Seit 2015 kämpft der im Frankfurter Büro des Handelsblatts tätige Norbert Häring dafür, dass er seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen kann. Es hat einen langen Weg beschritten, immer neue Urteile erstritten, Niederlagen einkassiert und weitergemacht. TE hat immer wieder darüber berichtet. Jetzt hat ihm das Bundesverwaltungsgericht Recht gegeben: Man kann seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen. Das klingt zunächst etwas sonderbar. Warum mühselig mit Bargeld hantieren, wo es doch bequeme Daueraufträge leisten?
Doch hinter Härings Kampf steckt ein doppeltes Ziel: Einerseits will er, dass die Rolle des Bargelds wieder gestärkt und nicht durch elektronisches Geld schrittweise ersetzt wird. Dafür gibt es gute Argumente – elektronische Zahlsysteme schaffen den gläsernen Bürger, dessen wirtschaftliches Handeln, konsumieren und verdienen lückenlos nachvollzogen werden kann.
Vom Bargeldfreund zum Rundfunkfeind
Das ist der eine Grund. Der andere ist, dass Häring wie viele andere sich über die ständigen Gebührenerhöhungen der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten ärgert. Und mit Bargeld ärgert er die Anstalten zurück, und wie. Am Anfang stand daher auch, dass er die übliche GEZ-Zahlungsaufforderung zurückgewiesen und angeboten hat, seine Gebühren zu bezahlen – allerdings bar.
Höflich schrieb Häring an die Gebühreneinzugszentrale:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.
Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 Bundesbankgesetz Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.“
Nun haben die Rundfunkanstalten keine Schalter, an denen man seine monatlichen 17,50 € bequem einzahlen könnte. Nicht einmal in den Landeshauptstädten, wo die Regionalsender wie der Hessische, Bayerische oder Westdeutsche Rundfunk ihre zahlreichenVerwaltungspaläste, Studios und Sender unterhalten, kann man beispielsweise beim Pförtner die Gebühr entrichten. Die Gebühreneinzugszentrale, die seit ein paar Jahren so beschönigend wie manipulativ gemäß ARD-Framing „Gebührenservice“ genannt wird, hat es sich bequemer gedacht und bequemer gemacht: „Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 9 Abs. 2 Satz 2 RBStV) in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (dort in § 10 Abs. 2).“
Gebetsmühlenhaft wurde wiederholt:
„Die Zahlung des Rundfunkbeitrags können Beitragszahlende komfortabel via SEPA-Basislastschrift, per Dauerüberweisung oder per Einzelüberweisung erledigen. Formulare zur Änderung der Bankverbindung oder der Zahlungsweise finden sich auf unserer Website rundfunkbeitrag.de und können bequem online ausgefüllt werden.“
Praktisch alle Medien berichteten in diesem Sinn, und das steigerte sich, nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof Häring zunächst abgeschmettert hatte – in einem „Faschingsurteil“, wie er das Urteil mit seiner hanebüchenen Begründung verspottete. Dort faselten die Kassler Richter über moderne Wege, die das Bundesbankgesetz gewissermaßen überholt hätten – bargeldlos zählt.
Das Problem der Regelungen zur bargeldlosen Zahlung ist tatsächlich, dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen, erklärten dazu ARD und ZDF. „Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.“ Der Intendant des hessischen Rundfunk sah durch Bargeld-Zahlung sogar die Demokratische Grundordnung gefährdet.
Häring gibt nicht auf
Aber Häring stritt weiter. Sein Hauptargument ist auch nicht so einfach von der Hand zu weisen. In § 14 des Bundesbankgesetzes heißt es klar und eindeutig: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Starke Gesetze brauchen wenig Worte. Für Nicht-Juristen: Wer mit Bargeld ankommt, kann damit seine Schulden bezahlen; Scheine müssen angenommen werden – allerdings nicht Münzen, sondern eben nur Scheine. Bargeld kann vom Gläubiger nicht abgelehnt werden. Genau das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch 27.3. hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mündlicher Verhandlung über Härings Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags beraten und in einem Vorlagebeschluß entschieden, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg drei Fragen zur Klärung vorzulegen, die die geldrechtliche Kompetenzverteilung zwischen EU und Deutschland betreffen. Es hat das laufende Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof vorgelegt aber deutlich gemacht, dass es für Deutschland den Bargeld-Paragraphen des Bundesbankgesetzes für relevant erachtet. Über die Bewertung werden wir berichten. Die zentrale Frage ist: „Lässt das Unionsrecht Raum für Regelungen, die für bestimmte hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten eine Zahlung mit Euro-Banknoten ausschließen?„ Damit sind die Rundfunkanstalten gemeint, die für sich in Anspruch nehmen, über dem Bundesrecht und dem Artikel 14 Bundesbankgesetz zu stehen: Denn in den Landesrundfunkgesetzen ist die Bar-Zahlungs ausgeschlossen. Aber dies gilt natürlich auch für andere öffentliche Körperschaften, die für sich das Bargeld bereits abgeschafft haben.
Für Häring könnte zukünftig der Weg frei zur Bar-Bezahlung frei sein. Wenn das Landesrundfunkrecht doch nicht die Geldordnung bricht, könnten die Härings dieser Welt, die der Zwangsrundfunkgebühr eines auswischen wollen, zur nächsten Bank oder Sparkasse gehen und dort ihren Beitrag bar einzahlen. Das wäre allerdings teuer. Je nach Bank werden dafür 2 €, bei vielen Banken bis zu satte 15 € oder sogar noch mehr einkassiert. Längst hat man die Barzahlung teuer gemacht, vielleicht sogar zu teuer, um das Bargeld zu verdrängen.
Die entscheidende Frage wird dann zentral: Wer zahlt dann die Gebühr der Bareinzahlung? Carlos Gebauer, Härings Anwalt, argumentiert kühl nach herrschender Gesetzeslage: „Wenn der Gläubiger, also die GEZ kein Bargeld akzeptiert, muss die GEZ die Kosten der Überweisung übernehmen“. Denn Gläubiger haben eine Annahmepflicht – und erfüllen sie diese nicht, geraten sie in Annahmeverzug und müssen die daraus entstehenden Mehrkosten wie die happigen Bareinzahlungsgebühren selbst übernehmen.
Damit verpuffen auf einen Schlag ein großer Teil der Rundfunkgebühren zu Gunsten der Banken, die an diesen Transaktionen verdienen. Statt ins Programm fließen die Gebühren an die ohnehin notleidenden Banken. Denn das zu Grunde liegende Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 ist streng und kleinteilig und sehr illustrativ: Es ging damals um einen Billigflieger, der seine niedrigen Preise mit Gebühren heimlich aufbessert. Eine Barzahlung für Flüge war dort generell nicht möglich, alternativ zur Barzahlung konnten die Kunden mit Kreditkarten oder Zahlungskarten den Flugpreis entrichten, womit aber zwischen 1,50 Euro und 4 Euro Gebührenzahlung an die Fluggesellschaft fällig wurde. Da nicht unbedingt jeder Kunde eine solche Karte hat, führte der Verzicht auf Barzahlung automatisch zu Gebühren. Das sei nicht zulässig, entschied der Bundesgerichthof: Wenn man gebührenfreie Barzahlung unterbindet, dann sei es eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn man ihm Gebühren für die bargeldlose Zahlung abverlangt. Entscheidend ist, dass dem Kunden eine für ihn handhabbare Zahlungsmöglichkeit ohne Gebühren einzuräumen ist. Dies kann die Bar-Barzahlung oder auch die gebührenfreie bargeldlose Zahlung sein.
Mit der Entgegennahme einer Zahlung kommt der Unternehmer nur seiner Obliegenheit nach, eine vertragsgemäße Leistung des Kunden anzunehmen. Er muss dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist. (Quelle: BGH Xa ZR 68/09)
Der Schuldner jedenfalls hat das Recht, bar bezahlen zu dürfen, und zwar ohne Mehrkosten Punkt
Häring wird für ARD und ZDF teuer
Das bedeutet: ARD/ZDF müssen einen Weg finden, um den Zwangsbeitragszahlern einen einfachen Weg der Bar-Bezahlung zu eröffnen. Sie könnten zum Beispiel mit Sparkassen oder der Postbank entsprechende Verträge schließen, damit man dort seine Rundfunkgebühr einzahlen kann – aber billig wird es nicht. Denn längst gibt es Bürgerinitiativen, die über den Bezahlweg ihrer Rundfunkfrust Luft machen. Wer gewissermaßen jeden Tag mit 1 € oder so seine Gebühr abstottert, der wird zum Verlustgebührenzahler.
Längst aber haben ARD und ZDF eine breite Front von Gebührenfeinden gegen sich, die sich einen Spaß daraus machen, den Radiomoloch zu ärgern. Die Politik haben ARD und ZDF sich zwar längst zum Freund gemacht – so soll in Zukunft die Rundfunkgebühr Jahr für Jahr automatisch steigen. Ohne jede Bremse ist es ist absehbar, dass die 20 und dann schnell die 25-Euro-Grenze durchstoßen wird. Die Länderregierung unter Führung des SPD-regierten Rheinland-Pfalz haben sich genau dafür hergegeben. Aber ein Teil dieser Erhöhung fließt zukünftig an die Banken für den teuren Bargeldverkehr. Es ist keine weltbewegende Summe – aber sie wächst mit dem Frust der Beitragszahler, die ihre Einzugsermächtigung kündigen. ARD und ZDF geraten damit in eine Abwärtsspirale, wenn sie es weiterhin übertreiben: Ohnehin schon unbeliebt, steigert sich die Ablehnung und treibt immer noch mehr Bürger in die Barzahlung, die hohe Kosten verursacht. Im Netz kursieren Online-Petitionen und Protestgemeinschaften gegen Rundfunkgebühren; jetzt erhalten sie durchschlagkräftige Munition, um endlich ihrem Ärger Luft zu machen.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht für Deutschland entschieden; das Urteil ist damit vorerst wirksam. Aber das Verfahren wird, wie gesagt, dem Gerichtshof der EU vorgelegt. Der entscheidet meist staatsfreundlich – im Zweifel für den Staatsrundfunk. Die Vergangenheit hat insbesondere auch mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht gezeigt, dass es sich seiner ihm (grund)gesetzlich obliegenden Entscheidungskompetenz gerne entzieht, indem es geschickt entscheidungsrelevante Fragen an den EuGH weiterreicht – ganz im „europäischen Sinne“, versteht sich. Warum sollte das beim Bundesverwaltungsgericht anders sein, formuliert ein Leser sehr zutreffend?Aber die Norm des Bundesbankgesetzes, dass Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren ist, gilt auch in der Euro-Welt. Wird sie aufgehoben? Und in dieser belasten ARD und ZDF die Bürger mit vergleichsweise hohen Zwangsbeiträgen, nehmen für sich Sonderrechte in Anspruch, in welcher Form (nur bargeldlos) sie die Zwangsbeiträge eintreiben. Damit haben ARD und ZDF in der kommenden Zeit genau wieder die häßliche Gebührendebatte, die sie durch die Automatisierung der Beitragserhöhung eigentlich los haben wollte: Die Öffentlichkeit diskutiert über die Angemessenheit der hohen Zahlungen. Und wird dabei immer kritischer und renitenter.
Der Kampf um das Bargeld
Doch Härings Erfolg vor Gericht hat noch weitere Auswirkungen. Schrittweise haben sich auch staatliche Stellen und Behörden angewöhnt, kein Bargeld mehr zu akzeptieren. Versuchen Sie mal, ihre Steuern bar zu bezahlen! Die frühere „Finanzkasse“ gibt es nicht. Muss sie wieder eingeführt werden?
Denn eigentlich ist Häring kein Rundfunkhasser, sondern ein Bargeldfreund. 2016 erschien sein Buch „Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle“. Seither kämpft er dafür, das Bargeld nicht aufzugeben oder zurück zu drängen. Denn das Bargeld stirb leise und unauffällig, es hat viele Feinde: Die Banken, die lieber Gebühren für Kreditkarten kassieren; den Finanzminister, der die Bürger am liebsten durchleuchten würde, um ihnen nachzuspüren; die IT-Unternehmen, die gerne teure Anlagen installieren. Letztlich steht jetzt die Frage im Raum: Dürfen Bundes- und Landesgesetzgeber die Pflicht zur Bargeldabnahme abschaffen? Das Urteil zeigt aber auch, wie weit Deutschland seine Hoheit an die EU abgetreten hat.
Mit diesem Urteil ist erstmal eine Gegenposition dazu entstanden. Bekanntlich gilt der Kalauer: „Nur Bares ist Wahres“. Das lernen jetzt auch ARD und ZDF.
(aktualisiert Fassung 9.15)
An die Redaktion:
Es wäre sehr forward-looking und würde TE sicherlich von den Hauptstrommedien noch positiver differenziren, wenn TE bei solchen Meldungen immer auch einen Link auf die enstsprechende Pressemeldung/Urteil/Urteilsbegründung publizieren könnte, auf dass sich der geneigte Leser seine „eigene Meinung bilde“. Es dankt für die Berücksichtigung/Diskussion, TP.
Bei meiner Sparkasse kostet jede Überweisung, jede Durchführung eines Dauerauftrages und jeder Einzug 15 Cent. Muss mir das die GEZ erstatten?
Aufgabe des ör Rundfunks ist es laut BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag aus 2018, Vielfalt in der Berichterstattung zu gewährleisten und durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe zu bieten. Diesem Auftrag wird der ör Rundfunk nicht (mehr) gerecht. Da steckt das Problem und wieso sollte *dies* nicht justitiabel sein? Da hätte man zumindest 13% des Wahlvolks hinter sich, sicher auch einige Verwaltungsrichter.
Was soll es demgegenüber bringen, die Zeit von Verwaltungsrichtern mit Schikane-Quatsch wie diesem Barzahlungsverlangen zu binden? Was spricht denn hier gegen unbare Zahlung? Jeder Haushalt ist zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Die Zahlung ist kein Sachverhalt, der durch Barzahlung geheimgehalten werden müsste oder könnte.
Mag sein, dass die Rundfunkanstalten Barzahlungsverbote nicht qua Satzung verfügen können. Ein klägerischer Sieg wird aber absehbar nicht lange vorhalten, denn die „Mitgliedstaaten“ dürfen solche Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung vorsehen, solange andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden bestehen (Verordnung (EG) Nr. 974/98, Erwägungsgrund 19).
Hier irren Sie leider! Die diversen Rundfunkstaatsverträge sind faktisch Synchronisationsabmachungen zwischen den BRD-Bundesländern, um trotz des Mantras „Rundfunk ist Ländersache“ eine de-facto-zentralstaatliche Regelung zur finanziellen Belastung von so viel wie möglich Untertanen zu Gunsten des Staatsfunks zu erreichen. Mit privatrechtlichen Verträgen hat das gar nichts tun, es sind STAATSVERTRÄGE! Am ehesten ist dieses Vorgehen wie das Erheben einer Steuer zu verstehen. Aber es darf auf keinem Fall „Steuer“ heißen! So wurde es eben ABGABE genannt, und deshalb auch dieses absurd erscheinende Vorgehen.
Das ist alles richtig. Das hindert die GEZ aber nicht, Ihr Konto zu pfänden.
Ich zahle inzwischen als Familienvater mit studierenden Kindern inzwischen mehrfach an diesen Propagandaapparat. Wir nutzen diesen überhaupt nicht. Sobald das Urteil durch ist zahle ich bar. Dieser Verein gehört aufgelöst.
Will Herr Häring seine Rundfunkgebühren tatsächlich jedes Vierteljahr zu einer örtlichen Kasse tragen und dort Schlange stehen? Ich glaube, er will nur auffallen manchen gefallen.
Das zählbare Ergebnis wäre jedoch schlimmer als vorher. Die Gebühren würden wegen des Mehraufwands für alle steigen. Sonst bekommt man weiter nichts.
Ich habe sogar gelesen, es sei die Sache wert. Aber was für ein Es, welche Sache und welcher Wert? Der Unterhaltungswert?
Sehr geehrter Nicht-Mitstreiter gegen diese unverschämte Zwangsabgabe, ich selbst freue mich wie Bolle über jede Preis-.. äääh Beitragserhöhung. Jede „Anpassung“ läßt den Unmut (um es vorsichtig auszudrücken) wegen diesen staatlichen Konstrukts weiter anschwellen, da bin ich mir sehr sicher. Von mir bekommen die GEZ-ler jedenfalls keinen Pfennig freiwillig! Es gibt mehrere Möglichkeiten, den staatlichen Zwangseintreibungsmaßnahmen gewaltlos auszuweichen.
Man kann sich auf verschiede Art gegen Beitragshöhungen für den Rundfunk aussprechen. Zum Beispiel so wie ich.
Man kann andererseits aber auch als „Mitstreiter“ Fehler machen und vorhersehbar das Gegenteil erreichen. Wut und Schadenfreude sind schlechte Berater. An diesem Fall kann man gut sehen, wie sie auf einen selber zurückfallen.
Machen wir uns nichts vor. Der Staatsfunk wird schnell einen Ausweg finden und der „Verbraucher“ wird am Ende mehr zahlen als vorher. Das tägliche Berieseln mit „Demokratie“ auf allen Kanälen ist überlebenswichtig für die Verbrecher und Verbrecherinnen am deutschen Volk. Zum Dank gibt es die leistungslose Luxusversorgung bis zum Abwinken für die Auftragslügner unter der Führung der GEZ.
S. ist Kurde. Ein Kind der zweiten Generation. Wurde hier geboren. Hat studiert. Er hört im Vorbeigehen, wie zwei Polizisten türkisch miteinander reden. Der eine sagt zum anderen „Ich f**** die Mütter der Deutschen.“
Er schüttelt den Kopf. Wie kann man nur so naiv sein? fragt er. In wenigen Jahren haben wir Bürgerkrieg, seine Meinung. Damit steht er nicht allein. Für die Mehrheit jedoch ist das nicht so. GEZ.
