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Vor Gericht und auf hoher See …

Maulkorb für den Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

26.10.2020

| Lesedauer: 3 Minuten
Dem DIHK werden nicht nur Äußerungen zur Energiepolitik untersagt, sondern auch Stellungnahmen zur Sozialpolitik, zum Mindestlohn, zur Rente, zum Verbraucherschutz, zu konjunkturellen Entwicklungen, zum Brexit, zu Strafsanktionen gegen Russland oder den Iran, zu Coronafolgen im Zuge eines Beherbergungsverbots usw.

Einer der wichtigsten Wirtschaftsverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Dachorganisation der 79 regionalen Industrie- und Handelskammern mit ihren rund 3,5 Millionen Einzelunternehmen, wird sich „bis auf weiteres“ nicht mehr öffentlich zu Wort melden. Der DIHK beugt sich damit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2020, mit dem das Gericht die IHK Nord Westfalen zum Austritt aus dem DIHK zwingt. Bereits 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Äußerungen des DIHK zu allgemeinpolitischen Themen ohne wirtschaftsspezifischen Zusammenhang nicht von der Kompetenz der Industrie- und Handelskammern gedeckt seien. Aktueller Ausgangspunkt des Streits sind Äußerungen des DIHK gegen eine Erhöhung des Marktanteils von erneuerbaren Energien.

Der DIHK hatte unter anderem davor gewarnt, die internationale Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft durch eine verfehlte Klimapolitik zu gefährden. Der Verband hatte befürchtet, dass die Energiekosten der Wirtschaft durch eine Verschärfung der EU-Klimaziele oder die Einführung eines CO2-Preises für Benzin und Gas nach oben getrieben werden könnten. Dann würden Unternehmen Produktionen in Länder mit niedrigeren CO2-Kosten verlagern.

Dem Münsteraner Windkraft-Unternehmer Thomas Siepelmeyer behagen solche Äußerungen gar nicht. Seit 2006 führt er Klage gegen den DIHK – nach eigener Aussage als „Guerillakämpfer.“ Nun meinte er wörtlich: „Die Herren beim DIHK, finanziert durch meine Mitgliedsbeiträge, haben kein Recht, sich in gesellschaftspolitische Fragen einzumischen.“

Jetzt kann Siepelmeyer von seiner IHK Nord Westfalen sogar verlangen, dass sie aus dem DIHK austritt, weil letzterer mit allgemein-politischen Äußerungen angeblich seine Kompetenzen überschritten habe. Denn laut Gesetz ist die Tätigkeit der Kammern und des Dachverbands auf wirtschaftliche Angelegenheiten beschränkt. Problematisch ist das Urteil insofern, als offenbleibt, wo die Wirtschaft aufhört und die Politik beginnt. Jedenfalls werden dem DIHK nicht nur Äußerungen zur Energiepolitik untersagt, sondern auch Stellungnahmen etwa zur Sozialpolitik, zum Mindestlohn, zur Rente, zum Verbraucherschutz, zu konjunkturellen Entwicklungen, zum Brexit, zu Strafsanktionen gegen Russland oder den Iran, zu Coronafolgen im Zuge eines Beherbergungsverbots usw. Der öffentlichen Debatte fehlt damit eine manchmal unbequeme, aber kompetente Stimme. Es ist also ein Urteil mit Kollateralschaden.

Für den seit 2006 als „Kammerrebell“ bekannten Unternehmer Siepelmeyer besteht das Problem zudem darin, dass er gesetzlich zur IHK-Mitgliedschaft verpflichtet ist, er sich aber nicht für politische Äußerungen vereinnahmen lassen wolle. Diese Pflichtmitgliedschaft allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 bestätigt und auf den eindeutig „gesetzlichen Auftrag zur Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft“ verwiesen. Die Pflichtmitgliedschaft in einer IHK ist also mit dem Grundgesetz vereinbar. Einzelgesetzliche Grundlage ist das 1956 verabschiedete und seitdem mehrmals novellierte „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“ (IHKG).

