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Ende des Quotenunsinns?

Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts gegen das Paritätsgesetz ist historisch

16.07.2020

| Lesedauer: 3 Minuten
Immerhin steht nun für die Geschichtsbücher unverbrüchlich fest: Im Sommer 2020 wollten SPD, Grüne und die Linke mit dem Paritätsgesetz einen Verfassungsbruch durchsetzen.

Das Thüringische Landesverfassungsgericht hat mit einem Mehrheitsvotum von  sechs verfassungstreuen Verfassungsrichtern gegen drei dem Quotenunsinn einen Riegel vorgeschoben. Geschlechterquoten sind neben der ständigen Erweiterung der politischen Landschaft durch sogenannte Nichtsregierungsorganisationen (NGO), die ohne demokratische Legitimation mittlerweile bei vielen Entscheidungen der Politik maßgeblich mitreden, ein entscheidendes Instrument der Verabschiedung der repräsentativen Demokratie. Mit ihnen fällt es leichter, statt des Bürgerwillens den Organisationswillen durchzusetzen.

Was ist geschehen? Das thüringische Landesparlament hatte mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und Kommunisten ein Gesetz beschlossen, das die zu den Landtagswahlen antretenden Parteien zwingen sollte, ihre Landeslisten „paritätisch“ abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. „Diverse“ sollten das Recht erhalten, an jeder beliebigen Stelle zu kandidieren.

Während die thüringische CDU unter dem Druck Merkels nicht den Mumm hatte, diesen eklatanten Angriff auf den Artikel 3.3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“) anzugreifen, zog die AfD vor das Landesverfassungsgericht. Das nun verkündete am 15. Juli sein Urteil – es gab der Klage der AfD recht.

Das Urteil ist unmissverständlich: „Das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes-Einführung der paritätischen Quotierung vom 30.Juli2019 (GVBl.2019,S.322) ist nichtig.“ Die Kosten, die der AfD durch die Klage entstanden sind, hat das Land Thüringen zu tragen.

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In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht fest: „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht. Durch dieses Gesetz wird in verfassungsrechtlich verbürgte subjektive Rechte eingegriffen, ohne dass diese Beeinträchtigungen auf eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gestützt werden können. Das Paritätsgesetz beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art.46 Abs.1 ThürVerf) sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit (Art.21 Abs.1 GG)“.

Kurz: Die Volksfrontmehrheit im Thüringer Landesparlament hatte ein in jeder Hinsicht verfassungswidriges Gesetz beschlossen.

Die Transformation muss eine Pause einlegen

In seiner Relevanz kann dieses Urteil nicht hoch genug gewertet werden. Das Oberste Gericht des Landes Thüringen hat jenen einen Riegel vorgeschoben, die letztlich versuchen, das bürgerliche Verfassungsmodell der parlamentarischen Repräsentation abzuschaffen und durch räterepublikanische Instrumentarien nach kommunistischem Kaderprinzip zu ersetzen. Nicht Gesetze oder Parteien bestimmen darüber, was der Wähler zu wählen hat, sondern ausschließlich dieser selbst.

Die 62 Seiten umfassende Urteilsbegründung gibt eine Richtung vor, an der künftig andere Verfassungsgerichte, inklusive das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, nicht mehr vorbeigehen können, wollen sie nicht die Richter in Weimar selbst zu Verfassungsfeinden erklären. Die permanenten Versuche, das repräsentative Modell durch Teilgruppenvertretungen zu ersetzen, dürften damit erst einmal eine Pause erfahren.

Ausgerechnet der AfD wird Verfassungstreue bescheinigt

Was jedoch an diesem Urteil im tagespolitischen Geschäft fast noch bedeutsamer ist: Mit seinem Urteil hat das Landesverfassungsgericht letztlich bescheinigt, dass die AfD im Thüringischen Landtag die einzige dort vertretene Fraktion ist, die in dieser Frage auf dem Boden der Verfassung steht. Ausgerechnet Thüringen, deren Landtagsfraktion von jenem Mann geführt wird, den der Verfassungsschutzpräsident wegen behaupteter, verfassungsfeindlicher Tendenzen unter Beobachtung gestellt hat.

Das kann und wird vielen überhaupt nicht gefallen. Neue Versuche zur Veränderung der repräsentativen Ordnung sind zu erwarten. Denkbar wäre etwa der Versuch, einmal mehr die Verfassung selbst zum Organ der Verfassungsüberwindung zu machen. Sollte dabei wieder einmal nur die AfD gegenhalten wollen und die CDU, die in ihrer internen Struktur letztlich ebenfalls dem Verfassungsbruch das Wort redet, indem sie innerparteiliche Freiheit abschaffen und radikale Quoten verbindlich machen will, dabei weiterhin an der Seite der linken Parteien stehen, wird die Transformation der Republik über den legalisierten Bruch der Verfassung trotz des Weimarer Richterspruchs nicht aufzuhalten sein. Immerhin jedoch steht nun für die Geschichtsbücher unverbrüchlich fest: Im Sommer 2020 waren SPD, Grüne und Kommunisten Parteien, die den Verfassungsbruch durchsetzen wollten. Für spätere Generationen mag das vielleicht irgendwann einmal Bedeutung haben.

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98 Kommentare

  1. Doch schon sind wir bei Berufsverboten angelangt:
    Herr Radek (SPD), Vizechef der Gewerkschaft der Polizei sagt heute in der WELT:

    Es ist richtig, dass es mehrere Mandats- und Funktionsträger der AfD gibt, die Polizisten sind. Seit Teile der AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, ist für mich ganz klar: Polizisten müssen sich entscheiden. Folgen sie ihrem Amtseid, dann müssen sie ihr Mandat niederlegen, oder sie müssen die Polizei verlassen. Diesen Extremismus dürfen wir in der Polizei nicht dulden. Wir brauchen eine klare Haltung als Verfassungspatrioten.

    PS. Eine Linksextremistin als Richterin bei einem Landesverfassungsgericht scheint jedoch kein Problem zu sein, ebenso wie Polizisten offenbar ruhig Mitglieder oder Wähler der in Teilen ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachteten Linken sein dürfen.

    • Und auch Spitzel, umd AfD- wählende Polizisten zu identifizieren, dind schon in Vorbereitung.

      „Das Augenmerk muss auch stärker auf Sympathisanten innerhalb der Polizei gerichtet werden, damit Beamte nicht zu AfD-Wählern oder gar Mandatsträgern werden“

      • Die linke und polit. Bespitzelung reicht doch schon längst bis in die Gewerkschaften rein nachdem zB durch #Ver.di Mitarbeiter aufgefordert wurden, dass sie doch Kollegen melden sollen die AfD Wähler sind odr mit der AfD sympatisieren(s. bspw Link u.).
        Wenn solch gewerkschaftliches Denunziantentum dann doch an die Öffentlichkeit gerät, ja dann – na klar doch, „war ja alles gar nicht so gemeint“ und „natürlich doch lehnt man solch Bespitzelungen ab“. Doch ich meine, auch hier zeigt sich doch das wahre Denken bei -zumindest einige- der führenden Gewerkschaftshöheren/-köpfen. UND dass das dann auch bis in die Polizei-Behörden reinreicht, dass wundert und überrascht mich nach -auch- den Köln, Düsseldorf und Hamburg 2015/16 so gar nicht. Im Gegenteil!

        https://www.vice.com/de/article/ezwag4/so-erreichst-du-dass-dein-rechter-kollege-gefeuert-wird

    • Die AFD ist eine zugelassene Demokratische partei. Bis jetzt haben es die Gegner der AFD noch nicht geschafft, sie so zu verunglimpfen, daß sie verboten wurde.
      Wer hat vor Gericht recht bekommen die AFD die von ihren Gegnern als Verfassungsfeinde Propagiert werden, oder Ihre gegner, die wider laut urteilssprich klar gegen die Verfassuing gehandelt haben. Wer sind demnach die Verfassungsfeinde?
      „Wenn der Faschismus zurückkommt bezeichnen sich die Faschisten als Antifaschisten und bekämpfen die Demokraten sie seien Faschisten“
      Dies ist schon lange Realität

  2. Als ehemaliger SPD Wähler dann Nichtwähler werde ich zukünftig wieder die Wahlkabine betreten und der einzig verfassungstreuen Partei in Deutschland meine Stimme geben. Und das ist nicht die Sozialistische CDUSPDFDPGRÜNLINKE Partei.

  3. Zitat: „Immerhin steht nun für die Geschichtsbücher unverbrüchlich fest: Im Sommer 2020 wollten SPD, Grüne und die Linke mit dem Paritätsgesetz einen Verfassungsbruch durchsetzen.“

    Und ob es das ist. Ansonsten wäre es das „sichtbare“ Ende dessen gewesen, was man uns immer noch als Demokratie verkaufen möchte.

  4. Historisch ist hier gar nix, hier kann jederzeit alles rückgängig gemacht werden.

  5. „Nicht Gesetze oder Parteien bestimmen darüber, was der Wähler zu wählen hat, sondern ausschließlich dieser selbst.“
    Leider ist dies auch nicht ganz der Fall.
    Dem Wähler werden vorgefertigte Listen vorgelegt. Er kann nicht mal eine der in der Liste stehenden Personen vorziehen, indem er ein Kreuz vor den Namen der Person setzt, wie in anderen Ländern. Dadurch wählt man mit der Zweitstimme eher eine Partei als seinen Vertreter.

    • Der/die Wähler/in hat aber die Möglichkeit, in einer Partei die Aufstellung der Liste zu beeinflussen. Zur Parteiarbeit gehört dann natürlich auch, andere Parteimitglieder zu überzeugen und entsprechende Mehrheiten zu organisieren. Wer sich solchen Mühen nicht aussetzen will, kann halt nur aus dem (aus-)wählen, was ihm/ihr von den Parteien angeboten wird.

      Außerdem geht es um programmatische Ziele und Inhalte, die angeboten werden. Dabei stellt sich dann lediglich die Frage, ob die zur Wahl stehenden hinter den programmatischen Zielen stehen bzw. diese repräsentieren. Hilfreich ist dabei der Vergleich zwischen zuvor gemachten „Wahlversprechen“ und dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten im Parlament. Wenn dies dann nicht übereinstimmt, hilft es manchmal, diese Herr-/Frauschaften bei der nächsten Wahl „abzuwählen“, um der Missbilligung dieses Verhaltens Ausdruck (und Nachdruck) zu verleihen. Bei den verkrusteten Strukturen, die in manchen Parteien vorzufinden sind, ist dies die einzige Möglichkeit dieselben aufzubrechen.

  6. Es ist wirklich eine geistige Verwahrlosung! Wir sollten sie mit ernsthafter Konfrontation mit der Realität angehen. Nach den ersten hysterischen Zuckungen können wir mit einem langfristigem Zusammenbruch der Wahnvortellungen rechnen. Widerstand ist niemals zwecklos. Diese Klage zeigt dies.

  7. Man kann dem Autor gar nicht genug zustimmen, wenn er konstatiert, daß dieses Urteil von enormer Bedeutung sei! Zwar will der Mainstream es peinlich berührt unter seinen schon weithin stinkenden Teppich kehren, aber das gelingt nicht mehr. Im Internetzeitalter kann keine Info mehr beiseite geschoben werden. Hier wird alles laut und deutlich gemacht und so ausführlich diskutiert, wie es der Sache angemessen ist. Dieses Urteil zeigt nicht nur, dass die Regierungsparteien sich nicht um die Verfassung scheren, es zeigt auch deren Motivation und echte Einstellung: weg von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hin zu einen tyrannischen „wir wissen am besten, was gut für das Volk ist“. So ist Demokratie aber nicht gemeint und wir, das Volk wissen nun -amtlich bescheinigt- wer in den Parlamenten sitzt: Antidemokraten, die nach der Pfeife irgendwelcher hergelaufenen NGO’s tanzen und an ihrer Wiederwahl mehr interessiert sind als am Wohl der Bevölkerung.
    Nun wissen wir, warum die Reaktionen auf die AfD so hysterisch und schon kriminell sind: es ist der Teufel, der das Weihwasser scheut. Hier sind möchtegern-Tyrannen am Werke, die sich von niemandem bei der Errichtung ihrer postsozialistischen Wahnvorstellungen behindern lassen wollen. Anders kann man den Versuch, „Gerechtigkeit“ (das richtige Wort wäre „Vorherrschaft“) auf der einen Seite durch Ungerechtigkeit auf der anderen Seite zu erkaufen, nicht bezeichnen. Und das sind ja nicht die einzigen irren Pläne dieser echten Demokratiefeinde, die sich erdreisten streng ideologisch ausgerichtete NGO’s für den „Bürgerwillen“ zu halten. Mit ihren „Antidiskriminierungsgesetzen“ will man bundesweit die einheimische Bevölkerung aus ihren erworbenen Posten herausekeln um sie mit Nichtdeutschen zu besetzen. So will man z.B. eine „bunte Bundeswehr“ und eine „bunte Polizei“ schaffen. Will man hier Loyalitäten erkaufen?
    Nach der Urteilsbegründung der thüringer Verfassungsrichter gehen ich davon aus, dass auch solche neu erlassenen Gesetze nicht verfassungskonform sind. Daher erwarte ich von der AfD, sie zu beklagen. So kann die AfD den Altparteien (den Erfüllungsgehilfen finanzorientierter NGO’s) bei all ihren Vorhaben kräftig auf die Finger hauen und ihren „systemchange“ verhindern.
    Kein Wunder, dass eine solche Partei, samt all ihrer Gruppierungen und jeder Zuspruch aus der Bevölkerung von diesen Kräften dämonisiert wird. Das ist ja schon wie in der griechischen Tragödie. Es ist der Gerechte, der von den finsteren Mächten bis aufs Blut bekämpft wird und der am Schluß immer den Sieg davon trägt. Denn nur die Wahrheit hat Bestand, während die Lüge, die Illusion und der Wahn nur solange Macht hat, wie man an ihn glaubt.
    Aber es ist ungerecht Menschen nach dem Geschlecht zu bevorzugen, es ist eine Illusion zu glauben, dass wir das Klima kontrollieren, es ist eine Fehleinschätzung sich einzubilden, der Islam sei eine friedliche Religion und es ist Rassismus, zu glauben, dass nur schwarze Leben zählen.
    Die gesamte Gedankenwelt der Linksextremen ist eine Illusion.
    Sie kann keinen Bestand haben. Linksextreme wissen dies auch instinktiv, wollen ihre Fantasiewelt aber unbedingt wahr werden lassen. Die AfD ist die Kraft, die sie auf den Boden der Tatsachen zurückholt. Und weil die AfD sie aus ihrem schönen, aber unmöglichen Traum reißt, wird sie verachtet, beschimpft und bis auf’s Blut bekämpft. Und weil diese Wahrheit über das Internet kommuniziert wird, muß nun auch dies bekämpft werden, indem man die Lüge „da sind nur Nazis drinnen“ streut. Sind das nicht schon Rückzugsgefechte?

