in Kopfhöhe durchschneidet, das Demonstranten im Wald spannten, sieht er sich noch einem möglichen Strafverfahren ausgesetzt. Aber nach dem heutigen Vorgehen in Berlin hält sich mein Mitleid und Solidarität mit der Polizei sehr in Grenzen.

  3. Den Maßnahmen fehlt JEGLICHE Grundlage:
    ——————————————————————————————————-

    Lüge 1: Der PCR – Test weist das Corona-Virus nach

    –            Der PCR-Test von Herrn Drosten weist eine ggf. auch tote Teil-Zellstruktur nach.

    –            Der Erfinder des PCR-Test’s empfiehlt maximal 30 Zyklen, sonst ist das Ergebnis zu sehr von Fremdeinflüssen beeinträchtigt. Der Test des Herrn Drosten empfiehlt 45 Zyklen, somit eine 32.768 fache Vervielfachung gegenüber der Empfehlung.

    -à-à-à Der PCR-Test von Herrn Drosten kann das Corona-Virus nicht nachweisen

    https://corona-transition.org/wieviele-vermehrungszyklen-beim-pcr-test-ergeben-ein-zuverlassiges-resultat

    Lüge 2: Anzahl der Infizierten (ob mit Corona oder einem anderen Teil-Zellstruktur)

    Um eine Infektion festzustellen ist folgendes nötig:

    –            Feststellung von Symptomen durch einen Arzt (ist bei wenigen Getesteten erfolgt)

    –            Feststellung der Vermehrung durch einen 2., kurz auf den 1. Folgenden Test (wird nicht gemacht)

    -à-à-à Die Anzahl der festgestellten Infizierten ist geringer und geht gegen 0

    https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile (Infektion Seite 67)

    Lüge 3: 2. Welle / Pandemie nationaler Tragweite / Krankenhausüberlastung

    –            Die Krankenhausintensivbetten waren gering belegt, teilweise nur 1%

    –            Würde eine 2. Welle erkannt werden, würden die Krankenhausintensivbetten in der Anzahl erhöht. Stattdessen wird ihre Zahl aber verringert. (fast halbiert)

    -à-à-à Eine 2. Welle der „Pandemie“ wird von den Verantwortlichen der Krankenhäuser nicht gesehen.

    https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/divi-intensivregister-tagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_11_11.pdf

    Im Grunde können einem die Apparatschiks mit ihrem vorauseilenden Gehorsam fast schon Leid tun. Sie werden sich nicht durchsetzen. In den Untiefen ihrer ermatteten Seelen wissen die das selber.
    ——————————————————————————————————-

    • Wer noch bei Verstand ist muss erkennen „um was“ es eigentlich geht und „für was“ diese Pandemie (die keine ist) ausgerufen wurde!

  4. Verfassungswidrig ist das Grundgesetz in sich schon an mehreren Stellen, durch fortgesetzte nachträgliche Veränderungen des Grundgesetzes (inzwischen seit 1949, sind es 279 Änderungen, jeder ursprüngliche Artikel wurde so, schon zweimal geändert nach Gutdünken der Regierenden) ohne Beteiligung des Volkes gemäß GG Art. 20 „Rechtstaatsprinzip“.
    Wenn die „vollziehende Gewalt“ (Art. 20) das Grundgesetz, nach dem sie sich richten muss, nach eigenem Gutdünken ändern kann, dann ist das Grundgesetz sinnlos.
    Beispiel:
    Art 23
    (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, …..
    (3) Die Bundesregierung
    **gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme** vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages“
    Inwieweit? Nach eigenem belieben der Regierenden?
    Gemäß Grundgeserzt hat der Bundestag zu bestimmen nich marginakisiert lediglich um „Stellungsnahme“ gefragt zu werden.
    Da wird der Bundestag im Grundgesetz verfassungsrechtlich ausgeschaltet und zum „Meinungsmeckerer“ degradiert, der lediglich seine Meminung sagen „darf“.
    So auch jetztbei der Corona-Affaire, anstatt dass der Bundestag darüber bestimmt, wie im Grundgesetz vorgeschrieben, wurde der der Bundestag hinteher in eine unverbindlichen, also verfassungsrechtlich sinnlosen, „Meinungsdiskussion“ eingeschaltet.
    Der Bundestag, darf „meckern“ hat aber nichts zu bestimmen ???
    So ist das im Grundgesetz nicht vogesehen.
    Es it alles nur noch verfassungswidrig was da läuft

    • die fortgesetzte Ändeungen des Grundgesetzes
    • die verfassungswidirig erlassenen Gesetzes
  5. Gibt für mich nicht wirklich was her. Denn es geht ja nicht mehr um die alten Verordnungen, sondern um das Ermächtigungsgesetz. U gegen die Massnahmen an sich äussert der Mann sich ja nicht, wie er betont. Alles hängt am Begriff Pandemie. An seiner Definition. Ist sie wirklich genau genug, um Grundrechte einschränken zu können? Müssen vielleicht Regeln her, wie solche Einschränkungen aufrecht erhalten werden dürfen? Nicht einfach nur erlassen und dann auf die Gerichte warten? Sondern objektive Gesichtspunkte. Und nochmal die Frage, wie passt die Entscheidung der WHO, eine Pandemie auszurufen, ins Spiel?

  6. Ja wen interessiert denn bitte noch das Grundgesetz? Migration, EZB, Grösse des Bundestages, Bestellung von Verfassungsrichtern, Rückgängigmachung von Wahlen, usw. Ist sowohl den Staatsparteien als auch den Staatsmedien, den Intellektuellen oder den meisten Bürgern egal. Es passt das Zitat von Herrn Westerwelle: spätrömische Dekadenz.

    • „Ja wen interessiert denn bitte noch das Grundgesetz?“
      Mich !!! Weil ich zu lange in einer Diktatur leben musste.
      Vielleicht mal nachschauen, die humanistische Geburt unseres Grundgesetzes:
      „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“, 1789

  7. Wer sollte in solchen Fällen des eindeutigen Verfassungsbruchs der Bundeskanzlerin (!!!) und der Ministerpräsidenten der Länder überhaupt wirksam vorgehen? Die Rechtslage erlaubt, so weit ich weiß, nur dem Bundespräsidenten die Wirkmacht einzugreifen, sprich diese Rechtbrecher von ihren Ämtern zu entheben.
    Und das, liebe Freunde in Deutschland, ist schlichtweg der größte Lacher des Jahrhunderts, da unser Bundespräsident ein gekaufter Lakai dieser kriminellen Bande ist.
    Die Clans in Deutschland kommen mitnichten nur aus dem Ausland.

    • Er, der Bundespräsident, könnte dem Gesetz auch die Unterschrift verweigern, nachdem sein eigens dazu vorgehaltener juristischer Beraterstab Bedenken zu Rechtskonformität anmeldet.

  8. Ja, und warum klagt er nicht? Wenn ich als Arzt von einem Kollegen Kenntnis erlange, daß er die Regeln der ärztlichen Kunst zum Schaden der Patienten nicht einhält, bin ich verpflichtet, dagegen vorzugehen, gilt das nicht für Juristen oder brauchen die immer einen der bezahlt?

  9. Ich wäre niemals in meinen schlimmsten Träumen auf die Idee gekommen, so etwas entsetzliches noch miterleben zu müssen.
    Wegen einer frei erfundenen Pandemie, die nur deswegen existiert, weil die WHO die Definition geändert hat. Wahrscheinlich wegen ihrer engen Verbandelung mit der Pharmalobby, die dringend neue Absatzchancen sucht. Es darf dabei nur nicht zuviele Impf-Tote geben, die meisten dürfen nur soweit geschädigt werden, dass sie zwangsweise treue Kunden der Pharmazie bleiben werden. Die Schweinegrippen-Impfung erzeugte an Kindern 700 schwere Fälle von Narkolepsie. Die Pharmalobby zerstörte deren kleine, unschuldige Leben samt das ihrer Angehörigen, die den Rest ihrer Leben mit der Schuld leben müssen, ihren eigenen Kindern so etwas entsetzliches angetan zu haben – wegen nichts. Denn die Schweinegrippe war, so wie Corona, nie besonders gefährlich. Drostens damalige Prognose war haltlos übertrieben. Wahrscheinlich absichtlich, um so viele Menschen wie möglich in die Impfung zu treiben. Und auch heute stirbt fast niemand an Covid19 und alle Maßnahmen dagegen sind völlig überzogen. Was die Leute glauben ist nicht von Belang, es zählt nur die Realität. Und die zeigt sich in den leeren Krematorien. Oder den Migrantenparallelgesellschaften, die sich nach wie vor ihres gesunden Lebens erfreuen, soweit ihr Islam dies erlaubt.
    Trotzdem werden uns die Menschenrechte streitig gemacht. Das macht fassungslos. So schnell und so leicht gelang es skrupellosen Geschäftemachern uns alle zu ihrer immerwährenden Verdienstquelle zu machen? So schnell gelang es ihnen alle Regierungen dazu zu bewegen, ihre Bevölkerungen auszuliefern?
    Ich werde mich niemals gegen meinen Willen impfen lassen. Diese Krankheit ist so harmlos, dass ich jedes Impfrisiko ablehne und kein Grundrechteentzug wird mich vom Gegenteil überzeugen. Aber ich werde mir Schäden, die mir durch den Entzug meiner Grundrechte entstehen nicht gefallen lassen.
    Je unverschämter diese Regierungsbande wird, desto entschlossener werde ich sie bekämpfen.
    „Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten mögen.“
    Ich habe diesen Schwur als Kind jeden Sonntag gehört, wenn RIAS-Berlin, auch eine freie Stimme in einer freien Welt, sie verlas. Und ich habe diesen Eid geleistet und mein Leben lang befolgt. Aber ich bin nie in eine solch‘ schwerwiegende Situation wie heute gekommen. Ich werde für meine Überzeugung kämpfen und ich sage es auf Augenhöhe zu merkel: „…..koste es was es wolle“ (merkel, 2009)

    • Sie sollten die genannten angeblichen A) 700 Fälle von Narkolepsie als auch B) den eindeutigen Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs mit der Impfung eindeutig belegen können.

  10. Es ist wenig zielführend alles zu zerstören, Kultur, Wirtschaft, Vermögen, Zusammenleben, Gesellschaft, Recht, Freiheit und am Ende sitzen alle auf den Ruinen ihrer Existens und leben trotzdem nicht ewig.

    Was für ein Unsinn die Freiheit für ein angebliches

    „ÜBERLEBEN“

    aufzugeben.

  11. Was mir an der ganzen Sache Sorgen bereitet ist, dass unsere Gesetze seit 15 – 20 Jahren ständig herausgefordert werden. Ich merke es bei mir selbst, dass das was einst für selbstverständlich galt, mittlerweile so stark in Frage gestellt und beliebig geworden ist. Die Verfassung und Gesetze die wir haben sind keine Naturgesetze. Es liegt an uns, sofern uns unsere Gesetze wie sie in jetziger Form vorliegen wichtig sind, diese zu verteidigen und durchzusetzen. Die Alternative wäre, dass Dinge die für uns vor 20 Jahren noch unvorstellbar waren plötzlich salonfähig werden und teilweise ist es auch schon so, egal ob gewisse Machenschaften gegen geltenden Recht verstoßen oder nicht

    Das dieser Punkt bereits erreicht ist, liegt daran, dass die Gesellschaft sich darauf ausruht, dass immer ein anderer sich schon darum kümmert. Das Problem ist nur: Wenn alle sich darauf verlassen dass jemand anderes es schon richten wird, macht es niemand und der freie Raum wird von radikalen Kräften ausgenutzt, egal ob von Links, von Rechts oder von Gläubigen einer Religion.

  12. Die SED feiert fröhliche Wiederauferstehung: SED bestehend aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken. Alle gerieren sich als Verteidiger der Demokratie, vor allem gegen Räächts! Interessanterweise nennen sich die Kommunisten in den USA auch „Demokraten“.

  13. … und auch die Juristen schweigen lautstark! Aber sie haben ja schon aus den 12 Jahren und aus 40 Jahren Sozi-Versuch immer eine Entschuldigung:
    Wir haben ja nur die in dieser Zeit gültigen Gesetze befolgt. Das selbe wird ihnen wieder gelingen.

  14. „Rupert Scholz: Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig.“

    Ach nee!!! Ich kann Sie beruhigen Herr Scholz, ab Morgen dann ja nicht mehr, dann wird der Bundestag Frau Merkel durch die Neufassung des Pandemiegesetzes ja die nötige „Ermächtigung“ haben.

    Wir erleben live und in Farbe das dümmste Parlament seit 80 Jahren. Dieses Affenhaus (wieder in Berlin) wird sich erneut selbst entmachten.

    Endlich wissen wir warum das Parlament von Bonn nach Berlin verlegt wurde. Die Luft dort scheint den Hang zur kollektiven Dummheit massiv zu fördern!

    • Nicht das Dümmste, sicher aber das kastrierteste Parlament: das Parlament als repräsentative Vertretung des Souveräns hat mit dem Listenwahlrecht seine Legitimation verloren, der institutionalisierte, verfassungswidrige „Fraktionszwang“ hat die letzte Schaufel in das Grab der parlamentarischen Demokratie geworfen, weil er das Machtverhältnis von Legislative zu Exekutive umkehrt: die Exekutive bestimmt, was die Legislative abzustimmen hat.

      • Chapeau !!!

    • Und wir sollten nicht vergessen, wessen Rede massgeblich die knappe Wahl in Richtung Berlin beeinflusste: es war die Rede Schäubles. Ja, der Schäuble mit dem Geldkoffer. Der Schäuble, der immer vor seiner Zuchmeisterin Merkel eingeknickt ist. Wobei ich mich immer gefragt habe, mit welchem Wissen sie ihn erpresst und wo sie dieses her hat.

  15. Aber nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch in einer exakten Wissenschaft herrscht beim RKI (bzw. bei den das RKI diktierenden Personen aus dem Kanzleramt) dümmlichtste mathematische Unwissenheit.
    Da wird die Anzahl der positiven Tests aus einer Stichprobe von 330.000/Woche (KW16) schlichtweg mit der Anzahl der positiven Tests aus einer Stichbrobe von 1,5 Mio Tests (KW45) schlichtweg einfach addiert.
    Das reicht nicht einmal um die Grundschule zu absolvieren.
    Dann muss es heißen:
    „RKI setzen 6, im Fach Mathematik, Grundschule wiederholen“
    Normiert man nämlich die Anzahl der Tests pro Woche, so dass alle die gleiche Gewichtung haben (damit das Addieren erlaubt ist), stellt man fest:
    ES GIBT GAR KEINE ZWEITE WELLE.
    Die „zweite Welle“ ist ein Artefakt der mathematischen Unwissenheit beim RKI, bzw. beim diktierenden Staatssekräter im Kanzleramt.

  16. …..und die zuständigen staatsorgane tun nicht ihre pflicht! deswegen habe ich mich fast mit meinem freund – olg – präsident entzweit! denn wer schweigt macht sich mitschuldig! der hat sich aber inzwischen auch einen ruhesitz im europäischen ausland gekauft!

  17. Wenn diese Typen in den Himmel kommen sollten, möcht ich dort lieber nicht hin. Hab schon auf Erden genug von diesen …

  18. „… und das ist schlicht verfassungswidrig.“ – Mag schon sein, Herr Scholz, interessiert die Unsägliche und ihre Büchsenspanner nicht die Bohne.

    • Ich habe mich immer gefragt, wie es möglich war, dass aus einer demokratisch verfassten Weimarer Republik eine relativ kleine Gruppe um Anton Hinkel in kurzer Zeit eine mörderische NS Diktatur machen konnte. Jetzt sehe ich mit eigenen Augen, wie Schritt für Schritt die Demokratie beseitigt wird, ausgehend von e i n e r Person. Erschreckend wie wehrlos dieses obrigkeitshörige Volk dies alles wieder über sich ergehen lässt. Wer wird uns diesmal retten ?

  19. Dann soll er klagen. Ich kann diese ganze lamentiererei nicht mehr hören. Es passiert einfach nix.

  20. …..in einem himmel bestimt nicht und auch nicht in einer hölle….
    d i e gehören vor den internationalen gerichtshof für strafsachen!

  21. Tja nun, wenn Herr Prof. Scholz als Professor der Jurisdiktion dieser Meinung ist, so darf er (weil er Professor der Jurisdiktion ist) vor dem Bundesverfassungsgericht seine Rechtansicht einklagen, denn was die Ministerpräsidenten und Merkel gemäß dieser Rechtansicht tun, ist:

    • Amtsanmaßung
    • Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung des Grundgesetzes

    Beides sind jeweils eine schwere Straftat.
    Leider nur können Politiker nicht einer Straftat angeklagt werden solange sie im Amt sind.
    Sie ihre Amtes zu entheben das kann der Bundespräsident.
    Aber das Bundesverfassungsgericht kann im Falle der Zustimmung ein Urteil erlassen wodurch diese Maßnahmen ungültig sind,weil nicht verfassungsmäßig ergangen, bis sie vom Bundestag beschlossen wurden.
    Aber selbst dann ist eine verfassungsklage noch immer möglich, es sei denn dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schon mal vorab präzisiert was erlaubt ist und was nicht.

  22. ….vernünftige leute könnten diese irreversiblen fakten wieder
    rückgängig machen! aber d a s muß bald geschehen!

  23. Grundrechtsbeschränkungen sind keine Frage des Geschmacks wie diverse Politiker und Verfassungsrechtler meinen.
    Die das meinen, haben den Sinn des Grundgesetzes nicht verstanden.
    Recht und Gesetz haben sich lt. Grundgesetz nach dem Grundgesetz zu richten, nicht umgekehrt.
    Grundrechte stehen nicht allgmein unter Gesetzesvorbehalt (=Einschränkung durvh Gesetz), denn dann sind sie keine Grundrechte mehr, sondern blos pure Demagogie. (Ztat: Dr. Carlo Schmid, Architekt des Grundgesetzes genannt)
    Da liegt ein rechtliches Missverständnis vieler Verfassungsrechtler und Staatsrechtler vor, die schon mal im Richteramt tätig waren, wo sie leider nach Gutdünken entschieden haben.

    • Ausgezeichnet. Auch ich habe mich gefragt, wie man per einfachem Gesetz Grundrechte einschränken kann.

  24. Rupert Scholz: Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig“

    Das ist eine bedeutungslose Feststellung, da dieses verfassungswidrige Handeln keinerlei Konsequenzen für Kanzlerin und die Ministerpräsidenten zur Folge hat. Dieses verfassungswidrige Handeln hat ausschließlich Konsequenzen für ihre Untertanen.

    • Der Bundespräsident hat die verfassungsrechtlich Befugnis die Bundeskanzlerin zu feuern, indem er das Parlament auflöst, denn genau nur aus diesem Grunde wurde dieses Amt geschaffen, um Machtmissbrauch durch den/die Kanzlerin zu verhindern, aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der Nazizeit.
      Aber eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass Frank Walter der Spalter seiner Gönnerin weh tut.
      Das ist dann die „Befangenheit“ seines Amtes, wenn der Bundespräsident genau durch diejenigen in Hinterzimmern ausgekaspert wird die er überwachen soll.

  25. Was Spanien betrifft, habe ich über eine mir Bekannte aus Spanien kürzlich erfahren, dass es dort seit Jahren aufgrund der Grippe zu Engpässen in der Gesundheitsversorgung und in Krankenhäusern kommt – genau das soll ja durch den Lockdown vermieden werden, heisst es, vor diesen Zuständen wird gewarnt (zu ähnlichen Zuständen kam es bei uns 2017/18, man kann es nachlesen: „die Lage spitzt sich zu“ hiess es auf der Homepage des Klinikum Bad Hersfeld).
    Ich frage mich, wie es möglich war, dass unsere Bevölkerung diese Jahre überlebte, ganz ohne Lockdown…

  26. Wenn Sie sich nicht bei den Reichsbürgern ansiedeln wollen, dann sollten Sie das Grundgesetz als Verfassung ansehen, denn es ist unsere Verfassung. Schlimm ist, dass diese Verfassung der Merkel-Gang egal zu sein scheint, vermutlich egal ist. Und noch schlimmer ist, dass Merkel und ihre Gang damit durchkommen, dass ihnen niemand in den Arm fällt. – Vielen Dank für das Zitat des OLG Koblenz; ich stimme dem Zitat zu.

  27. Die Kanzlerin stellt schon seit längerem ihr völlig gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit zu Schau – und keiner in Deutschland scheint sie hindern zu wollen. Sie gehört gefeuert. Und eigentlich gehört sie auch vor Gericht.

    • Bei youtube kursiert gerade ein altes Interview von Merkel, dass sie vor Jahren mal dem rbb gab. Aus dem Interview geht klar hervor das Merkel eine Sympathisantin totalitärer Systeme ist… „Demokratie würde einem bei der Umsetzung seiner Ideen meist nur im Wege stehen. Es sei doof, ständig jemanden nach seiner Zustimmung fragen zu müssen“.
      Robert Habeck hatte sich gegenüber Richard Precht doch ähnlich geäussert, vielleicht daher ihr nächster Lieblingskoalitionspartner.

  28. Herr oder Frau Dr. Slonina, sie sollten sich und uns einen Gefallen tun und die gegenwärtigen Probleme nicht mit der Naziherrschaft vergleichen. Verfassungskollisionen in Form von Gesetzen und politischem Handeln gibt es seit 1949 und es war nie strafrechtsrelevant. Auch ist die Auslegung der Verfassung eine begründete Meinung, die nicht geteilt werden muss, bekanntlich gibt es deshalb Minderheitsvoten beim BVerfG. Was Frau Merkel betrifft, so ist sie wohl nie in der politischen Kultur der alten Bundesrepublik angekommen, sie missachtet sowohl die Bundesstaatlichkeit wie direktdemokratische Elemente (in den Landesverfassungen), aber sie gestaltet wie niemand vor ihr die Verfassungswirklichkeit in Richtung einer Präsidialdemokratie (wie USA, Frankreich). Nur trifft das auf Zuspruch der meisten Deutschen, es ist also im Kern nicht einmal undemokratisch, denn wir hätten sie mehrfach abwählen können. Das war in Deutschland nach 1933 nicht der Fall. Sie plant keine Angriffskriege und keine Ermordung von Minderheiten. Ich teile die Kritik von Herrn Scholz, aber die Leserbriefe hier vergreifen sich inzwischen im Ton, was verständlich sein mag, aber der Sache nicht dienlich ist. Dr. Rainer Berger

    • ….da kann aber nur raten sich einmal die entsprechenden völkermordparagraphen durchzulesen hinsichtlich ihres umgangs mit minderheiten! na, begriffen…..

  29. Zitat Scholz: >“Grundsätzlich aber gilt meine Kritik nicht den einzelnen Maßnahmen, sondern ihrem Zustandekommen, und das ist schlicht verfassungswidrig.“<

    Und genau darum soll jetzt „auf die Schnelle“ die Gesetzesnovelle zum Infektionsschutzgesetz (= Ermächtigungsgesetz) im Bundestag beschlossen und verabschiedet werden.

    • Der dumme Bundestag hätte sich damit selbst ins Abseits geschossen und handlungsunfähig gemacht
    • Die Bundesregierung (…und Länderregierungen) hätten weitgehend freie Hand für verfassungseinschränkende Verordnungen und Regelungen
    • Die gerichtliche Nachprüfbarkeit auf Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen per Rechtsverordnung müsste sich dann am „Ermächtigungsgesetz“ messen lassen

    Und so gesehen ist die Bundesregierung auf einem guten Weg, die eigentlich in Teilen bisher sowieso schon recht- und gesetzlosen Zustände in Deutschland auch weiterhin aufrecht erhalten zu können.

  30. ….wenn sich die beiden, gafron und scholz nur ein bißchen angestrengt hätten,
    wäre ihnen sicherlich e i n begriff im gesetzentwurf zur änderung des infsg
    aufgefallen; und d a r ü b e r hätten sie dann sprechen müssen:
    ich habe häufig den begriff e r m ä c h t i g e n gefunden und bin sofort wieder
    an hitlers ermächtigungsgesetz erinnert worden! dem anfang vom ende!

  31. „Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig“ !!!
    Was herr Prof. Scholz da darlegt ist unzweifelhaft richtig.
    Ein Email gleichen Inhalts habe ich vor 2 Tagen an den Vorstand der FDP verschickt.
    Grundrechte können allgmein überhaupt nicht eingeschränkt oder entzogen werden, sondern nur Personen bezogen, auf der Basis eines Personen bezogenen Urteils wenn dazu ein Gesetz besteht welches mit 2/3 Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde.
    Vor allem jedoch können Grundrecht lt Grundgesetz nicht mit einer Rechtsverordnung eingeschränkt werden, egal ob von Mnisterpräsidenten oder Kanzlerin, sondern nur auf der Basis eines Gestzes welches vom Bundestag mit 2/3 Mehrheit beschlossen wurde.
    Deswegen sind die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und erst recht der Bundeskanzlerin verfassungswidrig. Es fragt sich nur warum das Bundesverfassungsgericht das nicht rügt, wozu es das verfassungsrechtlich Recht hat.
    Zwar hat der Bundestag ohne Sachbeleg behauptet eine „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ sei gegeben, was der Fall wäre gemäß:
    GG Art 11
    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
    (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden,
    **in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist**
    Davon kann man im Anblick der Fakten des bischen Corona nicht sprechen.
    Das Land ist voll funktionsfähig und die Lebensgrundlagen sind nicht betroffen.
    Also hat der Bundestag ohne jedwelche Faktengrundlage eine falsche Feststellung getroffen.
    Auch im Falle eines Notstandes ist es der Bundestag der Gestze erlassen darf, nicht die Ministerpräsidenten und nicht die Kanzlerin.

  32. Mit der Personalie Stefan Harbath als Präsident des BVerfG -gewechselt direkt aus dem Bundestag- dürften der gerichtlichen Billigung der Exekutiv-Maßnahmen keine Hindernisse entgegenstehen.
    Wie sagte Walter Ulbricht „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen“, wie es weiterging, ist bekannt. Die Dame aus der Uckermark hat ihre Erfahrungen als Sekretärin für Agitation und Propaganda verinnerlicht und zur Machtstrategie ausgebaut, die Medien fressen ihr aus der Hand, alle potentiellen Gegner sind kaltgestellt mit den bekannten StaSi-Zersetzungsmethoden, nun kann im Honecker-Stil „durchregiert“ und die „Zügel angezogen“ werden. Pfui Deibel, wäre ich jünger und mobiler, würde ich das Land verlassen, Widerstand scheint zwecklos.

  33. ……auf strohdumme fragen hat der scholz doch einigermaßen vernünftig geantwortet!

  34. Der „Politikberater“ Hillje (Wozu braucht ein Politiker Berater?): Der Kanzlerin gegehe es in der Endphase ihrer Kanzlerschaft nicht um Profilierung. Sie folge ihrem naturwissenschaftlichen Instinkt.“
    Man muß wohl Politikberater sein, um bei Merkel einen naturwissenschaftichen Instinkt (hat mir im Studium leider gefehlt, mußte alles lernen….)zu diagnostizieren. Man fragt sich, wieso ein vor undenklichen Zeiten beendetes naturwissenschaftliches Studium jemanden zu sachgerechter Politik befähigen soll.
    Mir persönlich wäre eine weniger instinkthaft betriebene Politik lieber.
    Aber gemeint ist wahrscheinlich ein ganz anderer Instinkt…

    • Instinkt? Gefühl?
      „Unsere Kanzlerin genießt heute das Vertrauen von 81 Prozent der Bevölkerung, trotz der oben erwähnten Unannehmlichkeiten, die wir ihr zu verdanken haben. Dieses Votum kann kaum das logische Resultat kritischer Beobachtung sein. Es kommt aus dem unbestimmten Gefühl, dass ’sie eine kluge Frau ist, die ihre Sache doch gut macht‘. 
      Die Klugheit des Fuchses wird oft überschätzt, weil man ihm auch noch die Dummheit der Hühner als Verdienst anrechnet (Hans Kasper). Wenn es ein Gebiet gibt, wo das Herz schweigen muss, dann ist es die Politik, denn das Herz hört lieber eine sanfte Stimme, die lügt, als eine kalte, welche die Wahrheit sagt.“
      https://www.achgut.com/artikel/wann_macht_merkel_das_pferd_zum_konsul

  35. Wen bitte interessiert noch die Verfassung. Die ist doch schon seit Jahren nur noch Makulatur. Ob Euro, Asyl oder Corona, Klima – entscheiden tut nur noch ein kleines Politbüro. Die Abgeordneten sind nur noch Statisten. Das übliche Folkloreprogramm, Abnickhasen mit der Duracell.

