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Trotz Randale und Vorbestrafung

Abschiebung gestoppt: Ex-IS-Mitglied wieder auf freiem Fuß

von Redaktion

28.02.2025

| Lesedauer: < 1 Minuten
Ein verurteilter IS-Terrorist sollte abgeschoben werden. In einer Polizeiwache randalierte er und versuchte sich mit einem Messer selbst zu verletzen. Weil in seiner Heimat Gefahr für Leib und Leben drohe, hat das OVG Münster seine Abschiebung unterbunden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die geplante Abschiebung eines 39-jährigen Tadschiken vorerst gestoppt. Der Mann, der 2017 wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, sollte nach Tadschikistan abgeschoben werden. Doch als er am Montag in Abschiebehaft genommen werden sollte, versuchte er, sich mit einem Messer selbst zu verletzen und leistete erheblichen Widerstand.

Nach Polizeiangaben hielt sich der Tadschike im Vorraum der Polizeiwache ein Messer an den Hals und beschädigte eine Tür mit einem Stuhl. Zudem fügte er sich eine Verletzung am Bauch zu. Nach einem dreistündigen Einsatz gelang es Spezialeinsatzkräften, ihn festzunehmen.

[inner_post] Am folgenden Tag reichte der Mann einen Eilantrag ein, dem das OVG Münster stattgab. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass dem Tadschiken in seinem Heimatland Folter drohen könnte. Laut einer OVG-Sprecherin dürfen grundsätzlich keine Personen abgeschoben werden, wenn ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit im Zielland bedroht ist – auch nicht Straftäter oder mutmaßliche Gefährder.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht endgültig, da zwei weitere Verfahren zur Abschiebung des ehemaligen IS-Mitglieds noch anhängig sind. Der Mann wurde jedoch zunächst aus der Abschiebehaft entlassen und befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Der Fall hat politische Reaktionen hervorgerufen. Landrat Olaf Gericke (CDU) kritisierte in einer Mitteilung, die der WELT vorlag, die aktuelle Rechtslage: „Der Fall zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, sich juristisch gegen eine Abschiebung zu wehren – und wie schwierig es die Gesetzeslage macht, sogar Straftäter oder verurteilte Terroristen aus Deutschland abzuschieben.“

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