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EU-Auflagen

Mindestbodenbedeckung – NRW passt Agrarvorschriften dem Wetter an

09.11.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
Bis zum 15. November hat der Landwirt für eine sogenannte Mindestbodenbedeckung zu sorgen. Er hat seine Winterkulturen so rechtzeitig auszubringen, das bis dahin mindestens 80 Prozent des Ackerlandes wieder mit grünen Pflanzen bedeckt sind.

Nach den „Auflagen zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ – ja, so heißt dieser Irrsinn wörtlich – müssen vom 15. November bis 15. Januar mindestens 80 Prozent der Flächen bedeckt sein. Das hat die EU im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik seit neuestem als neue ökologische Standards vorgeschrieben.

Irgendjemand in der EU-Agrarpolitik hat erzählt, dass es gut sei und ökologisch richtig, wenn die Böden über den Winter nicht kahl sind, sondern von irgendwelchen grünen Pflanzen wie Kleegras oder Luzern oder schon Winterkulturen wie zum Beispiel Winterweizen bedeckt sind.

Leider hat die EU-Agrarpolitik vergessen, dem Wetter Bescheid zu sagen, dass es sich nach EU-Vorgaben zu richten habe. Teilweise stehen die Felder unter Wasser, es hat viel geregnet, die Bauern können mit ihren Traktoren und Maschinen nicht auf ihre Felder. Nicht einmal mehr die Maisstoppeln können gemulcht werden. Bis jetzt konnte also noch nicht gesät werden, bis Mitte November wird das also nichts mit dem flächendeckenden Auflaufen.

Nordrhein-Westfalen hat nun eine Ausnahme erlassen: Die Vorschrift gilt als erfüllt, wenn bis zum 15. November gesät wird, es muss sich bis dahin noch kein Grün gebildet haben. Jetzt muss es nur noch bis zum 15. November trocken werden auf den Äckern Nordrhein-Westfalens. Andere Bundesländer beharren auf den EU-Vorgaben.

Erinnert sei, dass die Berichterstatterin des EU-Agrarausschusses die gescheiterte Unternehmerin und Fernsehköchin Sarah Wiener ist, die sich als Parteilose für die österreichischen Grünen ins EU-Parlament hat wählen lassen. Sie hat weder Schulabschluss noch Kochausbildung, kassiert für ihren Bio-Vorzeigebetrieb EU-Fördergelder und will, so werfen Bauernvertretungen ihr vor, als ungelernte Köchin, die sich auf ihrem Öko-Gutshof in Brandenburg von Geldgebern aus der Stadt finanzieren lässt, den erfolgreich wirtschaftenden Bauern Vorhaltungen machen, schon allein das sei eine unerhörte Anmaßung.

Da ist Hopfen und Malz verloren.


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