Der Corona-Lockdown des März und April war nur in Teilen verfassungskonform. Ein erneuter Lockdown wäre es überhaupt nicht. Auch generelle Versammlungsverbote sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek. Die mit der Aufarbeitung der Corona-Krise beauftragte Enquete-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hatte ihn um eine verfassungsrechtliche Einordnung der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen gebeten. TE dokumentiert.
Das komplette Papier, in dem Murswiek seine Rechtsausführung ausführlich begründet, finden Sie hier.
Am 22. März beschlossen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die seitdem mit dem Schlagwort „Lockdown“ umschrieben werden. Geschäfte wurden geschlossen, Gottesdienste und Veranstaltungen aller Art durften nicht stattfinden, der Aufenthalt im öffentlichen Raum war nur alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts möglich: und auch dann nur stark eingeschränkt.
Freiheit einem kollektiven Ziel untergeordnet
„Innerhalb weniger Wochen wurde aus einem Gemeinwesen, das auf seine Freiheitlichkeit stolz ist, ein Staat, der die individuelle Freiheit einem kollektiven Ziel in einem Maße unterordnete, das man in demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnungen sonst nicht kennt.“, beschreibt Murswiek diese Entwicklung und setzt damit einen Ausgangspunkt für seine Überlegungen.
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- Die Maßnahme muss geeignet sein, ein bestimmtes – verfassungskonformes – Ziel zu erreichen Auch einem Ziel näher zu kommen, ohne es zu erreichen, reicht als Begründung schon aus.
- Die Eingriffe müssen erforderlich sein. Das heißt, es darf keine anderen Maßnahmen geben, die die gleichen Erfolge bei weniger schweren Eingriffen in die Grundrechte erreichen.
- Die zur Corona-Bekämpfung eingesetzten Mittel dürfen die Freiheit nicht unverhältnismäßig einschränken. Die „Kosten“ der Grundrechtseinschränkungen – nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ideelle – müssen kleiner sein als der „Nutzen“ der Regelungen.
Murswiek unterstellt grundsätzlich, dass der Lockdown mit den Geschäftsschließungen und ähnlichen Eingriffen prinzipiell ein geeignetes Mittel ist, um die Ausbreitung einer hochansteckenden Krankheit zu hemmen. Das Ziel der Maßnahmen war nach den offiziellen Bekundungen der Bundesregierung und der Landesregierungen primär, eine Überlastung des deutschen Gesundheitssystems und die damit einhergehenden Todesopfer zu verhindern. In der damaligen Debatte ging es um „flatten the curve“ – das Abflachen der Kurve schwerer Erkrankungen, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Wandernde Ziele statt klarer Aussagen
Später wurde laut Murswiek die Minimierung der Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe von manchen Politikern als selbständiges Ziel genannt, das also unabhängig davon angestrebt werde, ob die Intensivstationen überlastet sind.
Murswiek stellt zunächst fest:
„Der Schutz von Leben und Gesundheit gegen die Bedrohung durch Covid-19 ist zweifellos ein legitimes Gemeinwohlziel, das anzustreben prinzipiell Freiheitseinschränkungen rechtfertigen kann.“
Zum Anfang der Pandemie war noch wenig über den SARS-CoV-2-Virus bekannt. Im Anbetracht dessen war es auch legitim, dass die Entscheidungsträger der Politik auf der Basis großer Ungewissheit handelten. Um die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Eingriffe zu bewerten, darf man also nicht fragen „Sind die Eingriffe im März und April mit den nun verfügbaren Informationen verfassungskonform?“, sondern „Waren die Eingriffe zu dem Zeitpunkt ihrer Verfügung mit den damals verfügbaren Informationen verfassungskonform?“
Raus aus dem Ausnahmezustand!
Jedoch war nach Murswieks Einschätzung die Verfassungskonformität jedenfalls nicht mehr gegeben, als die Lockdown-Beschlüsse des 22. März am 15. April noch einmal verlängert wurden. Damals sei aufgrund der vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen klar erkennbar gewesen, dass die Epidemie ihren Höhenpunkt bereits Anfang März überschritten hatte und dass die Zahl der Infektionen und Erkrankungen schon zu Beginn des Lockdowns auf ein so geringes Ausmaß zurückgegangen war, dass eine Überlastung der Intensivstationen nicht mehr zu befürchten gewesen sei. Die Reproduktionszahl, die von der Bundesregierung als besonders wichtiger Indikator betrachtet worden war, war schon am 21. März unter 1,0 gesunken, so dass ein exponentielles Anwachsen der Neuinfektionen nicht mehr zu erwarten war.
Murswiek schließt sich der Argumentation von Stefan Homburg an, der darauf hingewiesen hatte, dass dieser Wert vor dem Lockdown erreicht worden und seither im wesentlichen stabil geblieben ist, und dass der Lockdown nicht zu einem weiteren Absinken geführt hat. Er folgert daraus, dass die scharfen Freiheitseinschränkungen, die man mit dem Lockdown ergriffen hatte, jedenfalls in diesem Umfang nicht mehr erforderlich waren, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Entscheidungsgrundlagen unzureichend erarbeitet
Außerdem kritisiert Murswiek, dass vor einer Verlängerung des Lockdowns nicht die Erkenntnisgrundlage durch repräsentative Tests verbreitert worden sei. Der Lockdown sei auf der Basis völlig unzulänglichen Zahlenmaterials beschlossen worden. Indem das Robert Koch-Institut die Zahl der „Corona-Toten“ in Relation zur Zahl der positiv getesteten Personen angebe, überzeichne es die Gefährlichkeit des Virus wohl mindestens um das Zehnfache. Nur durch repräsentative Tests, wie sie in Deutschland zu diesem nur in der Heinsberg-Studie durchgeführt worden waren, könne man herausfinden, wie viele Menschen tatsächlich infiziert worden seien und wie hoch die Infektionssterblichkeit (infection fatility rate) tatsächlich sei.
Das verfassungsrechtliche Prinzip der Erforderlichkeit verlange, dass bei einem Gefährlichkeitsverdacht zunächst Maßnahmen der Gefahrenaufklärung ergriffen werden müssen, bevor man weitreichende Freiheitseinschränkungen vornimmt – es sei denn, dafür sei angesichts der akuten Bedrohung keine Zeit mehr. Aber Mitte April habe es keine akute Bedrohungslage gegeben.
Außerdem zieht Murswiek die Verhältnismäßigkeit des Lockdowns im engeren Sinne – also das Überwiegen des Nutzens gegenüber den Nachteilen – in Zweifel. Was die Bewertung des Nutzens angeht, legt er dar, dass man nicht einfach einen theoretischen worst case mit hunderttausenden Toten zugrunde legen könne, den es mit Hilfe des Lockdown zu vermeiden gelte. Bei vorsorglichen Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen gehe es um Prognosen von Epidemieverläufen, also um Risikoabschätzungen. Ein Risiko habe in der Abwägung, die bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen sei, umso geringeres Gewicht, je weniger wahrscheinlich der prognostizierte Schaden sei.
„Und wichtig ist vor allem, dass in der Abwägung nicht eine Vielzahl von potentiellen Corona-Toten gegen die ergriffenen Freiheitseinschränkungen steht, sondern diesen Freiheitseinschränkungen steht das Risiko gegenüber, dass es zu Corona-Toten käme, wenn die Maßnahmen nicht ergriffen würden. Genauer gesagt besteht der Gemeinwohlvorteil, der gegen die aus den Freiheitseinschränkungen resultierenden Nachteile abzuwägen ist, in der Minderung dieses Risikos. Der Umfang der Risikominderung müsste als Grundlage der Güterabwägung ermittelt – also möglichst genau abgeschätzt – werden.“
Corona-Proteste in Wuppertal bei Besuch von Jens Spahn
Ausführlich stellt Murswiek die schwerwiegenden Freiheitseinschränkungen und Folgeschäden dar, die der Lockdown verursacht hat, und meint, dass einiges dafür spreche, dass der Lockdown mehr Schaden als Nutzen angerichtet hat und zumindest auf der Basis des Erkenntnisstandes vom 15. April verfassungswidrig war.
Fehlende Kosten-Nutzen-Analyse
Die Bundesregierung hat nach Ansicht Murswieks auch gegen Grundsätze der Verfassung verstoßen, indem sie es unterließ, den Lockdown während seiner Dauer mit einer fortlaufenden Kosten-Nutzen-Analyse zu begleiten. Unabhängig von den möglichen Ergebnissen: Wenn ein schwerwiegender Eingriff gegen die Grundrechte vorliegt, muss dieser Eingriff ständig auf seine fortbestehende Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Doch das Bundesinnenministerium tat eben dies nicht, wie die Corona-Papers des BMI belegen (TE berichtete).
Kritik übt Murswiek auch daran, dass die Bundeskanzlerin und die Länderregierungschefs ihre Lockdown-Beschlüsse nicht hinreichend begründet haben. Im Sinne der demokratischen Transparenz wäre es notwendig gewesen, detailliert darzulegen, auf welche Tatsachen und Prognosen man die Erforderlichkeit des Lockdown stützte und wie man die Abwägung mit den Freiheitseinschränkungen und den daraus resultierenden Folgewirkungen vornahm.
Für die Zukunft kommt Murswiek zu dem Schluss, dass ein erneuter Lockdown im Fall einer zweiten Infektionswelle nicht verfassungskonform wäre. Auch die Verfassungskonformität etlicher – teilweise noch bestehender – Einzelmaßnahmen stellt er in Frage, insbesondere das ursprünglich generelle Versammlungsverbot und die heutige Maskenpflicht.
Abschließend erarbeitet Murswiek 13 Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen:
- Vorbereitung verhindert Eingriffe. Der Lockdown wurde auch deswegen als nötig erachtet, weil die Regierung es an Vorsorgemaßnahmen hat mangeln lassen.
- Durch schnelles Handeln (Kontrolle, Testung, Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten) ließen sich schwerwiegende und teure Freiheitseinschränkungen vermeiden, auch etwas, was die Bundesregierung anfangs unterlassen hat mit der Bemerkung, das Virus kenne keine Grenzen.
- Lockdowns und andere schwerwiegende Freiheitseingriffe brauchen zwingend empirische Grundlagen. Dafür müssen Experten verschiedenster Disziplinen und Wissenschaftseinrichtungen, nicht nur des Robert Koch-Instituts, herangezogen werden.
- Zur Entscheidung über Maßnahmen dürfen nicht nur Worst-Case-Szenarien herangezogen werden, sondern auch die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Szenarien muss eingeschätzt und beachtet werden.
- Um eine Strategie für die Bekämpfung eines Virus zu entwickeln, bedarf es nicht nur der Expertise von Virologen, sondern auch Epidemiologen und Pathologen, die gerade zum Anfang der jetzigen Krise zu wenig Gehör fanden.
- Die Erfassung von Todesfällen und Ursachen muss verbessert werden. Es ist notwendig, die tatsächliche Todesursache zu ermitteln und gegebenenfalls den Kausalitätsanteil des Virus abzuschätzen.
- Es muss herausgefunden werden, welcher Teil der Bevölkerung bereits immun ist – dies ist besonders für die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen wichtig.
- Um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genüge zu tun, müssen zur Bewertung der Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen auch Sozialwissenschaftler, Ökonomen und Vertreter des Kulturlebens in die Krisengremien mit einbezogen werden.
- Künftig muss von Anfang an eine systematische Erfassung und Gewichtung möglicher Kollateralschäden vorgenommen werden.
- Die Regierungen auf Bundes- und Länderebene müssen sich selbst verpflichten, Verhältnismäßigkeitsprüfungen ihrer Maßnahmen zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, dazu sind sie ohnehin schon verpflichtet.
- Einzelne Maßnahmen, die nicht verhältnismäßig waren, dürfen sich nicht wiederholen.
- Auch das Gesamtpaket aller einzelnen Maßnahmen muss verhältnismäßig sein und daraufhin geprüft werden. Ein Lockdown darf sich nur im aller äußersten Notfall wiederholen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
- Bevor es zu erneuten Einschränkungen der Bürger kommt, müssen zuallererst alle Möglichkeiten eingesetzt werden, um die Erkenntnisgrundlage über das Virus zu verbessern
Lesen Sie im Anschluss eine Abschrift des mündichen Statements Murswieks zur Präsentation seines Papiers gegenüber der Enquete-Kommission:
Was ist denn nun der aktuelle rechtliche verfassungsrechtliche Zustand des Landes?
Eine Notsituation wie sie jetzt praktiziert wird, genereller Entzug bestimmter Grundrechte wie im Kriegszustand, aber ohne festgestellten Kriegszustand, ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Die subjektive Feststellung, auch wenn sie mehrheitliche Überzeugung des Bundestages ist, die Not ist so groß wir können nicht anders, ist weder Grundgesetz konform, noch ist sie überhaupt juristischer Art zulässig.
„Generelle Versammlungsverbote grundgesetzwidrig“
Das ist gemäß Grundgesetz unstreitig und unbestreitbar.
Grundrecht sind Rechte der Einzelperson.
Ein Grundrecht kann lt. GG einer Person nur entzogen werden aus einem Grund der in dieser Person begründet ist und wenn dafür ein Gesetz existiert.
Aber auch das hat seine verfassungsrechtliche Grenzen.
Zitat:
„Wenn man jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren“
Eine genereller Entzug von Grundrechten ist lt. Grundgesetz nicht möglich, außer der einzige Ausnahme des Verteidigungsfalles, was jedoch ein Kriegszustand ist, unter dem die Regierung Maßnahmen der Einschränkung der Grundrechte treffen darf.
Wenn man nun im Zuge von Corona, Grundrechte generell entzieht, setzt man diese Epidemie mit einem Kriegszustand gleich, wie ja auch so mancher Politiker im In- und Ausland meinte meinen zu dürfen.
Ja hatte in Deutschland hatte man sogar beabsichtigt, am 27.03.2020 das Grundgesetz dahin zu ändern, beides gleichzusetzen, was aber Gott lob nicht geschehen ist.
Das ist zumindest der strikte juristische Grund, warum eine generelle Maskenpflicht oder eine generelle Ausgangssperre, oder Ausreisesperre, verfassungswidrig sind.
Der Gleichsetzung widerspricht der Vergleich des Ausmaßes der Gefährdung, im Maß des durch das Virus selber unmittelbar (nicht den Maßnahmen) verursachte materielle Schaden (keinen) und den Schaden an Gesundheit und Leben (Todesopfer).
In einem Kriegszustand ist beides unvergleichlich größer.
Ohne Zweifel kann man gemäß diesen Gesichtspunkten diese Epidemie nicht dazu missbrauchen, sie wie einen Kriegszustand zu behandeln. Obwohl dies ja so gar nicht geschieht, denn das üble daran ist das diese Bewertung nur selektiv auf die breite Bevölkerung angewendet wird, nicht jedoch auf einzelne privilegierte Gesellschaftsgruppen.
Das mag juristisch alles schluessig und klug abgeleitet sein: so lange kein Gericht dem folgt, bleibt es bedeutungslos. Ich kann nur jedem raten, die bisherigen Urteile zu Klagen gegen die Massnahmen zu lesen. Diese werden zum größten Teil gerechtfertigt und mit den Mutmaßungen des RKI begründet. Recht haben und Recht bekommten waren schon immer zwei Dinge.
sie haben recht, allerdings handelt es sich hier um grundsatzfragen.
diese wurden bei den bisherigen verhandlungen in der gebotenen tiefe überhaupt nicht verhandelt, bzw betrachtet.
hier bedarf es – im positiven sinne gemeint – garstiger anwälte und ein gut gefülltes portemonnaie
„Das mag juristisch alles schlüssig und klug abgeleitet sein: so lange kein Gericht dem folgt, bleibt es bedeutungslos.“
Da haben sie bedingt Recht, denn dass ein Gericht dem im Moment nicht folgt, bedeutet ja nicht dass ein Gericht dem in Zukunft nicht folgen würde.
Es bleibt dann allerdings der bittere Nachgeschmack, es trotzdem erduldet zu haben, auch wenn es dann juristische Sanktionen für die Verantwortlichen gäbe.
Einfach große Klasse dieser Beitrag von Verfassungsrechtler Murswiek!
Zielführend, notwendig und verhältnismäßig sollte vorgegangen werden. Doch was tut unsere Regierung? Handelt erst spät, dann völlig überzogen und schürt nun Panik ohne Ende, um vergessen zu machen, dass es noch freiheitliche Bürgerrechte gibt …
Das Grundgesetz hat im Corona-Sozialismus keinen Stellenwert, ebenso die deusche Flagge und die Nationalhymne. Merkel dürfe die einzige sein, die beim Abspielen der Nationalhymne sitzen muß.
Nicht die Zukunft, schon die Gegenwart dieser Regierung ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht soll die Einhaltung der Verfassung ( GG ) überwachen . Was wenn nicht ? Der oberste Richter ist der Wähler ! Wohlan , 2021 … .
Schöner Schriftsatz, gute Argumente, logische Schlüsse – allerdings werden sich die Bundesdomina und ihre Länderlakaien wieder von Karl Nostradamus 2nd Lauterbach, dem Nationaltierarzt und dem ‚Chin. Socialmedia Experten für noch nicht veröffentlichte Daten Drosten‘ beraten lassen, die in gewohnter Manier die Demokraturambitionen unserer Oberversager flankieren werden.
Der Karl bewirbt sich doch nur händeringend um den Posten des Gesundheitsministers. Und dann kriegen wir ein Nationales Gesundheitssystem wie in Großbritannien, wo man ab 70 keine künstliche Hüfte mehr kriegt oder schon ab 12 mit krummen Zähnen leben muss.
Und das alles nennt sich dann „demokratisch legitimiert“. Lächerlich und gemeingefährlich.
Heute Abend wird uns dann der chronisch zuständige „Schachtelclown“ , als Experte für alle erdenklichen Lebensrisiken, die angeordneten Glaubenssätze incl. hochherrschaftlicher Demo-Verwünschungen zum Zwecke der Kriminalisierung jedweder Verbotsleugner in den ÖR-Denkprothesen vermitteln.
Ja, ja, wegen der Hygienevorschriften, un dann im selben Satz nachzulegen :
Reichsbürger, Nazis,Coronaleugner, Verschwörungstheoretiker.
Schon dieser Zusammenhang sollte jedem klar machen, um was es geht und dürfte „normalerweise“ vor keinem Gericht Bestand haben.
Aber was ist das für eine Clique in Berlin? Ich bin maximal schockiert!
Und dèr Söder Seit an Seit. Liebe Bayern, das passt irgendwie nicht zu euch.
Apropos, hat der Aiwanger auch noch was zu melden?
Das ganze Versammlungsgesetz gehört auf den Prüfstand.
Die Versammlungsfreiheit hochtrabend ein „Grundrecht“ zu nennen, und das dann mit einem Gesetz restriktiv einzugrenzen, ist beschämend.
Wenn es ein GrundRECHT wäre, dann wäre keine Antrag mit Genehmigung nötig, sondern lediglich eine Anzeige, daß man so eine Versammlung durchführen wird. Schließlich muss ich mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auch nicht erst beantragen.
So verkommt eine Versammlung eher zum Gesuch, zum Bitten um etwas, das einem nicht zusteht, sondern von der Gnade der Behörden oder Politik abhängig ist.
Da im Versammlungsgesetz Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge, Wallfahrten, „gewöhnliche Leichenbegängnisse“, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste nicht unter diese Genehmigungspflicht fallen, sollte man das ganze als solchen organisieren. Macht einen Gottesdienst draus.
Der türkische Hochzeitsautokorso ist übrigens genehmigungsfrei, auch wenn damit zu rechnen ist, daß traditionell mit „Schreckschusswaffen“ rumgeballert wird.
Das ganze ist umso delikater, da das Versammlungsrecht nach dem GG ein Bürgerrecht der Deutschen ist und Türken damit nicht zusteht. Nebenbei dürfte man sogar -anmeldefrei- eine türkische Hochzeit mitten auf dem Denkmal für die ermordeten Juden einschließlich Schußwaffengebrauch feiern, aber auf keinen Fall eine für die Grundrechte oder sonstwas. Man lese dazu die §§14-16 VersammlG und die Ausnahmen in $ 17.
Das Versammlungsgesetz ist eine Schande, die sich immer mehr zum Ausnahme- iund Sonderlockengesetz entwickelt. Inzwischen wird es sogar durch Rechtsverordnungen geändert, die keiner parlamentarischen Kontrolle mehr unterliegen.
Bei Trump würde man sowas übrigens „Dekrete“ nennen.
Amerikanische Präsidenten verfügen über gewisse Prärogative, die man den Rechten der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, das bei der Schaffung der Vereinigten Staaten die Schablone darstellte, abgeschaut hat. Ein deutscher Bundeskanzler hat diese Prärogativen NICHT.
Ein toller Bericht. Fundiert und Sachlich. Wie viele andere Berichte auch die dieses leidige Corona-Thema beschreiben.
Und nun? Was kann ich tun? Demonstrieren? Meinen Unmut kund tun?
Was und wie kann ich es tun, um die verantwortlichen Politiker und Richter und sonst wer auch immer mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu begegnen? Kann ich eine Anzeige machen? Mit welchem Paragraphen aus welchem Gesetz?
Vielleicht ist jetzt mal ein Bericht notwendig, der Möglichkeiten aufzeigt auch zu handeln!
Interessanter Kommentar von Herrn Murswiek. Das Problem ist nur, das seine sicher richtigen und mit dem Verfassungsrecht im Einklang stehenden Erörterungen die politischen Entscheidungsträger absolut nicht interessieren. Dazu kommt, auch das darf man nicht außer acht lassen, dass eine übergroße Mehrzahl der Deutschen die Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona sogar begrüßt, nicht wenige wie zum Beispiel die Umfrage „mdr fragt“ aktuell zeigt, sich sogar weitergehende Einschränkungen und Bestrafungen bei Verstößen wünschen. Die herrschende Politik hat die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung auf ihrer Seite. Vollkommen Irre, aber wohl leider wahr. Das nun die Grundrechtedemo in Berlin verboten wurde, wird ebenfalls die Bevölkerung dieses Landes nicht weiter bewegen, eher im Gegenteil.
Die sog. Menschenwürde, in die man angeblich nicht eingreifen darf, ist eine Sprechblase. Und genau deshalb wird sie auch wie eine Monstranz durch die Jurisprudenz getragen.
Es soll der Eindruck erweckt werden, als hätten die Menschen irgendetwas, was sich dem Zugriff des Staates entzieht. Die Würde des Menschen drückt sich konkret in seinem Leben aus und das wird im staatlichen Umfeld durch Gesetze geregelt. Und die legt der fest, der die Gewalt hat. Dem Bürger werden daher Rechte „eingeräumt“ oder auch nicht, Grundrechte eingeschränkt oder ganz außer Kraft gesetzt. Im Grunde hat der Bürger gar keine Rechte, wenn der Staat es so will.
Herr Murswiek hat eine klare Meinung, gepaart mit gesundem Menschenverstand. Doch unsere Politiker können diesen Staat nicht verwalten, geschweige sich an Rechtsnormen halten ( stören nur beim regieren).
Die Verwaltung wurde derartig geschwächt , dass keine Beratung der Regierenden mehr Erfolg. Mehr noch! Beratung ist erst gar nicht mehr erwünscht.
Lobbyisten und Netzwerker (vormals Schleimer ) sitzen an den Schalthebeln der Macht. Wie kann bei solchen Personen etwas Gutes dabei herauskommen?
Wir haben 1989 den Genossen Erich Honecker auch nicht um Erlaubnis gefragt. Und was wollen sie gegen vielleicht 100.000 Menschen tun, die im Zweifel trotzdem anreisen? Prügeln? Wasserwerfer? Schießen?
Die Regierung hat Fracksausen ohne Ende und wir sollten hier keinen Schritt zurückweichen. Schwäche bestraft dieses System noch schlimmer als Härte!
Solange das Volk Genehmigungen für Demonstrationen einholt und die Regierungsmacht Verbote aussprechen und wirkungsvoll exekutieren kann, ist noch keine gesellschaftliche Situation erreicht, die Demonstrationen tatsächlich erforderlich und erfolgreich macht.
Ich teile Vieles, aber sicher nicht die „Logik“, je weniger man weiss, desto mehr sind die massiven Eingriffe, insbesondere die Triageentscheidung im Maerz, gerechtfertigt. Zu Ende gedacht, was mitunter empfehlenswert ist, eröffnet diese auch juristisch seltsame Logik (in Wahrheit geht es um ueberschiessende Massnahmen zur Vermeidung spaeterer Kritik) einen aeusserst problematischen Spielraum fuer Regimes, der de facto grenzenlos ist, weil bereits Nichtwissen fuer Notstandsregelungen weitesten Umfangs genügt. Zumal das Regime dann gut beraten ist, sein Wissen gerade nicht zu erweitern, um exakt damit zu argumentieren. Man schließt Alles und tut nichts (Beispiel Obduktionen) , den Erkenntnisstand zu verbessern. Das Ergebnis sehen wir aktuell, denn nach wie vor wird auf dieser Basis jede Einschränkung und Drohung gerechtfertigt. Das „Problem“ begann bereits im Maerz und nicht im April, wo es seine insoweit logische Fortsetzung bis heute erfuhr. Dass bei fast voelligem Nichtwissen konkret behandlungsbeduerftige Patienten mit durchaus lebensgefährlichen Erkrankungen, und das war im Unterschied zu Corona im Maerz bereits sicher, auf eine Warteliste bis zum St. Nimmerleinstag geschoben wurde, ist rechtlich (und ethisch) falsch und ausschließlich der medialen Wirksamkeit geschuldet. Vertretbar waere diese Triage gewesen, wenn es im Maerz gesicherte Erkenntnisse darüber gegeben haette, dass die Letalitaet einer Corona infektion hoeher ist, als der Erkrankungen, deren Behandlung verschoben wurde. Bekanntlich ging es hier u. a. um Krebs – und Herzerkrankungen. Dass ein Regime wie dieses Ende des Jahres die entsprechenden Todeszahlen serioes ermittelt und verkuendet, ist unwahrscheinlich, was die Verfasstheit und die Motive dieses Regimes nur unterstreicht. Fuer den Autor der Hinweis : Ein Regime, welches im Maerz mit illegalen, massiven Restriktionen beginnt, “ kann“, selbst wenn es wollte, was hier natuerlich nicht der Fall ist, im April oder Mai aus politisch/logischen Gruenden nicht nahezu voellig zurueck, weil es unmittelbar unangenehmen Fragen und Folgeanspruechen ausgesetzt waere. Man nehme Neuseeland, wo 4 Infizierte! den Lockdown ausloesten und darf gespannt sein, wie das dortige (umstrittene) Regime weiter verfährt. Diese sehr speziellen Regime bringen es, jenseits des Rechts, regelmaessig politisch fertig, sich in eine Lage ohne Optionen wie z. B. einen Ausstieg zu bringen, weil sie verstandbefreit und limbisch gesteuert die „roten Karten“ fuer Bagatellfouls bereits kurz nach Spielbeginn austeilen, anstatt die weitere Entwicklung des Spiels zu beobachten. Dass allen diesen Regimen ein Hang zum totalitaeren Kollektivismus und eine Aversion gegen buergerliche Freiheiten sowie ein bestimmtes Untertanenbild gemein ist, ist kein Zufall, sowenig wie die Ausnahme „Schweden“ ein Zufall ist. Auf die Frage, ob derartige Massnahmen nicht nur inhaltlich, sondern auch verfahrenstechnisch legal getroffen wurden, von interessanten Grüppchen, der Autokratin oder einem MP, waere noch gesondert einzugehen.