Thomas Siepelmeyer, Diplom-Geologe, steht unter anderem für die „Davertwind GmbH“ (mit Aktivitäten in Südafrika und auf den Seychellen), für „Fair Trade in Gems and Jewelry“ und für das „Büro für Umweltgeologie“. Laut “Davertwind”-Website gehören zu ihren Tätigkeitsbereichen: „Planung, die Errichtung, der Betrieb und der An- und Verkauf von netzgekoppelten einzelnen Windenergieanlagen oder Windparks und anderen Anlagen regenerativer Energieerzeugung zur umweltschonenden Erzeugung und Lieferung von Energie und Veräußerung an Energieversorgungsunternehmen oder sonstige Abnehmer …“

Siepelmeyer firmiert zudem als “Afrika”-Experte und als Redner auf „Friday-for-Future“-Demonstrationen. Am 18. Oktober 2020 trat er dort vor rund 30 Versprengten für das „Solidaritätskomitee Münster“ sechs Minuten lang auf und wetterte unter anderem „gegen blöde Arschlöcher.“ Anfang 2020 wollte er sich als deren Schatzmeister und Schriftführer mit einer „Aktiven Liste“ in die NRW-Kommunalwahl einmischen. Dieser Plan ist dann – so die eigenen Angaben der „Liste“ – Corona zum Opfer gefallen.

Zurück zum Grundsätzlichen: Weil einem Nutznießer „grüner“ Energie nun womöglich die Felle davonzuschwimmen drohen, soll nun eine ökonomisch gewichtige Stimme verstummen. Vermutlich sind dem Münsteraner Windkraftunternehmer die allein im Jahr 2020 für Ökostromförderung ausgegebenen ungefähr 2,8 Milliarden Euro noch zu wenig.

Gar nicht gut ist es jedenfalls, dass ein „grüner“ Robin Hood Wirtschaftsfachleute dazu zwingen kann, jede auch nur in Ansätzen politische Äußerung auf die Goldwaage zu legen. Schon nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2016 hatte der renommierte Kammerrechtsprofessor Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Blick auf Wirtschaftsverbände nicht zu Unrecht betont, es sei fraglich, ob künftig „noch eine wirksame Interessenvertretung vor allem in den flüchtigen Medien möglich ist“. Das jüngste Urteil also ein Pyrrhussieg?

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45 Kommentare

  1. Das Urteil wäre verfehlt, soweit sich die DIHK nicht zu Kosten (z. B. Energie, Löhne) Wettbewerbsnachteilen, Energiesicherheit oder Sozialausgaben (die Beiträge und Steuern werden von Unternehmen – auch – gezahlt) äußern dürfte. Es gibt keine Abgrenzung zwischen Politik und Wirtschaft, denn Politik lebt von wirtschaftlichen Erträgen und setzt den rechtlichen Rahmen. Es gibt kaum politische Entscheidungen – gerade auch die sehr umstrittenen – die nicht gerade wirtschaftliche Bedeutung (für Bürger und Unternehmen) haben. Das gilt z. B. auch für die Zinspolitik der EZB oder die Abriegelung des öffentlichen Lebens durch die Politik. Weit großzügiger sind die Richter übrigens bei Politikern: Diese dürfen z. B. ohne weiteres zwischen Parteiamt und Staatsamt wechseln – sie müssen sich nicht für eines entscheiden. Dürfen wir Bürger – davon abgesehen – auch aus der BuRD austreten, ein Bundesland zum Verlassen der BuRD zwingen, eine Kommune zum Verlassen des Bundeslandes, wenn wieder einmal ein Minister, ein Regierungschef die Neutralitätspflicht verletzt? Nehmen die Reichsbürger hier nur – mit falscher Begründung – eine juristische Entwicklung vorweg? Wo bleiben dann die wirksamen Sanktionen gegen Politiker?

  2.  Dann würden Unternehmen Produktionen in Länder mit niedrigeren CO2-Kosten verlagern.“

    Tut das, die beste Möglichkeit dieses Land vom Kopf auf die Füße zu stellen.

  3. Die Pflicht-Mitgliedschaften sind mE überholt.
    Besser wäre, dass sich Akteure freiwillig zusammentun- oder auch nicht.

  4. Über die Zwangsmitgliedschaft kann man sich streiten. ich persönlich muss allerdings sagen, dass ich in meiner Berufstätigkeit, die demnächst endet, sehr viel Unterstützung und Beratung seitens der IHK Nordschwarzwald erfahren habe.

  5. Für was brauchen wir Staatsfunk und IHK im derzeit aufgeblähten Umfang überhaupt – back to the roots – weniger ist mehr !

