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BSI-Chef zu Unrecht strafversetzt

Die Causa Schönbohm ist nun ausschließlich eine Causa Faeser

12.05.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
Innenministerin Nancy Faeser hatte keinen triftigen Grund, den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik strafzuversetzen – außer leeren Unterstellungen des Fernsehmoderators Jan Böhmermann. Nicht der beschuldigte Arne Schönbohm, sondern die Ministerin handelte skandalös.

Personalpolitik nach Parteibuch und nach Gutsherrinart: So kann man den Skandal um die Strafversetzung von Arne Schönbohm durch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den Punkt bringen. Schönbohm war von Februar 2016 bis Oktober 2022 Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Das ist der Hintergrund, über den TE wiederholt berichtet hatte. Siehe:

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https://dev.tichyseinblick.de/meinungen/affaere-schoenbohm-beamte-meutern-gegen-ministerin-faeser/

ZDF-„Satiriker“ Jan Böhmermann – in offenkundiger Ermangelung wirklich Preiswürdiger auch noch Träger des Grimmepreises – hatte Schönbohm unterstellt, er pflege zu engen Kontakt mit einem dubiosen Verein, der Verbindungen zu russischen Geheimdiensten habe. Über Zweifel an der ganzen Geschichte setzte sich Faesers Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ignorant hinweg.

https://dev.tichyseinblick.de/meinungen/zdf-boehmermann-faeser-schoenbohm/

Ein halbes Jahr untersuchte das BMI nun die Angelegenheit. Nach Anmahnungen von Schönbohms Anwälten beim BMI räumt das Ministerium – wie nun bekanntgeworden – Ende April 2023 ein: An den Vorwürfen sei nichts dran, ein Disziplinarverfahren werde daher nicht eingeleitet. Das heißt: Die Vorwürfe gegen Schönbohm waren gegenstandslos. Die sechsmonatigen BMI-internen Voruntersuchungen hätten keine Anhaltspunkte gebracht, die die Einleitung eines Disziplinarverfahrens rechtfertigen würden. Allein dass es sechs Monate dauerte, bis die Sache jetzt disziplinarrechtlich beigelegt wurde, lässt aufhorchen: Üblicherweise sind für Voruntersuchungen höchstens drei Monate anzusetzen, damit nicht der Eindruck erweckt wird, rechtswidrig das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Zu einem Gespräch zwischen Faeser und Schönbohm war es übrigens nie gekommen. Böhmermann war der Maßstab. Ein Spiel über Bande: Wer sollte so etwas nicht vermuten?

Was bleibt: Hier wurde auf Teufel komm‘ raus getrickst. Erst durch Nicht-Einleitung eines Disziplinarverfahrens, das Schönbohm selbst beantragt hatte. Dann durch Schönbohms Versetzung auf den Chefposten der kleinen Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Damit im Zusammenhang stand im Sinne der besoldungsmäßigen Besitzstandswahrung die Höherstufung dieses neuen Chefpostens von Beamtenbesoldungsstufe B6 auf B8. (Mir nichts dir nichts entlassen konnte man Schönbohm übrigens nicht, denn das ist erst bei politischen Beamten ab Besoldungsstufe B9 möglich.) Vor allem aber wurde hier ein untadeliger hoher Behördenleiter wahrscheinlich allein schon deshalb als missliebig eingestuft, weil er Sohn des CDU-Urgesteins Jörg Schönbohm war: Ex-Senator, Ex-Minister, Ex-Generalleutnant. Arne Schönbohms Ansehen bleibt beschädigt. Eine Rehabilitation ist nicht geplant.

Ob Schönbohm sich auf die alte Stelle zurückklagen wird, ist derzeit nicht bekannt. Es wäre möglich. Die BSI-Chefstelle ist derzeit vakant. Die Geschäfte führt derzeit kommissarisch Vizepräsident Gerhard Schabhüger. Laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 29. März 2023 soll der Chefposten ab 1. Juli 2023 mit Claudia Plattner besetzt werden. Sie soll von der Europäischen Zentralbank (EZB) ans BSI wechseln. Es bleibt spannend.

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