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Juncker grüßt ganz unverbindlich

EU: Gesundheitsminister empfehlen Rauchverbote im Freien

03.12.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
»Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.«

Als Empfehlung für „Rauchverbote im Freien“ haben die Gesundheitsminister der EU-Staaten in Brüssel heute einen Vorschlag der Kommission abgesegnet. Diese möchte, dass die EU-Länder ihren bestehenden Schutz vor Passivrauchen auf Außenbereiche wie Spielplätze, Restaurantterrassen, Strände oder Haltestellen ausweiten.

Die Kommission wird innerhalb von fünf Jahren über die Fortschritte der Umsetzung der Empfehlung berichten. Der Vorschlag ist Teil des EU-Plans Krebsbekämpfung, der bis 2040 eine „tabakfreie Generation“ »schaffen« will, in der weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren.

Nun kommt der EU-Juncker-Trick: »Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.« (Die Brüsseler Republik, Spiegel, 27. Dezember 1999).

Diesmal ist der Jean-Claude-Juncker-Trick so formuliert: Bindend sei die Empfehlung nicht, sodass es keine direkten Folgen für Deutschland habe. Die Bundesregierung enthielt sich bei dem Votum. – Ja, im Moment nicht bindend, dafür später umso bindender.

Leise, schleichend, möglichst unauffällig steckt die Brüsseler Bürokratie ihre Finger in alle Einzelheiten des Lebens der Bürger. Bis niemand mehr einen Schritt tun kann, ohne das Handbuch der EU-Vorschriften zu konsultieren. Sicher gibt’s dann dafür eine App, ach was sage ich, eine Appologie mit permanentem Update.

Ich bin übrigens chronischer Nichtraucher. Aber nur für ein einziges Verbot zu haben: das Verbot von Verboten.


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