«Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf» (homo homini lupus) sagt Hobbes; und damit sie sich nicht gegenseitig zerreißen, müssen sie allesamt ihre wölfische Gewalt auf eine gemeinschaftliche Institution, genannt «Staat» übertragen, der nun als der große Wolf all ihre Macht in sich vereinigt und sie, die zu Schafen gewordenen Einzeltiere, genannt «Bürger», überwacht, um ihre innere Wolfsnatur durch allgemein geltende Rechtsverhältnisse zu zähmen.
In welcher Variation auch immer die neuzeitliche Vertragstheorie des Staates auftrat, eines ist allen gemeinsam: Die Macht des Staates ist eine direkte Funktion der Ohnmacht der Einzelnen, mit ihrer wechselseitigen Gefährdung umzugehen, also ihrer Schutzbedürftigkeit. Alle Staatsmacht legitimiert sich durch diesen Fehl und Mangel; und je gefährdeter und darum schutzbedürftiger sich die Einzelnen selbst erscheinen, desto größer die Machtübertragung an die staatliche Allgemeinheit, desto größer aber auch die Selbstentmündigung des Einzelnen, mit den Gefährdungen des Lebens autonom und selbständig umzugehen.
In der Entwicklung des modernen Staates zum Fürsorgestaat qua Universalversicherung gegen alle Unbill erodiert die freie Kraft des Selbstseins, mit Gegensätzen umzugehen, Herausforderungen durchzustehen und daran zu wachsen. Der Mensch wird zunehmend verletzlicher, schutzbedürftiger – und veräußert seine Ohnmacht an die Therapie oder die politische Ideologie, die ein gegensatzloses Heil im universellen Guten verspricht.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Wo sich die Legitimation der Regierungsmacht nicht mehr aus handgreiflichen inneren und äußeren Gefahren ergibt, müssen andere Gefahrenpotentiale – ob real oder imaginär – in Szene gesetzt werden: Es ist der geschichtliche Augenblick der Heranziehung von Infektionskrankheiten als Quelle staatlicher Selbstermächtigung, wie sie nach den gescheiterten Versuchen der Vogelgrippe (2006), dann der Schweinegrippe (2009) auch von der Rockefeller Stiftung (2010) theoretisch durchgespielt wurde und nun endlich: mit der Corona-Krise 2020 – auch Erfolg verspricht. Mit der neuesten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IsFG), dem Entwurf eines 3. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 19/23944 vom 3.11. 2020), das am Freitag, den 6.11. in erster Lesung dem Bundestag vorlag, soll dem bisherigen «Verordnungsregime» auch nachträglich eine gesetzliche Grundlage gegeben werden, die eine massive Einschränkung von Grundrechten (Artikel 7) nach dem neu eingefügten § 28 a vorsieht und der alleinigen Entscheidungsgewalt des Ge-sundheitsministers untersteht.
Der Schutz vor Infektionen, die zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, wird damit erstmals zur Legitimation einer umfassenden Aufhebung von Grundrechten herangezogen (der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Unverletzlichkeit der Wohnung), die als Willkürakt der Regierung ohne zureichende sachliche Begründung verhängt werden kann. Entsprechend vermerkt die Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: «Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen. Die in § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG angesprochenen „Voraussetzungen für ihre Feststellung“, nach deren Wegfall die epidemische Lage aufzuheben wäre, sind nicht durch weitere Merkmale unterlegt. Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann». Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!
Das Schema sachlicher Unbestimmtheit und damit eines eklatanten Rationalitätsdefizites ist nicht neu; es folgt ganz dem Vorbild der von der WHO schon im Vorfeld der Schweinegrippe vollzogenen Aufweichung des Pandemiebegriffs, der nun nicht mehr die Schwere und Letalität («eine enorme Zahl von Todes- und Erkrankungsfällen»), sondern nur noch die vermutete (!) Infektionsgefahr beinhaltet.
Aber es liegt auf der Hand, daßssnur die Schwere der festgestellten klinischen Verläufe und ihre Letalitätsrate den Alarmruf einer «Pandemie» rechtfertigt, der von der Allgemeinheit als angstauslösendes Bedrohungsszenario verstanden wird.
Der kalte Hohn der Regierung
Der Gesetzesentwurf widerspricht so den eigenen Begriffsbestimmungen des IsFG; und überspringt, ganz wie die veränderte Pandemiedefinition der WHO, auch die festzustellende Bedrohlichkeit einer Infektion. Sie besteht, nach dem IsFG § 2, 3a darin, dass «schwere klinische Verläufe» zu erwarten sind und die Infektion damit eine «schwere Gefahr für die Allgemeinheit» darstellt. Was bei Covid-19 außer für eine wohldefinierte Risikogruppe gerade nicht der Fall ist. Ist dann einmal unter Missachtung aller rationalen Grundlagen des IsFG eine «epidemische Lage» ausgerufen, die sich auf eine durch Massentests herbei inszenierte xte Welle beruft, dann folgt der Rest: die Aufhebung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – wie von selbst aus der Bevollmächtigung der Regierung und ihres Gesundheitsministers.
Man würde erwarten, dass für Grundrechtseinschränkungen, die das ganze öffentliche Leben lahmlegen, besonders starke und evidenzbewährte Gründe geltend gemacht werden. Nichts davon ist der Fall – im Gegenteil, es bleibt so einfach und leicht, dass man noch nicht einmal auf die objektive Daten Rücksicht nehmen muss, die das eigene Institut, das RKI, liefert, aber politisch weisungsgebunden in jene alarmistischen Kundgebungen umkehrt, die zur massenspsychologischen Auslösung der Schutzbedürftigkeit politisch erwünscht sind.
Die ideologische Kontamination von Wissenschaft und Politik und ihre medial flächendeckende Verbreitung kommt dann als grundsätzlicher Vertrauensverlust der Bevölkerung zum Zuge, der durch keine «Faktenchecker» mehr einzufangen ist. Besonders kurios wirkt dann, wenn im Begründungsteil des Gesetzesentwurfs (S. 18 ff.) auch noch das Grundgesetz selbst bemüht und behauptet wird, die Maßnahmen der Grundrechtseinschränkungen erfolgten «in Umsetzung der Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit» (GG Art. 2.2.). Nun gilt aber als Rechtsgrundsatz, dass kein Grundrecht dazu mißbraucht werden darf, andere Grundrechte aufzuheben. Aber auch abgesehen davon ist es fraglich, ob der Infektionsschutz überhaupt dem «Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit» subsumiert werden kann. Denn dieses hat es in erster Linie damit zu tun, das staatliche Gewaltmonopol auf den Schutz der Allgemeinheit zu beschränken, etwa in der Bekämpfung von Gewaltverbrechen. Deren Urheber aber können dem Staate gegenüber keineswegs ein «Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit» gelten machen. «Gewährleisten» kann ein Mensch bzw. der Staat als menschliche Institution nur, worüber er verfügt, also ursächlich bestimmende Macht hat: Dazu gehört aber weder das Leben noch die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit, die als rein physisch-biologische Gegebenheiten weitgehend dem eigenverantwortlichen Handeln des Einzelnen überantwortet und vom Staate nur im Ausmaße seiner Möglichkeiten zu schützen sind. Sowenig es Sache des Staates ist, den Einzelnen vor Unfällen zu schützen, sowenig vor Krankheiten und Infektionen. Der Versuch, das Infektionsschutzgesetz unter das Grundgesetz Art. 2.2. zu subsumieren, könnte geradezu zynisch erscheinen angesichts der gesundheitlichen Schäden, die durch die Maßnahmen selbst bewirkt wurden und werden; nicht nur die Verschiebung von zahlreichen notwendigen Operationen (ca. 90 000 schon im Frühsommer), sondern all die Vernachlässigungen und Beeinträchtigungen der individuellen Gesundheitsfürsorge, die unzähligen Einzelnen in ihrer Lebensgestaltung und psychosozialen Existenzführung abgenötigt wurden. Ein Gesetzesentwurf, der sich in seinen Begründungen ad absurdum führt, wirkt zumindest – schamlos.
