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DER PODCAST AM MORGEN

Die manipulierte Briefwahl – TE-Wecker am 2. Dezember 2023

02.12.2023

| Lesedauer: < 1 Minuten
Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

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Am 19. Dezember wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl in Berlin verkünden. Dabei geht um die Frage, ob die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss. Denn – wie wir bei TE recherchiert hatten – gab es erhebliche Fehler bei der Wahl. Auch Leser von TE haben eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben.

Gleichzeitig gibt es eine weitere Wahlprüfungsbeschwerde, in der es um die Höhe des Briefwahlanteils geht. Denn eigentlich war Briefwahl nicht vorgesehen. Das Grundgesetz sah ursprünglich nur eine Präsenzwahl vor, bei der jeder ein Wahllokal aufsuchen musste. Doch jetzt sorgt die Briefwahl für immer mehr Konflikte. Sie wird immer mehr zum Regelfall. Dies, obwohl sie sehr anfällig für Manipulation ist. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vertritt TE-Leser vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine juristische Handreichung mit Ulrich Vosgerau.

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