    • …..man muß sich das nur einmal vorstellen: das zweitgrößte parlament der welt nach china! und alle nur dumme abnicker! die afd zählt nicht, obwohl gewählt!
      eine neue partei muß her, oder alles ist aus! mich stört das ja nicht! ich lache mir hier in kanada mir ins fäustchen! quatsch: ich spiele mir ein paar inventionen von bach vor! und traure!

      • Aber eine neue Partei muss sich erst etablieren. Und wenn sie auf Gegenkurs zur Regierung geht, stehen dieser die gesamte Medienmacht incl. Ö.R. sowie Verfassungsschutz, Justiz und Polizei zur Verfügung, das neue Pflänzchen auszumerzen. Die AfD hätte 2017 mindestens 25 % bekommen müssen, um eine spürbare Oppositionspolitik machen zu können. Sie noch weiter zu schwächen, würde eine weitere Schwächung der parlamentarischen Gegenkräfte bedeuten. Leider gehört auch die FDP trotz des Wahlerfolgs 2017 nicht zu den mutigen Gegnern der Merkel-Fraktion.

  36. ..nachdem terror keine rolle mehr zu spielen scheint, auch nicht klima, gender
    und anderes, ist es nun das, worauf ein bürger kein recht mehr hat, sondern die
    pflicht, nämlich gesundheit! eine wunderbare sache um macht zu erlangen und
    zu behalten! ich kann hier nur noch schadenfroh über die typisch deutsche
    sturheit in der dummheit lachen!

    • Hallo Friedrich-Wilhelm,
      …habe ich das nicht mitgekriegt: Ist jetzt neben Gender-GAGA auch die Gross-und Kleinschreibung abgeschafft?
      …bitte um Nachhilfe, habe u.a. Deutsch studiert!
      Beste Gruesse

      • …die entsprechenden tasten klemmen…..

      • …dann aber schnellstens eine neue Tastatur kaufen!

  37. Merkel hat sich 2015 nicht um die Verfassung geschert, als sie die Grenzen unseres Landes öffnete wie Scheunentore.

    Merkel hat sich 2019 nicht um die Verfassung geschert, als sie eine legale, gültige Wahl für „unverzeihlich“ erklärte, als gäbe es für sie etwas zu „verzeihen“, wenn Bürger und/oder Abgeordnete nicht in ihrem Sinne wählen.

    Warum also sollte Merkel sich jetzt auf einmal um die Verfassung scheren?

    Letztendlich liegt aber die Schuld für das multiple Staatsversagen unter Merkel bei allen Parlamentariern in Bund und Ländern (außer denen der AfD natürlich), weil sie
    ERSTENS allesamt inzwischen so gut wie unterschiedslos auf der gleichen linksgrünen Schiene fahren und Merkels Agenda durchwinken,
    ZWEITENS weil sie sich offenbar nur noch für ihre Posten und Pfründe interessieren und sich deshalb von ihrer Königin schurigeln lassen, während ihnen das Wohl des Bürger und Wählers, der eigentlich ihr Souverän sein sollte, herzlich gleichgültig ist, und
    DRITTENS, weil sie sich – wie ihre Herrin – von der verantwortungslosen Linkspropaganda der Mainstreammedien immer weiter in die von dieser linksgrünen Journaille gewollten Richtung treiben lassen.

    Die politisch-mediale Kaste ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – durch und durch pflichtvergessen, verantwortungslos und ehrlos. Sie dient nicht dem Wohl des Bürgers, sondern ausschließlich ihrem eigenen.

  38. Legal, illegal, sch..egal.
    Das ist das Motto der Staatsratsvorsitzenden Merkel.
    Ein paar Anrufe genügen um Atomkraftwerke abzuschalten, Grenzen zu öffnen und unsere „Zusammensetzung“ (O-Ton Bouffier) zu verändern, und weitere Grundrechte auszuknipsen.
    Begründung: Damit die Gesundheitsämter die „Kontakte nachverfolgen“ können. Zumindest ein paar von denen, die nicht zur x-mal größeren Dunkelziffer gehören.

    • Die Verantwortlichen haben sich mit der telefonischen Nachverfolgung von Anfang an heillos übernommen! Deshalb das ganze Spiel um Kontaktverbote und ruinöse Beschlüsse zur Vernichtung unserer Wirtschaft. Die Probleme im Gesundheitswesen, Mangel an Pflegekräften, Bettenmangel, Mangel an Intensivpflegekräften sind seit über 30 Jahren schleichend auf uns zugekommen. Keiner wollte das sehen, das große Problem in der Altenpflege noch gar nicht erwähnt. WIR sollten das Gesundheitssystem nicht überlasten, aber aus anderen Ländern schwerstkranke Patienten auf unsere Intensivstationen einfliegen. Welchen Sinn und Zweck soll das verfolgen?
      Uns steht ein Systemwechsel bevor. Nicht Umsonst wurde bereits im Januar durch die Statthalterin in Berlin die große Transformation angekündigt. Das war im übrigen einer der seltensten Augenblicke, da ein Politiker mal die Wahrheit sagt, aber da wird ihm schon nicht mehr geglaubt. Siehe der Wolf und die Schafe…

  39. @<i>» Rupert Scholz (CDU) hält die gemeinsamen Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten für „verfassungsrechtlich nicht legitimiert“ und die Grundrechtsbeschränkungen für „teilweise unverhältnismäßig“ «</i>

    Das muss man zweimal lesen. Nicht nur, dass ein Verfassungsrechtler ohne Epidemiekompetenz nach eigenem Geschmack entscheidet, was „teilweise unvernünftige“ Grundrechtsbeschränkungen sind, sieht er folglich beim übrigen Teil vernünftige Beschränkungen, die dann aber verfassungsrechtlich nicht legitimiert sind. Ergo haben wir ein Grundgesetz, dass vernünftige Entscheidungen nicht zulässt. Wie originell !

    Die Prinzipienreiterei bezüglich der Grundrechte lässt fragen, ob eine formaljuristisch absolute Auslegung je die richtige war. Bei einem inhaftierten Straftäter wurde schon immer das Grundrecht auf Freiheit verletzt, bei Geldstrafen, Bußgeldern und eingetriebenen Steuern das Grundrecht auf Eigentum.

    Das alles ist mehr oder weniger selbstverständlich. Das Grundgesetz darf nicht absolutistisch gelesen werden und ist ohnehin nicht in Stein gemeißelt. Es ist mit ensprechender Mehrheit änderbar. So funktioniert nun mal die Demokratie.

    • Grundrechtsbeschränkungen sind keine Frage des Geschmacks wie diverse Politiker und Verfassungsrechtler meinen.
      Die das meinen, haben den Sinn des Grundgesetzes nicht verstanden.
      Recht und Gesetz haben sich lt. Grundgesetz nach dem Grundgesetz zu richten, nicht umgekehrt.
      Grundrechte stehen nicht allgmein unter Gesetzesvorbehalt (=Einschränkung durvh Gesetz), denn dann sind sie keine Grundrechte mehr, sondern blos pure Demagogie. (Ztat: Dr. Carlo Schmid, Architekt des Grundgesetzes genannt)
      Da liegt ein rechtliches Missverständnis vieler Verfassungsrechtler und Staatsrechtler vor, die schon mal im Richteramt tätig waren.

    • Da liegen sie falsch, die Grundrechte Art.1 – Art.20 sind in Stein gemeiselt, deswegen heißen sie „die ewigen Artikel“. Sie dürfen lt, Grundgesetz ihrem Sinne nach nicht geändert werden.

    • Zitat: „Nicht nur, dass ein Verfassungsrechtler ohne Epidemie Kompetenz nach eigenem Geschmack entscheidet, was „teilweise unvernünftige“ Grundrechtsbeschränkungen sind, sieht er folglich beim übrigen Teil vernünftige Beschränkungen, die dann aber verfassungsrechtlich nicht legitimiert sind.“
       
      Lieber Herr Wolkenspalter, ich wünsche Ihnen von Herzen gute Genesung.
      Wieviel Epidemie Kompetenz hat denn die Bundeskanzlerin? Oder der Bankkaufmann Jens Spahn?
       
      Zum Thema, ein Jurist benötigt keine “ Epidemie Kompetenz „. Wenn Sie die Demokratie und das „Verfassungsrecht“ auch nur im Ansatz verstanden hätten, hätten Sie diesen Kommentar dahingeschickt wo er hingehört. Ins Altpapier.
       
      Hier geht es um das Versfassungsrecht, kurz die „Verfasstheit“ des Staates! Diese gilt für alles und jeden, AUCH und GERADE in Ausnahmezuständen! Und zwar unabhängig davon, ob diese Ausnahmetatbestände „real“ sind oder vielleicht nur ins politische Kalkül passen. Die Verfassung, also das Grundgesetz soll nämlich gerade verhindern, dass politisch unterbelichtete wie die amtierende Kanzlerin, sich eine „Katastrophe (egal welcher Art)“ zu Nutze machen, um damit unsere Grundrechte außer Kraft zu setzen! Schon mal vom Adolf gehört, der hat sich den Hunger und den Frust der Deutschen nach dem Versailler Verträgen nämlich auch „zu Nutze“ gemacht! Oder glauben Sie der Irre wäre seinerzeit an die Mach gekommen, weil die Deutschen seinen Schnurrbart so nett fanden oder keine Juden gemocht hätten? Die Deutschen hatten buchstäblich „nichts zu fressen“ weil die Reparationszahlungen an Frankreich nahezu alles verschlang!
       
