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Wegen Milliarden-Sodnervermögen

AfD kündigt Verfassungsklage gegen Bundestagsentscheidungen an

von Redaktion

07.03.2025

| Lesedauer: < 1 Minuten
Die AfD will gegen geplante Milliarden-Abstimmungen im Bundestag klagen. Laut Parteivize Brandner sei der alte Bundestag nicht legitimiert, solche Entscheidungen zu treffen. Die Partei fordert die Einberufung des neuen Parlaments und appelliert an die Linke.

Die AfD beabsichtigt, Anfang nächster Woche ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten, um gegen geplante Abstimmungen im Bundestag über milliardenschwere Sondervermögen vorzugehen.

Laut AfD-Vize Stephan Brandner sei es aus Sicht seiner Partei notwendig, dass der neue Bundestag einberufen wird, sobald das offizielle Endergebnis der Bundestagswahl vorliegt. „Der alte Bundestag hat keine Legitimation für weitreichende Entscheidungen, außer in dringlichen Notfällen“, erklärte Brandner gegenüber der „Rheinischen Post“.

Die AfD habe bereits außergerichtlich auf eine Reaktion der Bundestagspräsidentin gedrängt, nun werde man juristische Schritte einleiten, so Brandner weiter. Er kritisierte zudem, dass die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit zur inhaltlichen Vorbereitung und politischen Entscheidungsfindung hätten, insbesondere wenn es um Grundgesetzänderungen gehe.

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Gleichzeitig richtete er einen Appell an die Linksfraktion, sich der Forderung nach einer schnelleren Einberufung des neuen Bundestages gemäß Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes anzuschließen. Diese Regelung sieht vor, dass der Bundestagspräsident auf Antrag eines Drittels der Abgeordneten, des Bundespräsidenten oder des Bundeskanzlers die neue Legislaturperiode früher beginnen lassen muss.

Brandners Argument, dass nicht ausreichend Zeit zur inhaltlichen Vorbereitung vorhanden sei, hat einen Präzedenzfall. Es weist starke Parallelen zur Verzögerung der Verabschiedung des Heizungsgesetzes auf. Die Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz wollte den wochenlang diskutierten Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause 2023 verabschieden.

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Der enge Zeitplan sorgte in der Union und der AfD für Kritik. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann stellte einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, zuvor ausreichend zu beraten. Das Gesetz wurde schließlich erst nach der Sommerpause verabschiedet.

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