Es wird höchste Zeit, den fälschlicherweise „Europäischen Gerichtshof“ genannten Konstrukt zu kippen. Denn wie Bryan Hayes in seinem Artikel „Warum der europäische Gerichtshof nicht legitimiert ist“ (https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/) schlüssig darlegte, hat dieses Konstrukt eigentlich keine Legitimation, schon gar keine demokratische und erst recht keine europäische. Dieses Konstrukt dient lediglich dazu, die nationalen Rechtssysteme auszuhebeln und die Bürger zum Vorteil der politischen Kaste zu entrechten! Dies wird mehr als deutlich in den zunehmenden Verweigerungen deutscher Gerichte bis hoch zum BVerfG, wichtige Rechtsentscheidungen selbst und für uns Deutsche verbindlich zu fällen. Bestes Beispiel: Abweisung der Klage gegen die Migrationspolitik Merkels durch Nichtannahme.
Wir sollten deren „Urteile“ so wichtig nehmen wie der in China umgefallene Sack Reis. Wie wir dieses Werkzeug der Brüsseler Endlager-Politiker stoppen können? Gehen Sie zur Europa-Wahl und machen Sie Ihr Kreuz an der richtigen Stelle! Was die richtige Stelle ist? Jedenfalls nicht bei bei den Deutschland-Zerstörer-Parteien CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE!
Zitat:“Für Nicht-Juristen: Wer mit Bargeld ankommt, kann damit seine Schulden bezahlen; Scheine müssen angenommen werden – allerdings nicht Münzen, sondern eben nur Scheine.“
Das ist grundsätzlich eine falsche Aussage. Münzen in Euro müssen nur bis zu einem Wert von 200 Euro oder 50 Stück angenommen werden. Deshalb sind Münzen auch beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Aber sie müssen eben in diesem eingeschränkten Bereich angenommen werden, wenn dies zur Begleichung einer Forderung dient.
Das Problem an Bargeld ist, dass es dafür einen schriftlichen Nachweis gibt: Den Geldschein selbst. Ein anderer Aspekt der Bargeldlosigkeit ist die Möglichkeit der Auslöschung einer Person (Unperson) qua Kontensperre. Selbst Zuwendungen durch andere wären bargeldlos nicht möglich. Unterworfener auf Knopfdruck.
Was machen eigentlich Leute, die aus Überzeugung kein Bankkonto führen? Werden die dann dazu zwangsverpflichtet?
Hätte nie gedacht, dass ich auf meine alten Tage noch ein Sozi werde.
Aber nun sage ich genau das, was die Roten zu Jugendzeiten meines Opas (war noch bei unserm Kaiser Wilhelm) an jeder Ecke rumkrakelten:
„Diesem System keinen Mann und keinen Groschen!“
Da muss ich Coco Perdidos kommentare Recht geben. Da wirds teurer. Na und, da Argumentier ich mal wie die befürworter der Zwangsabgabe: Das ist es mir wert!
Die bezahlen gerne mehr für gute Information und Sendungen *würg*: Da sag ich: Ich bezahl gerne mehr, um der Propagandamaschinerie Kleber an die Kette zu schmieren.
Jeder Euro gegen das System ist ein guter Euro.
Ich habe vor etlichen Wochen darum gebeten, mir mitzuteilen, wer die Vertragsparteien des sogenannten „Rundfunkgebührenstaatsvertrages“ sind. Mit vollständigen (!) Angaben wie : Name, Kurzbezeichnung, Anschrift, Organisationsform, Gesellschaftsform, Unternehmensform. Bis heute keine Antwort.
Der Intendant des WDR hat (in 2018 ?) in einem Interview stolz darauf hingewiesen, dass sie die neuen Techniken zur Analyse nutzen und auswerten. Zwinker, zwinker… Eigentor. Natürlich können diese Schurken schon lange mindestens auf die Sekunde genau auswerten, wer, wann, was, wie lange, von wo, mit welchem Gerät etc. angeschaut hat, pardon, das „Angebot“ genutzt hat.
Warum heißt es übrigens „…vertrag“ ? Als „…gesetz“ wäre es doch vermutlich viel unkomplizierter. Oder müsste es dann automatisch „…steuer“ heißen ?
Wer sind die Vertragsparteien ??? Mich hat keiner daran beteiligt. Wie es heißt (bitte selber suchen und leicht finden), sei es ein Handelsvertrag (sogar nach seemännischem Handelsrecht ?). Handelsverträge dürfen aber nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen werden. Ich habe auch nie einen „Kundenvertrag“, „Kaufvertrag“ und auch kein Abo abgeschlossen, mit dem ich das „Angebot“ hätte annehmen können.
Bevor mich jetzt wer auch immer beschimpft, mach dich kundig und dir selbst ein Bild davon.
Und sage DU mir : Wer sind die Vertragspartner und beantworte DU mir die o.g. Fragen, die ich an die Firma gestellt habe. Wahrheitsgemäß und ganz ausführlich bitte und mit exakten Quellenangaben. Was dann ja für jeden leicht zu überprüfen sein sollte.
Übrigens bekam ich neulich ein Schreiben, in dem man mir Ratenzahlung anbot. Zwar per Bankeinzug, aber immerhin.
Schauen Sie doch mal bei Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer nach. Die kritisieren schon seit Jahren sehr detailliert das Programm der ARD – leider erfolglos. Aber sie sind Insider und wissen garantiert, wie die Vertragspartner genau heißen. Und spätestens dann wissen Sie auch, ob der Verrag nach „seemännische Handelsrecht“ abgeschlossen wurde… 😉
Rundfunk ist Ländersache. Wenn man gleichwohl eine bundesweit einheitliche Regelung haben will, müssen sich die Länder also untereinander abstimmen und einig werden – deshalb der „Staatsvertrag“ zwischen den 16 Bundesländern (das sind die Vertragsparteien). Der Staatsvertrag wird hinterher von jedem der 16 Bundesländer durch Landesgesetz ratifiziert. Darum gilt er auch für Sie und nicht nur unter den Vertragsparteien des Staatsvertrags.
Den Rundfunkgebührenstaatsvertrag gibts btw. seit Anfang 2013 nicht mehr. Seither muss jeder Haushalt eine Zwangsabgabe (Rundfunkbeitrag statt -gebühr) leisten. Das Ding heißt jetzt deshalb Rundfunkbeitragstaatsvertrag,
Oh je.. -das wird ein „Pyrrhussieg“ 🙁
Der EuGH wird das als Steilvorlage benutzen, nicht nur das bargeldlose Zahlungsverfahren für die GEZ zu bestätigen, sondern damit gleich noch einen Präzedenzfall schaffen, um die Bargeldabschaffung im Euroraum voranzutreiben. -Ja, der EuGH *muss* das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sogar einkassieren, weil es sich diesen Weg zur Bargeldabschaffung ja sonst selbst verunmöglichen würde!
@Regenpfeifer
Ich habe gestern zu später Stunde noch nach einer Richtlinie oder einer EG-VO/EU-VO gesucht, auf die sich der EuGH stützen könnte, habe aber nichts gefunden. Es ist ein Sumpf, schon klar. Haben Sie etwas gefunden, das den EuGH veranlassen könnte, die vorgelegten Fragen so zu beantworten, wie Sie es befürchten?
Gut gemacht, um den Abzockern und arbeitsscheuen Kulturmarxisten etwas Sand ins Getriebe zu streuen. Deren Problem wird es sein eine Begründung zu finden, die noch haarsträubender ist als die für die Zwangsabgabe. Was das ganze vor dem EuGH soll ist nicht nachvollziebar, wenn man auch nur ansatzweise juristisch gebildet ist und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verstanden hat.
Du meine Güte – „wenn man auch nur ansatzweise juristisch gebildet ist und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verstanden hat“- wo findet man ‚man‘ denn heutzutage in Legislativer, Exekutiver und Judikativer? Wohl nur noch versteckt in deren Besenkammern. ;-))
Wo kann ich die Schlagzeile ,,…kann bar bezahlt werden.“ verifizieren? In der Pressemitteilung ist dies nicht zu finden. Eben so fehlt mir das ,, Urteil“. Das Revisionsverfahren ist lediglich ausgesetzt, bis der EuGH die drei Fragen des Gerichts geklärt hat. So gern ich ihre Seite lese, man sollte sich hier an die Fakten halten, um sich nicht selber zu dem zu machen, was den „etablierten“ oft zu recht vorgeworfen wird.
Hätte man die GEZ Zwangsgebühr vielleicht DOCH als Steuer anerkennen sollen? (Was sie natürlich engegen aller gerichtlichen Unkenrufe in ihrem Kern tatsächlich ist).
Ich danke Herrn Häring für seine Ausdauer, sowie Ihnen und Ihrem Team, Herr Tichy, für diese, wie ich finde, sehr gute Botschaft. Endlich eine Möglichkeit, dem System erheblichen Sand in das Getriebe zu streuen. Auch wenn die Gegenpartei alles daran setzen wird, diese Scharte auszuwetzen. Ich habe bereits eine Verwaltungsklage gegen den WDR erhoben. Darin habe ich auch Argumente des LG Tübingen angeführt. In der zu erwartenden mündlichen Verhandlung würde ich gern die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichtes verwenden und würde mich freuen, das Aktenzeichen in Erfahrung zu bringen. In der Zwischenzeit werde ich einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht aus Gewissensgründen formulieren und beim WDR anbringen.