      Würde das so laufen wie in Ihrer politischen Sicht, dann würden wir heute wegen Corona „entrechtet“, morgen vielleicht nur weil einer ostdeutschen Warze am Hinterteil der Bundesrepublik die Farbe unsere Fahne nicht passt!
       
      So funktioniert ein „verfasster“ Rechtstaat (Sie nennen das ja Prinzipienreiterei) aber zum Glück nicht. Das – und nur das- unterscheidet uns zum Glück noch vor einer Art Parteiendiktatur wie sie Mutti Merkel und vielleicht auch Ihnen vorschwebt! So etwas wie Gewaltenteilung und Verhältnismäßigkeit (immer das geringste, mögliche) der Mittel scheinen Sie vollkommen auszublenden.
       
      Sollen wir nach Ihrer Logik vielleicht Parksünder für 10 Jahre in den Knast sperren, nur weil zukünftig Grüne Schwachköpfe in der Politik vielleicht Autofahrer als die größte gesundheitliche Bedrohung empfinden? Oder sollen wir ganz Afrika einfach so aufnehmen, nur weil die nächsten RotRotGrünen Regierung dann vielleicht nicht mehrmöchte das in Afrika Menschen Hunger leiden?
       
      Der Punkt ist, das das GG universell anwendbar ist, der Zweck ist, es schützt Sie und mich (Art. 1-20) vor dem Missbrauch der jeweiligen Regierung bzw. des Staates. Man darf eine solche Regelung nicht einfach wegen eines mutierten Grippevirus außer Kraft setzen! Ja, die Exekutive muss handlungsfähig sein aber der deren Handlungen müssen immer verhältnismäßig sein und noch wichtiger -Niemals mehr darf „der Zweck die Mittel heilen“. Das ist das schlimmste Übel!

  40. 1) Meine größte Frage: Wo sind sie denn, die ganzen großen Rechtsgelehrten, die gegen die immer wieder beklagte Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen mal ganz grundsätzlich vorgehen würden? Ich wäre mit finanzieller und praktischer Unterstützung dabei. Bis jetzt waren es immer aber juristische Kleinhansel (Gastronomen, Fitnesstudio-Betreiber, Privatleute) die etwas erreichten …
    https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/Trier_innenstadt_maskenpflicht_aufgehoben_100.html
    2) Auch beim Grundrecht auf Leben und Gesundheit gibt es ein Unter- und ein Übermaßverbot. Heißt: Der Staat darf nicht nichts machen. Er muss aber auch nicht alles tun, um diese Rechtsgüter zu schützen. Übertragen auf eine Alltagssituation hieße das: Der Staat muss für eine schnelle medizinische Hilfe Sorge tragen. Er muss aber nicht an jeder Ecke einen Notarzt stationieren. Und hier stimmen m.E. die Verhältnisse nicht mehr. Corona wird zur Zeit über alles gestellt.
    3) Ganz konkret, und auch wenn es hier verschiedenen Lesern nicht schmecken wird: Es gäbe ein milderes, und damit verhältnismäßigeres Mittel gegenüber all den massiven Einschränkungen des Lockdowns. Und zwar die viel geschmähte Warn-App. Wäre sie a) verpflichtend und hätten b) die Gesundheitsbehörden Zugriff, wären Warnung vor und Nachverfolgung von gefährlichen Kontakten ein Leichtes. Es kann doch nicht sein, dass die Gesundheitsämter in einem der am höchsten entwickelten Länder der Erde diese Aufgaben quasi zu Fuß erledigen müssen. Und soweit ich mich erinnere ist diese (geringe) Nachverfolgungskapazität der maßgebliche Grund für den ansonsten eher willkürlichen Inzidenzwert 50. Mehr zur Pfarrerstochter Merkel und der Nutzlosigkeit der App s. nachfolgende Links:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/schwarzer-kanal/die-focus-kolumne-von-jan-fleischhauer-ahnungslos-durch-die-krise-der-verhaengnisvollste-fehler-in-merkels-corona-politik_id_12631609.html
    https://www.ctrl-verlust.net/

  41. Eine geradezu göttliche Formulierung:“…….eine im freien Raum schwebende Regierung. “ Meine Phantasie schlägt gerade Kobolz.
    Und mein Verstand sagt mir, es ist Amtsanmaßung.

  42. Es fehlt bisher der demokratische Gegenpol. Die demokratisch legitimierte Kontrollinstanz, die die Anordnungen des Regierungsapparates bremsen und nötigenfalls stoppen kann.
    Eins solcher demokratischer Gegenpol ist dabei letztlich auch im Sinne der Entscheider selbst. Denn wenn die Entscheider über das Ziel hinausschießen und von keiner demokratisch legitimierten Gegenkraft mehr ausgebremst werden, befinden wir uns ganz schnell im außerparlamentarischen Widerstand und damit bei GG Artikel 20(4). Was in Anbetracht der politischen Zerrissenheit der Bevölkerung ganz schnell im Bürgerkrieg enden könnte.

    • Ich frage mal nach:
      Der Bund hat länderübergreifend die „Pandemie“ festgestellt. Der Finanzminister stellt länderübergreifend dafür Geld zur Verfügung.
      Die Ausgestaltung der Pandemie-Bekämpfung wie Masken tragen, Kontaktsperren verhängen, den Regelungen von Schulen Rechnung tragen ist dagegen Ländersache. Die demokratisch legitimierten Kontrollinstanzen wären demnach die Länderparlamente. Die Gefahr eines Bürgerkrieges daraus abzuleiten, hat nach meinem Dafürhalten eher etwas „dramatisches“.
      Ich vermisse da ein klärendes Wort von H. Scholz.

      • Das mit den Länderparlamenten als Gegenpol scheint nicht wirklich zu funktionieren. Was jedoch (in Teilen) zu funktionieren scheint, sind die Verwaltungsgerichte, die in letzter Zeit des öfteren mal eine staatliche Anordung kassiert haben. Das wäre ausbaufähig.

    • „Es fehlt bisher der demokratische Gegenpol. Die demokratisch legitimierte Kontrollinstanz, die die Anordnungen des Regierungsapparates bremsen und nötigenfalls stoppen kann.“
      So ein „Gegenpol“ fehlt nicht.
      Die „Gegenpole“ bzw. Kontrollinstanzen der Demokratie die im Grundgesetz vorgesehen sind, das sind:

      • der Bundespräsident und
      • das Bundesverfassungsgericht.

      Das Problem jedoch ist, beide erfüllen nicht ihre verfassungsrechtliche Pflicht.

      • Ihr letzter Satz bringt es auf den Punkt. Bisher kommt der Widerstand nur sporadisch über die Verwaltungsgerichte. Sonst ist da noch die einzige echte Opposition AFD in den Parlamenten, die aber seit jeher von allen anderen bei allem ausgegrenzt wird, und die „Querdenker“ auf der Straße, die man fortwährend in die Ecke „Rechtsradikaler“ und „Reichsbürger“ schiebt. Sonst ist da nichts. Gar nichts. Warum nicht?

      • Die beiden zuletzt genannten sind doch auch nur zum Grüß Gott August mutiert. Da ist weniger als nix zu erwarten.

  43. Was gab es für einen Aufschrei als Orban im März ein Notparlament einrichtete und mit Notfallgesetzen regierte. Gesetze die nicht geschaffen wurden sondern die es bereits gab! Dann das Gezeter: Jetzt hat Orban als Diktator die Macht an sich gerissen und wird bis in alle Ewigkeit mit diesen Gesetzen das Volk knechten. Im Juli war das beendet und das normale Parlament übernahm wieder seine Arbeit. Bei uns irgendwo gemeldet? Bei uns regiert ein verfassungswidriges Gremium seit Monaten und das mit Notfallverordnungen, die es so gar nicht gibt denn es wären die Gesundheitsämter gewesen die die Entscheidungen nach dem Seuchenschutzgesetz zu treffen hätten. In drei Tagen hat man das SSG einfach geändert, kurze Anhörung im BT wo nur ein paar Hanseln saßen, und die Verantwortung an sich gerissen. Wir werden also schon mehr als ein halbes Jahr per selber geschaffenen Notfallverordnungen regiert und jetzt soll diese Ungesetzlichkeit in ein neues Gesetz gegossen werden. Dazu wird es eine kurze Anhörung geben, Abstimmung, Mehrheit und fertig. Wer dagegen stimmt ist ein Corona-Leugner, ein Covidiot, ein Vtler oder wahlweise ein Nazi. Da braucht mir keiner was von Demokratie erzählen selbst wenn es nach Klagen korrigiert wird, da werden Monate wenn nicht Jahre vergehen und die Re-Gierenden können machen wie sie wollen. Natürlich unter der Knute von Merkel, da braucht mir keiner mehr was über den „Diktator“ Orban erzählen.
    Herr Gafron sieht das und bemängelt das nur bewirkt das irgendwas? Nein, jede abweichende Meinung wird unterdrückt, jeder der diese äußert wird stigmatisiert und Mundtod gemacht.
    Eines noch um die Verhältnismäßigkeit anzusprechen. Im Winter 2017/18 gab es 25 100(RKI) an Grippe erkrankte Tote zu beklagen. Bei 25 100 Toten, wie viele Infizierte und wie viele leicht und schwer Erkrankte muß es da gegeben haben? Zigtausende? Hunderttausende? Millionen? Die Frage scheint niemanden zu interessieren. Es wurde ja nicht getestet!

  44. Was Herr Scholz sagt, kann jeder Laie ( der es gelesen hat und will) nachvollziehen. Für Frau Merkel sind solche Ausführungen sicher nicht hilfreich, entsprechend werden auch die Grundrechtsverletzungen nicht nur vor ihr sondern auch von ihren Getreuen schlichtweg negiert. Da breite Teile der Bevölkerung fest hinter ihr stehen wird es auch keine Rückkehr zu Recht und Gesetz geben.

  45. Das interessiert doch Frau Merkel nicht! Ebenso wie Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Die Staatsratsvorsitzende entscheidet und nur so, wie sie das will.

    Hinter Gitter. Und alle Klatschhasen und GrünInnen mit.

    • Lieber heut als morgen. Um es Merkel heimzuzahlen, ist allerdings noch genug Zeit.

    • Hinter Gitter? Da werden höchstens diejenigen landen, die den laut Scholz verfassungswidrigen Entscheidungen nicht Folge leisten.

  46. habe gerade corona quetett gesehen vom 15.11 .2020 mache sich einer ein bild von der diskiussion..mein augenmerk richtet sich auf einen herrn spitzer und der dame daneben..bin für witrklich alleargumente offen aber das,was die beiden da von sich gaben????

  47. Irgendwie aus der Zeit gefallen: da macht sich doch tatsächlich ein Experte die Mühe und liest in diesem alten, verstaubten Werk namens „Grundgesetz“ nach und bildet sich nicht viel einfacher und schneller im ÖRR weiter. Einzelfallmeinung eines ewig Gestrigen. „Wenig hilfreich“.

  48. Merkel, die griechische Tellerjongleurin.

    In der Britischen Presse ist zu lesen, dass Viktor Orban (UNGARN) und Mateusz Morawiecki (POLEN) die mehrjährige Merkelsche EU-Finanzierung jeweils mit einem Veto blockiert haben.
    Merkel hat so viel verfassungswidrigen Mist gebaut, dass sie jetzt wie eine griechische Tellerjongleurin kaum mit dem Tellerdrehen nachkommt.

  49. Wären die Verfassungsschutzämter nicht ausschließlich von Marionetten derer besetzt, die unsere Grundrechte permanent mit Füssen treten, hätte man längst alle beteiligten Parteien an diesen Gesetzesverstößen verbieten müssen.
    CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne, Linke, Freie Wähler, ausnahmslos Verfassungsfeinde.

    • Nur gut, dass die Rotkäppchen durch die Politik in ihr Amt befördert werden! Aber es reicht, wenn unsere Verfassungsverweigerer und die EU Polen und Ungarn auf dem Bildschirm haben!

  50. Die Diagnose “ verfassungswidrig“ scheint anzunehmen, dass ein Beschluss von 16+1 ein Rechtsakt wäre. Ich vermute aber, dass es dies nicht ist. Das Gremium ist eine Diskussions- und Koordinationsrunde, die sogenannten Beschlüsse sind Gesprächsprotokolle ohne jede Rechtsverbindlichkeit darüber was die 16 dann in den Ländern mit Rechtsakten machen wollen. Die Rechtsakte passieren aber erst dort. Gegen diese kann dann bei Verwaltungsgerichten geklagt werden, was auch schon geschehen ist. Ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass die Frau Bundeskanzler meint, auf diesem Weg politisch durchregieren zu können oder zu müssen. Dies ist aber eine mediale Spekulation, wie sehr vieles rund um die 16+1.

  51. wie sollen Bürger sich an Recht und Gesetz halten wenn es die Leute, die sie dafür bezahlen, nicht tun. Wenn aber Leute wie Frl. Roth (immerhin irgendeine Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten. Man sollte sich von diesen hochtrabenden Amtsbezeichnungen nicht irritieren lassen. In der freien Wirtschaft wären dies Mitarbeiter an der Pforte, nur nicht so üppig honoriert) im öffentlich rechtlichen Medien (Münchner Runde) mehr als dilettantisch durch das Grundgesetz stolpert ohne dass dies Konsequenzen hat muß man sich über nichts mehr wundern. Die politische Bussi Bussi Gesellschaft hat sich gegenüber dem Bürger bestens abgesichert und wurschtelt halt so vor sich hin.

  52. Das ist vieles nicht verf.-konform. Jetzt auch noch IRRSINN! „Jedes Kind trifft nur 1 Freund!“ DAS kann nur jemand fordern, der keine Kinder hat. Dazu hat sich ja auch schon ein Kinderpsychologe gemeldet.
    SO werden die nächsten Demos immer größer. Aber dann werden die Demonstranten wieder abgestempelt als Covidioten oder Nazis und die Regierung hat wieder Ruh.

    • Sie haben absolut recht! Bei Merkel kommt immer stärker ihre Biographie durch: Pastorenhaus (Verzicht), Sozialismus (es gibt nur die Meinung der Partei), kinderlos (kein Verständnis für Familie). Das heißt Beten, Arbeiten & Kartoffelsuppe für alle …

      • Gott sei dank hat sich diese Person nicht auch noch vermehrt! Hat also keine biologische Zukunft – und das ist auch gut so.

  53. Merkel lag mit fast allem, was sie machte in den letzten 10 Jahren derartig falsch, dass man sich fragte, wie das sein kann – aber im Geld und PPöstchen verteilen war sie und ihre Freunde von der SED 2.0 immer ganz groß und schmiss mit dem Geld um sich – genau so hat die das ganze Land korrumpiert und zum Affenhaus gemacht.
    Warum soll Merken in Sachen Corona plötzlich Recht behalten ?
    70% der Infektionen sind ungeklärt !!!! Auf dieser Basis des NIX-WISSENS macht man in Berlin Verordnungen und Geiselhaft für das ganze Land unter Frührung der „Großen Vorsitzenden mot Orakelfunktion“ !!!!
    Un nun gibt es auch noch Ermächtigunsgesetze wie einst zu Adolfs Zeiten, aber die „Nazis“ sind ja immer die Skeptiker !

  54. Als ob das etwas Neues wäre. Merkel und ihr Clan machen was sie wollen. Man sieht ja, dass sie sogar einfach das Parlament ausschalten kann. Und die geschmierten Lohnschreiber der Staatspropaganda bejubeln die Kriminelle im Kanzleramt. Schönes Vaterland. Deutschland ist Opfer einer alten senilen und offensichtlich kranken Frau geworden. Das wahre Virus sitzt im Kanzleramt. Ich hoffe sehr, dass man ihr das Leben nach der politischen Laufbahn noch richtig versauen kann.

  55. Ich will mal so sagen, Recht und Gesetzesauslegung wurden schon immer den jeweils herrschenden Machtverhältnissen „angepasst“. Ein guter Indikator also, der unbestechlich anzeigt WER die Macht im Lande ausübt; und auf welche Weise! Die uns einstmals zugedachte Rolle „Alle Staatsgewalt [Macht] geht vom Volke aus“ gilt offensichtlich immer weniger. Rückschlüsse und persönliche Beurteilung, wie man dieser Art totalitär und von oben herab(lassend) agierenden Regierungsstil nennt, mag jeder für sich selbst vornehmen. – Gerne leisten die angeschlossenen Medienanstalten Propagandaanstalten Hilfestellung dabei; und das höchst erfolgreich.
    In dieser düsteren Situation jetzt ausgerechnet nach mehr „gemeinsamem Vorgehen innerhalb der EU“ zu verlangen scheint mir in Hinblick auf deren Entdemokratisierungstendenzen und  – zugegeben, zumeist selbstverschuldeter „freiwilliger“- Entmündigung der nationalen Parlamente doch genau der falsche Weg.

  56. Die Aufgabe der Politik ist es die Einschränkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, anstatt zu jammern die Gesundheitsämter, Krankenhäuser usw. sind überlastet.
    Wenn sie da keine Abhilfe schaffen können sind sie Fehl am Platze!
    An die Befürworter von härteren Maßnahmen:
    „Wer Politiker braucht um auf sich aufzupassen, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!“
    Wir die nicht so sind, können Eigenverantwortung!
    Stopp, wir brauchen keine Bevormundung!
    Wir können noch selbst entscheiden was gut und richtig ist!

  57. Aber zu der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sagt er gar nichts? Ist dann alles in Ordnung, weil es ja vom Parlament beschlossen wird?

  58. Eine Sache scheint klar zu sein. Es gibt kein kein demokratisch und verfassungsgemäß legitimiertes Gremium bestehend aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten, das derartige Einschnitte und Abschnürungen von Grundrechten beschließen kann, wie sie jetzt exekutiert werden.
    Beschlussfassungen entbehren einer rechtlichen Grundlage, die in Form dieses Gremiums von der Verfassung so nicht vorgesehen sind.
    Scholz sagt was Fakt ist. Konsequenzen keine.

  59. ….handeln verfassungswidrig? Na und? Nach illegal kommt sche***egal, eine Logik, wie sie vor mehr als 50 Jahren von den Linksfaschisten schon mal angewandt wurde.

  60. Die Feststellung bewussten, verfassungswidrigen Verhaltens, und zwar vorsätzlich, ist ein so schwerer Vorwurf für einen Bundeskanzler, dass das zum sofortigen Rücktritt oder Entlassung führen müsste. Es rächt sich nun, dass es offensichtlich nichts und niemanden gibt, der dieses Recht durchsetzt. Da spielt auch eine Rolle, dass die Kanzlerin sich offensichtlich ja seit Jahren nicht darum schert, ja wahrscheinlich die Gesetze gar nicht kennt. Der Gesetztesbruch wird schlicht ignoriert. Es gibt ja auch niemanden der nachfragt, außer der AfD und die wird ja ebenfalls komplett ignoriert.

