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»Klimaschutz-Sofortprogramm 2022«

Doch keine Pflicht zum Solardach bei Neubauten und Sanierungen

19.06.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Im »Klimaschutz-Sofortprogramm 2022« war ursprünglich geplant, dass auf jedes neue Hausdach ebenso wie nach einer Haussanierung Solarzellen montiert werden müssen. Dafür hätte es vermutlich gar nicht genug Handwerker gegeben. Auch der Plan, Vermieter an CO2-Abgaben der Mieter zu beteiligen ist vom Tisch.

Solardächer sollen offenbar doch nicht zur Pflicht für alle Hausdächer werden. Wie Bild meldete, soll im sogenannten »Klimaschutz-Sofortprogramm 2022« keine Pflicht mehr zu Installation von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen enthalten sein.

Energiesparvorschriften seien außerdem etwas entschärft worden. Weiterhin sollen sich Vermieter nicht an CO2-Abgaben beteiligen müssen.

Ursprünglich geplant war, dass auf jedes neue Hausdach ebenso wie nach einer Haussanierung Solarzellen montiert werden müssen. Bereits ab dem kommenden Jahr sollte diese neue Vorschrift gelten. Wer »Wir haben keine Zeit mehr, das Klima zu retten« ruft, scheut auch vor den unsinnigsten Verboten und Vorgaben nicht zurück. So sollen Dämmregeln verschärft werden und alle Neubauten ab 2023 dem höchsten Energiestandard EH-55 genügen. Ab 2025 sollen Neubauten nur noch maximal 40 Prozent der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen dürfen.
Die Kosten sollten Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

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Der Verband der Vermieter »Haus und Grund« hatte ebenso wie verschiedene »Verbraucherschützer« diese geplante Pflicht zur Teilung heftig kritisiert. Präsident Kai Warnecke: »Dass Vermieter nun 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen müssen, ist nicht akzeptabel.« Der Vermieter habe keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heizt, oder wie viel Warmwasser er verbraucht. Klimaschutzpolitisch sei dieser Beschluss daher kontraproduktiv. Das Geld, das der Vermieter für den CO2-Preis ausgeben müsse, werde künftig für energetische Sanierungen fehlen.

Ebenso ideologisch getrieben sei die Debatte über die CO2-Bepreisung in Mietverhältnissen, so Warnecke, die CO2-Kosten müsse der Mieter tragen, und die Einnahmen müsse der Staat in Form eines Klimageldes an alle Bürger zurückgeben. »Lächerlich« sei weiterhin, dass der Strom von den Solardächern nicht an die Bewohner des Hauses verkauft werden dürfe. Denn die Vergütung dieses Stromes sei in den vergangenen Jahren stark eingeschränkt worden.

Wer denn all die vielen Photovoltaik-Anlagen bauen solle, fragte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes: »Eine allgemeine Solarpflicht wäre angesichts der angespannten Auftragslage bei den Handwerksbetrieben gegenwärtig gar nicht möglich«.

In der kommenden Woche solle der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die derzeitige Regierung hat es noch eilig, sich als oberste Umweltschützer und Kämpfer gegen eine »Klimakatastrophe« zu positionieren.

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