Corona-Krisenpolitik: Zustimmung von 76 auf 52 % gesunken
Was als Ermächtigungsgesetz für den Bundesgesundheitsminister wie eine kindliche Trotzreaktion auf die wachsende Opposition der Corona-Maßnahmen erscheint («Jetzt erst recht»!), gerät zum Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen den der Bürger nur noch sein Widerstandsrecht nach Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 geltend machen kann, «wenn andere Abhilfe nicht möglich ist». Diese Abhilfe aber kann aufgrund der politischen Identität von Parlamentsmehrheit und Regierung nicht aus dieser diffusen Einheit von Legislative und Exekutive qua Bundestag kommen, sondern allein von der Judikative, die damit unter dem erheblichen Erwartungsdruck ihrer Bürger steht, die grundgesetzliche Ordnung wieder herzustellen. Was geschieht, wenn sie dies nicht zustande bringt, liegt im Unwägbaren geschichtlicher Prozesse – nicht zuletzt der freien Selbstermächtigung der Bürger.
Ich halte es mit Phaedrus: „Quid mea refert cui serviam, clitellas dum portem unicas?“
Wie Sie hier schreiben, gehört die Infektionsgefahr zu den Lebensrisiken, mit denen wir schon immer leben mussten und weiter zu leben haben. Leider sehen das unsere Politiker aus machterhaltenden und rein taktischen Gründen so ganz anders, greifen immer mehr in das Leben und die Freiheit ihrer Bürger ein und riskieren (oder beabsichtigen mit dem Ziel der „Großen Transformation?“) unser Land nicht nur wirtschaftlich mit rasanter Schnelligkeit an den Abgrund zu führen, bisher hält sie dabei kaum jemand auf.
„Es wird verhängnisvoll für den Bürger, wenn er sich von staatlicher Hand vor Infektionen schützen lässt: „
Lieber Staat, wobei das sind wir alle, führe ein bedingungsloses Einkommen ein, sagen wir mal, jeder Bürger, die Kanzlerin würde sagen „die, die schon immer Dagewesenen und die Neubürger“ bekommen monatlich ein Corona- Entgelt von 2000 Euro, wäre das nicht ein Angebot zur Güte?
Ein Art neues Notstandgesetz für den Epidemiefall muss auch noch unbekannte Epidemien berücksichtigen.
Was ist, wenn eine andere Krankheit auch schon übertragen werden kann, bevor Sympome feststellbar sind, aber so schlimm ist wie Ebola?
Für ein neues Gesetz kann nicht alles im Detail vorhergedacht werden, was kommen könnte. Deswegen kann es nur in Prinzipien gedacht werden, die im Ernstfall den nötigen Spielraum zulassen.
„Prinzipien“ haben in einem Gesetz nichts zu suchen.
Diese Pandemie war äußerst clever vorbereitet. Man hat aus den Fehlern bei Vogel- und Schweinegrippe gelernt. Zu Beginn noch als relativ harmlos eingestuft (ähnlich eines Grippevirus), hat man schnell den Elfmeter erkannt, der einem vor das Tor gelegt wurde.
Als eine der ersten Maßnahmen wurden Obduktionen bei Todesfällen verboten. So läßt sich leicht verhindern, dass die Wahrheit über die Letalitätsraten aufgrund dieses Virus ans Licht kommt.
Durch die tägliche Dauerbeschallung mit Ansteckungs- und Todesraten seit Monaten bestimmt die Panik und Angst das Verhalten der Bevölkerung und erstickt jegliche Freiheitsbestrebungen schon im Ansatz. Umfragen diesbezüglich zeigen, wie leicht es ist, eine „Alternativlosigkeit“ in den Köpfen der Menschen zu verankern.
Diese Politiker sind mitnichten Helfer, Schützer oder gar Vertreter der Bevölkerung. Sie sind perfide Marionettenspieler, die sich eine konstruierte Ausnahmesituation zum Werkzeug nehmen, um den Totalumbau in einen totalitären Staat mit größtmöglicher Übergriffigkeit machen.
Und auch, wenn die Zahlen der Infektionen dann runtergehen, kommt die Parole:
„Schon ein Infizierter ist zuviel! Laßt uns die freiheitliche Grundordnung dauerhaft aussetzen.“
Ich wünschte, dieser Virus würde endlich mal die „Richtigen“ mit aller Härte treffen und zwar ganz persönlich.
