<
>
Rückschlag für Elon Musk:

Gericht stoppt Rodungsarbeiten für Teslas Gigafactory

08.12.2020

| Lesedauer: < 1 Minuten
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einem Eilantrag der Brandenburger Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Grünen Liga stattgeben. Das wohl prominenteste ausländische Investitionsprojekt in Deutschland wird damit zumindest verzögert.

Tesla darf vorerst keine weiteren Bäume auf dem Gelände seiner neuen Gigafactory bei Grünheide bei Berlin fällen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Montagabend einem Eilantrag der Brandenburger Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Grünen Liga stattgeben und eine vorzeitige Rodung von 82,9 Hektar Waldfläche gestoppt.

Auf dieser Fläche sollen ein Zwischenlager, Abwasserleitungen sowie ein Rückhaltebecken gebaut werden. Das Umweltamt des Landes Brandenburg hatte am 30. November seine Genehmigung erteilt. Gegen die richtete sich der Eilantrag, den die Gegner des Projektes eingereicht hatten, weil artenschutzrechtliche Vorschriften missachtet würden. Sie sehen Schlingnattern und Zauneidechsen von den Fällarbeiten als bedroht an.

Der Bau der eigentlichen Fabrikhallen ist bereits weit fortgeschritten, dafür wurde auf einer Fläche von 92 Hektar der dortige Kiefernbestand gerodet. 2021 bereits sollen die ersten Autos aus den Fabrikhallen rollen. Die Politik unter dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke (SPD) machte mächtig Druck, um den Weg für Elon Musk und das für die Berliner Politik prestigeträchtige Projekt frei zu machen.

Hier klicken, um den Inhalt von dev.tichyseinblick.de anzuzeigen

In der Sache sei nicht entschieden worden, betonte ein Gerichtssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Es solle lediglich verhindert werden, dass keine endgültigen Tatsachen geschaffen werden, meint das Gericht: »Da davon auszugehen ist, dass die Rodung der 82,9 ha Waldfläche nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird, würde ein weiteres Zuwarten mit der vorliegenden Entscheidung deshalb praktisch zu einer Erledigung des vorliegenden Rechtsstreits führen.«

Bis heute, 8. Dezember, 16 Uhr, hatten alle Beteiligten Zeit, eine Stellungnahme beim Verwaltungsgericht einzureichen. Wahrscheinlich dürfte das letzte Wort in dieser Sache, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – die nächste Instanz – haben.

Von Tesla liegt bisher noch keine Stellungnahme vor. Vermutlich überlegt sich Tesla-Chef Elon Musk schon, was die Berliner Politik für diese Verzögerung springen lassen soll.

[advertisement-block provider=“Heft“ location=“posts“]

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus

Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin kritisch zu berichten.

Einmalig unterstützen

Monatlich unterstützen

Jährlich unterstützen

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken