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CO2-Schleuder Baerbock

Dem grünen Adel sind Regeln und Anstand egal

02.07.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Annalena Baerbock flog mit der Flugbereitschaft vom Fußballturnier nach Luxemburg - trotz Nachtflugverbot. Denn die Behörden erkannten darin ein "öffentliches Interesse". Es bleibt der Eindruck: Deutschlands Außenministerin benimmt sich wie eine Feudalfürstin.

Erst vor wenigen Tagen hat TE über die Verschwendung von Steuerzahlergeldern durch Außenministerin Baerbock (Grüne) berichtet. Im Jahr 2022 etwa hat sie 136.500 Euro für eine Visagistin ausgegeben. Also zum Fenster hinausgeworfen.

Dass Baerbock, die ja qua Amt auch für die internationale Klimapolitik firmiert, Deutschlands persönlich größte CO2-Produzentin ist, dürfte ebenfalls bekannt sein. Nutzlose Flüge noch und noch. Ohne jeden politischen Erfolg. Einfach nur wegen „bella figura“. Und es gibt in den Alt-Medien sowie in der Politik niemanden, der ihr einmal hustet: „Annalena, nun mal halblang!“

Jetzt hat sie ein neues Stück geliefert. „Kabinettstück“ könnte man sagen, denn etwas anderes liefert die „Ampel“-Chaos-Truppe nicht.

Was war inszeniert worden?

Nach dem Fußballspiel Deutschland-Schweiz vom 23. Juni „musste“ Baerbock um 23.54 Uhr unbedingt noch mit der Luftwaffen-Flugbereitschaft nach Luxemburg fliegen. Dort fand tags darauf ein Außenministertreffen statt. Auffällig zweierlei:

  • Die Strecke ist 184 Kilometer lang. Um diese Tages-/Nachtzeit ist diese Strecke in weniger als zwei Stunden auch mit dem Auto zu schaffen.
  • In „FRA“ gilt ab 23.00 Uhr ein striktes Nachflugverbot. Durchgesetzt nach heftigen Auseinandersetzungen von den „Grünen“! Diese schrieben noch im Frühjahr 2024, dass „das öffentliche Interesse nicht als Argument für die Aussetzung des Nachtflugverbots herangezogen werden kann.“ Und argumentieren weiter: „Alle Spielorte sind perfekt an das Bahnnetz angebunden.“

In absoluten Ausnahmefällen (Baerbock ist in jeder Hinsicht etwa bbezüglich Sprach- und Bildungsniveau singulär) kann das hessische Wirtschaftsministerium Ausnahmen erlauben. Dazu muss sich dann das Ministerium im Landtag rechtfertigen. Das SPD-geführte hessische Wirtschaftsministerium erklärt gegenüber BILD: „Zwei Flüge der Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Bundeskanzler Scholz bzw. Außenministerin Baerbock an Bord starteten am 23.06.2024 nach dem Spiel Deutschland – Schweiz um 23.39 bzw. 23.54 Uhr. Für beide Flüge wurde seitens der Behörde das öffentliche Interesse anerkannt.“ Scholz also auch! Wohl nach Berlin? Das Auswärtige Amt verkauft nach BILD-Anfrage den Nachtflug von Baerbock als notwendig.

Es bleibt zum x-ten Mal der Eindruck: Deutschlands Außenministerin benimmt sich wie eine Feudalfürstin. Es bleibt aber auch die bange Frage, ob Baerbock denn ihre preiswerte Visagistin an Bord hatte, damit sie bei Luxemburger Bussi-Bussi-Treffen nicht übernächtigt aussehen musste. Nur am Rande: Es sind die „Grünen“, die Kurzstreckenflüge verbieten wollen. Aber wie sagten schon die Römer: QUOD LICET IOVI, NON LICET BOVI. Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh noch lange nicht erlaubt.

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