  8. Es war doch höchste Zeit, daß nun wieder der gesunde Menschenverstand einsetzt.

    Wir haben die Gleichberechtigung und somit wäre jede Bevorzugung ein Angriff auf die Gegenseite und wer was werden will muß darum kämpfen und das entsprechende Rüstzeug mitbringen, wer es nicht hat muß eben das bleiben was er ist und schon vor 50 Jahren kannte ich Geschäftsfrauen die härter in der Sache waren als mancher Mann, ist das alles vergessen worden oder ist das nur die sozialistische Gleichmacherei, ohne großen Wert aber dafür mit viel Getöse.

    Niemand hat etwas dagegen, wenn Ungerechtigkeiten getilgt werden, aber den Hut des Gleichklangs jeder Frau aufsetzen zu wollen ist doch hirnrissig, denn es gibt solche und solche und mir war auch nicht bekannt, daß sich die Frauen um Berufe gerissen haben, die außerhalb des warmen Büros standen, das hat man dann den Männern überlassen, derweil es ja auch bequemer war.

    Auch das hat sich nun langsam geändert und ist der normale Weg und den kann jede beschreiten, niemand hindert sie daran, man muß nur was können und auch wollen, dann klappt vieles von allein.

    • Sie hängen noch dem alten Begriff der Gleichberechtigung nach?
      Offensichtlich zumindest auch zwei Drittel der Richter im Thüringer Verfassungsgericht. Aber wäre doch gelacht wenn unsere Volksvertreter nicht einen Weg finden würden, die so trendige wie verfassungswidrige GleichSTELLUNG irgendwie in die Gesetze einzuflechten, damit das Pendel doch endlich vollends umschlägt in die Bevorzugung von Minderheiten, Minderleistern und sonstigen möglichst lauten Marktschreiern.
      Die Gleichberechtigung ist schon lange erreicht. Ein Großteil derer, denen man sie zugedacht hat, hat aber offensichtlich andere Lebenspläne (z.B. Familie) oder hat schlicht vergessen, daß für das Erreichen eines Ziels eine gewisse Portion Eigenleistung zu bringen ist. Dennoch, „Wir“ – ich nehme mich hier ausdrücklich aus – „schaffen das! Auf in die leistungslose Gesellschaft! Auf in den Untergang!“

      • Sie haben recht, denn Gleichberechtigung ist wirklich ein uralter Begriff, ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Frauen schon immer eingegriffen oder zugegriffen haben, wenn es sein mußte und so waren die Rollen schon immer verteilt, von der Steinzeit angefangen bis in die sogenannte Moderne und wer in letzter Konsequenz Geschichte und Tatsachen geschrieben bzw. gesetzt hat ist eine andere Frage.

        Die Frauen kamen nicht immer zu kurz, denn der zugewiesene Platz für Männlein und Weiblein über Jahrtausende hatte auch seine Möglichkeiten sich durchzusetzen, das ging schon in der Familie los und endet bei der Gesellschaftsspitze und immer wieder bricht dieser neue Herrschaftsanspruch durch, was normal ist und sich auch vermutlich in weiter Ferne nicht verändern wird, denn es ist der Kampf des Lebens, der nie aufhören wird, solange wir existieren.

  9. Die „Gleichheit vor dem Gesetz“ hat gegen die „statistische Gleichmacherei“ obsiegt. Gut so – ein wichtiger Etappensieg gegen die neue barbarische Kastengesellschaft. Aber wie lange wird das noch halten? Die Linken und Grünen arbeiten weiter mit Hochdruck an der neuen Kastengesellschaft mit Linken, Grünen, Muslimen und Migranten als bevorrechtete und staatlich alimentierte Führungskaste und konservativ-freiheitlich orientierten indigenen Deutschen als neue Paria, die man als arbeitende und steuernzahlende Klasse gar mit einem Ausreiseverbot belegen kann. Noch zeigt die neue Paria-Klasse keinen echten Widerstand gegen diesen Weg in die Knechtschaft. Der Widerstand der deutschen Verfassungsgerichte wird durch die Personalpolitik von Rot-Grün im Sinne von Walter Ullbricht (Den nehmen wir von hier und stecken ihn nach dort) bald kippen. Der Weg zurück ins Mittelalter geht mit Volldampf weiter.

  10. Bin schon gespannt, ob das Urteil rückgängig gemacht werden muss …

    • Ich warte auch schon auf das Veto der Kanzlerin. Wo kommen wir denn hin, wenn Gerichte einfach nach Gesetz entscheiden ?

    • Wir können die Bestrebungen, verfassungsfeindliche Linksextremisten in die Verfassungsgerichte zu lancieren, duchaus so werten.
      Das ist wirklich gefährlich.

      Zwar darf jeder denken, was er will, aber niemand hat als einzelner das Recht die Verfassungs abzuschaffen, zu beschädigen oder sonstwie zu hintertreiben. Aber das Merkel-Regime unternimmt gerade den Versuch, den Bock zum Gärtner zu machen.

  11. „Für spätere Generationen mag das vielleicht irgendwann einmal Bedeutung haben.“
    Tag für Tag sehe ich, daß die Geschichte für die Heutigen keine Bedeutung hat. Das wird sich auch in der Zukunft nicht ändern.
    Jede Generation kriegt ihr Päckchen. Könnte man christlich sehen, damit der Mensch nicht überschnappt und reift.
    Muß man aber nicht, viele sterben kindlich.

  12. „Kurz: Die Volksfrontmehrheit im Thüringer Landesparlament hatte ein in jeder Hinsicht verfassungswidriges Gesetz beschlossen.“

    Allein schon dafür war es wichtig und richtig, daß wir 2013 die AfD gegründet haben. Sollen Sie uns ruhig beschimpfen, wir fühlen uns wenigstens an dieses Grundgesetz gebunden.

    Es ist noch ein langer Weg, aber es kommt der Tag, an dem CDU und FDP vom links-grünen Irrweg auf den bürgerlichen Pfad der Tugend zurückfinden. Es gilt also weiter zu machen, und immer wieder den Finger in die links-gründe Wunde zu legen (Euro, illegale Einwanderung, Gender Gaga, „Energiewende“…etc. etc.)

    • Damit es soweit kommt, muss die CDU aber erst die Auseinandersetzung mit Leuten wie Elmar Brok suchen und führen. Und all den anderen, die den Kurs der CDU geändert haben. Bis jetzt sehe ich überall nur Feiglinge und Duckmäuser. Sind das alles H4-Empfänger, die in keinen normalen Beruf zurück kehren können und von ihren Posten wirtschaftlich abhängig sind?

      • Klare Antwort: „JA“

  13. Auch wenn fortwährende Kämpfe eines übermächtig erscheinenden Diskursapparates gegen die AFD und gelegentliche Ungeschicklichkeiten in deren Reihen bisweilen quälende Zweifel säen, darf man in solchen Augenblicken wieder stolz sein, mit dieser Partei zu sympathisieren. Wird dabei doch klar, das sich das politmediale Establishment nur vordergründig dem Kampf gegen die AFD verschrieben hat

  14. Und dann auch noch in Thüringen. … Wird jetzt plötzlich B.H. zum Hüter der Verfassung ? Kann den Linken nicht schmecken.

    • Wieso „plötzlich“?
      Sie sind doch nicht auf Propaganda herein gefallen?

    • Schauen Sie lieber nicht mehr auf die Propaganda der Regierungs“organe“. Machen Sie sich ihr eigenes Bild, Björn Höcke hat sehr viele Interviews gegeben und massenweise Reden gehalten. Hören Sie sich die doch einfach im O-Ton an. Dann bleibt von der Negativbewertung des gesamten Mainstream eigentlich nichts mehr übrig. Nicht mal beim „Schanddenkmal“. Er sagte nämlich nicht: das Judendenkmal ist ein Schanddenkmal, sondern, das Judendenkmal ist ein Denkmal unserer Schande. Das sind zwei ganz verschiedene Inhalte. Der Mainstream hat hier gelogen, was das Zeug hält. Das ist an Frechheit nicht mehr zu überbieten, zumal die tatsächliche Rede immer noch im Internet anzusehen ist und genau das Gegenteil beweist. Das kümmert diese Leute gar nicht! Unglaublich! Der Mainstream verläßt sich darauf, dass Menschen wie Sie (sorry) niemals wirklich hinschauen. Finden Sie das richtig?

