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SPD will Quote für Behörden und Richter

Migranten-Quote für den Öffentlichen Dienst? Warum eigentlich nicht!

01.10.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Die SPD beweist untrügliches Gespür für das, was die Bürger bewegt: Ein neues Gesetzesvorhaben sieht eine Quote für Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst vor. Wie das mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll, bleibt vorerst Nancy Faesers Geheimnis.

Familienministerin Lisa Paus und Innenministerin Nancy Faeser sollten sich in Zukunft besser absprechen: Kaum lässt die eine verlauten, den Begriff „Migrationshintergrund“ abschaffen zu wollen, erwägt Letztere eine Migranten-Quote für den Öffentlichen Dienst: Wie aber sollen wir herausfinden, wer von der Quote profitieren darf, wenn wir gar nicht mehr benennen dürfen, wer ausländischer Herkunft ist? Oder reicht es aus, sich migrantisch zu fühlen, um in den Genuss der geplanten Regelung zu kommen? Nachdem die Frauen-Quote durch das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum geführt wird, können wir davon ausgehen, dass ähnliche Vorgaben für Migranten ebenso obsolet sein werden. Man muss schließlich die Ahnenreihe nur weit genug zurückverfolgen, um einen migrantischen Vorfahren aufweisen zu können: zur Not halt bis zur Völkerwanderung.

[inner_post 1] Aber warum sollte man sich an Detailfragen zur Realisierbarkeit aufhalten? Wichtig ist doch der moralische Impetus: Migrantische Menschen sind in Deutschland (angeblich) nicht ausreichend repräsentiert, da sollte insbesondere die Bundesverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen. Nicht, dass bestehende Hürden für den Staatsdienst generell unüberwindlich hoch wären: Polizist etwa kann man in Deutschland sogar ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden – in manchen Bundesländern reicht gar eine Niederlassungserlaubnis aus.

Wie üblich bei Gesetzesvorhaben der Ampel schrammt man auch hier mit komfortablem Abstand an der Wirklichkeit vorbei. Die gläserne Decke, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte von Teilhabe oder Beamtenstatus ausschließt, heißt nämlich: Bildung. Kinder aus Einwandererfamilien weisen selbst in zweiter Generation signifikante Bildungsdefizite gegenüber Kindern ohne Migrationshintergrund auf, wie der Sachverständigenrat für Migration und Integration festhält. Aber anstatt das Integrationsproblem bei der Wurzel zu packen, soll die Gesetzgebung es abschaffen. Die Ampel dekretiert die Realität, die sie sich wünscht.

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Angesichts der skandalösen Tatsache, dass Deutschland Kinder nichtdeutscher Abstammung im Stich lässt, ist es umso sträflicher, mangelnde Repräsentation per Quote beheben zu wollen: Bleibt das jahrzehntelang verschleppte Bildungsproblem ungelöst, würde dies lediglich weniger gebildete Staatsbedienstete bedeuten. Das ist für niemanden erstrebenswert.

Echte Teilhabe würde das Bundespartizipationsgesetz, das laut BILD noch vor Weihnachten eingebracht werden soll, also keineswegs befördern.

[inner_post 2] Andererseits könnte eine Quotenregelung für Migranten an ganz anderer Stelle positive Effekte mit sich bringen: Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren Beitrag zur deutschen Gesellschaft leisten, haben nämlich kein Interesse daran, wegen ihres Phänotyps mit Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden. Wer sich in Deutschland hochgearbeitet hat – anstrengend genug angesichts hoher Abgabenlast und eines inflexiblen Arbeitsmarktes – hat wenig übrig für Menschen, die dem deutschen Staat ihre Verachtung erweisen, indem sie ihn frech ausnehmen. Eine Ausländerquote in Behörden: innovative Eindämmung von Sozialbetrug!

Und Frauen aus muslimischen Ländern, die Abaya und Tschador gegen die Richterrobe eintauschen, haben mit Sicherheit keinerlei Verständnis für kulturelle Bereicherung durch Ehrenmörder und Vergewaltiger. Messer- und Machetenmänner werden sich in Zukunft zurückhalten, wenn Menschen über das Strafmaß bestimmen, für die Freiheit, Sicherheit und Stabilität keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern Errungenschaften, die es zu achten und zu verteidigen gilt.

Also doch gar keine schlechte Idee, mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den Öffentlichen Dienst zu bugsieren! Ein ungewöhnlicher, aber pragmatischer Vorstoß der SPD, könnte man sagen. Wenn da nicht das kleine Hindernis wäre, dass unsere Verfassung nun einmal nicht vorsieht, dass man Menschen in Schubladen packt, kategorisiert, und nach Geschlecht, Rasse, Herkunft oder sonst einer Eigenschaft Sonderrechte verteilt:

„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ So besagt es Artikel 33 (2) unseres Grundgesetz. Aber das kann Nancy Faeser ja nicht ahnen.

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