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Baerbocks Böll-Stipendium irregulär?

09.07.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Es gibt viele offene Fragen zu Baerbocks Promotion und zu ihrem Stipendium in Höhe von insgesamt über 40.000 Euro – Geld, das sie wohl nie hätte bekommen dürfen. Denn sie hat nachweislich mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit in andere Tätigkeiten als die Promotion stecken müssen.

Annalena Baerbocks Promotions-Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung war höchstwahrscheinlich regelwidrigSie nahm das Stipendium der den Grünen nahen Stiftung über einen ungewöhnlich langen Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten entgegen. Das ist bemerkenswert nicht nur, weil sie ihre Promotion abbrach, sondern auch, weil sie parallel zum Stipendium vier Parteiämter innehatte.

Die allgemeine Richtlinien für Begabtenförderungswerke des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das ausdrücklich auch für die staatlich-unterstützte Böll-Stiftung gilt, sagt in Punkt 1.8.5 eine Förderung wäre ausgeschlossen, „während einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt.“ Das ist die Fassung der Richtlinie von Juli 2009, der besagte Punkt gilt bis heute.

[inner_post 1] Nun hatte Annalena Baerbock während ihrer Promotion vier grüne Parteiämter inne. Hier liegt es zwar nahe und es erscheint dem Beobachter offensichtlich, dass vier Parteiämter inklusive des Landesvorsitzes der Partei in Brandenburg mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Das kann allerdings schwer nachgewiesen werden. Insofern wäre Baerbock fein heraus. Wäre da nicht der Finanzbericht der Grünen in Brandenburg auf der 30. ordentlichen Landesdeligiertenkonferenz von 2011. Zu diesem Zeitpunkt war Baerbock bereits zwei Jahre lang Landesvorsitzende und sollte es noch zwei Jahre bleiben. Erstmals sollte hier die ehrenamtliche Tätigkeit der Landesvorsitzenden in eine vergütete umgewandelt werden. Zur Begründung heißt es im Finanzbericht der Partei: „Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit für den Landesverband“. Im Haushalt für 2013 wird für die Landesvorsitzenden dann ein Gehalt von 63.800,00 Euro vorgesehen – der hohe Arbeitsaufwand ist Begründung dafür.

Damit widerspricht Baerbocks Promotionsstipendium nach Aussage des Grünen Landesverbandes den Regeln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und hätte eigentlich nicht erfolgen dürfen. Nach den Regeln des BMBF wäre Baerbock somit angehalten, die über 40.000 Euro „von Anfang an zurückzuzahlen und nach Maßgabe des § 49 a Absatz 3 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Jahr zu verzinsen.“ Aber die Böll-Stiftung ist leider nicht auskunftsfreudig.

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