  6. Um wieviel mehr müsste dann dieses „Äußerungsverbot“ – und mehr noch Beeinflussungsverbot! – für die zumeist durch nichts, zumindest aber eben nicht durch einen demokratischen Prozess legitimierten und mithin keinerlei Repräsentativität verkörpernden NGOs gelten!

  7. Die Zwangsmitgliedschaft macht Position der Funktionäre dieser Einrichtung stark, denn ihre Mitglieder müssen fast jeden Mist hinnehmen, den diese Leute verzapfen.
    Insofern finde ich es absolut richtig, dass sich diese Einrichtung nicht mehr politisch betätigen oder äußern darf. Sie hat durch den Zwang schlicht kein Mandat zur politischen Aktivität.

    Darüber hinaus kann ich die IHK nicht leiden, da sie in der Vergangenheit (schon einige Jahre her) mehrfach versucht hat, bei mir (Freiberufler) rechtswidrig Beiträge einzuziehen.

    • Auch ich (teils Freiberuflerin) habe mit dem Verein nichts zu tun und bin gezwungen zu zahen und ihre Wurfsendungen zu entsorgen. Dreist!

  8. Wenn ich hier schreiben würde, was ich schon seit vielen Jahren von der Justiz dieses Landes und insbesondere von den Damen und Herren auf den Richterstühlen halte, würde der Beitrag ganz sicher nicht freigeschaltet?!

  9. Ein weiteres Beispiel für die Sinnlosigkeit vieler bürokratischer Zwänge in Deutschland. Eine IHK kann unmöglich die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in Gänze vertreten, da die Interessen von Unternehmen diametral verschieden sein können. Die Zwangsmitgliedschaft gehört abgeschafft.
    Der Ökoprofiteur Siepelmeyer muss nach geltendem Recht Zwangsbeiträge für eine Institution zahlen, die nicht seine Interessen vertritt, da verstehe ich seinen Unmut. Dennoch: Zwangsverpflichteten GEZ-Zahlern und dem oppositionellen AfD-Wähler geht es genauso: Sie müssen hinnehmen, dass sie etwas mit ihren Abgabe/Steuern finanzieren, das gegen ihre Interessen ist.
    Und erneut bekommt die grünökologistische Seite Sonderrechte, dem GEZ-Verweigerer hätte dasselbe Gericht vermutlich in den Hintern getreten.

  10. Das eigentliche Problem ist hier nicht deutlich angesprochen worden, es ist die Zwangsmitgliedschaft der Unternehmen. Es ist doch sonnenklar, daß eine Institution, in der man Zwangsmitglied ist, keine politischen Stellungnahmen abliefern darf, die gegen die eigenen Interessen des Zwangsverpflichteten gerichtet sind.
    Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist man vermutlich genau deshalb auch nicht Zwangsmitglied, sondern nur Zwangszahler.

    • Wie weit sind sie eigentlich inzwischen in Stuttgart gekommen, die dortige IHK von innen heraus zu übernehmen?

  11. Doktrinäre Linke und Weltretter können den Kammern zwar das Recht, sich zu artikulieren entziehen und ihnen so einen realsozialistischen Maulkorb verpassen. Der Gegenstand der Kritik des DIHK wird damit aber keinen Deut besser, nämlich die untaugliche, falsche und irreale Energiepolitik. Insofern kann ein in seinem Denken eher beschränktes Bundesverwaltungsgericht zwar für Totenstille in der Diskussion sorgen, nicht aber die Folgen dieser falschen Politik verhindern. Die wird Deutschland schon bald heftig zu spüren bekommen und dann hilft auch kein Bundesverwaltungsgericht.

  12. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 20: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

    • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten.
      Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal (an dem sich Staaten in ihrer Rechtsfindung orientieren sollen), aber keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, weil die Vollversammlung der Vereinten Nationen kein Völkerrecht schaffen kann. Als solche sind sie nicht justiziabel, nicht einklagbar. Sie wurde mit der UN-Resolution 217 A (III) der UN-Vollversammlung eingeführt. Die Erklärung ist kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich. Auch ihr Status als Resolution verleiht ihr keine verbindliche Wirkung, da nach der UN-Charta nur Resolutionen des Sicherheitsrates bindende Wirkung zukommt und eine entsprechende Regelung für Resolutionen der Vollversammlung fehlt.