  15. Zitat:“Was jedoch an diesem Urteil im tagespolitischen Geschäft fast noch bedeutsamer ist: Mit seinem Urteil hat das Landesverfassungsgericht letztlich bescheinigt, dass die AfD im Thüringischen Landtag die einzige dort vertretene Fraktion ist, die in dieser Frage auf dem Boden der Verfassung steht. Ausgerechnet Thüringen, deren Landtagsfraktion von jenem Mann geführt wird, den der Verfassungsschutzpräsident wegen behaupteter, verfassungsfeindlicher Tendenzen unter Beobachtung gestellt hat.“

    Tja, was soll man dazu noch sagen? Nicht alles ist so, wie es zunächst scheint.
    Was letztlich daran liegt, dass die deutsche Bevölkerung seit Jahren vernebelt wird. Und so langsam lichtet sich der Nebel und die Wahrheit tritt zu Tage.
    Steter Tropfen höhlt den Stein. Der Moment rückt näher, wo der Wahnsinn sein Ende finden und das System wieder reibungslos laufen wird.

  16. Art.3 Abs.2 GG : “ Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Ich wäre nicht so optimistisch wie der Autor . Das Urteil wird kassiert , wetten ? Dieser Passus ist die Steilvorlage … .

    • Gleichberechtigung ist ja längst gegeben. Man zeige mir eine Rechtsnorm, die Frauen benachteiligt.

    • Als Frau höheren Alters kann ich bestätigen, dass ich in meinem ganzen Leben NIE nach gesetzlichen Regeln benachteiligt wurde. Ich durfe zur Schule gehen, schwimmen lernen, mich an einer Universität eintragen, meinen Wohnort selbst wählen und ich bekam denselben Lohn wie meine männlichen Kollegen. Ich durfte meinen Partner selber wählen, an jeder Wahl teilnehmen und soviele Kinder haben, wie ich es wollte.
      Die einzige Herabsetzung erfuhr ich, wie Milliarden anderer Menschen auch, durch Unverschämte und Idioten in der Bevölkerung, etwa bei Blondinenwitzen. Aber es gibt auch Ostfriesenwitze, Schwiegermütterwitze, Witze über Übergewichtige usw usw.
      Nur sind das keine echten Diskriminierungen, sondern nur etwas heikle Auseinandersetzungen mit bestimmten Themen. Machnmal mußte ich sogar selber über Blondinenwitze lachen.
      Es gibt, dank des unermüdlichen Kampfes der Bevölkerungen, in Europa keine echten Benachteiligungen mehr. Dies ist eine echte, wahre Errungenschaft. Es ist unredlich, heute so zu tun, als gäbe es diese Erfolge nicht, um Minderheiten mehr Rechte zuzuschnanzen, als ihnen gerechterweise zustehen können.

  17. Ein deutsches Verfassungsgericht bestätigt die Verfassungstreue der AfD.
    Ich bin gespannt was der Verfassungsschutzpräsident Herr Haldenwang dazu zu sagen hat, der wie vom Kartell gewünscht und angeordnet die konservativ demokratische AfD so gerne von seinem Verfassungsschutz beobachten lassen will.
    Es wäre aktuell eher angebracht und auch absolut nachvollziehbar die CDU-Merkel-Linke, Die SPD, die Partei Die Linke und vor allem die Grünen vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

    • Ich muß Ihnen leider zustimmen. Es ist kaum zu glauben, aber die ehemals honorigen Altparteien haben sich zu verfassungsfeindlichen gewandelt. Ich war bis 2010 in der SPD und schon damals wurde hier und da offen über eine Abschaffung des GG zugunsten der Vereinigten Staaten Europas (VSEU) diskutiert. Auf diesem Weg ist man nun soweit vom rechtstaatlichen Kurs abgekommen, dass eine Beobachtung angemessen wäre. Es ist furchtbar, so etwas erkennen zu müssen. Ich hätte niemals gedacht, dass die Partei Willy Brandts, Helmut Schmidts und Ernst Reuters dermaßen verkommen konnte.

    • Dass der Verfassungsschutz lediglich poliitischen Zwecken dient, ist allzu offensichtlich. Welcher Geheim- oder Nachrichtendienst posaunt schon so demonstrativ heraus, wen er beobachtet. Seit Maaßen dort weg ist, ist diese Institution nur noch eine Karikatur ihrer selbst.

  18. Ganz abgesehen vom Gleichheits- und Leistungsgedanken, der durch Quotenregelungen verletzt wird, halte ich auch die praktische Ausführung für fragwürdigen Kuddelmuddel. Wie genau verhält sich das dann mit der Personenwahl der Erststimme? Sollen die Parteien ihre Wahlkreise gegeneinander aufwiegen um dann jeweils 50/50 Parität der Erststimmen-Kandidaten zu erzeugen? Bestimmt dann der eine Wahlkreis, der keine Frau aufbringen kann, gleichzeitig den Kandidaten des Nachbarwahlkreises, weil sich dort zufällig eine befindet und der Nachbarkreis dann gezwungen ist eine aufzustellen, obwohl sie das vielleicht gar nicht wollen? Und was ist jetzt, wenn bei der Erststimmenwahl nur Wahlkreise mit männlichen Vertretern gewinnen? Wird die Wahl dann klassisch rückgängig gemacht? Oder das Parlament mit noch mehr Ausgleichsmandaten vollgestopft, damit sich die Arbeitsscheuen über mehr Pöstchen freuen können? Fragen über Fragen.

    • Sie brauchen nicht mehr zu fragen. Das Gericht hat entschieden und wirklich alle Fragen beantwortet.

  19. Erstmal gut, dass das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass das Paritätsgesetz verfassungsfeindlich ist und damit SPD, Grüne und Linke Verfassungsfeinde sind. Dass das Konsequenzen für die Zusammenarbeit von CDU/CSU mit den Linksextremisten haben wird, mag ich aber zu bezweifeln. Eher sieht es so aus, dass die CDU weiter daran arbeiten wird, Verfassungsfeinde in hohe Ämter zu wählen, wie zuletzt die bekennende Linksextremistin Barbara Borchardt ins Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern. So werden die Weichen im Sinne der Kommunisten gestellt, so dass es in Zukunft derartige „unverzeihliche“ Urteile des Verfassungsgerichts im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaats nicht mehr geben wird.

  20. Nicht die einzige Niederlage für RRG:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/signal-fuer-berliner-mietendeckel-bayerischer-verfassungsgerichtshof-stoppt-mietenstopp-volksbegehren/26010340.html

    Auch hier waren SPD / SED (Volksfront) die treibenden Kräfte:

    „Der Mieterverein München hatte das Volksbegehren im Oktober 2019 gestartet. Ziel war es, für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen unter anderem Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.“

  21. Einen Erfolg der AfD werden die Linken Einheitsparteien nicht hinnehmen. Das vorauszusehen zeigten schon die Kommentare in den Nachrichtensendungen des ÖRR. Man sah dort auch keine Auswirkungen auf andere Bundesländer, in Brandenburg hat die AfD ebenfalls geklagt, und schon gar nicht auf die gesamte Bundesrepublik. Nein, dieses Häppchen Frauenquote um noch mehr linken Unfug umzusetzen, lässt man sich nicht nehmen. Die Linken in Thüringen überlegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Spätestens dort wird die Frauenquote bestätigt, wetten?

