„Der Grundsatz ist unverändert: Was unser Leben bestimmt, soll in der Hand der Gesellschaft sein.“ Also sprach Juso-Chef Kevin Kühnert und forderte die große Kollektivierung. Es sieht so aus, als ob er einen großen Schritt weitergekommen ist – jetzt wird die Uhr zurückgedreht und die Arbeitszeit wieder kollektiv bestimmt und kontrolliert.
Denn Arbeitgeber sollen nach dem jüngsten Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH*) dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Die in Spanien und ähnlich auch in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus. Geklagt hatten Mitarbeiter der Deutschen Bank in Spanien und die Rückkehr zur sprichwörtlichen Stechuhr verlangt. Der EuGH* gab den klagenden Gewerkschaften Recht, und jetzt müssen alle EU-Staaten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in Richtlinien und in der Grundrechtecharta der EU zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Die Uhr wird zurück gedreht
Klingt toll. In Deutschland müssen nach geltender Rechtslage nur die Überstunden erfasst werden. Viele Unternehmen sind zur Form der „Vertrauensarbeit“ übergegangen – die Beschäftigten teilen sich ihre Arbeitszeit nach eigenem Gutdünken ein, passen sie flexibel der Auftragslage und der eigenen Leistungsfähigkeit und Tageslaune an. Diese sogenannte „Vertrauensarbeit“ aber war und ist den Gewerkschaften ein Dorn im Auge.
So behauptet Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), flexible Arbeit sei heutzutage „eher die Regel statt die Ausnahme“, doch „permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen.“ Die Anzahl der unbezahlten Überstunden liege in Deutschland auf einem „inakzeptabel hohen Niveau“, die Praxis der Vertrauensarbeitszeit sei „Lohn- und Zeitdiebstahl“.
Die DGB-Gewerkschaften und ihre Betriebsräte versuchen daher schon seit Beginn dieser Liberalisierung, möglichst alle flexiblen Formen der Arbeitszeit zu begrenzen. E-Mails sollen nicht mehr nach 18.00 Uhr gelesen werden dürfen, auch die Bedingungen des Homeoffice sollen streng geregelt werden: Vom Licht am Arbeitsplatz bis zum Drucker im Wohnzimmer, der nur von der IT-Abteilung angestöpselt werden darf – einerseits fordert die SPD neuerdings ein Recht auf Homeoffice, gleichzeitig wird es so streng reglementiert und mit Kontroll- und Einrichtungskosten überfrachtet, dass es unwirtschaftlich ist. Dass Arbeit im Zusammenspiel von Beschäftigten und Arbeitgeber besser individuell geregelt werden kann – das glauben Gewerkschaften und Betriebsräte schon deshalb nicht, weil es ihrem Machtanspruch schadet.
Oh Schreck, die Macht ist weg
Denn dem DGB geht es in Wirklichkeit nicht um verständliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer. Das Kollektiv soll wieder gemeinsam beim Pfiff der Betriebssirene zur Arbeit antreten, gemeinsam den Henkelmann für die Suppe aufschrauben und die Betriebsräte dafür feiern, wenn sie eine zusätzliche kollektiv vereinbarte Pinkel- oder Zigarettenpause erkämpfen. Dass die Arbeitnehmer wie Arbeitgeber längst viel weiter sind, Ergebnisse der Arbeit zählen und bewerten und nicht breitgesessene Popos auf Bürosesseln oder vertrödelte Zeit in Kantinen und Kaffeeküchen – in den Betonschädeln des DGB ist das noch nicht angekommen.
Besser gesagt: Das darf nicht durch den Beton dringen. Das Kollektiv zählt, weil es als solches eher für die Machtpolitik der Betriebsräte geeignet ist, Kollektive in Reih und Glied zum Zählappell angetreten leichter manipulierbar oder kontrollierbar sind und zum Zahlen der Mitgliedsbeiträge gedrängt werden können, wenn der Betriebsratschef die Häupter seiner Untertanen zählt wie früher der Fabrikdirektor. Den gibt es längst nicht mehr in modernen Unternehmen, dafür Gewerkschaftsbonzen ohne Zahl und Ende.
Kollektiv statt Individuum
Das Gesetz mache es nun möglich, besser zu kontrollieren, ob tägliche die Höchst- und Ruhezeiten eingehalten würden. Ein Ende der Flexibilität befürchtet Buntenbach dabei nicht. „Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“
So versteht eben der DGB die modernen Medien: Als zusätzliche Instrumente, um die Bewegung der Mitarbeiter in Raum und Zeit zu kontrollieren – nicht als die Chance, sich individuell zu entfalten, und die Arbeit den jeweils eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten anzupassen. Für den DGB ist eben das Gestern der Plan für Morgen, nur mit dem Unterschied, dass die Fabriksirene nicht mehr auf dem Fabrikdach heult, sondern in der Jackentasche die Arbeitszeiten ein- und aussummt. Andere Länder sind da weiter. In den Niederlanden arbeiten schon 15 Prozent der früher fix an den Arbeitgeber und den Arbeitstakt geketteten Mitarbeiter freiberuflich.
Da hat dann der EuGH* auch sein Recht verloren. Insofern ist das Urteil vielleicht sogar hilfreich, um Arbeitnehmer aus dem Kolletivzwang des DGB zu befreien – und der neuerdings wieder hochgepriesenen Kollektivierung ein Ende zu bereiten.
*EuGH: fälschlich Europäischer Gerichtshof, da nur Gerichtshof der EU.
Bin da sehr gespalten. Bei uns im Betrieb gibt es Vertrauensarbeitszeit und das funktioniert super. Gerade für Leute wie mich die gerne mal richtig reinhauen mit der Arbeit, aber irgendwann auch ausgebrannt sind und dann früher heim gehen. Unterm Strich dieselbe Leistung bei besserer Laune. Und die Kompatibilität mit Familie und Freizeit ist auch ein großes Plus. Jeder Angestellte ist angehalten, über 1-2 Wochen gleitend wieder zurück zu seinen vertraglichen Stunden zu kommen. Auf der anderen Seite, hätten wir eine unsoziale Geschäftsführung, und solche gibt es ja haufenweise, wären viele undokumentierte Überstunden angesagt, um die deadlines irgendwie zu schaffen.
„die Beschäftigten teilen sich ihre Arbeitszeit nach eigenem Gutdünken ein, passen sie flexibel der Auftragslage und der eigenen Leistungsfähigkeit und Tageslaune an.“
Hmmm…ich glaube es ist eher anders herum,die Arbeitgeber passen die Arbeitszeit der Mitarbeiter der Auftragslage an. Darum auch das ganze Gezeter um die immer höhere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Es ist in der Tat schon so weit,das Arbeitgeber ihre Arbeiter innerhalb der 8 Stunden ganz gern nach Hause schicken möchten wenn die Aufragslage eine durchgehende Arbeitszeit nicht wirklich her gibt…quasi 2x am Tag zur Arbeit und wieder zurück.
Es ist auch nur ne Hand voll Leute,die sich die Arbeitszeit so einteilen können wie sie lustig sind,das Groß kommt zb um 7, arbeitet 8 Stunden und geht um 16 Uhr…kenne keine Firma wo ich zwischendrin einfach die Arbeit für 2 Stunden liegen lassen kann um mal fix mit der Angel an den See zu fahren.
Ich seh das Urteil eher positiv,allein schon wegen der ganzen Überstunden die man reingewürgt bekommt und der zunehmenden Aushölung der Arbeitnehmer Rechte. Die Leute der Kanzlei haben,so weit ich mich erinnere, auch nur geklagt,weil es Streitigkeiten mit der Überstundenvergütung gegeben hat…von wegen Nachweis der geleisteten Stunden pro Tag.
Sehr geehrter Herr Tichy, Ihre ausschließlich positive Darstellung der sog. Vertrauensarbeitszeit ist unzutreffend. Eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit findet sich auf folgender Internetseite des RKW Hessen – Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft e.V.
https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitmodelle-im-ueberblick/vertrauensarbeitszeit/
Dort ist unter den Nachteilen der Begriff der interessierten Selbstgefährdung aufgelistet.
Zitat aus einem Artikel der Zeitschrift „ASU-Arbeitsmedizin“, Ausgabe 03-2015, mit der Überschrift „Interessierte Selbstgefährdung – von der direkten zur indirekten Steuerung“:
„Moderne Managementkonzepte zielen auf motivations- und produktivitätssteigernde Effekte ab: Sie setzen auf autonome Beschäftigte bei gleichzeitiger Konfrontation mit unternehmerischen Herausforderungen. Im Beitrag wird erörtert, dass die Entwicklung von direkter zu indirekter Steuerung ambivalente Auswirkungen auf die Mitarbeitenden hat. Interessierte Selbstgefährdung gehört zu den Nebenwirkungen neuer Steuerungsformen.“
Der Artikel, der am Ende auch die verwendete und weiterführende Literatur aufführt, ist abrufbar unter https://www.asu-arbeitsmedizin.com/gentner.dll/0164-0170-ASU-1503_NjM5OTY4.PDF?
Herr Tichy, mit Ihrem Standpunkt, dass eine Rückkehr zu alten Formen der Arbeit bzw. Zeiterfassung nicht die Lösung ist, stehen Sie nicht alleine da. Dieser Standpunkt wurde sogar mal von Betriebsräten und Gewerkschaften geteilt:
Siehe Zitat aus dem Vorwort eines 2001 veröffentlichten Buchs mit dem Titel „Mehr Druck durch mehr Freiheit. Die neue Autonomie in der Arbeit und ihre paradoxen Folgen“; die beiden Autoren des Buches sind der IBM-Betriebsrat Wilfried Glißmann und der Philosoph Dr. Klaus Peters:
„(…) Es wäre falsch und aussichtslos, die Rettung vor den negativen Folgen der neuen Arbeitnehmer-Selbständigkeit in der Konservierung von alten, unselbständigen und weniger produktiven Arbeitsformen zu suchen. Es kommt darauf an, die neue Selbständigkeit positiv aufzunehmen und ihren negativen Folgen nicht durch Einschränkungen gegenzusteuern, sondern durch zusätzliche Förderung. Dieses aktive Ergreifen der neuen Selbständigkeit in der Arbeit hat eine unmittelbar gesellschaftspolitische Dimension.“
Abrufbar unter https://www.vsa-verlag.de/nc/detail/artikel/mehr-druck-durch-mehr-freiheit/
Und siehe auch einen Vortrag von Dr. Klaus Peters aus dem Jahr 2000 „Wie Krokodile Vertrauen schaffen. Die neue Selbständigkeit im Unternehmen: Arbeiten ohne Ende?“, entwickelt auf einem Seminar für das Betriebsratsgremium eines Pharma-Forschungsinstitutes und weiterentwickelt auf einer Gewerkschaftsfachtagung, abrufbar unter http://cogito-institut.de/?page_id=45
Herr Tichy, ich wäre Ihnen daher zum einem dankbar, wenn Sie bei der Darstellung von flexiblen Arbeitzeitmodellen nicht ausschließlich die Vorteile, sondern auch die durchaus vorhandenen Nachteile berücksichtigen.
Und ich würde mich zum anderen freuen, wenn Sie einen der o.g. Autoren für einen TE-Gastbeitrag oder ein TE-Interview gewinnen können, um Gewerkschaften und Betriebsräte an die in der Vergangenheit selber mit entwickelten Ansätze zu erinnern.
Last but not least: Vielen Dank für diesen Artikel und einen weiteren Artikel über ein weiteres EuGH-Urteil hier auf TE. Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Zielrichtung ist, EU-Recht über nationales Recht zu setzen, und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie darauf aufmerksam machen.
In den TE-Artikeln wird mit Sternchen angemerkt, dass der EuGH* fälschlich als Europäischer Gerichtshof bezeichnet wird, jedoch nur Gerichtshof der EU ist. Ich habe nachgeschaut. Auf der Internetseite des EuGH und der EU-Seite ist vom Gerichtshof der Europäischen Union die Rede, siehe
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/
https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice_de
Die falsche Bezeichnung wird von Journalisten verwendet. Das sollte vielleicht noch deutlicher gemacht werden.
Die EU lässt mal wieder keine Chance aus, Ihre Mitglieder mit noch mehr Bürokratie zu beglücken. Schritt für Schritt in die Planwirtschaft. Wer braucht solchen zentralistischen bEUllshit ? Wenn bestimmte Unternehmen tatsächlich Tendenzen entwickeln Ihre Mitarbeiter in puncto Anwesenheit auszubeuten, kann man im Einzelfall gezielt Maßnahmen ergreifen. Aber von einem Fall in Spanien eine EU-weite Gesetzesänderung abzuleiten ist in meinen Augen nichts als EUnsinn. Und ein weiterer Grund über einen DEXIT nachzudenken.
