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Immer weniger Sanktionen

Bürgergeld: Arbeitsverweigerer haben nichts zu befürchten

03.01.2025

| Lesedauer: 2 Minuten
Staatliche Hilfen werden gekürzt, wenn man sich beharrlich weigert zu arbeiten? Mitnichten. Die Behörden verzichten beinahe systematisch auf die rechtlich vorgesehenen Strafen. Lieber glaubt man an das Gute im Menschen – und lässt den arbeitenden Steuerzahler blechen.

„Fördern und Fordern“: Das war das Leitmotiv der sogenannten Hartz-Reformen des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder im Jahr 2002. Die grundlegende Änderung des Arbeitsmarktes – inklusive der Zuwendungen an Arbeitslose – rettete seinerzeit die schwer taumelnde Bundesrepublik vor dem ökonomischen Totalabsturz.

Von Schröder wollen seine Sozialdemokraten heute nichts mehr wissen, von den Hartz-Reformen auch nicht. Und erst recht nicht von „Fördern und Fordern“. Der heutige Arbeitsminister – Hubertus Heil von der SPD, der in seinen 52 Lebensjahren keine einzige Minute selbst in der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung tätig war – hat das Fordern gestrichen.

Rein theoretisch müssen Empfänger von „Bürgergeld“ (wie die Arbeitslosenhilfe heute heißt) nach dem Gesetz damit rechnen, dass ihnen die Staatsknete teilweise oder auch komplett gestrichen wird, wenn sie Arbeitsangebote ablehnen.

Aber grau ist alle Theorie, und Papier ist geduldig.

Tatsächlich gibt es Jahr für Jahr weniger Fälle, in denen arbeitsunlustigen Bürgergeldempfängern Geld gekürzt oder gar gestrichen wird. In den vergangenen 17 Jahren ist die Zahl solcher Strafen gegen Arbeitsverweigerer um 90 Prozent zurückgegangen. Das hat die „Bild“-Zeitung herausgefunden. Kein Schreibfehler: neunzig.

Im Jahr 2007 gab es noch mehr als 183.000 Sanktionen. Zwischen September 2023 und August 2024 waren es dann noch 21.730. Die Zahl der Arbeitslosen ist deutlich schneller gesunken als die Zahl der gegen Arbeitsverweigerer verhängten Strafen.

Dass im März 2024 die Regeln formal verschärft wurden, hat daran nichts geändert. Seitdem kann Totalverweigerern das Bürgergeld theoretisch für zwei komplette Monate gestrichen werden. Theoretisch. Praktisch gibt es aber keinerlei Anstieg der verhängten Sanktionen.

Gegenüber der „Welt“ verweist die Bundesagentur für Arbeit auf einen politischen „Paradigmenwechsel“ im Jahr 2023. Seitdem setze man bewusst vor allem auf „Kooperation mit den Leistungsempfängern“. Strafen, wie Mittelkürzungen oder auch -streichungen, begreife man nur noch als Ultima Ratio.

Das ist ein interessanter Ansatz. Kooperation bedeutet ja wörtlich Zusammenarbeit. Aber wie arbeitet man mit Menschen zusammen, die weder zusammenarbeiten noch überhaupt arbeiten wollen?

Die freundliche Stellungnahme der Beamten aus der Bundesagentur bedeutet übersetzt dies: Antiautoritäre Ampel-Politiker, die auch selbst sowieso nicht allzu viel von Arbeit halten, haben angeordnet, dass man auf Einsicht und Freiwilligkeit von arbeitsunwilligen Bürgergeldprofiteuren setzen solle. Das hat (Überraschung!) nicht funktioniert. Daraus zieht man nun die Konsequenz, dass man jetzt noch mehr auf Einsicht und Freiwilligkeit setzt.

Während Arbeitsverweigerer sich deshalb einen lauen Lenz machen, ohne irgendwelche Folgen fürchten zu müssen, rackern sich die braven Steuerbürger täglich ab, damit Hubertus Heil weiter Wohltaten verteilen kann.

Und dann wundert sich unsere politische Klasse, wenn sich immer mehr Menschen veralbert vorkommen. Keine Pointe.

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