Gute Idee. Würden Sie den „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht aus Gewissensgründen“ bitte hier zum Mitgebrauch veröffentlichen?
Nun ich denke soweit, dass man den GEZ-Zwangsbeitrag bar leisten kann, wird es nicht kommen. Denn es darf geraten werden, wie der EUGH wohl entscheiden wird. Da muss man kein Hellseher sein.
Das Urteil ist zutiefst erfreulich. Allerdings irritiert, die Weitergabe an EUropäischen Gerichtshof. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dieser ein rechtmäßiges erlassenes deutsches Gesetz wie den § 14 BBankG überhaupt in Zweifel ziehen (dürfen)?
Zumindest laut GG sind wir eigentlich noch immer ein (mehr oder weniger) souveräner Staat. Es darf einfach nicht angehen, das „Ausländer“ (hier der EuGH) ein von der deutschen Legislative erlassenen Gesetz „kippen“ können. Damit ist der Wähler, der die Legislative beruft nicht mehr Herr am eigenen Tisch.
Norbert Härings Einsatz in allen Ehren, aber für mich ist dieser Weg wohl nichts, weil ich ihn inkonsequent finde: Ich will ja den Rundfunkbeitrag gar nicht bezahlen, also will ich ihn auch nicht bar bezahlen.
Ein erstklassiges Beispiel wie die EU funktioniert: ein rein deutsches Problem wird an die EU verlagert, damit man hier die Hände in Unschuld waschen kann. Die EU ist nichts anderes als ein Konstrukt zur Abschaffung nationaler Demokratie und Verschleierung undemokratischer Entscheidungsprozesse. Zum EUGH: ich habe immer noch nicht verstanden, wie mit EU Recht vereinbar ist, daß europaweit (genauer ASTRA weit) ARDZDF etc. gebührenfrei per Satellit empfangen werden kann, aber nur die hier Lebenden, auch taub und blind, Zwangsgebühr entrichten müssen (sozusagen inverse Medieninländermaut). Das widerspricht dem europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber der EUGH hat so entschieden und hat damit den Beweis geliefert, daß lediglich ein pseudolegitimiertes Werkzeug der Brüsseler Eurokraten ist.
Es wird letztendlich nur für alle teurer werden. Dann kommt halt eine Erhöhung von 5 Euro noch zusätzlich zur Inflationsrehöhung. Ist es das wert?
Wenn dann noch mehr Leute die Nase voll haben und sich endlich gegen diesen Selbstbedienungsladen wehren; Ja.
Ich denke, jeder Widerstand gegen die schleichende Bevormundung, Enteignung und Durchleuchtung der Bürger ist es wert. Resignation bringt uns nicht weiter. Großes Kompliment an Herrn Häring und seine Hartnäckigkeit!
Und nicht vergessen: Wir sind nicht „die“, aber wir sind mehr!
Ich finde es toll und beeindruckend, was Herr Häring hier macht, aber mal eine blöde Frage:
„Die“ habe doch eine Zweidrittel- oder sogar eine Dreiviertelmehrheit im Bundestag. Selbst wenn des EuGH für Herrn Häring entscheiden würde, was hindert sie daran, das Gesetz oder sogar das Grundgesetz so zu ändern, wie sie es brauchen?
Die Blöße können sie sich nicht geben, dem Euro-Schein den Status als gesetzliches Zahlunsmittel zu entziehen. Das hätte für viele Bereiche Konsequenzen.
Vielen Dank, Herr Häring!
Die GEZ könnte den Spieß rumdrehen und darauf verweisen, dass man mit Scheinen alleine garnicht 17,50€ zahlen kann!
dann zahlt man den einen Monat 20 Euro und den nächsten Monat 15 Euro…dann stimmt es mit den Scheinchen
wo ein Wille ist,ist auch ein Weg
Jeweils unter Sofortabzug der Kosten der Bank – da wird nicht viel bleiben, was für schlechtes Programm ausgegeben werden kann.
An an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht nicht die Zahlungsweise, sondern das Begehren, Geld in unverhältnismäßig hohen Summen für eine Dienstleistung, die nicht bestellt, nicht gewollt und nie demokratisch hinterfragt sondern mit amtlichem Siegel abgepresst wird.
Die „Lebenswirklichkeit“ ist, daß es sich um eine glasklare Steuer handelt für einen Staat im Staate, der sich in in Milliarden wälzt, mit denen man zahllose dringende Aufgaben in Infragstruktur, Bildung und Bevölkerungsarmut mehr als erfüllen, ja lösen könnte.
„Gold hab ich gegeben für Müll“ aus der Geschwätz- und Verblödungsindustrie, die nichts als unmittelbar Vergängliches in Form von Illusionen, Lügen und Lebenszeit stehlenden minderwertigsten „Unterhaltungen“, verkauft und davon eine geschlossene Gesellschaft opulent mästet in äußerst materieller Form.
Die gute Nachricht wird getrübt durch die Vorlage beim EUGH. Wirft das Verhalten deutscher Gerichte nicht vor allem die wichtige Frage auf: Wie unabhängig ist deutsche Rechtssprechung wirklich? Können deutsche Richter nach Lust und Laune Urteile an den EUGH „auslagern“ oder müssen sie es sogar? Wie klar sind EU-Recht und deutsches Recht voneinander geschieden? Oder gilt auch hier das „soft law“ welches letztlich das deutsche Recht obsolet werden läßt? …..derweil der Bürger noch an unabhängige deutsche Gerichtsbarkeit glaubt.
„Gebührenservice“, warum nicht gleich PENSIONSGELDSERVICE?
Wer zahlt denn das bitte? Ich noch nie. Gibt Höhenzug Möglichkeiten, sich dem Schmarrn zu entziehen. Zum Beispiel Verweis auf Art. 20 Abs. 4 GG. Normale Briefe direkt in den Müll, Einschreiben mit 3 Zeilen juristischem Gedöns beantworten… damit fahre ich seit 2013 ohne großen Aufwand sehr gut.
Als Diaspora-Deutscher müssen Sie das gar nicht zahlen.
@DiasporaDeutscher
Mit Verlaub, das halte ich für einen Schmarrn … ! Die Pfändung kann relativ zügig durchgeführt werden, es sei denn, Sie verfügen über kein Einkommen bzw. Vermögenswerte.
Eine Möglichkeit: den Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen …
Sind Sie von der GEZ? Immer diese Trolle vom Staats? , die hier verbreiten, dass sei Schmarrn. Gepfändet wird bei mir nix, da ich fristgerecht widerspreche. Im übrigen lebe ich im Ausland und habe noch einen Wihnsitz in Deutschland…
Halten Sie uns auf dem Laufenden, ob die ARD und ZDF Räuber Stellen für Bargeldzahler einrichten. Dann könnte man die Räuber noch etwas mehr ärgern.
Mit Blick auf den EuGH ist die entscheidende Frage zunächst, ob für diesen Sachverhalt sekundäres Unionsrecht existiert. Also Verordnungen, Richtlinien oder Beschlüsse der EU, die den Regelungen des § 14 BBankG entgegenstehen. Das weiß ich nicht. Müsste mal recherchiert werden @TichysEinblick 😉
Wenn das der Fall ist sehe ich schwarz. Tiefschwarz. Denn EU-Recht bricht Bundesrecht. Leider.
Ist dies nicht der Fall, besteht natürlich, insb. beim EuGH immer die Möglichkeit, dass ein „kreatives“ Urteil im Sinne des Staats(funk) gesprochen wird.
Aber nehmen wir einmal an, der EuGH bestätigt das Urteil und somit die deutsche Rechtsnorm: Gesetze lassen sich ändern. Jederzeit, eine entsprechende Mehrheit vorausgesetzt. Und wenn der Staatsfunk aufheult, was macht dann der Staat, respektive die Regierung? Genau: Einen Halbsatz in Absatz 1 des Gesetzes einfügen und mit Kanzlermehrheit durch den Bundestag peitschen.
So läuft das eben in einer Bananenrepublik.
Eine EU-Richtlinie, die Mitgliedsstaaten auferlegt, Gesetze zu erlassen, die Barzahlungen verbieten oder einschränken, existiert nicht.
Das ist nicht mein Gebiet, habe mich aber trotzdem auf die Suche gemacht.
In folgenden EU-Verordnungen können Sie recherchieren, wenn Sie sich sowohl die Augen als auch den Abend verderben wollen:
Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (Euro-Verordnung I)
Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro“ (Euro-Verordnung II)
Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen“ (Euro-Verordnung III)
Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelung und technischen Merkmale der für den Euro-Umlauf bestimmten Euro-Münzen
Ferner gibt es diese Richtlinie:
Richtlinie 2009/110/EG .DES .EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG
Eine Pflicht eines Mitgliedsstaates zur Einschränkung oder zum Ausschluss der Barzahlung in diesen Verordnungen und Richtlinien habe ich nicht gefunden. Sie dürfte schon deshalb ausscheiden, weil die Voraussetzungen des elektronischen Zahlungsverkehrs zur Zeit der Verabschiedung der Verordnungen nicht den heutigen Stand hatte.