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes müssten viele Arbeitnehmer, wie auch ich, ihre Arbeitszeiten erfassen. Wir machen das mit einer Smartphone-App jetzt schon seit mehreren Jahren.
Wir haben ne Stechuhr im Betrieb,allerdings auch deswegen um die Zeiten für die Aufräge zu stempeln. Passiert öfter mal, das Richtzeiten eben nicht reichen für gewisse Arbeiten…die werden an Neufahrzeugen erstellt und nicht an solchen die schon 3 Jahre und länger auf der Straße rumfahren.
Ich muss an dieser Stelle eine Lanze fuer Betriebsraete brechen (ich bin naemlich selbst stellvertretendes Mitglied): es gibt in der Tat solche BR, die auf Sturm gegen die Geschaeftsleitung eingerichtet sind, aber dies ist weder die Regel noch das, was ein Betriebsrat sein soll. Bei uns arbeiten wir mit sensiblen Daten (wie eigentlich jeder Betrieb…) und es muss genau erfasst werden, welche Personen sich im Gebaeude aufhalten – eine „Stechuhr“ ist da das Mittel zum Zweck. Die Verwerflichkeit will mir persoenlich nicht ganz einleuchten. – Bei Lesen des Textes ist mir die Geschichte einer Kur-Klinik eingefallen (den Namen nenne ich hier nicht): um Arbeitszeiten besser tracken zu koennen und Ueberstunden entsprechend zu vergueten, sollte eine „Stechuhr“ eingefuehrt werden. Allerdings hat man von der Klinikleitung kurz vor der geplanten Einfuehrung einen Rueckzieher gemacht. Der Grund: die Mitarbeiter machten viel mehr Ueberstunden, als angegeben und ausbezahlt! Die Einfuehrung wurde abgesagt um zu verhindern dass noch mehr Gehalt ausgezahlt werden muesse. – So wie ich das sehe, kann die „Stechuhr“ in beide Richtungen gehen. Bisher bedeutet „Stechuhr“ fuer nicht nicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Arbeit zu erscheinen, nur zu einer bestimmten Uhrzeit die Toilette zu besuchen und um Punkt 12 Uhr Mittagspause zu machen… Aber vielleicht bin ich auch zu jung um derartige Zustaende zu kennen? Zum Glueck, wohlgemerkt…
In den Pflegeberufen sicherlich ein guter Schritt, denn aus persönlichem Umfeld kenne ich viele die bereits eine halbe stunde unbezahlt eher anfangen zu arbeiten um das Pensum überhaupt zu schaffen. So etwas kann man mit Stempeluhr nur noch schwer ignorieren. Auf der anderen Seite hat der Artikel natürlich recht, viele Arbeitgeber sind inzwischen weiter. Wenn ich Home-office mache dann trage ich die Zeiten selbst ein. Das geschieht auf Vertrauensbasis. Vielleicht rundet man mal auf, dafür wird die halbe Stunde Kontrolle am Wochenende aber gar nicht vermerkt. Es ist ein Geben und Nehmen mit dem alle hier sehr zufrieden sind.
Unser Chef hatte den schweren Verdacht, dass wir ihn bezüglich der Überstunden betuppen und führte eine Stechuhr ein, jeder Arbeitnehmer hier ahnt was dabei herauskam…? nachdem er sie nach 3 Monaten wieder entfernte, hatte er wenigstens die Größe sich bei uns zu entschuldigen.
Das Problem ist, dass die „Stechuhr“ nach Vorstellung der Gezwergschaften keine Arbeitszeiten misst, sondern nur Anwesenheitszeiten. Dem Kunden können aber nur Arbeitsstunden abgerechnet werden und keine Anwesenheitsstunden. Und falls ich mich für Homeoffice entscheiden sollte, habe ich auch kein Interesse daran, dass mir irgendwelche vernagelte Eurokraten vorschreiben, wie oder womit ich mir meinen HO-Arbeitsplatz einrichte. Das geht nur mich und in Bezug auf Datensicherheit/Datenschutz o.ä. meinen Arbeitgeber etwas an.
Das Urteil ist nicht leicht zu bewerten.
Einerseits werden Arbeitnehmer entlassen und zu Werkverträgen gedrängt werden, also keine bezahlten Krankheitszeiten, keinen Schwangerschaftsurlaub und keinen bezahlten Urlaub mehr haben, Sozialversicherungsbeiträge selber abführen müssen usw.
Andererseits gibt es wirklich Bereiche, in denen Arbeitnehmer rücksichtslos ausgebeutet werden, wie es Dr. Mephisto von Rehmstack in Bezug auf die jungen Ärzte schreibt.
Außerdem gibt es Arbeiten, für die feste Arbeitszeiten nicht durchzusetzen sind, weil sie die Arbeit unmöglich machen. Beispiel Kulturbereich oder Wissenschaftsbereich: Die Mitarbeiter können manchmal erst später kommen, haben aber dafür abends Seminare anzubieten, Vorträge zu halten oder Artikel zu schreiben, was oft besser in der Bibliothek oder zu Hause geht, wo man das entsprechende Material zu Verfügung hat. Manche arbeiten auch lieber nachts, wenn alles ruhig ist.
Es sollte mich nicht wundern, wenn schnell Wege gefunden werden, die Vorschrift zu umgehen, und sei es den, noch mehr Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern, wo man es mit den Kontrollen nicht so ernst nehmen wird.
Besser wäre es gewesen, die Regelung auf Arbeitnehmer, die erfahrungsgemäß oft ausgebeutet werden, zu beschränken. Bleibt immer noch das Problem der Kontrolle.
Was das mit gestern zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Insbesondere bei der flexiblen Arbeitszeit mit Heimarbeit, wie ich sie habe, ist es wichtig festzuhalten, wieviel Arbeitszeit abgeleistet wurde. Das dient nicht der Kontrolle, sondern der Übersicht. Ein richtiges Urteil, sorgt es auch dafür, dass Überstunden nachgewiesen werden und nicht mehr einfach so unter den Tisch fallen!
Ich habe gerade bei gleitender Arbeitszeit die Zeiterfassung schätzen gelernt.
Im Urteil des EuGH steht nichts von Stechuhr oder Dampfsirene. Es gibt recht simple Erfassungssysteme. Was stimmt ist, daß man es am Anfang als Gängelei empfinden mag, aber es ist schlicht Gewohnheit. Das Urteil sorgt lediglich dafür, daß alle daran beteiligt werden müssen, vom Azubi bis zum CEO.
