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Angeblicher "Horror-Knast"

Afghanische Abgeschobene offenbar wieder auf freiem Fuß

von Redaktion

06.09.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
Zuletzt hatten Medien darüber berichtet, dass die 28 abgeschobenen Afghanen in ihrer Heimat in einem „Horror-Gefängnis“ untergebracht worden seien. Stattdessen mehren sich die Hinweise, dass sie frei sind – und die Taliban die Deutschen dafür verspotten.

In den letzten Tagen überschlugen sich die Medien mit Meldungen, dass den abgeschobenen 28 Afghanen in ihrer Heimat der „Horrorknast“ drohe. „Es gibt kaum Wasser, im Winter erfrieren Häftlinge“, schrieb etwa die Bild-Zeitung. T-online, die Berliner Morgenpost und andere Medien übernahmen diese Meldung.

Doch mittlerweile gibt es erhebliche Zweifel an dieser Darstellung. Die ZDF-Korrespondentin Katrin Eigendorf schrieb auf X: „Nach Auskunft der Taliban sind die ersten der 28 nach Afghanistan abgeschobenen Afghanen auf freiem Fuß. Ihr in Deutschland begangenen Straftaten werden als nicht relevant eingestuft.“

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„Die Afghanen lachen über die Deutschen“, sagt Reinhard Erös, Gründer der „Kinderhilfe Afghanistan“. Er habe mit Taliban-Vertretern über die 28 Kriminellen gesprochen. Zitat: „Dass man unter anderem einen Mann mit bester Fluglinie und einem afghanischen Jahresgehalt zurückfliegt, der eine Elfjährige vergewaltigte, sei aus Sicht der Afghanen ‚eine Sensation wie die Mondlandung‘.

Gegenüber Focus online bezweifelte er, dass sich die Abgeschobenen, wie von der Bild-Zeitung und anderen Medien behauptet, im Pul-e-Charkhi-Gefängnis befinden. „Die Taliban sagen mir, dass diese Aktion das mit Abstand dümmste war, was in der deutschen Afghanistan-Politik der vergangenen Jahre umgesetzt wurde“, sagt Erös.

Er gehe außerdem davon aus, dass die 1.000 Euro den Abgeschobenen direkt nach der Einreise abgenommen worden seien. Der Kinderhilfe-Chef spekulierte, dass auch zusätzliches Geld von Berlin nach Kabul geflossen sei, um die Abschiebung umzusetzen. In Afghanistan witzelte man indes darüber, dass Nancy Faeser und Annalena Baerbock nicht einmal für ein Bürgermeisteramt geeignet seien.

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