Bargeld lachte allerorten.
Aus der E-Geld-Richtlinie 2009/110/EG kann man das m.E. ebenfalls nirgendwo herauslesen, weder in den Artikeln noch in den Erwägungsgründen.
Natürlich legt das BVerwG dem EuGH vor, wenn Unionsrecht betroffen sein könnte.
Die EuGH-Richter werden zum Teil aus Süd-, und Osteuropäern bestehen. Die halten gar nichts von einer Bargeldabschaffung.
Ich sehe keine Gefahr beim EuGH, ich sehe die Gefahr bei der Kommission und beim Parlament und natürlich bei unser 87-Prozent-Koalition verschiedener Formen des Kommunismus. Hauptfeind sind die Grünen, die uns alle über die EU versklaven wollen.
das Urteil ist ja vorläufig wirksam und viele Zwangszahler,die nun bar einzahlen wollen,können sich vorläufig auf dieses Urteil berufen,bis zur endgültigen Entscheidung des EU-Gerichtshofes..
Auffällig ist,dass kein sogenanntes Leitmedium bisher über dieses Urteil berichtet…
Diese wollen es wohl vermeiden,schlafende Hunde zu wecken,um es mal salopp zu sagen.
Es gibt ja sicherlich genügend wütende Menschen,die das Angebot der ÖR meiden und trotzdem zwangsverpflichtet sind,für diesen Staatsfunk zu bezahlen..
Die könnten schon aus Prinzip den Weg gehen,ihre Zwangsabgabe nur noch in bar zu zahlen .
Ich nehme mal an,dass dies nicht wenige sein werden und dies ist auch gut so.
Ich werde nun meinen Dauerauftrag kündigen und bei diesem „Beitragsservice(Framing?)
nachfragen,wo ich meine Zwangsgebühren gebührenfrei einzahlen kann?
Auf die Antwort bin ich jetzt schon gespannt!
Da in der Leserschaft Interesse vorhanden zu sein scheint, hier mal ein link ohne weiteren Kommentar: https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_zahlungsstopp.html
@Freestyler
… das sind ganz Schlaue … ?
Es sind jedenfalls schon ganz viele…
Herr Tichy,
sind Sie da nicht viel zu optimistisch, wenn wieder einmal ein höchstes deutsches Gericht mit der Weiterleitung einer ganz entscheidenden Frage, hier Bargeldzahlung ja oder nein, die Sache an den zweifelhaft legitimierten EU-Gerichtshof weiterleitet. Hoffentlich nicht nur vorerst, Norbert Häring ist nicht genug dafür zu danken, dass er sich nicht trotz der sehr wahrscheinlich horrenden Kosten hat nicht abschütteln lassen und bis vor das BVerwG gegangen ist.
Der sogenannte Framing Service hat in Gestalt seiner Justiziarin schon 2016 in der FAZ Fake News verbreiten lassen. Dort gab sie zum BEsten, das man ja bar zahlen könne, aber niemand sich dafür interessiert:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ein-besuch-beim-beitragsservice-von-ard-und-zdf-14289302.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Verehrter Herr Tichy, verehrte Redaktion,
ich verstehe den Artikel nicht! Oder habe ich etwas übersehen?
Denn in der Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes steht, dass es die Entscheidung dem EUGH überlässt. Was dies bedeutet können wir alle vermuten.
„EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Auslegung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels im Unionsrecht und zur Reichweite der ausschließlichen Kompetenz der Union im Bereich der Währungspolitik vorgelegt.
Die Kläger der beiden Ausgangsverfahren sind als Wohnungsinhaber rundfunkbeitragspflichtig. Sie wenden sich gegen die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge durch den beklagten Hessischen Rundfunk und begehren hilfsweise die Feststellung, dass sie berechtigt sind, Rundfunkbeiträge in bar zu zahlen. Der Beklagte hat die von den Klägern jeweils angebotene Barzahlung unter Verweis auf seine Beitragssatzung abgelehnt. Darin ist geregelt, dass der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden kann. In den Vorinstanzen sind die Klagen erfolglos geblieben.“
https://www.bverwg.de/pm/2019/23
Nein, das BVerwG überlässt die Entscheidung nicht dem EuGH. Es hat bereits seine Rechtsauffassung kundgetan, legt aber drei Fragen dem EuGH vor, um sicherzugehen, dass die Auslegung des BundesbankG nicht mit zwingendem Unionsrecht kollidiert.
Dazu ist es verpflichtet. Von Willkür, Schiss, Staatsversagen etc. kann keine Rede sein.
Lassen wir uns überraschen. Bauchgefühl: Der EuGH wird keine Einwände haben und das Bundesverwaltungsgericht die Barzahlung erlauben.
Wieso wird eine Entscheidung eines deutschen Gerichts, die den deutschen Rundfunk und die deutschen Gebührenzahler betrifft, in geradezu duckmäuserischer Weise einem europäischen Gericht zur weiteren Entscheidung vorgelegt? Wenn ich so etwas lese, wächst bei mir der Ärger über den undemokratischen Brüsseler Wasserkopf nur n o c h weiter.
1. Risiko:
der EuGH.
2. Risiko:
unser Bundestag mit den Alt-Parteien (also alle außer der AfD), die ein elementares Interesse daran haben, ARD + ZDF möglichst gut auszustatten.
Es wird dann sicher nicht lange dauern, bis unser Bundestag ganz einfach einen Absatz 3 zum vorliegenden Gesetz formuliert, aus dem zu entnehmen sein wird, dass es Ausnahmen der Regelung aus §14 des Gesetzes über die Bundesbank in Abs. 1 Satz 2 gibt. Diese Ausnahme wird man sicher festmachen an dem Prozentsatz, den die Bareinzahlungsgebühr von dem gesamt zu entrichtenden Betrag betragen darf… z.B., dass eine Ausnahme immer dann vorliegt, wenn die Bareinzahlungsgebühr mehr als 10% des Gesamtbetrages erreicht.
Dann ist die Gefahr für ARD + ZDF sofort wieder vom Tisch. Unterschätzen wir deshalb die Kreativität unserer Abgeordneten nicht, wenn es um ihre eigenen Interessen geht. Beispiele gefällig? Die teuren Rooming-Gebühren waren relativ schnell weg, weil die EU-Abgeordneten persönlich betroffen waren. Die Entschädigungen der Fahrgäste bei Verspätungen von Bahn oder Flugzeugen kam ebenfalls recht zügig, denn auch hier waren die Abgeordneten persönlich betroffen. Und so ähnlich wird es auch bei der Bareinzahlung der GEZ-Zwangs-Beiträge kommen.
Gibt es dazu ein Aktenzeichen, auf das man sich berufen kann. Ärgern macht immer Spaß
Das wird eine Selbstbestrafung im Erfolgsfall. Die Rundfunkgebühren würden wegen Mehraufwand durch Bargeldzahlung für alle teurer. Herzlichen Dank.
Absicht der Aktion ist, den öffentlichen Rundfunk zu ärgern und nebenbei das Bargeld zu stärken. Aber am Ende kommt der allgemeine Lerneffekt heraus, dass Bargeldverkehr aufwändiger ist und Mehrkosten verursacht. Zu früh mit dem Denken aufgehört.
Stimmt zwar prinzipiell, ist aber durchaus vergleichbar mit einen DDoS-Angriff auf einen Server. Wenn man noch ein wenig rumtrickst, z.B. den Einzahlgrund mal variiert und statt 555 555 555 fünfhundertfünfundfünzigmillionenfünfhundertfünfundfünfzigtausendfünfhunderfünfundfünzig angibt, kommt die Software irgendwann nicht nach und Menschen müssen das auswerten. Irgendwann wird das so teuer, dass es auch gerichtlich nicht mehr legitimierbar ist, die Zwangsabgabe bei zu behalten.
Ein gewaltig hinkender Dimensionsvergleich, würde ich sagen, und damit auch das erhoffte Ergebnis.
Die Neigung zur Fremd- UND Selbstbeschädigung bleibt auffällig.
Wo Sie recht haben, haben Sie nunmal recht. Soll doch keiner glauben, dass der darausfolgende Mehraufwand zu Lasten des Öffentlichen Rundfunks geht. Die Kosten werden auf den Beitragszahler abgewälzt.
O danke, was für eine Überraschung @m braun!
Ansonsten muss ich über meine Nutzererfahrung doch etwas schmunzeln und denke mir meinen Teil.
Die Rundfunkgebühren werden sowieso teurer. Und Artikel nochmals genau lesen. Zu früh mit dem lesen aufgehört.
Was soll ich übersehen haben, das meiner Überlegung widerspräche?
Ich verstehe nicht, warum ein EU-Gerichtshof etwas entscheiden soll, dass nichts, aber auch gar nichts mit „Europa“, also dem innereuropäischen Handel, dem EU-Zoll oder den Rechten von Menschen, die nicht in Deutschland ansässig sind, zu tun hat.