  13. Diesen Eifer deutscher Gerichte würde ich mir auch bei vielen anderen Organisationen, Institutionen und gesellschaftlichen Einrichtungen wünschen.
    Wenn z.B. festgestellt wird,

    • dass die Behandlung von allgemeinpolitischen Themen ohne wirtschaftsspezifischen Zusammenhang nicht von der Kompetenz der Industrie- und Handelskammern gedeckt ist,
    • dass sie mit allgemein-politischen Äußerungen angeblich ihre Kompetenzen überschritten habe

    Problematisch ist das Urteil insofern, als offenbleibt, wo die Wirtschaft aufhört und die Politik beginnt.
    Diese Problematik, insb. bei Abgrenzung und Kompetenzfragen, sehe ich auf vielen Gebieten; z.B. Politik und Meinungskirche, Politik und Haltungsjournalismus, Politik und ö.-r. Medien, Politik und Grundrechtseinschränkungen bei Coronamaßnahmen, u.s.w.

    Auf vielen dieser Handlungsfelder würde ich mir eine aktivere Justiz sehnlichst wünschen !

  14. Der Knackpunkt ist die Zwangsmitgliedschaft. Man mußt kein Freund der Windenergie-Branche und ganz besonders nicht des Herrn Siepelmeyer sein.
    Aber der Unternehmer argumentiert völlig zu Recht, daß er nicht Zwangsmitglied eines Verbandes sein möchte, der ganz offensichtlich nicht seine Interessen vertritt – die genauo legitim sind wie diejenigen aller anderen Wirtschaftssubjekte.
    Josef Kraus, dessen Beiträge. ich sonst schätze, läßt sich hier zu sehr von persönlichen Animositäten leiten: „Nutznießer grüner Energie“ / „Felle davonschwimmen“… Aber es geht nicht um Motivforschung.
    Natürlich sind Poltik und Wirtschaft nie ganz sauber voneinander zu trennen.
    Aber ein allgemeines politisches Mandat haben die Kammern, genau wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, eben nicht – aus guten Gründen.
    Politische Fragen gehören in die dafür gewählten Gremien – und sonst nirgendshin.

  15. Lieber Herr Kraus,

    die im DIHK zwangorganisierten Unternehmen sollten privatrechtlich organisierte Parallelstrukturen aufbauen, über deren Organe sie sich entsprechend dem GG zu allem und jedem äußern können.

    In der jetzigen politischen Athmosphäre ist die DIHK-Struktur für die politischen Akteure einfach gleichzuschalten und mundtot zu machen.

    Mit vom Staat unabhängigen Verbänden ginge das nicht, jedenfalls nicht so leicht.

  16. Der Knackpunkt ist die Zwangsmitgliedschaft.
    Wenn man ein Gewerbe anmeldet und sei es nur winzig klein, steht als erstes die IHK auf der Matte und will Geld und nicht zu knapp. Wenn sie ihren Einfluss nutzt, um Politik zu machen, die einem Teil ihrer Zwangsmitglieder schadet, dann ist es gut, wenn Gerichte das untersagen. Wenn die Mitgliedschaft freiwillig wäre, dann dürfte sie ihren Einfluss auch politisch nutzen. Das wird sie aber nicht tun. Ich vermute, es würden soviele austreten, dass ihr Einfluss dann auch nicht mehr so groß wäre.

  17. Ich frage mich, ob ich nicht mit dem gleichen Argument aus dem GEZ- Zwangsbeglückungsverein austreten kann, denn deren links-grün, alternativlose Propaganda möchte ich auch nicht mehr ertragen und mit meinem Beitrag noch unterstützen müssen. Wann wird ein Musterprozess dazu geführt?
    Ein jüngstes klassisches Beispiel für solche einseitigen Meinungen ist der Kommentar der Woche einer Redakteurin des DLF vom letzten Samstag, den 24.10 um 13:10 Uhr (bitte nachhören) zu den in ihren Augen verfehlten EU- Landwirtschafts -Beschlüssen von letzter Woche, wo es ihr mit der dort geplanten kleinen ökologischen Anpassungen und Förderung absolut nicht weit genug gehen kann. Der Kommentar der Dame geht dann aber gleich in minutenlange Tiraden (fast „Hetze“) gegen die bösen Landwirte in Deutschland und der EU über.
    Da sollte der deutsche Bauernverband für seine Mitglieder mal klagen, um diese von den GEZ – Gebühren befreien zu lassen..

