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Beatrix von Storch siegt vor Gericht

„Dreckige Lügen“ von Correctiv: Ist das gemeinnützig?

von Redaktion

12.12.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
Verliert das Medium „Correctiv“ die Gemeinnützigkeit? Ein Gerichtsurteil enthält Sprengstoff für das „Recherchekollektiv“. Kann es gemeinnützig sein, mit politischer Schlagseite in die Meinungsbildung eingreifen zu wollen? Zu diesem Thema interviewt Maximilian Tichy den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der versucht, gegen Correctiv die Wahrheit zu erstreiten.

Ein Gericht erlaubt es der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, Correctiv als „dreckiges Lügenmedium“ zu bezeichnen. Wer wie Correctiv im Meinungsstreit austeilt, der müsse auch einstecken können, so das Gericht. Doch die bahnbrechende Meldung steckt laut Ulrich Vosgerau im Detail: Das Gericht zweifelt in der Urteilsverkündung die Gemeinnützigkeit des Unternehmens Correctiv an. Denn gemeinnützige Unternehmen werden steuerlich begünstigt – aber müssen dafür weltanschaulich neutral sein. Und: Ist es legal, dass Spendengelder einfach so vom gemeinnützigen Unternehmen Correctiv zu einer profitorientierten Tochtergesellschaft umgeleitet wurden?„“

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