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De facto Verkürzung auf 2 Monate

Änderung der Einreiseverordnung: Lauterbach setzt Verkürzung des Genesenenstatus doch durch

23.02.2022

| Lesedauer: < 1 Minuten
Die Verkürzung des Genesenenstatus soll nun per Änderung der Einreiseverordnung erfolgen – in der Sache ist es ein Triumph für den zuletzt arg in die Defensive geratenen Lauterbach, der seine Geisterfahrer-Vorstellung jetzt doch noch durchsetzen kann.

Zuletzt sah sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharfer Kritik für seinen Genesenen-Coup ausgesetzt. Mittlerweile hat sogar das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass die Handhabe des Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) verfassungsgemäß sei. Scholz und die Ministerpräsidentenkonferenz pfiffen Lauterbach schlussendlich zurück. Solche Fragen müssten rechtssicher per Verordnung geregelt werden.

[inner_post] Doch damit gibt sich ein Lauterbach nicht geschlagen: Das Bundesgesundheitsministerium zieht jetzt nach und legt einen entsprechenden Änderungsentwurf für die Coronavirus-Einreiseverordnung vor. Diese regelt, welche Nachweise bei der Einreise in die Bundesrepublik zu erbringen sind. Darin soll es bald konkret heißen, dass ein Genesenenstatus gültig ist, wenn „die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt“. De facto kürzt das Gesundheitsministerium die Dauer des Genesenenstatus damit nicht auf drei, sondern auf zwei Monate.

„Aus Gründen der Rechtssicherheit“ soll diese Regelung nun per Verordnung erfolgen – in der Sache ist es jedoch ein Triumph für den zuletzt arg in die Defensive geratenen Lauterbach, der seine Geisterfahrer-Vorstellung jetzt doch noch durchsetzen kann. In der EU hatte man sich auf eine sechsmonatige Dauer des Genesenenstatus geeinigt – auch Deutschland hatte zugestimmt (TE berichtete). Trotzdem scheint der Bundesgesundheitsminister seinen in jeder Hinsicht fragwürdigen Coup jetzt doch noch durchsetzen zu können.

Die geplante Novelle der Verordnung bringt auch eine weitere Veränderung mit sich: Offiziell soll die Definition von vollständiger Immunisierung geändert werden. Die Verordnung spricht von drei notwendigen „Antigenkontakten“. Bedeutet: Wer nicht dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft und einmal genesen ist, verliert seinen G-Status. Zu erwarten ist, dass das Bundesgesundheitsministerium auch die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung entsprechend anpassen wird. Diese regelt beispielsweise Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie.

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