  61. Fazit:
    Wenn der Bundestag und nicht das Merkel-ZK verfassungswidrig etwas beschließen, dann ist für den Staatsrechtler alles paletti.
    Na dann ist ja alles klar.
    Wie bei Ulbricht: es muß demokratisch aussehen – in den Rücken lassen wir trotzdem Schießen.

    Und das dann hier ohne rot zu werden veröffentlichen. Ein treuer Merkelhase der im eigenen CDU- Stall sich nicht traut auf den Tisch zu hauen mit einem kräftigen: Nein.

    Ganz ehrlich:
    Es tut nur noch weh wenn sich diese Angsthasen der Feigen Demokraten und der CSED Merkel hier zu Wort melden anstatt überall dort wo es erforderlich ist.
    Auch gehört Herr Polenz weiterhin einer Merkel- CDU an, die schon 2005 die Abschaffung des demokratischen Rechtsstaates beklatscht hatte:

    Am 16. Juni 2005   hielt Angela Merkel – damals noch Vorsitzende der »CDU Deutschlands« – in Berlin eine denkwürdige Ansprache anlässlich des 60. Jahrestages der CDU. Zitat: (…) Denn die Deutschen haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.

    Anpacken und handeln statt mitmachen.
    Die Mitmacher haben morgen wieder ihren großen Tag. Da kriegen sie das demokratische Versagen mal wieder personalisiert dargeboten und ein neues Ermächtigungsgesetz.
    Mit den wenigen Nichtmitmachern sollten sie der CSED den Rücken kehren. Denn die alte CDU als demokratisches Schutzbollwerk ist schon lange dahin.

  62. Ab morgen braucht Merkel das alles nicht mehr zu interessieren. Sie bekommt dann ihr Ermächtigungsgesetz. Das ist zwar verfassungswidrig, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Der Witz am Rande. Als in Ungarn ein ähnliches Gesetz beschlossen wurde, hat die halbe EU Zeder und Mordio geschrieen. Wetten das jetzt kein Wort darüber verloren wird. Dass Deutschland kein Geld aus der EU bekommt wie im Haushalt für Verfassungsbrecher vorgesehen ist wurscht! Wir sind Nettozahler!

  63. Recht und Gesetz gelten schon lange nicht mehr, siehe Ausläänderrecht 2015, Kernkraftausstieg, EU Verschuldung, der blöde Mautversuch, usw. Die Frage ist immer nur: Warum, warum, warum.

  64. Merkel ist nicht „der Staat“ und auch nicht „die Bundesregierung“ dazu gehören als Entscheider vor allem auch das Parlament mit ALLEN gewählten, die zu entscheiden haben. Auch den „Länderchefs“ steht nicht zu Alleine angelegenheiten „ihr“ Land betreffend zu entscheiden.
    Anscheinend ist es aber derzeit bereits so, daß AM über Deutschland als Diktatorin Thront und herrscht mit ihren unterdiktatoren in den Ländern.
    Und dier gewählten ?“Volksvertreter“? schauen zu und lassen sich wenn sie gar „aufmucken“ beliebig abkanzeln oder werden gar vom ?“Verfassungs“schutz? Bespitzelt

  65. „Grund ist die Coronapandemie.“ Falsch. Diese Erkältungswelle ist kein Grund, sie ist ein Vorwand. Das kann jeder durchschnittlich intelligente Mitteleuropäer seit spätestens März wissen. Dieses Regime steuert mir Riesenschritten auf einen neuen Totalitarismus zu. Hier ist wesentlich mehr erforderlich als irgendwelche Interviews und akademischen Erörterungen.

  66. Zum einen die Absprachen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung wegen gemeinsamem Vorgehen innerhalb der Bundesrepublik als verfassungswidrig ankreiden, zum andern ein gemeinsames Vorgehen in der EU fordern – das ist doch ein Widerspruch!

    • …ja! aber d a s hätte doch dem frager auffallen müssen!

  67. Das ist alles schön und gut, aber die Urteile sehen so aus wie hier zu Fitness-Studios in Thüringen. Die Gesundheit wird als „überragendes Gemeinwohlinteresse“ deklariert, hinter dem offensichtlich alle anderen Interessen zurückzutreten haben. Von einem „verhältnismäßigen Ausgleich“, wie ihn Verfassungsrechtler Scholz anmahnt, kann ich nichts erkennen. Erkennbar ist für mich lediglich die Diskrepanz zu dem tatsächlichen Geschehen in einem Fitness-Studio:
    „Der mit den in der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen bezweckte Erhalt der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und insbesondere der Krankenhäuser zur Behandlung schwer- und schwersterkrankter Menschen stelle ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar. Die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch geeignete Mittel zu gewährleisten und das Leben und die Gesundheit der durch eine Überforderung des Gesundheitssystems unmittelbar Gefährdeten zu schützen, sei grundlegende (Schutz-)Aufgabe des Staates.
    Es liege auf der Hand, dass es – ungeachtet der unvermeidbaren Kontakte der Beschäftigten untereinander – gerade beim Besuch von Fitnessstudios regelmäßig zu einer Vielzahl von persönlichen Kontakten – sei es mit den Beschäftigten oder anderen Kunden – komme. Außerdem sei durch die Art der sportlichen Betätigung regelmäßig der verstärkte und weiterreichende Ausstoß von – möglicherweise infektiösen – Aerosolen konkret zu befürchten. Die Schließung dieser Art von Sportstätten sei daher grundsätzlich geeignet, die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden.
    Andere effektive Maßnahmen zur Gefahrvermeidung sind nicht ersichtlichGleichermaßen wirksame und effektive Maßnahmen zur Gefahrvermeidung durch persönliche Kontakte als durch die Schließung der Fitnessstudios seien nicht ersichtlich. Die Erzielung von Einnahmen zum Bestreiten des Lebensbedarfs des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter in einem Bereich von gefahrerhöhender Tätigkeit habe vorrübergehend (sic!) zurückzustehen gegenüber der Durchsetzung überragend gewichtiger Gemeinwohlbelange. Neben der zeitlichen Befristung der Maßnahme sei auch zu berücksichtigen, dass der Bund und der Freistaat zahlreiche Hilfsmaßnahmen beschlossen hätten, die die Existenz von Unternehmen in der Corona-Krise sichern sollen.
    Ungeachtet dessen bestehe aber auch für den Verordnungsgeber eine fortwährende Beobachtungs- und Überprüfungspflicht, ob und inwieweit er an den Einschränkungen festhalte.
    Der Beschluss ist unanfechtbar.“

  68. Hätte denn ein Mann wie Herr Scholz (Experte für Verfassungsrecht ) nicht die bürgerliche Pflicht, gegen das was er beklagt , juristisch vorzugehen ? Oder bewegen sich Juristen nur , wenn sie dafür bezahlt werden ? Und das werden sie in der Regel immer, egal wie es ausgeht . Sich hier in Pressetalks zu aüßern ist billige Klientenwerbung für die Juristenbranche !

  69. Es ist schon erstaunlich, was heute von wem so geredet wird. Der BundesTAG hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und könnte (noch?) auf der nächsten Sitzung ihre Aufhebung fordern. In der damaligen Fassung des Infektionsschutzgesetzes werden in §17 (4) die Landesregierungen ermächtigt, „entsprechende Gebote und Verbote zu erlassen“. Ob sie vorher mit sich, der Kanzlerin oder ihrer Glaskugel quatschen, ist nicht reglementiert.
    Man braucht also nur ein paar „Experten“, die es immer geben wird, die den Bundestagsabgeordneten erklären, das es für alle (also auch für sie) besser sei, schließlich geht es ja um die Gesundheit…
    Wenn die Verfassuhngswidrigkeit so einfach festzustellen wäre, hätte es vermutlich schon jemand versucht.
    Denuziantentum zu unterstützen, ist in der Bundesrepublik übrigens nicht neu, ich erinnere an die CD’s mit den Steuerdaten, die einige Landesregierungen KAUFTEN – aber damals ging es ja gegen die richtigen.

  70. Da der Bundes- und den Länderregierungen nicht entgangen sein dürfte, dass die Infektionsquellen schwerpunktmäßig in den Privathaushalten und im Freizeitbereich zu finden sind, stellt sich immer wieder die Frage, weshalb Gastronomie, Veranstalter, deren Vermieter und Agenturen etc. zu offensichtlich gewillkürten Opfern gemacht werden. Aktionismus, damit etwas getan worden ist, weil man sich an die virulenten Bereiche nicht rantraut? Ich habe noch niemanden getroffen, der dies nachvollziehen kann. Dass die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass sie es mit Gesetzmäßigkeit nicht immer so genau nimmt (z.B. Zuwanderung und Schengen-Abkommen) ist bekannt. Aber das jetzige Exekutivhandeln unter Ausklinken der Legislative, schleichend begonnen und nun immer massiver werdend, wirkt schon so, als ob hier unter „Covids Schutzschirm“ ausgetestet wird, wie viel Diktat möglich ist. Den Abgeordneten, die sich dagegen nicht wehren, den bequemen Weg der Null-Verantwortung wählen und sich für dieses dümmlich ignorante Verhalten auch noch reichlich bezahlen lassen, gehört das Mandat entzogen.