Die haben aber gar keine Angst, denn sie wissen bereits, dass der Virus
auf der „richtigen“ Seite kämpft und längst nicht so letal daherkommt, wie sie allen weismachen wollen.
Seit Januar ist jetzt gerade mal ein Prozent der Bevölkerung als positiv infiziert gemeldet. Niemand weiß wie viele ernsthaft krank geworden sind, wie viele wirklich an Covid gestorben ist usw. Familienmitglieder von Erkrankten wurden nicht automatisch getestet. usw usw………..
Die pragmatischen Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitssystems sind eine Katastrophe.
Geschähe heute eine Flutkatastrophe wie 1962 in Hamburg – es würde in die Nordsee gespült.
Der Aufsatz endet, ohne auf die zweite Seite der Medaille geschaut zu haben. Im Falle einer Epidemie ist Selbstbestimmung nicht einfach Selbstbestimmung sondern auch Fremdbestimmung. Die Freiheit, mit der Krankheit überall herumzulaufen, wie man will, ist die Freiheit, andere anstecken zu dürfen.
Wer schützt nun davor und wie? Diese Antwort bleibt man einfach schuldig und erwähnt noch nicht einmal die Lücke im Grundrechtsprinzip, die hinterbleibt. Wer schützt also das Leben, den grundgesetzlich hochrangig geschützten Wert? Wie kann das Recht auf Freiheit vor dem Recht vor Unversehrtheit kommen, wenn die Unversehrtheit die Voraussetzung für den Genuss der Freiheit ist?
Kann man bei unbedingtem Erhalt der Freiheit die individuelle Schuld, jemanden angesteckt und damit geschädigt zu haben, einfach unter den Tisch fallen lassen? Müsste nicht jeder bestraft werden, der einen anderen ansteckt? Wegen schwierigstem Nachweis nach einer Art von Gefährdungshaftung allein aufgrund des bloßen Gefhährdungspotentials, wie es bei manchen Unfallarten Prinzip ist (in diesem Fall also jeder der krank ist und das Haus verlässt, falls es in seiner Gegend Neuerkrankte gibt)?
Ansteckung kann man genauso wenig als „allgemeines Lebensrisiko“ abhaken wie man es bei einem Verkehrsunfall nicht tut. Der Hinweis aufs allgemeine Lebensrisiko sollte wohl die Freifahrkarte für rücksichtslose Täter werden. So wird Freiheit zum Betrug an der Freiheit des anderen.
@Herbert, ein jeder der sich durch Andere gefährdet sieht, kann sich selbst durch tragen einer FFP2+ Maske schützen. Von Anderen zu verlangen das sie um mir ein gutes Gefühl zu geben eine Maske tragen finde ich unbillig.
In einem anderen Artikel las ich die Amerikaner (zumindest zum Teil) lehnen das Maske tragen als Zeichen der Unterwerfung ab. Genau das ist meiner bescheidenen Ansicht nach auch die Intension unser Politikdarsteller.
MFG Thomas
Sie meinen demnach, der Gesunde soll Maske tragen, damit der Kranke keine zu tragen braucht und von seiner Verantwortung befreit ist.
Ich meine schon, dass ich die einseitige Verantwortungslosigkeit ganz gut verstanden habe.
Nein, ich rede nicht von Kranken oder Nichtkranken sondern davon, dass derjenige der sich schützen möchte dies nach eigenem Gusto tun kann. Er kann eine FFP2+ Maske tragen dann schützt er sich selbst vor der Infektion und verlangt nicht von Andern ihn zu schützen.
Es besteht somit kein Grund mehr andere zu zwingen die sich der Ansicht der Schutzwollenden unterzuordnen.
Ich nenne das nicht Verantwortungslosigkeit sondern Selbstverantwortung.
Wer sich selbst schützen möchte kann das (mittels FFP2 Maske) tun. Wer keine Maske tragen will
Eigenverantwortlichkeit war das Prinzip mit dem unser Land immer gut gefahren ist. Damit bin ich in der Bundesrepublik groß geworden und das finde ich gut und richtig so.
Ich bin gegen einen Nanny Staat der dem Bürger alles bis ins letzte Detail vorschreibt.
