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Enteignung durch Erben

Die Erb-Problematik: Wie die Abkassier-Politik sich das Erbe unter den Nagel reißt

03.07.2025

| Lesedauer: 5 Minuten
Erben in Deutschland bedeutet Formulare, Fristen und Finanzamt. Was als Vermächtnis gedacht war, endet oft als Beute des Fiskus. Der Staat greift gnadenlos zu und steckt seine Finger tief ins Portemonnaie der Bürger.

Ein Vermächtnis bringt in Deutschland oft mehr Aufwand als Gewinn. Erben müssen
zahllosen Verpflichtungen und Auflagen nachkommen. Zudem ist die Steuerbelastung, die auf das hinterlassene Vermögen entfällt, in vielen Fällen gigantisch. Erben werden nach Strich und Faden ausgenommen. Der „Erbprozess‟ wird zum Sinnbild für die staatliche Übergriffigkeit, die sich auch in anderen Bereichen zeigt.

Der letzte Wille im Fadenkreuz der Finanzbehörden

In Deutschland ist eine Erbschaft mit einem erdrückenden Regelwerk verbunden. Von der Beantragung von Sterbeurkunden über die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht bis hin zum Erbschein, der die Erben offiziell bestätigt – Ohne penible Formalitäten geht gar nichts.

Nach dem Erhalt eines Erbes muss zudem eine Erbschaftsteueranzeige beim Finanzamt eingereicht werden. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten. Wer diese Frist verpasst oder Angaben fehlerhaft macht, etwa weil Vermögenswerte übersehen werden, riskiert empfindliche Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Aus § 370 der Abgabenordnung (AO) geht hervor, dass die Unterlassung der Anzeige als Steuerhinterziehung gewertet wird, was theoretisch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann. Die tyrannische Härte, mit der der Staat Erben zur Rechenschaft zieht, ist beachtlich.

Die Erbschaftsteuer: Kein Entrinnen möglich

Des Weiteren geht Erben in Deutschland in vielen Fällen mit einer erheblichen Steuerlast einher. Generell gilt: Wer ein Erbe erhält, ist grundsätzlich verpflichtet, Erbschaftsteuer zu zahlen. „Es gibt keine legalen Wege, (…) die Erbschaftsteuer (…) zu umgehen“, erklärt Nachlassexpertin Freibott im Gespräch mit Merkur München.

Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings: Den Freibetrag. Innerhalb dieser Grenze fälltkeine Erbschaftsteuer an. Für Ehegatten liegt dieser Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro. Bei Enkeln gestaltet sich die Regelung wie folgt: Leben die Kinder des Erblassers nicht mehr, beträgt der Freibetrag ebenfalls 400.000 Euro; leben sie noch, reduziert er sich auf 200.000 Euro.

Je weiter der Verwandtschaftsgrad entfernt ist, desto niedriger ist auch der Freibetrag. Für Urenkel liegt er bei 100.000 Euro. Für Geschwister, deren Kinder, Schwiegerfamilie undalle anderen „Unverwandten‟ beträgt der Freibetrag gerade einmal 20.000 Euro.

 So wird die Erbschaftsteuer berechnet

Alles, was über den Freibetrag fällt, ist steuerpflichtig. Wie hoch die Steuer am Ende ist, ist komplex, hängt im Endeffekt aber von zwei zentralen Faktoren ab: Der Steuerklasse des Erben und dem Steuersatz, der mit steigendem Wert des Erbes zunimmt.

Beim Erbe werden die Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad eingeteilt. Auf
Steuerklasse I entfallen enge Verwandte wie Ehepartner, Kinder oder Enkel. In
Steuerklasse II fallen entferntere Verwandte wie Geschwister oder Geschwisterkinder. In die dritte Steuerklasse entfallen schließlich weit entfernte Verwandte und Erben außerhalb der Familie, wie Freunde oder Geschäftspartner.