  18. Wozu Kammern? Dieses Zunftwesen gehört begraben. Da war Bismarck viel weiter und freiheitlicher.

  19. Da scheint mir ein rechtliches Missverständnis vorzuliegen.
    So ein Verbot kann es lt. Grundgesetz nicht geben.
    Selbstverständlich darf der DIHK sich zu gesellschaftspolitische Fragen in der öffentlichkeit äußern, seine politischen Anschauung kundt tun, dieses Recht gibt ihn das Grundgesetz, GG Art.3 und Art.5
    Das Wort „einmischen“ ist tedenziös und unspezifischn, es besagt also nichts.
    Sowohl DIHK und Gewerkschaften dürfen politische Entscheidungen nicht durch Handlungen erzwingen. E besteht insofern ein politisches Betätigungsverbot.
    Allerdings ein Verbot der politischen politischen Anschauung besteht lt. Grundgesetz explizit nicht, gemäß:
    GG Art. 3
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder **politischen Anschauungen** benachteiligt oder bevorzugt
    werden.
    GG Art. 5:
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
    Es kann niemand den DIHK daran hindern an der Pressefreiheit teilzunehemen!!!
    Es kann niemand ein Mitglied des DIHK daran hindern seine politischen Anschauung öffentlich kundt zu tun.
    Die politische Meinungbildung kennt lt. Grundgesetz kein spezifisches Verbot. (ausser bei Bundeswehrangehörigen)

    • Der Vorsitzende wie auch jedes Mitgleid einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft kann seine Meinung äußern – aber nicht im Namen der Körperschaft.
      Alle GG-Artikel, die sie anführen, beziehen sich nicht auf Verbände, sondern auf den einzelnen Bürger.
      Wir haben dasselbe z.B. auch bei Ministern, die ihre poltischen Ansichten nicht auf Briefbögen des Ministeriums äußern dürfen.

  20. Der DIHK darf sich nicht zu politischen Themen äußern, der ADAC nicht zum Straßenzustand und sinnloser Verkehrswende. Ebenso nicht der Bund der Steuerzahler zum Steuerwucher, darf aber ein Schwarzbüchlein zur Steuerverschwendung auflegen, ohne dabei die großen Brocken anzusprechen. Von Verbraucherschützern hört man auch nichts zu wahnsinnigen Strom- und Spritpreisen, oder der Gebührenabzocke auf kommunalen Parkplätzen. Kompetenz hingegen haben die Kirchen im Bezug auf „Seenotrettung“. Da gibt es sicher noch eine ganze Menge, über das man in diesem Land nicht nur reden, sondern völlig neu aushandeln muss. Als besorgter Bürger halte ich die Anzahl von Trotteln im Bundestag (Stückzahl knapp 800) für unangemessen hach. Dazu gibt´s zwar keine Studie, aber ich habe da so ein Gefühl.

  21. Wenn der DIHK nichts mehr zu sagen hat, dann sollte man diesen unnützen Verein mit seinen Zwangsbeiträgen schlicht auflösen.

    • Dasselbe gilt in erhöhtem Maße für die Handwerkskammern. Deren einziger Zweck ist es, sich aus Zwangsbeiträgen selber zu erhalten.

  22. Gibt es jetzt immer noch Leute, die nicht glauben, dass wir längst angekommen sind in der DDR 2.0 ?

    Deshalb ist es auch völlig sinnlos über die irrsinnigen Coronamaßnahmen zu diskutieren.

    Würde Erich Honecker noch leben, der würde blass werden vor Neid, wenn er sieht, wie Merkel, Söder & Co. die Käfighaltung von den deutschen Untertanen durchführen und sogar innerdeutsche Reisebeschränkungen einführen, was selbst bei ihm nicht gab. Honecker würde, sofern er noch leben würde, sicher dann heute Merkel und Söder zu ihren Erfolgen ganz herzlich gratulieren.

  23. Jede kritische Stimme zum wirtschaftlichen Amoklauf der Kartellparteien wird zum Schweigen gebracht, nur noch Stimmen der … Opportunisten sind erlaubt. Ein weiterer Baustein auf dem Weg zum Abgrund auf den das Land zusteuert. Was macht eigentlich der DIHK jetzt, Einspruch gegen das Urteil erheben oder duckmäusern vor einem Windkraftirrlicht? Vermutlich letzteres!