Na ja, jetzt wird es weltfremd, ein CEO wird garantiert seine Arbeitszeit nicht erfassen, der arbeitet ohnehin rund um die Uhr.
Wikipedia(https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gerichtshof_der_Europ%C3%A4ischen_Union):
„Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird das gesamte Gerichtssystem der EU als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet.
Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden eigenständigen Gerichten:
– dem Europäischen Gerichtshof (EuGH),
– dem Gericht der Europäischen Union (EuG; früher (Europäisches) Gericht erster Instanz genannt) und
– den Fachgerichten; bisher einziges Fachgericht war bis September 2016 das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union.“
Das hätte man schon erst mal nachlesen können, bevor man ** schreibt…
1. Wikipedia ist keine verlässliche Quelle.
2. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/
Doch, leider müssen die Arbeitgeber dazu gezwungen werden. Es ist leider die Regel, dass sie sich nicht darum scheren, wenn einzelne Mitarbeiter die Vertrauensarbeitszeit ausnutzen und andere wiederum erhebliche unbezahlte Mehrarbeit leisten.
……sind es doch gerade die gewerkschafter, die sich in den betrieben während der nachtschicht in die putzwolle legen und ein nickerchen machen!
Herr Tichy, sie sind schon ein Guter. Aber offenbar nie Angestellter gewesen.
War er.
Dann hat er vielleicht Glück.
Das habe ich auch spontan gedacht! Der Artikel war mir offen gestanden zu einseitig formuliert. Auch wenn „Redaktion“ uns in Sachen „Angestellter“ eines Besseren belehrt hat, fehlt mir in der Sache ein wenig Differenzierung.
In einem Punkt muss ich Herrn Tichy zustimmen: Es ist bedauerlich, dass vielfach die Ableitung von Körperwärme über die Sitzfläche in den Stuhl als „Arbeit“ gewertet wird. Anwesenheit ist halt leichter zu überprüfen als die Qualität von Arbeitsergebnissen. Dies würde ja voraussetzen, dass die sogenannten Führungskräfte verstehen, was ihnen da vorgelegt wird. Diese Zeiten sind allerdings lange vorbei, dass derjenige, der etwas besser konnte als seine Kollegen, irgendwann deren Chef wurde. Aber das ist ein anderes Thema….
Viel interessanter ist, wie die bisherige „Vertrauensarbeitszeit“ gelebt wird. In der Realität bedeutet das oft: Während sog. „Kernzeiten“ herrscht Anwesenheitspflicht (siehe die Sache mit der Wärmeableitung oben…), jede Minute, die der MA hintendran hängt (es muss noch was fertig werden, man liest ein Rundschreiben oder einen fachlichen Text zu Ende, was auch immer….) ist dessen „Privatvergnügen“. Das nimmt der Arbeitgeber stillschweigend dankend mit.
Anders sieht es dann oft aus bei Freizeitausgleich, da wird dann gerne diskutiert. Und richtig spitze wird es, wenn – speziell als Mann – aus familiären Gründen Teilzeit beantragt wird. Da wird es richtig munter in der von Herrn Tichy so hochgelobten schönen neuen, modernen Arbeitswelt. Besser kann man als Mann seine Karriere nicht ruinieren!
Daher: Wer als Arbeitgeber Anwesenheit zu bestimmten Zeiten fordert, dem sollte auch an Transparenz gelegen sein. Und im Zeitalter der „Digitalisierung“ kann das technisch ja nicht so schwer zu bewerkstelligen sein, oder?
Und am Ende gilt immer: Es kommt darauf an, was jede Seite daraus macht.
ein absoluter Rückschritt in Zeiten der Frühindustrialisierung. Die Gewerkschaften jubeln, sind sie doch noch immer in uralten Zeiten gefangen.
Alles richtig, Herr Tichy, aber da gibt es auch andere Aspekte: dieses Urteil, wird es denn umgesetzt und kontrolliert, wird den Kliniken speziell den Universitätskliniken große Probleme bereiten, und das zu Recht. Sie sollten sich mal kundig machen, wie die jungen Assistenzärztinnen und Ärzte ganz offen ausgebeutet werden. Sie bekommen nur Zeitverträge, die noch nicht mal die Facharztausbildungszeit umfassen, so daß immer über ihnen das Damoklesschwert schwebt, bei Unbotmäßigkeit keine Vertragsverlängerung zu bekommen. Dieses wird auch ganz offen und rücksichtslos angesprochen: wer Überstunden aufschreibt, kommt für eine Weiterbeschäftigung nicht in Frage. Wer außerdem innerhalb der Dienstzeit seine Stationsarbeit nicht erledigt bekommt, muß sich die Frage gefallen lassen, ob er für den Beruf geeignet ist. Vielleicht kommt es so endlich zu einer reelen Abbildung der Arbeitsleistung dieser Gruppe und es wird deutlich, wie im Gesundheitssektor ganz offen die Selbstausbeutung des ärztlichen Personals fester Bestandteil der Kostenkalkulation der Krankenhausträger ist.
Und dies bei dem so groß propagierten Personalmangel??
Ich selbst habe jedenfalls in Krankenhäusern auch schon erlebt, daß z.B. wärend der Dienstzeit längere Privatgespräche geführt wurden und Patienten warten mußten.
Dies aber nur so nebenbei.
Beio manchen Tätigkeiten kann man nicht nach Stechuhr arbeiten.
z.B. wenn ein Team im Krankenhaus Notfallpatienten hat, Sollen die dann wenn die Stechuhr klingelt alles fallen lassen und die nöächste schicht macht bei der Notfallversorgung weiter? Manche finden es ganz gut wernn sie je nach erfordernissen auch mal wärend der eigentlichen Dienstzeit weg können und nehmen in Kauf daß es auch mal länger gehen kann Für manche im Gesundheitswesen z.b ist dies auch Teil ihrer Berufsauffassung.
Die Dienst und Bereitschaftszeiten von Klinikärzten wird natürlich von vielen als Problem gesehen und ist auch eines.
Aber kann bei den Ganzen Problemen auch in der Privatwirtscghaft allgemein die Lösung sein? Soll es eher so sein wie teilweise in der Vergangenheit wenn z.B. am gleichen Tag nocgh etwas ausgeliefert werden muß und davon eventuell ein Folgeauftrag abhängt,
Daß beim ertönen der Stechuhr alles fallen gelassen wird und nichts wie weg egal ob die ware fertig und ausgeliefert wurde oder nicht? Egall ob der Auftrag flöten geht oder nicht?
Die Zeiten haben sich geändert. Heutzutage muß alles schneller gehen und Termine sind meist eng abgesteckt, erlauben keine Zeitverzögerung, sonst entstehen unter Umständen eine Menge Kosten, z.B. Produktionsdausfall usw.
Mein erster Arbeitgeber hatte eine bestechend einfache Lösung:
Jeder war verpflichtet seine Zeiten auf einem Zettel aufzuschreiben.
So einfach kann das sein.
und genau das wird in Zukunft so nicht mehr gehen
„Die Gewerkschaften feiern das Ende der Ausbeutung“ – Marietta Slomka. Bitte erheben Sie sich, es folgt: „Die Internationale“.
Wer glaubt denn, nachdem die Arbeitnehmer die Hundeleine der Stechuhr abgeschafft haben, mit Hilfe der sie wieder kasernieren wollenden Gewerkschaft, das sie sich mit diesem Unsinn des EuGH einverstanden erklären. Nach errungener Gleitzeit , langzeitigen Mutterschutz und, und , und , weiß doch auch der letzte“ Brunnenputzer“ und „Arbeiterknecht“ die jetzigen Arbeitsregelungen zu schätzen. Die EU , sowie sie sich jetzt gebärdet , liegt in den letzten Zuckungen..
Tichys Einblick zu lesen macht schon nur durch diese Kleinigkeit Spass:
*EuGH: fälschlich Europäischer Gerichtshof, da nur Gerichtshof der EU.
Durch Richter regiert zu werden, wird wohl jedem Anhänger der EU egal sein, bzw. es ist ihm gar nicht bewusst. Der Gerichtshof der EU hat sich heute wie das BVerfG verhalten, das für mich auch die falsche Rolle inne hat.
Warum gehen Sie wählen, wenn die Justiz das letzte Wort hat? Sie müssten Richter wählen können.
Die EU kennt keine Verfassung, kein Volk und keine Gesetze. Was es gibt sind Vertragsartikel. Damit ist der GdEU nur ein Gericht über Vertragsrecht – also weit unterhalb von Verfassungs- und Gesetzesrecht. Erst ein Gesetz gibt einem Vertrag die Rechtmässigkeit einer Obligation. Und diese Gesetze stehen in den nationalen Gesetzbüchern, nicht in der EU.
Sogenanntes EU-Recht ist „nur“ internationales Vertragsrecht. Ein Gericht mit der geringen Kompetenz über Verträge zu befinden, hat kein Recht über einen Vertrag hinaus zu urteilen. Aber wie hat es das heute getan?
Es stehen sich zwei Parteien vor Gericht gegenüber – der Kläger und die Beklagte in Form der Deutschen Bank. Die Justiz mit der Grundlage des Internationalen Vertragsrechts kann nur ein Urteil fällen über diesen einen Fall, weil es ja nur eine Beklagte gibt. Der Gerichtshof geht aber weiter und sagt nicht „du liebe Deutsche Bank musst …“, sondern sagt „ihr Arbeitgeber der EU müsst …“.
Das ist ein Verstoss gegen die fundamentalsten Rechtsgrundsätze und der Rechtsprechung an sich. Das Gericht verurteilt Unbeteiligte mit („ihr alle Arbeitgeber der EU müsst …“). Zudem verstösst es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben den es im Deutschen Recht gibt.
Was hier getan worden ist, ist vorsätzlicher Amtsmissbrauch. Gegeben durch die fehlende Gewaltenteilung. Es fängt ganz klein an (wie hier bei der Abkürzung zu Beginn, um sich grösser machen zu wollen als man ist), wird dann immer grösser und bald ist die Macht vollständig an die Justiz abgetreten. Ein Putsch oder ein Staatsstreich muss nicht über das Militär passieren. Und ein solcher muss auch nicht das Ziel haben an die politische Macht zu kommen. Juristische Macht ist viel effizienter.
Und dass die Menschen ganz einfach glauben was juristisch oder autoritär tönt, nennt sich in der Rechtsphilosophie Rechtspositivismus. Es kann und darf nicht sein, dass Richter nicht rechtens arbeiten – das würde ja den Glauben in das System erschüttern.
Obrigkeitshörigkeit oder Rechtspositivismus in der Justiz. Hätte sich das Volk dagegen aufgelehnt, hätte sich Adi niemals an der Macht halten können. Es waren Richter die ihn oben hielten. Aus der Geschichte nichts gelernt. Es fehlen nur noch die bösen Buben die diese absolute höchste Macht in Form von ihren eigenen Richtern einsetzen. Wer will dagegen vorgehen? Eingeschlafen und bereits beim Schlafwandeln.
Noch ein Input an TE: Ich würde gegen alle Regeln der Deutschen Sprachwissenschaft „Europa“ immer mit grossem U schreiben, also EUropa, wenn die EU damit gemeint ist. Man könnte sogar Politiker rechtmässig zitieren und wäre sich gegenüber ehrlich.
Ich habe bereits in vielen unterschiedlichen Firmen gearbeitet. Mit und ohne Gleitzeit. Im Steuerbüro mit detailierter Zeitschiene bei der jede Minute auf einen Mandaten geschrieben werden musste und man das Problem hatte, wohin mit dem Toilettengang. Ich hatte Vertrauensarbeitszeit, home-office, Stechkarten, sowohl die alten aus Papier, als auch die neuen digitalen. Mit und ohne Ausstechen zum Rauchen, allerdings nie mit Ausstechen zum Kaffeeklatsch 🙂
Mir ist eines aufgefallen, die Leute, die so schrecklich viele Überstunden machten waren immer entweder für den Job nicht qualifiziert oder diejenigen, die es liebten in der Kaffeeküche den neuesten Klatsch zu hören und zu verbreiten. Dazu gab es dann immer ein paar unter den Vorgesetzten, die bis in den Abend hinein Zeitungen und Zeitschriften lasen, nur um möglichst viel Zeit im Unternehmen zu verbringen.
Es gibt Arbeitnehmer die home-office gnadenlos ausnutzen. Der PC ist an und sie sitzen derweil auf der Terasse. Es gibt Arbeitgeber, die versuchen die Arbeitnehmer gnadenlos auszunutzen, ist ihnen bei mir nie gelungen 🙂
Aber eine Regelung, die dafür sorgt, dass jeder Arbeitnehmer zu stechen hat, gehört nicht ins 21. Jahrhundert!
Au weia, bei diesen Argumenten kommt einem das Grausen!