Der Höchstsatz in Steuerklasse III liegt bei satten 50 Prozent und greift für Erbschaften ab 6 Millionen Euro. Auch für Beträge bis 75.000 Euro werden in dieser Klasse schon 30 Prozent fällig. Der maximale Satz der zweiten Steuerklasse beträgt 43 Prozent und gilt ab 26 Millionen Euro. Für ein vererbtes Vermögen bis 75.000 Euro liegt der Steuersatz hier bei 15 Prozent. In Steuerklasse I – also für nahe Verwandte – liegt der Höchstsatz bei 30 Prozent für alles über 26 Millionen Euro. Für Erbschaften bis 75.000 Euro müssen enge Angehörige 7 Prozent Erbschaftsteuer abführen.

Ein symbolisches Beispiel zeigt, wie dreist der Staat bei der Erbschaftsteuer tatsächlich zulangt: Angenommen, ein Verstorbener möchte einem alten Freund, der mit einer mageren Rente kaum über die Runden kommt, 9.000 Euro hinterlassen, um ihn ein wenig zu entlasten. In diesem Fall streicht der Fiskus satte 3.000 Euro als Erbschaftsteuer ein. Die individuelle Vermögensweitergabe an Menschen außerhalb der Kernfamilie wird gezielt erschwert. Es ist eine sozialpolitische Farce.

Steuerstaat Deutschland: Abkassieren bis zum letzten Cent

Generell kommt das Prinzip der Erbschaftsteuer einer Enteignung gleich, wenn man in Betracht zieht, dass das Geld in der Vergangenheit bereits durch Einkommen-, Umsatz- oder andere Steuern belastet wurde. Es ist nichts anderes als Dreistigkeit, mit der der Staat den Bürgern durch die Erbschaftsteuer das Geld aus der Tasche zieht.

In Deutschland entsteht der Eindruck, als besteht von politischer Seite der Wille, an jeder Ecke mitzuverdienen. Es scheint zunehmend so, als will Berlin den Bürger bis auf den letzten Cent ausquetschen, um sich anschließend auf dessen Rücken zu bereichern.

Die staatliche Gier wird mit Blick auf das gesamte deutsche Steuersystem erkennbar.
Deutschland gilt als ein Land mit einer der höchsten Steuer- und Abgabenlasten weltweit, insbesondere im Vergleich zu anderen Industriestaaten. Laut einer OECD-Studie zahlen alleinstehende Arbeitnehmer in Deutschland im Durchschnitt fast die Hälfte ihres Einkommens (47,8 Prozent) an Steuern und Sozialabgaben. Nur Belgien liegt hier noch höher.

Doch das ist längst nicht das Ende der Fahnenstange. Neben der klassischen
Besteuerung des Einkommens fallen für den Bürger unzählige weitere Abgaben an. Es wäre wohl einfacher aufzulisten, was in Deutschland nicht besteuert wird, denn im
Abgabenstaat Deutschland gibt es für nahezu alles eine Steuer. Ob CO2-Ausstoß, Strom, Auto, Grund und Boden, Schenkung, Kirche oder sogar der Hund – der deutsche Steuerstaat findet für alles eine Einnahmequelle.

Die Besteuerung von Grundstücken

Besonders übergriffig ist die Besteuerung des eigenen Grund und Boden. Für jeden
Bürger, der ein Grundstück erwerben will, fällt die sogenannte Grunderwerbsteuer an. Dabei handelt es sich nicht um einen kleinen Brotkrumen – im Gegenteil, der Staat zwackt hohe Beträge ab. Der Steuersatz variiert zwar je nach Bundesland kann aber im Endeffekt bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises betragen. Gerade weil es in unzähligen Staaten keine Grunderwerbsteuer gibt, drängt sich die Frage auf, warum ausgerechnet in Deutschland diese Abgabe erhoben werden muss.