  22. „Ausgerechnet der AfD wird Verfassungstreue bescheinigt“. Danke, Herr Spahn, für die „historische“ Würdigung!
    Ein grandioser Sieg für die Partei und ein hervorragendes Argument für die kommenden Wahlkämpfe.

  23. Na und? Gesetze und Urteile sind zu unverbindlichen Meinungsäußerungen herabgesunken, die moralische Bewertung des Richterspruchs durch unsere neomaoistische Herrscherclique ist eindeutig, der Rest Formalität. Wenn Muddi nicht direkt anordnet, dieses Urteil „rückgängig“ zu machen, dann nur deswegen, weil es einfach ignoriert werden kann. Falls es hart auf hart kommt, lautet die universell einsetzbare Phrase: „Es kommt nicht darauf an, was in der Verfassung steht, sondern, wie es zu interpretieren ist.“ Damit kann so ziemlich jede Rechtsbeugung freigezeichnet werden.

  24. Anscheinend haben die schwarzrotgrünen Verfassungsfeinde immer noch nicht genug ihrer Extremisten in die Gerichte geschleust.

  25. Um überhaupt auf die Idee eines Paritätsgesetzes zu kommen muss man ein gänzlich anderes Verständnis von Demokratie und Wahlen haben, als die meisten Leser hier.
    In der Demokratie wird Macht nur auf Zeit verliehen und das schließt denknotwendig die Möglichkeit ein, daß nach der Wahl von den Wählern als Solche erkannte Fehlentscheidungen rückgängig gemacht werden können. Darüber hinaus ist der Wähler darin frei, nach welchen Kriterien er seine Stimme vergibt – im Idealfall wird er sich für den Kandidaten und die Listen mit den Personen entscheiden, von denen er erwartet, daß die die für das Land besten Entscheidungen fällen werden. Das schließt im Prinzip aus, daß sich im Wahlergebnis die Zusammensetzung des Wahlvolkes widerspiegelt.
    Erleuchtete und ihre gläubige Gefolgschaft können nicht wahrhaben, daß ihre Entscheidungen falsch gewesen oder vom Wähler nicht goutiert werden. Daher ist allen Glaubensgemeinschaften und um nichts anderes handelt es sich bei den Predigern des Sozialismus, Kommunismus, des Klimawandels und der Coronapandemie, gemein, daß sie dem Souverän einer Demokratie, nämlich dem Volk zutiefst misstrauen. Damit dieses nicht auf die Idee kommt selbst zu denken und die Erleuchteten Wissenden zu hinterfragen ist es in deren Logik nicht nur legitim sondern geradezu geboten, wenn man schon von Wahlen abhängig bleibt, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß der von den Erleuchteten als einzig richtig erkannte Weg weiter beschritten wird. Diese Mittel sehen wir in der aktuellen Medienlandschaft und der Politik mit Hochdruck am Werk. Daß dieses Denken nur in eine Diktatur führen kann, wenn dem nicht rechtzeitig und rigoros Einhalt geboten wird ist hier ebenfalls vielen ersichtlich.
    Bei Änderungen des Wahlrechts in einer Demokratie, die den Namen verdient, kann es nur darum gehen, dem freien Willen des Wählers, der ja der Souverän ist, besser Ausdruck zu verleihen. Wenn es daher um die Regeln der Aufstellung und Stimmzuordnung geht wäre es eigentlich nur legitim, den Wählern die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens zu eröffnen und damit seinen Willen über die Zusammensetzung einer Liste ÜBER den der aufstellenden Partei zu stellen. Dann kann wer möchte seine Stimme nur weiblichen Kandidaten geben, oder Brillenträgern, oder nur Kandidaten mit Doktortiteln. Das wäre dann der zu respektierende Wille des Wählers.
    Aber wofür sich der Wähler FREI entscheiden würde, ist ja den Verteidigern von derlei Paritätsgesetzen egal …

    • „In der Demokratie wird Macht nur auf Zeit verliehen“.

      Das ist es ja gerade, was die linksgrünen Diktatoren in spe auf ihrem Weg zur kulturmarxistischen Diktatur stört. Genau das wollen sie ändern. Demokratie interessiert die doch einen feuchten Kehricht!

  26. GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
    Männer und Frauen sind aber nicht gleich.
    Eine kleiner Unterschied.

    • Woher kommt nur dieser Blödsinn, dass alle Menschen „gleich“ sein sollen?
      Alleine, wenn man auf der Straße die Augen aufmacht, erkennt man doch, dass das gar nicht sein kann.
      In der „Declaration of Independence“ heißt es, „that all men are created equal“ – was die erste Übersetzung ins Deutsche so widergibt:
      „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit. Daß zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu seyn dünket. Zwar gebietet Klugheit, daß von langer Zeit her eingeführte Regierungen nicht um leichter und vergänglicher Ursachen willen verändert werden sollen; und demnach hat die Erfahrung von jeher gezeigt, daß Menschen, so lang das Uebel noch zu ertragen ist, lieber leiden und dulden wollen, als sich durch Umstossung solcher Regierungsformen, zu denen sie gewöhnt sind, selbst Recht und Hülfe verschaffen. Wenn aber eine lange Reihe von Mißhandlungen und gewaltsamen Eingriffen, auf einen und eben den Gegenstand unabläßig gerichtet, einen Anschlag an den Tag legt sie unter unumschränkte Herrschaft zu bringen, so ist es ihr Recht, ja ihre Pflicht, solche Regierung abzuwerfen, und sich für ihre künftige Sicherheit neue Gewähren zu verschaffen.“

      Jefferson und die Männer um ihn kannten die Menschen scheints gut.

  27. Wenn es auf eine Räterepublik hinausläuft, dann wäre das der Vorläufer einer kommunistischen Eine-Partei-Dikatatur, in der sich alle Räte zusammengeschlossen haben. Wo wird eine Grenze einer solchen eifersüchtig über ihre Anliegen wachende Räte-Palavergesellschaft gezogen? Werden die Berufsgruppen beachtet und Gruppen mit bestimmten körperlichen Gebrechen Behaftete? Fängt man mit dieser Verästelung erst an, dürfte es schwer werden, Grenzen zu ziehen! Wenn nun schon die Hälfte aller – sowieso viel zu vielen – Abgeordneten Frauen sein sollen, wie viele Transsexuelle müssten dann einen Sitz erhalten?
    Aber schon mit dem Vorhaben, 50 % aller Sitze mit Frauen zu besetzen, obwohl in bestimmten Parteien nur ca. 20 % der Parteimitglieder Frauen sind, wird das Leistungsprinzip mit Füßen getreten, denn es ist wohl kaum anzunehmen, und das wird täglich durch die Politik bestätigt, dass diese 20 % die Intelligentesten und die Besten wären.
    Was wir erleben dürfen, ist eine kindische Feministisierung der Gesellschaft. Man kümmert sich um lächerliche Randerscheinungen, um Befindlichkeiten, man will eine paradisische kleine Welt der Idylle schaffen ohne Konzept, ohne geistige Durchdringung der Folgen der lächerlichen Ideen. Das beginnt bei der Sprachverhunzung hin zu unbenützbarer Sprache auf dem Niveau eines Kleinkindes, der Längung der Sprache bis zur völligen Unverständlichkeit und Unpräzision bis hin zu dem Glauben, dass ohne fossile Brennstoffe und Atom der Wohlstand bzw. die große Masse der Menschheit am Leben erhalten werden könnte, dass die Abschaltung von den paar Kohlekraftwerken mit 171 Mrd. kW/h/J. (28,2 %), während rd. 1400 große Kohlekraftwerke mit jeweils mind. 30 MWh derzeit gebaut werden, irgendetwas bewirken könnte, angenommen, dass CO2 tatsächlich die große Rolle spielen würde – was es nicht tut! Die Liste könnte noch schier beliebig fortgesetzt werden, denn letztlich geht es um das Mithaltenkönnen in der Wirtschaft, die abhängig ist von der Wissenschaft und nachfolgend der Technik. Eine Genderprofessorin schafft keine Innovation, die den Fortschritt vorantreibt. Das tun nur die produktiven Geister, die in den Naturwissenschaften entdecken und Technologien entwickeln. Das jedoch interessiert die Quotenfrauen und -qeer wohl kaum, jedenfalls ist mir nichts davon bekannt.
    Dieses Land wird mit diesen Politikern ganz sicher nicht in eine schöne Zukunft gesteuert, sondern gewiss in eine dumpfe, trübe und nichtssagende Zukunft auf dem Niveau eines 3. Welt-Landes. Das Land benötigt Können, Wettbewerb, Konkurrenz, Anstrengung, nicht Eia-popeia-Schwachsinn.