  24. Alle Broschüren der IHK fliegen bei mir schon lange direkt in den Papierkorb. Die darin enthaltene Regierungspropaganda
    ist mir einfach zu dumm. Die horrenden
    IHK-Zwangsgebühren für nichts sind der Hammer. Auch mit den IHK-Wahlen werden nur noch systemkonforme Betonköpfe nach oben gespült. Die IHK wurde schonmal
    passend zur deutschen Kommando-und
    Planwirtschaft umgestaltet. Kritik an staatlichen Maßnahmen ist im Sozialismus eben nicht mehr erlaubt.

  25. Der DIHK als Interessenverband hat Mitglieder mit sehr unterschiedlichen Interessen. Er kann darum nicht einfach an die Öffentlichkeit gehen und einseitig bestimmte Forderungen vertreten.
    Da müssen sich z.B. die von steigenden Stromkosten betroffenen Untermehmer schon selbst zusammenschließen

  26. Das was hier aufschlägt ist ein Grundproblem der Idee der (Zwangs)IHK´s. Denn deren (Zwangs-)mitglieder haben nun mal oft entgegengesetzte Interessen, da sie in der realen Wirtschaft Konkurrenten sind.
    Ein Busunternehmen kann nicht an der Förderung der Bahn interessiert sein und ein Ökorübenhersteller nicht an der Förderung der Fleischindustrie. Und um so weniger freie Märkte vorhanden sind, also Märkte durch Staatseingriffe verzerrt werden (Ge- und Verbote, Subventionen, direkter Einflussnahme) umso schwieriger wird das.
    Die Forderung kann daher nicht sein das der DIHK Stellung bezieht, sondern dieser Zwangsverband abgeschafft wird. Unternehmen die gemeinsame Interessen haben können ja jederzeit eigene Verbände gründen. Und wenn sich die Interessen ändern, kann man dann auch den Verband wechseln.
    So blockiert sich das sozialistische Staatsgebilde am Ende vollständig selbst. Das Ergebnis wird also wieder so sein, wie es immer war. Totaler Zusammenbruch.

  27. Ein schönes Urteil.
    Auch ich bin Zwangsmitglied, in der Fernsehgemeinschaft, und muß sogar dort getätigte Hetze der Sender gegen mich und meinesgleichen finanzieren.
    Wird das nun ein Ende haben und der ÖRR auch gerichtlich zur Neutralität verpflichtet?

    • Genau das ging mir beim Lesen des Artikels durch den Kopf. Ich fürchte aber, wir denken da zu logisch

  28. Die IHK / DIHK sind “ Körperschaften des öffentlichen Rechts “ mit Zwangsmitgliedern und Zwangsbeiträgen. Sie sind ein Relikt der Vergangenheit, mit jahrhundertealten Ursprungslinien. Ob und wie weit diese Institutionen aktive Teilnehmer an der öffentlichen Diskussion zu politisch kontroversen Themen sein sollen und dürfen, wäre durch fundierte Rechtsgutachten festzustellen. Es geht ja immer auch darum, wofür die Führungsebene Zeit und Geld, der Zwangsmitgliedsbeitragszahler, aufwendet um sich mit Sachthemen persönlich öffentlich zu profilieren. Im Zweifel für Maulkorb. Um Aufmerksamkeit heischende Diskussionswissenschaftler haben wir so schon zu viele.

  29. Das Urteil ist Quatsch. Wirtschaft und Politik sind grundsätzlich nicht voneinander trennbar. Migrationspolitik, Grundstückswesen, Grenzkontrollen, Coronabeschränkungen, Steuerpolitik, Arbeitsrecht, Zölle, Forschung & Entwicklung, Bildung, Infrastruktur – fast alles ist Wirtschaft, ausgenommen vielleicht die Frage, ob es ein neues Kunstmuseum braucht oder nicht. Dann kann man die IHKs auch gleich auflösen, wenn man das nicht mehr will. Der eigentliche Grund ist, dass immer mehr links ausgerichtete Juristen in die obersten Gerichte kommen. Das fängt beim BGH in der Wohnungsmietrechtsprechung an, geht beim Bundesverfassungsgericht zum Euro weiter und hört anscheinend beim Bundesverwaltungsgericht nicht auf.