  71. Verfassungswidriges handeln und? Interessiert das einen? Hat das Konsequenzen für die Verfassungsbrecher? Nein – siehe aktuelles Beispiel zur Energiewende, es sogar das Verfassungsgericht unserer Regierung schriftlich mitteilt … Konsequenzen: Es wird teuerer – Geld ist ja genug da – aber keine Konsequenzen für die verantwortliche Staatsratsvorsitzende.
    Konsequenz: Wir haben keine Demokratie mehr. U.a. ist die Wohnung von Clans besser geschützt als die der normalen Bürger. Für Kontrollen der ersteren sind 1600 Beamte (heute in Berlin) erforderlich!
    Es wird Zeit das in den USA ein freies Waffenrecht zum Schutz von Familie, Wohnung und Demokratie eingeführt wird.

      • ….ja! wir freien bürger eines freien staates tragen waffen!
        bei der jagd sogar langwaffen! die dürfen wir auch einsetzen,
        abhängig vom bundesstaat in dem wir leben! ich habe hier in kanada
        einen schönen waffenschrank voll!

  72. Es ist immer dasselbe. Sobald die Schäfchen im Trockenen sind, und die Pension gezahlt wird trauen sich ehemalige Politiker Tacheles zu reden.

  73. Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig“
    Nur, es passiert nichts. Merkel ist immer noch da.
    Und alle warten, was nächste Woche verkündet wird.
    Und
    „Anzustreben wäre aber ein gemeinsames Vorgehen zumindest innerhalb der Europäischen Union“
    nützt doch nichts, wenn es im eigenen Land verfassungswidrig zugeht.
    Und wenn alle Staatsrechtler die gleiche Meinung bertreten, warum hören wir sie dann nicht.
    Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts ist unüberhörbar.

    • Wer sitzt dort als Präsident?
      Der fulminante Migrationspakt-Verteidiger Harbart.
      Merkel Supporter in allen Schlüsselstellungen, auch BuPräs
      BT Wahl ist gesichert. Sie wird vom Volk gerufen!!

  74. Und nun? Bis man, wenn ueberhaupt, zum BVerfG kommt, dauert es etwas und das Gericht ist von Merkel und Co. in weiser Voraussicht regierungskonform besetzt. Art 20 IV GG. Das Problem an diesen rechtlich zutreffenden Statements ist die Frage, was kann wer dagegen tun, wenn die Verfassungsschuetzer ausfallen und /oder das GG keine geeignete Handhabe gegen diese totalitaere illegale Machtergreifung liefert. Laufen lassen bis zum absehbaren bitteren Ende? Das hatten wir schon mal.

    • Und wenn das Verfassungsgericht einmal etrwas entscheidet das „der Politik“ nicht gefällt wird es real betrachtet gar nicht beachtet.
      Nur einach dem Grundgesetz den Bürgern ausdrücklich erlaubtes Recht für ein entschlossenes „Aufbegehren“ kann da noch helfen, nach meiner Meinung

    • Eine Grundgesetzänderung zu machen , die alle Maßnahmen der Regierung legitimiert , ist doch zur Zeit überhaupt kein Problem ! Es gibt doch praktisch keine Opposition ! Daß man darauf noch nicht gekommen ist ?
       
       

    • ….oder es – das bverfg – nimmt eine beschwerde oder klage nicht an!
      ist mir auch schon passiert!

  75. Wenigstens einer von dieser sog. politischen Elite, der sich nicht wegduckt wie diese vielen Mitläufer in fast allen politischen Parteien. Welch ein Armutszeugnis mit gravierenden negativen Folgen für die politisch Bildung unserer Jugend.

    • Er hat ja auch kein Amt mehr zu verlieren und dazu noch eine üppige Pension. Existenzängste können ihn (im Gegensatz zu vielen Parlamentariern) also nicht davon abhalten, eine eigene Meinung zu vertreten.

  76. Für diese Weisheiten braucht man keinen Verfassungsrechtler. Wichtiger aber ist: Hat er das seinen Parteigenossen auch schon erzählt? Oder sind solche Interviews – wie auch gewisse Gastbeiträge – bloß eine Masche der Regierung, um einen offenen Diskurs und innerparteiliche Lager zu suggerieren?

    • „Fassadendemokratie. Die Demokratie selber ist gerade dabei sich zu verabschieden.
      „Punktamt und Landvogt“ sind die eigentlichen Träger der Macht.
      Dazu: „Und die Damen ihrer kaiserlichen Majestät, liebten sehr die Hähnchen von der Sorte, die nicht kräht“ Heliopolis.

  77. „Andererseits ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass gegen die Ausbreitung des Virus vorgegangen werden muss. Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass in Frankreich, Österreich und Spanien, um nur einige Beispiele zu nennen, ähnlich verfahren wird. Ganz so falsch kann die Bundesregierung ja nicht liegen.“
    Mit Verlaub, aber diese Frage finde ich zumindest ein wenig infantil. Und die Antwort Scholz‘ die einzig richtige. Zum einen ist Scholz deutscher Verfassungsrechtler und zum anderen muss etwas nicht richtig sein, nur weil alle anderen es tun. Das ist ja gerade das vorteilhafte am Föderalismus gegenüber dem Zentralismus. Wenn alle das gleiche machen und das gleiche eben das Falsche ist, haben alle ins Klo gegriffen. Wenn aber der Wettbewerb der Ideen am Ende einen oder mehrere Gewinner hervorbringt, haben andere die Möglichkeit davon zu profitieren und es diesen nachzumachen.
    Der Verfassungsgeber war eben nicht dumm.

  78. Es melden sich wieder nur Beamte und Experten a.D.!
    Das sich keiner der aktiven Verfassungsrichter mit den Auswirkungen der ewig anhaltenden Lockdowns auseinander zu setzen scheint, liegt doch auf der Hand? Wie kam es zur Pandemie? Hat nicht die WHO die Richtlinien, was eine Pandemie ist, vor Jahren schon, zugunsten der Pharmakonzerne, geändert? Warum spricht unsere Presse und der ÖRR immer über den Neuanstieg von Infektionen (Kranken), durch die PCR-Testerei, wo es doch keine Kranken/Infizierten sind? Die Statistik scheint niemand zu interessen – keine Politiker, keine Medienvertreter! Warum kennen die Politiker seit April d.J. nichts anderes, als die Wirtschaft abzuwürgen und die Menschen einzusperren? Glauben diese denn, dass wir nie wieder neue Viren bekommen, wenn die alles still legen und impfen lassen??

    • Es ist eigentlich schwer vorstellbar, Politiker könnten glauben, dass keine neuen Viren mehr kommen oder sie gar zu besiegen wären, aber bei dieser Regierung ist offensichtlich nichts ausgeschlossen. M. E. ist diese sogen. Pandemie inzwischen ein reines Politikum, die medizinische Seite ist, so viele nicht regierungskonforme Wissenschaftler und Ärzte, längst erledigt und das Virus mutiert. Sehr schlecht ist das jahreszeitbedingte Auftreten von Atemwegsinfekten und der Influenza, es verwässert viele Ergebnisse.

      • Man will die allgemeine Zwangsimpfung einführen, das ist schon aus div. Ecken zu hören, denn jetzt schon hat sich die Wirtschaft darauf eingestellt und alle machen mit: nur Reisen mit Imfpung oder viele andere Tätigkeiten, wie Kita oder Schulbesuch, etc. nur mit Impfung …
        Dahinter steht ein riesiges Geschäft der Pharmakonzerne, an dem jeder, der kann, mitverdienen will. Und wie wir sehen, macht jeder mit (ich auch) aus Angst, man könnte ihn bestrafen (in Bayern sind die Gebühren für Vergehen sehr hoch), ihm kündigen, seine Kinder von der Schule werfen… usw. Und weltweit werden Strafen verhängt, bis zu Eschießungen (ich glaube auf den Phillipinen) wenn man die Maske nicht richtig trägt!

      • …..geschäftsführer in der eu berichten mir, daß angeregt wurde in zukunft niemanden mehr ohne impfzeugnis an den arbeitsplatz zurückkehren zu lassen oder einzustellen! das machen wir aber nicht mit!

      • …..solche typen, wie altmeier ihren nicht gut operierten
        mkg – spalten, scheinen unbewußt ein riesiges agressions-
        potential zu entwickeln – hätte doch meine frau damals nicht auf
        den phillipinen keine spalten operiert, dann gäbe es keine
        erschießungen!

  79. Jetzt geht auch diesen ehemaligen CDUlern ein Licht auf und erkennen, oder geben zu, was sie sich mit dem „Kohls-Mädchen“ eingehandelt haben.

    • Da fällt mir wieder Katrin Göring-Eckardt ein, die mit dem Mauerfall nach Deutschland kam und mit ihr noch viele andere „Mädchen“ und „Jungs“ aus der ehemaligen DDR!

  80. Verfassungswidrig ist etwas anderes als Verfassungsbruch?
    Scholz, CDU, der Rüpel der Merkelvolksfront in der letzten Reihe.

  81. Verfassungswidrig? Das Wort gibt es doch gar nicht mehr. Es handelt sich eindeutig um Angepasste Verfassungsauslegung unter der Prämisse wohlwollender Regierungsmeinung. Merke: Der Bürger hat, weil unqualifiziert und von Grund auf blöde, seine Meinungs- und Entscheidungsfreiheit der Regierung zu überantworten. Das ist mit der letzten Wahl so geschehen und bis zur nächsten Wahl hat sich Bürger zu fügen. (Wer sich nicht fügt wird assimliert werden…ach ne….das war ja Star Trek).

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