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"rechtswidrig"

Gerichte kippen Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg und Niedersachsen

15.10.2020

| Lesedauer: 2 Minuten
Das Beherbergungsverbot, über das gestern noch so intensiv in Berlin gestritten wurde, ist durch Gerichtsentscheidungen nun für Baden-Württemberg und Niedersachsen außer Kraft gesetzt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Eilantrag stattgegeben gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus besonders Corona-betroffenen Regionen in Deutschland stattgegeben. Damit ist das Verbot „außer Vollzug gesetzt“. Kurz darauf folgte auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit der gleichen Entscheidung. Das Beherbergungsverbot galt bislang für Reisende aus Städten oder Landkreisen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Ausnahmen waren nur vorgesehen, wenn die Gäste einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

In Niedersachsen ist der Antragsteller Betreiber eines Ferienparks. In Baden-Württemberg sind die Antragsteller eine Familie aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, die ab dem 16. Oktober einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. In der Pressemitteilung des Mannheimer Gerichtshofes heißt es zur Begründung der Entscheidung, die nicht anfechtbar ist:

„Es sei den Antragstellern nicht zumutbar, sich auf die Möglichkeit verweisen zu lassen, negative Coronatests vorzulegen. Nach derzeitiger Sachlage erscheine es nicht hinreichend gewährleistet, dass ein solcher Test von Reisenden überhaupt so kurzfristig erlangt werden könne. Schon aus rein organisatorischer Sicht sei fraglich, ob dieses enge Zeitfenster, in dem eine Abstrichentnahme durch medizinisches Fachpersonal, der Transport der Proben ins Labor sowie die Übermittlung des Ergebnisses und schließlich das Erscheinen des Gastes im Beherbergungsbetrieb stattfinden müsse, überhaupt eingehalten werden könne.“

In der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen heißt es:

Das in der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung konkret angeordnete Beherbergungsverbot erweise sich bei summarischer Prüfung aber als rechtswidrig. Das Verbot sei schon nicht hinreichend bestimmt. Es erfasse Personen „aus“ Risikogebieten, ohne festzulegen, ob diese Personen dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben müssten oder ein kurzzeitiger Aufenthalt genüge. Das Verbot stelle sich auch nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar. Angesichts des engen Anwendungsbereichs (Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Beherbergungsbetrieben, nicht aber bloße Einreisen und Aufenthalte ohne Übernachtungen zu jedweden Zwecken, unter anderem Fahrten von Berufspendlern und Heimreisen niedersächsischer Bürgerinnen und Bürger aus Urlauben in innerdeutschen Risikogebieten) und zahlreicher Ausnahmen (unter anderem negativer Corona-Test, „triftiger Reisegrund“ und Einzelfallausnahmen des Gesundheitsamts) erfasse das Verbot von vorneherein nur einen sehr begrenzten Ausschnitt des Reisegeschehens und könne auch nur insoweit überhaupt eine Wirkung auf das Infektionsgeschehen entfalten. Es sei zweifelhaft, ob ein derart begrenztes Verbot geeignet und erforderlich sei. Das Beherbergungsverbot beziehe sich auch auf Sachverhalte, die jedenfalls nicht offensichtlich mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden seien.“

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97 Kommentare

  1. Hinter dieser Härte fordernden Kanzlerin steht ihr Berater Michael Meyer-Hermann („Es ist nicht fünf vor zwölf. Es ist zwölf“). Er ist Leiter am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung . Das Helmholtz-Zentrum wird mit über 10 Mio. Dollar von der Gates-Stiftung finanziert und arbeitet seit über einem Jahrzehnt eng mit der Stiftung zusammen. Mehr muss ich über diese „Beziehung“ nicht wissen.

  2. Frage nochmal: Wo sind die Gerichte beim ständigen Rechtsbruch der Regierung ? Das scheint ja jetzt eher so ein Feigenblatt zu sein.

  3. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass es Rücktritte hageln muss, wenn das gesetzgebende Organ sich nicht an seine eigenen Gesetze hält und das in einem zunehmenden, um sich greifenden Ausmaß. Es gibt dafür in Merkel 1-4 multiple Beispiele.

  4. Wenn gemäß Aussage von Regierung und RKI der Coronatest nur 48 Stunden lang als Gültig akzeptiert wird, dann ist der gesamte Datenmist von über 6 Monaten des RKI blos wertloser Mist.
    Dann kann das RKI nicht Zahlen über 6 Monate ganz einfach zusammenzählen, weil das Zusammenzählen von Äpfel und Birnen mir Kraut und Rüben ist.

    Entweder Corona Tests sind 48 St lang gültig oder nicht, dann aber bei allen, beim Bürger und beim RKI.

    Ganz offenbar werden da zur Drangsalierung des Bürgers,
    verschiedene „Wahrheiten“ benutzt.
    Für den Bürger gelten die Corona Tests blos 48 Stunden.
    Für das RKI sind die Testergebnisse über 6 Monate lang und mehr, gültig.

    Willkommen in der DDR 1.0. (Tote leben länger)

  5. Wenn so ein Corona Test nur 48 Stunden lang als gültig anerkannt wird,

    wozu hat dann das RKI bisher 18 Millionen Tests gemacht, wenn die gemäß eigener Aussage der Regierung blos 48 Stunden eine Gültigkeit haben?
    Das heiß bei 50.000 Tests täglich sind nach 48 Stunden 17,9 Millionen Tests wertloser Müll.

    Das ist genau der Punkt warum die nun veranstalteten Massen-Coronatests nach eigener Feststellung der Regierung nutzlos sind, weil sie nur 48 Stunden Gültigkeit haben.
    Für 18 Millionen bereits ausgeführter Tests also veruntreutes Geld.

  6. Kann es Zufall sein, daß im letzten Jahr, kurz vor „Corona“ der Slogan „Verbietet uns doch endlich etwas“ von dem FFF Klimalager gepusht wurde?

  7. Das ist noch nichts gegenüber der Regelung, die in Mecklenburg herrscht. Dort hat die Frau Ministerpräsident angeordnet, dass man neben einem höchstens 48 h alten negativen Coronatest zudem für 14 Tage auf seinem Hotelzimmer in Quarantäne muss. Wie mir eine Hotelangestellte aus Warnemünde versichert hat, führt es dazu, dass täglich bestehende Buchungen storniert werden. Daher kann ich für Weihnachten noch kurzfristig buchen, wenn ich Glück habe und meine Postleitzahl gerade nicht unter den Risikogebieten des örtlichen Gesundheitsamtes fällt. In dem Fall brauche ich nicht mal einen Coronatest.

    • „Frau Ministerpräsident angeordnet, dass man neben einem höchstens 48 h alten negativen Coronatest zudem für 14 Tage auf seinem Hotelzimmer in Quarantäne muss.“

      Wozu hat dann das RKI bisher 18 Millionen Tests gemacht, wenn die gemäß eigener Aussage der Regierung blos 48 Stunden eine Gültigkeit haben?
      Das heiß bei 50.000 Tests täglich sind nach 48 Stunden 17,9 Millionen Tests wertloser Müll.

      Das ist genau der Punkt warum die nun veranstalteten Coronatests nach eigener Feststellung der Regierung nutzlos sind, weil sie nur 48 Stunden Gültigkeit haben.
      Für 18 Millionen bereits ausgeführter Tests also veruntreutes Geld.

      Dann muss die Frau Ministerpräsidentin auch die Hotelrechnung bezahlen.
      Das nennet man dann versteckte Subvention des Hotelgewerbes.
      Ein Schelm wer böses denkt, da könnte vielleicht Absicht dahinter stecken.

  8. Wir erinnern uns, die Politik, Polizei und Justiz hat jahrelang begründet gegen die Clankriminalität nicht in deren eigenen Räumen vorgehen zu können, wegen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung.
    Lt. Politik, Polizei und Justiz dürfen sich also Verbrecher und Straftäter auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen.

    Nur der einfache Bürger soll sich nun wegen der konstruierten Gefahr durch Corona, eine herbeiphantasierte Gefahr „von nationaler Tragweite“, die Erstürmung seiner Wohnung auf unbegründeten Verdacht hin gefallen lassen.

    Das nennt man Rechtstaat-Paranoia.

  9. Um das nochmals rechtlich klar zu stellen.

    „Gefahr im Verzug“ reicht nicht aus, damit die Polizei eine Wohnung stürmen darf.

    Es muss:
    „Gefahr im Verzug für Leib und Leben von Personen“ bestehen damit die Polizei eine Wohnung stürmen darf.

    andernfalls muss ein richterlicher Beschluss zur „Hausdurchsuchung“ vorliegen.
    Dabei darf die Polizei nur solche Handlungen vornehmen, die in diesem Richterbeschluss als Grund des Beschlusses vermerkt sind.

  10. “ Somit ist überhaupt nicht definiert, was ein „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ , wird hier bemerkt.

    Leider braucht es nach bestehender Rechtslage keine Definition dazu,
    sondern die Meinung des Bundestages reicht dazu aus.

    Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite ist nach Recht und Gesetz, das was der Bundestag sich herbeiphantasiert.
    Lt. Grundgesetz kann das nur überprüft werden vor dem Bundesverfassungsgericht,
    bzw. vor dem Bundesverwaltungsgericht bez. der Anordnung.

    Das Bundesverfassungsgericht allerdings nimmt solche Klagen von Bürgern erst gar nicht an, sh. Fall Rechtsanwältin Rahner.

    Als einfacher Bürger, kein Rechtsgelehrter oder Normenkontrollorgan, dürfen sie allerdings nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine Regierungsanordnung klagen, denn sie dürfen als Bürger keine „Normenkontollklage“ führen.

    Ganz offenbar sind wir in einem Rechtswillkürstaat mit einer Polizeidiktatur angekommen, wenn auch das Bundesverfassungsgericht solche Klagen erst gar nicht annimmt.

  11. @Steve Acker
    Da liegt der Herr Vertreter der Polizei-Gewerkschaft rechtlich falsch.
    Das hätte er wohl gern, Allmachtspahntasien.
    Diese unverschämte Anmaßung trifft man nur in Polizeidiktaturen an.

    Denn es muss nämlich „ein durch Faktenbeweis begründeter Verdacht für Leib und Leben“ vorliegen um das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung brechen zu dürfen.
    Dazu reicht eine einfache Denunziation mit einem ersponnenen Verdacht nicht aus.

    “ zu viele sein **könnten**“ im Konjunktiv, reicht also nicht aus, so nach dem Motto, ich vermute der Nachbar ist Bankräuber denn er hat ja viel Geld.

    Der Denunziant muss also belegen und die Polizei vorher genau wissen, dass da zu viele Personen sind, andernfalls erfüllt es die Straftat des „Verletzung des Grundrechts der Unversehrtheit der Wohnung“, „Landfriedensbruchs“ sowie „Amtsanmaßung“, „Falsche Anschuldigung“

    Die Polizei darf im Rahmen ihres Putativrechts, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nur dann brechen wenn „ein durch Faktenbeweis begründeter Verdacht der Gefahr für Leib und Leben der in der Wohnung befindlichen Personen besteht“, andernfalls ist das Handeln der Polizei eine Straftat.

    Finden in einer Wohnung Straftaten statt, z.Bps. Glückspiel, Rauschgiftbesitz, die nicht Leib und Leben einer Person bedrohen, darf die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss die Wohnung betreten oder gar stürmen.
    Das ist Rechtslage.

    Eine einfache Denunziation reicht dazu nicht aus, um unter Anwendung des „Gefahr in Verzug für Leib und Leben“ das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung missachten zu dürfen.
    Wir erinnern uns, die Polizei sagt dass sie Verbrecher nicht abhören darf in ihrer Wohnung wegen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung.

  12. Nicht nur das Beherbergungsverbot könnte vor Gericht gekippt werden. Die ganzen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen stehen auf äußerst fragilem Gelände. Deshalb auch die unverhältnismäßig hohen Strafandrohungen. Denn um den „Schutz der Bevölkerung“ geht es in diesem Spiel schon lange nicht mehr und das wissen auch die Gerichte. Ob die Polizei Artikel 13 des GG auf Grund einer nicht vorhandenen Pandemie einfach so betreten darf, wäre durch Juristen zu klären. Zu den Reisebeschränkungen lasse ich Honecker fiktiv aus der Hölle zitieren:“Angela, Reiseverbot innerhalb eines Landes – Respekt. Das hätte selbst ich mich nicht getraut“.

    • Yep!
      „Die ganzen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen stehen auf äußerst fragilem Gelände. Deshalb auch die unverhältnismäßig hohen Strafandrohungen.“

      Genau deswegen, um den Bürger mit Strafandrohung erst mal einzuschüchtern,
      bis die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nicht bewiesen werden kann und nicht will.

