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Pleite für Regierungsparteien

Auch in Brandenburg ist das Paritätsgesetz gescheitert

23.10.2020

| Lesedauer: 2 Minuten
Nach Thüringen ist auch in Brandenburg das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Feste Frauenquoten auf Kandidatenlisten verletzen das Demokratieprinzip, urteilt das Landesverfassungsgericht.

Brandenburger Parteien dürfen auch künftig nicht gesetzlich gezwungen sein, abwechselnd Frauen und Männer auf ihren Landtagswahllisten zu platzieren. Das sah das 2019 vom Landtag beschlossene Partitätsgesetz vor. Das Brandenburger Verfassungsgericht hat dieses nun als verfassungswidrig eingestuft, wie das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam bekannt gab. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen.

Das ist eine empfindliche Niederlage für die dortigen Regierungsparteien und besonders peinlich, da ausgerechnet die AfD und die NPD unabhängig voneinander gegen das Gesetzt geklagt und nun Recht bekommen haben. Sie sahen durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.

„Die angegriffenen Regelungen seien weder durch eine dem Gesetzgeber grundsätzlich obliegende Ausgestaltung des Wahlverfahrens noch durch das Ziel, den Frauenanteil im Landtag anzuheben, legitimiert“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. „Die vom Paritätsgesetz berührten Rechte der Freiheit der Parteien sowie der Gleichheit und Freiheit der Wahl seien Ausprägungen des Demokratieprinzips. Dem Demokratieprinzip der Verfassung des Landes Brandenburg liege aber der Grundsatz der Gesamtrepräsentation zu Grunde. Nach diesem Prinzip seien die Abgeordneten nicht einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölke­rungs­grup­pe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verant­wort­lich. Diesem Verständnis widerspreche die Idee, dass sich in der Zusam­men­setzung des Parlaments auch diejenige der (wahlberechtigten) Bevöl­ke­rung in ihren vielfältig einzuteilenden Gruppen, Schichten oder Klassen wider­spie­geln soll.“

Mit anderen Worten: Die regierenden Parteien in Brandenburg haben mit diesem Paritätsgesetz nicht weniger als das Demokratieprinzip verletzt. Und ausgerechnet eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei und eine andere, die zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, erhält Recht von Verfassungsrichtern.

Das Urteil ist schon das zweite auf Landesebene. Auch in Thüringen wurde im Juli ein ähnliches Paritätsgesetz auf Klage der AfD vom Landesverfassungsgericht gekippt. Initiativen in anderen Ländern und auf Bundesebene für Paritätsgesetze dürften damit einen deutlichen Dämpfer erfahren.

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62 Kommentare

  1. Das Urteil ist nicht nur für die Landesregierung hochnotpeinlich, sondern auch (und wieder mal) für die FDP. Dadurch, daß auch die außerparlamentarische NPD geklagt hatte, kann die FDP ihre Klagehemmung auch nicht mehr mit Hinweis auf das Fehlen im Landtag entschuldigen.

  2. Nachdem die „Frauenquote“ vor dem Verfassungsgericht Thüringen gescheitert ist, musste auch das Landesverfassungsgericht Brandenburg dieser Rehtsauffassung folgen oder das Bundesverfassungsgericht anrufen.
    nachdem nun aber bereits zwei Landesverfassungsgerichte die „Frauenuote“ als verfassungswidirg abgelehnt haben, ist dies nun geltendes Recht geworden.
    Das sich noch immer Frauenvertreterinen stur und uer stellen wollen, zeigt nur dass diese die Rechtsbegriffe nicht verstanden haben, oder wohl ehr nicht verstehen wolen.
    Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat eine grundsätzlicher Begründung gegeben, mit Bezug auf das Grundgesetz:
    „Solche demografische *Profilabbildungen* wie die Frauenquote sind im Grundgesetz nicht vorgesehen.“
    GG Art. 100
    (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

  3. In einer funktionierenden Demokratie mit dem entsprechendem pol. Anstand wäre ein Rücktritt der Regierung und Neuwahlen ein ganz normaler Ausdruck pol. Kultur. Die ist aber leider wohl für immer verloren gegangen. Eine Regierung, die verfassungswidrige Gesetze und hier auch noch Wahlgesetze, was das Ganze noch verschärft, erläßt muss zurücktreten.

    Daß es „nur“ AfD und NPD waren, die das Verfahren angestrengt haben ist ein Armutszeugnis für die CDU und FDP. Wo sind deren Anträge.

