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Interview mit Joachim Steinhöfel

Verteidigen wir unsere Grundrechte!

von Redaktion

26.05.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
Politiker und Betreiber großer sozialen Medien wollen beschränken, was Bürger sagen dürfen. Gerechtfertigt wird es mit dem Kampf gegen Hass, Hetze und Missinformation. In Wirklichkeit wollen viele Politiker einfach keinen Widerspruch. Roland Tichy spricht mit Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.

Wie frei ist das Internet noch? Der Kampf gegen „Hass und Hetze“ ist ein bequemer Vorwand, um die Freiheit im Netz einzuschränken. Es ist „der Versuch, das freie Internet politisch in den Griff zu bekommen“, sagt der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Er ist wohl Deutschlands bekanntester Rechtsanwalt für Bürger, die sich mit übergriffigen Politikern und sozialen Medien konfrontiert sehen.

Nun hat er ein neues Buch geschrieben: „Die digitale Bevormundung“. Darin beschreibt er, wie sich die großen sozialen Medien und digitalen Dienstleister – allen voran Facebook und Google – anmaßen, die Meinungen der Menschen formen zu wollen. Die Politik unterstützt sie nicht nur dabei, sondern treibt diese Entwicklung auch noch voran. „Wie lächerlich muss man sein?“, urteilt er über Politiker, die die Justiz bemühen, um gegen Satire und Witze vorzugehen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahl, soll aus diesen Prozessen gegen Bürger ein regelrechtes Geschäftsmodell gemacht haben, so der Anwalt.

In der Demokratie muss auch harte Kritik erlaubt sein. „Wir leben in einer völlig absurden Debattenkultur“, findet Steinhöfel. Kritik an den Mächtigen, auch harte und polemische, muss immer möglich sein. Er gibt Tipps, wo die straftrechtliche Grenze zwischen harter Kritik und strafrechtlich relevanter Beleidigung zu finden ist.


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