  13. Ich bin i.ü. der Auffassung, dass etwas Wesentliches den Virologen und „Diplomphysikern“ fehlt: Der Wissens- und Bildungshintergrund um die Rechte des Bürgers! Sie faseln von Absperrmöglichkeiten ganzer Gebiete bzw. Ghettoisierung in der WELT, wenn ich einigen Kommentatoren hier folge. Stattdessen sollten sich insbesondere Virologen in ihr Forschungskämmerlein setzen oder gesetzt werden, notfalls bei Wasser & Brot, damit sie endlich etwas erarbeiten, was sie hoffentlich gelernt haben. Und die Diplomphysiker sollten sich gern intensivst ihrer Lieblingsdisziplin der Astrophysik und den Endzeittheorien widmen, da können sie in ihren Phantastereien schwelgen und die Bürger prag matisch ihren Alltag organisieren lassen. AUFRUF: Liebe Mitbürger geht auf die Straasse nach angemeldeter Demonstration und wehrt Euch im Verwaltungsrechtsweg gegen den Administrationstuss !!!

  14. In einem Land in welchem Akademiker als Idioten (CovIdiot, Verschwörungstheoretiker, Klimaleugner, usw.) beschimpft werden dürfen, von Idioten die sich für Akademiker halten, ist es ganz schlecht um die Wahrheit und Zukunft dieses Landes bestellt.

  15. Habe gestern ein nettes Bildchen mit Sprechblase erhalten.
    Erich Honecker steht da mit einem respektvollen Gesichtsausdruck und sagt:
    „Respekt. Inlandsreisen zu verbieten, dass habe selbst ich mich nicht getraut.“

  16. Es wird auch höchste Zeit das unverantwortliche Treiben unrealistischer und einfallsloser Politiker mit Regierungsverantwortung, wieder in halbwegs geordnete und demokratische Bahnen zu lenken. Bedauerlich das dazu erst Gerichtsentscheidungen erforderlich. Zeigen sie doch auf, wie eine auf angeblich extrem tolerante und dazu vorwiegend auf humanistische Weltrettung ausgelegte unrealistische linke Politik, dafür jetzt mit eigenen Bürgern umgeht. Sie bestraft ungerecht gerade die Vernünftigen und sich für das soziale Wohl aller arbeitenden und einsetzenden, nur um ihre bisher zu vermissende Humanität für das ganze Volk, welches sie eigentlich vertreten sollten, weiter zu beschränken. Was da jetzt panisch losgetreten, entbehrt jeder Logik und wird uns hunderte Milliarden kosten und den sozialen Frieden langfristig gefährden. Statt die tatsächlichen Brandherde intensiv zu orten und alle verfügbaren Einsatzkräfte dort zu massieren und die längst bekannten Brandherde einzudämmen, so schnell als möglich zu löschen und das Übel an den Wurzeln auszurotten, soll aus lauter Hilfslosigkeit und weiterem Verschweigen der tatsächlichen Ursachen, ganz Deutschland immer mehr unter Wasser gesetzt werden. Nach dem Motto, wenn das Wasser nur hoch genug, wird man auch alle Brände gelöscht haben. Aber um welchen Preis und mit wie viel Opfern dann? Man wird das überflutete Land nicht wiedererkennen. Selbst für die vorgesehene Rettung der weiten Welt wird da kaum noch etwas da sein.

  17. Vielen Dank an dieser Stelle an alle(!), die sich aktiv dieser wahnsinnigen Willkür, welche sich zunehmend zuspitzt, entgegenstellen und Danke für Seiten, wie diese!
    Unglaubliches geschieht tagtäglich unter dem Deckmantel staatlicher Fürsorge – gute rechtliche Informationen zu Geschehnissen gibt es auch auf Klagepaten, ebenfalls unterstützenswert die Seite „Das Volk gegen Corona“ und wer mag, hier noch ein Absacker: https://dein.tube/watch/qc1CZz6oKhkZPyP

    • es ist schlimmer als ich dachte…sa methoden im jahre 2020..plus realsatire ,unglaublich..

  18. Es wird höchste Zeit dieser übergriffig gewordenen Kanzlerin mit ihren machtbesessenen Vasallen das Handwerk zu legen. Erst den Osten „befreien“ um dann die „Merkel-Variante“ im “ gereinigten Land“ einzuführen. Welch ein Hohn gegenüber den „Befreiten“ könnte dieses “ vierte Reich“ noch überbieten?

  19. Das Kernproblem ist:

    Das Infektionsschutzgesetz – IfSG aus dem Jahre 2001 wurde am 27.3.2020 im Hinblick auf SARS-CoV-2 (Corona) geändert.

    In § 5 heißt es jetzt:

    „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.“

    Der § 2 „Begriffsbestimmungen“ wurde aber nicht geändert.

    Somit ist überhaupt nicht definiert, was ein „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist, – und natürlich erst Recht nicht – wann „Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“.

    Im Grunde genommen ist das ein Freibrief, eine Notstandsgesetzgebung bis zum St. Nimmerleinstag aufrecht zu erhalten, in der im Grundgesetz verankerte Grundrechte wie z.B. „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ (§ 11 GG), „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (§ 2 GG), „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (§ 3 GG), „Die Wohnung ist unverletzlich.“ (§ 13 GG) einfach durch eine behördliche Verwaltungsverordnung außer Kraft gesetzt werden können.

    Der gesunde Menschenverstand sagt doch, dass eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nur vorliegen kann, wenn durch epidemische Ausbreitung einer Krankheit eine sehr große Anzahl von Menschen mehr sterben, als normaler Weise üblich.

    Da bei Epidemien wie durch Viren verursachte Grippe bereits seit Jahrzehnten jährlich zehntausende von Menschen (nach RKI z.B. 2017 22.900 und 2018 25.100 Menschen) mehr als sonst sterben (sog. Übersterblichkeit), muss eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ diese Grippe-Epidemien, die seit jeher zum „normalen“ Lebensrisiko gehören, also noch wesentlich übertreffen.

    Das ist jedoch nicht der Fall. Denn nach offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind in den Monaten März und April nur etwas über 9.000 Menschen an den Folgen von Corona gestorben.