Alles gesagte ist völlig zutreffend. Besser kann man das kaum zusammenfassen. Ich ergänze lediglich dazu:
Mit dem am Anfang „undurchsichtigen“ Virus wurde gleichzeitig ein Angst-Virus in Umlauf gesetzt, der auch die verantwortlichen Politiker – auch durch die Medien -vor Angst auf den Baum getrieben haben. Und nun wissen sie nicht, wie sie ohne Gesichtsverlust und ohne Eingeständnis von Fehlern herunter kommen.
Das Virus ist von der Natur gemacht- Panik und Angst von Menschen. Die, die das alles zu verantworten haben tun dies weiter aus politischem Kalkül des Machterhalts:
BUNDESTAGSWAHL und ZEIT kaufen – koste was es wolle.
„Wenn das Volk kein Brot hat – dann soll es doch Kuchen essen.“
„Wer RECHT hat und RECHTS ist- bestimmen WIR“
Berliner Senat verbietet die Großdemo am 29.8.20!
„Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Es sei keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine für den Infektionsschutz.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article214314586/Berlin-verbietet-Corona-Demonstrationen-am-Wochenende.html#Comments
Jetzt wird es spannend. Die nächste Eskalationsstufe bei der Einschränkung der Grundrechte…
RRG machts möglich. Die Richtung stimmt – DDR 2.0 !
Wieso „RRG machts möglich“? Haben Sie irgendeinen Zweifel, dass dieses Verbot nicht in engster Abstimmung mit dem Kanzleramt erfolgte? Ich nicht. Das hat schon lange nichts mehr mit Parteien an sich oder RRG zu tun, es ist der Kampf des Systems Merkel gegen das Grundgesetz und gegen freiheitshungrige Bürger.
Ausgezeichnet formuliert. Treffender kann man die Situation nicht beschreiben. Es geht um das Überleben des Merkelregimes. Die Bürger werden sich ihre Freiheit zurückholen.
Mal schauen ob Herr Geisel am Samstag „Recht und Gesetz“ durchsetzen lässt – sonst hat er ja einige Probleme damit (Clan-Kriminalität, Rigaer Strasse, Intensivtäter, Event-Szene)…. Vielleicht lässt er ja den Mappus raushängen und jemand kriegt den Wasserstrahl in die Augen.
Mappus hat es in Stuttgart am 30.09.2010, dem „schwarzen Donnerstag“, jedenfalls getan.
Es hat ihn, wenn auch mit weiteren Fehlentscheidungen, den Kopf gekostet.
Wobei – er war vielleicht auch nur ein Mohr, der, nachdem er seine Schuldigkeit in Zeiten Merkels getan hatte, gehen konnte.
Es beginnt interessant zu werden. Zum einen wird sehr aufschlussreich werden, ob sich die Berliner Gerichte noch an eine nachvollziehbare Rechtsprechung halten werden und dem absehbaren Einspruch der Demo-Organisatoren stattgeben werden oder nicht. Wir werden also sehr deutlich sehen, ob die Judikative inzwischen schon komplett mit gleichgesinnten linken Ideologen unterwandert ist. Meine Prognose: Sie werden dem Einspruch nicht stattgeben und das Verbot bestätigen.
Damit folgt Akt 2: Wie viele werden sich dennoch am Samstag in Berlin zum „Spaziergang“ einfinden und mit welchen Mitteln wird Herr Geisel diese Spaziergänge unterbinden? Es könnte unschöne Bilder in der Tagesschau geben und man muss wohl hoffen, dass genügend „Glatzen“ vor der Kamera herumlaufen, um das geeignete Framing weiter durchzuziehen. Schlaue Demo-Teilnehmer sollten sich mit einem südländischen Gleichgesinnten zusammenketten – wir kennen ja alle das neue Antidiskriminierungsgesetz in Berlin…
Ich wünsche auf jeden Fall allen für Samstag nur das Beste. Geht trotzdem hin. Lasst Euch das Grundgesetz nicht aus der Hand schlagen. Es gehört Euch allen.
Spahn kündigt in der WELT ein „verstärktes Quarantäne-Regime“ an.
Kann man das als Appell an die Bevölkerung verstehen, dass man eine Diktatur einrichten werde? Dann sollte die Bevölkerung solchen Leuten vor Augen halten, wie man mit Diktatoren umgeht.
In jeder Firma lernt man als erstes, eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorzunehmen.
Was für Amateure.
Ich wollte es nicht glauben, aber nun wird es offenbar: Corona wird zum Instrument der dritten Diktatur auf deutschem Boden!
Alles, was fahren, gehen oder kriechen kann ist eingeladen, am Wochenende Kurzurlaub in Berlin zu machen! Es ist eine faszinierende Stadt, die man gesehen haben muß, solange es noch Sommer ist!
Da die Regierung hier WOCHENLANG nichts unternommen hat (insbesondere Thema für ALLE offene Grenzen), wurde der Lockdown (zumindest in dieser „Härte“) überhaupt erst nötig.
Selbsverständlich wäre es falsch, den Lockdown nach heutigen Maßstäben und Kenntnisständen zu beurteilen. Aber mindestens genauso falsch ist das Festhalten an (zumindest offensichtlich) sinnlosen „Schutzmaßnahmen“.
Warum eine Einschränkung der Meinunsfreiheit bei einer Pandemie notwendig ist, werde ich nie verstehen.
Da wird doch wohl am Ende hoffentlich nicht mehr dahinterstecken?
Nö, der Lockdown und alle anderen sogenannten Maßnahmen waren nie nötig und das haben die auch gewusst. Aber als sie in China gesehen haben wie leicht man eine ganze Bevölkerung damit unter die totale Kontrolle bringen kann, da konnten sie einfach nicht widerstehen.
Und jetzt sind sie immer noch erstaunt, wie unglaublich einfach das war.
Es geht nun nicht mehr um Masken und Corona.
Wer sich jetzt nicht mit den Demonstranten solidarisiert – wofür oder wogegen auch immer demonstriert wird, solange es gewaltfrei bleibt – der muß damit rechnen, dass auch ihm bald die Stimme entzogen wird!
Der Masse ist das egal. Die hat schon immer getan was man ihr gesagt hat. Denen kann man also gar nichts entziehen. Denn das würde ja voraussetzen das sie es überhaupt hatten.