Warum soll der Verursacher nicht an der Verursachung gehindert werden? Ein Verursacher reicht, damit alle, an denen er vorbeiläuft, teure hochwertige Masken aufsetzen müssen. Warum darf der Verursacher die anderen quasi dazu zwingen, wenn sie gesund bleiben wollen?
Die Freiheit, die Sie wollen, ist einfach nur rücksichtslos, unanständig, dreckig.
Warum bezeichnen Sie jeden der das tragen einer Maske ablehnt als Verursacher? Das ist ziemlich daneben.
Warum ist es Zuviel verlangt wenn derjenige der ein höheres subjektives Schutzbedürfnis hat dieses auch durch eigene individuelle Maßnahmen z.B. durch tragen einer FFP2 Maske befriedigt?
Ich finde es im Gegenteil unanständig und rücksichtlos von Ihnen, wenn Sie von anderen Personen verlangen dass diese Masken tragen damit Sie, Herr Wolkenspalter, sich besser fühlen…
Einen schönen Abend noch
Starke Worte! Dabei ist es ganz einfach.wenn man mal nicht moralisiert, sondern argumentiert: Verantwortung setzt Zurechenbarkeit voraus.
Zurechenbar wäre mir eine Maskenverweigerung, wenn ich wüßte, daß ich infiziert bin.
Ansonsten besteht unter Menschen immer ein Infektionsrisiko. Ein risikofreies Leben gibt es nicht.
Es wäre auch unmenschlich.
Oder schlichter: No risk, no fun!
Risiken kann ich meiden. Wenn Sie Angst vor Ansteckung haben, dann bleiben Sie doch einfach in Ihren vier Wänden. Sie wollen wohl im Prinzip lieber alle anderen einsperren?
Im übrigen gehören Infektionen einfach zur conditio humana, sind sozusagen ein Gattungsmerkmal. Und nur um Infektionen geht es hier. Bei manchen bricht eine Krankheit aus, einige sterben.
Wenn ich mich unter Menschen begebe, so dürften darunter viele symptomlose Infizierte sein. Ob Maske und Abstand schützen, ist zweifelhaft. Aber die Risiken sind gleich verteilt: Entweder infiziere ich mich neu oder infiziere einen anderen.
So what?
Ich glaube eher, dass Sie alle einsperrren wollen, die gesund bleiben möchten, so wie Sie es mir empfehlen. Sie verlangen im Grunde sogar, dass man sich freiwillig einsperren soll.
Ihe Vertrauen in das Grundgesetz und dessen Anwendung in allen Ehren, Herr Brandner, aber mit genau der von Ihnen genannten und von der Bundesregierung angeführten Begründung des „Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ aus Art. 2.2. des Grundgesetzes hat das BVerfG vor ein paar Tagen den Eilantrag eines bayerischen Kinobettreibers gegen den „Lockdown“ abgewiesen. Sollte das Gericht weiterhin, also auch in möglichen Hauptverfahren zum Thema, dieser Linie folgen, würde dieses faktische „Ermächtigungsgesetz“ bestehen bleiben.
Wäre dies der Fall, was ich nicht hoffe, träte einer der grundlegenden Konstruktionsfehler der Bundesrepublik zu Tage, nämlich dass die Entsendung der Richter, wie so viele bzw. zu viele wichtige Personalien in diesem Land, letzlich ein Resultat parteipolitischer Kungeleien ist.
Seit der immer stäkeren Vereinheitlichung der Positionen der „etablierten“ Parteien – bis hin zu einer „alternativlosen“ Politik – ist durch die parteipolitische Bindung der Richter auch das Deutungs- und Meinungsspektrum innerhalb des BVerfG stark eingeengt.
Ex-Gerichtspräsident Voßkuhle z B. lobte laut Wikpedia am oder kurz nach dem Ende seiner Amtszeit ausdrücklich die Corona-Maßnahmen seiner Regierung (oder seiner Vorgesetzten?) in Berlin. Er ließ nämlich verlauten, der Staat habe in der Corona-Krise mit dem Vertrauen der Menschen seine Handlungsfähigkeit bewiesen…
Sie haben sowas von Recht – und das geht bis in die Rekrutierung/Berufung der Richter am EuGH! Was aber, wenn die Judikative versagt?