    Seit Anfang Mai gab es laut Statistischen Bundesamtes jedoch überhaupt keine Übersterblichkeit wg. Conona mehr:

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html

    Dort heißt es:

    „Bei der Betrachtung des Jahresverlaufes in der Sterbefallstatistik sind die typischen Schwankungen während der Grippezeit von ungefähr Mitte Dezember bis Mitte April zu beachten. Dies wird beim Blick auf die Zahlen aus den Vorjahren deutlich: Im März 2019 starben beispielsweise etwa 86.700 Menschen. Im März 2018, also in einem Jahr, als die Grippewelle besonders heftig ausfiel, waren es 107.100. Auch ohne Corona-Pandemie können die Sterbefallzahlen demnach insbesondere in der typischen Grippezeit stark schwanken.

    Betrachtet man die Entwicklung im Jahr 2020 nach Kalenderwochen, dann haben sich von der 13. bis zur 18. Kalenderwoche (23. März bis 3. Mai) durchgehend und deutlich erhöhte Sterbefallzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 gezeigt. In der 15. Kalenderwoche (6. bis 12. April) war die Abweichung mit 14 % über dem vierjährigen Durchschnitt am größten. Auch die Zahl der COVID-19-Todesfälle, die beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden, erreichte in dieser Woche ihren Höchststand. Im gesamten April lag die Zahl der Gestorbenen mit derzeit etwa 83.700 gemeldeten Fällen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre (+10 %).

    Seit der 19. Kalenderwoche (4. bis 10. Mai) lagen die Sterbefallzahlen nach der vorläufigen Auszählung zunächst wieder im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre oder schwankten darum. Mitte Juli hatten die Sterbe­fallzahlen ein Minimum erreicht. Im August waren die Sterbefallzahlen allerdings im Zuge der Hitzewelle wieder erhöht. Ein deutliches Maximum gab es in der 33. Kalenderwoche (10. bis zum 16. August). Hier lagen die Sterbefallzahlen 20 % über dem Durchschnitt. Dieser ist von zeitlich unterschiedlich verlaufenden Hitzeperioden der Vorjahre beeinflusst.“

    Diese Aussage wird auf der Website durch diverse interaktive Grafiken visualisiert. Auch dort sieht man ganz deutlich, dass es seit Anfang Mai keine Corona-bedingte Übersterblichkeit mehr gab.

    Trotzdem wurden das IfSG sowie weitere damit zusammenhängende Gesetze am 27.5.2020 noch verschärft, aber in § 2 IfSG immer noch nicht definiert, was eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um so eine durch den Bundestag für beendet zu erklären.

    Warum wohl nicht? (Ein Schelm, der böses dabei denkt 🙂

    Und warum jetzt wieder weitere Einschränkungen der staatlich garantierten Grundrechte am Grundgesetz vorbei per bloßer Verwaltungsverordnung?

    Von „nationaler Tragweite“ ist jedoch auf jeden Fall der Einbruch der Wirtschaft und des Gemeinwesens, den diese Regierung durch die willfährige, nicht evidenzbasierte Anwendung der Ermächtigungsgesetze geschaffen hat.

    Ich warte dringend darauf, dass ein Staatsrechtler oder akut Betroffener die Definition gerichtlich einfordert, was eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um diese durch den Bundestag für beendet zu erklären, damit der jetzige, anarchische Zustand schnellstmöglich „sauber“ beendet werden kann.

  20. Schwachsinnige Verordnungen, überflüssig, dilettantisch gemacht. Das passt zu dieser Regierung und den Panikmachern um Seuchen Söder und Merkel sowie ihren Hausvirologen. Denken die überhaupt noch nach?

  21. diese Gerichtsentscheide zeigen doch nur eines. Keine Seite weiss Bescheid. Weder die Epi-Viro-Katastrophologen noch die Politiker und auch die Juristen nicht. Jeder urteilt und bewertet herum nach irgendwelchen Regeln. Der Bürger kann sich jetzt selbst aussuchen wem er überhaupt noch traut. Entweder das Virus ist brandgefährlich und laut Merkel befinden wir uns schon im exponentiellen Stadium oder alles ist halb so schlimm. Es kann doch nicht sein dass jetzt ausgerechnet Juristen alles bisher dem Bürger erzählte in frage stellen und mit ihren Urteilen über Bord werfen. Der Bürger kommt sich regelrecht verar…t vor.

  22. Das ist die andere Seite des gleichen Spiels das die Flüchtlingshelfer, DUH usw spielen – so lange den Gegner durch Gerichte ziehen bis er aufgibt weil eigentliches Problem nicht mehr lösbar ist und man mit den neuen beschäftigt ist. Hier macht der Staat dem Bürger einen Haufen Schwierigkeiten die man dann mühsam mit Hilfe der Gerichte weg machen kann. Da nicht jeder Zeit und Mittel dazu hat wird manches so bleiben.
    Wenn man jetzt für jede Kleinigkeit ein Gericht braucht dann ist mit dem Rechtsstaat und Demokratie vorbei.

  23. Betrachten wir das doch in drei Wochen nochmal und schauen nach, wieviele aus diesem Ghetto bis dann gestorben sind. Also definitiv nicht an Messerstichen oder dem gängigen Influenza, sondern genau an Drostens neuartigem Virus, der meines Wissens noch nie isoliert und vermehrt werden konnte. Er hat ihn zusammengebastelt am Computer.

  24. Ich nehme an Frau Merkel wird diese Gerichtsentscheidungen als nicht hilfreich einstufen.Und Rückgängigmachen einfordern.

  25. Endlich Frei, ab Samstag gilt das Elsass ( Grand Est) als Risikogebiet, heute 30,621 neu positiv Geteste in der Grande Nation. Die Franzosen legen los mit Hamsterkäufen bei uns : Klopapier, Windeln, Hygieneartikel, sogar Zigaretten…irre oder? Da wird von Abriegeln gefastelt, während der Hotspot rüber zum shoppen kommt.

  26. Sehr erfreulich der Gerichtsentscheid.
    Lese grad auf welt.de
    ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei: wenn ein Nachbar hinweist dass in einer Wohnung zu viele sein könnten, kann die Polizei dort auch ohne gerichtsbeschluss eindringen,
    denn dann besteht ja „gefaaaahr“.
    Die DDR 2.0 ist da.
    Es ist so zum kotzen.

    • Eine gute Idee, sich mal endlich am lauten Nachbarn zu rächen.

    • Das ist wohl das einzige „bemerkenswerte“ Erbe was uns die einstigen SED-Politfunktionäre und heutigen Funktionäre, bis heute vom „Erbe der DDR“ erhalten haben
      „das stalinistische Denunziantentum“

      In der Stalin-Ära reichte es schon das jemand als Verdächtig denunziert wurde um sein Todesurteil zu erhalten.
      „Vätterchen“ Stalin fackelte da nicht lange herum. in seiner Paranoia.

