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Vorwurf der Rechtsbeugung

Weimarer Richter droht wegen Corona-Urteil eine Freiheitsstrafe

03.06.2022

| Lesedauer: < 1 Minuten
Die Staatsanwaltschaft in Thüringen klagt den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung an. Er hatte 2021 in einem Urteil Corona-Maßnahmen an Schulen aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen den Familienrichter Christian Dettmar in Weimar Anklage erhoben. Dettmar hatte im April 2021 an zwei Weimarer Schulen Corona-Maßnahmen aufgehoben. Das Urteil sorgte für Aufsehen, weil er Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests als das Kindeswohl gefährdend eingestuft hatte. Daraufhin wurden Büro, Auto und sogar Privatwohnung des Richters vor einem Jahr durchsucht, ebenso wie die Büros von Gutachtern wie der Würzburger Virologin Ulrike Kämmerer, des Psychologen Christof Kuhbandner sowie einer Mutter. Auch ein Mobiltelefon wurde sichergestellt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet jetzt: Rechtsbeugung im Zusammenhang mit dem betreffenden Urteil. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden ans Justizministerium. In Thüringen ist der Grünen-Politiker Dirk Adams Justizminister. Er hatte sich für Schnellverfahren gegen Demonstranten ausgesprochen, die bei Protesten gegen Corona-Zwangsmaßnahmen mitmachten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem anderen Verfahren gesagt, dass der Familienrichter verpflichtet sei, Vorermittlungen einzuleiten. Eine Mutter hatte gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt, weil sie direkt die gefährdenden Folgen bei ihren Kindern sah. Auch die klagenden Weimarer Eltern sahen das Wohl ihrer Kinder gefährdet.

Im Falle einer Verurteilung droht Richter Dettmar eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.

Der Mitteldeutsche Rundfunk schreibt dazu: »Der Fall hatte in der Öffentlichkeit Irritationen und Kritik hervorgerufen. Das Thüringer Bildungsministerium hatte Beschwerde gegen das Urteil des Richters eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena gab der Beschwerde statt und hob die Urteile wieder auf 

Im Spiegel heißt es über Dettmar: »Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.«

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