    • Die winseln doch alle gegenüber dem linken Block, damit sie mitspielen dürfen.
      Die FDP ist mittlerweile eine im Kern sozialistische Partei geworden. Schauen Sie sich doch nur den Lindner an, dann wissen Sie doch bescheid.
      Wenn ich jetzt dazu das schreiben würde, was ich tatsächlich denke – und das frei von der Leber weg, dann würde mein Kommentar sicherlich nicht abgedruckt.?

  4. Tja, so sind sie, die „demokratischen“ Parteien: Mit dem Finger auf Polen und Ungarn zeigen oder die AfD als Oppositionspartei undemokratisch diffamieren oder ihr die parlamentarischen Rechte vorenthalten, aber selbst verfassungswidrige Gesetze verbschieden oder zumindest dulden.

  5.  die Außerkraftsetzung des deutschen Parlaments……..“

    Die, mit Ausnahme der AfD Volksvertreter, setzen sich doch selber außer Kraft. Ein Blick in den parlamentarischen Volkskindergarten zeigt einem den Niedergang unseres Parlaments.

  6. Es gibt keine Straftäter, denn es gab keine Straftat. Wie denn auch? Es gab nur ein Gesetz, das von einer Mehrheit freier Abgeordneter völlig legal durch das Parlament gebracht wurde. Im Nachhinein hat es sich als verfassungswidrig herausgestellt und wurde kassiert. Na und? Die Demokratie und das Recht kamen nicht zu Schaden.

  7. So ein Urteil hat zwingend zur Folge das die Richterstellen im LvG neu besetzt werden müssen. Wo kommen wir denn hin, das Richter Urteile fällen die nicht dem Anliegen der Volksverräter ups -vertreter entsprechen. Das wäre ja ein Rechtsstaat, eine grausige Vorstellung für Regierungen. Ein Blick nach Meck-Pom hätte gereicht um zu sehen wie das geht. Da wird erst das Gericht neu besetzt und dann zeitnah so ein Gesetz erlassen, könnte ich mir jedenfalls vorstellen.

  8. Und wer klagt gegen die Außerkraftsetzung des deutschen Parlaments und der damit einhergehenden Diktatur merkels?

  9. In sämtlichen Nachrichtensendungen öffentlich-rechtlicher und privater Sender, in Radio und Fernsehen wurde in der Berichterstattung über den Richterspruch ein Wort gemieden wie das Weihwasser vom Teufel: VERFASSUNGSWIDRiG.

  10. Das wird wohl voraussichtlich nicht das letzte Mal gewesen sein, daß irgendeine linksverdrehte gesetzgebende Körperschaft auf Landesebene genau dasselbe Spielchen noch einmal machen wird! Als es das erste Mal in Thüringen scheiterte, war die erste Reaktion von irgend einem anderen östlichen Verbund der üblichen Verdächtigen (ich glaube, es war in Sachsen-Anhalt), daß sich die dortigen „Experten“ sicher seien, dieses einschlägige „Paritäts“-Begehren auch verfassungsfest gestalten zu können! Da kann einem Angst und Bange werden!
    Die beiden bisherigen Versuchsfelder Thüringen und Brandenburg sind ja vergleichsweise kleine Kaliber, auf den großen haben es die Ewigmorgigen ja noch gar nicht probiert. Und dann ist da ja noch der finale bundesstaatliche Acker, dessen linker Block bestellt werden will! Da wird wohl dann das BVerfG entscheiden müssen. Und so ganz sicher bin ich mir bei diesem Gremium nicht…

    • Urteil des LVG Thüringen:
      „Solche demografische *Profilabbildungen* wie die Frauenquote sind im Grundgesetz nicht vorgesehen.“
      GG Art. 100
      (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

  11. Für mich ist es erschreckend, wenn Landesregierungen sehenden Auges und auch ganz offensichtlich verfassungswidrige Gesetze beschließen.
    Wenn es noch mit normalen Zuständen in dem Land zu tun hätte, würden diese Politfiguren aus dem Amt gejagt.
    Aber nachdem Merkel 2015 auch unwidersprochen Gesetze und Verordnungen gebrochen hat, wundert mich in diesem Land nichts mehr. Und die meisten Abgeordneten schweigen dazu und machen sich in meinen Augen mitschuldig an diesen Gesetzesbrüchen.
    Aber eine rechtskräftig verurteilte Betrügerin kann in der heutigen Zeit sogar Chefin der EZB werden.
    Verkehrte Welt.

