Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich mit einem Offenen Brief an „Wirtschaftsminister“ Robert Habeck (Grüne) und seine Amtskollegen in den Ländern gewandt. In dem kritisieren sie den Umgang mit den Corona-Wirtschaftshilfen. Deren Schlussabrechnungen hätten „leider eine unerwünschte Bürokratieflut ausgelöst“. Es habe sich ein „aufgeblähter Prüfprozess“ entwickelt, „der dringend gestoppt werden muss“. Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt nicht nur Anwälte, sondern auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Die Schlüsselwörter in Sachen Corona-Hilfen lauten „Prüfindex“ und „Risikofilter“. Mit ihnen haben es Behörden in der Hand, wie engmaschig sie Anträge überprüfen. Im Falle der Corona-Abschlussrechnungen ist der Index laut Bundesrechtsanwaltskammer „unverhältnismäßig“. Selbst bei Kleinbeträgen würden teils sämtliche Belege neu angefordert.
[inner_post] Und die Bewilligungsstellen scheinen ihre Machtposition auszuspielen. So berichtet die Kammer, dass „oft viele Monate“ vergingen, nachdem die Antragssteller ihre Abrechnung eingereicht hätten. Ohne, dass die Bewilligungsstellen sich rührten. Dann stellten sie Rückfragen und forderten weitere Nachweise. Das muss dann „innerhalb kürzester Zeit“ eingebracht werden.
Dieser „überbürokratische und ineffiziente Prüfprozess belaste die Unternehmen. Mit Folgen: Bisher seien nicht einmal ein Fünftel aller Schlussabrechnungen verabschiedet worden. Die Einhaltung der Frist zum Ende dieses Monats sei kaum möglich. Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert daher Habeck und die Länderminister zum einen dazu auf, die Frist zu verlängern. Zum anderen fordert die Kammer für die verbleibenden rund 370.000 Rechnungen „einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess“.
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