Meanwhile at reality : Die größten Fans der Regierung sitzen im Westen. Leicht an Wahlergebnissen abzulesen.
Der Fürsorgestaat ist nun einmal ein Bevormundungsstaat, und das geht nicht zusammen mit „freiheitlich-demokratisch“.
Man schaue nur auf die Steuerlasten und die Staatsquote. Der Leviathan wird breit und fett, immer weniger Netto-Steuerzahler müssen immer mehr erähren.
Merkwürdigerweise ist diese Un-Freiheit selbst für die Freiheitlich-Demokratische Partei kein Thema. Früher nannte sich die Jugendorganisation „Liberale“.
Aus der Praxis: Man merkt, die Bürger haben, im Vergleich zum ersten Lockdown vom Anfang des Jahres, weniger Geduld und Muße dem ganzen bedingungslos zu folgen. Die Zweifel werden größer. Verständlicherweise.
Wenn man das Volk zu hart gängelt und keine stichhaltigen Beweise dafür liefert, warum das überhaupt nötig sein soll, wird es beißen.
Und dann hält das kein Sicherheitsapparat mehr.
Der deutsche Sicherheitsapparat schon gar nicht, denn er ist nicht nur jetzt schon überfordert, seine Mitarbeiter sind in ihrer Freizeit zudem genauso Bürger dieses Landes, die durch die ausufernde Gesetzgebung des Politikapparates genauso beeinträchtigt werden, wie jeder andere auch.
Wenn das richtig anfängt zu brodeln, wird der Sturm von „Reichsbürgern“ auf den Bundestag wohl nicht mehr auf der Treppe halt machen.
Und der Sicherheitsapparat wird es dann nicht aufhalten. Er wird mitlaufen.
Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wer es übertriebt, spielt mit dem Feuer.
Noch kann die Gerichtsbarkeit zeigen, dass sie den grenzwertigen Auswüchsen der Politik die Grenzen aufzeigen kann. Noch.
Dieses Freiheitsbewusstsein fehlt den Deutschen.
Sieht man doch schon bei Leuten, die Jenseits der 20 noch im Kinderzimmer der Eltern wohnen und es genießen, wenn die Eltern all den nervigen Kram wie Rechnungen bezahlen, kochen, waschen etc. erledigen.
Genauso ist es mit dem Staat. Die Leute wollen nicht wirklich frei sein, wenn es heißt die Konsequenzen seiner dämlichen Entscheidungen selbst zu tragen. Also muss der Staat ran und alles abfangen. Noch ein Grundeinkommen dazu, dann ist alles Heidideidi, nur Spaß, nur Konsum und nichts wofür man sich anstrengen muss.
Es ist schlicht verpasst worden die letzten 3 Generationen auch zu vermitteln, dass Freiheit eben nicht 24/7 angenehm und bequem ist, deswegen merken sie nicht, dass die eigentliche Freiheit ihnen abhanden kommt.
Wunderbar erklärt in diesem Video am Beispiel, von Onkel Herbert, wie getestet wird. Neben den bekannten Unsinnigkeiten des PCR-Tests an sich, spricht auch der genutzte CT-Wert eine Rolle. Hier erklärt für die Schweiz, 1:1 übernehmbar für Deutschland.
https://www.youtube.com/watch?v=meArNRzMiPw
Der CT-Wert beschreibt, wie oft das Genfragment aus der Patientenprobe vervielfältigt werden muss, bevor ein zugesetzter fluoreszierender Farbstoff in Verbindung mit dem Erreger-Genfragment signifikant leuchtet. Sitzt dieser beispielsweise bei 30 Vervielfältigungszyklen, erhält man bei einer Ausgangsmenge von 1, ungefähr eine Milliarde Mal mehr Material als am Anfang.
Zu beachten ist darüber hinaus der entscheidende Fakt, dass das behauptete Virus, in dem Fall „Onkel Herbert“ selbst nie als ganzes Individuum gesehen wurde, sondern selbst auch nur ein Konstrukt einer algorithmischen Berechnung eines Computers ist. Kein Virologe der Welt hat sinnbildlich „Onkel Herbert“ selbst jemals gesehen.
