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Immer dran bleiben

Es bewegt sich endlich etwas in der Causa Berlin-Wahl

06.08.2022

| Lesedauer: 2 Minuten
Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof jetzt offiziell mitteilte, wird das Gericht am 28. September über die Einsprüche gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst vergangenen Jahres verhandeln.

Im Mai hatte Tichys Einblick exklusiv Einsicht in die Berliner Wahlakten und schaffte es mit einem 10-köpfigen Team aus jungen Journalisten die 40.000 Wahlakten zu digitalisieren und analysieren. Tagelang ackerte sich das Team trotz Versuchen der Verfassungsgerichtspräsidentin, die Arbeit zu erschweren, durch alle Ordner und Kisten und konnte am Ende klar beweisen, dass Wahlpannen nicht nur vereinzelt, sondern im großen Stil vorzufinden waren.

Unbeschriebene Akten, Korrekturen mit Rotstift oder vertrauliche Wahlunterlagen in Bierkisten waren nur die unspektakulärsten Pannen oder Manipulationsversuche, die aufgedeckt wurden.

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Die Story schlug große Wellen und zahlreiche Medien griffen die TE-Recherchen zum Berliner Wahl-Desaster auf.

Nicht nur die Recherche lieferte TE, ebenfalls gelang es Tichys Einblick, eindeutig zu beweisen, dass die Wahlpannen sehr wohl mandatsrelevant waren und eine Wahlwiederholung unumgänglich ist.

TE machte ebenfalls publik, dass Ergebnisse im Nachhinein per Rotstift auf Anordnung der Behörde des Innensenators Geisel „geglättet“ wurden.

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Schon damals, Anfang Juni, offenbarte die TE-Recherche, dass in jedem Fall fest stehe, dass das festgestellte Endergebnis der Berliner Abgeordnetenhauswahl auf eine falsche Rechnung gründet und so nie hätte Bestand haben dürfen.

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Jetzt, gut zwei Monate später, ist also ein Schritt Richtung Wahlwiederholung getan, bei genauem Betrachten jedoch nur ein ganz kleiner. Denn von den 35 eingereichten Einsprüchen sollen zunächst nur vier verhandelt werden.

Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über die anderen Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, so das Gericht.

Eine Entscheidung werde es von den neun Verfassungsrichtern voraussichtlich so schnell noch nicht geben. Das Gericht hat für die Entscheidung über eine Wahlwiederholung drei Monate Zeit. Der Prozess beginnt also nicht nur erst im September, eine Entscheidung wird erst Ende Dezember verkündet werden. Erst dann in einem Zeitraum von 90 Tagen kann dann eine eventuelle Wahlwiederholung stattfinden.

Es wird also noch eine ganze Zeit dauern, bis es zu einer Neuwahl kommen kann – Zeit, in der ein nur sehr wackelig legitimierter Senat noch weiter regieren kann.

Das lange Vertuschen und Zögern des Senats und der zuständigen Behörden, das erst durch unsere Recherche durchbrochen werden konnte, hat sich für den Senat also dann doch ausgezahlt.

Denn dass eine Wahlwiederholung bei einer Wahl, in der so offen geschummelt wurde und Fehler unterlaufen sind, erst 1,5 Jahre nach der eigentlichen Wahl stattfinden kann, ist inakzeptabel.

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