    • Die Quote zur Einbeziehung der Frauen wird nur gedacht sein als Türöffner für eine Quote für die neuen Menschen aus aller Herren Länder in unsere Parlamente. Wie auch die Rabbiner in der Bundeswehr gedacht sind, den Weg für die Imame zu öffnen.
      Wie viele Moslems gibt es in der Truppe inzwischen?
      Und wie viele Soldaten jüdischen Glaubens?

  28. Gibt es außer den Deutschen noch ein anderes Volk, das seine eigene Abschaffung als oberstes Staatsziel in die Verfassung schreibt?

    Merkel hat das Amt des Bundeskanzlers so total zur persönlichen Beute gemacht – ihm seine Würde gnommen – daß in der Folge sogar ein Rober Habeck als Bundeskanzler vorstellbar geworden ist.
    O tempora, o mores !

  29. Das Land Thüringen muss den Prozess bezahlen, ja leider der Steuerzahler und nicht die Verursacher. So sieht Haftung aus.
    Ich denke, dass Frauen und Männer in unserem Land vieltausendfach problemlos und mit gegenseitiger Achtung miteinander umgehen und zusammen arbeiten. Da braucht es keine Schreihälse aus linken und vorgeblich feministischen Kreisen. Welche normale. Frau und welcher Mann haben das auf der Prioritätenliste? 4

    • Vor Jahren hielt ich eine Frauenquote auch für notwendig. Seitdem aber Merkel und ihre Ministerinnen so schlagend bewiesen haben, dass Frauen es NICHT besser können als Männer, habe ich auch etwas gegen Quoten.

  30. Die Frauen, Diversen, Androgynen und verweiblichten Männer werden nicht locker lassen, ihre Quoten doch noch irgendwie durchzusetzen. Vielleicht kriegen sie es irgendwie noch hin, die AFD verbieten zu lassen. Dann hätten wir quasi wieder eine SED und der Weg wäre frei.
    So sad.

    • Die SED gibt’s doch schon wieder: das Altparteienkartell.

      Da die AfD eine demokratische Partei ist, kann sie nur mittels Verfassungsbruchs verboten werden. Dann käme es darauf an, ob es noch genügend Verfassungsrichter gibt, die zur Verfassung stehen. Denn diese könnten ihnen einen Strich durch die Rechnung machen.

  31. Seit wann interessiert denn die Blockparteien das Grundgesetz ? MERKELRECHT ist deutsches Recht…..

  32. Es wird nicht „historisch“ bleiben, da Link*Innen und Grün*Innen bereits angekündigt haben, gegen das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen und weiterhin auf das Paritätsgesetz setzen zu wollen (Quelle: welt.de). Und dass man nicht passende Ergebnisse passend machen kann, ist ja gerade in Thüringen nichts Neues.

    • Das BVG wird die Klage ohne tiefere Prüfung aus formalen Gründen abweisen. Rein aus Zuständigkeitsgründen. Für das Wahlgesetz in Thüringen ist eben Thüringen zuständig und nicht der Bund und damit ist das Thüringer Verfassungsgericht zuständig. Selbst wenn die BR beschließen würde, ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen zu beschließen, wäre noch nicht klar, inwieweit das Landesrecht überlagern würde.

      Und gegen ein solches Gesetz würde sicherlich auch die AfD klagen

  33. Warum ist das deutsche Grundgesetz keine Verfassung? Es fehlt die Zweckbestimmung des Staates. (vgl. z.B. Schweizerische oder US-Verfassung)

    Auch daher die Suche nach immer neuen Aufgaben.

    In der Präambel heißt es dafür: „…von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen…“

    Übrigens bei den Schweizern: „…dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht…“

  34. Was ist eigentlich an einer festgelegten vorgeschriebenen Quote nach Gerschlecht, Herkunft oder sonst etwas, gerecht?
    Eine festgelegte Quote ist nach meinem Veerständnis eine Bevorzugung Derer die zu der Quote gehören und eine Benachteiligung, Diskriminierung aller Anderen.

    • Wenn man die Macht der NGOs erkennt – auch die einer Neubauer, die angeblich für so was wie fff durch die Anstalten tingelt, kann man sich eh Gedanken machen, was dieser hoch finanzierte Zirkus in den Parlamenten noch bringt – zumal im jetzigen, teilweise bereits „skalpierten“ Zustand.

      • Immer wieder kommt mir der Gedanke, in Deutschland müßte eigentlich einmal die „einfache“ Arbeiterschaft, die meist geringschätzig als minder qualifiziert, ungebildet zu blöde postoliert wird (z.B. Reinighungskräfte, Müllabfuhr, Handwerker, Facharbeiter) einen Generalstreik machen, wie dies in anderen Ländern schon öfter war. da würde ganz schnell alles zusammenbrechen. Dann mal sehen was diejenigen, die sich selbst zur „Elite“über andere erheben zu Stande bringen.
        Einm „Jüngling“ der auch regelmäßig an Frteitagsdemos teilnahm hat als Mangel bestand voll Allüren auf dem Feld geholfen. Als er dies eine gewisse Zeit gemacvht hatte, meinte er er wäre dadurch zu wesentlich anderen Erkernntnissen gekommen, Seine Einsdtellung hätte sich dadurch geändert.

      • Alle, die streiken wollen, müssen sich, verdammt noch mal, die Erlaubnis dazu selbst geben.
        Es wird kein Aufruf kommen – einfach zu Hause bleiben, aus welchen Gründen und wie lange auch immer, ist angesagt.

      • Wenn einzelne streiken bringt das aber meist wenig.
        Bei einem Generalstreik bricht ganz schnell alles zusammen und ist sofort spürbar unangenehm und wird mit zunehmender Dauer „bedrohlicher“
        Generalstreiks in Anderen Ländern waren schon. Aber wir sind ja in Deutschland, der deutsche „Michel“ maxcht so etwas nicht, der ist braver Untertan. Oder ist er dopch nicht so brav? In der ehemaligen DDR waren viele nicht so brav und was haben sie erreicht? Nunmehr ist fast das gleiche System von ehemaligen DDR Systemanhängern wieder errichtet und soll immer rapider vollendet werden.
        „das System ist gescheitert, wir müssen es in etwas anderer form wieder aufbauen, denn es ist das einzig richtige“
        Hat dies AM, die heutige Führerin wirklich gesagt oder nicht?
        Die Realität / das Ist spricht die beste Sprache.

  35. Die Grünen erwägen, vor das BVG zu ziehen? Welches verfassungsmäßige Recht soll denn verletzt sein?

  36. EINE PAUSE?

    Ich bin da nicht so optimistisch. Die Vergewaltigung unserer Gesellschaft läuft auf vollen Touren. In den Schulen läuft die linksgrüne Indoktrination mit voller Wucht weiter. Und sonst auch. Dabei gehen biederer Hausfrauen-Mutti-Feminismus, linksanarchistischer Feminismus und die Gender-Antiwissenschaft drittrangiger Nanny-“Akademikerinnen“ eine unheilvolle, höchst unappetitliche und wohl auch äußerst destruktive Symbiose ein.

    Und dann bin ich auch kein Jurist. Daher frage ich hierim Forum an, wie endgültig dieses Urteil ist, oder ob es nicht noch (worauf man gefasst sein muss) revidiert werden kann. Unser Land (wovon Thüringen ja nur ein kleiner Teil ist) bewegt sich seit einigen Jahren auf einem Seuchentrip. Ein Teufelskreis jagt den anderen. Wie sollen wir da wieder raus kommen? Fast muss man auf eine kosmische Katastrophe hoffen (z.B. Meteoriteneinschlag), um das wieder gerade zu rücken.

    Besonders grotesk: die Wirtschaft, die sich natürlich immer am Mainstream orientiert (wegen Kundenverhalten, etc.) ist mittlerweile auch auf dem linksgrünen Trip. Damit schaufelt sie sich zwar ihr eigenes Grab, aber es gibt in diesem Staat viele, die an ihrem Ast sägen, ohne es zu merken.

    Wichtiger als dieses Urteil wäre, dass die AfD in Regierungsverantwortung kommt. Wenn in einem Bundesland wie Thüringen aber immer noch ca. 30% die landeszerstörerischen Kommunisten wählen hat man da wenig Hoffnung.

    So gesehen ist dieses an sich erfreuliche Urteil lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein.

  37. Und weiter gehts….
    „Die Fraktionen von Linken und Grünen im Thüringer Landtag können sich einen neuen Anlauf für ein Paritätsgesetz vorstellen. Die drei abweichenden Stimmen der Verfassungsrichter hätten gezeigt, dass es aus juristischer Sicht noch Spielräume für den Gesetzgeber gebe, die abwechselnde Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen vorzuschreiben, sagte die Linke-Fraktionsvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow am Donnerstag in Erfurt“

    Das ist die Vorzeigedemokratin mit dem Blumenstrauß.

  38. Auf den – selten nur angesprochenen – Punkt!
    Stichwort „Räterepublik“!!!
    Und der Michel begreift die Salamitakik nicht.
    Meckert ein wenig an so Manchem herum, toleriert dabei so Vieles und sieht einfach nicht, wie und dass Scheibchen für Scheibchen von seiner „Wurst“ abgeschnitten wird.
    Ich sage ihm: Bedenke nicht nur die Folgen dessen was du tust (oder nicht tust), sondern auch die Folgen dessen was die Anderen tun. –

  39. Quotierungen bei Wahlen laufen auf eine Art von Ständestaat hinaus und hat mit freien Wahlen in einer Demokratie nichts mehr zu tun. Warum sollten alle möglichen Gruppen, Berufsstände, Minderheiten u.s.w. nicht auch auf Quotierungen bestehen können, wenn die Quotierung nach Geschlechtern rechtlich durchgehen sollte?
    In meinen Augen sind Linke , Grüne und SPD keine Demokraten mehr sondern Postdemokraten und reaktionäre Ständestaatler.

    • Da haben Sie etwas ganz Wichtiges angesprochen. Mit der Geschlechterquote hätte man den Geist aus der Flasche gelassen. Peu à peu wären immer mehr Quoten durchgesetzt worden: Migranten- (zu unterscheiden Nordeuropäer- von Orientalen-) , Mohammedaner-, Hindu-, Schwarzen- (unterschieden selbstverständlich nach Afroamerikaner- und Afrikaner-), Chinesen- (davon zu unterscheiden Japaner-), Zigeuner-, Atheistenquoten und wahrscheinlich noch viel mehr Gruppen, die „gesellschaftliche Teilhabe“ fordern.Das wäre das Ende des GG. Leider merken das die „Volkserzieher“ nicht. Gestern abend geiferte eine Kommentatorin, ich glaube vom MDR, wie rückständig doch das Thüringer Verfassungsgericht sei. Ein Seitenhieb auf die AfD, die (sinngemäß) aus alten weißen Männern bestehe, durfte natürlich nicht fehlen. Als ob das Geschlecht etwas mit der Qualifikation zu hätte!

  40. Die Haltung von Merkel zu Recht und Gesetz muesste sich inzwischen herumgesprochen haben, stört aber nur wenige. Gespannt sein darf man auf das BerVG, falls es Gelegenheit erhaelt, das GG zu verteidigen. Ob es zu derselben Entscheidung gekommen waere, wage ich sehr zu bezweifeln. Es ist spaetestens mit dem neuen Vorsitzenden zu einem „Merkel gericht“ mutiert (worden) und hat sich bereits in der Vergangenheit als aeusserst „flexibel“, um nicht zu sagen regierungsfreundlich politisch, bei der Auslegung (in der Sache wurde eher neues, passendes „Recht“ geschaffen und der politische Ermessensraum bis zur Grenzenlosigkeit erweitert) und Anwendung nicht weniger GGartikel erwiesen. Man darf gespannt sein.

  41. Wieder einmal hat ein Gericht sich als letzte Bastion der Verfassungstreue erwiesen. Dafür gebührt ihm Anerkennung – obwohl das natürlich nur seine Pflicht ist. Wahrscheinlich sind die meisten Juristen doch nicht so rechtsvergessen wie so viele Abgeordnete. Ironischerweise werden gleichzeitig (alle) Parteien gestärkt.

    Nun bleibt nur noch, die Verfassung, das einzige Fundament des Staates, selbst außer Kraft zu setzen…wie der Autor andeutet.

    • Ich frage mich, mit welchen Argumenten die drei Richter ihre andere Ansicht begründet haben. Nicht, daß sie nicht anderer Ansicht sein dürften, aber was ist an Artikel 3.3 GG so schwer zu verstehen?

    • Bedenken Sie bitte: Wo kein Kläger, da kein Richter. Besonderer Dank geht an die AfD, die sich hier wieder einmal als Hüterin unserer Verfassung verdient gemacht hat.

  42. Da bin ich ja mal so richtig auf die Kommentare in den MSM gespannt!

  43. Ehre wem Ehre gebührt:
    Danke AFD
    Danke Björn Höcke

  44. Vor einiger Zeit hätte ich mir noch vorstellen können, daß die AfD mit der CDU koaliert (auf Bundes- u. Länderebene), um ein festes Bollwerk gegen Rot-Rot-Grün zu bilden.
    Allerspätestens nach den Ereignissen in Thüringen kann man das vergessen, die CDU ist inzwischen selbst rot-grün gefärbt.
    Diese Gerichtsentscheidung ist äußerst bedeutsam, deswegen wird sie in den staatlichen Medien auch kaum veröffentlicht.

  45. Die wutschäumenden Tranformatoren geben keine Ruhe und erkennen ihre krachende Niederlage beim Thüringer Verfassungsgericht nicht an. In der WELT lese ich „Linke und Grüne bestehen auf Paritätsgesetz und erwägen Klage in Karlsruhe“.
    Frage an Juristen. Steht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über dem Landesverfassungsgericht in Thüringen und könnte dessen Urteil möglicherweise aufheben oder ist die Rechtsfindung in Thüringen auch die Meßlatte, die für die Karlsruher Richter zur Richtschnur für ihr Urteil zu sein hat? Ist eine Klage in Karlsruhe überhaupt zulässig, wenn ja mit welcher Begründung?

    • Das BVerfG steht nicht über den Landesverfassungsgerichten, da der Prüfungsmaßstab verschieden ist: Das BVerfG prüft am Maßstab des Grundgesetzes, die Landesverfassungsgerichte am Maßstab der jeweiligen Landesverfassungen. Sofern das Grundgesetz und die Landesverfassungen inhaltsgleich sind, kann es allerdings zu widersprechenden Entscheidungen kommen, wobei sich die Landesverfassungsgerichte im Zweifel am BVerfG orientieren werden.

