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Europäischer Gerichtshof

Schufa-Scoring nicht zulässig: Über Kredite darf nicht automatisiert entschieden werden

07.12.2023

| Lesedauer: < 1 Minuten
Das Schufa-Scoring ist laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig. Damit dürfen zum Beispiel Banken nicht mehr allein aufgrund der Schufa-Auskunft über Kreditanträge entscheiden. Die Schufa selbst begrüßt das Urteil.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte Schufa-Scoring als nicht zulässig erklärt. Damit dürfen Banken, Energieversorger und Telekommunikationsdienste nicht mehr allein aufgrund einer Schufa-Auskunft über Kreditanträge entscheiden (Rechtssache: C-634/21).

Die Schufa ist Deutschlands größte Auskunftei im Verbraucherbereich. Rund 300.000 Mal täglich fragen etwa Banken, Händler und Mobilfunkunternehmen bei der Schufa an, wie die Bonität von Kunden aussieht. Danach entscheiden die Unternehmen, ob und zu welchen Konditionen jemand einen Kredit erhält, einen Mobilfunkvertrag oder die Möglichkeit, bei der Onlinebestellung per Rechnung zu zahlen. Auch bei Zahlungsdienstleistern gilt der sogenannte Schufa-Score als ein wichtiges Kriterium.

Auslöser für die Frage am EuGH war ein Kunde, dem ein Kredit verweigert wurde. Er verlangte die Daten von der Schufa, erhielt diese nicht und wandte sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für automatisierte Entscheidungen unter anderem Informationspflichten vor.  Das Verwaltungsgericht Wiesbaden fragte den Europäischen Gerichtshof an, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen. Nach der dürfen für Menschen rechtlich relevante Entscheidungen nicht nur aufgrund automatisierter Verarbeitung von Daten getroffen werden.

Der Generalanwalt am EuGH hatte in seinem Schlussplädoyer im März dieses Jahres gesagt, dass der Schufa-Score nicht maßgeblich sein dürfe, wenn Unternehmen über Vertragsbeziehungen entscheiden. Denn dieser Score sei ein Wahrscheinlichkeitswert, der mit mathematisch-statistischen Verfahren aus Kundendaten errechnet werde und der vorhersagen solle, ob jemand Rechnungen bezahlen oder Kredite zurückzahlen kann.

Nach Ansicht des Generalanwalts sei es jedoch nicht zulässig, dass anhand einer solchen Zahl quasi automatisch über Verbraucher entschieden werde. Das schließe die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich aus.

Die Schufa begrüßte jetzt das Urteil, denn ihre Kunden wie Banken etc. betonen, dass für Zahlungsprognosen Schufa-Scores zwar wichtig, aber in der Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss – oder eben nicht – seien.

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