„Auf der Basis des damaligen Erkenntnisstandes wird man die Erforderlichkeit des Lockdown daher bejahen können, wenn es nicht andere, die Freiheit weniger einschränkende Mittel gab, mit denen man eine Überlastung des Gesundheitssystems hätte vermeiden können.“
Wie war das bitte? Wenn Herr Murswiek selbst angibt, dass die sogenannte Epidemie bereits Anfang März ihren Höhepunkt überschritten hatte, dann muss das Robert-Koch-Institut dieses allerspätestens Mitte März auch gewusst haben. Und vor diesem Hintergrund kann man die Erforderlichkeit des Lockdowns nicht mehr bejahen, sondern muss die damals beschworene Gefahr für das Gesundheitssystems als eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit durch RKI und Bundesregierung bewerten.
„Es kommt auf den konkreten Nutzen an, den der Lockdown bewirken soll und auf die konkreten Nachteile und Schäden, die er zur Folge hat.“
Vielleicht sollte der Utiliarist einmal erklären, wie er denn den Nutzen ermitteln will! Dazu müßte er den Nutzen zuerst einmal „objektivieren“, denn Nutzen ist ein individuelles und subjektiver Begriff. Der Utilitarist hat ein Erkenntnisproblem: Nutzen läßt sich weder interpersonell noch intertemporär aggregieren. Man könnte deswegen auch die Behauptung aufstellen, dass der Lockdown eine dreiste Rechtfertigung von Eigensinn und Eigennutz der Regierung darstellt, um damit andere Ziele zu erreichen.
Das ist zwar logisch richtig, aber nur dann wenn man die Menschheit nicht als Ameisenhaufen betrachtet. Aber genau das ist der Ansatz aller Kollektivisten. Obwohl nicht ganz. Die Masse besteht aus Ameisen. Für die Leitungsebene gilt das natürlich nicht.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article214314586/Berlin-verbietet-Corona-Demonstrationen-am-Wochenende.html
https://amp.mz-web.de/halle-saale/nach-liebich-demos-in-halle-haseloff-beauftragt-aenderung-zu-demonstrationsrecht-37240258
Ich denke, es geht los.
Die Regierung überspannt den Bogen endgültig und es ist klar, wohin die Reise geht: Abschaffung der Demokratie, Umwandlung in einen Staat, der seinem eigenen Grundgesetz nicht mehr entspricht.
Dem Volk gefällts doch. Der Staat hat sich „für das Leben entschieden“. Was kann es edleres, schöneres, wichtigeres geben?
Den meisten Menschen geht freiheitliche Demokratie am A… vorbei. Die wollen versorgt sein, sichere existentielle Rahmenbedingungen spüren, kleine Lüstchen befriedigen und im Zweifel selber straffe Zügel, solange sie andere nach unten treten können.
Das Menschenbild der Liberalen ist genauso schief, wie das der Linken.
Man kann nichts abschaffen, was es nicht gibt 😉
Das demokratische System in der Bundesrepublik ist ein Schein, ein Aufkleber. Wie seinerzeit die „Deutsche Demokratische Republik“ oder die „Demokratische Volksrepublik Korea“. ich glaube, so ein paar Shitholes in Afrika führen den Titel auch noch, aber ich suche jetzt nicht alle raus.
Verschwörungstheorie ? Nein. Die Gegner dieses Arguments sollen doch mal anführen, bei welchen wichtigen Entscheidungen – Euro, Wiedervereinigung, EZB-Schuldenunion, Maastricht-Vertrag, Osterweiterung, EU-Kommission – sie „demokratisch“ befragt oder beteiligt wurden. Wann hat man denn den „obersten Souverän“ befragt, wenn es um wegweisende Entscheidungen geht ? Klar, bei der Abschaffung der Sommerzeit, da quält man sich seit Jahren nach einer „Bürgerbefragung“, aber selbst da kommt man nicht auf einen gemeinsamen Zweig.
Stattdessen hat man ja ein „Mandat“ in dieser Demokratie. Die Macht, zu tun zu lassen, was man will und das ganze noch „im Namen des Volkes“.
Es gibt deutlich demokratischere Systeme. Die Schweiz ist ein Beispiel.
Deutschland kann man natürlich „demokratisch“ – ist ja kein geschützter Begriff – nennen, andere sind aber eben demokratischer und da war selbst Griechenland vor 2000 Jahren schon weiter.
Sommerzeit: Ganz einfach. Uhren ganzjährig auf die halbe Stunde zwischen Sommer- und Winterzeit stellen. Gibt nix logischeres. Ist aber zu logisch für „Europa“ bzw. die Farce EU, die sich als Europa ausgibt.
Hinweg mit Brüssel! Alle Souveränität den Nationalstaaten!
Murswiek kann mit seinen Expertisen gleich beim Berliner Senats-Regime weitermachen.
ICH BIN AUSSER MIR!!
Berlin verbietet die Demo am 29.8. !!
Unser Rechtsstaat wird in atemberaubendem Tempo geschliffen.
Mein Appell an alle,die noch einen Funken Bürgersinn im Leib haben: AUF NACH BERLIN!!
Über alle Parteigrenzen hinweg. Ihr Linken, überlegt euch mal vor welchen Karren ihr gespannt werdet. Ihr verteidigt die Impf- und Pharmalobby, stellt euch vor einen CSU-Ministerpräsidenten und vor eine Clique, die euch die erlösende Spritze setzen will. Hättet ihr euch das selbst einmall vorstellen können ??
Sonst habt ihr bei jedem genmanipulierten Maiskolben eine Lichterkette und Sitzblokaden organisiert und jetzt seid ihr für Genmanipulation an euch selbst!
Merkt ihr was?
Das ist der absolute Tiefpunkt unseres Rechtsstaates seit 1945!
Selbstständige, Gastronomen, Hoteliers, Schausteller, Juristen, aufgekärte Mediziner, freie Journalisten, Eltern: AUF NACH BERLIN!
Recht ist häufig Auslegungssache. Die Regierung hat alle Macht, die richtigen Juristen einzusetzen, die ihr Handeln absegnen.
Die Querdenken-Demo am Samstag in Berlin ist übrigens abgesagt worden, wegen Bedenken hinsichtlich starker Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. In den Kommentarspalten bei Zeit-Online großes Lob und Zustimmung dafür.
Man könnte Anmeldungen von Demonstration auch mit extrem hohen Gebühren (für die Polizei, Schutzgebühr, Politikabgabe, Gebühr zum Schutz von Minderheiten, Urheberrechtsabgabe, Argumentationsgeld, CO2-Abgabe, Kulturzuschuss, Infrastruktursolidarbeitrag, Müllgebühren….) belegen.
Dann wären Demonstrationen gegen Hartz-4 schon mal finanziell nicht mehr möglich, aber dem Grundrecht Genüge getan. Wäre aber witzig, wenn der Berliner Millionär Jens Spahn das finanzieren würde 😉
Unsere Junta fühlt sich nicht (oder ist nicht mehr) an die Paragraphen des Grundgesetz gebunden, nicht erst seit Corona. Offen gestanden ist aus meiner Sicht das Grundgesetz heute nur noch in etwa so viel wert, wie die Rolle Toilettenpapier auf dem stillen Örtchen. Dass dies so gekommen ist, ist allerdings nicht die Schuld der Bürger, sondern der politischen Parteien, Ihrer Vertreter, der Parlamente – kurz des ganzen heuchlerischen politischen Betriebs in diesem Land.
Geisel hat in Berlin die Nerven verloren und die Demos am WE verboten. Wahnsinn. Jetzt kommen erst recht noch viel mehr Bürger als so schon. Es ist wieder Oktober 1989. Der Bogen ist überspannt. Das Regime fällt.
Hm. Schön. Klug. Lang – und für den Berliner Innensenator uninteressant. Der verbietet einfach die Samstags-Demo in seinem Beritt: https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Berlin-verbietet-Demo-gegen-Corona-Politik-article21995981.html
Was will denn der Herr Geisel machen, wenn die Leute trotzdem kommen? Einsatzhundertschaften aufmarschieren lassen? Oder ein wenig Bundeswehr? Auf einen Verfassungsbruch mehr oder weniger kommt es doch wohl nicht mehr an. Hat Andreas Geisel bei Lukaschenko um Rat gefragt, oder hat er seinen Stalin gelesen? War Kim Jong Irgendwas zum Kaffee da? Ein kleines Diktatoren-Kränzchen mit Erfahrungsaustausch? Diese Knilche schränken das Demonstrationsrecht ein, als wurde die Pest alle Anwesenden bedrohen. Da ist Verhältnismäßigkeit längst kein Kriterium mehr.
Mal sehen, wie das ausgeht. Nur weiter so, und der 9.Nov. wird wieder mal zum „deutschen Schicksalstag“ https://de.wikipedia.org/wiki/9._November_(Deutschland)
Man hätte das kürzer fassen können, um die wesentlichen Punkte deutlicher zu machen. Diese beweisen, dass hier schon wieder gegen die Verfassung gehandelt wurde, wie auch andauernd beim Thema Asyl.
Die unverschämte Leichtfertigkeit und Selbstherrlichkeit mit der das laufend geschieht, ist im höchsten Maße verwerflich und legitimiert den entschiedenen Widerstand.
Diese Regierung und ihre Medien sind NICHT der Staat und seine Fundamente, sie beschädigen diese!
Das würde dann auch heißen, dass, ganz aktuell, die Demos in Berlin eben nicht in Gänze einfach so verboten werden können?
Weshalb nur muss ich in letzter Zeit ganz oft über Ibsens „Volksfeind“ nachdenken?
Ich war Ende März sehr für den Lockdown, der ruhig auch noch strenger sein hätte dürfen, mit richtigen Ausgangsperren.
Dazu hätten übrigens auch richtige Grenzschliessungen gehört, was ja ebenfalls nicht geschah.
Aber dass von vorneherein auf eine zeitliche Befristung, wie zB in Ungarn, verzichtet wurde, hätte alle Alarmglocken schrillen lassen müssen. Damit zeichnete sich schon ab, welche unheilvolle Ermächtigung die Politik vorhatte.
Jetzt haben wir wegen einer zuerst völlig unterschätzten, danach völlig überbewerteten Grippewelle
-Notstandsgesetze,
-Verbote von unerwünschten (nur diese) Meinungsäusserungen und Demos,
-Arbeitsplatz- und Wohlstandsverluste,
-eine kollabierende Volkswirtschaft, speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen, während sich ausländische Internetunternehmen dankbar die Hände reiben,
-eine Rekordverschuldung.
-eine Transferunion mit unseren lateinischen EU-Freunden.
-innenpolitisch keine notwendigen Parteitage mehr,
-Rücktritte vom Rücktritt (AKK)
-keinen Kanzlerkandidaten mit für die Wahlen notwendigem Kanzlerbonus oder wenigstens Parteivorsitzendenbonus, oder wenigstens einem Jahr Vorbereitungszeit.
und
eine Merkel, welche sich gerade mit ihrer 5. Amtszeit selbstbeschenken möchte. Durch Hilfe ihrer linken Parteien natürlich, da sie mit ihren ca 10 Mio CDU Stimmen schon 2017 längst keine Mehrheit mehr hätte.
Noch praktischer wäre es natürlich die Wahlen gleich ad calendas graecas zu verschieben.
Willkommen in der Diktatur. So schnell kanns gehen.
Aber das hat doch Tradition hier, greift da nicht das Gewohnheitsrecht?
Seit diese Person die Geschicke des Landes zu verantworten hat, gehört Rechtsbruch doch zum Standardrepertoire unser Regierung.
Merkel hat schon klar gemacht, dass sie die Zügel straffer anziehen will (ebenso Söder) und einen 2. Lockdown ins Auge fasst (unterstützt von Jo Biden!).
Man wird also nicht davor zurückschrecken, auch wenn es gegen die bestehende Verfassung ist, dies erneut durchzusetzen! Die Grenzöffnung ist unverändert Fakt und der neue UN-Migrations- und Flüchtlings-Pakt wird diese Tage, ohne die Völker der EU informiert zu haben, auch umgesetzt!
Wie sehr den Herrschaften an den Hebeln der Macht Verfassungsrechtler wie Dietrich Murswiek mittlerweile egal sind, sieht man ja gerade angesichts der Tatsache, dass die Großdemonstration am Samstag in Berlin am heutigen Tag verboten wurde. Zum kleinen Trost für alle, die sich darauf gefreut hatten, hier eine Textstelle aus dem Buch „Lichter des Toren – Der Idiot und seine Zeit“ von Botho Strauß:
„Allein Fremdherrschaft führt zurück zur eigenen Identität. Dann erst wird sie gebraucht. Identität – wir benötigen zurzeit keine. Was wir brauchen um ihretwillen, ist Fremdherrschaft. Was kann den Deutschen Besseres passieren, als in ihrem Land eine kleine verschworene Minderheit zu werden?“
Ist ja drollig, gerade hat Berlin die Demos am Wochenende verboten, weil sich Gegner der Hygienevorschriften nicht an die Hygienevorschriften halten. Und wie üblich darf auch der Hinweis auf Nazis nicht fehlen. Der Staat lässt die Maske fallen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article214314586/Berlin-verbietet-Corona-Demonstrationen-am-Wochenende.html
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Ich glaube nicht, dass sich die Menschenmenge durch solche „Verbote“ aufhalten lässt.
In diesem Zusammenhang entbehrt die Redewendung „Maske fallen lassen“ nicht einer gewissen Ironie.
Bleibt zu hoffen (ich Naivling), dass die Gerichte dem Verbot der Demo durch die Berliner NeoSED schnell den Garaus macht.
Es ist in der Tat nur noch pervers und absurd. Die MSM werden das noch mehr goutieren als zuvor.