Das Wort Pandemie hat sowas von Leichtigkeit. So wie Phantasie-
Bulimie-Hihihi. Wörter die so dahin schweben, oder Hillary Kikiriki Harmonie. Wörter mit langem „ie“ haben so etwas beruhigendes. Bei Epidemie denke ich immer an eine Biene mit ihrem vertrauten sum sum sum.
Keiner muss aufgeregt sein wenn die Nachrichtensäuslerinnen mitteilen das wir nur noch schlafen, essen, trinken und arbeiten brauchen und die nicht arbeiten dürfen sind die Hartz IV ler 2.0. Klingt doch voll modern.
Stellen sie sich vor man würde in den Nachrichten statt Pandemie: SEUCHÄÄ um die Ohren bekommen, da würde doch gleich dem Sören die Tasse mit Mate-Tee aus der Hand fallen und sein selbst geklöppeltes Unterhemd aus fairer Baumwolle versauen. Ein Dreiviertel Jahr
nur SEUCHÄÄ SEUCHÄÄ. Und jeden Tag mehrmals gesagt zu bekommen wie viele Leute heute gestorben sind. Davon wird man so depressiv.
Da ist es besser mit so kleinen Zahlen wie 10 oder 20 Tausend Neuinfektionen konfrontiert zu werden, die Pille Palle sind gegenüber den Milliarden und Billionen Schulden die schon da sind und noch kommen werden.
Ein Prost auf Harmonie, Apathie und Halali.
Ehrlich gesagt, ich möchte nicht von dieser inkompetenten Regierungs-GroKo vor was auch immer geschützt werden.
Unter dem Vorwand, sie zu beschützen, haben deutsche Regierungen und Regenten meine Großeltern und Eltern auf die Schlachtfelder des ersten und zweiten Weltkrieges geführt. Auf welches Schlachtfeld (CO2, Multikulti, Impfzwang etc.) wir heute geführt werden sollen, ich mir zur Zeit noch nicht ganz klar……
Es scheint, als ob Merkel so langsam ihren atypischen Ausstieg vorbereitet. Ihr wollt nicht wie ich will, also… Dieses Szenario wäre zumindest ihrer würdig. Diese Regierung, einschließlich des hündischen sogenannten Präsidenten, ist nur noch peinlich. Legt man dann noch den Inhalt des Amtseides dazu, wird die Farce offensichtlich. Womit haben wir das nur verdient.
„Denn PCR Tests – das wissen inzwischen selbst die Kinder – stellen keine Infektionen fest, sondern lediglich das Vorhandensein gewisser Nukleinmoleküle, deren Infektiosität offen bleibt. Unter «Infektion» ist aber, so die Begriffsbestimmung des IsFG (§ 2), «die Aufnahme eines Krankheitserregers und eine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus» zu verstehen.“
Erst nach der Vermehrung des Erregers im Menschen stellen PCR-Tests, die Existenz des Erregers fest. Würde sich der Erreger nicht vermehrt haben wäre der PCR-Test immer negativ. Es muss also vor dem Test eine Infektion stattgefunden haben, also die Aufnahme eines Erregers und eine nachfolgende Vermehrung, wie es das ISFG fordert. PCR-Tests belegen glasklar dass eine Infektion und Vermehrung stattgefunden hat. Das ist reine Naturwissenschaft. Die Infektiosität des Erregers bleibt nicht offen. SARS-CoV-2 ist infektiös. Ob jemand in dessen Rachen entsprechende RNA gefunden wird, noch immer infektiös ist oder ob er andere infiziert, bleibt wie bei anderen Krankheiten auch offen. Findet man bei jemandem HIV, so ist der Erreger infektiös.Ob der HIV-Träger andere ansteckt, also infektiös ist bleibt offen. PCR-Tests sind ein Erregernachweis, wie er bei vielen anderen Erregern in der Medizin auch unternommen wird. Es handelt sich zudem um Nukleinsäuremoleküle, nicht Nukleinmoleküle.
„Diese Abhilfe aber kann aufgrund der politischen Identität von Parlamentsmehrheit und Regierung nicht aus dieser diffusen Einheit von Legislative und Exekutive qua Bundestag kommen, sondern allein von der Judikative“
Wenn dem so wäre, würden wir nicht jeden Tag das Gegenteil erleben.
