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DER PODCAST AM MORGEN

Von der Einschränkung der Redefreiheit – TE-Wecker am 18. Mai 2024

18.05.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

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Der Urteilsspruch des Landgerichts in Halle sorgte in dieser Woche für großes Aufsehen: Das Landgericht hatte den Thüringer AfD-Spitzenkandidaten Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Sein Vergehen: Bei einer Rede hatte er „Alles für Deutschland“ gesagt, eine verbotene Parole der SA.

Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau ist einer der Anwälte, der Höcke vor Gericht juristisch vertreten hat. Im Gespräch mit dem TE-Wecker konstatiert Vosgerau eine bedenkliche rechtliche Entwicklung hinter diesem Urteil.

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