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CDU-Parteiausschluss gescheitert

Die Merkelianer werden Hans-Georg Maaßen nicht los

11.07.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
Das CDU-Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ist gescheitert. Ein entsprechender Antrag sei vom Kreisparteigericht der CDU Thüringen abgelehnt worden, teilte Maaßen selbst am Dienstag mit. "Die Anordnung, mir meine Mitgliedsrechte zu entziehen, ist aufgehoben worden."

Es hätte so schön werden können. Das ZDF hatte weder Zwangsgebührengelder, noch Infamie gespart und Karl-Eduard von Schnitzler wiederbelebt für ein Stück über den CDU-Politiker und früheren Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen. Wenn nach diesem Propagandastück ohne Fairness und Neutralität, ohne Maß und Mitte das Kreisparteigericht der CDU in Erfurt den Ausschluss von Hans-Georg Maaßen aus der CDU verfügt hätte, dann hätten Daniel Günther und Hendrik Wüst mit den Generalsekretär der Partei, Mario Czaja, mit Sekt angestoßen und sich ein paar Blicke in das ZDF-Verunglimpfungs-Stück gegönnt.

[inner_post 1] Doch das Kreisparteigericht sah keinen Grund, diesen Herren einen Gefallen zu tun, sondern entschied: „Der Antrag des Antragstellers, den Antragsgegner aus der CDU auszuschließen, wird abgelehnt.“ Hans-Georg Maaßen bleibt also in der CDU, in der jeder Konservativer und jeder Liberaler inzwischen mit Gold aufzuwiegen ist. Denn das desaströse Erbe Angela Merkels besteht darin, aus der CDU eine Blockpartei gemacht zu haben, die in Nibelungentreue den Grünen hinterhertrottet. Jedenfalls sind die Grünen in den Koalitionen mit der CDU in Kiel und Düsseldorf Koch, während die CDU-Ministerpräsidenten den Kellner abgeben. Die Fronten innerhalb der Partei, in der ein von Merkel domestizierter Apparat das Sagen hat, haben sich so sehr verhärtet, dass die CDU sich immer stärker auf einen Richtungsstreit hinbewegt.

Der Richterspruch von Erfurt ist in erster Linie eine Niederlage für den Generalsekretär der Partei Mario Czaja, der den Ausschluss Maaßens vorangetrieben hatte. Besonders schwer fällt die Feststellung des Gerichts ins Gewicht: „Die Anordnung des Antragstellers (der Vorstand der CDU – die Red.), den Antragsgegner von der Ausübung seiner Rechte als Mitglied der CDU auszuschließen, wird aufgehoben.“ Hans-Georg Maaßen geht davon aus, dass auch der Unvereinbarkeitsbeschluss, in dem die CDU die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in der Werte Union mit der Mitgliedschaft in der CDU beschloss, keinen Bestand mehr habe. Czaja hatte behauptet, dass Hans-Georg Maaßen sich der Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen“ bedienen würde. Damit hat Czaja, und das war unanständig, die Angriffe der Presse auf den Parteifreund noch befeuert.

[inner_post 2] Allerdings hatte das Kreisparteigericht mit Blick auf Czaja und Merz auch einen Verweis gegen Hans-Georg Maaßen ausgesprochen: „Gegenüber dem Antragsgegner wird wegen der von ihm öffentlich in einem Gastbeitrag für das Online-Magazin „Die Weltwoche“ vom 09.01.2023 (abrufbar https://weltwoche.ch/dai!y/nach-der-silvester- krawallen-verhietten-sich-medien-und-parteien-wie- nach-der-koelner-silvester-nacht-von-2015-mit- verschweigen-und-verharmlosen-warum-weit-die- potitische-linke-die-ungesteuerte-mas/
unter zuletzt aufgerufen am 23.06.2023) kundgegebenen Zuordnung eines „linken Flügels der CDU“ zu der von ihm angenommenen „Ideologie der sogenannten Anti-
Deutschen in den linken Parteien (Grüne, SED/Die Linke, SPD und linker Flügel der CDU)“ ein Verweis ausgesprochen.“

Unterdessen fordert Hans-Georg Maaßen, dass dieses Urteil personelle Konsequenzen nach sich ziehen müsste, und hat dabei vor allem Mario Czaja im Blick.

Wie soeben bekannt wird, ersetzt Friedrich Merz den Generalsekretär Mario Czaja gegen Carsten Linnemann.

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