Die EU und ihre Gerichtshöfe müssen sich aus dieser Angelegenheit (wie auch aus vielen anderen) absolut heraushalten. Tun sie es nicht, so sollte Deutschland aus der EU austreten.
Das sowieso!!!
Nochmall bitte, bitte, wen Sie , schreiben sie nicht :Europa“, wenn Sie EU meinen!
EU ist nicht mall so gross, wie europeische teil Russlands.
Wenn das noch zum EuGH muß, der übrigens genau genommen ein EUGH ist – ein Gericht der EU, nicht Europas -, dann braucht man sich gar nicht erst zu freuen. Dieses „Rechts“institut ist dazu gegründet, via Entscheidung politische Ziele zu unterstützen. Es wird umstandslos im Sinne der EU-Zentralisten entscheiden und dabei die baldige Abschaffung des Bargelds schon im Blick haben.
„…ganz im europeischen Sinne… Gilt es auch für z.b. Russland?
Dank an TE für die Thematisierung dieses Urteils. Bis jetzt die einzige in der Presse oder?
ja, wir aktualisieren nach Informationsstand heute.
Schade, aber dürfen wir wenigstens noch eine Sondersendung „Was nun, ZDF?“ erwarten?
Sicher werden Sie heute in der ersten Reihe bei der Tagesschau darüber informiert. Dieser Service für uns versteht sich doch von selbst.
… ich werde die ‚Demokratieabgabe‘ – unregelmäßig im Quartal – mischen und mit 3×5 €uro-Scheine in bar und mit 5×0,50 €uro online bezahlen.
Wären Sie so nett, den Wortlaut Ihrer Klage hier zu veröffentlichen?
Ein dickes DANKESCHÖN für diese Aufzählung!! Heute – nach dem Lesen Ihres tollen Kommentars – bin zum ersten Mal nach sehr langer Zeit fast ein wenig traurig, nicht mehr in Deutschland zu wohnen…
Nach Ihrer „Gebrauchsanleitung“ hätte ich mich nur zu gern gegen die Unverfrorenheit der Vertragsbrecher bei ARD+ZDF und in unserer Regierung gewehrt! 🙂
„Entweder sitzen da absolute Oberpfeifen in den Rechtsabteilungen der ÖR-Anstalten oder die wähnen sich auf so einem hohen Ross der Unfehlbarkeit, dass man dem Bürger einfach ganz unverhohlen respektlos und herablassend daher kommen kann.“
Da sitzen Opportunisten, die schnell Feierabend machen wollen. Sonst hätten die ja einen anständigen Beruf ergriffen.
Was hat der Bürger von der Barzahlung der Rundfunkgebühr? Er müsste dafür einen Weg zur Kasse machen.
Die Vermeidung der Transparenz persönlichen Ausgabeverhaltens spielt in diesem Fall keine Rolle, weil bekannt ist, dass jeder Haushalt zahlen muss.
Ein Streit um Kaisers Bart. Ums Bankgeheimnis müsste gestritten werden.
Wie naiv ist das denn?
Da bleibt kein Sand drin. Das Getriebe wird nur vergrößert und läuft weiter. Das lässt sich der Bürger gerne etwas kosten. Denn er wird es bezahlen.
Haben Sie eigentlich mal daran gedacht, dass SIE ganz persönlich auch davon profitieren, dass sich ANDERE hier so anstrengen? An allem Herum meckern ist einfach, engagieren ist schwer. Und einer Gefahr, dass es zumindest kurzfristig erst einmal schlechter werden könnte als vorher, so einer Gefahr MUSS man sich aussetzen, man MUSS sie akzeptieren, wenn man so ein Engagement beginnt. Wir hätten z.B. keine einzige Verbesserung unserer Arbeitskonditionen seit dem Ende des Feudalismus erhalten, wenn es nicht die Menschen gegeben hätte, die sich für Verbesserungen für ALLE eingesetzt hatten. Wir hätten auch noch immer kein Ende der DDR-Regierung, wenn es nicht mutige Menschen gegeben hätte, die etwas riskierten – OBWOHL sie um ihre Freiheit und ihre körperliche Unversehrtheit fürchten mussten.
Das Engagement des Herrn Häring dient der VERBESSERUNG von unhaltbaren und undemokratischen Zuständen.
Hätten alle Menschen dagegen IHRE fatalistische Haltung bewiesen, dann würden wir womöglich noch in Höhlen hausen.
Fatalismus halte ich hier nicht nur für total unangebracht, sondern sogar für gesellschaftsschädigend.
Es geht einerseits ums Prinzip, dass jeder Anbieter einer Leistung bargeld akzeptieren muss. Das ist wichtig, wenn man eine sukzessive Abschaffung des Bargelds verhindern will. Andererseits möchten einige Bürger mit dem Bestehen auf Barzahlung gegen eine Zwangsabgabe protestieren, z.B. weil diese aus ihrer Sicht für staatsnahe Propaganda missbraucht wird. Um für ihre Überzeugung zu kämpfen, nehmen diese Bürger die Unbequemlichkeit einer Barzahlung in Kauf. Jetzt verstanden, oder waren auch meine Bemühungen „perdido“?
Doch ich habe schon verstanden! Es geht um rechthaberische Prinzipienreiterei unter Inkaufnahme eigenen Nachteils. Eine aktionistische Willensbekundung muss keine geeignete Strategie sein.
Wenn es darauf ankommt, würde sogar die Bargeldakzeptanzpflicht im Bundesbankgesetz geändert, zumindest in bestimmten Fällen. Ich spreche nicht grundsätzlich gegen Bargeld. Aber man sollte zur Kenntnis nehmen, dass seine Erfindung aus einer Zeit stammt, als es noch keine elektronischen Transfermöglichkeiten gab. Etwas retro ist es allgemein schon, wenngleich es bei manchen Gelegenheiten sicherer ist, z.B. bei Privatgeschäften.
Das ursächliche Problem ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses, was den Grund für die aufflammende Bevorzugung des Bargelds darstellt. Der Zirkus um die Zahlweise der Rundfunkgebühr ist der Versuch einer Symptombehandlung ohne Beseitigung der Problemursache.
Sie scheinen nicht verstanden zu haben, WARUM für uns ALLE das Bargeld so wichtig ist. Draghis Werkzeugkasten ist inzwischen leer, wir sind bei Nullzinsen angekommen, Banken müssen bereits dafür BEZAHLEN, wenn sie ihr Geld bei der EZB parken. Die Zinsen wieder zu erhöhen, geht auch nicht: erstens würden dann viele völlig überschuldete Länder „ausfallen“, zweitens würden auch all die potentiellen Firmenzombies, die schon seit Jahren aufgrund der billigen Gelder mitgeschleppt werden (ohne dass man es weiß, wer es genau ist), mehr oder weniger auf einen Schlag krepieren. Das alles hätte katastrophale Auswirkungen auf die Volkswirtschaften… weltweit natürlich. Was bleibt also? Draghi wird die Zinsen in ein Minusniveau senken MÜSSEN. Er hat sich und uns alle mit seiner schwachsinnigen keynesianischen Geldpolitik selbst ins Abseits gekickt.
Was aber passiert bei MINUSZINSEN? Wenn es also etwas KOSTEN soll, sein Geld bei der Bank auf dem Konto zu lassen? Nun, die Bürger würden SOFORT ihr Geld abheben, denn umter’m Kopfkissen kostet es nichts.
Wenn es aber kein Bargeld mehr gibt, dann GEHT DAS NICHT mehr. Dann MÜSSEN Sie Ihr Geld IMMER bei der Bank haben oder es ausgeben. Ihr Kopfkissen scheidet aus.
Dann sind Sie mit Ihrem Einkommen auf Gedeih und Verderb (eher Letzteres) der EZB-Politik ausgeliefert, es gibt kein Entrinnen.
DAS, werter Coco Perdido, ist der Grund dafür, dass Bürger GEGEN die Abschaffung des Bargelds kämpfen. Sie möchten nämlich gern SELBST bestimmen, WIE und OB sie sich in solchen Zeiten retten können.
Danke, guter Gesichtspunkt
In der DDR 1.0 konnten die Bürger nichts gegen die Staatswillkür machen und so werden die Bürger jetzt in der DDR 2.0 auch nichts dagegen machen können.
Falsch. In der DDR 1.0 gab es den großen Bruder im Osten, der das z.B. am 17.6. mit Panzern unterbunden hat. Das aktuelle Volk ist selbst doof.
Für die GEZ ist das leider nur ein kleiner Nadelstich. Dort wird man erst einmal auf Zeit spielen. Dann wird man abwarten, ob wirklich Gebührenzahler im nennenswerten Umfang von der Bargeldzahlungsoption Gebrauch machen und im „schlimmsten“ Fall wird die Politik brav das Bundesbankgesetz ändern. Das wird dann noch nicht einmal groß Wellen schlagen, weil zum einen die Mainstream-Medien (und natürlich allen vor die öffentlich-rechtlichen Sender) nicht darüber darüber berichten werden und das Thema für den Großteil der Bevölkerung nicht nachvollziehbar ist. Die meisten begreifen doch noch nicht einmal, dass „ihr“ Geld nicht auf der Bank liegt, sondern dass sie nur eine Geldforderung gegen die Bank haben und die Bank „ihr“ Geld hat.
Volle zustimmung, nur: es gibt kein Europeische Gerichtshoff, es gibt nur Gerichtshoff der EU. Das ist diametrale Unterschied…
Stimmt irgendwie schon… ich weiß, was Sie meinen. Trotzdem haben die vorausschauenden Cleverles der EU-Gründungsgeschichte das Ding aber EuGH genannt: Europäischer Gerichtshof. Der Skandal ist nach meiner Auffassung aber weniger der Name, der suggerieren soll, es beträfe das ganze Europa anstatt der deutlich kleineren EU, sondern die Tatsache, dass dieser Gerichtshof einzig dafür geschaffen wurde, sämtliche haarsträubenden Entscheidungen anzusegnen, sofern sie nur dazu geeignet sind, die Vision „Vereinigte Staaten von Europa“ wahr zu machen (das wird, so wies es z.Zt. aussieht , auch nur mit einer bargeldlosen EU möglich sein). Der EuGH hilft bei der Realisierung einer Vision, zu der in der kompletten EU nicht ein einziger Bürger um seine Zustimmung gebeten wurde. Undemokratischer geht’s nicht.
Orban soll, als die möglichen Eingriffe durch den Migrationspakt bekannt wurden, ungarische Gesetze geändert haben, so dass weder EU noch UN das Land Dekrete, die über dem ungarischen Recht stehen, verändern können.
Mein Vorschlag wäre der Staatsfunk sendet verschlüsselte Signale, wie z.B. Sky und jeder der den Mist sehen will bekommt einen Decoder und zahlt dafür.
Aber halt, das geht natürlich nicht der Saatsfunk hat ja einen Bildungsauftrag (Idoktrination) also müssen alle zwangsweise beglückt werden.
Fein fein, je teurer, und das wird es jetzt, desto eher der Widerstand des braven Michel. Die Deutschen wehren sich bekanntlich erst, wenn der Kühlschrank durch Leere glänzt und das Loch im Geldbeutel merk(e)lich wird. Mein Dank an Norbert Häring!
Ich hab mal meine Mutter, die noch beim „Bund deutscher Mädels“ eingehende Sozialisation erfuhr, gefragt, ob ihre Eltern damals auch gezwungen wurden, ihre Dosis tägliche Propaganda selbst zu zahlen. Sie wusste es nicht mehr so genau, aber die Volksempfänger seien recht günstig gewesen, daran konnte sie sich erinnern. Wohlan…
Wer damals eine Goebbelsschnauze besaß, war auch zu dieser Zeit verpflicht, dafür eine Gebühr für die Nutzung zu entrichten. So blieb es auch bis ins ganze Jahr 2012, abgesehen von der Tatsache, daß schon ein paar Jahre vorher internetfähige Apparaturen kurzerhand zu „Rundfunkempfangsgeräten“ erklärt wurden!
Seit 2013 ist das ganz anders. Einzige Anknüpfungspunkte für den neu eingerichteten ZWANGSBEITRAG (nicht etwa Gebühr!) ist die Wohnung, falls Sie sich den Luxus erlauben wollen, über eine selbige zu verfügen, UND ZUZÜGLICH eine eventuell vorhandene Betriebsstätte (falls Sie Selbstständiger/Unternehmer sind), für die Sie selbstredend extra löhnen.
Wie Zeitgenossen behandelt werden, die ihr Leben in einem Fahrzeug fristen oder gar ihren Lebensmittelpunkt unter einer Brücke errichtet haben, darüber bin ich mir nicht restlos im Klaren. Aber ich glaube, wer sich bei einer Meldebehörde registrieren läßt, an den wird künftig zuverlässig Post von diesem „Beitragsservice“ (früher „GEZ“) , egal ob Auto oder Brücke, gerichtet werden!
Wenn diese Zwangsabgabe schon nicht als „Wohnungsbeitrag“ bezeichnet werden darf, dann sollte sie „Einwohnermeldeamt-Beitrag“ heißen, schließlich ist selbige Behörde die wichtigste, wenn auch leider nicht die einzige Info-Quelle für diesen „Beitragsservice“.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html?PHPSESSID=aca1f7f864e45096ca566ffd1470bba5
Wer traut sich?
Ich vermute, dass davon am Ende nichts übrig bleibt. Die Diktatur wird Mittel und Wege finden, um den Bürger zur Ader zu lassen.
Die Rundfunkgebühr an sich ist es nicht, was mich ärgert. Im Grunde genommen „sehe ich die auch ab“. Privatsender sehe ich fast nie.
Was aber immer wieder meinen Zorn erregt, was mich wohl auch zum Barzahler machen könnte, ist die schier unerträgliche Arroganz der der GEZ im Umgang mit den „Kunden“.
Wer fernsieht, mag auch Gebühren zahlen, das kann, muß man wohl auch so sehen. Wer indes kein Empfangsgerät hat, der muß in Deutschland ebenfalls zahlen, und das ist klar rechtswidrig, da kann das Verfassungsgericht sagen was es will. Wer keinen Hund hält, muß ja auch keine Hundesteuer zahlen. Noch nicht jedenfalls, aber vielleicht plant Herr Scholz schon in diese Richtung. Wundern würde mich gar nichts mehr.
Jedes Radio, jeder Fernseher, aber auch jedes Smartphone, Tablet, jeder Computer gilt als Empfangsgerät. Da kann man schon von nahezu 100% Abdeckung reden. Das würde reichen, um es für alle verpflichtend zu machen.
Die Haushaltsabgabe ist verglichen mit der vorherigen Regel ein Fortschritt.
Das ändert nichts an berechtigter Kritik an Programm und Verhalten. Im Gegenteil, eigentlich müsste es zu besonderer Bürgernähe verpflichten.
Nein ,die Rundfunkgebühr an sich ist kein Problem.Das wirkliche Problem ist,dass jeder,auch der Nichtseher,dazu gezwungen wird.
Warum das Bargeld so wichtig ist, geht aus dem Artikel nicht so klar hervor. Das war ja auch nicht das Hauptthema. Die Aussage, dass eine Abschaffung des Bargelds uns zu gläsernen Bürgern macht, ist zu abstrakt. Daher erlaube ich mir, über zwei konkrete in meinem Umfeld geschehene Sachverhalte zu berichten, die zumindest mir klar gemacht haben, wie wichtig es ist, dass wir für den Erhalt des Bargeldes kämpfen. Auch ich werde daher versuchen, in Zukunft meine Rundfunksteuer bar zu bezahlen.
Fall 1: Eine mir bekannte Person hat ein Ferienhaus in Spanien. Um die laufenden Unterhaltszahlungen (Steuer, Strom, ..) zu bezahlen hat sie bei der Santander-Bank in Spanien ein Konto eröffnet. Zum Zeitpunkt der Eröffnung konnte man dort noch 8.000,-EUR Einlagen haben, ohne Negativzinsen zahlen zu müssen. Inzwischen wurde die Grenze auf 2.000,-EUR abgesenkt. Wenn man mehr auf dem Konto hat, kann man den Strafzinsen nur ausweichen, indem man sein Geld in ein anderes Land überweist oder eben als Bargeld abhebt.
Fall 2: Eine in Deutschland lebende Chinesin (Netto-Steuerzahlerin in Deutschland) bekam Besuch von ihrer Schwester aus China. Um die Reisekosten und die für chinesische Touristen obligatorischen Shopping-Aktivitäten 😉 bezahlen zu können, überwies die Schwester aus China der Schwester in Deutschland 9.500,-EUR. Dies, weil China inzwischen strenge Kapitalverkehrskontrollen eingeführt hat und seinen Bürgern nahezu verboten hat, Geld ins Ausland zu transferieren. Bargeld geht gar nicht. Überweisungen bis 10.000,-EUR sind noch möglich. (Nun, die Schwester aus China brauchte nicht die gesamte Summe. Sie wollte eine teure Uhr bei Wempe in Düsseldorf kaufen. Dort versuchte man, ihr eine gebrauchte Uhr als neu zu verkaufen (diese Anekdote am Rande. Man erlebt viel, wenn man mit Asiaten auf Abenteuertour durch unser Tacka Tucka Land geht ;-).