Lieber Herr Tichy,
den Gewerkschaften wie auch den Politikern sei einmal die Lektüre von Herrn Schumpeter und seiner These der kreativen Zerstörung empfohlen.
Kreative Zerstörung brauchen wir in unserem Land ganz dringend, wenn nicht nur der halbe Bundestag, sondern selbst 29-Jährige Nachwuchs-„Politiker“, ohne relevantes Wissen und Ausbildung, Gesellschaftsmodellen anhängen, die nachweislich hunderte Millionen Menschenleben zerstört haben.
Die Grünen, die Linken, die SPD, signifikante Teile der CDU/CSU, und selbst die Kevin-Kühnert-Antifa-Generation sind komplett aus der Zeit gefallen.
Mit diesen Leuten, gedanklich und verhaltensanthroposophisch im 19ten/ 20sten Jahrhundert Verankerten lässt sich kein moderner Staat mehr machen, keine Zukunft gestalten.
Diese Leute haben nichts begriffen. Sie sind eine Gefahr für Frieden, Freiheit und Wohlergehen der Bürger unseres Landes und Europas.
Nun werden weder Politiker noch Gewerkschaftler Schumpeter kennen, geschweige denn gelesen haben. Aber der Begriff „Disruption“ wird Ihnen vielleicht bekannt vorkommen. Ganz dringend der disruptiven Veränderung bedürftig sind unsere Parteien, die Gewerkschaften und alle staatlichen oder staatlich alimentierten Institutionen.
Nicht wir Bürger müssen uns ändern, sondern unsere sogenannten, oftmals selbst ernannten Repräsentanten. Wenn nicht, wird die Geschichte über uns hinweg fegen!
Exzellent:
Die EU liefert, kurz vor der Wahl die besten Argumente, warum sie aus Gründen der Freiheit abzulehen ist.
Ich werde die Schlagzeile morgen bei uns in der Firma aushängen, auf dass alle, auch die nicht politikaffingen Kollegen das lesen können — und zwar vor dem 26.5.2019.
Und dann wählen sie alle Klein- und Groß-Kevin, weil sie nicht raffen, das Pampern und Freiheit sich ausschließen.
Sehr scharfsinnig Ihr Verweis auf den fälschlicherweise EuGH genannten Gerichtshof der EU.
Mal unabhängig davon, ab dieses Gericht hier rechtsgültig urteilen darf. Jeder AN hat einen AV, welcher die Art der Arbeit und die vereinbarte AZ!!! beschreibt. Deshalb heisst es ja, „abhängig beschäftigt“. Gerade in KMU hat sich der Wahnsinn der „Vertrauensarbeitszeit“ breit gemacht. Ziel ist ausschliesslich die unbezahlte Mehrarbeit, jedoch nie! die Möglichkeit der „Minderarbeit“. Gerade für „kleine“ Angestellte (gewerbliche MA werden eh nach Stunden bezahlt!!!) und AD´s (Fahrzeiten, auswärtige Übernachtungen) werden hier deutliche Verbeserungen eintreten! Ich sehe nicht einen Nachteil in dieser Regelung, wenn sie dann umgesetzt wird. Und ganz ehrlich, der AG ist dazu verpflichtet, die Tätigkeit seines AN zu kontrollieren. Und dazu gehört auch die Kontrolle der geleisteten AZ. Sonst kann es nämlich ein böses Erwachen vor dem Arbeitsgericht geben.
Es ist nun mal ein Vertragsverhältnis, nicht mehr aber auch nicht weniger.
USE
Seh ich auch so. Probleme hab ich allerdings mit dem Vorschlag, die Arbeitszeiten über WhatsApp zu erfassen und zu kontrollieren. Wenn das über ein privates Smartphone läuft, dann würde ich mich verweigern.
…..sehe ich auch so und in den betrieben, in denen ich etwas zu sagen habe, wird auch so verfahren, nämlich divers!
Als sie bei uns die Vertrauensarbeitszeit einführen wollten, gab es einen solchen Aufstand, dass man das gerne gelassen hat! Das würde unbezahlte Überstunden bedeuten, kein Schutz vor mehr als 10 Stunden Arbeit etc. Und vom gemeinsamen Essenfassen etc. überhaupt keine Spur. Moderne Unternehmen haben Gleitzeit. Da kann sich jeder seine Zeit einteilen wie er will, sofern keine Termine etc. vorliegen. Man merkt, dass sie kein Angestellter sind Herr Tichy! 😉
Ein richtiges Urteil und lange überfällig. Meine Frau ist bei einer der 5 großen WP Gesellschaften beschäftigt. Arbeitstage von 16 Stunden sind keine Seltenheit. Sich dagegen zu wehren ist schwierig. Der Druck ist enorm auf die Arbeitnehmer. Dann geht so eine Ausbeutung nicht mehr so einfach.
Also gerade in einer WP wird üblicherweise exakt die Zeit gemessen, da sie auf die unterschiedlichen Mandanten aufgeteilt wird um pro Mandant eine korrekte Rechnung schreiben zu können.
Das erfolgt auch. Läuft aber nicht über die Rechnung sondern als unbezahlte Überstunde. Neuer Trend ist das unpersonalisierte Büro mit Container für noch mehr Knete machen.
Das unpersonalisierte Büro gibt es seit 20 Jahren.
Der Kapitalismus funktioniert durch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, im Sozialismus ist das umgekehrt.
Während weite Teile der Welt an der Zukunft arbeiten taut die EU Rezepte der Vergangenheit auf. Europa verliert immer mehr den Anschluss.
Zwang ist die Zukunft ? EUdSSR!
man liest hier in dem Kommentar-Bereich halt unterschiedliche Meinungen..
Unterschiedliche Meinungen regen auch zu Diskussionen an und dies ist auch vernünftig so..
Manche sogenannte Leitmedien könnten diesbzgl. noch von Tichy lernen..
Aber nochmals zu Vertrauen,oder Kontrolle..
Es gibt ja das Sprichwort:
„Vertrauen ist gut,Kontrolle aber besser“
Dies heißt ja im Endeffekt,dass man nicht vertraut..
Wenn man aber Mitarbeiter vertraut und motiviert und nicht ständig kontrolliert,ist dieses sicherlich für ein Unternehmen produktiv….
Natürlich beruht Vertrauen immer auf Gegenseitigkeit..
Vertraut man mir als Chef,weil ich den Mitarbeitern vertraue,werden alle Kräfte für die positive Entwicklung in einem Betrieb frei..
Wenn Misstrauen herrscht,weil ich ständig die Mitarbeiter kontrolliere,oder die Mitarbeiter mir misstrauen,weil ich Zusagen nicht einhalte,kann man auf Dauer keinen Betrieb mehr so erfolgreich führen,als wenn man sich gegenseitig vertraut..
Daher sollten sich gewisse Politeliten in die internen Angelegenheiten von Unternehmen auch nicht einmischen..
Wofür gibt es Betriebsräte,die vermitteln,wenn es mal Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt??
Politeliten,wo viele noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet haben,sollten sich mit ihrer Ahnungslosigkeit nicht überall einmischen..
Dies endet dann genauso erfolglos,wie diese Verordnungen,wie krumm denn eine Gurke sein darf??
Man darf gar nicht an die Kosten denken,die diese sinnlose krumme
Gurken-Verordnungen uns Steuerzahler gekostet haben
Ich kann diese Typen aus dem politischem Spektrum innerhalb der EU absolut nicht mehr ernst nehmen!
D’accord! „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dieser Ausspruch wird Lenin zugeschrieben, dem ersten Führer der „Heimat aller Werktätigen“.
Misstrauen und (gegenseitige) Bespitzelung ist der Wesenszug totalitärer Regime und
Ideologien. So hat auch Mielke eine spezielle Akte über Honecker geführt : Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. EUdSSR lässt grüßen.
Als Nicht-Jurist kann ich die juristische Plausibilität Ihrer Argumente nicht beurteilen, auch wenn ich Ihnen zustimme. Doch unabhängig davon, warum sollte sich ein Machtinstrument an die Regeln halten, die es anderen aufzwingt? Es gibt kein neutrales Kontrollinstrument, das die Damen und Herren dieser Institution zur Rechenschaft zieht, wenn sie das Recht anders auslegen, als es das Gesetz, der funktionierende Menschenverstand und die guten Sitten gebieten.
….sic!
Die Zeiterfassung mag in großen Betrieben kein Problem sein, aber was ist mit den vielen Kleinbetrieben, mit unter 10 Mitarbeitern? Soll demnächst jeder Imbisswagen eine Stechuhr haben? Jeder Frisör, jede Gaststätte? Jeder Einzelhändler, Bäcker, Metzger etc.? Das kostet viel unnützes Geld.
Nicht jeder Mitarbeiter hat ein SmartPhone. Ich besitze keines und ich will auch keines haben!
Und richtig lustig wird es dann bei den Minijobs im Haushalt. Da kommt die Putzfrau ja eh meist wenn keiner da ist und geht dann auch wieder. Schafft sich dann jeder Haushalt eine Stechuhr an?
Schreiben können ist die Lösung.
Die Frage ist doch: geht das den EuGh überhaupt etwas an, also hat es was mit der Einhaltung der EU-Verträge zu tun?
Mir scheint das vielmehr eine Frage für die hoffentlich demokratisch legitimierten Regierungen der Mitgliedsstaaten zu sein, nicht für ein internationales Schiedsgericht, das sich vermehrt in innere Angelegenheiten der Nationalstaaten einmischen möchte.
Das sehe ich ausnahmsweise mal nicht so dramatisch wie Sie Herr Tichy.
Ich teile mir meine Arbeitszeiten seit vielen Jahren flexibel ein und habe unserer Gewerkschaft den Rücken gekehrt. Dennoch haben wir ein Zeiterfassungssystem in welchem ich meine Arbeitszeiten dokumentiere. Wenn im Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist sollte die doch wohl zum beiderseitigen Nutzen zumindest erfasst werden können. Ich habe durchaus schon die Erfahrung gemacht, dass man aus Ehrgeiz oder übermäßigem Verantwortungsgefühl den Bogen überspannen kann und sich damit schadet. Auch wenn man berechtigterweise sagen kann „jeder ist für sich selbst verantwortlich“ haben Höchstarbeitszeiten in meinen Augen durchaus Ihren Sinn.
Die klassische Stechuhr, ob als Terminal am Eingang oder iOS App, hat Ihre Berechtigung nur bei festem Arbeitsort mit festen Schichten. Wie genau ein Zeiterfassungserfassungssytem beschaffen sein soll wird in dem Urteil aber ja nun auch nicht vorgeschrieben: „Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“
Im einfachsten Fall reicht eine Internetseite oder eine App in der der AN seine Zeiten eintragen kann. Das ist auch für Kleinstbetriebe heute mit sehr geringen Kosten realisierbar.
Was jeweils Sinn macht sollte aber unbedingt im Unternehmen entschieden werden.
Wichtig ist, dass bei der nationalen Umsetzung den Unternehmen maximale Freiheit bei der Ausgestaltung des Systems gelassen wird. Wenn sich dabei die Ideen eines Kevin Kühnert durchsetzen, dahingehend bin ich wohl Ihrer Meinung, wäre das ein Alptraum.
„Wenn im Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist sollte die doch wohl zum beiderseitigen Nutzen zumindest erfasst werden können.“
Sie vergessen, das so etwas nicht unbedingt zu beiderseitigem Nutzen ist.
Einerseits gibt es bereits faktische Beschränkungen nach oben und auch Ausgleiche sind vorgeschrieben. Ich darf etwa nicht länger als 10 Stunden am Tag arbeiten. Das mag für Sie nun unerhört klingen, aber es gibt einfach Projekte, wo so etwas nötig ist und wo ich aber auf der anderen Seite – denn genau dafür wurde ich eingestellt – einen wesentlich höheren Lohn bekomme als es für meine Stelle eigentlich üblich ist.
Andererseits habe ich nämlich auch nicht nur solche Dauerbelastungen, sondern diese sind vielleicht ein mal für zwei bis drei Monate im Jahr bei Neukunden und Big-Bang-Szenario. Das heißt also, ich bekomme auch den Rest des Jahres mehr Geld – und meine Überstunden kann ich übrigens auch ansammeln und gegen Urlaub eintauschen. Würde ich dies aber tun in solchen Zeiten dann würde ich gegen meine Höchstarbeitszeit verstoßen. Ich kann meinen Kunden doch auch nicht sagen, das wir das Projekt um einen Monat oder mehr nach hinten verschieben weil wir sonst arbeitsrechtlich Probleme bekommen! Viele davon sind irgendwo in Asien oder Amerika und würden unsere Firma dafür auslachen.
Damit würde sich unsere aktuell sehr gute Auftragslage wesentlich verschlechtern und am Ende stünden Lohnkürzungen und Entlassungen auf dem Programm.