  30. „Der DIHK beugt sich damit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2020, mit dem das Gericht die IHK Nord Westfalen zum Austritt aus dem DIHK zwingt.“
    Meiner Auffassung nach ein skandalöses Urteil. Aber es passt in die heutige Zeit. Deutschland verändert sich mit riesigen Schritten weg von der Demokratie.

  31. Wie in alle übrigen gesellschaftlichen Bereiche bleibt auch der DIHK mit seinen IHK’en nicht von der grünen Unterwanderung verschont. Was übrig bleiben wird, wird ein weiters dysfunktionales Gebilde sein, das nur noch mit dem Meinungsmainstream schwimmt und für Energiewende, Zuwanderung und alle übrigen gesellschaftszersetzenden Ideologien trommeln darf.

  32. Die IHK hatte mich als Kleinunternehmer ohne zu fragen als Mitglied aufgenommen und mir als erstes eine Beitragsrechnung geschickt. Dann kann ich in der Mitgliederzeitschrift Berliner Wirtschaft jedes Mal lesen, wie toll das doch ist, den Dieseltransporter durch eine doppelt so teure und Stromkiste oder am besten gleich durch Lastenfahrräder zu ersetzen. Ist mir als ITler egal – würde mich z.B. als Obstmann allerdings massiv nerven.
    Der Eindruck, daß die IHK die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, drängt sich nicht unbedingt auf. Warum sollten sie es denn auch tun? Was würde passieren, wenn nicht? Austritt ist unmöglich.
    Die IHK ist ein Rest der Gleichschaltung der 30er Jahre – Einbindung aller Organisationen in den Wirkbereich des Staatsapparates. Das ist nicht reformierbar. Neue Organisationen – von den Mitgliedern gegründet und betrieben müssen her.

  33. Siepelmeyer hat Recht! Zwangsweise in einem Verein zu sein, der nicht meine Interesssen vertritt (welche auch immer da sein mögen) ist schon stark. Sollen doch die in der IHK sein die wollen. Eine Interessensvertretung die auf Zwangsmitgliedschaft beruht schmeckt fade.

  34. Laut Subventionsempfänger Thomas Siepelmeyer: „Die Herren beim DIHK, finanziert durch meine Mitgliedsbeiträge, haben kein Recht, sich in gesellschaftspolitische Fragen einzumischen.“

    Falsch Herr Siepelmeyer, eine sichere und günstige Energieversorgung der Industrie ist nicht eine gesellschaftspolitische Frage, sondern vor allem eine des wirtschaftlichen Überlebens, aber davon haben Leute welche ungefragt anderen in die Tasche greifen wenig Ahnung.

  35. DAS HABEN SIE NUN DAVON,

    dass sie sich über Jahre an das linksgrüne Establishment angebiedert haben. Statt rechtzeitig zu sehen: Wirtschaft und links, das geht nicht, das ging noch niemals in der Geschichte zusammen. Mit jedem Appeasement gegenüber den Ökopharisäern bzw. gegenüber dem linksgrünen Politestablishment (=alle Parteien außer einer) gräbt man sich lediglich eine Grube, in die man dann irgendwann selbst hinein fällt. Höchste zeit gegenzusteuern, bilden Gerichte doch immer auch nur die gesellschaftliche Situation im Bereich des sog. Mainstream ab. Glaube doch keiner, dass wir hier noch eine funktionierende Gewaltenteilung haben. Also liebe Wirtschaft: in Zukunft mehr klare Kante und Abgrenzung gegen linksgrün, sonst sägt Ihr am eigenen Ast.

    Man sollte sich auch abgrenzen gegen Pseudo-Öko-Globalisierungsprofiteure. Man muss jetzt nicht in dem Zusammenhang ein Bild bemühen wie das des Ritters von der traurigen Gestalt, der irgendwas mit Windmühlen hat. Aber es sollte klar sein, wer gemeint ist. Solchen Typen sollte man erst recht kontra geben, denn die stellen das eigentlich Establishment dar, gerieren sich aber gern im Spiegel als Revoluzzer (Schnarch, schnarch,…).

    Also, wie gesagt liebe Wirtschaft, in Zukunft bitte klare Kante.  

  36. Offensichtlich ein „Aktivist“ der eigene Interessen hat. Da dürfte auch die staatliche Förderungen der EE liegen.
    Ein klassischer Interessenkonflikt. Könnte nicht ein Kohlehändler das Ende des Kohleausstieges verlangen …

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