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FC Bundestag

AfD-Platzverweis erhält gerichtlich die rote Karte

11.03.2025

| Lesedauer: 2 Minuten
Der Bundestag, in dem ständig von Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit gepredigt wird, wollte bei seinem Fußballteam die demokratisch gewählten Abgeordneten von der Alternative für Deutschland des Platzes verweisen. Nun erklärt das Landgericht Berlin den undemokratischen Beschluss für nichtig.

Das war mal ein klassisches Eigentor für die Brandmauerbauer. Der sonst sich so weltoffen gebende FC Bundestag wollte AfD-Abgeordnete undemokratisch aus seinen Reihen ausschließen.

Das Landgericht Berlin urteilt: Der vom FC Bundestag im März 2024 gefasste (undemokratische) Unvereinbarkeitsbeschluss, dass im Verein eine Mitgliedschaft in der AfD nicht möglich sei, wäre unzulässig und damit nichtig. In seiner Grundsätzlichkeit verstoße der Beschluss gegen die Satzung des Vereins, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil am Ende der Verhandlung.

Ein klarer Elfmeter vor Gericht gegen die Brandmauer-Parteien

Der Verein muss AfD-Spieler nun wieder aufstellen. Die Abgeordneten der Alternative für Deutschland dürfen gerichtlich gesichert Mitglieder im Fußballverein des Bundestages bleiben.
Die AfD kann über den Volltreffer vor Gericht nun jubeln, und die selbst ernannten Demokratieverteidiger müssten sich schämen.

„SPD und Grüne instrumentalisierten politisch den FC Bundestag –
und fallen auf die Nase! Landgericht stellt Nichtigkeit fest!“, freut sich der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König. „Unsere Klage (Dr. Malte Kaufmann und Jörn König) gegen den faktischen Ausschluss war zulässig, begründet und erfolgreich. Der gesamte Beschluss wurde u. a. auch wegen formaler Mängel für nichtig erklärt. Das Tragikomische ist, dass dieser Rausschmiss von Juristen initiiert wurde und nun u. a. wegen juristischer Mängel für nichtig erklärt wurde. Tja, Fachkräftemangel“, schmunzelt der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende.

Seit gut einem Jahr hat sich der Bundestagsclub ins politisch-sportliche Abseits bewegt: Seit Jahrzehnten rühmt sich der Verein, dass das Parteibuch der Abgeordneten beim Parlamentsfußball keine Rolle spielen soll. Aber mit Vertretern der AfD wollten viele der Abgeordneten nicht zusammen spielen. Zu einschneidend wären die Recherchen von Correctiv zu dem demokratiezersetzenden Geheimtreffen in Potsdam, an dem auch AfD-Mitglieder teilnahmen, meinte die Spieler der anderen Parteien. Völlig demokratisch versteht sich.

Wie wir heute wissen, waren die sogenannten Recherchen des höchst umstrittenen Aktivisten-Portals Correctiv mit Nähe zum Verfassungsschutz eine politische Inszenierung von links, die vehemente gerichtliche Niederlagen nach sich zogen.

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Zumindest haben die Brandmauerbauer eine rote Karte kassiert. Doch das wird sie beim Ausgrenzen wohl nicht aufhalten.

Der erfolgreiche Kläger Jörn König war sechs Jahre Spieler des FCB. Er wurde nach Correctiv-Lügen ausgeschlossen. Tichys Einblick kommentiert er das Elfmetertor vor Gericht so:

„Der nächste Stein aus der Brandmauer ist zerbröselt. Die Ausgrenzung der AfD ist nicht nur gesellschaftlich und politisch ein Unding. Jetzt zeigt sich: Auch vor Gericht hat sie keinen Bestand. Natürlich werden wir uns damit nicht zufriedengeben. Schließlich wollen wir nicht nur beim Fußball mitspielen, sondern auch mitregieren. Das ist der Wählerwille und das Beste für Deutschland.“

Wahrscheinlich lässt der Übungsleiter die AfD-Spieler dann auf der Bank aus Trotz und fadenscheinigen Gründen schmoren. Doch den AfD-Erfolg können die Foulspieler und Ausgrenzer von den sogenannten „demokratischen Parteien“ nicht verstecken.

Der Ball ist rund und ein Spiel dauert 90 Minuten!


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