Doch damit noch nicht genug. Im Rahmen der Grundsteuer entfällt auf Grundstücke
jährlich eine weitere Abgabe. Besonders belastend: Seit der Grundsteuer-Reform, die Anfang dieses Jahres angestoßen wurde, ist die Höhe der Abgabe für einen Großteil der Eigentümer stark angestiegen. In einigen Extremfällen hat sich die Grundsteuer sogar verfünfzigfacht.

Der starke Anstieg der Grundsteuer, ist vor allem auf die bundesweite Aufwertung der Grundstücke zurückzuführen, die sich seit kurzem an sogenannten Bodenrichtwerten orientieren. Bodenrichtwerte spiegeln einzig und allein den Marktwert des Bodens wider und vernachlässigen die wirklich wichtigen Merkmale einzelner Grundstücke wie Lage, Aussicht oder Geräuschpegel.

Offiziell wurde die Reform damit begründet, dass die bisherige Berechnung auf veralteten Einheitswerten basiere. Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das alte Grundsteuer-Modell als verfassungswidrig eingestuft.

Vielmehr macht es jedoch den Eindruck, als verberge sich hinter der Anpassung der
Abgabe nur ein einziger Grund: Der Staat will sich eine neue Einnahmequelle verschaffen. Nachdem Unmengen an Steuergeldern für ideologische Klimaprojekte verschleudert wurden, und Milliarden in Form von Entwicklungshilfen ins Ausland geflossen sind, dürstet es den Staatsapparat nach frischem Geld.

Neben der Abgabe, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt, und der jährlichen
Grundsteuer kann bei gewerblichen Grundstücksverkäufen unter bestimmten
Bedingungen zudem noch eine Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen
(Spekulationssteuer). Erfolgt der Verkauf eines kommerziell genutzten Hauses vor Ablauf der Zehnjahresfrist, wird grundsätzlich die Einkommensteuer fällig. Wie hoch die Steuerbelastung am Ende ist, hängt vom Veräußerungsgewinn, den übrigen Einkünften der Person und dem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Wenn eine Immobilie die für 300.000 Euro erworben worden ist, innerhalb der Spekulationsfrist für 400.000 Euro veräußert wird, kann der zu versteuernde Gewinn jedoch gut und gerne mal bis zu 30.000 Euro betragen. Das geht aus einem Fallbeispiel der Baufi Deutschland GmbH hervor.

Es erweckt den Eindruck, dass es im Interesse der politischen Elite liegt, den Bürger
kleinzuhalten. Von Investitionsgewinnen möchte die Obrigkeit so viel wie möglich
abzwacken, um sich zu bereichern – aber auch, um zu verhindern, dass die Menschen finanzielle Freiheit erlangen. Dies zeigt sich durch die Bank weg bei allen Investments: Ob Dividenden, Gewinne aus Aktien und Anleihen oder Kryptowährungen – auf alles fällt eine Besteuerung an.

Fazit: Wenn der letzte Wille zur Beute des Staates wird

Wer in Deutschland erbt, zahlt doppelt – mit Nerven und mit Geld. Denn während Erben mit Formularen, Fristen und Drohungen drangsaliert werden, langt der Fiskus gnadenlos zu, und das, obwohl das Vermögen eigentlich ja bereits versteuert wurde. Der Staat hat es perfektioniert, den Erbprozess als eine Geldquelle zu missbrauchen. Übergreifend lässt sich feststellen: Deutschland ist zu einem Steuerstaat verkommen, in dem der Bürger bis auf den letzten Cent ausgequetscht wird. Ob Abgaben, die auf den eigenen Grund und Boden entfallen, Steuern auf Energie, Investments oder gar auf den CO2-Ausstoß – die Gier Berlins hat Ausmaße erreicht, die längst nicht mehr zu rechtfertigen sind.

Freibeträge: https://www.weltsparen.de/steuer/erbschaftssteuer/

Fallbeispiel: https://baufi-deutschland.de/spekulationssteuer-berechnen/

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