Weder das geltende IsFFG, noch der Entwurf, taugen als Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Einschränkung der Freiheitsrechte.
Alle wissen es und nichts passiert.
Nur zu sagen „Wir müssen aufpassen, dass er (Spahn) nicht übergriffig wird“, ändert nichts.
Und da gibt es auch nichts nachzubessern. Das Gesetz gehört von der Tagesordnung.
Aber es zeigt, was aus userem Land unter Merkel geworden ist.
Ich lese immer und überall PANDEMIE, PANDEMIE, PANDEMIE… aber wann kommt die denn endlich?
Eine Infektionkann z.B. dann eine Körperverletzung darstellen, wenn man sie sich an einem Ort zuzieht, an dem man auf gewisse Hygienestandards vertrauen durfte (Krankenhaus, Arztpraxis).
Ansonsten gehört das Infektionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko.
Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrechte sind als Abwehrrechte gegenüber Mitmenschen zu verstehen. Sie sind also im sozialen Kontext definiert.
Auch wenn es manche anders sehen: bei „Corona“ liegt die Sache nicht anders als bei sonstiger Infektionsgefahr im zwschenmenschlichen Bereich.
Lebte man auf einer einsamen Insel, wären die Grundrechte gegenstandslos.
Die Regierung arbeitet wohlweislich nicht mit den Zahlen Erkrankten und Verstorbenen, sondern mit den (erfaßten) Neu-Infektionen.
Diese ungleich größeren Zahlen sollen ein Bedrohungspotential symbolisieren. Und das Rezept bewährt sich bis jetzt.
Was der Autor zur Judikative als letzte Bastion schreibt, ist richtig. Man wird sehen.
Wahrscheinlich wird aber doch der Souverän, dessen Macht allein nicht abgeleitet oder verliehen ist, zur Tat schreiten müssen. Vorher muß allerdings noch viel passieren. Zuerst wird die Stimmung kippen.
So ist es, wobei Merkel und Co. in weiser Voraussicht ein BVerfG „geschaffen“ haben, von dem gerade in diesem Punkt nicht allzuviel erwartet werden darf. Der Vorsitzende und die von schwarzgruenrot entsandten RichterInnen funktionieren mutmaßlich im Sinne der Exekutive. Auch hier liegt der Fehler im System bzw einer bestenfalls voellig naiven Sicht der Verfasser des GG, die offenbar alle fuer den Staat Handelnden als per se Heilige oder Philosophen im Sinne Platons sahen. Auf die Idee, dass Konstellationen oder Optionen missbraucht werden koennen, und fast immer missbraucht werden, kamen die Damen und Herren nicht, erstaunlich bei unserer Geschichte. Wichtig war wohl nur, die „Macht“ des angeblichen Souverän zu begrenzen, den man fuer 1933 bis 1945 allein verantwortlich machte. Die vor allem und entscheidend vollversagende politische Klasse wurde nahezu privilegiert. Nun stehen wir (wieder) fast da, wo wir schon mal waren. Das Problem ist nicht das Volk, das auch, aber nicht entscheidend, sondern eine Dame, die sich ueber Alles hinwegsetzt und zu Allem selbst ermächtigt. Man kann leider das deutsche Volk nicht zu“ echten “ freien Demokraten“ „machen“ , man koennte aber die massiven Missbrauchsoptionen zu Gunsten einer funktionierenden Gewaltenteilung systemisch/strukturell minimieren. Vielleicht gelingt es den naechsten Verfassern, vorausgesetzt, sie verfügen neben gewissen Rechtskenntnissen und Formulierungsfaehigkeiten ueber Erkenntnis und Verstehen, insbesondere was den Menschen an sich betrifft.
Das alles hat eine Ursache, der Spruch ist abgenutzt und wird seit Jahren verwendet. Aber er trifft es noch immer auf den Punkt: Zitat: „MERKEL MUSS WEG!!!“
https://www.youtube.com/watch?v=YQBslPEZceI…Interviewmit Merkel von 1991..Aussage ab Minute 26:00…noch fragen?