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Herrschaft des Unrechts?

Wie das Faeser-Haus gegen das Neutralitätsgebot verstößt

22.02.2024

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Bundesinnenministerium gilt als Verfassungsministerium. Dazu gehört auch das Neutralitätsgebot. Doch es sind Zweifel angebracht, wie sehr sich Nancy Faeser dem verpflichtet fühlt, wenn man intern über die Bekämpfung von politischen Gegnern debattiert. Ein klares Signal ist notwendig: So kann es nicht weitergehen.

Bekanntermaßen gelten das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesjustizministerium (BMJ) als Verfassungsministerien. Laienhaft ausgedrückt: Diese beiden Ministerien haben in Sachen Grundgesetz/Verfassung eine besondere Verantwortung, sie müss(t)en hier also besonders vorbildlich sein.

Nach 26 Monaten Amtsführung einer Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kann man sich allerdings nicht mehr so ganz sicher sein, ob die Verpflichtung zum vorbildlichen Schutz der Verfassung und des Rechtsstaates in der ersten und zweiten BMI-Führungsebene noch zu hundert Prozent gilt.

[inner_post] Klar: Das BMI ist eines der größten Bundesministerien. Es hat dreizehn Abteilungen und einen eigenen Stab. Klar ist auch, dass man als Dienstherrin da alle Hände voll zu tun hat, um den Laden zusammenzuhalten. Nachdem man im Herbst 2023 über Wochen hinweg auf Wahlkampftrip in Hessen war.

Jedenfalls muss es ab und an mal Treffen auf Leitungsebene geben. So geschehen am 23. Januar 2024. Faeser trommelte ihre Abteilungsleiter zusammen, um sich über die Zeile des BMI für 2024 auszutauschen. Wie es bei solchen Treffen üblich ist, gibt es dann Pinnwände oder Flipcharts, auf denen die Teilnehmer die Ergebnisse ihres mehr oder wenigen kreativen oder auch linientreuen Nachdenkens (neuhochdeutsch: „Brainstormings“) fixieren.

Und siehe da: Auf einer Pinnwand mit dem schönen Namen „BMI-Wunschbaum“ fanden sich vier Wochen nach Weihnachten insgesamt 21 „Wünsche“. Konkrete, fromme, nichtssagende … Denn bei solchen Treffen steht jeder Teilnehmer unter einem gewissen Produktionszwang. Vor allem, wenn sogar die Chefin dafür viel ihrer wertvollen Zeit aufbringt. Außerdem stehen regelmäßig Beurteilungen oder Beförderungen an. Oder ab Besoldungsgruppe B9 (politischer Beamter) womöglich Entlassungen, für die es keinerlei Begründung braucht.

Wir wissen nicht, wer effektiv bei diesem BMI-„Klausur“-Stuhlkreis (Stuhlkreise heißen solche Treffen auch, wenn sich Leitung und Mitarbeiter eines Kindergartens versammeln) zugegen war. Ob zum Beispiel auch „ausgelagerte“ B9er wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang teilnahmen. Wir wissen auch nicht, welcher Spitzenbeamte welches der 21 Wunschblätter an den „BMI-Wunschbau“ pinnte.

Einiges aber können wir erschließen:

Erstens: Ein hat Teilnehmer den „Wunschbaum“ fotografiert. Warum? Für Faesers Poesiealbum? Oder – weil es ihm rechtsstaatlich mulmig wurde – um den „Wunschbaum“ durchzustechen. Hier zum Beispiel an die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).

Zweitens: Auf einem der 21 Wunschblätter wünschte sich ein leitender Mitarbeiter eine „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD“.

Drittens: Die Chefin des Treffens, Ministerin Faeser, brachte es nicht zustande zu sagen: „Ein solcher Wunsch geht nicht! Weg mit diesem Zettel! Damit verstoßen wir gegen unsere Verpflichtung als Exekutive zur politischen Neutralität!“

Viertens: An den Treffen nahmen de facto juristische Hochkaräter teil. Das muss man von Abteilungsleitern in einem Innenministerium annehmen. Wenn schon die Chefin keine solche Hochkaräterin zu sein scheint. Aber offenbar gab es keinen, außer vielleicht den Fotografen, dem es in Sachen Rechtsstaat mulmig wurde.

Fünftens: Am Ende, als alles, vor allem der Anti-AfD-Zettel, öffentlich geworden war, distanziert sich Chefin Faeser. Über eine Sprecherin ließ sie erklären: „Diese Einzelmeinung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bei einem offenen Meinungsaustausch im Rahmen der Klausurtagung ist weder die Auffassung des Ministeriums noch der Ministerin.“ Nun, das hätte sie ja schon inmitten der Klausurrunde sagen und unterbinden können. Aber so vigilant ist sie in ihrer monomanischen Ausrichtung gegen alles „Rechte“ nicht.

Alles in allem: Was immer man von der AfD halten mag, sie ist als Partei nicht verboten, sie sitzt seit 2017 im Bundestag und in fast allen Landtagen. Sie liegt in den „Sonntagsfragen“ vor Faesers SPD, in Hessen sogar real um gut drei Prozent vor der hessischen Faeser-SPD; in mitteldeutschen Ländern rangiert die AfD auf Platz eins. Die AfD politisch und mit rechtsstaatlich sauberen Mitteln zu bekämpfen, eine ordentliche Regierungspolitik zu machen, um der AfD Wählerpotenzial abzugraben, das ist das eine. Völlig legitim!

Aber die Tricksereien und „Wunschzettel“ einer Bundesinnenministerin Faeser und ihrer Entourage gehen nicht. Es wird höchst Zeit, dass hier mal ein Stopp-Schild aufgestellt wird: von einem Regierungschef oder einem Gericht oder eben von den Wählern. Oder will Faeser für erfolgreiche Wählerwerbung eine Ehrenmedaille der AfD erwerben?

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