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Prof. Fritz Vahrenholt im Interview

Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?

von Redaktion

09.07.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Der frühere Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt: Kernsätze des Urteils tauchten schon fünf Monate vorher auf Grünen-Webseite des Ehemanns der Richterin auf

War Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz beteiligt war, befangen? Der frühere Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt (SPD) wirft diese Frage im Interview mit Roland Tichy und einem Beitrag für das Monatsmagazin Tichys Einblick auf. Vahrenholt hält nicht nur die Auswahl der Gutachter für einseitig. Zugleich hat der Ehemann der Richterin, der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff, schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen. Dabei handelt es sich aber nicht um Randaspekte, sondern um den Kernbereich des Urteils, nämlich die Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets, aus dem das Gericht dringenden Handlungsbedarf ableitet.

[inner_post 1] Vahrenholt zählt eine ganze Reihe von Fakten auf, die ungewöhnlich sind für so ein weitreichendes Urteil. So wurde über die Klage, wonach das Klimaschutzgesetz nicht ausreicht, innerhalb nur eines Jahres entschieden. Obwohl die Klage erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und soziale Sicherungssysteme hat, wurden nur Umweltverbände und -Institutionen um Stellungnahmen gebeten. Gabriele Britz als zuständige Berichterstatterin des Verfassungsgericht habe weder Industrieverbände und Gewerkschaften, noch andere gesellschaftliche Gruppen angehört, bemängelt Vahrenholt. „Offensichtlich hielt es Richterin Britz, also die Frau des Grünen Bastian Ber­gerhoff, nicht für nötig, Kritiker dieser extrem unwahrscheinlichen und unrealistischen Szenarien von Umweltbundesamt, Potsdam-­Institut für Klimafolgenforschung oder dem Sachverständigenrat für Umweltfragen anzuhören“, so Vahrenholt. „Wenn aber so einseitig Quellen ausgewählt werden, darf man durchaus die Frage stellen, ob eine Befangenheit der Rich­terin vorlag. Und woher kannte Bastian Bergerhoff fünf Monate vor der Veröffentlichung die zentralen Kernsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts? Oder ist es etwa umgekehrt: dass Bastian Bergerhoff der Ideengeber der zentralen Leitsätze war?“

Die Ähnlichkeiten zwischen Urteil und Text des Grünen-Politikers sind auffallend. „Das in der politischen Forderung Bergerhoffs proklamierte Restbudget von 6,7 Milliarden Tonnen CO2 ist auch der wesentliche Kern der Überlegungen des Verfassungsgerichts“, so Vahrenholt. Dabei weißt der frühere Umweltsenator dem Verfassungsgericht auch Fehler in der Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets nach. So habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass bei steigender CO2-Konzentration in der Luft die Ozeane und Pflanzen mehr CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen.


Warum das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgericht skandalös ist, begründen Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning in ihrem Buch „Unanfechtbar“:

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