Die deutsche Bank (hier Comdirect) fragte sofort nach, woher das Geld komme und verlangte Nachweise darüber, dass es legal sei. Wie macht man das? Eine Gehaltsbescheinigung und Steuerunterlagen aus China konnten kurzfristig nur auf Chinesisch beschafft werden. Sie wurden von der Schwester in Deutschland übersetzt und an die Bank geschickt. Die antwortete mit einer Kündigung der Bankverbindung innerhalb von drei Monaten. Ich wollte die Comdirect noch um eine Stellungnahme bitten, bin dazu aber noch nicht gekommen. Der Chinesin habe ich nun eine Bank empfohlen, die zwar in Deutschland tätig, aber im ausländischen Besitz ist. Deutsche Banken, zumal die in Staatshand wie eben teilweise auch die Comdirect, sind zumindest für Ausländer nicht empfehlenswert. Daran wird aber auch deutlich, dass ein Verlust unseres Bargeldes gleichzusetzen mit einem Verlust unserer Freiheit ist. Daher begrüße ich alle Aktionen zum Erhalt des Bargeldes. Auch sollten wir mehr forschen, wie man Bankgeschäfte ohne Banken abwickeln kann und hoffe, dass neue Technologien wie das Konzept der Blockchain Banken irgendwann obsolet machen.
Informieren Sie sich unter „Hawala“.
Da gehen Milliardenströme kontrolllos um die ganze Welt.
Die Gebührenzahler werden letztendlich die Dummen sein, denn sie werden die Kosten, die den Rundfunkanstalten jetzt zusätzlich entstehen über höhere Zwangsgebühren bezahlen müssen. Das Urteil ist ein sehr gutes Argument für eine Gebührenerhöhung. Mit Kostensteigerungen als Begründung ist eine (außerordentliche) Gebührenerhöhung ohne Probleme durchzusetzen.
Was ist Ihr Vorschlag? Kopf in den Sand? Um Dinge erfolgreich zu ändern, muss manchmal auch ein erhöhter Aufwand akzeptiert werden. Oder fahren Sie zur Demo schwarz?
Sehr lustig, wenn man den erhöhten Aufwand (höhere Zwangsgebühren) zahlen muss und das auch noch akzeptiert. Demo? Welche deutschen Politiker lassen sich beeindrucken, wenn Bürger an einer Demo gegen GEZ-Gebühren teilnehmen? Wir leben hier doch nicht in einer Demokratie.
Nochmal. Was ist Ihr Vorschlag? Ich bin Herrn Häring dankbar für seinen Versuch, dieses System zu desavouieren. Ihnen sei es weiterhin unbenommen, Einzugsermächtigungen auszustellen.
Wie jetzt, man dürfe nur in Geldscheinen zahlen, das ist ja voll die Diskriminierung von Münzgeld… das melde ich gleich der IM Viktoria von der Amadeu Antonio Stasi 😀
Diese Bargeldzahlung, ob sie nun erfolgt oder nicht, wird dann als erhöhter Verwaltungsaufwand deklariert und als Begründung für eine Gebührenerhöhung herangezogen!Wollen wir wetten?
Der Verwaltungsaufwand muss bei 1.334.711 Vollstreckungen und 4.247.511 Mahnungen sowie ca. 4000 Klagen pro Jahr bereits ins Unermessliche gehen: https://www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_widerstand_deutschland.html
Die Anstalten sollten beginnen, sich ein neues Modell auszudenken. Ich glaube nicht, dass sie mit dem weiteren Einziehen des Zwangsbetrages auf Dauer Erfolg haben werden. Menschen wehren sich immer deutlichere.
Zumal das uns zugedachte Programm bei weitem nicht dem „Neutralitätsgebot“ entspricht.
Vielen Dank an Herrn Häring für seine Hartnäckigkeit. Ein nicht zu unterschätzender Sieg gegen staatliche Bevormundung und Überwachung.
Ich fühle mich durch dieses Urteil in gewisser Weise privilegiert, wohne ich in Köln doch nur knapp 2 km von der GEZ im Freimersdorfer Weg entfernt. Es wäre mir ein besonderes Vergnügen, einmal monatlich eine kleine Wanderung oder Radtour zu unternehmen und den Beitrag persönlich zu entrichten – wenn es denn der GEZ irgendwann einmal gelingen sollte, eine korrekte Forderung zu erstellen. Aber ganz offenkundig hat man innerhalb der Gemäuer schon lange den Überblick verloren, wer wie lange für welchen Haushalt aufkommt…
Als nächsten Schritt erachtete ich es als wünschenswert und realitätsnah, wen es dem Einwohnermeldeamt untersagt würde, ungefragt meine Daten an die GEZ weiterzuleiten.
Das wäre ein wirkliches Späßchen!
Oh, das ist ja fein. Wären Sie bereit gegen einen zu vereinbarenden Obulus meinen Beitrag auch in bar abzugeben? Ich habe leider keinen Beitragsservice-Barzahlungscounter um’s Eck. Das könnte ein neues Geschäftsmodell für Sie werden. Quasi ein start-up.
Naja, und falls nicht, dann geht mein Geld eben in die Bankenrettung. Auch ok.
Ich bin grundsätzlich für (fast) alles offen.
Da jedoch die GEZ aktuell eine trübe Brühe aus dem Herbst 2016 nochmals aufrührt (seinerzeit kam man nach einer auffällig hohen Zahl hartnäckiger Versuche) endlich auf den Trichter, daß mit der Erstvereinnahmung meines Sohnes irgendwann ab Juli schon jemand die Gebühr für den am 1. Januar neu gegründeten 3-Personen-Haushalt entrichtete.
Wieso nun seit ca. 4 Monaten Nachforderungen aber dem 01.01.2016 an meine Lebensgefährtin und mich geltend gemacht werden, weiß wohl nicht einmal die GEZ.
Da dieser unsinnige Kleinkrieg wohl noch einige Zeit andauern wird, bitte ich um Verständnis, bis zu einer eindeutigen Klärung des Sachverhalts keine Fremdaufträge übernehmen zu wollen.
Wobei ich ohnehin auf ein vorheriges Ende des GEZ-Staatsfunks hoffe.
Alles gut. Ich bin auch noch in einer Auseinandersetzung. Nachdem die GEZ meinen Zweitwohnsitz vom Zwangsbeitrag offiziell freistellen musste, kamen sie nun auf die Idee, aus meinem Arbeitszimmer eine Betriebsstätte machen zu wollen. Leider, leider, leider wurde eine Differenzierung zwischen Betriebsstätte und Arbeitszimmer bereits durch ein Gericht vorgenommen. Nun schauen wir mal. Ist doch irgendwie putzig.
Okay. Ich werde bar bezahlen. Oder auch nicht. Wenn ich nicht bezahlen, werden mir, wie Strom auch ÖR abgestellt? Umso besser. Ein Gebühr, was ich bezahlen muß ist kein Gebühr sondern Steuer. Warum nennt man dann nicht so?
Da sind Sie nicht auf dem neuesten Stand, ich aber schon, schließlich war ich Sommer letzten Jahres bei der göttlichen Verfügung dieses BVerG dabei. Das ist eine ABGABE!
Dieses Urteil wird sich der ÖR-Medienkomplex (ÖMK) so wenig gefallen lassen wie der militärisch-industrielle Komplex (MIK) Urteile zum Waffenexport hat bieten lassen.
Zwar könnte der Hauch eines Glaubens an die Unabhängigkeit der Justiz aufscheinen, allein ein Blick in die Zitatenkiste belehrt den unmündig gehaltenen Bürger:
„Natürlich weiß ich, dass es nahezu nichts gibt, was einem Richter bei seiner richterlichen Tätigkeit, also in amtlicher Eigenschaft, nicht erlaubt wäre. Dafür sorgt die dienstgerichtliche Rechtsprechung, die unter Berufung auf die richterliche Unabhängigkeit nahezu alles deckt […]“
(H. Sendler (Präsident BVerwG a.D.): Blüten richterlicher Unabhängigkeit und Verfassungsgerichtsschelte, NJW 1996, 826)
Die klassische Klassifizierung der Justiz durch Georg Büchner im „Der hessische Landbote“ mag jeder selbst nachschlagen.
Ein ganz großer Dank geht an Herrn Häring. Das ist doch mal eine gute Nachricht. Möglichst viel Sand in die geframte Abzockerorganisation streuen!
Ich werde heute Abend auf Sie anstossen, Herr Häring. Vielen Dank!
Mich würde einmal interessieren, wie viele Bürger tatsächlich noch hinter dem Staatsfunk stehen und bereit sind, „freiwillig“ dafür zu bezahlen. Gibt es da Umfragen?
Der Unmut in der Bevölkerung muß doch enorm groß sein, wenn ARD und ZDF sich genötigt fühlen, Framing-Kampagnen zu starten.
Ich habe das Thema bei Arbeitskollegen angestoßen und bei Nachbartreffen auch. Ich habe einen Kollegen gefunden der meine Meinung teilt. Für den Rest bin ich jetzt tief rechts.
Wie das in ganzem Land aussieht weiß ich nicht. Ich weiß aber dass **% die Parteien wälen die das existierende Propagandasystem zu nutzen wissen.
Jene familiären und politischen Seilschaften beim Schwarzen Kanal, welche am Tropf der Zwangsgebühren hängen. Das sind sehr viele Schnitzlers und extra zum Abgreifen gegründete Firmen.
Aus dem Artikel:
„Denn Schuldner haben eine Annahmepflicht – und erfüllen sie diese nicht, geraten sie…..“
Mit Verlaub, sollte aber wohl heißen: „Denn Gläubiger! haben eine Annahmepflicht….“
Danke. Geändert.