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Machtgier kennt keine Skrupel

Faeser missbraucht Bundesminister-Amt für ihren Hessen-Wahlkampf

27.09.2023

| Lesedauer: < 1 Minuten
Dass Kandidaten, die in einem Bundesland Ministerpräsidenten werden wollen, ihr Amt als Bundesminister vor einer solchen Kandidatur aufgeben müssen, ist spätestens mit Faesers Amtsmissbrauch zu Wahlkampfzwecken klar - oder?

Kürzlich verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)  zur Rettung der Bundesrepublik die „rechtsextreme“ Gruppe der „Hammerskins“, die „vor allem mit konspirativ organisierten Musikveranstaltungen“ aufgetreten sei und auch CDs vertrieben hätte. Mit bundesweit 130 Mitglieder umfasste sie „fast so viele wie bei einer durchschnittlichen Schlägerei in einem Neuköllner Schwimmbad“, spottete daher Mario Thurnes zu Recht.

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Nun hat Faeser die „rechtsextremistische“ Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ einschließlich aller Teilorganisationen verboten (dts). Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte der Polizei etliche Wohnungen von Vereinsmitgliedern sowie Räumlichkeiten des Vereins in zwölf Bundesländern, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Mit der ‚Artgemeinschaft‘ verbieten wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“, sagte Faeser:

Das sei ein „weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten“. Die „Artgemeinschaft“ ist laut Ministerium „eine neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung mit rund 150 Mitgliedern.“

Wie viele solcher Wahlkampf-Aktionen liegen im Bundesinnenministerium wohl noch für den SPD-Wahlkampf Hessen bereit?

130 Mitglieder die „Hammerskins“ und 150 Mitglieder die „Artgemeinschaft“: zusammen 280. Ob diese sauteuren PR-Aktionen Faeser die gleiche Zahl an Wählern in Hessen verschafft, darf bezweifelt werden.

Aber dass Kandidaten, die in einem Bundesland Ministerpräsidenten werden wollen, ihr Amt als Bundesminister vor einer solchen Kandidatur aufgeben müssen, ist spätestens mit Faesers Amtsmissbrauch zu Wahlkampfzwecken klar – oder?


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