<
>
Bis Recht gilt, wird lange dauern

Wolfgang Kubicki und Ulrich Battis: keine Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte

08.04.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Battis und Kubicki sagen, wenn jemand nicht mehr ansteckend sei, dürfe man seine Grundrechte nicht mehr einschränken. Goergen meint: Die Impfpflicht kommt mindestens durch die Hintertür von „privaten” Zugangsbedingungen und das augenzwinkernde Hinnehmen der Politik.

Noch im Dezember sprach sich Jens Spahn gegen „Sonderrechte“ für Geimpfte aus, schreibt Wolfgang Kubicki im Tagesspiegel: „Es sei ein Akt der Solidarität, wenn die zuerst Geimpften auf die Noch-Nicht-Geimpften Rücksicht nähmen, so Spahn damals.”

Hier klicken, um den Inhalt von X anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

Dann müsse ihm bekannt geworden sein, „dass die Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte in unserem Rechtsstaat gar nicht zulässig ist, wenn von Menschen nachweislich keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann.”

[inner_post 1] Auf Kubickis parlamentarische Einzelfrage, wann vom Robert Koch-Institut eine entsprechende Einschätzung betreffend die Infektiosität von Geimpften und Genesenen zu erwarten ist, kam die Antwort vom 16. März: „Eine Festlegung, ob eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch geimpfte oder von dem Virus genesene Personen möglich ist, kann erst zum Zeitpunkt der Auswertung von diesbezüglichen aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien erfolgen.“

Das machte sich nicht gut, also kürzte das RKI auf politischen Druck die notwendige Zeit für wissenschaftlichen Studien radikal ab und erklärte, dass Geimpfte nicht nur gegen Covid-19 geschützt, sondern auch nicht mehr infektiös für alle anderen sind.

Doch Spahn sagt nun: „Wer vollständig geimpft wurde, kann also in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde.“

Das reicht Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) nicht: „Es gibt keinen Grund, für geimpfte Menschen die Einschränkungen der Grundrechte aufrechtzuerhalten“, sagte sie dem Tagesspiegel, „Diese müssen mit der zweiten Impfung ihre vollen Freiheiten leben können, da sie das Virus nicht mehr übertragen können.“

[inner_post 2] Kubicki sagt: „Wer befürchtet, dass der Grundrechtsstatus dauerhaft vom Impfen oder Testen abhängt, dem sei gesagt, dass es einen Impfzwang unter keinen denkbaren Umständen geben wird. Aber es wird bis zu dem Tag, an dem wirklich jeder ein Impfangebot auch für die Zweitimpfung erhalten hat, gewisse Ungleichheiten, gefühlte und tatsächliche Ungerechtigkeiten geben.”

Staatsrechtler Ulrich Battis hat sich im Interview mit Bayern 2 gleich ausgesprochen wie Kubicki, wenn jemand nicht mehr ansteckend sei, dürfe man seine Grundrechte nicht mehr einschränken.

Battis und Kubicki halte ich entgegen: Die Impfpflicht kommt durch die Hintertür von „privaten” Zugangsbedingungen und das augenzwinkernde Hinnehmen der Politik. Das Recht regiert hierzulande nicht.

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus

Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin kritisch zu berichten.

Einmalig unterstützen

Monatlich unterstützen

Jährlich unterstützen

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken