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DER PODCAST AM MORGEN

Verfassungsgericht sagt Nein zu unanständigen Gewinnen der Windradindustrie – TE-Wecker am 1. Dezember 2024

01.12.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

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Ein bemerkenswertes Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht, es wies die Klage von Windrad-Betreibern ab. Die hatten dagegen geklagt, daß ihre sogenannten Übergewinne abschöpft wurden, um die Strompreise niedrig zu halten. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Doch das Urteil war so zu erwarten, sagt Rechtsanwalt Thomas Mock gegenüber Tichys Einblick.

Der Vorgang wirft einen deutliches Licht auf einen Geschäftsbereich, der weitgehend im Dunkeln liegt. Man sieht lediglich die vielen Windräder, die angeblich gut gegen eine Klimakatastrophe seien. Doch dies versperrt den Blick auf das sagenhafte Geschäft, das dahinter steht. Das stellt so ziemlich alles in den Schatten, was bisher in auch gutgehenden Wirtschaftsbereichen verdient werden konnte.

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