Was besseres kann den Arbeitnehmern gar nicht passieren. Flexible Arbeitszeiten haben sie trotzdem, aber so ist glasklar nachgewiesen wann sie wieviel gearbeitet haben, und es wird auch schnell deutlich wie sehr sich Überstunden anhäufen ohne dass man es merkt.
Vertrauensarbeit ist dann sowas wie die lockere Atmosphäre und der Tischfußball auf der Dachterrasse beim Startup. Klingt super, sieht aber für Aussenstehende objektiv eher im Gesamtpaket eher nach massiver Ausbeutung aus.
Ja, schrecklich wie Arbeitnehmer beim Tischfußball ausgebeutet werden. Unmenschlich!
„…aber so ist glasklar nachgewiesen wann sie wieviel gearbeitet haben …“
Mit der – wie auch immer gearteten – „Stechuhr“ kann nur eins „glasklar nachgewiesen“ werden: Die Anwesenheit an einem bestimmten für die Arbeit vorgesehenen Platz. Was der Arbeitnehmer dort wirklich tut und was in vielen Fällen und mangels besserer Messmöglichkeiten über die Zeit der Anwesenheit – also nach Arbeitsstunden – durch den Arbeitgeber vergütet wird, war, ist und bleibt Vertrauenssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wo die Leistung eines Arbeitnehmers besser als über die Zeit der Anwesenheit an einem bestimmten Arbeitsort bewertet werden kann – und das dürfte außer im weitseten Sinne „am Fließband“ oder „auf Wache“ nahezu überall möglich sein – ist die Verpflichtung, die Zeit der Anwesenheit am Arbeitsplatz zu erfassen, meines Erachtens zusätzlicher sinnfreier, bürokratischer Aufwand. Aber so kennen wir die EU.
Und für den 26. Mai „… winsch ick Sie ooch ne vajniechte Wahl!“
(https://www.youtube.com/watch?v=HFwe3fyyVfM oder
https://www.spiegel.de/kultur/literatur/das-original-kurt-tucholsky-ein-aelterer-aber-leicht-besoffener-herr-1930-a-375134.html)
Ich finde das Urteil richtig. Es bedeutet nicht, das es keine Überstunden mehr geben wird, nur müssen sie eben bezahlt werden.
„nicht als die Chance, sich individuell zu entfalten, und die Arbeit den jeweils eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten anzupassen“
Sehr feine Ironie Herr Tichy, ganz ehrlich, darüber müssen Sie doch wohl selber lachen.
Wenn die Überstunden nicht erfasst werden, dann hat der Chef die Chance sich frei zu entfalten und die Arbeit seiner Mitarbeiter nach belieben seinen Vorstellungen anzupassen und genau so läuft es in der Regel auch, mit massiver Mehrarbeit bei gleichem Gehalt.
Hehehe. Die Gewerkschaften werden schön dumm gucken, wenn die Arbeitgeber künftig die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten festhalten und bezahlen. Das gibt einen Riesenaufstand.
„Arbeitnehmer wieder ständig kontrollieren“
Framing vom feinsten.
Aus >20 Jahren Berufserfahrung als Angestellter, Vorgesetzter und Selbständiger ist die Arbeitszeiterfassung zur Objektivierung sinnvoll. Komplexe, arbeitsteilige Prozesse benötigen Zahlen zur Entscheidung, dazu gehört auch Arbeitszeit.
…wie wahr!
Zeiterfassungen finden auch ohne Stechuhren statt. Das ist nichts Neues und wurde schon vor zwanzig Jahren praktiziert. Beispiel: ich kenne das aus Agenturen, die die Zeiterfassung für die Kundenabrechnung und Interna brauchten. Dadurch wird auch eine eigene Stundenabrechnung sicherer weil nachweisbar. Ich finde es nicht verkehrt. Auch beim Home Office kann man sich einloggen und die Stunden werden gezählt. Das sichert einen ja auch ab. Warum also nicht?
habe ein Küchenstudio mit 23 Mitarbeiterinnen..Bei uns gibt es keine Stechuhr ,sondern viel Vertrauen im Umgang miteinander..
Da gewisse Mitarbeiter auch mal abends eine Küche bei den Kunden ausmessen gehen,da der Kunde tagsüber keine Zeit hat,ist es für mich selbstverständlich,die zusätzlichen Stunden,die der Mitarbeiter angibt,zu bezahlen..
Dafür bedarf es keiner Bevormundung einer für mich mittlerweile totalitären EU..
Es klappt auch bestens ohne Stechuhr..
Man kann oder will mit Worten nicht mehr ausdrücken,was man von so vertrauensunwürdigen Entscheidungen unfähiger Politiker noch halten soll!
Das ist schön für Sie und funktioniert sicher auch.
Nur was machen Sie als neuer Mitarbeiter in einem Konzern wo gerade die Verlagerung nach Abschluss eines Projektes entschieden wurde. Mit wem wollen Sie da eine Vertrauensarbeitszeit vereinbaren. Schlagartig wird ihre Arbeit auf den Vertrag reduziert und mit der kürzesten Betriebszugehörigkeit haben sie auch faktisch keinen Schutz.
ob die Stempelkarte Schutz bietet,mag bezweifelt werden..Erstens weiß ich natürlich,dass es in der freien Wirtschaft auch schwarze Schafe gibt.
daher ist Ihr Einwand sicherlich berechtigt..
Aber wenn bei unseriösen Unternehmen Mitarbeiter groß intervenieren,sind diese auch nicht mehr lange dort..
Die meisten Unternehmen sind aber seriös und diese handeln sicherlich so,wie
ich es beschrieben habe..
Was die EU hier betreibt ist für mich ein Keil zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Könnte der Keil nicht das Ziel hinter der Entscheidung sein? Teile und herrsche …
Teile und herrsche??
Gemeinsamer Erfolg und teilen hört sich da schon besser an..
Wer herrschen will,teilt nicht..
Wer gemeinsam den Erfolg sucht mit den Mitarbeitern hat mehr Erfolg als die Herrscher,die ja etwas mit Zwang umsetzen wollen,was aber letztendlich nichts bringt!
Wenn Ihre Mitarbeiter die zusätzlichen Stunden angeben werden die Zeiten doch auch jetzt schon erfasst. Von der Stechuhr ist Urteil nicht die Rede.
Die sollten die Stechuhr in den Parlamenten einführen. dann werden noch mehr Spessenritter, wie Schulz der 100%ige , sichtbar. **