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Bundestagsdebatte zum Infektionsschutzgesetz

„Das Virus verzeiht kein Zögern“ – Merkel verzichtet auf Argumente für Grundrechtseinschränkungen

16.04.2021

| Lesedauer: < 1 Minuten
Die härtesten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik liegen auf dem Tisch. Und wie begründet das die Kanzlerin? Mit Phrasen.

Bundeskanzlerin Merkel eröffnet die erste Debatte im Bundestag zum Änderungsentwurf für das Infektionsschutzgesetz. Die Kanzlerin steht stoisch vor dem Bundestag. Zuletzt haben selbst ihre eigenen Juristen im Kanzleramt ihre als „Bevölkerungsschutzgesetz“ verkaufte Bundesermächtigung fachlich zerrissen – doch damit hält Merkel sich heute nicht auf. „Die Bundeseinheitliche Notbremse ist nach meiner Meinung dringend, sie ist überfällig“. Denn „die Lage ist ernst, sie ist sehr ernst“. Soweit nichts Neues. „Wir“ müssten die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen jetzt „besser bündeln“ – in Berlin, versteht sich.

Die Intensivmediziner „senden einen Hilferuf nach dem anderen. Wer sind wir denn, wenn wir sie alleine lassen?“ Ja wer sind sie schon, die Angesprochenen? Nur das Parlament einer Bundesrepublik, die nicht recht weiß, ob sie noch eine sein will.

Die Notbremse, so die Kanzlerin, sei „das Instrument, die drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.“ Kritik etwa an Ausgangssperren weist sie zurück: „Ausgangssperren sind nichts Neues!“ Dass Gerichte diese immer wieder kassiert haben – egal.

Die Kanzlerin behauptet, sie habe Verständnis für die Lockdownmüdigkeit der Bürger. Aber sie sagt es so, wie man zu einem Kind spricht, das ganz tapfer war beim Zahnarzt. So als wäre der Frust über den Lockdown eine fast schon lächerliche Befindlichkeit der Menschen, eine Kleinigkeit. „Jeder Tag, den die Notbremse angewendet wird, ist ein gewonnener Tag“. Es ist mal wieder völlig alternativlos. Die Kanzlerin macht sich gar nicht erst die Mühe, irgendwelche sachlichen Argumente für ihr Projekt anzuführen.

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