  27. Es gibt sie noch, die Gerichte, die ihren Verstand gebrauchen. Ein winziger Silberstreif am Horizont im Meer der Berliner Herrschaft der Inkompetenz. Danke für diese Entscheidung.

  28. Mal was Lustiges: Tesla in Brandenburg wurde das Wasser abgestellt – Rechnung nicht bezahlt.

  29. Söder interessieren keine Gerichte. Söder ist einfach Söder.
    Söder sieht auch keine Veranlassung, auf die Entscheidungen der Gerichte zu erwidern.

    Ja, er hält es nicht einmal für notwendig, seine Entscheidungen zu begründen. Für ihn reicht es, daß nicht alle Länder das Beherbergungsverbot aufgehoben haben. Dies genügt aber nicht als Begründung.

    Söder hält sich für klug und umsichtig…Andere Meinungen werden ausgeblendt. Es zählt nur eine Meinung. Was wäre unser Land, wäre da nicht die Meinung aus Bayern?

    Die Opposition in Bayern beklagt sich zu Recht, von Söder in die Entscheidungsfindung nicht eingebunden zu werden. Nur die Klage ist so leise, daß sie nicht gehört wird. Wenn die Opposition etwas ändern will, dann möge sie doch endlich laut werden. Nur so kann dem Überbietungswettbewerb im Verbieten Einhalt geboten werden.

    Söder muß endlich begründen, warum er es nicht für notwendig hält, auf Gerichtsentscheidungen einzugehen, warum sein Handeln in Bayern verhältnismäßig ist. Deutschland besteht nicht nur aus Bayern.

    Nur zu formulieren, daß das Beherbergungsverbot in Bayern vorerst (?) weiterhin Bestand hat, ist Themaverfehlung und ein Rückzug auf Raten.

    So kann man nicht regieren.

    • Das ist ein aufgeblasener Operettengockel, sonst nix.

  30. Merkel hatte einen neuen Berater zu der Konferenz hinzugezogen. Einen „Grenzgänger der Wissenschaft“, wie es aus seinem Institut heißt. Er arbeitet schöne Modelle über den weiteren Verlauf von „Corona“ aus – auf den Tag genau. Hat übrigens nicht Medizin studiert, sondern wurde in Theoretischer Physik promoviert.

    Hatten wir nicht schon einen Grenzgänger (zufällig auch Theoretischer Physiker) namens Schellnhuber, der sogar den Weltuntergang (Hitzetod) präzise vorausgesagt hat?

    Da gab’s mal einen Schlager:
    „Am 30. Mai ist der Weltuntergang, wir leben nicht mehr lang…
    Und am Ende dann:“Nur weiß man nicht, in welchem Jahr…“

  31. Kippten sie wirklich oder wurden sie angewiesen, zu kippen? In einem Rechtsstaat wäre das politische Unwesen, das hier seit über einem halben Jahr ständig neue Blüten treibt, nicht möglich gewesen.

  32. Haha…sowas kommt von sowas, da waren sich aber viele Dumme ihrer Sache zu sicher…
    Aber in einem Land in denen politische Geistesgrößen die Kobolde in Kobalt vermuten nicht unverzüglich in die Prärie gejagt werden sind wohl auch solche von Beginn an rechtswidrige Gesetze und Verordnungen möglich…
    Deutschland unter Merkel, das Land der Dichter- und Denkervertreibung 2020…

  33. Na endlich wachen auch in Westdeutschland die ersten auf. Hier in Sachsen hat der Ministerpräsident diesen Unsinn schon vom Tisch gewischt.
    Ein in Angst und Schrecken gehaltenes Volk lässt sich natürlich leichter regieren als ein Volk, dass durch normale demokratische Politik Zeit hat, über die wirklich wichtigen Probleme dieses Landes nachzudenken.
    Wenn ich mir überlege, dass ich 40 Jahr Kommunismus, gefühlt 10 x Waldsterben, Rinderwahnsinn, etliche Vogel- und Schweinegrippen, das Ozonloch, inszenierte angeblich Diesel-, Umwelt- und Klimakrisen schadlos überlebt habe, ist die aufgeputschte „Coronakrise“ für mich nur probates Mittel von Merkels total verfehlten und undemokratischen Regierungsform abzulenken. Und leider spielen die meisten Medien dieses verwerfliche Spiel mit, anstatt ihre Hauptaufgabe wahrzunehmen, die darin besteht, den Regierenden auf die Finger zu schauen und ggf. darauf zu schlagen.
    Nach der Bundestagswahl hat sich sicher auch die Coronkrise erledigt. Wir werden es sehen.

    • Leider nicht. Der Wahnsinn läuft fast weltweit.

  34. Schon mal zwei ordentliche Ohrfeigen für die Politdarsteller.
    Was noch fehlt ist der endgültige Tritt…………………

  35. Da gab´s doch mal die „eine Schwalbe“, die noch keinen Sommer macht.

    Auch „zwei Schwalben“ machen noch keinen Sommer !

    Warten wir mal ab, was sich Politik und das versammelte Panikorchester jetzt einfallen lassen.
    Und auch wenn sie sich sonst alle noch so lethargisch im Parlament oder sonstwo rumlümmeln, …bei der angeblichen Pandemiebekämpfung werden alle auf wundersame Weise äußerst kreativ und ideenreich. Und sie lassen sich bestimmt was Neues einfallen, …wetten (!)

  36. Bundesland „VIER“ kippt das Beherbergungsverbot….
    Nach BW–NS–Sachsen nun auch das Saarland…
    Bald bleibt von Merkels Verboten nichts mehr übrig,oder….Weitere Länder werden wohl folgen

  37. Besonders die niedersächsischen Richter monieren formale Mängel (unzureichende Be stimmtheit, also Anfängerfehler)). M.a.W. die Verordnung ist wieder mal schlampig gemacht.
    Naja, wenn’s schnellgehen muß…

  38. Liebe (r) egal1966, vielleicht darf ich Sie auf folgenden Passus in der verlinkten Kurzbeschreibung des Mannheimer Urteils aufmerksam machen:
    „Der 1. Senat des VGH hat dem Antrag stattgegeben und §§ 2 und 3 der CoronaVO Beherbergungsverbot mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Zur Begründung führt er aus: Das Beherbergungsverbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig. Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander.“
    Haben Sie beim „genauen Durchlesen“ vielleicht überlesen, dass das Beherbergungsverbot durch das Gericht als „voraussichtlich verfassungswidrig“ bezeichnet wurde?