  12. „Gleichstellung“ ist schließlich etwas anderes als „Gleichberechtigung“.

    • Wie wahr.
      Gleichstellung: Die Idioten werden den Intelligenten gleichgestellt.
      Prost Mahlzeit Deutschland.

  13. Zitat: „Mit anderen Worten: Die regierenden Parteien in Brandenburg haben mit diesem Paritätsgesetz nicht weniger als das Demokratieprinzip verletzt“

    > GUT SO – Danke Gericht, AfD und (in diesem Fall auch) NPD!

    Hier muß man (sich)doch auch fragen: WAS für ein Demokratieverständnis/-Wissen haben die -regierenden- Altparteien eigentlich?? Und UM WAS geht es denen politisch gesehen eigentlich wirklich?

  14. Was mich besonders bewegt ist die Frage: Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?

  15. Und ausgerechnet eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei und eine andere, die zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, erhält Recht von Verfassungsrichtern.“

    Ja, das würde diesen etablierten sog. „demokratischen“ Parteien und den sog. „Qualitätsjournalisten“ natürlich nie passieren, „einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Partei und einer anderen, die zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird“, auch nur im Ansatz irgendwie „Recht“ zu geben.

  16. Der desaströse demokratische Zustand gewisser Regierungen im Lande wird eindeutig manifestiert durch die von ihnen erlassenen Gesetze, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
    Dabei reicht bereits die Logik eines nicht politisch ideologisierten Menschen für die Erkenntnis aus, dass willkürlich getroffene Entscheidungen – von wem auch immer – nicht verfassungsgemäß sein können.

  17. Abwarten.
    Ich gehe davon davon aus, dass dieses Urteil von den Nutritoren des Gesetzes einfach missachtet werden wird. Dann bedarf es eines neuerlichen Gerichtsverfahrens… und das kann urteilen, dass eine Partei interne Regelungen und so weiter…
    Letztlich macht es keinen Unterschied, was für Pausenclowns die Manege bevölkern. Die wirklichen Entscheidungen werden ohnehin schon längst anderswo getroffen, die deutschen Parlamente dienen nur noch dazu, Entscheidungen von UN und EU einen demokratischen Anstrich zu verleihen. Auch Patente des EPA müssen vor den nationalen Patentämtern pro forma „validiert“ werden.

  18. Im Bundestag wurde kürzlich ebenfalls darüber diskutiert, wie die Frauenquote erhöht werden kann. Nur der AfD fiel auf, dass die gesamte Diskussion völlig überflüssig ist, denn jegliches Paritätsgesetz verstößt fundamental gegen dass GG. Trotzdem plädierten alle Altparteien dafür. Spätestens jetzt weiß man, wo die wahren Verfassungsfeinde sitzen. Es ist erschreckend, dass Union und FDP diesen Unsinn mitmachen.

  19. Die Regierung verliert gegen die Justiz.

    Das hätte es unter Erich nicht gegeben.

    • Die Gerichtsentscheidung war unverzeihlich. Das muss rückgängig gemacht werden.

  20. „Und ausgerechnet eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungs-feindlich eingestufte Partei und eine andere, die zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, erhält Recht von Verfassungsrichtern.“
    Was soll diese Bemerkung ???!!!
    Mir reichen solche Sätze bei den „Qualitätsmedien“, ich war bisher der Meinung, TE verhielte sich neutral!? Der deutsche Verfassungsschutz schützt die Altparteien und nicht die Verfassung; oder zweifelt da jemand dran?

    Wer auch immer dieses Statement abgegeben hat, sollte diesen Satz überdenken…oder war es Satire?

    Vielleicht sollten die Verfassungsrichter mal den Verfassungsschutz beobachten!

    • Viele die gegen die AfD schiessen sind so naiv zu denken, dass die CDU und FDP wieder zu ihren Wurzeln zurückfinden.
      Diesen Leuten fehlt die Erfahrung einer sozialistischen Diktatur, in der Probleme auch immer auf die „aktuelle Lage“ abgewälzt wurden, aber nie an Reformen gedacht wurde.

  21. Schlage ein neues Gesetz vor, nach dem jede Regierung vom Verfassungsschutz zu beobachten ist, sobald ein von ihr beschlossenes Gesetz vor einem Verfassungsgericht scheitert.
    Da Regierungsmitglieder und Abgeordnete mit der Verfassung soweit vertraut sein müssen, dass es zu solchen Vorfällen gar nicht kommen dürfte, ist von absichtlich verfassungsfeindlichem Handeln auszugehen.