      • Wenn Ich Sie richtig verstehe, kann das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten nicht aufheben, Landesverfassungsgerichte können sich allerdings an Entscheidungen des BVerfG zur Rechtsfindung orientieren. Gilt das auch umgekehrt? Ist eine Klage in Karlsruhe überhaupt zulässig für Angelegenheiten, die das Landesverfassungsgericht in diesem Fall in Thüringen zu entscheiden hat?

      • Das BVerfG kann eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts nicht mit der Begründung aufheben, dass diese die Landesverfassung verletzt hat, denn diese prüft das BVerfG nicht. Das BVerfG kann die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts nur dann aufheben, wenn diese das Grundgesetz verletzt. Es kommt also immer darauf an, ob neben der Landesverfassung auch das GG einschlägig ist. Die Grundrechte der Landesverfassungen sind in der Regel deckungsgleich mit denjenigen des GG. In unserem Fall müsste man also prüfen, inwieweit die vom Landesverfassungsgericht durch das Gesetz als verletzt angesehene Regelung eine Entsprechung im GG hat und dort nochmal vom BVerfG überprüft werden kann.

    • Geplant ist keine Klage in Karlsruhe, sondern eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, über die dann nach zu erwartender Klage , das BVG entscheiden würde. Ob dabei das Landeswahlrecht gegenüber dem Bundeswahlgesetz untergeordnet wäre, ja das wäre dann Thema einer gesonderten Klage.

      Zudem will man ja das ganze jetzt zu einer Suppe mit der Reduzierung der Abgeordneten werfen und so das Ganze verbrämen. So zumindest die grüner Ministerin gestern im DLF.

      Das eigentlich Bedenkliche ist etwas anderes. Wie auch in Brandenburg oder in Berlin die „Mietpreisbremse“ werden offensichtlich verfassungswidrige Gesetze durchgepeitscht, die dann von der Gerichten wieder eingefangen werden muss. Es werden , siehe Berlin, Tatsachen erst einmal geschaffen, die dann erst einmal wieder zurückgeschraubt werden müssen und die Schäden sind schon eingetreten uns teilweise irreversibel. Genau diese Vorgehensweise trägt eine diktatorische Handschrift und erinnert an Erdogans Motto: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufspringen, bis wir am Ziel sind“

  46. Man fragt sich tatsächlich immer häufiger, ob diese hoch alimentierten Politiker es mit dem sinnentnehmenden Lesen nicht so haben – „…benachteiligt oder bevorzugt werden“ sollte doch für jeden Hilfsschüler eindeutig sein, aber es gibt leider keine Dummheitsgrenze nach unten mehr bei diesen Kommunisten und blutroten Sozialisten.

  47. Die schweizer NZZ brachte es in ihrem Kommentar auf den Punkt:

    „Konservative CDU- und FDP-Wähler dürften sich von ihren Parteien einmal mehr im Stich gelassen fühlen.“.

      • Die Selbstbewahrung-Erhaltung ist Teil des Konservativen.Darauf aufbauend ist für mich Evolution.Wenn ich nicht mehr existiere,kann auf Nichts mehr aufgebaut werden. Anpassung und Weiterentwicklung ist individuell.

    • Tun sie aber nicht. Ich habe das Gefühl die meisten CDU/FDP Wähler finden die Idee gut, jedenfalls die die noch in der Partei sind.

  48. Sie glauben doch nicht wirklich dass das Urteil historisch so bewertet wird? Die Leute die die Geschichtsbücher schreiben sind voll auf Linie, ergo ist das Urteil natürlich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und die Richter sowieso AfD-nahe Patriarchen. SO wird das offiziell bewertet werden.

    • Politik schreibt die eine „Geschichte“.
      Die ANDERE „Geschichte“ schreibt eine spätere Geschichte 😉

  49. – Ausgerechnet der AfD wird Verfassungstreue bescheinigt –
    Die konservative demokratische AfD war schon immer Verfassungstreu.
    Die AfD hat schon immer für Gesetz, Recht und Ordnung in unserem Land gekämpft und sich dafür vehement eingesetzt.
    Und sie wird das trotz massiver Gegenwehr der Linksradikalen und der L-Presse auch weiterhin tun.
    Wie man aber nun zum wiederholten male, jetzt sogar juristisch vom Landesverfassungsgericht bewiesen und bestätigt, Beweis-sicher sehen kann, kommen die Deutschland- und Verfassungsfeinde nach wie vor aus den dem linken Teil des CDU-Merkel-Flügel und den anderen, den genauso schlimmen und gefährlichen linksextremen LinksRotGrünen Parteien.

  50. Unfaßbar ! Linke und Grüne bestehen weiterhin auf dem Paritätsgesetz und erwägen sogar einen Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Ich hoffe, daß sie dort die nächste Klatsche erhalten werden. Lächerlicher kann man sich nicht machen !

  51. Heute in NDR Info habe ich ein Interview mit einer weiblichen Person der Universität Kassel (?) gehört, die hat das natürlich alles anders gesehen. Leider habe ich den Namen der Dame nicht behalten. Ich habe darauf hin sinniert, was wäre wenn ich eine Männerpartei gründen würde. Damit führt sich doch dieser Quotenquatsch ad absurdum.

    Ich habe Zeit meines Berufslebens mit Frauern zusammengearbeitet die es zu etwas gebracht haben, und sie sind/waren stolz auf ihre Leistungen. Quotenvorteile wollte niemand von ihnen, im Gegenteil

    • Es war Frau Prof. Dr. Silke Laskowski . Sie hat am Brandenburger Paritätsgesetz “ maßgeblich “ mitgewirkt … .Hat heute auch im DLF monologisiert . Interview konnte man das nicht nennen , wie stets im Grünlinksfunk, wenn die Marschrichung stimmt … .

  52. Ich habe gerade gelesen, dass die Linken und ihre Unterstützer nicht nachgeben wollen und erwägen zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

    Dabei wäre alles ganz einfach:
    CDU, AfD und FDP haben die Mehrheit im Thüringer Landtag.
    Diese Parteien könnten jederzeit ein neues Gesetz beschließen.

    Sie müssen dies nur „wollen“.

    • Was CDU und FDP wollen, haben wir ja nun gesehen. Für meinen Teil ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. → Hoch- und Landesverrat → Aufhängen.

      • Njet. Das machen nur inter-, und nationale Sozialisten.

      • Da diese Politik das Schlechteste in uns allen ans Tageslicht fördert, kann keiner sagen, zu was er sich noch alles herausgefordert sehen wird.

  53. Das Urteil hat keine bundesweite Gültigkeit, bin gespannt, wie man damit umgeht. Im Zweifel schlägt Ideologie die Verfassung, auch wenn man viele Demonstranten in letzter Zeit sieht, die eine Ausgabe des Grundgesetzes über den Kopf halten.

  54. Urteil fiel 6 gegen 3 – d. h. 3 Verfassunsrichter hätten diese eklatante Verletzung unserer Grundprinzipien durchgewunken?

    Das macht mich mehr besorgt, als ich mich über dieses Urteil freuen kann: nur noch zwei der Richter, die diesen Namen noch verdienen, gegen Grünlinksirre (die ja auch bereits zuhauf im BVerfG sitzen) austauschen – und das war’s mit unserem freien Rechtsstaat!

  55. Sie werden es wieder versuchen, nur vielleicht vorher die Verfassung ändern, die Mehrheit dazu haben sie ja. Deutschland hat fertig, Europa hat fertig, ich wandere aus.

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