    • Voraussichtlich verfassungswidrig? Ja was denn – verfassungswidrig oder nicht, was soll dieses voraussichtlich aussagen? So etwas wie Scheinschwangerschaft , also letztlich doch nur Einbildung ?

  39. Eigentlich muß man sich schlapp lachen über unsere Administrationskomiker. Leute – tragt Eure Probleme auch ohne Anwalt den Verwaltungsgerichten vor! Wie soll denn sonst dieses Chaos eingebremst werden?

    • Da wäre ich mir nicht so sicher. Leider haben nicht alle Obergerichte bzw. die Verwaltungsgerichte den Mut, gegen den Strom zu schwimmen.

  40. Anders als eine Heuschreckenplage, ein Hochwasser, ausgedehnte Waldbrände bleibt die Bedrohung durch Corona weitgehend abstrakt.

    Wer hat schon selbst oder bezogen auf Angehörige eine konkrete Erfahrung mit der Krankheit?
    Was der Bürger zur Kenntnis nimmt, sind Zahlen, die er so gut wie gar nicht interpretieren oder hinterfragen kann.
    Wie immer bei weitgehend bloß geglaubten Bedrohungen treten Rituale, eine Art Abwehrzauber in den Vordergrund: Wir laufen mit albernen Masken herum, geben einander nicht die Hand…obwohl wir es mit dem gleichen Erfolg oder Mißerfolg wahrscheinlich auch lassen könnten.

    Daraus folgt unweigerlich ein gewisser Gewöhnungs- und Abnutzungseffekt. Damit wachsen die Zweifel an der Legitimitä und Notwendigkeit all der Restriktionen.

    So müssen die Drohungen immer drastischer und die Szenarien immer schwärzer werden. Umgekehrt werden für Wohlverhalten (Fügsamkeit) Prämien in Aussicht gestellt: Vielleicht dürft ihr sogar Weihnachten zusammen feiern…
    Ganz vorne bei den Angstmachern ( =Scharfmachern) marschiert natürlich unsere Pachamama…

    • Jeder kann die Zahlen hinterfragen. Alle Informationen waren da, auch auf amtlichen Seiten, spätestens seit Ende März.

    • Ich bin zwar nicht für Ihre Bildung zuständig, aber JEDER konnte seit März wissen, daß die Maßnahmen völlig unverhältnismäßig sind, es sich mehr um eine Testepidemie als um eine Virusepidemie handelt und diese Krankheit mit einer Letalität von unter 0,4% (Heinsbergstudie) ähnliche Qualität wie eine Influenza hat. Nur wegen einer Influenzta hat man noch nie solche Maßnahmen ergriffen. Spätestens da mußten Menschen mit Kognition mißtrauisch werden. Und man konnte spätestens seit Juni wissen, aus welchen wirtschaftlichen Gründen man vorsätzlich ganze Volkswirtschaften gegen die Wand fährt. Um das mitzukriegen mußte man nur seinen Informationshorizont minimal weiter stecken, als den einer knienden Ameise. Daß Sie selbst im Oktober noch so abstrus argumentieren, macht betroffen. Wir müssen unbedingt mehr in Bildung investieren.

      • Hätte ich mich nur rechtzeitig an Leute wie Sie gewandt… Menschen mit „Kognition“ gehören leider nicht zu meinem Umgang. Da wird es mit der Bildung wohl nichts mehr werden. Ameise bleibt Ameise.

      • Dem ist nicht zu widersprechen.

  41. Beide Gerichtsentscheidungen zeigen exemplarisch, wie sehr die Entscheidungen der Politik aus dem Ruder gelaufen und sämtliche Maßnahmen daher dringend richterlich zu überprüfen sind.
    Trotz der krampfhaften Bemühungen von Merkel, Söder, Drosten, Lauterbach u.v.a., mit Hilfe der Mainstream-Medien das Volk weiter in Panik zu versetzten und damit in immer stärkerem Maße drangsalieren zu können, ließen sich die Richter offenkundig nicht beirren und entschieden aktuell mit Sinn und Verstand.
    Wie blamabel für dieses Panikorchester, das sich in Grund und Boden schämen sollte!

  42. Warum wird nicht endlich mal eine Klage eingerreicht die es untersagt Positive Tests mit Infektionen gleich zu setzen,da dieses eindeutig der definition im IFSG widerspricht und genau dieses Gesetz benutzt wird um selbst Grundrechte zu entwerten?????

  43. Es ist merkwürdig zu sehen, wie Gerichte die „Wirkung auf das Infektionsgeschehen“ in die Urteilsbegründung einbeziehen, während angebliche Experten sagen, dass es sich nur um eine weitere Grippewelle handele oder es gar kein Infektionsgeschehen gäbe. Durch die Hintertür ist jetzt gerichtlich festgestellt, dass es ein Infektionsgeschehen gibt!
    Andererseits hätte ich nicht gerne Virenschleudern in meinem relativ freien Kreis. Sollen die doch zuhause bleiben. Was ist mit meinem Recht? Das kann ich nicht einklagen.

    • „Durch die Hintertür ist jetzt gerichtlich festgestellt, dass es ein Infektionsgeschehen gibt!“ Auch ein banaler Schnupfen ist ein „Infektionsgeschehen“, oder nicht?

  44. Das muß alles brachial rückgängig gemacht werden.

  45. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden -Württemberg sagte:

    „Das Land (Regierung BW) habe nicht darlegen können,dass Hotels und Pensionen Treiber des Infektionsgeschehens seien ..“

    Fazit: das Gericht meinte damit wohl,dass man nicht alle in Sippenhaft nehmen kann,ohne zu prüfen,ob diese denn der Auslöser der Infektionen sind..
    Eine richtige Klatsche für die Regierenden…

  46. Nicht nur in BaWü, Niedersachsen ist gerade nachgezogen.
    WER STOPPT ENDLICH DIE VERFASSUNGSFEINDE DIE UNS BEHERRSCHEN ???

  47. So ist es. Alleine dieser Test , der bisher keine Zulassung hat, ist eine Farce!

  48. Wie man wieder sieht, schützt am Ende nur das Recht vor Willkür der Mächtigen. Dazu baucht es natürlich Richter, die es auslegen und anwenden.

    Ich denke, Juristen bekommen in ihrem Studium ein gewisses Ethos vermittelt, das sich dann auch meistens bewährt.

    Wobei sie nicht davor gefeit sind, furchtbare Juristen zu werden – bis in zu einem Freisler. Sie sind eben auch nich per se bessere, edlere Menschen.

  49. Haben unsere ‚Experten‘ keine Experten, die ihnen helfen solche Fehler zu vermeiden. Gesetzesvorlagen und Regelungen, die gegen das (Grund-) Gesetz verstossen häufen sich in letzter Zeit. Inkompetenz sollte auch bei Regierenden sanktioniert werden.

    • hatte man beim schengen und dublinbruch 2015 keine experten zur hand? doch ,die haben die schergen in berlin oder sonstwo,nur ist denen das erstmal egal ,weil a nicht alle klagen und b dann sonst der satz kommt ,,nun sind sie halt da,,, noch worte?
      es ist doch schon überhaupt nicht hinnehmbar,dass eine regierung in großen teilen gegen die interessen von gesetzen und bürgern ,,regieren,, und in keinster weise vor den kadi gezerrt werden können ,weil sie sich im bundestag selber schützen. so etwas ist der brüller..
      in absehbarer zeit kann ich mich nicht mehr hier mit themen beschäftigen,sonst drehe ich irgendwann durch.man attestiert mir schon eine gesteigerte reizschwelle ,wenn ich die raute und & sehe und agressivität,was früher nicht so war.
      bin mit sicherheit der letzter der einen regimechange will aber es ist 23.59..

    • Es regiert sich doch wunderbar ohne Miarbeit und Zustimmung des Parlaments.
      Die Bürger machen es mit.
      Frau Merkel hat schon einige Male am Gesetz vorbei regiert, und keiner hat sich bisher darüber aufgeregt, sonst müssten wir nicht Millionen von Migranten alimentieren und hätten nicht einen riesigen ständig wachsenden Schuldenberg.

  50. Es zeigt sich, dass sich die Justiz langsam aber deutlich von der Regierung distanziert und nicht jede Fehlentscheidung ungeprüft durchwinkt, Das ist ein gutes Zeichen; leider überfällig.

    • Ihre Aussage trifft nur auf die Verwaltungsgerichte zu. Die Zweiklassenjustiz im Strafrecht wackelt nicht.

      • Im Strafprozeß spielt die Person/Persönlichkeit des Angeklagten eine große Rolle: Kindheit, falsche Ernährung, Herkunft aus einer anderen Kultur…

        Si duo faciunt idem…

    • Söder wartet wohl auf den VGH Bayern. Anders ist „Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen“ nicht zu erklären. Könnte doch der VGH analog dem OVG-SH entscheiden, das Beherbergungsverbot nicht aufzuheben. Das wäre doch rautenhaft schön.
      Warten wir ab, was morgen gilt.

  51. Die Argumentation des Gerichts ist in meiner Sicht verständlich und in der Sache korrekt! Das Erbringen der geforderten Nachweise im gesetzten Zeitfenster ist i.d.R. kaum zu erfüllen. Nur durch die Beschränkung auf diesen Sachverhalt, war eine schnelle Entscheidung durch das Gericht möglich.
    Außen vor bleibt einmal mehr der für eine Nachweisführung „infiziert / nicht infiziert“ verlangte PCR-Test. Einige hundert, aus unterschiedlichen Quellen stammende Testkits sind im Umlauf bzw. in Nutzung. Meines Wissens unterliegen diese keiner Zulassungspflicht, mit verpflichtender Funktionsprüfung gegen ein Testnormal. Mit anderen Worten, es ist nicht gewährleistet, dass die verschiedenen Tests bei Prüfung gegen eine genormte Probe dasselbe Resultat erbringen. Der deutlich zu hoch angesetzte Ct-Wert (die Überempfindlichkeit) tritt noch hinzu. Anstelle ständig über die Inzidenz zu diskutieren, ob denn nun 30, 35, 50 oder gar 80 der „richtigere“ Wert wäre, sollte als erstes der Ct-wert von 40 auf 35 oder besser 30 gesenkt werden und gleichzeitig ein verpflichtender Ansprechtest für alle zum Vertrieb gemeldeten PCR-Testkits eingeführt werden. Die überkorrekten Deutschen lieben ansonsten Spezifikationen, Zulassungstests und periodische Wiederholungsprüfungen (man denke nur an den Kfz-Abgastest beim TÜV), hier, bei Corona, wird hemdsärmelig, naiv und ahnungslos einer gesamten Gesellschaft und Industrienation der Stecker gezogen, auf der Basis einer höchst fraghaften, fehleranfälligen und nicht kalibrierten Testmethode (Rachenabstrich). Gehts eigentlich noch dümmer?

  52. Ein weiterer Beleg, der zeigt, dass due Gesetzesmacher nicht wissen was verfassungskonform ist. Das ist das 1×1 der Demokratie.

    Wer haftet fuer diese Fehlleistungen? Niemand.
    Werde ich bestraft, wenn ich glaube die GEZ nicht bezahlen zu muessen? Na klar!

    Gegen die Verfassung zu verstossen ist OK, aber Kleinigkeiten sind zu ahnden. Das macht Sinn – im IRRENHAUS.

    • Aber es ist gut zu sehen, dass die Gewalten noch getrennt sind. Wenn die im Voraus alles miteinander absprechen müssten, dann wäre etwas faul!

    • Was machen denn die sogenannten Parlamentarier? Sie sollten schnellstens in den Corona Urlaub geschickt werden. Die sind Abnicker überflüssig geworden.

    • (welt) Die Einschränkungen für Urlauber aus Corona-Hotspots seien im Kampf gegen die Seuche „in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen“, sagte der CSU-Chef am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“.

      Hallo, jetzt plötzlich nicht wichtig? Welche Drehung wird hier vollzogen?

      Stück für Stück auslaufen?

      Gehts noch? Wie kann etws auslaufen, das rechtswidrig ist? Immer noch nicht genug?

      Aber keine Sorge. Für Nachschub ist gesorgt.

      RKI-Präsident Wieler kann sich Abriegelung von Risikogebieten vorstellen.

      Käfighaltung scheint die Lösung zu sein.

      Wieler ist Fachtierarzt.

    • Noch ein Corona-Hammer: Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern an diesem Freitag aus.
      Bayern überschlägt sich. So schnell kann man gar nicht kommentieren:

      bild -Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, „wir belassen es dabei“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag.

      Als nächstes werden wir lesen, daß die Sperrstundenregelung rechtswidrig ist.

      Das ist klug und umsichtig.

  53. Ein ziemlich unbekannter Sender namens zdf bot gestern seinen Zuschauern als Kommentator der Entscheidungen einen gewissen Herrn Lauterbach an. Der Mann der manchen als einer der obersten deutschen Unkenrufer gilt. Bald wird er den Bekanntheitsgrad von Strumpf (Hessen) und Tropfen (Sachsen) überboten haben. – Sind Leute, die nach mehr Gängelung rufen, auch identisch mit potentiellen ABV? Wollen diese Leute ihr Leben durch ein fünfzigbändiges Regelwerk definiert sehen? Gehören die der Gattung Befehl ist Befehl an? Lieben die Uniformen mit hohen Stiefeln? Fühlen die sich erst wohl, wenn sie den Posten eines Generaloberregierungsadvisors erreicht haben mit mindestens 5000 Untergebenen? Einst galt: Führer befiehl wir folgen dir. Jawoll, in den Abgrund, zu Massengräbern und Ruinen. – Und wer reisen will, muss volle Arztpraxen noch voller machen und Labore total überlasten – oder zuhause bleiben. „KdF fährt heut nach Helgoland“ oder das Ferienobjekt an der Ostsee des VEB Hemdenbude Adorf – sollen wir da wieder hin???

    • Richtig!
      Wer im FDGB und in dem DSF war hat alle paar Jahre einen Ferienplatz an der Ostsee bekommen.
      Für besondere Linientreue und Genossen war auch Cuba möglich.

    • Völlig d’accord, nur sollte m. E. aus Zeitnähe der Begriff KdF (also Adolfs Kraft durch Freude) durch FDGB-Feriendienst verwendet werden. Passte auch besser zur VEB Hemdenbude Adorf. ;-))

  54. Zur Ergänzung: während man die einheimische Bevölkerung möglichst an der Bewegungsfreiheit hindern will, hat die Figur im Auswärtigen Amt (HM) bereits angekündigt, es werde keine coronabedingte Grenzschließungen geben. Grenzen schließen geht mit den Linken eben gar nicht. Das gleiche Ministerium hatte ja auch die Reisewarnung für Teile der Türkei zurückgezogen, nachdem gleich zwei Minister des Erdogan-Regimes in Berlin vorstellig waren.

  55. Der Rechtsstaat zuckt noch. Sehr zum Leidwesen der größten Hygieneführerin aller Zeiten im Berliner Hygiene-Bunker. Jetzt hat sie sich und die Ministerpräsidenten bei ihrem gestrigen Kaffeekränzchen schon selbst ermächtigt und jetzt das. So eine Unverfrorenheit aber auch! Da muss jetzt die personelle Besetzung des Gerichts umgehend rückgängig gemacht werden. Schließlich ist die Entscheidung des Gerichts unverzeilich. Wie auch die demokratische Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten im Landtag von Thüringen auf Geheiß der Gottkanzlerin prompt rückgängig gemacht wurde.

  56. Kann die Euphorie hier im Forum nicht ganz nachvollziehen. Das Gericht hat lediglich die Auflage hinsichtlich eines negativen Coronatests beanstandet, nicht aber das Beherberungsgebot an sich. Die Politik muss nur die Dauer auf 7 Tage verlängern und schon haben sie ihre Grundrechteeinschränkung. Alternative Urteilsbegründungen gäbe es zuhauf: 1. Der PCR-Test ist nicht zugelassen. 2. Der PCR-Test weist eine zu große Ungenauigkeit auf. 3. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu den aktuellen Zahlen ist nicht gegeben. 4. Es ist nicht hinreichend belegt, dass diese Maßnahme überhaupt zur Eindämmung des Grippevirus beizutragen vermag. Ich meine: Bis dato hatten wir noch kein solches Beherberungsverbot und die Todeszahlen sind jetzt in den Sommerferien nicht exorbitant in die Höhe geschossen. Fazit: Die Richter spielen nur vor auf der Seite des eigenständig denkenden Bürgers zu sein.

    • Es war eine Eilentscheidung mit summarischer Prüfung, ohne in der Hauptsache zu verhandeln. Das Gericht hat also einmal grob drübergeschaut. Dass sie dann den Passus mit den 48 Stunden gefunden haben, hat dann ausgereicht um die Anordnung insgesamt zu Fall zu bringen. Über andere Aspekte wurde dann in der Eilentscheidung, denn man hatte ja schon einen Grund, nicht mehr debattiert.

  57. Das Urteil ist eine Art Hilfskonstruktion. Begründet wird mit einer vermutlich nicht erfüllbaren Zeitspanne zwischen Abstrich, Analyse und Übermittlung des Testergebnisses. Ein generell belastbarer und tragfähiger Aussagewert über eine tatsächliche Coronaerkrankung bleibt geschuldet.

  58. Bei solchen Urteilen merkt man schon noch, dass es (noch) Richter gibt, die sich wegen der schleichenden Aushebelung der Freiheitsrechte sorgen und das als Bedrohung für die verfassungsrechtliche Ordnung sehen.

  59. Wer den nächsten Atemzug nimmt muss erst einmal die Erlaubnis von Merkel einholen. „Wollt ihr das totale Vorschriften Regelwerk“??? Auf Zuruf Gehorsam, das neue „freiheitliche“ Merkel Konzept im Umgang mit aufmüpfigen Untertanen. Das perfekte Ablenkungsmanöver für die finale unqualifizierte Migranten Flutung zur Beseitigung der Deutschen.

  60. Wunderbar! Das hat Folgen. Denn andere Richter schließen sich gern an höchstrichterliche Urteile an.

  61. Jetzt befürchte ich folgendes Szenario:
    Wenn ein B.-verbot an der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme scheitert und zudem auch nicht praktikabel scheint, werden andere Maßnahmen folgen.
    Ausreiseverbote wären die logische Konsequenz. Hoffe, ich liege daneben …

    • Die jeweiligen Richter werden umgehend „rückgängig“ gemacht, sicher brennen schon deren Autos.

  62. Irre was die abziehen, und ich dachte immer die sozialistischen Führer wären mit ihrer Senilität und dem Realitätsverlust alleine.

  63. Tja, die Front bröckelt eben immer mehr. Weil schlicht die normative Kraft des Faktischen ihre Opfer zunehmend konkret und messbar in immer größerer Zahl findet.

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