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Abschaffung des Ehegattensplittings

Ampel kündigt Reform des Steuerrechts für Ehepartner an

11.07.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Die Ampel plant eine Reform des Ehegattensplittings. An der Steuerlast für Paare soll sich aber nichts ändern. Es geht darum, die Frau symbolisch besser zu stellen.

In der Politik gibt es Modewörter. Sie sind ein schöner Ausdruck für den jeweiligen Zeitgeist. 2022 agierte die Ampel zum Beispiel gern mit dem Begriff „Revolution“. Die „Fortschrittskoalition“ brachte damit das Aufbruchsgefühl zum Ausdruck, das ihre Vertreter in jenen Tagen verspürt haben mögen. Zwei Jahre und zig Dutzend politische Niederlagen später benutzt es eigentlich niemand mehr. Nur noch die treuesten der treuen Anhänger der Ampel und die verspätesten der Verspäteten unter den Journalisten. Also, um es kurz zu machen: die Frankfurter Rundschau.

Das Blatt – einstmals stolz auf seine renitente Haltung – spricht von einer „Steuerklassen-Revolution der Ampel“. Was hat die Regierung denn so Revolutionäres gemacht? Noch nichts Konkretes. Sie hat im Papier zur „Wachstumsinitiative“ angekündigt, die Steuerklassen reformieren zu wollen. Oder wie es in der erlebnisentwöhnten Redaktion der Frankfurter Rundschau genannt wird: zu revolutionieren.

[inner_post] Wie sieht die Revolution denn aus, wenn sie durch Bundestag und Bundesrat gegangen ist? Genau kann das noch keiner sagen, da keinerlei konkrete Entwürfe vorliegen. Die Personen in den Steuerklassen III und V sollen künftig automatisch in die Steuerklasse IV überführt werden, heißt es dazu im Koalitionsvertrag, den die Ampel an der Stelle nun umsetzen will. So sehen Revolutionen aus, wenn du sie bei Wish bestellst. Oder sie von der Frankfurter Rundschau angepriesen werden.

Wie die Ippen-Media-Gruppe berichtet, will das Finanzministerium Ehemänner und -frauen künftig gerechter besteuern. Wobei es das Ehegattensplitting nicht abschaffen will – und auch gar nicht kann. Das Grundgesetz schützt den Vorrang der Ehe, das Verfassungsgericht hat daher schon mehrfach Regierungen auf die Finger geschlagen, wenn die das Ehegattensplitting entscheidend anfassen wollten. Der Spielraum für Revolutionen ist also enger als die meisten Bahnsteige Deutschlands.

Bisher können sich Ehepartner entscheiden, ob sie beide in die Steuerklasse IV wollen. Das empfiehlt sich dann, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Gibt es einen großen Unterschied im Gehalt, lohnt es sich für den Besserverdiener in die Steuerklasse III zu gehen. Denn in dieser ist der Freibetrag doppelt so hoch. Entsprechend höher sind die Abgaben für den Geringverdiener in Steuerklasse V. Unterm Strich lohnt sich das Splitting aber für die Ehepartner. Insgesamt reduzieren sie ihre Steuerlast.

Dieses Modell ist Linken schon lange ein Dorn im Auge, weil es klassisch die Männer waren, die besser verdient haben. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings wollen sie symbolisch auch das alte gesellschaftliche Geschlechtermodell umkippen. Mit der einengenden Auflage, an den Vorteil aus dem Ehegattensplitting nicht ran zu dürfen. Entsprechende Angriffe endeten also bisher in reiner Symbolpolitik.

Und reine Symbolpolitik dürfte auch der neueste Anlauf der Ampel werden. Die Paare sollen nach der Vorstellung des Finanzministeriums beide automatisch in Steuerklasse IV, zusammen nicht mehr Steuern bezahlen als bisher, doch in der gemeinsamen Abrechnung wird auf dem Lohnzettel der Frau ein höherer Netto-Betrag stehen. Das soll sie zum Arbeiten motivieren, das soll ihre Gleichberechtigung ausdrücken. Da hat die moderne Frau von heute etwas in der Hand. Der Revolution ein dreifaches Holeridudödldi.

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