  22. Offenbar hat es nix genutzt im Sinn der Transformatoren, dass eine linksextreme Person als Verfassungsrichterin, auch mit Hilfe der CDU, in dieses Gremium, das jetzt geurteilt hat, gewählt wurde.
    Die dritte Säule unserer Demokratie , neben Exekutive und Legislative scheint noch zu funktionieren.

  23. Och schade, mit dem Kippen des Paritätsgesetzes wurde eine Chance vertan, auch bei Wahlen der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Deutschland sich je etwa zur Hälfte aus Männern und Frauen zusammensetzt. Ich wäre sogar noch weiter gegangen: In Deutschland haben 26% der Menschen einen Migrationshintergrund. So sollte auch in den Wahllisten alle vier Kandidaten zu je 50% ein Migrant beziehungsweise eine Migrantin vorkommen. Noch gravierender: Rund 64% der Wahlberechtigten sind Brillenträger. Von je 25 Kandidaten sollten also 16 Brillenträger sein, darunter 8 weiblich und 8 männlich und davon wiederum 2 je Geschlecht migrantisch. Wenn man nun noch einbezieht, dass 10% der Deutschen vegetarisch/vegan leben und knapp ein Drittel aus dem Schmunzeln gar nicht mehr herauskommen … 

    • Hundehalter, Katzenfreunde, Aquarianer, Tulpen-, Kakteen- und Rosenliebhaber haben Sie noch vergessen, die natürlich jeweils auch noch quotiert.
      Meinen Rechenschieber bemühend komme ich da auf eine Parlamentsgröße von etwa 375 Millionen Abgeordneten.

      Und dann reden da welche von Verkleinerung des Bundestags…

      • Das mit dem Rechenschieber war jetzt aber ein wenig geschwindelt. Das geben Sie doch zu?

      • Ich denke, wir sollten alle im Bundestag persönlich vertreten sein. Das wäre ein Thing?

      • Die Altersstruktur sollte auch nicht vergessen werden: Für jeden Geburtsjahrgang eine Quote und eine weitere für jedes Sternzeichen.

    • Ich hingegen bin dafür, dass sich jeder, der sich wählen lassen will, vorher einem ähnlichen Tribunal stellen muss wie amerikanische Bundesrichter.
      Öffentlich.
      Auch dann wird noch genügend unbrauchbares als Vertreter des Souverän dabei sein – aber grundsätzlich kämen einige derer, die momentan als unsere Vertreter dort sitzen, niemals auf die Listen.

    • Wenn alle ~ 84 Mio Staatsbürger im Bundestag sitzen, ist die Parität gesichert. Für den Rest haben wir ja Millionen von Fachkräften importiert. Die schaffen das.

  24. Ich dachte schon, wir fallen rechtstaatlich ins Bodenlose, aber die Urteile von Thüringen, Brandenburg und Sachsen (Wahlliste) lassen noch einmal Hoffnung schöpfen.

    • Nun, man wird künftig daran arbeiten, auch diese Gerichte auf Linie zu bringen. Vorbild ist und bleibt die DDR.

      • Sie haben Recht.
        Das Urteil war unverzeihlich und nicht hilfreich und muss deswegen umgehend revidiert werden.

    • das sind nur „Rückzugsgefechte“ von alten, weißen Männern. In einigen Jahren werden diese Posten auch mit willigen Vollstreckern besetzt …

  25. Man hört ja in letzter Zeit nur Schlechtes von der AfD. Und die Hoffnung schwindet, daß das noch einmal ein seriöses Projekt wird. Aber gäbe es die AfD nicht, hätte keine Parlamentspartei gegen dieses verfassungswidrige Wahlgesetz etwas unternommen. Wo war die CDU? Eine Schande, wie sich diese Partei inhaltlich entleert und dem Zeitgeist unterworfen hat.

    • Die Linksextreme Barbara Borchardt von der Partei „Die Linke“ wurde mit Stimmen der CDU als Verfassungsrichterin in Brandenburg gewählt.
      Borchardt gehört innerhalb der Linken einer Vereinigung an, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
      Das Verdikt „untragbar und rückgängig machen“ kam von der Kanzlerin nicht.
      Sowas macht A.Merkel nur wenn sie auf Staatsbesuch in Südafrika weilt.

      • Borchardt wurde in Meckpom im Verfassungsgericht installiert.
        Die Besetzung in Brandenburg ist aber auch linkslastig.

      • Sie haben Recht, mein Fehler. Borchardt, das ist Meckpom und nicht Brandenburg. In Brandenburg ist die Autorin und Juristin Juli Zeh, SPD, Richterin beim Verfassungsgericht, die sich im Gegensatz zu ihrer Kollegin Monika Maron keine Gedanken machen muß von ihrem Verlag vor dieTür gesetzt zu werden.

    • „Man hört ja in letzter Zeit nur Schlechtes von…“ Wer hören und lesen möchte, was in echt bei den viel Geächteten los ist, was sie zu den aktuellen Themen meinen und überhaupt, kann das selbstverständlich.Und problemlos.Das nennt man dann, sich halbwegs *umfassend zu informieren, um sich selbst eine Meinung bilden zu können,

  26. Wenigstens die Gerichte fahren den rot-grünen Egalitätsfanatikern gelegentlich noch in die Parade.

    • Aber nur noch so lange, bis auch diese Instanz von der rot-grünen ** unterwandert ist. Gemäß der 1967 von Rudi Dutschke artikulierte Methode:“ Der Marsch durch die Institutionen-Deutschlands Weg in den Sozialismus.“
        

    • Egalität also Gleichheit wollen diese Leute gar nicht. Das ist so wie mit BLM in USA – sie wollen keine Verbesserung der Lage für die schwarze Unterschicht – Ziel ist da und hier Umbau der Gesellschaft. Wie lange die Gerichte standhaft bleiben ist eine gute Frage.

  27. Achja, da bekommen die selbstverklärten Pseudodemokraten mal wieder eine öffentliche Klatsche von den angeblichen Verfassungsfeinden hahaha….
    Das kommt dabei heraus wenn Verfassungsfeinde darüber bestimmen, wer in diesem Land angeblich verfassungsfeindlich sein soll.
    Warum hatte man damals die NPD nicht verbieten wollen, weil die angeblich so schwach auf der Brust sind sowieso keinen Einfluss auf dieses Land nehmen zu können… naja, LinksRotGrün ist anscheinend stark genug, sollten die dann jetzt nicht verboten werden?
    Immerhin versuchen die immer wieder verfassungsfeindliche Gesetze zu etablieren und stellen somit eine tatsächliche Gefahr für unsere Demokratie dar.

    • Die NPD wurde nicht verboten, weil der Verfassungsschutz keine Pensionsrückstellungen gebildet hatte. Da wäre ein Nachtragshaushalt fällig geworden.

  28. Echte Parität würde bedeuten:
    Eine Quote für Agnostiker
    Eine Quote für Atheisten
    Eine Quote für Arbeiter
    Eine Quote für Unternehmer
    Eine Quote für Hausfrauen
    Eine Quote für MINT-Absolventen
    Eine Quote für Übergewichtige
    Eine Quote für Behinderte
    Eine Quote für Ü30
    Eine Quote für Ü70
    Eine Quote für Quotengegner
    …………

    • Beliebig erweiterbar – erst recht bei einem Land(?), Staat(?) ohne Grenzen.

    • das Problem sind die Überschneidungen, z.B. ein übergiwchtiger MINT Absolvent!

      • Das regeln wir über Überhangmandate. Der übergewichtige MINT wird den MINTs zugeordnet, dafür kommt dann ein weiterer Übergewichtiger ohne MINT-Hintergrund ins Parlament.

      • Klasse!!!
        Jetzt verstehe ich endlich die Regelung bzgl Überhangsmandate!
        Es klingt total plausibel!
        Danke dafür!

  29. Bei ARD und ZDF erfahren sie zur Sachlage:
    nichts

    • Im DLF in jeder Nachrichtensendung.
      Da genießt man trotz der Niederlage wohl die Gelegenheit, AfD und NPD in einem Satz nennen zu können…

      Desungeachtet: Ein Lichtblick, dieses Urteil.

    • Doch auf Rbb wird auf die böse AFD verwiesen, sachlich beschäftigt sich mit dem bullshitgesetz niemand in den Qualitätsmedien. Wenigstens haben sie anerkannt, dass das Urteil wohl nicht anzufechten ist, aber nur Zähne knirschend. Die beste Analyse habe ich vor làngerem bei dem Danischmen gelesen. Aber der ist ja hier nicht so beliebt.

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