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Schlampiges Staatshandeln

Formfehler bei neuem schärferen Bußgeldkatalog

05.07.2020

| Lesedauer: 2 Minuten
Gegen bereits ausgesprochenen Fahrverbote auf Basis des neuen Bußgeldkataloges sollte man klagen. Einem Formfehler ist zuzuschreiben, dass der neue Bußgeldkatalog nicht in Kraft treten kann und vorerst weiterhin die alten Bußgeldregeln gelten.

Der neue Bußgeldkatalog wird vorerst nicht angewendet. Der Bund hat die Länder dazu aufgefordert, nachdem ein juristischer Fehler des Bundesverkehrsministeriums bekannt wurde.

Die Bild-Zeitung verschaffte sich einen Überblick über die Praxis in den einzelnen Ländern. Ergebnis: Alle Länder haben die neuen Vorschriften erst einmal auf Eis gelegt und handeln nach dem alten Bußgeldkatalog. Das Saarland hatte als erstes Bundesland erklärt, nach den alten Regeln zu verfahren. Lediglich in Bremen will sich die grüne Verkehrssenatorin Maike Schaefer (»In der Sache finde ich es nach wie vor richtig, dass man zu schnelles Fahren strenger sanktioniert.«) mit der Innenbehörde abstimmen und in Baden-Württemberg hat der grüne Verkehrsminister (»Eine Rücknahme der schon seit langem fälligen Verschärfungen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssicherheit und ein völlig falsches Signal an Raser.«) dann schließlich am Freitagabend auch die neuen Fahrverbots-Regeln gestoppt.

Gegen bereits ausgesprochenen Fahrverbote auf Basis des neuen Bußgeldkataloges sollte man klagen. Einem Formfehler ist zuzuschreiben, dass der neue Bußgeldkatalog nicht in Kraft treten kann und vorerst weiterhin die alten Bußgeldregeln gelten. Der Leiter der Rechtsabteilung des ADAC, Markus Schäpe, sagte, dass die drastisch verschärften Fahrverbote unwirksam seien.

Der über die Länder rot-grün dominierte Bundesrat hatte am Schluss noch einmal kräftig draufgelegt und eine Reihe erheblicher Verschärfungen in den neuen Bußgeldkatalog hineingeschrieben. Allerdings wurden diese Vorschriften am Parlament vorbei in Form einer Verordnung erlassen. Schäpe: »Dabei wurde allerdings vergessen, auch die Präambel der Änderungsverordnung entsprechend anzupassen.« Denn für die gelte ein »Zitiergebot«. Danach muss die Ermächtigung, eine neue Verordnung zu erlassen, dediziert aufgeführt werden. Für die erheblich verschärften Fahrverbote, die der Bundesrat Verkehrsminister Scheuer aufs Auge gedrückt hatte, vergaßen die Juristen offenbar, die Rechtsgrundlage für die Fahrverbote zu nennen.

Verkehrsminister Scheuer wollte den neuen Bußgeldkatalog bekanntlich kurz nach Einführung nach heftiger Kritik wieder teilweise kippen und vor allem jene neue Vorschrift abmildern, nach der Fahrverbote schon dann drohen, wenn man in geschlossenen Ortschaften 21 und außerhalb 26 Stundenkilometer zu schnell war.

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Den neuen Katalog hatte der Automobilclub »Mobil in Deutschland« als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine« bezeichnet. Automobilclubs wie »Mobil in Deutschland«, ADAC, AfD und FDP hatten die Regeln ebenfalls als teilweise überzogen massiv kritisiert. Tenor: Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Vor allem die neue Tempoverordnung sei »unverhältnismäßig«, so hieß es in Kommentaren aus dem Verkehrsministerium.

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