Aber: Die Stimmen der Kommentatoren verheißen auch einiges an Unmut und Widerstandswillen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Die Wahrheit sieht allerdings so aus, dass es bei den Anti-Coronamaßnahmen-Demos keine Gewalt und keine gravierenden Verstöße gegen die Hygieneanforderungen gegeben hat. Diese Verstöße gab es allerdings bei den unsäglichen, aber erwünschten BLM- und bei den gewalttätigen Antifantendemos in Massen.
„… weil sich Gegner der Hygienevorschriften nicht an die Hygienevorschriften halten.“
OK, die urteilen im Voraus. Aber ist das dann nicht – ein Vorurteil?
Leute, ich sag´s euch jetzt nochmal und im Ernst: Wo Links an die Macht kommt, ist es aus mit der Freiheit!
Der Berliner Senat hat stellvertretend die Corona-Demonstration verboten und somit haben wir ab heute die erklärte Diktatur eingeführt, denn das Verbot verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz und ist durch nichts verhinderbar, solange diese friedlich durchgeführt wird und Krankheitsgründe expliziert nicht aufgeführt werden. Pfui Teufel, das ist ein Pack, nach eigener Lesart, übelster Sorte was sich nun richtig demaskiert hat und die Folgen sicherlich irgendwann mal tragen wird.
Lupenreine Demokraten halt. Das Pack hat zu kuschen, sonst werden die Coronazügel noch weiter angezogen. Söder fordert schon wieder schärfere Maßnahmen und Strafen.
Die, die jetzt das Sagen haben, haben alles während ihrer DDR-Zeit gelernt und wenden es jetzt nur an. Der D. Michel (auch Westpolitiker) stehen mit offenem Mund da. Wie das Kaninchen vor der Schlange. Unfassbar was hier abläuft. Wo bleiben die noch freiheutlich denken CDU Mitglieder (von den Politiker will ich erst gar nicht reden)? Wo ist die Werteunion?
Denen geht die Düse und in ihrer Angst beißen sie wie wild um sich.
Schaun wir mal, ob das Demonstrationsverbot rechtlich Bestand hat. Selbstverständlich wird es Einspruch geben und Gerichte werden zu entscheiden haben ob legal demonstriert werden kann oder nicht. Wenn das Demonstrationsrecht mit richterlichem Plazet grundgesetzwidrig ausgehebelt wird, haben wir allerdings weißrussische Verhältnisse, was dieses Grundrecht angeht.
Die Demo am Samstag in Berlin ist gerade verboten worden.
Leider ist im Rahmen der Corona-Hysterie die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im März völlig untergegangen.
Nach dieser Novellierung sticht das Infektionsschutzgesetz (insbesondere § 28) das Grundgesetz.
Freiheitsrechte waren gestern. Prinzipiell ist durch eine noch so hanebüchene subjektive Konstruktion einer infektiologischen Bedrohungslage jede Form von Freiheitsentzug legalisiert.
Bei einer Clanbeerdigung, auf der sich über 200 unmaskierte Clanangehörige drängeln, ist die Bedrohungslage halt geringer als bei einigen Tausend im Freien umherschlendernden Fahrsteigkarten lösenden Biodeutschen.
Der Staat macht die Gesetze so, wie er sie braucht, legt sie so aus, wie es für ihn opportun ist und wendet sie in Lagen an, die ihm vorteilhaft erscheinen.
Die Bürger sind Biomasse und fühlen sich auch noch wohlig dabei.
„Der Staat macht die Gesetze so, wie er sie braucht, …“ Damit entpersonalisieren Sie die Aktion. Das ist den Akteuren sehr recht.
Es ist nicht „der Staat“, es sind die, die Macht an sich gerissen haben, die machen, was sie wollen.
Abwarten. Sollte sich die Lage bis Weihnachten nicht ändern, brennt dem Michel die Sicherung durch und die Eventszene läuft an Silvester Amok.
Es gab – ganz aktuell – den Fall einer großen Hochzeitsfeier in Wiesbaden, bei der sich weit mehr als 100 Personen vergnügt und fleißig angesteckt haben. Es war eine marokkanische Hochzeit. Bei einer weiteren Großhochzeit haben sich rund 260 türkische Mitbürger in Groß Gerau vergnügt. Auch hier war die Verbreitung des Virus einer der Höhepunkte. Als Folge überlegt die Politik, die normalen, einheimischen Bürger in einen Lockdown zu schicken.
Der Staat reprimiert und sanktioniert nur den, bei dem er nicht Gefahr läuft, seiner Ohnmacht überführt zu werden und von dem kein entschiedener Widerstand mit unwägbaren gesellschaftlichen Folgen zu befürchten ist.
Mit denen, die trotz der gesellschaftlichen Entwicklungen immer weiter tapfer die Parteien wählen (ganz freiwillig), die diese Entwicklungen zu verantworten haben, können sie alles machen, außer die Alkoholsteuer zu sehr anzuheben (obwohl…).
Deswegen können Sie unbehelligt mit durch Drogengelder und H4 finanzierten Mercedes AMG´s durch die Berliner Innenstadt rasen, wenn sie dem richtigen Milieu angehören, aber auch wegen 10 Minuten überschrittener Parkdauer in Erzwingungshaft kommen, wenn sie trotziger biodeutscher Fahrsteigkartenlöser sind.
Was für eine Angst muß der Berliner Politiker-und Beamtenmoloch, dieser neufeudale Hofstaat mittlerweile haben, daß ihm nicht nur die Corona-Lügen um die Ohren fliegen. Und was für eine Verachtung des Bürgers und Souverän. Eine Schande für die Demokratie, als das sie das Ganze auch noch frech bezeichnen.
Warum Angst? Kommt niemand auf die Idee, dass das eine Machtdemonstration sein könnte?
Natürlich. Gerade Machtdemonstrationen macht man aus Angst. Wer keine Angst hat, der ist entspannt, reagiert besonnen und setzt vor allem den Frieden zwischen zwei Parteien nicht sinnlos auf´s Spiel.
Und vor wenigen Minuten trudelte die Meldung ein, dass die Rotpacktisten in Berlin die Demonstration am 29.08.2020 verboten haben. Nachtigall,ick hör dir….
Ich komme trotzdem nach Berlin.
Wenn ich könnte würde ich auch hingehen und hoffentlich stellen die einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht und dann alle lange Stangen mitbringen und im Abstand von 1,50 festhalten und Masken tragen, mal sehen wie sie dann durchkommen, wenn sie die Leute vertreiben wollen, denn die demonstrieren nicht nur gegen eine verkorkste Seuchenpolitik sondern auch für ihre Freiheitsrechte oder sie trennen sich und bilden viele Gruppen, denn das Grundgesetz läßt ja ausdrücklich zu, daß jeder beliebig und ohne Anmeldung friedlich demonstrieren darf und das kann auch nicht durch das Infektionsschutzgesetz ausgehebelt werden, weil davon nicht die Rede ist.
Und? Wen juckts? Diese Regierung jedenfalls nicht. Zudem: Wo kein Kläger, da kein Richter.